Sommertagung 2023 der Landessynode

Bild: Gottfried Stoppel

Die Sommertagung der Landessynode ist am 8. Juli zuende gegangen.

Auf dieser Seite finden Sie zu allen beratenen Themen die Beschlüsse, Berichte, Dokumente. 

beraten & beschlossen Ausgabe Sommer 2023:

Video: Synodalpräsidentin Sabine Foth über die wichtigsten Themen der Sommertagung

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Bild: Gottfried Stoppel

Eröffnungsgottesdienst

Pfarrer Oliver Römisch predigte im Eröffnungsgottesdienst über Jeremia 1,4-10. Er predigte darüber, „wie Gott uns in den Umbrüchen und Veränderungen in unserer Landeskirche auf den Weg ruft und begleitet, wie seine Kraft gerade in unserem Schwachsein mächtig ist.“

Als Jeremia von Gott berufen wird, will er eigentlich gar nicht.

Er will nicht Prophet sein.  Er will nicht von Gott auf diesen Weg geschickt werden. Es gibt auch keinen Grund, sich über diese Berufung zu freuen. Denn alles, was nach dieser Berufung folgt, scheint ein einziger schwerer Weg für Jeremia zu werden. Ein Weg, der ihn schon zu Beginn seiner Berufung überfordert. Voller unbequemer Wahrheiten, die er anderen vermitteln muss. Und voller Herausforderungen. Am Beginn noch völlig unklar, was am Ende dabei herauskommen wird.

In manchen Teilen hat mich das an die Situation in unserer Landeskirche erinnert.  Als Landessynode haben wir zusammen mit dem Oberkirchenrat in letzter Zeit viele große Veränderungen angestoßen. Zum Beispiel durch unsere Beschlüsse zum Klimaschutzgesetz, zur Verwaltungsreform und zum Pfarrplan 2030.

All das und noch mehr kommt gerade geballt überall in unserer Landeskirche an. Und viele arbeiten, grübeln und leiden auch daran, wie das alles umgesetzt werden kann. Und einige fühlen sich auf einen Weg gerufen, denn sie so eigentlich gar nicht gehen wollten.

Unsere Beschlüsse enthalten die unbequeme Wahrheit, dass es ein „Weiter so wie bisher“ in unserer Kirche nicht mehr geben kann. Sie enthalten die unbequeme Wahrheit, dass wir neue Wege beschreiten müssen. Diese unbequeme Wahrheit müssen wir als Synode und als Oberkirchenrat leider aussprechen und klar kommunizieren.

Denn wie sollte es auch anders sein,

  • wenn bis 2030 im Durchschnitt 25% der Pfarrstellen wegfallen,
  • wenn bis 2040 etwa 30 bis 50% der Gebäude nicht mehr bezuschusst werden und die anderen Gebäude energetisch saniert werden müssen,
  • wenn die Verwaltung gerade aus Sicht der Kirchengemeinden grundlegend umgestaltet wird und gleichzeitig so mancher noch ratlos und verwirrt ist, was denn da tatsächlich kommt,
  • wenn es bis 2030 und darüber hinaus unglaublich viele Ruhestände und Vakaturen geben wird und neue Mitarbeitende sich erst auf den Weg machen,
  • wenn die Zahl unserer Gemeindeglieder jedes Jahr weiter sinkt …
  • … wenn das und mehr gerade alles läuft und geballt auf uns zukommt …

… dann kann es einfach kein „weiter so wie bisher“ geben.

Wo das aber ausgesprochen wird, da führt es dann natürlich auch zu einem Gefühl der Überforderung. Da ist es normal, dass man sich wünscht:

Könnte das nicht jemand anders machen? Wie sollte es auch anders sein, wenn man wirklich begreift, was da geballt auf uns zukommt?

Diese Überforderung und Unsicherheit, die höre ich auch aus den Worten des Propheten Jeremia heraus. Nur noch viel heftiger. Denn Gott nimmt mit seiner Berufung sein ganzes Leben in Beschlag. Jeremia begreift das sofort und antwortet gewissermaßen: Ach könntest du dir nicht jemand anderen suchen? Vielleicht einen der fähiger und erfahrener und älter ist als ich? Oder in den Worten des Jeremia: „Ich aber sprach: Ach, Herr! HERR, ich tauge nicht zu predigen; denn ich bin zu jung“.

Wer begreift, auf welchen Weg er von Gott geschickt wird, der begreift auch, dass dieser Weg keiner leichter sein wird.

Begreifen wir auf welchen Weg uns Gott als Landeskirche geschickt hat? Begreifen wir, wo wir mit Gott neu aufbrechen müssen? Wo Gott auch uns auf einen leidvollen Weg schickt?

Der Jeremia hat es begriffen und weiß genau wie schwer das ist, was da auf ihn zukommt. Er weiß von Anfang an, dass ihn das überfordern und an seinen Kräften zerren wird.

Doch ich denke: Gerade deshalb beruft Gott diesen Jeremia! Gerade deshalb!

Weil Jeremia um seine eigene Schwäche auf diesem Weg weiß. Weil er weiß, wie leidvoll, wie herausfordernd und wie unmöglich dieser Weg für ihn ist. Weil er sich überfordert fühlt …

Bei Gott ist es nicht nur okay, auch mal überfordert zu sein oder sich für zu unfähig oder zu schwach für eine Aufgabe zu fühlen. Gott kann damit was anfangen!

Gott kann damit was anfangen, weil er uns in diesen Momenten auffangen kann. Weil wir uns dann besonders stark öffnen für sein Wort, für seinen Zuspruch, für seine Nähe.

Wer losgeht und schon beim ersten Schritt denkt: „Ich weiß gar nicht wie ich das allein alles schaffen soll“, der geht seinen Weg in Demut vor Gott und mit Gott. Der geht auch ganz anders mit seinen Mitmenschen um, wenn die überfordert sind und auch nicht weiterwissen.

Der Apostel Paulus erzählt im 2. Korintherbrief in Kapitel 12, dass Gott ihm - als er selbst schwach war - gesagt hat: „Lass dir an meiner Gnade genügend; denn meine Kraft ist in den Schwachen mächtig“ (2. Korinther 12,9) und darum macht sich Paulus selbst immer wieder Mut, wenn er schwach ist und sagt: (2. Korinther 12,10): „Darum bin ich guten Mutes in Nöten, in Verfolgungen und Ängsten um Christi willen; denn wenn ich schwach bin, so bin ich stark“.

Wir können es in der Bibel lesen und in der Geschichte Gottes mit seiner Welt sehen: Gott beruft so oft die Schwachen, die Überforderten, die Zweifler, die Zauderer, die Leidenden, die Jungen, die Unfähigen.  

  • Fischer beruft er zu öffentlichen Wortverkündigung.
  • Verleugner werden zum Felsen, auf dem die Kirche steht.
  • Christenverfolger werden zu Aposteln
  • Und den jungen Jeremia macht er zum Propheten.

Denken wir daran, wenn wir uns in den Veränderungen unserer Kirche überfordert fühlen. Wenn wir selbst schwach sind, zweifeln und daran leiden. Und machen wir anderen damit in den Veränderungen Mut. Lassen wir uns so von Gott annehmen und nehmen wir einander so an.

Das alles ist nicht ein Teil, den wir überwinden und schnell hinter uns lassen müssen, um dann eine tolle und erfolgreiche Kirche zu sein. Das alles ist ein Teil, den wir beständig leben und als Teil unseres Christseins und unseres Kirche-Seins verstehen müssen.

Wenn Gottes Kraft in den Schwachen mächtig ist – in dem Sinne wie Paulus es sagt und in der Art wie Jeremia es lebt –  dann dürfen wir, um Kirche Jesu Christi zu sein, unser eigenes Schwachsein weder verschweigen noch verleugnen.

Denn gerade darin haben wir mit dem Gekreuzigten und mit den Schwachen in der Welt Gemeinschaft.

Gerade dadurch entsteht immer wieder neu eine zuwendende und liebenden Gemeinschaft zur Welt und zu den Mitmenschen.

Aus diesem Grund lässt Gott bei der Berufung des Propheten Jeremia dessen Einwand nicht gelten, dass er zu jung sei. Jeremia wird losgeschickt, um überall Gottes Wort zu predigen. Und damit wird er von Gott auch ins Leiden geschickt.

  • Jeremia leidet später daran, dass er hilflos zusehen muss, wie die Menschen nicht auf Gottes Wort hören, sondern sich ins Unheil stürzen.
  • Er leidet daran, dass er wegen der Worte gehasst, verfolgt und verhaftet wird.
  • Und das geht so weit, dass er sich einmal sogar wünscht, gar nicht erst geboren worden zu sein.

Dennoch bleibt Jeremia auf dem Weg seiner Berufung. Und dass liegt an den Worten, die Gott an dieser Stelle zu ihm spricht. In diesen Worten zeigt sich die Beziehung, die Gott zu Jeremia hat.

Alles Wirken und Handeln des Propheten Jeremia, die Kraft das Leiden in den Jahrzehnten seines Wirkens zu ertragen, die Anfeindungen, die Enttäuschungen, all das nimmt Jeremia nur deshalb auf sich: Weil Gott mit ihm verbunden ist!

„Fürchte dich nicht vor ihnen; denn ich bin bei dir und will dich erretten, spricht der HERR“. Durch diese sichere und feste Beziehung, die Gott ihm schenkt, bekommt Jeremia an jedem Tag neu die Kraft den Weg zu gehen und auszuhalten. 

Weil er täglich neu erlebt, dass Gott mit ihm unterwegs ist, ihm treu und gütig zur Seite steht, kann er seinen schweren Weg gehen.

Genau diese Beziehung brauchen auch wir. Genau diese Beziehung brauchen wir in all den Veränderungen unserer Kirche. Wo wir in unserer Schwäche erleben, dass Gott uns annimmt. Wo wir mit unserer Überforderung von ihm gebraucht werden. Wo wir im Leiden und im Zweifel von Gott gehalten und begleitet werden.

Da wächst der Glaube in uns. Da wächst das Evangelium in unser Leben hinein. Da wächst unsere Kirche. So gibt uns Gott immer wieder neue Kraft. So gibt er uns den Mut, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen. So verändert er uns durch seine Annahme, so dass wir selbst mehr und mehr unsere Mitmenschen annehmen.

Das ist es, was wir in allen den Veränderungen neben den unbequemen Zahlen und Fakten in unserer Landeskirche immer mitkommunizieren müssen. Mit ausrichten. Mit selbst leben:

  • Es sind nicht die Zahlen und Fakten, die unsere Kirche bauen, sondern Gott selbst.
  • Es kommt nicht auf die Anzahl unserer Gebäude an, sondern auf die Liebe, die Gott in unser Herz legt und die wir weitertragen.
  • Es ist nicht die Finanzkraft unserer Gemeindeglieder, welche unsere Kirche erbaut, sondern es ist ihr gelebter und geschenkter Glaube. Überall dort, wo der Glaube von jedem Einzelnen weitergesagt und weitergetragen wird, da wird Kirche gebaut.
  • Es ist nicht unsere Stärke, unsere Weisheit oder unsere Kraft, die Gott veranlasst uns zu berufen. Oft beruft er uns gerade, weil wir schwach sind, zweifeln und überfordert sind. Gerade deshalb!

Denn dort wo wir schwach sind und uns an Gott halten, da geben wir ihm Raum zum Wirken.

Im Buch des Propheten Jeremia können wir nachlesen, was das bewirkt.

Jeremia geht den Weg seiner Berufung von einer schweren Zeit zur nächsten und spricht immer wieder aus, was Gott ihm aufträgt. Er leidet und bekommt neue Kraft. Er will nicht und wird neu motiviert. Er zweifelt und wird wieder aufgerichtet. Er kann nicht; er geht doch. Er ist schwach und gerade darin stark.

Er geht den Weg des Glaubens.

Und das ist es was zählt!

Amen.

Hermann Lorenz (Präsident der Landessynode der Ev. Kirche der Pfalz) Bild: Gottfried Stoppel

Hermann Lorenz (Präsident der Landessynode der Ev. Kirche der Pfalz) 

Hermann Lorenz stellte in seinem Grußwort die Evangelische Kirche der Pfalz vor, die etwa 456.000 Mitglieder in 15 Kirchenbezirken habe. Sie sei eine unierte Kirche, entstanden aus einem freiwilligen Zusammenschluss von Lutheranern und Reformierten. An der Spitze der Kirche stehe Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst. Die Verfassung gebe dem Amt der Kirchenpräsidentin außer dem Recht der Geschäftsverteilung innerhalb des von der Landessynode gewählten Oberkirchenrats keine besonderen Rechte. Ein Bischofsamt habe die Kirche der Pfalz nicht. Die Landessynode beschäftige zurzeit stark der Klimaschutz. Sie habe ein Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität verabschiedet, das Klimaneutralität bis 2040 zum Ziel habe. Dazu sollten bis 2035 rund 30% der Gebäudelasten eingespart werden. Ausgehend von Mitgliederschwund und zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen habe die Synode beschlossen, einen Priorisierungsprozess einzuleiten, in dem unter Beteiligung eines Beirats von Kirchenmitgliedern, die sich bislang nicht in der Kirche engagierten, ausgelotet werden solle, welche Arbeitsfelder wir aufgeben müssen. 

Synodalpräsidentin Sabine Foth brachte den Wahlvorschlag ein.Bild: Gottfried Stoppel

Zuwahl in die Landessynode

Um der zunehmenden Bedeutung der Internationalen Gemeinden innerhalb der Landeskirche gerecht zu werden, wählen die Synodalen zwei Vertreter des Internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg als beratende Mitglieder zur Synode hinzu.

Am ersten Tag der Tagung brachte Synodalpräsidentin Sabine Foth folgenden Wahlvorschlag ein:

1. Herr Jonas Elias wird gemäß § 4 Abs. 5 Kirchenverfassungsgesetz in die Landessynode zugewählt.

2. Herr Kwon Ho Rhee wird gemäß § 4 Abs. 5 Kirchenverfassungsgesetz in die Landessynode zugewählt.

3. Herr Jonas Elias wird in den Finanzausschuss gewählt.

4. Herr Kwon Ho Rhee wird in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung gewählt.

Jonas Elias gehört der Eritreisch-Lutherischen Gemeinde in Stuttgart an und ist Mitglied der württembergischen Landeskirche und des Vorstands des Internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKcGW).

Kwon Ho Rhee ist Pfarrer in der Koreanischen Nambugemeinde in Stuttgart und Mitglied der württembergischen Landeskirche. Er arbeitet beim Dienst für Mission, Ökumene und Entwicklung (DiMOE) mit sowie bei der Evangelischen Mission in Solidarität (EMS).

Wahlergebnis

Herr Jonas Elias wurde einstimmig zur Landessynode zugewählt und in den Finanzausschuss gewählt.

Herr Kwon Ho Rhee wurde einstimmig zur Landessynode zugewählt in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung gewählt.

Sommertagung 2023 der 16. Landessynode
Kwon Ho Rhee ist Pfarrer in der Koreanischen Nambugemeinde in Stuttgart und Mitglied der württembergischen Landeskirche. Er arbeitet beim Dienst für Mission, Ökumene und Entwicklung (DiMOE) mit sowie bei der Evangelischen Mission in Solidarität (EMS).Bild: Gottfried Stoppel
Jonas Elias gehört der Eritreisch-Lutherischen Gemeinde in Stuttgart an und ist Mitglied der württembergischen Landeskirche und des Vorstands des Internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKcGW)Bild: Gottfried Stoppel
TOP 01 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode und in Ausschüssen – Wahlvorschlag des Ältestenrates
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07.07.2023

TOP 01 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode und in Ausschüssen – Wahlvorschlag des Ältestenrates

Wahlvorschlag für den Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa 

Die Vergaberichtlinien des Ausschusses Hoffnung für Osteuropa sehen vor, dass in diesem Ausschuss die Landessynode vertreten ist. Der Ältestenrat hat hierzu einen Vorschlag eingebracht.  

Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, die Synodale Dorothee Knappenberger in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa beim Diakonischen Werk zu wählen.  

Wahlergebnis

Die Synode hat Dorothee Knappenberger in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa beim Diakonischen Werk gewählt.

TOP 02 - Wahlen in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa - Wahlvorschlag des Ältestenrats
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03.07.2023

TOP 02 - Wahlen in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa - Wahlvorschlag des Ältestenrats

Sommertagung 2023 der 16. Landessynode
Dr. Martin Plümicke.

Gesetze künftig elektronisch verkünden 

Kirchliche Gesetze sollen in Zukunft auch in einem elektronischen Gesetzblatt verkündet werden. Der Rechtsausschuss, verteten durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Martin Plümicke, empfahl der Landessynode, das entsprechende Gesetz anzunehmen.  

Schon in der Herbstsynode 2022 war der Vorschlag einer Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes eingebracht worden (Beilage 34), wonach kirchliche Gesetze künftig auch in elektronischer Form verkündet werden können. Einzelheiten soll eine Verordnung des Oberkirchenrats regeln. Damals wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss verwiesen. Dieser hat im März 2023 darüber beraten und dem Gesetzesentwurf einstimmig zugestimmt. Jetzt empfiehlt der Ausschuss der Synode, das Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes anzunehmen.  

Das Gesetz wurde in erster Lesung einstimmig verabschiedet. Auch in zweiter Lesung am Samstag wurde das Gesetz verabschiedet.

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 34) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke
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05.07.2023

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 34) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke

TOP 03 - Beilage 56 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
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07.07.2023

TOP 03 - Beilage 56 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes

Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und der Kirchlichen Wahlordnung  

Verschiedene Regelungen im Kirchenverfassungsgesetz und andere Regelungen sollen geändert werden, um sie an veränderte Strukturen in der Landeskirche - weniger Gemeindemitglieder - anzupassen und Erfahrungen aus der Kirchenwahl 2019 umzusetzen. Geändert werden sollen unter anderem die Zahl der Wahlkreise und die Anzahl der Synodalen. Hierzu brachte der Oberkirchenrat einen Gesetzesvorschlag ein. 

Anpassung an Kirchenmitgliederzahlen: Weniger Synodale in der Synode, Wahlkreise reduziert 

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erläuterte die vorgesehenen Änderungen. Die Kirchliche Wahlordnung soll unter anderem dahin geändert werden, dass Mitglieder des Ortswahlausschusses auch Mitarbeitende der Kirchengemeinde sein können, die in einer anderen Kirchengemeinde wahlberechtigt sind. Die Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes hat eine geringere Anzahl der Wahlkreise sowie der Synodalen der Landessynode zum Ziel.  

Details in Wahlordnung angepasst 

Die Änderungen im Gesetzesvorschlag betreffen das Kirchenverfassungsgesetz, die Kirchliche Wahlordnung und die Kirchengemeindeordnung.  

Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Wahlordnung und der Kirchengemeindeordnung sollen die Erfahrungen aus der Kirchenwahl 2019 umgesetzt werden. Die Vorschläge betreffen verschiedene Details, wie  

  • die Zusammensetzung des Ortswahlausschusses,  

  • die Bezeichnung des örtlichen Wahlausschusses.  

  • die Dauer der Auslegung des Wählerverzeichnisses,  

  • das Einsichtsrecht in die Wählerliste,  

  • die Termine für deren Abschluss und die Einreichung von Vorschlägen,  

  • die Frist für das Wahlrecht bei Ummeldungen.  

Kirchenverfassungsgesetz ändern: Weniger Synodale 

Dr. Frisch wies darauf hin, dass die Zahl der Kirchenmitglieder seit Jahren zurückgeht, daher müssten die Strukturen der Landeskirche auf allen Ebenen angepasst werden. Sowohl die Zahl der Wahlkreise für die Wahl zur Landessynode als auch die Zahl der Mitglieder der Landessynode, des Geschäftsführenden Ausschusses und des Landeskirchenausschusses müssten angepasst werden. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgeschlagen:  

  • 15 statt 24 Wahlkreise 

  • 60 statt 90 Synodale, davon 20 Ordinierte (Theologinnen und Theologen) und 40 Nichtordinierte (Laien) 

  • Sechs statt acht zugewählte Mitglieder der Synode mit Stimmrecht 

  • Vier statt sechs zugewählte Mitglieder ohne Stimmrecht 

  • Zehn statt 15 Mitglieder der Synode im Geschäftsführenden Ausschuss 

  • Fünf statt acht Mitglieder der Synode im Landeskirchenausschuss 

Das Gesetz soll teilweise vor der nächsten Kirchenwahl in Kraft treten, zum Teil erst die 18. Landessynode betreffen.  

Kirchenverfassungsgesetz:  

Die Zahl der gewählten Mitglieder der Landessynode wird von 90 auf 60 reduziert, um der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen in Württemberg Rechnung zu tragen. Das Verhältnis von Nichtordinierten zu Ordinierten im Verhältnis von zwei zu eins bleibt erhalten. 

Dr. Frisch regt die Verweisung an den Rechtsausschuss an.  

Prof. Dr. Martin Plümicke sprach sich im Namen der Gesprächskreisleitungen dafür aus, die geplanten Änderungen zur Reduzierung der Anzahl der Synodalen für die 18. Synode nicht in dieser, sondern in der 17. Synode zu beschließen. Es brauche eine ausführliche Diskussion, da sich die Arbeit der Synodalen stark verändern werde. Was die Änderungen hinsichtlich Wahlordnung und Wahlkreisen betreffe, sei eine frühere Änderung als im Entwurf des Oberkirchenrats vorgesehen wünschenswert.  

Aussprache:

Mehrere Synodale sprachen sich dafür aus, die Entscheidung die Anzahl der Synodalen zu reduzieren in der 17. Landessynode zu treffen. Ferner regten sie an, die Neuregelung der Wahlkreise noch einmal zu überprüfen, und diese an die Fusion von Kirchenbezirken und regionale Verwaltung anzupassen. Die Vergrößerung der Wahlkreise werde es künftig weiter erschweren, sowohl Kandidaten und Kandidatinnen zu finden als auch eine gute Wahlbeteiligung zu erreichen. Mehrfach betonten Synodale die Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit in der Synode.  

Es wurde ein neuer Gesetzesentwurf als Beilage 59/23 aus der Mitte der Synode eingebracht. Dieser enthält wie Beilage 51 Vorschläge zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der Kirchengemeindeordnung, die aber im Gegensatz zu Beilage 51 nicht am 1. Januar 2027, sondern bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten und damit zur nächsten Kirchenwahl gelten sollen. Die Beilage 59 enthält keine Änderungen des Kirchenverfassungsgesetzes und damit keine Änderungen zur Anzahl der Synodalen und zur Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen. 

Über den ursprünglich eingebrachten Gesetzesentwurf, Beilage 51, wurde abgestimmt; er erreichte nicht die erforderliche Mehrheit. Damit findet keine 2. Lesung statt.  

Über den Gesetzesentwurf in Beilage 59/23, wurde abgestimmt. Er wurde mit der erforderlichen Mehrheit an den Rechtsausschuss und an den Ältestenrat zu verwiesen. 

 

TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 51) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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05.07.2023

TOP 04 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 51) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen
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03.07.2023

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen - Anlage 1
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05.07.2023

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen - Anlage 1

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen - Anlage 2
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05.07.2023

TOP 04 - Beilage 51 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen - Anlage 2

TOP 04 - Beilage 59 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen
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07.07.2023

TOP 04 - Beilage 59 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen

Dr. Michael Frisch, Leiter des RechtsdezernatsBild: Gottfried Stoppel

Maßnahme zur Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Synodenmitgliedern

Durch eine Änderung im Kirchenverfassungsgesetz soll der Weg der finanziellen Entschädigung im Ehrenamt der Synodenmitglieder vereinfacht werden. 

Der Oberkirchenrat legte einen Entwurf für die Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes vor. Die Änderung bezieht sich auf eine Anpassung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetzes in Hinblick auf die ehrenamtliche Ausübung der Kirchengemeinderäte. 

Diese verwalten ihr Amt nach §34 der Kirchlichen Wahlordnung ehrenamtlich. Der Oberkirchenrat sieht hier ein Problem bei der Erstattung von dienstlichen Ausgaben, die zur Ausübung des Ehrenamtes notwendig seien, wie z.B. der Abrechnung von Reisekosten. Das führe nach aktueller Rechtslage der Landesnebentätigkeitsverordnung, kurz: LNTVO, zu der Beurteilung des kirchlichen Ehrenamtes als Nebentätigkeit und somit zu Problemen mit Arbeitgebern, bis hin zur Untersagung des Ehrenamtes durch den Arbeitgeber selbst. 

Der Oberkirchenrat machte daher den Vorschlag, im Gesetzestext der Kirchlichen Wahlordnung unter §34 Absatz 5, die Formulierung „verwalten ihr Amt ehrenamtlich“ durch die Wörter „üben ein öffentliches Ehrenamt aus“ zu ersetzen. 

Hintergrund ist, dass öffentliche Ehrenämter nach § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Landesbeamtengesetz nicht als Nebentätigkeiten gelten und somit bei der Gewährung einer Entschädigung für die Mitglieder der Landessynode von der oben genannten Problematik damit ausgenommen sind. 

Verweisung: Der Gesetzesentwurf wird an den Rechtsausschuss verwiesen. 

 

 

TOP 38 - Kirchl. Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 50) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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05.07.2023

TOP 38 - Kirchl. Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 50) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 38 - Beilage 50 - Kirchl. Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes - Kirchl. Gesetz über die Gewährung einer Entschädigung
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03.07.2023

TOP 38 - Beilage 50 - Kirchl. Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes - Kirchl. Gesetz über die Gewährung einer Entschädigung

Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden sollen zusammenwachsen 

Aus den Kirchenbezirken Crailsheim und Blaufelden soll künftig ein Kirchenbezirk werden. Der Oberkirchenrat hat dafür einen Gesetzentwurf eingebracht, der an den Rechtsausschuss verwiesen wurde. 

Kirchenbezirke sollen zusammengelegt werden 

Laut einem Gesetzentwurf des Oberkirchenrats soll aus zwei Kirchenbezirken zum 1. Januar 2024 ein einziger hervorgehen. Das in die Synode eingebrachte Gesetz sieht vor, dass Crailsheim Sitz des Kirchenbezirks werden soll. 

Die Zahl der Kirchenmitglieder gehe seit Jahrzehnten zurück, sagte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, der den Gesetzentwurf in der Synode eingebracht hat. Deshalb müssten die Strukturen der Landeskirche an die geringeren Gemeindegliederzahlen angeglichen werden.  

Der Oberkirchenrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die beiden Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden zum Beginn des kommenden Jahres zusammengelegt werden sollen. 

Das Dekanatamt soll, so der Gesetzentwurf, mit der Pfarrstelle „Johanneskirche Nord“ verknüpft werden. Schon bisher sind die Tätigkeit des Dekans und die Pfarrstelle im Kirchenbezirk Crailsheim miteinander verbunden. 

Der Oberkirchenrat hat vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu verweisen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Damit berät der Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf. 

TOP 05 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden (Beilage 48) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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05.07.2023

TOP 05 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden (Beilage 48) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 05 - Beilage 48 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden
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03.07.2023

TOP 05 - Beilage 48 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden

Oberkirchenrat Stefan Merle, Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik beim Kirchenamt der EKDBild: Gottfried Stoppel

Oberkirchenrat Stefan Merle, Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik beim Kirchenamt der EKD 

Stefan Merle legte in seinem Grußwort einen Schwerpunkt auf das kirchliche Engagement für Familien. Die Synode werde von Prof. Dr. Johanna Possinger Ergebnisse aus der Familienstudie hören, und es sei "wichtig, dass wir uns als Kirche hier sozialpolitisch engagieren. Aber auch kirchenpolitisch und kirchentheoretisch: was wäre wichtiger für die Zukunft der Kirche als die Arbeit mit und für Familien? Wir haben uns lange genug damit aufgehalten und daran abgearbeitet, was Familie ist oder sein solle! Das bestimmen Familien heute schon selbst."

Zur Frage, wie in familialen Strukturen Beziehungen gelebt werden, habe die "Kirche der Reformation Entscheidendes beizutragen: Beziehungen gelingen und gelingen bisweilen nicht. Sie leben immer von Vergebung. Immer von der Bereitschaft, Schuld einzugestehen und einen Neuanfang zu suchen. In der Mitte unserer reformatorischen Theologie steht dieser Gedanke im Lichte der Rechtfertigungstheologie." Und weiter sagte Merle: "Menschsein heißt: 'in Beziehung' zu sein. Das gilt genau genommen schon vom Moment der Zeugung und reicht bis ins Ewige Leben hinein. Zu Gott - auch über den Tod hinaus - in Beziehung zu sein, heißt zu 'leben'. Selbst wenn man stirbt. Eine 'Kultur des Lebens' heißt demzufolge: Niemals allein sein."

Merle dankte Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl "für die deutlichen Worte zum assistierten Suizid" (darin hatte Gohl eine "Kultur des Lebens" gefordert, Anm. der Redaktion). Merle weiter: "Eine Kultur des Lebens würde ich gerne so übersetzen: in Beziehung sein und bis zum Letzten bleiben - und Beziehungen aus dem Gedanken des Scheiterns und Neuanfangs heraus leben. Einander nicht lassen, nicht allein lassen. Gelebt wird das in vielen diversen Konstellationen von Familie und Verantwortung.  Aber letztlich lässtGott uns nicht allein. Darauf dürfen wir vertrauen. Das kann und wird uns tragen – und das ist ein Segen."

Axel Wermke, Präsident der badischen Landessynode Bild: Gottfried Stoppel

Axel Wermke, Präsident der badischen Landessynode 

Axel Wermke betonte in seinem Grußwort die gute Zusammenarbeit und den angenehmen Austausch zwischen den Präsidien beider Synoden. Beide Synoden stellten sich „den Herausforderungen der Zeit“ wie geringere Finanzmittel, zurückgehende Mitgliederzahlen und Personalmangel“ und hätten dabei auch Wege der Kooperation gesucht. Das sei „nicht einfach, in wenigen Bereichen aber auf dem Weg des Vollzugs, und weitere Arbeitsgebiete würden daraufhin untersucht, ob eine solche Kooperation möglich und sinnvoll sei.“

Weiter sagte Wermke: „Wenn nächste Woche die neue Beauftragte der beiden Landeskirchen bei Landtag und Landesregierung eingeführt werden wird, wird damit eine lange Tradition der Kooperation fortgeführt, die sich immer bewährt hat und beispielhaft für weitere Zusammenarbeit stehen mag. Sie alle, wie wir in Baden auch, suchen nach Möglichkeiten, wie wir als Kirche unseres Herrn […] frohgemut in die Zukunft schauen können, wohl wissend, dass eben nicht alles beim Alten bleiben kann.“ Doch Herausforderungen hätten den langen Weg der Kirche immer wieder bestimmt und auf neue Wege geführt und „so wollen wir immer wieder unserem Herrn Lob und neue Lieder singen, denn er tut Wunder, wie der Hallelujahvers des letzten Sonntages uns auffordert“. 

Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses.Bild: Gottfried Stoppel

Mitarbeitendenvertretung: Soll die ACK-Klausel wegfallen?  

Schon länger wird nicht nur in der Landeskirche diskutiert, ob ein Amt in einer Mitarbeitendenvertretung eine besondere Voraussetzung haben darf: Die eigene Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) gehört. Der Rechtsausschuss legte hierzu einen Kompromissvorschlag vor. Der Oberkirchenrat regte eine differenzierte Regelung an.  

Kompromissvorschlag: Streichen der Klausel, aber Loyalitätsverpflichtung 

Für den Rechtsausschuss erklärte Prof. Dr. Martin Plümicke den Inhalt des vorgelegten Gesetzesentwurfs (Beilage 28), nach der die Beschränkung des passiven Wahlrechts für die Mitarbeitendenvertretung und der Jugendvertretung auf Mitglieder von ACK-Kirchen entfallen soll. Er berichtete, dass der Ausschuss in seinen Beratungen unter anderem diskutiert habe, inwieweit eine Lockerung zu einem Verlust des kirchlichen Profils der diakonischen Einrichtungen führen könne. Mit dem Entwurf schlage der Ausschuss einen Kompromiss vor: Als Ergänzung zur Streichung der ACK-Klausel sollen die Kandidierenden zur Mitarbeitendenvertretung und zur Jugendvertretung nochmals auf ihre Loyalität gegenüber Kirche und Diakonie hingewiesen werden. Diese seien sie bereits mit ihrem Arbeitsvertrag eingegangen.  

Plümicke zitierte hierzu beispielhaft aus den Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen in Württemberg (AVR-Württemberg).  

Der Rechtsausschuss empfiehlt der Synode, die jetzt vorliegende Beilage (28) anzunehmen.  

Stimmiges Konzept erforderlich: Bericht des Oberkirchenrats 

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch erinnerte in seinem Bericht daran, dass sich die Landessynode bereits 2013 und 2019 mit dem Thema der Wählbarkeit zu den Mitarbeitendenvertretungen befasste, und bezeichnete die Frage als das umstrittenste Problem im Mitarbeitervertretungsrecht. (Neu: Beilage 53).  

Frisch gab einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in der Evangelischen Kirche Deutschlands, den Gliedkirchen und der württembergischen Landeskirche. Neben den expliziten Regelungen – dem Wegfall der ACK-Klausel als Voraussetzung für die Wählbarkeit in die genannten Organe – wies er auf die impliziten Regelungen hin, die davon betroffen wären, wie die zur Wahl der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeitenden, die Gesamtmitarbeitervertretungen, die LaKiMav und die AGMAV. Weitere Zusammenhänge bestünden zu Gremien wie der Arbeitsrechtlichen Kommission und des Kirchengerichts, ebenso wie für leitende und aufsichtführende Organe diakonischer Einrichtungen.  

Frisch erklärte, der Gesetzesentwurf beseitige nicht die Ungleichheit von privatrechtlich Beschäftigten aufgrund von Konfession oder Religion, sondern verschiebe die Grenzen zwischen den Ämtern, für die die Kirchenmitgliedschaft eine oder eben keine Wahlvoraussetzung sei.  

Es sei ein stimmiges Gesamtkonzept erforderlich, das Wertungswidersprüche vermeide. Akuter Handlungsbedarf bestehe nicht. Bei einer Neuregelung seien die Kompetenzen der jeweiligen kirchlichen Ämter zu berücksichtigen. Frisch betonte abschließend, dass der vorliegende Gesetzesentwurf danach zu beurteilen sei, inwieweit er zu einem Gesamtkonzept mit plausiblen Kriterien für Tätigkeiten und Ämter beitrage.  

Aussprache

Für Prof. Dr. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) ist „die Diakonie die Schokoseite der Kirche“. Hörnig dankte den Mitarbeitenden der Diakonie und Mitarbeitervertretung, die mit hohem Engagement arbeiten würden. Schon immer habe man versucht, Menschen für das Amt der Diakonisse zu gewinnen. Unter Adenauer sei die Diakonie durch Bezuschussung gewachsen. Schon ab 1961 spreche die Diakonie von einer Krise, die es laut Hörnig nicht gebe. Das einzige Problem sei, „dass wir diskriminieren!“. Viele Mitarbeitenden würden unter schweren Bedingungen arbeiten müssen. In der Diakonie würden Einrichtungen geschlossen und ausgehöhlt. Mitarbeitende der Diakonie seien ein Schatz und mit Herz und Seele dabei. Hörnig plädierte daher für die Aufhebung der ACK- Klausel.  

Auch Ulrike Sämann (Plochingen) hält die Streichung der ACK-Klausel „für dringend geboten“. Für Seemann müsse eine angestellte Person auch die Möglichkeit haben, in die MAV gewählt zu werden – unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft. Sämann spricht von einem aktuellen „Zweiklassenmodell, das kaum tragbar ist“ und zu Un- und Missmut bei den Mitarbeitenden beitrage. Kirche habe auch hier die Aufgabe, in die Gesellschaft hineinzuwirken und neue Mitarbeitende zu gewinnen. Kirche lebe von der Vielfalt der Mitarbeitenden. Die Diakonie könne beim aktuellen Fachkräftemangel nicht auf Angestellte verzichten, die sich durch eine ungleiche Behandlung eventuell benachteiligt fühlen. Sämann stimme deshalb ausdrücklich dem Änderungsentwurf zu.  

Siegfried Jahn (Blaufelden) sagte, er sei froh, dass erneute Beratungen zum Antrag stattgefunden hätten sowie für verabschiedete Ergänzungen, was ihm die Zustimmung zum Antrag nun leichter mache. Jahn betonte, dass er jedoch eine einfache Streichung der Klausel für „etwas zu einfach gegriffen“ halte. So müsse nach der Streichung der Klausel dieser Bereich des Mitarbeitergesetzes ständig neu besprochen und weiter begleitet und überarbeitet werden, „damit wir in einer guten Dienstgemeinschaft unterwegs sein können". 

Reiner Klotz (Steinheim) führte an, dass nun „endlich mal etwas für die Mitarbeiterinnen gemacht werden muss!“. Es sei höchste Zeit, an das MVG und die ACK-Klausel ranzugehen. So müssten Menschen, die sich in der MVG engagieren wollten, auch den Impuls geboten bekommen, sich engagieren zu können – unabhängig einer Kirchenmitgliedschaft. Klotz stellte der Synode die Frage: „Vor was haben wir Angst, dass sich Mitarbeitende der Diakonie auch engagieren können, auch wenn sie nicht in der Kirche Mitglied sind?!“ Es gehe doch und vor allem um die Loyalität der Mitarbeitenden. Menschen, die sich in der Kirche bewerben, würden genauso wissen, welche Werte Kirche vertrete. Kirche müsse hier weitergehen, sagte Klotz und unterstützt damit den Gesetzes-Antrag zur Streichung der ACK-Klausel.  

Anette Rösch (Wannweil) sagte, als Vorsitzende einer Diakoniestation sei sie dankbar, dass alle Mitarbeitenden der Diakonie, sich bewusst entschieden hätten, in einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten. Außerdem merkte Rösch die Notwendigkeit des Kompromisses an, dass bei Streichung der Klausel jeder Mitarbeiter, der nicht Mitglied in der Kirche sei, zu seiner Loyalität abfragt würde. Dies finde Rösch hier wichtig und sprach einen herzlichen Dank und Anerkennung an die Mitarbeitenden der Diakonie aus und stimmte dem Antrag zu.  

Andrea Bleher (Untermünkheim) sieht dringenden Handlungsbedarf bezüglich der Regelung der MAV. Alle Mitarbeitenden müssten dieselben Rechte und Pflichten haben, müssten sich aber auch bei Nicht-Mitgliedschaft in der Ev. Kirche zum kirchlichen Auftrag der Diakonie bekennen.  

Auch Peter Reif (Stuttgart) bedankte sich bei der Diakonie und den diakonischen Mitarbeitenden „die ihren Dienst in der Landeskirche in großer Weise tun“ und stimmt für die Abschaffung der ACK-Klausel.   

Auch Martin Wurster (Schömberg-Langenbrand) ist dankbar, dass das Thema beim Oberkirchenrat diskutiert wird. Allerdings sieht er die neue Regelung mit der Abschaffung der ACK-Klausel zu früh. Er sei für eine Abschaffung der ACK-Klausel. Doch zunächst müssten die Anstellungs-Ordnungen geregelt sein, bevor das Mitarbeitergesetzt geändert würde. Der Zeitpunkt für die Abschaffung der ACK-Klausel sei demnach zu früh und so stimme er deswegen gegen den Antrag.  

„Ich finde, das ist alles eine Frage der Glaubwürdigkeit, endlich die ACK-Klausel zu streichen“, sagt Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen). Es gehe um eine glaubwürdige Ausgestaltung des Diakonischen Anstellungsrechts. Es dürfe hier keine Zweiklassengesellschaft geben, bei der Menschen unter verschiedenen Bedingungen arbeiten. Es würde zu wenig für jene getan, die als Mitarbeitende der Diakonie nicht unter das Kirchenrecht fielen.  

Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) war „erstaunt von der Debatte“ und vom „Zungenschlag“, wie „in diesem Kontext“ über Kirchenmitgliedschaft gesprochen würde und stellte die Frage an die Synode: „Wie gehen wir, als Ev. Kirche in Württemberg, mit der Kirchenmitgliedschaft um?“ Er könne sich vorstellen, dem Antrag zuzustimmen. Doch müsse dann, seiner Ansicht nach, werbender über Kirche gesprochen werden: „MAV-Mitglieder (ohne Kirchenmitgliedschaft) sollten angesprochen und eingeladen werden, in die „Solidargemeinschaft Kirche“ einzutreten. Er dankt den diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit.  

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) dankte in seiner Rede zunächst allen Mitarbeitern und drückte seinen Respekt für ihre Arbeit aus. Kirche würde erwarten, dass Menschen bei Einstellung, in die Kirche eintreten müssten. Doch gehe es viel mehr darum, „dass die Menschen, die bei uns Arbeiten, was mit uns anfangen können und gerne bei uns arbeiten.“ Dies seien eben auch Menschen, die nicht in der Kirche seien. Eine Abschaffung der ACK-Klausel sei vor allem in Hinblick auf Austrittszahlen und Wirken in die Gesellschaft hinein ein wichtiges und richtiges Zeichen bezüglich einer einheitlichen Dienstgemeinschaft in der Diakonie. Kirche brauche bezüglich der MAV und der Möglichkeit des Eintritts Augenhöhe. Es sei vor allem die Vermittlung des Gefühls wichtig, „dass man so richtig dazugehört.“  Deswegen stimme auch er für eine Auflösung der ACK-Klausel.  

Das Gesetz wurde in erster und zweiter Lesung verabschiedet.  

tungsgesetzes (Beilage 46) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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07.07.2023

tungsgesetzes (Beilage 46) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 08 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 46) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke
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TOP 08 - Beilage 53 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes
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TOP 08 - Beilage 53 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

Ursula Kress, Leiterin der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter GewaltBild: Gottfried Stoppel

Umgang mit sexualisierter Gewalt 

Ursula Kress, Leiterin der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, berichtete von weiteren Schritten in der Präventionsarbeit, vom Stand der Aufarbeitung und von der Aufgabe zur Weiterentwicklung. Reinhard Winter, Diplompädagoge und Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts Tübingen, ergänzte den Bericht um Erfahrungen aus der Betroffenenarbeit. 

Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt: Fortschritte in Prävention und Aufarbeitung 

Seit den ersten Meldungen von Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Jahr 2010 befindet sich die Kirche auf dem Weg der Aufarbeitung und zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Dazu berichtete die Leiterin der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, Ursula Kress, von den Fortschritten in den Bereichen Prävention und Intervention sowie der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und zeigte mögliche Chancen zur Weiterentwicklung auf.  

Inzwischen gibt es in der Kirchlichen Anstellungsordnung eine Gesetzesänderung, die dazu verpflichte, bei bestimmen Berufsgruppen das Führungszeugnis vor Einstellung einzusehen. Bei Neuanstellungen müssen außerdem eine Selbstauskunft und eine Selbstverpflichtungserklärung mit abgegeben werden. Bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen werden diese ebenfalls sukzessive eingeholt.  

Ein weiterer Baustein in der Präventionsarbeit sei ein Trainingstool zur Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt. Die Fachstelle entwickle derzeit ein webbasiertes Trainingsprogramm für alle Mitarbeitende, mit dem innerhalb einer Stunde grundlegende Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt erlernt werden könnten. Schon jetzt setze man auf das Multiplikatorentraining „Hinschauen-Helfen-Handeln“, das bisher über 100 Personen absolviert haben. Mit Hilfe des Programms stünden bereits in der Hälfte der Kirchenbezirke Multiplikatoren bereit, die vor Ort Hilfe anbieten könnten. Neben den Multiplikatorentrainings seien außerdem Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Ehrenamtliche in Schulungen für das Thema sensibilisiert worden.  

Diese Maßnahmen würden ergänzt durch eine regelmäßige Abfrage zur Umsetzung der Schutzkonzeptentwicklung auf Gemeindeebene sowie durch die Verankerung des Themas in Fort- und Ausbildungen und dem Angebot einer Fachtagung im Oktober dieses Jahres.  

Präsentation der Abschlussberichte zweier Studien  

Im Bereich der Aufarbeitung verwies die Fachstellenleiterin auf zwei Studien, die derzeit zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt durchgeführt werden. Für den Herbst erwarte man Ergebnisse der „ForuM“-Studie, die sexualisierte Gewalt und andere Missbrauchsformen in der EKD und der Diakonie in Deutschland untersuchte. Bei dieser Studie stehe die Häufigkeit von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Fokus, so Ursula Kress.  Dagegen nehme die Studie des „Auf!“-Projekts vom Universitätsklinik Ulm Tiefenbohrungen vor und untersuche konkrete Fälle innerhalb der Württembergischen Landeskirche. Dafür seien 54 Menschen als Betroffene oder Zeugen von sexualisierter Gewalt befragt worden. Die Studie sei abgeschlossen und man erwarte gespannt den Abschlussbericht im Oktober dieses Jahres.  

Unterstützungsarbeit rege nachgefragt 

Ursula Kress berichtete davon, dass die Fachstelle regelmäßig und häufig um Unterstützung gebeten würde. Dabei handle es sich neben Unterstützung in finanziellen Notlagen, die durch die verschiedenen Krisen im letzten Jahr zugenommen haben, auch um Unterstützung bei Therapiekosten und Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen. Zusammen mit dem Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission erfolgen Beratungen und man sei ansprechbar in persönlichen Notlagen.  

Bundeseinheitliche Aufarbeitung notwendig 

Kress kündigte an, dass nach Präsentation der genannten Studien weitere Arbeitsaufträge auf die Kirchen zukommen würden. Gleichzeitig griff sie den Impuls des religionspolitischen Sprechers der SPD vom Kirchentag in Nürnberg auf, der dazu aufforderte regionale Aufarbeitungskommissionen zu initiieren, da nicht nur Kirchen von sexualisierter Gewalt betroffen seien. In Folge des Arbeitstages zu sexualisierter Gewalt (siehe TOP 10) haben sich fünf Arbeitsgruppen ergeben, in denen zum Thema weitergearbeitet würde.  

Reinhard Winter, Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts TübingenBild: Gottfried Stoppel

Betroffene fordern klares Bekenntnis der Kirche zur Aufarbeitung 

Der Diplompädagoge und Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts Tübingen, Reinhard Winter, ergänzte den Bericht von Ursula Kress um einen Einblick in die Betroffenenarbeit. Er moderiert zusammen mit der systemischen Beraterin Anja Wilser einen Dialog mit 15-20 Betroffenen, um Möglichkeiten einer guten Betroffenenbeteiligung auszuloten. Ziel sei es, Interessen, Bedürfnisse und Bedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Betroffenen und Landeskirche und Diakonie in Württemberg zu ermitteln.  

Aus den Gesprächen sei hervorgegangen, dass ein Großteil der Befragten finanziell bedürftig sei – eine direkte Folge der erlebten sexualisierten Gewalt in der Jugend und Kindheit, da viele große Schwierigkeiten hatten, beruflich Fuß zu fassen. Die in der Kindheit erlebten traumatischen Erfahrungen wirkten sich bis heute aus. Die Bedürfnisse, die aus den erfahrenen Übergriffen entstünden, seien aber höchst unterschiedlich und hingen davon ab, welche Bewältigungsmöglichkeiten es im Leben gegeben habe. Die Aufarbeitung durch die Landeskirche und die Diakonie erlebten viele Betroffenen als zögerlich und unentschlossen. Einige Betroffenen hätten die Vermutung geäußert, dass Entschädigungszahlungen mit Absicht verzögert würden, um zu warten, bis Betroffene versterben. Gleichzeitig wurde von Betroffenen auch die gute Arbeit der Fachstelle für sexualisierte Gewalt der Landeskirche gelobt.  

Für eine gelingende Zusammenarbeit mit Kirche und Diakonie erwarteten sich die Betroffenen eine klare Positionierung der Kirche, gelingende Präventionskonzepte und eine gute Aufarbeitung der Missbrauchsgeschichte. Die Betroffenen erwarteten von dem Aufarbeitungsprozess eine Plattform, auf dem Austausch und Gespräche unter Betroffenen stattfinden, Hilfeleistungen angeboten werden und der Zusammenhalt der Betroffenen gestärkt wird. Gleichzeitig sei in den Gesprächen klar geworden, dass ohne finanzielle Unterstützung der Betroffenen zum Beispiel durch eine monatliche Entschädigungszahlung der Kirche eine zufriedenstellende Zusammenarbeit kaum vorstellbar sei. Von Seiten der Kirche müsse ein klares Zeichen komme, dass eine Aufarbeitung gewollt sei. 

Nach dieser Schilderung der Ergebnisse der Befragung von Betroffenen appellierte Winter an die Verantwortlichen der Landeskirche, die Betroffenen ernst zu nehmen und als Zeichen der Verantwortungsübernahme zügig weitere Zahlungen zu beschließen. Die Kirche stehe in Gefahr, ihr Vertrauen zu verspielen. Zudem wiederhole sich für die Betroffenen die traumatische Erfahrung von Ohnmacht, wenn die Kirche sie hinhalte: Ihre berechtigen Bedürfnisse, Erwartungen und Rechte stießen auf wenig Resonanz. Mit einer guten Aufarbeitung habe die Kirche die Chance, Vertrauen bei den Betroffenen, aber auch in der Öffentlichkeit zurückzugewinnen.  

Im Anschluss an den Bericht von Reinhard Winter wurde ein Audiobeitrag von Rundfunkpfarrerin Ulrike Greim, aus der Ev. Kirche in Mitteldeutschland, eingespielt, die über den schwierigen Rückgewinnungsprozess einer Betroffenen von sexualisierter Gewalt berichtet. Der Beitrag benennt, dass der Betroffenen Musik und die klare Benennung des Unrechts von anderen geholfen habe sich Stück für Stück auch geistliche Traditionen zurückzugewinnen.  

Die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt fand gemeinsam mit TOP 10 statt.  

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05.07.2023

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TOP 09 - Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt - Dr. Reinhard Winter - Power-Point-Präsentation

Hellger Koepff, Vorsitzender des theologischen Ausschusses der Landessynode.Bild: Gottfried Stoppel

Toxische Traditionen 

Der Fachtag „Sexualisierte Gewalt und Theologie“ beschäftigte sich mit problematischen theologischen und gesellschaftlichen Traditionen, die sexualisierte Gewalt begünstigen.  

Gute Resonanz  

Im Anschluss an den Fachtag „Sexualisierte Gewalt und Theologie – toxische Traditionen in evangelischer Theologie und Kirche“ soll im kommenden Jahr in fünf Arbeitskreisen theologisch zur sexualisierten Gewalt gearbeitet werden. Das berichtete Hellger Koepff, der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses.  

Der von der Synode beschlossene Fachtag wurde von Prälatin Gabriele Wulz, Dr. Jörg Schneider aus dem theologischen Dezernat des Oberkirchenrats, Dr. Jan Peter Grevel aus dem Bischofsbüro, sowie Hellger Koepff vorbereitet. Über 100 Personen aus kirchlichen Einrichtungen, Kirchenbezirken und dem Oberkirchenrat nahmen am 27. April 2023 daran teil.  

Koepff berichtete von einer guten und interessierten Gesprächsatmosphäre, zu der die hochkarätigen Referierenden beitrugen. Dazu gehörten Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst, Prof. Dr. Jörg Fegert, Prof. Dr. Thomas Großbölting, Prof. Dr. Reiner Anselm, Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl und moderierend die SWR Jornalistin Silke Arning. Hilfreich war auch die Außenperspektive der meisten Vortragenden. Inhaltlich könne der Studientag in fünf thematische Linien gegliedert werden, so der Ausschussvorsitzende.  

Schatten des Freiheitsgewinns der 1968-er 

Der Freiheitsgewinn durch die Liberalisierung habe in der evangelischen Kirche viele Verlierer hervorgebracht. Sowohl in der Gesellschaft als auch in der evangelischen Kirche gab es in Folge der neuen Freiheit zudem „ein sexualmoralisches Vakuum“. Das führe neben anderem dazu, dass sich auch Freiräume für Pädophilie eröffnen. Aufgabe der evangelischen Theologie sei es, zur Verständigung über eine neue zivilgesellschaftliche Sexualmoral beizutragen. Die Aussprache zu diesem Thema habe gleichzeitig ergeben, dass es zu kurz gegriffen sei, problematische Entwicklungen nur der sexuellen Befreiungsbewegung der 68-er zuzuschreiben. Auch in pietistischen-autoritären Milieus sei sexualisierte Gewalt vorzufinden.  

Antiklerikale Leitungspersonen und Gemeinschaftsideologie 

Zweitens sei das evangelische Selbstverständnis auf dem Studientag, so Koepff, als achtsame Gemeinschaft umrissen worden. Dieses Selbstverständnis sei zwar einerseits positiv-konnotiert, gleichzeitig aber eine toxische Leitvorstellung. Sie verunmögliche durch den Gemeinschaftswillen und den Verzicht auf Streit die Widerstandskraft einzelner und verschleiere Machtverhältnisse im „Gewölk von Vertrauen und Gemeinschaft". Opfer, die sich zu Wort meldeten, wurden als Störenfriede der Gemeinschaft angesehen und so wurden Schutzräume für Opfer zu Schutzräumen von Tätern.  

Rechtfertigungstheologie und das Diktat der Versöhnung 

Drittens habe sich die Kirche lange unter dem „Wir sind alle Sünder“ versteckt. Ein oberflächliches Verständnis der Rechtfertigungslehre habe lange die schnelle Rehabilitierung der Täter fokussiert und von Opfern verlangt, die angeblich von Gott gewährte Vergebung und Versöhnung nachzuvollziehen. Dieses Diktat der Versöhnung sei eine „Schuldumkehr im kostbaren Kern evangelischer Theologie“. Diese Problemlage könne auch sprachlich nachvollzogen werden, wenn die Kirche zwischen sich und den Opfern unterscheide. Tatsächlich seien aber die Opfer auch Teil der Kirche. Die Rechtfertigungslehre müsse vor diesem Hintergrund sorgsam auf ihren Gebrauch reflektiert werden.  

Pastoralmacht, Seelenführung und seelsorgliche Nähe 

Wie schon bei der problematischen Gemeinschaftsideologie betont, führe viertens die Betonung der Gleichheit und einer ideologischer Gemeinschaft auch auf pastoraler Ebene zu einer Verschleierung von Macht. Die Hirtenmetapher kennzeichne die Schwierigkeiten. Die Hirten seien klar von der Herde unterschieden. Werde aber „im Zwischenmenschlichen übermäßige Nähe gesucht und gleichzeitig verschleiert, dass der gute Hirte allein Gott oder Jesus ist“, öffne sich „inmitten des uns Kostbaren ein Einfallstor für Gewalt“. Um dieser Gefährdung lebenslang zu begegnen, müssten Schutzkonzepte in Schutzprozesse verwandelt werden, die kirchliche Arbeit permanent begleiten. 

Suche nach angemessener Haltung und angemessenem Handeln 

Eine auf dem Fachtag immer wieder ausgesprochene Forderung sei es, fünftens, gewesen, Betroffene beim Einbringen ihrer Interessen zu unterstützen. Das könne beispielsweise durch das Bereitstellen von entsprechenden Sekretariatsleistungen oder der Finanzierung juristischer Beratung geschehen. Die in den vier vorhergehenden Absätzen behandelten Themen müssten darüberhinaus in der alltäglichen gemeindlichen Arbeit in Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht, sowie der Begleitung von Mitarbeitenden präsent sein und dürften nicht als ein weiteres Projekt betrachtet werden.  

Theologische Arbeit wird fortgesetzt 

Als Ergebnis des Studientags sollen darum fünf Arbeitsgruppen Fragen des Amtsverständnisses, Themen der Liturgie und des Gottesdienstes, Fragen der Seelsorge und das Problem des Diktats der Versöhnung, Seelenführung und geistlicher Missbrauch sowie pädagogische Felder kirchlicher Arbeit weiterbearbeiten. In diesem Prozess sollen Betroffene gehört und zur Mitarbeit eingeladen werden. Abschließend versprach Koepff, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in gut einem Jahr präsentiert werden. 

Gemeinsame Aussprache zu den TOPs 9 und 10

Sensibilisierung für die Aufarbeitung und Prävention von Fällen sexualisierter Gewalt sind den Synodalen ebenso wichtig wie eine Kultur des Vertrauens und Hinsehens, das wurde in der Aussprache deutlich.  

Sensibilisierung und Personen des Vertrauens 

Maike Sachs, St. Johann-Gächingen; Anette Sawade, Schwäbisch Hall und weitere Synodale unterstrichen, wie wichtig es sei, innerhalb der Landeskirche für das Thema Prävention und Aufklärung sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren.  

Der Synodale Karl Wilhelm Röhm (Gomadingen-Steingebronn) betonte, dass es Personen des Vertrauens geben müsse, an die sich Betroffene wenden könnten, es gelte, solche Positionen zu schaffen, denn „jede und jeder von uns kann theoretisch Täter sein.“  

Kultur des Hinsehens etablieren 

Für eine Kultur des Hinsehens sprach sich die Synodale Marion Blessing (Holzgerlingen) aus; der Opferschutz müsse immer Vorrang vor dem Täterschutz haben.  

Die Synodale Christiane Mörk (Brackenheim) berichtete von der Arbeit der Arbeitsgruppe Gottesdienst, die davon ausgehe, dass sich in jedem Gottesdienst auch Menschen mit Gewalterfahrung befänden.   

Finanzielle Hilfe und Seelsorgeangebote nötig 

Bezüglich des Hilfefonds der Landekirche und anderer notwendiger Ressourcen äußerten einige Synodale gegenüber dem Oberkirchenrat die Bitte um Unterstützung, um schnell und gegebenenfalls unkonventionell helfen zu können. Es brauche zudem mehr Seelsorgeangebote.  

Der Fachtag (siehe TOP 10) habe gezeigt, dass es an einer gemeinsamen evangelischen Sexualethik fehle, mahnte die Synodale Dr. Gabriele Schöll (Aalen) an, sie sehe hierin auch einen Auftrag an Landessynode und Oberkirchenrat.  

Dank für bisherige Arbeit  

Angelika Klingel, Heimsheim, Kai Münzing, Dettingen an der Ems und weitere Synodale bedankten sich in ihren Wortmeldungen bei der “Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt” und allen anderen beteiligten Stellen für ihre Arbeit und ihre Berichte.  

Am Ende der Aussprache erläuterte die Beauftragte für Chancengleichheit im Oberkirchenrat, Ursula Kress, auf Nachfrage der Synodalen Beate Keller (Süßen), wie Betroffene praktisch und in der persönlichen Beratung dabei unterstützt würden, das bisherige mit den Tätern gemeinsame Umfeld zu verlassen. 

TOP 10 - Bericht vom Fachtag Sexualisierte Gewalt und Theologie - toxische Tradition in ev. Theologie und Kirche - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Hellger Koepff
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05.07.2023

TOP 10 - Bericht vom Fachtag Sexualisierte Gewalt und Theologie - toxische Tradition in ev. Theologie und Kirche - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Hellger Koepff

Was die Landeskirche mit dem Projekt „Partnerschaft, Ehen und Familien stärken“ erreicht hat 

Ein großes Projekt ist am Ende angelangt. Was hat die Landeskirche in den vergangenen fünf Jahren angestoßen, um Familien, aber auch Partnerschaften und Ehen zu stärken?  

Oberkirchenrätin Carmen RivuzumwamiBild: Gottfried Stoppel

Am Anfang standen viele Synodalanträge rund um das Thema Familie, Partnerschaft und Ehe. Sie wurden im Projekt „Partnerschaft, Ehen und Familien stärken“ gebündelt, das 2018 begonnen hat und nun abgeschlossen ist. In den vergangenen Jahren haben Landeskirche und Diakonie in den Blick genommen, was sich Familien wünschen und wie sie diese besser erreichen können. 

Was erreicht wurde

  • Der Bereich „Familie“ wurde „ins Bewusstsein gerufen“, erklärte Oberkirchenrätin und  Bildungsdezernentin Carmen Rivuzumwami im Abschlussbericht zum Projekt. 
  • Außerdem wurde ein Netzwerk zwischen Akteuren, die in der Familienarbeit tätig sind, aufgebaut. 
  • Gemeindebezogene Familienarbeit hat sich zu einem eigenen Arbeitsfeld entwickelt. Dafür sollen nun im Rahmen der Neuausrichtung von „Werke und Dienste Erwachsene“ Strukturen und Ressourcen geschaffen werden. Die politische Vertretung des Bereichs „Familie“ wurde auf Landeskirchen-Ebene bereits gebündelt, Kirchenrat Hans-Joachim Janus ist dafür zuständig. 
  • Ein Angebot gemeindlicher Arbeit, mit dem sich die Kirche an den Bedürfnissen von Familien orientieren will, ist besonders erfolgreich: Die „Kirche Kunterbunt“. Das Format wurde während der Projektlaufzeit in rund 60 Gemeinden begonnen. Während die Koordination bisher bei der Landeskirche gelegen hat, geht die Betreuung jetzt an das EJW über. 
  • Um die Arbeit für Familien weiter zu stärken, hat die Landeskirche für Gemeinden die Möglichkeit ins Leben gerufen, sich von der „Innovations-Werkstatt“ beraten lassen.  
  • Um vor Ort für Familien da zu sein und sie zu unterstützen, wurde das Potenzial von Familienzentren erkannt. Deshalb wurden Familienzentren gefördert. Seit fünf Jahren machen sich nun immer mehr Einrichtungen auf den Weg, Familienzentrum zu werden. In ihnen liege ein „großes Potenzial kirchlicher Familien- und Gemeindearbeit im Quartier vor Ort“, sagte Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami. 
  • Auch religiöse Bildung wurde als ein wichtiger Bereich der kirchlichen Arbeit mit Familien weiterentwickelt. Deshalb wurde das Angebot „Konfi 3“ weiterentwickelt. Es kann genauso in der Schule oder als Angebot für Familien veranstaltet werden. 
  • Auch eine ökumenische Zusammenarbeit im Bereich „Familie“ wurde im Rahmen des Projekts aufgebaut. So wurden etwa Eheseminare entwickelt. 
  • Sichtbar wurde, dass es für eine christliche Sozialisierung im familiären Umfeld „Kontaktflächen“ im Bereich des kirchlichen Handelns „Kontaktflächen“ mit Familien benötigt. 
  • Mit der digitalen Familienwoche im Oktober 2021 hat das Projekt die Aufmerksamkeit vieler Akteure aus Kirche und Diakonie auf das Thema „Familie und Kirche“ gelenkt. 

Was das Projekt deutlich gemacht hat 

  • Durch Familienarbeit können Familien bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt werden. Außerdem können dort deren Interessen wahrgenommen werden. Familienglieder können in ihrer Entwicklung gestärkt und fürsorgliche Beziehungen in der Familie gefördert werden. Die Familienarbeit soll beides – Orte der Entschleunigung und Entlastung und Räume für Austausch und gegenseitige Unterstützung – ermöglichen. 
  • Familienarbeit leistet einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie dabei hilft, gelingende menschliche Beziehungen zu führen. Außerdem bietet sie Familien die Orientierung an christlichen Werten an und leistet damit einen wichtigen Beitrag, um Werte in den Familien, aber auch in der Gesellschaft zu fördern. 
  • Wichtig für die Familienarbeit ist es, Familien in ihrer Vielfalt anzunehmen und wertzuschätzen. 

Rund 12 Millionen Euro standen insgesamt für das Projekt zur Verfügung. „Die im Projekt benannten Aufgaben in den Handlungsfeldern Familie sind mit dem Projektende nicht abgeschlossen“, betonte Oberkirchenrätin Rivuzumwami. Familienarbeit in kirchlichem und diakonischem Handeln bleibe von großer Bedeutung. Das Projekt habe gezeigt, wie wichtig das Arbeitsfeld „Familie“ sei und „Weichen für die weitere Arbeit mit und für Familien gestellt“, so die Oberkirchenrätin. In Kirchengemeinden und verschiedenen anderen Gruppen habe das Thema große Resonanz erzeugt. 

Prof. Dr. Johanna PossingerBild: Gottfried Stoppel

Familienstudie der EH Ludwigsburg 

Prof. Dr. Johanna Possinger hat mit einem Team im Rahmen des Projekts „Familien stärken“ eine Studie zu den Wünschen von Familien an Kirche durchgeführt und vor der Synode die Ergebnisse vorgestellt. 

Befragt wurden einzeln oder als Paar 36 Mütter und 20 Väter, die unterschiedlich kirchennah sind und in verschiedenen Familienformen leben, erklärte Prof. Dr. Johanna Possinger, als sie die Ergebnisse der Studie bei der Sommertagung der Landessynode vorgestellt hat. Außerdem haben die Wissenschaftler Haupt- und Ehrenamtliche aus der Familienarbeit aus 15 Gemeinden mit einer guten Familienarbeit befragt. 

Die Ergebnisse 
Der Alltag der Familien ist durchgetaktet. Aufgrund von finanziellen Sorgen, dem Spagat zwischen Beruf und Familie und einem Mangel an Erholungszeiten sind viele Familien Belastungen ausgesetzt. Für ihren Alltag wünschen sie sich mehr Zeit, eine gute Ganztagsbetreuung, eine bessere wirtschaftliche Absicherung und Angebote im Sozialraum, um praktische Unterstützung im Alltag zu erhalten und um Orte zum Austausch und zur Selbsthilfe aufsuchen zu können. 
Von der Kirche wünschen sich die Familien lebensdienliche Angebote mit praktischem Nutzen, ein größeres Interesse an Familien, keine Missionierung, Begegnungsmöglichkeiten und Weltoffenheit. 

Was Gemeinden mit einer starken Ausrichtung ihrer Angebote an den Bedürfnissen von Familien richtig machen 
Die stark an den Bedürfnissen von Familien orientierten Gemeinden sind sich über den großen Wert der Familienarbeit bewusst und legen einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf Beziehungsarbeit zu den Familien. Sie orientieren sich an veränderten Familienrealitäten und legen den Fokus auf beide Elternteile. Außerdem leben sie eine Willkommenskultur und machen Gemeindearbeit im Sozialraum. Sie bieten etwa offene Begegnungsmöglichkeiten, wie Gemeindecafés und Eltern-Kind-Gruppen, Paarangebote, armutssensible Angebote und Angebote mit Geh-Strukturen an, zum Beispiel ein Coffeebike am Spielplatz. Auch die Gottesdienste unterscheiden sich in den Gemeinden mit einer guten Familienarbeit, zum Beispiel durch andere Uhrzeiten und Rhythmen, und durch Begegnungsmöglichkeiten etwa bei Mahlzeiten im Anschluss. 

Was Johanna Possinger Gemeinden empfiehlt 
Studienautorin Possinger empfiehlt Gemeinden deshalb, ihre Familienarbeit an den Bedürfnissen von Familien auszurichten und sie inklusiv, armutssensibel und offen für plurale Familien zu gestalten. Außerdem solle die Beziehungsarbeit mit Familien in den Fokus gerückt werden. Kirchengemeinden sollten außerdem Angebote der Begegnung schaffen und die Familien im Alltag entlasten. 

 

Siegfried Jahn, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend Bild: Gottfried Stoppel

Familien müssen stärker in den Blick genommen werden 

Im Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend dankt der Vorsitzende Siegfried Jahn den Beteiligten für ihre wichtige Arbeit. 

„Die Familie muss als Grundstein religiöser Sozialisation betrachtet werden“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Jugend, Siegfried Jahn. Deutlich werde in der Studie aber, dass Familien sich stark ausdifferenziert hätten. Außerdem stünden sie immer stärker unter Druck – genauso im Inneren durch die Familienangehörigen als auch durch Belastungen von außen, etwa die Vereinbarkeit von Schule, Arbeit und Zeit für die Familie. „Und dann soll unter diesem Druck auch noch Glaube und Kirche einen Platz finden!“, so Jahn.  

Der Ausschuss will nun die Ergebnisse der Studie auswerten und mit der Jugendstudie 2, die im kommenden Jahr erscheint, und der Kirchenmitgliedschaftsstudie vergleichen. Es zeichne sich aber bereits ab, dass Beziehungsarbeit mit Familien in Kirchengemeinden besonders wichtig sei. Die bereits eingeschlagenen Wege im Bereich der Familienarbeit müssten fortgesetzt werde und die Familienarbeit als eine „profilierte Aufgabe“ betrachtet werden. Das abgeschlossene Projekt zeige, dass Familien an ihre Bedürfnisse angepassten Angebote auch annehmen würden. Außerdem seien in dem Bereich viele Netzwerke in der Landeskirche und darüber hinaus geknüpft worden. „Wir brauchen eine starke Familienarbeit“, betonte Jahn. 

Aussprache

 

Neue Ideen entwickeln 

„Wie kommt man gegen das Bild der angestaubten Kirche an?“, fragte in einer an die Berichte anschließenden Aussprache der Synodale Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) und erklärte, dass es bereits einige Angebote für Familien gebe. 

Mehrere Synodale erzählten, dass sie bereits erfahren hätten, dass ihre Kinder nicht in Gottesdiensten willkommen gewesen seien und Gottesdienstbesucher sich bei ihnen beklagt hätten, ihre Kinder seien zu laut. Auch Anja Faißt (Ludwigsburg) hat so eine Ausgrenzungserfahrung gemacht. Sie appellierte: „Ich hoffe sehr, dass sich auch über den Projektzeitraum hinaus in unserer Landeskirche etwas im Bereich Familienarbeit tut.“ Die Synodale geht mit ihrer Tochter in eine Minikirche, die sich an Kinder im Kindergartenalter richtet. „Auch ich und mein Mann nehmen als Eltern viel mit“, sagte sie. Sie wünsche sich, dass kirchliche Angebote weiterentwickelt würden, etwa, indem ein Indoorspielplatz angeboten werde. „Es wäre schön, wenn wir es schaffen, das mit Haupt- und Ehrenamtlichen umzusetzen“, sagte Anja Faißt. 

In der Gemeinde von Christoph Schweizer (Esslingen) gibt es eine 70-Prozent-Diakoninnenstelle mit dem Schwerpunkt „Familien-, Kinder und Jugendarbeit“. Darüber ist der Synodale dankbar. Zu 50 Prozent finanziere der Kirchenbezirk die Stelle, zu 20 Prozent die Gemeinde selbst. Angebote wie „Konfi 3“ und die „Kirche Kunterbunt“ würden das Gemeindeleben „bunter und schöner“ machen. Von der Landeskirche gebe es sehr gute Materialien. 

 „Das Interesse von Familien an Glauben und Spiritualität ist besonders in der Gründungsphase groß“, sagte Matthias Böhler (Besigheim). Aber Eltern wollten Glaubenserfahrungen nicht unbedingt in der Kirche machen. Er frage sich deshalb, was das Profil evangelischer Familienarbeit sei: „Ist Kirche nur ein Dienstleister unter vielen oder ist da mehr dahinter?“ Matthias Böhler ermutigte dazu, Eltern bei der religiösen Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. 

„Über die Familienarbeit können wir unser Gemeindeleben in den Gemeinden wieder erfolgreich gestalten“, sagte Peter Reif (Stuttgart). Für ihn sei die kirchliche Arbeit im Sozialraum besonders wichtig. „Warum machen wir nicht Gottesdienst auf dem Spielplatz?“, fragte er. 

Familien da unterstützen, wo sie unter Druck stehen 

Andrea Bleher (Untermünkheim) sagte, wichtig sei, Familien da zu unterstützen, wo sie unter Druck stehen. Für diese Situationen müssten Hilfsangebote gemacht werden, etwa in Form einer Betreuung in Ferienzeiten, auch wenn das für die Gemeinden ebenfalls ein anstrengender Weg sei. 

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) betonte, es sei nicht neu, dass Beziehungen und die Arbeit im Quartier bei der Arbeit mit Familien im Mittelpunkt stehen müssen. Da es aber keine finanziellen Spielräume gebe, um neue Stellen zu schaffen, müsse das bestehende Personal in der Familienarbeit eingesetzt werden. „Dafür muss es umlernen und Fortbildungen müssen angeboten werden.“ „Wir müssen in den Ausschüssen noch einmal genauer hinschauen, welche Möglichkeiten es gibt“, ergänzte Torsten Volz (Sulz). „Vielleicht gibt es auch eine Idee, welcher Topf nicht so viel abgerufen wird und wo wir mehr hineinstecken können.“ 

Zum Schluss empfahl Johanna Possinger, dass sich Gemeinden überlegen sollten, wie sie ihre Öffentlichkeitsarbeit verbessern könnten, um Angebote bekannter zu machen, beispielsweise auf der Gemeinde-Website und in den Sozialen Medien. Was Ressourcen für die Arbeit mit Familien in Gemeinden angehe, sagte sie: „Es ist gesamtgesellschaftlich falsch, an Kindern und Familien, also unserer Zukunft, zu sparen – und das gilt auch für Kirche.“ Um ein Angebot in einer Gemeinde ins Leben zu rufen, würden schon wenige Menschen, die etwas bewegen wollen würden, reichen. 

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami
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05.07.2023

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend - Vorsitzender Siegfried Jahn
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05.07.2023

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend - Vorsitzender Siegfried Jahn

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht Prof. Dr. Johanna Possinger
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05.07.2023

TOP 11 - Abschlussbericht Projekt Partnerschaft, Ehen und Familien stärken (2018-2023) - Bericht Prof. Dr. Johanna Possinger

Tobias Geiger, Vorsitzender des FinanzausschussesBild: Gottfried Stoppel

Deckelung der gemeinsamen Ausgleichsrücklage 

Die gemeinsame Ausgleichsrücklage ist – so Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses – so etwas wie das gemeinsame Sparbuch der Kirchengemeinden. In diese Rücklage fließen Kirchensteuerüberschüsse. Diese Rücklage soll nun nicht weiter beliebig anwachsen, sondern gedeckelt werden, damit Überschüsse, die darüber hinausgehen, zusätzlich zu den geplanten Geldern an die Kirchengemeinden ausgeschüttet werden können. 

Deckelung mit Inflationsanpassung 

Die Idee einer Deckelung der gemeinsamen Ausgleichsrücklage geht auf den Antrag 21/23 (Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden) zurück, der in der Frühjahrstagung 2023 eingebracht worden ist und seither im Finanzausschuss beraten wurde. Der Finanzausschuss hat nun der Landessynode vorgeschlagen, diesen Antrag nicht weiterzuverfolgen, und stattdessen den erweiterten Folgeantrag 32/23 eingebracht. 

Tobias Geiger, der Vorsitzende des Finanzausschusses, berichtete, der Finanzausschuss habe den Antrag intensiv beraten. In den vergangenen Jahren seien die Kirchensteuereinnahmen und damit die Rücklage erfreulich angewachsen. Schon in der Eckwerteplanung 2022 habe man deshalb die Einführung eines Sonderbeitrags Verteilbetrag beschlossen, um die Kirchengemeinden an diesen Kirchensteuermehreinnahmen zu beteiligen.  

Der ursprüngliche Antrag 21/23 hatte eine Deckelung der gemeinsamen Ausgleichrücklage bei 325 Millionen Euro vorgesehen. Alles darüber hinaus sollte durch eine Erhöhung des ordentlichen Verteilbetrags direkt an die Kirchengemeinden ausgezahlt werden. 

Geiger sagte, der Finanzausschuss schließe sich dem Anliegen an, schlage aber im Folgeantrag 32/23 vor, den Oberkirchenrat zu bitten, die Deckelung einzuführen. Dabei solle aber ein Inflationsausgleich eingebaut werden, um einen Wertverlust der Rücklage zu vermeiden. Die Obergrenze der Rücklage solle (ausgehend von 325 Millionen Euro) jährlich durch einen Inflationsausgleich in Höhe des in der Eckwerteplanung ausgewiesenen Kaufkraftverlusts für das vergangene Haushaltsjahr erhöht werden. Der über die Obergrenze hinaus als Einnahmen veranschlagte Betrag solle dann im Folgejahr an die Kirchengemeinden ausbezahlt werden, wenn der tatsächliche Kirchensteuereingang für das betreffende Haushaltsjahr feststehe. Diese Regelung solle vom Finanzausschuss jährlich im Rahmen der Eckwerteplanung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können. 

In der Aussprache sagte Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen), Antragsteller des Ursprungsantrags, er sei, wie die meisten Synodalen sich denken könnten, nicht zufrieden, da die Obergrenze von 325 Mio. Euro zu hoch gewählt sei. Der rechtlich festgeschriebene Minimalbetrag liege schließlich deutlich unter 200 Mio. Euro. 

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

TOP 12 - Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger
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05.07.2023

TOP 12 - Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger

TOP 12 - Antrag Nr. 32-23 (Verteilbetrag Eckwerte Folgeantrag) - Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden
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03.07.2023

TOP 12 - Antrag Nr. 32-23 (Verteilbetrag Eckwerte Folgeantrag) - Eckwerte Verteilbetrag an die Kirchengemeinden

Dr. Jörg Antoine, kommissarischer Leiter des FinanzdezernatsBild: Gottfried Stoppel

Maßnahmenplanung 2023 bis 2027 

Neben den dauerhaft und langfristig geplanten Ausgaben stehen im landeskirchlichen Haushalt auch Mittel für zusätzliche, befristete Maßnahmen zur Verfügung, die Landessynode und Oberkirchenrat miteinander planen. Um diese Ausgaben geht es in der Maßnahmenplanung. Ausnahme ist die sogenannte „synodale Million“, über deren Verwendung die Synodalen in einem gesonderten Verfahren entscheiden. Die Entscheidung über die Maßnahmenplanung erfolgt nicht bei dieser Tagung, sondern in der Herbstsynode im Zuge der Beratungen über den Nachtragshaushalt 2023.  

Bericht des Oberkirchenrats 

Zunächst gab Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine, Kommissarischer Leiter des Finanzdezernats 
in seinem Bericht einen kurzen Einblick in die wirtschaftliche Lage der Landeskirche, die von rückläufigen Kirchensteuereinnahmen gekennzeichnet ist. 

Auf Basis der vorangegangenen Jahre sei man davon ausgegangen, dass die Kirchensteuereinnahmen 2023 auf 820,0 Mio. Euro und 2024 auf 835 Mio. Euro ansteigen würden, so Antoine. Tatsächlich seien die Einnahmen aktuell aber gegenüber 2022 um 4 bis 5 Prozent rückläufig. Das würde auf das Jahr hochgerechnet eine Planunterschreitung von ca. 50 Mio. Euro bedeuten. Hinzu kämen in diesem Jahr 21,9 Mio. Euro und 15 Mio. Euro in 2024 (inkl. der über den Nachtrag aufzunehmenden Maßnahmenplanung), die im Nachtragshaushalt aus Rücklagen entnommen werden müssten, um einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten.  

Abweichend von der schriftlichen Tagungsunterlage sprach Antoine in seinem mündlichen Vortrag davon, der aktuelle Stand des Rückgangs gegenüber 2022 liege aktuell eher bei 3 Prozent und die notwendige Rücklagenentnahme dann bei 45 Mio. Euro. 

Ein zweites großes Problem sei die Deckungslücke bei der Versorgung (Pensionen) und Beihilfe der Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und -beamten. Von Verpflichtungen in Höhe von 3,96 Mrd. Euro seien nur 2,21 Mrd. Euro finanziert. Mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge wachse der Anteil, der aus Kirchensteuermitteln finanziert werden müsse.  

Für beide Problemfelder sollen in der Herbstsynode 2023 Lösungskonzepte vorgestellt werden, so Antoine. 

Kirchensteuermittel für Maßnahmen 

Von den jährlich für die Maßnahmen geplanten Kirchensteuermitteln in Höhe von 8 Mio. Euro stehen 2023 bis 2027 jährlich knapp 5 Mio. Euro zur Verfügung. Der Grund: 2 Mio. Euro sind bereits für die Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern verplant und für 1 Mio. Euro („synodale Million“) erfolgt die Beratung und Entwicklung von Vorschlägen in den synodalen Ausschüssen. Es stehen also 4,92 Mio. Euro für folgende Maßnahmen zur Verfügung: 

  • Kirchenwahl 2025 (1,9 Mio. Euro) 
  • Innenausstattung des landeskirchlichen Archivs (1,0 Mio. Euro) 
  • Bildungsgesamtplanung auf regionaler und kommunaler Ebene (442.600 Euro) 
  • Neugründung eines Gymnasiums in Reutlingen (400.000 Euro)  
  • Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit (250.000 Euro).  
  • 50.000 Euro werden an den Fonds „neue Aufbrüche“ weitergeleitet, so dass zusammen mit den Mitteln aus der synodalen Million dafür insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung stehen.  
  • Der Ev. Akademie werden 200.000 Euro für den Auftrag „Neue Aufbrüche und Innovatives Handeln“ zur Verfügung gestellt. 

Antoine ergänzte zusätzlich Informationen zur Gründung eines Gymnasiums in Reutlingen durch die landeskirchliche Schulstiftung. Die Landeskirche unterstütze dies auch über Kreditbürgschaften. Weil die Darlehen über die laufende öffentliche Schulförderung refinanziert seien, erreiche die Schulstiftung damit in besonderer Weise, was mit den jährlichen Kirchensteuermitteln der Maßnahmenplanung erreicht werden soll: die nachhaltige Förderung einer kirchlichen Arbeit, die sich mit einer begrenzten Unterstützungshilfe in den Aufbaujahren wirtschaftlich selbst trage. 

Restrukturierungsmittel 

In der Eckwerteplanung 2022 stünden für Restrukturierungsmaßnahmen (Umbau der Landeskirche) 40 Mio. Euro zur Verfügung, so Antoine. Diese Mittel werden nach Beschluss der Eckwerteplanung 2023 um 10 Mio. Euro erhöht. Bislang sind daraus 19 Mio. Euro für die digitale Infrastruktur, 9,9 Mio. Euro für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und 1,1 Mio. Euro für die Ausgründung des Müttergenesungswerks verplant. 

Der Vorschlag für die Verwendung der verbliebenen 20,02 Mio. Euro sieht laut Antoine so aus: 

  • Erprobung multiprofessioneller Teams (6,42 Mio. Euro) 
  • Projekt Zukunft Finanzwesen (7,51 Mio. Euro). Dies enthält auch die Umstellung des Rechnungswesens in den Kirchenbezirken auf das kommunale bzw. doppische System und die nötige Software in den Jahren 2024 bis 2026.  
  • Optimierung des Prozessmanagements im Oberkirchenrat und die weitere Digitalisierung angeschlossener Einrichtungen (3 Mio. Euro) 
  • Unterstützung und Modernisierung der Regionalverwaltungen bei der Verwaltungsmodernisierung (3 Mio. Euro) 

Erübrigungen und Restmittel 

Weitere Maßnahmen sind aus Restmitteln finanzierbar, die aus auslaufenden Maßnahmen zur Verfügung stehen: 

  • Hard- und Software im Projekt Zukunft Finanzwesen (406.600 Euro).  
  • Diverse Kosten des Interimsquartiers des Oberkirchenrats, die bei der Planung nicht absehbar waren (knapp 2 Mio. Euro). Dieses Geld soll mit den unter Plan liegenden Kosten des Neubaus verrechnet werden.  
  • Weitere Restmittel werden für die Sprachförderung/Ukraine-Hilfe, die Beta Zertifizierung im Bildung-Zuwendungsfonds, Familienzentren, Ferien zum Ankommen, für eine Datenbank für die CO² Bilanzierung und für die Innenausstattung der Archiverweiterung in Möhringen (aus dem Investitionshaushalt 1,0 Mio. Euro) eingesetzt. 
  • Sanierung eines Dienstwohnungsgebäudes aus Mitteln der Rücklage für Immobilienunterhalt (1,215 Mio. Euro) 

Neue Dauerfinanzierungen 

Weitere 660.000 Euro seien für Dauermaßnahmen notwendig, so Antoine, die entweder zu Lasten aller Budgets gingen oder über Vorwegabzüge bei den Kirchengemeinden finanziert würden: 

  • Fachstelle sexualisierte Gewalt im Oberkirchenrat und die Ansprechstelle im Diakonischen Werk Württemberg (457.000 Euro) 
  • Support im Bereich des Dokumentenmanagementsystems vor Allem für die Regionalverwaltungen (knapp 100.000 Euro) 
  • Ausbildung von Gemeindeberaterinnen und -beratern sowie Organisationsentwicklerinnen und -entwicklern (60.000 Euro p.a. Sachkosten) 
  • Externe Beratung (knapp 40.000 Euro) bzgl. des neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG). Die punktuelle externe Beratung sei wirtschaftlicher als das Vorhalten eigener Ressourcen. Da dies auch Beratungen für die Fläche umfasse, würden 37.500 Euro aus dem Vorwegabzug finanziert.  
  • Die Arbeit des Umweltbeauftragten (23.400 Euro aus dem Vorwegabzug) 

Dr. Jörg Antoine machte in seinem Bericht zudem auf die Umstrukturierung hin zu Regionalverwaltungen aufmerksam, die im landeskirchlichen Haushalt aber ergebnisneutral sei. Dabei würden bis 2030 sukzessive Aufgaben von Kirchengemeinden und -bezirken auf die Regionalverwaltungen und damit die Landeskirche übertragen. Ab 2031 soll die Anstellungsträgerschaft aller in den Regionalverwaltungen Beschäftigten bei der Landeskirche liegen und die Finanzierung über den Vorwegabzug aus dem Kirchensteueranteil der Kirchengemeinden erfolgen. 

Antoine macht deutlich, man müsse nun „einsteigen in grundlegende Überlegungen zur Konsolidierung unserer Haushalterschaft, um wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt (ohne Rücklagenentnahme) und zur Schließung der Versorgungsdeckungslücke zu kommen. Rücklagen können nicht auf Dauer und nur in einer Übergangssituation entnommen werden.“

Tobias Geiger, Vorsitzender des FinanzausschussesBild: Gottfried Stoppel

Bericht des Finanzausschusses 

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, sagte in seinem Bericht zur Maßnahmenplanung, die „nicht verplante Million“ ermögliche es den Fachausschüssen der Landessynode, im Zusammenspiel mit den Maßnahmen des Oberkirchenrats eigene Schwerpunkte und Akzente zu setzen. Das sei ein starkes Zeichen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.  

Der Finanzausschuss schlage nun folgende Verteilung der „nicht verplanten Million“ vor: 

  • Weiterführung des Antrags „Erprobungsräume Popularmusik“ (468.300 Euro). Geiger berichtete, die ersten Popkantoren nähmen im Herbst ihre Arbeit auf. Für 2025 und 2026 seien Folgeanträge in ähnlicher Größenordnung geplant, um die Stellen auf fünf Jahre zu verlängern. 
  • Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für internationale Gemeinden um 190.000 € auf 330.000 Euro. 
  • Weiterführung der Rechtsberatung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Maßnahme 6179 „Geflüchtete/Engagierte Flüchtlingsarbeit stärken“ in der Flüchtlingsarbeit (108.000 Euro). 
  • Erhöhung der Zuführung zum Fonds Neue Aufbrüche von 50.000 Euro auf 150.000 Euro. In diesem Zusammenhang empfehlen der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung und der Finanzausschuss laut Geiger, den Antrag 37/21 „Konkrete Unterstützung für gemeindebildende Initiativen mit jungen Erwachsenen“ nicht weiterzuverfolgen. Durch die Erhöhung seien ausreichend Mittel für diese Initiativen vorhanden. Wenn die Erstunterzeichnerin des Antrags 37/21 keine Abstimmung im Plenum beantrage, werde der Antrag nicht weiterverfolgt. 
  • Anrechnung des Sachkostenanteils von 50.000 Euro der Maßnahme 6165-1 „Ehrenamt stärken in der Jugendarbeit“ auf die „nicht verplante Million“. 

Zur Maßnahmenplanung des Oberkirchenrats sagte Geiger, die Landeskirche brauche eine moderne und leistungsfähige Verwaltung und die Digitalisierung müsse weitergeführt werden. Genauso wichtig sei eine konsequente Aufgabenkritik. Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, habe unlängst vom Zielbild einer „verwaltungsarmen Kirche“ gesprochen. Geiger appellierte an den Oberkirchenrat, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsvorgänge zu verschlanken. „Wir reden oft von der ‚dienenden Funktion‘ der Verwaltung und des kirchlichen Rechts, aber das ist noch nicht überall unsere gängige Praxis.“ 

Geiger betonte, die verplanten 50 Millionen Euro für die Restrukturierung der Landeskirche seien „das Ende der Fahnenstange“. Die Herausforderungen der kommenden Jahre würden es nicht zulassen, weitere Mittel bereitzustellen. In der Erhöhung der Restrukturierungsmittel um 10 Mio. Euro steckten auch 6,42 Mio. Euro für die Erprobung multiprofessioneller Teams. Es sei gut, mit den Restrukturierungsmitteln auch die inhaltliche Weiterentwicklung von Pfarrdienst und Gemeindearbeit in den Blick zu nehmen. 

Geiger sagte mit Blick auf sinkende Kirchensteuereinnahmen und die Deckungslücke bei Versorgung und Beihilfe, der Finanzausschuss begrüße die Absicht des Kollegiums, bis zur Herbstsynode eine Strategie für eine nachhaltige Haushaltsbewirtschaftung vorzulegen. 

Die Maßnahmenplanung des Oberkirchenrats nahm die Landessynode zur Kenntnis. 

Der Antrag 31/23 zur unverplanten Million wurde angenommen. 

TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine
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05.07.2023

TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine

TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht Dr. Jörg Antoine - Power-Point-Präsentation
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07.07.2023

TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht Dr. Jörg Antoine - Power-Point-Präsentation

TOP 13  - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger
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07.07.2023

TOP 13 - Maßnahmenplanung 2023-2027 inkl. Maßnahmen außerhalb Maßnahmenplanung - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger

TOP 13 - Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2022-2026 - Maßnahmenplanung
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03.07.2023

TOP 13 - Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2022-2026 - Maßnahmenplanung

TOP 13 - Antrag Nr. 31-23 - Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2022-2026 - Maßnahmenplanung
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03.07.2023

TOP 13 - Antrag Nr. 31-23 - Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2022-2026 - Maßnahmenplanung

Bischof Jerzy Samiec hielt sein Grußwort digital.Bild: Gottfried Stoppel

Bischof Jerzy Samiec sagte, er habe den Eindruck, dass seine Kirche und die württembergische Landeskirche sich sehr ähnlich seien. In beiden Kirchen habe die Erweckungsbewegung für die Entwicklung große Bedeutung. Das Verständnis der eigenen Wurzeln, der Quellen der Theologie sei sehr wichtig. Ihm sei bewusst, dass die Landeskirche vor schwierigen Aufgaben stehe und sich frage, wie sie sich entwickeln und das Evangelium verkündigen solle. Auch er stelle sich diese Fragen, denn die Welt und die Menschen veränderten sich. Die Aufgabe sei, das „Evangelium von Jesus Christus, unserem Erlöser, der voll Liebe ist”, zu verkünden. Samiec wünschte der Synode, „dass Sie Wege finde, diese Botschaft von der Liebe Gottes an Ihre Mitmenschen weiterzugeben. An die Menschen, die in der Kirche und außerhalb der Kirche sind, die mit der Kirche aufgehört oder ihr nie angehört haben.“

TOP 3 siehe für die Inhalte am ersten Tag der Tagung. Das Gesetz wurde in 2. Lesung einstimmig verabschiedet.

 

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 34) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke
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05.07.2023

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes (Beilage 34) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke

TOP 03 - Beilage 56 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes
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07.07.2023

TOP 03 - Beilage 56 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes

Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, brachte den Antrag ein.Bild: Gottfried Stoppel

Neuer Anreiz zur Mitarbeiterwerbung 

Synode beschließt Vermittlungsprämie für Kirchenbeamte 

Die Synode hat eine Vermittlungsprämie für Kirchenbeamte beschlossen. Für die Einführung der Prämie war eine Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes notwendig.  An privatrechtlich Angestellte konnte schon zuvor 1000 € für die Vermittlung von geeigneten Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Mit der Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungsgesetzes soll nun eine vergleichbare Regelung für Kirchenbeamte geschaffen werden, erklärte der Vorsitzende des Rechtsauschusses Prof. Dr. Martin Plümicke. In der Begründung des Antrags erläuterte er, dass es auf Grund des Fachkräftemangels notwendig sei, neue Anreize zu schaffen.  

Der Antrag wurde angenommen. 

TOP 06 - Beilage 55 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und versorgungsgesetzes
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07.07.2023

TOP 06 - Beilage 55 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenbeamtenbesoldungs- und versorgungsgesetzes

Der Antrag ist in der Frühjahrstagung der Landessynode eingebracht worden und wurde nun abgestimmt. Die Synodalen haben den Antrag abgelehnt. 

Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenregistergesetzes 

In kirchlichen Familienverzeichnissen sind die Angaben über die Familienverhältnisse oft lückenhaft, weil Menschen umgezogen, nicht evangelisch sind oder sich die familiäre Situation verändert hat. Trotzdem ist die Pflege der Dokumente für Pfarrämter aufwendig. Soll das Führen der Verzeichnisse aufgegeben werden? Darüber haben die Synodalen beraten.

Familienverzeichnisse sollen nicht mehr länger geführt werden 

Zunächst berichtete der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Martin Plümicke. Ob bei zugezogenen Familien, nicht-evangelischen Familienmitgliedern oder Patchwork-Familien: Familienverzeichnisse weisen oft Leerstellen auf oder es wird überhaupt kein Familienverzeichnis mehr angelegt. Werden sie noch benötigt oder ist es besser, sie abzuschaffen? 

Bei der Herbstsynode 2022 wurde das Kirchliche Gesetz zur Änderung des Kirchenregistergesetzes eingebracht und an den Rechtsausschuss verwiesen. Darin geht es darum, ob Familienverzeichnisse noch notwendig sind. Der Ausschuss hat nun über das Thema beraten. 

Bei Umzügen würden Familienverzeichnisse in der Regel nicht der nächsten Gemeinde zugesendet, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Martin Plümicke. Außerdem würden nicht alle Familienmitglieder in die Verzeichnisse aufgenommen. Auch Veränderungen in Familien würden nicht dokumentiert. Deshalb geben Familienverzeichnisse für Gemeinden und Landeskirche häufig nur teilweise Aufschluss über Familien. Weil der Pflegeaufwand für Pfarrämter und Kirchenregisterämter aber groß ist, empfahl der Rechtsausschuss, die Akten abzuschaffen. 

Mehrere Synodale sprachen sich allerdings gegen die Abschaffung ab. Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen) übte Kritik, diese würde das „Ende der Forschung der Familienchroniken“ bedeuten. Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) erklärte, für ihn seien die Verzeichnisse „Kultur“. Deshalb könne er nicht zustimmen. „Ich finde, das ist ein entschiedener Verlust unserer pfarramtlichen Identität“, so Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach). „Wer gehört zu wem, wie sind die Menschen miteinander verwandt? Was für Herausforderungen hat es in einer Familie schon geben?“ Er schaue etwa bei Beerdigungen immer in Kirchenregisterbücher und werde aus seelsorgerlichen Gründen dagegen stimmen, sagte Köpf. 

Die Synode hat den Gesetzentwurf abgelehnt. 

TOP 14 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenregistergesetzes (Beilage 35) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke
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05.07.2023

TOP 14 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenregistergesetzes (Beilage 35) - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Martin Plümicke

Änderung der Kirchenbezirksordnung 

Eine Änderung der Kirchenbezirksordnung soll sicherstellen, dass bei sinkender Zahl von Pfarrpersonen in den Bezirkssynoden das Verhältnis von Pfarrern und Pfarrinnen auf der einen Seite und Kirchengemeinderäten und -rätinnen auf der anderen Seite ausgewogen bleibt. 

Anpassung an sich verändernde Verhältnisse 

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete über eine geplante Änderung der Kirchenbezirksordnung, die es Bezirkssynoden ermöglicht soll, ihre Bezirkssatzung so zu ändern, dass Kirchengemeinden ohne eigene Pfarrstelle keine eigenen Bezirkssynodalen mehr wählen, sondern auf andere Art an der Wahl beteiligt werden.  

Diese Veränderung soll sowohl ein ausgewogenes Verhältnis von Pfarrpersonen und KGR-Mitgliedern gewährleisten als auch bei der Fusion von Kirchenbezirken dazu beitragen, die Bezirkssynode auf einer arbeitsfähigen Größe zu halten. 

Damit aber Kirchengemeinden ohne eigene Pfarrstelle weiterhin durch Kirchengemeinderäte in der Bezirkssynode vertreten sind, sollen künftig die Kirchengemeinderäte der Gemeinden, in denen eine Pfarrperson ständig mit einem Predigtamt betraut sind, und diejenigen ohne Pfarrpersonen ein gemeinsames Wahlgremium bilden und gemeinsam aus ihrer Mitte die Bezirkssynodalen wählen. 

Der Frisch regt die Verweisung an den Rechtsauschuss an. 

Der Gesetzentwurf wurde ohne Aussprache an den Rechtsausschuss verwiesen. 

TOP 15 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchenbezirksordnung (Beilage 47) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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07.07.2023

TOP 15 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchenbezirksordnung (Beilage 47) - Bericht des Oberkirchenrates - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 15 - Beilage 47 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchenbezirksordnung
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03.07.2023

TOP 15 - Beilage 47 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchenbezirksordnung

Andrea Bleher, stellvertretende Präsidentin der Landessynode.Bild: Gottfried Stoppel

Bericht des Geschäftsführenden Ausschuss  

Die erfolgte einstimmige Entlastung des Evangelischen Oberkirchenrates für das Haushaltsjahr 2020, die noch ausstehende Prüfung des Rechnungsabschlusses des Jahres 2021 und die Wahl zur Nachbesetzung für die Disziplinarkammer waren Hauptpunkte des Berichts der Stellvertretenden Präsidentin Andrea Bleher. 

Aufgabe des GfA: „Prüfung der Landeskirche“ 

Die Prüfung des Geschäftsführenden Ausschusses (GfA) erstreckt sich sowohl auf die Landeskirche als auch auf ihre unselbständigen Einrichtungen, ihre Sondervermögen und Wirtschaftsbetriebe  

Der Geschäftsführende Ausschuss (GfA) hat die Aufgabe, im Auftrag der Landessynode die Landeskirche und ihre unselbständigen Einrichtungen, Sondervermögen und Wirtschaftsbetriebe zu prüfen. Dies erfolgt in den Bereichen Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungsführung. Der GfA erstattet jährlich vor der Landessynode Rechenschaft (Kirchenverfassung § 27). 

Einstimmige Entlastung trotz Verzögerungen: Corona und Systemumstellung als Herausforderung  

Das Jahr 2021 hatte für das Rechnungsprüfungsamt (RPA) gleich mehrere Herausforderungen parat: die 3. Welle der Coronapandemie und die Umstellung des Prüfsystems weg von der Kameralistik.  

Die Haushaltsprüfung für das Jahr 2020 fand unter besonderen Bedingungen statt – in der 3. Welle der Coronapandemie im Sommer 2021. Hier sei, so hatte der Leiter des Rechnungsprüfamtest, Benjamin Kruck, dem GfA geschildert, die Bedeutung von digitalen Zugriffsrechten „relevant“ geworden; damit hat sich die aktuelle Synode bereits befasst. Auf Empfehlung des Finanzausschusses erteilte der GfA dem Evangelischen Oberkirchenrat einstimmig die Entlastung über den vorgelegten Jahresabschluss 2020. 

Für den Rechnungsabschluss des Jahres 2021 führte die Umstellung weg von der Kameralistik zu einer zeitlichen Verzögerung: die Prüfung wird ein Jahr später stattfinden. Trotz der Feststellung der Verzögerung und der mangelnden Projektsteuerung und des Controllings von Projekten bestehe in vielen Bereichen Einvernehmen mit dem OKR. Bleher berichtete: „Verbesserungen wurden zugesagt“. Der OKR habe erklärt, der Rechnungsabschluss 2021 werde „derzeit mit Priorität behandelt“.  

Nachbesetzung für die Disziplinarkammer

Der GfA hat im vergangenen Geschäftsjahr auch Mitglieder für die Disziplinarkammer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg nachgewählt. 

Bleher berichtete, es sei bis zum Ende der laufenden Amtszeit (30. April 2024) eine Nachbesetzung durch Nachwahl für die Disziplinarkammer erforderlich geworden. Die vom OKR dem GfA vorgeschlagenen Personen seien durch Stellvertreterfunktion zum Teil bekannt gewesen.  

Gemäß § 47 Abs. 1, 49 Abs. 3 DG.EKD, §§1, 2 AG DG wurden gewählt: 

  • zur ersten Stellvertreterin des Vorsitzenden wird dessen seitherige zweite Stellvertreterin und zweite rechtskundige nicht ordinierte Beisitzerin, Richterin am VG Dr. Julia Sandner gewählt. 
  • zum zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden und ersten rechtskundigen nicht ordinierten Beisitzer wird der bisherige erste Stellvertreter des zweiten rechtskundigen nicht ordinierten Beisitzers, Richter am OLG Martin Thran, gewählt. 
  • zum ersten Stellvertreter des zweiten rechtskundigen nicht ordinierten Besitzers wird dessen bisheriger zweiter Stellvertreter, Richter am LG David Schenk gewählt. 
  • zum zweiten Stellvertreter des zweiten rechtskundigen nicht ordinierten Beisitzers wird Richter am VG Dr. Henning Voß gewählt. 
  • zur ersten Stellvertreterin der ersten ordinierten Beisitzerin wird deren bisherige zweite Stellvertreterin Dekanin Dr. Juliane Baur, Dekanat Schorndorf, gewählt. 
  • zur zweiten Stellvertreterin der ersten ordinierten Beisitzerin wird Dekanin Renate Meixner, Dekanat Weikersheim, gewählt. 
  • zur ersten Stellvertreterin der ersten Beisitzerin für den mittleren Dienst wird Frau Kirchenamtsinspektorin Ute Salig, ERV Öhringen gewählt. 

 

TOP 16 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin Andrea Bleher
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05.07.2023

TOP 16 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin Andrea Bleher

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses.Bild: Gottfried Stoppel

Theophil-Wurm-Stiftung wird aufgelöst 

Die Theophil-Wurm-Stiftung, eine Stiftung der Landeskirche, die Kinder bedürftiger Familien bei der Schul- und Berufsausbildung unterstützt hat, soll aufgelöst werden.  Darüber berichtete Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses.

Stiftung der Landeskirche wird aufgelöst 

Rund 144 Anträge wurden bewilligt. Nun ist das Stiftungsvermögen aufgebraucht. Deshalb soll die Theophil-Wurm-Stiftung, die die schulische und berufliche Ausbildung von Kindern unterstützt hat, aufgelöst werden. 

Die Theophil-Wurm-Stiftung wurde am 7. Dezember 1948 anlässlich des 80. Geburtstags des ehemaligen Landesbischofs Theophil Wurm gegründet. Mit dem Stiftungsvermögen wurden Kinder bedürftiger Familien bei deren Ausbildung unterstützt. 

Weil die Gelder der Stiftung fast vollkommen verbraucht wurden, hat der Stiftungsrat entschieden, die Stiftung aufzulösen. Das Restvermögen soll an das Diakonische Werk Württemberg übertragen werden. 

Dem Antrag, die Stiftung aufzulösen, hat die Synode zugestimmt. 

TOP 17 - Auflösung Theophil-Wurm-Stiftung - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger
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05.07.2023

TOP 17 - Auflösung Theophil-Wurm-Stiftung - Bericht des Finanzausschusses - Vorsitzender Tobias Geiger

Aktuelle Stunde zum Thema assistierter Suizid 

Am 6. Juli sind im Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe gescheitert. Das Thema der Aktuellen Stunde lautet deshalb: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Was können wir als Kirche in die Gesellschaft einbringen, um in diesem Sinne Menschen vom Beginn des Lebens bis zu ihrem Ende zu begleiten und zu schützen?“ 

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gewährt werden muss. Zwei Gesetzentwürfe dazu wurden am 6. Juli im Bundestag abgelehnt. 

Anja Faißt (Ludwigsburg) bekräftigte in der Aktuellen Stunde die öffentlich geäußerte Haltung von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl, dass die Kirche eine „Kultur des Lebens” fördern müsse. Die Kirche sei Expertin im Bereich Suizidprävention: Es gebe eine breite Palette an Angeboten, zum Beispiel Beratungs- und Unterstützungsangebote in diakonischen Bezirksstellen, die Telefonseelsorge oder auch die Jugendarbeit. Diese „Kultur des Lebens” solle in die Gesellschaft leuchten. 

Wenn Menschen in großen existenziellen Krisen nicht mehr allein Verantwortung übernehmen können, dann sei es die Aufgabe von Kirche, sie zu begleiten und mit ihnen schwere belastende Situationen auszuhalten. „Gott ist und bleibt ein Freund des Lebens”, sagte Marion Blessing (Holzgerlingen). 

Holger Stähle (Schwäbisch Hall) beklagte, dass Sterben unter Christinnen und Christen ein Tabuthema sei. „Man muss immer leben wollen, und will über Sterben und Leiden nicht reden”, sagte er. Denn es löse Ängste aus: „Das spielt für mich auch in die Frage hinein, warum so viele Menschen sagen, ich will rechtzeitig aus dem Leben abspringen”, sagte er, „dann muss ich mich nicht mit Angstbesetztem auseinandersetzen”. Er ermutigte dazu, sich für das Thema zu öffnen. 

„Das Leben haben sich Menschen nicht selbst verdient, auch die, die sehr eingeschränkt sind und das nicht mehr so fühlen”, betonte Gunther Seibold (Filderstadt). Das Ende des Lebens liege für ihn Gottes Hand. Die Kirche solle nichts verbieten, aber sie solle vermitteln, dass es toll sei, das Leben zu leben. Christinnen und Christen sollten das zeugnishaft mit ihrem Leben zum Ausdruck bringen. Er sprach sich auch dafür aus, dass die Landeskirche weiterhin die „Woche für das Leben” mit ausrichtet. 

„Wir als Kirche haben die Aufgabe, alle Menschen vom Mutterleib bis zum letzten Atemzug zu schützen und zu begleiten”, sagte Dorothee Knappenberger (Mühlacker). 

Christoph Hillebrandt (Dettingen am Albuch) sagte, wichtig sei, sich als Gemeinde zu fragen: „Spüren Menschen vor Ort, dass sie angenommen sind in schwierigen Zeiten? Wären wir bereit, die Menschen über Jahrzehnte zu begleiten?” Er hoffe, dass sich die Kirche dieser Aufgabe stelle. Er sagte: „Danke allen, die in der Diakonie arbeiten, die professionell pflegen, während des Pflegens reden, berühren, sich Zeit nehmen zum Beten und Ansprechpartner für Angehörige sind. Danke an alle, die ehrenamtlich in Hospizgruppen und Hospizen arbeiten. Danke für alle Besuchsdienste.” 

Cornelia Aldinger (Notzingen) sagte, der Tod gehöre zum Leben dazu. Sie habe selbst erfahren, wie Pflege und Begleitung Menschen neu ausrichten und bei ihnen den Blick auf das Wesentliche freimachen würden. 

„Ich kämpfe mit mir selber, was ich beim selbstbestimmten Tod und dem begleiteten Suizid für richtig halte”, sagte Martina Klärle (Weikersheim). Sie äußerte die Sorge, dass aus dem selbstbestimmten Sterben Geschäftsmodelle von Unternehmen, die davon profitieren wollten, entstehen könnten. Man müsse vorsichtig sein, es Menschen zu einfach zu machen, zu sterben. Sie erzählte, dass ihre Mutter ein halbes Jahr gesundheitlich gekämpft habe, bevor sie gestorben sei. Für sie, ihre Geschwister und auch ihre Mutter selbst sei es aber eine sehr wertvolle Zeit gewesen. 

„Die Debatte ist noch nicht so weit, wie sie sein müsste”, sagte Hellger Koepff (Biberach). „Wir müssen als Kirchen Räume schaffen, dass diese Debatten über das Sterben geführt werden können.” Durch Hospizarbeit geschehe viel Gutes, aber diese sei noch nicht gut aufgestellt, wenn es darum gehe, spontan eine Pfarrperson für die Begleitung eines Menschen zu erreichen. Er wünsche sich zudem zwar, dass Gemeinden „caring communities” werden, aber individuelle Personen und Individualrechte müssten ernstgenommen werden, wenn es um die Entscheidung für oder gegen das Erlauben des selbstbestimmten Suizids gehe. „Die Würde jedes einzelnen Menschen ist etwas, das für mich sehr tief in unserer Theologie verankert ist, deshalb sind pauschale Ja- oder Nein-Antworten wirklich schwierig.” 

Laut dem Synodalen Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) handelt es sich um ein „hochkomplexes Thema, dem wir noch nicht ganz gerecht geworden sind”. Depressive Menschen oder demente Menschen im Pflegeheim könnten möglicherweise nicht selbstbestimmt entscheiden. Auf der anderen Seite gebe es zunehmend medizinisch extreme Fälle. „Ist nicht auch verständlich, dass es Leid geben kann, das absolut unerträglich ist und wo selbst die Palliativmedizin versagt?” Er forderte: „Gehen wir mit offenen Ohren in diese Situation, stehen wir den Menschen bei, aber wir sollten nicht versuchen, die Entscheidung zu moralisieren.” 

„Wer sind wir, dass wir darüber Recht sprechen?”, sagte auch Gerhard Keitel (Maulbronn). „Ich sehe eine große Chance für uns als Kirche im Scheitern des Gesetzes im Bundestag dadurch, dass wir einen Diskursraum schaffen können, der wertneutral, aber nicht wertfrei ist, wenn wir zeigen, dass wir den Wert des Lebens schätzen, aber uns auf den Weg begeben, dass Strafrecht hier keine Lösung sein kann”, so Keitel. Die Kirche müsse es schaffen, aktiv zuzuhören und nicht vorzuverurteilen, und über offene Foren ins Gespräch kommen. Die jetzige rechtliche Situation sei nur schwer erträglich für die Menschen, die in dem Bereich tätig seien. Und auch Menschen in belastenden Lebenssituationen bräuchten Perspektiven.  

Burkhard Frauer (Ditzingen) erklärte, viele Menschen, die den Weg des assistierten Suizids gegangen seien, hätten keine oder zu wenige Informationen über palliative Medizin und Care. Am Ende des Lebens machten häufig nicht nur die Schmerzen Probleme, sondern auch die Atmung – auch da könne die Medizin helfen. Er erklärte, die Telefonseelsorge sei das Nachtgesicht der Kirche. Man erfahre dort vieles, das Menschen nachts einhole. „Weniger reden, mehr zuhören und aushalten, sei wichtig.” Es könnte sein, dass Menschen dann feststellen würden: ,Hinter meinem Wunsch, zu sterben, steht eigentlich mein Wunsch, zu leben’. „Und dann kann etwas Neues entstehen.” 

Der entscheidende Streitpunkt liege in der ethisch-moralischen Betrachtungsweise, sagte Götz Kanzleiter (Ostelsheim). „Was können wir als Synode zu dieser Debatte beitragen? Respekt für die Debatte im Bundestag. Und Mitgefühl für die Frustration, dass keine Lösung zustande kam.” 

Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) sagte: „Ich finde die Schuldfrage sehr wichtig: Was passiert mit dem Umfeld, mit denen, die die Hilfe zum Sterben leisten müssen und zum Schluss auch mit der Frage umgehen müssen.” Er sehe darin ein großes seelsorgerliches menschliches Problem. 

In der Aktuellen Stunde waren sich viele Synodale einig, palliative Versorgung sei sehr wichtig. Dafür müssten deutlich mehr finanzielle Mittel bereitstehen. Angebote, die Menschen in letzten Lebenslagen unterstützten, müssten ausgebaut werden. 

Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, erinnerte an den Vers im 23. Psalm: „Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich.” Am Anfang und am Ende des Psalms stehen Vertrauen und die Dankbarkeit. „Die Diakonie begleitet aus dieser Haltung heraus in vielfältigen Krisen Menschen”, erklärte Noller. Sie könnten etwa in der Schwangerschaftskonfliktberatung und bei der palliativen Versorgung durch gemeinsames Tragen überwunden werden. Durch gute Begleitung könnten Menschen in schweren Lebenskrisen wieder leben und weiterleben. „Das ist das Grundziel der diakonischen Arbeit.” Es gebe eine Orientierungshilfe der Diakonie als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Für die Diakonie gebe es ein sehr schmales Fenster, in dem Menschen in sehr schwere Leidenssituationen kommen würden, etwa in Pflege und Altenhilfe, in denen sich die Diakonie vorstellen könne, zu sagen, dass es einen geschäftsmäßig geförderten Suizid geben könne. „Ich denke, Sie haben alle Beispiele von Freunden oder Bekannten vor Augen, die schwer gestorben sind”, so Noller. Hospize auszubauen, sei der Diakonie sehr wichtig. Das Bundesverfassungsgesetzurteil, bei dem die Selbstbestimmung in den Vordergrund gerückt worden sei, widerspreche der Haltung der Diakonie. Stattdessen stehe für sie die Prävention im Mittelpunkt. 

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl nahm zum Abschluss Stellung zur Entscheidung zur „Woche für das Leben”. „Wir waren überrascht von der Entscheidung der EKD. Die ,Woche für das Leben’ ist eine Riesenchance. Wir wollen auf Landesebene dieses wichtige Thema wachhalten.” 

Wir verweisen für diesen TOP auf die Präsentation, die Sie unter diesem Abschnitt finden.  

TOP 19 - Bericht von der Polen-Reise des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung
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08.07.2023

TOP 19 - Bericht von der Polen-Reise des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

Maike Sachs, die stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und SchwerpunkteBild: Gottfried Stoppel

KDA und interreligiöser Dialog - Fusionen mit badischer Landeskirche 

In zwei Anträgen hat sich die Landessynode mit der Zusammenlegung von Arbeitsbereichen mit den entsprechenden Pendants in der badischen Landeskirche befasst. Dabei geht es um den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) sowie die Arbeitsbereiche des christlich-jüdischen und des christlich-islamischen Dialogs.  

Zusammenlegung von Arbeitsbereichen ist inhaltlich sinnvoll und birgt Einsparpotenzial 

Für die Arbeitsbereiche des KDA sowie des interreligiösen Dialogs hat die badische Landessynode bereits im Frühjahr entsprechende Beschlüsse gefasst. Nun bittet auch die württembergische Landessynode den Oberkirchenrat, die Zusammenlegungen in die Wege zu leiten. Darüber berichtet Maike Sachs, die stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte. 

Fusion der Kirchlichen Dienste in der Arbeitswelt (KDA) 

Sachs berichtete, der Sonderausschuss habe sich intensiv mit einem überzeugenden Fusionskonzept beschäftigt, das der württembergische KDA vorgelegt habe. KDA Württemberg und KDA Baden arbeiteten schon lange zusammen, da man oft ein gemeinsames Gegenüber habe, etwa das Land Baden-Württemberg und verschiedene Verbände. Die künftige Struktur sehe „drei Regionen oder Wirkräume vor“: die Nordregion mit Sitz in Mannheim, die Region Mitte mit Sitz in Karlsruhe und Stuttgart und die Region Süd mit Sitz in Ulm und Freiburg. Jede Region werde einen Themenschwerpunkt haben (faire Mobilität, Digitalisierung in der Arbeitswelt und Transformation der Automobilindustrie). Antrag 27/23 bittet den Oberkirchenrat, alle notwendigen Schritte für eine Fusion einzuleiten und dabei eine angemessene Einwirkung der Landessynode sicherzustellen. 

Zusammenführung der badischen und württembergischen Beauftragten für den christlich-jüdischen und den christlich-islamischen Dialog 

Sachs berichtete, der württembergische Beauftragte für das christlich-jüdische Gespräch, Pfarrer Jochen Maurer, habe bereits zum 1. Mai 2023 die Beauftragung auch für die badische Landeskirche mitübernommen. Hier gehe es unter anderem um Repräsentanz-Aufgaben beim Land Baden-Württemberg sowie auf der Ebene der EKD und den Kontakt zur Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden.  

Im christlich-islamischen Gespräch stehe Ende 2026 der Ruhestand der badischen Vertreterin Elisabeth Hartlieb an. Ab diesem Zeitpunkt solle der württembergische Islambeauftragte, Pfarrer Dr. Friedemann Eißler, die gemeinsame Verantwortung für beide Landeskirchen übernehmen.  

Für beide Bereiche sollen mittelfristig auch die badischen und württembergischen Begleitgremien zusammengeführt werden, so Sachs. Die Aufgaben sollten im Oberkirchenrat der württembergischen Landeskirche rechtlich und organisatorisch verortet werden. 

Mit dem Antrag 28/23 bittet die Landessynode den Oberkirchenrat, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten und dabei die Beteiligung der beiden Landessynoden zu gewährleisten. 

In der Aussprache sagte Eckart Schulz-Berg, als Vorsitzender des Beirates für den christlich-islamischen Dialog könne er sich diese Zusammenarbeit mit Baden sehr gut vorstellen. Es sei aber extrem wichtig, diese Arbeit weiterhin gut zu verankern und präsent zu halten, denn das Interesse in den Gemeinden am Gespräch mit dem Islam gehe deutlich zurück. Ebenso schwinde auch das Interesse auf islamischer Seite, denn dort finde man es oft wichtiger, etwa mit politischen Parteien ins Gespräch zu kommen. 

Thorsten Volz wies darauf hin, dass der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt mit dieser Fusion erheblich zu den notwendigen Einsparungen beitrage. Er erinnerte an die konstruktive Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen bei dieser Neukonzeption. Es sei wichtig, auch bei anderen ähnlichen Einspar-Prozessen die Kompetenz der Beteiligten einzubeziehen. 

Andrea Bleher dankte für die einmütige Zusammenarbeit aller Beteiligten und sagte: “Ich finde es toll, dass wir hier mit Baden zusammenarbeiten!” 

Die Landessynode hat beiden Anträgen einstimmig zugestimmt. 

TOP 20 - KDA und Beauftrage für christlich-islamischen sowie christlich-jüdischen Dialog - Bericht des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung - Stellv. Vorsitzende Maike Sachs
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05.07.2023

TOP 20 - KDA und Beauftrage für christlich-islamischen sowie christlich-jüdischen Dialog - Bericht des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung - Stellv. Vorsitzende Maike Sachs

TOP 20 - Antrag Nr. 27-23 (Fusion der Kirchlichen Dienste in der Arbeit) - KDA und Beauftragte für christlich-islamischen sowie christlich-jüdischen Dialog
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03.07.2023

TOP 20 - Antrag Nr. 27-23 (Fusion der Kirchlichen Dienste in der Arbeit) - KDA und Beauftragte für christlich-islamischen sowie christlich-jüdischen Dialog

TOP 20 - Antrag Nr. 28-23 (Fusion der Beauftragten für den interreligiösen Dialog) - KDA und Beauftragte für christlich-islamischen sowie christlich-jüdischen Dialog
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03.07.2023

TOP 20 - Antrag Nr. 28-23 (Fusion der Beauftragten für den interreligiösen Dialog) - KDA und Beauftragte für christlich-islamischen sowie christlich-jüdischen Dialog

Hellger Koepff, Vorsitzender des theologischen Ausschusses.Bild: Gottfried Stoppel

Dauerhafte Sicherung der Fachstelle Gottesdienst  

Antrag 22/23 wirkt als Folgeantrag zu Antrag 55/22 darauf hin, die Arbeit der Fachstelle Gottesdienst der Landeskirche durch entsprechende Planstellen und Gelder dauerhaft im Haushaltsplan der Landeskirche zu verankern. 

„Gottesdienst ist zentrale Lebensäußerung christlicher Gemeinschaften“ 

Eine Studie hat gezeigt, wie wichtig der Gottesdienst für das kirchliche Leben ist. Antrag 22/23 bittet deshalb den Oberkirchenrat, die dauerhafte Finanzierung der Fachstelle Gottesdienst sicherzustellen.  

Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, berichtete, der Ausschuss habe sich gemeinsam mit dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung und der Leiterin der Fachstelle Gottesdienst, Dr. Evelina Volkmann, intensiv mit den Ergebnissen der „Stuttgarter Gottesdienst- und Gemeindestudie von 2020“ des LIMRIS-Instituts (Liebenzell Institute for Missiological, Religious, Intercultural, and Social Studies) befasst. Ein Ergebnis der Studie sei, dass 96% der Befragten das gottesdienstliche Geschehen als zentrale Lebensäußerung christlicher Gemeinschaften ansehen. Dem entspreche die Überzeugung, dass „die Feier der Güte Gottes, das gemeinsame Hören auf sein Wort und das Reden mit Gott den innersten Kern des Glaubenslebens darstellt“. Ein weiteres Ergebnis der Studie sei, dass sich die Gottesdienstlandschaft immer weiter ausdifferenziere und jeweils auf das Leben der Gemeinden und Gemeinschaften vor Ort bezogen sei. Koepff betonte, Gemeinden brauchten „Erlaubnis und Freiräume, Neues auszuprobieren, sie brauchen Beratung und müssen untereinander vernetzt werden“. 

Der Ausschuss sehe „die bleibende Notwendigkeit, gottesdienstliche Entwicklungen in der Landeskirche und darüber hinaus wahrzunehmen, theologisch einzuordnen, Akteure zu beteiligen und zu vernetzen, Gemeinden zu beraten und ihnen Impulse für die Weiterentwicklung ihres gottesdienstlichen Geschehens zu geben.“ Deshalb solle die Arbeit der Fachstelle Gottesdienst dauerhaft sichergestellt und die erforderlichen Stellen und Gelder im Haushaltsplan vorgesehen werden. 

Im Anschluss an den Ausschussbericht stellte Kai Münzing als Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag in diesen Ausschuss zu verweisen, um nicht der Zielstellenplanung des Oberkirchenrats vorzugreifen. Dort sollte das Thema ganzheitlich beraten werden. 

Thomas Stuhrmann (Abstatt) dankt als Erstunterzeichner für die Ernsthaftigkeit, mit der die Studie beraten worden sei. Man werde noch viel mehr Forschung zum Gemeindeleben brauchen. 

Der Antrag zur Geschäftsordnung wurde angenommen und der ursprüngliche Antrag damit an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen. 

TOP 21 - Stuttgarter Gottesdienst- und Gemeindestudie von 2020 - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Hellger Koepff
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05.07.2023

TOP 21 - Stuttgarter Gottesdienst- und Gemeindestudie von 2020 - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Hellger Koepff

TOP 21 - Antrag Nr. 22-23 (Dauerhafte Sicherung der Fachstelle Gottesdienst) - Stuttgarter Gottesdienst- und Gemeindestudie von 2020
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03.07.2023

TOP 21 - Antrag Nr. 22-23 (Dauerhafte Sicherung der Fachstelle Gottesdienst) - Stuttgarter Gottesdienst- und Gemeindestudie von 2020

Prof. Dr. Martin PlümickeBild: Gottfried Stoppel

Wann Kirchengemeinden Vereinen als Mitglieder beitreten können 

In der Synode wurde beantragt, dass Kirchengemeinden Vereinen als Mitglieder beitreten können sollten, ohne dass der Oberkirchenrat den Schritt bestätigen muss. Der Oberkirchenrat hat den Antrag in einer Stellungnahme abgelehnt. Deshalb hat auch der Rechtsausschuss empfohlen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen. 

Kirchengemeinden können Vereinen nur beitreten, wenn der Oberkirchenrat die Mitgliedschaft genehmigt 

Der Oberkirchenrat hat einen Antrag der Synode abgelehnt, wonach Kirchengemeinden Vereinen beitreten können sollten, ohne dass der Oberkirchenrat den Beitritt genehmigen muss. 

In der Synode wurde beantragt, dass Kirchengemeinden lokalen Bündnissen oder Vereinen für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft beitreten können sollten, ohne eine Genehmigung des Oberkirchenrats zu benötigen. Das jedoch nur, wenn Vereine sich nicht gegen Schrift und Bekenntnis und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen. Kirchengemeinden sollten „gleichberechtigte Akteure einer pluralen Zivilgesellschaft“ sein und „frei über ihre Mitgliedschaften entscheiden können“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Rechtausschusses, Prof. Dr. Martin Plümicke. 

Der Oberkirchenrat hat den Antrag in einer Stellungnahme aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Dazu zählt, dass der kirchliche Auftrag der Kirchengemeinden ein klares Profil behalten müsse. Kirchengemeinden würden von vielen Zusammenschlüssen angefragt, ob sie sich bei diesen einbringen wollen würden. Häufig werde durch die Mitgliedschaft in einem Verein aber der kirchliche Auftrag nicht gefördert. Auch finanzielle Gründe gegen den Antrag nennt der Oberkirchenrat, wie Prof. Dr. Martin Plümicke erklärte: Das Zahlen eines Beitrags über Jahre, das häufig mit einer Mitgliedschaft einhergehe, sei mit dem „Auftrag einer spenden- und kirchensteuerfinanzierten Kirchengemeinde kaum zu vereinbaren“.  Die Mitgliedschaft solle jedoch ermöglicht werden, wenn die nötigen Voraussetzungen vorliegen würden, so der Oberkirchenrat. 

Der Rechtsausschuss empfiehlt deshalb, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.  

Matthias Eisenhardt (Schorndorf) als Erstunterzeichner des ursprünglichen Antrags begrüßte in der Aussprache einen Kompromissvorschlag (Antrag 33/23), dass Kirchengemeinden eine Stellungnahme des Oberkirchenrats zum Vereinsbeitritt einholen müssen, denn der aktuelle Genehmigungsvorbehalt entmündige die Gemeinden und erwecke den Eindruck von Willkür. Ähnlich argumentierten zum Beispiel auch Holger Stähle (Schwäbisch Hall), Gerhard Keitel (Maulbronn) und Matthias Böhler (Besigheim), den Kirchengemeinderäten müsse zugetraut werden, verantwortungsvoll und selbständig zu handeln.  

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) kritisierte die Pflicht zur Stellungnahme. Dies werde nur den Verwaltungsaufwand erhöhen. Er schlage vor, dass umgekehrt sich der Oberkirchenrat melde, wenn er bei einer Vereinsmitgliedschaft Probleme sehe. 

Andere Synodale wie etwa Burkhard Frauer (Ditzingen) fragten, warum überhaupt Vereinsmitgliedschaften nötig seien? Man könne auch ohne Mitgliedschaft zusammenarbeiten. Auch Siegfried Jahn (Blaufelden) sagte, er sehe den Mehrwert von Vereinsmitgliedschaften nicht. Man könne auch ohne Mitgliedschaft gemeinsam agieren und sich gesellschaftlich positionieren. 

Ines Göbbel (Möglingen) sagte, Vereine lebten von ihren Mitgliedern und es sei deshalb wichtig, sinnvolle Vereine zu unterstützen. 

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) argumentierte, der Genehmigungsvorbehalt sei ein Schutz für die Kirchengemeinden.  

Oberkirchenrat Christian Schuler gab zu bedenken, es gebe eine Vielzahl von problematischen Vereinen. Wer wolle denn beurteilen, ob ein Verein schrift- und bekenntnisgerecht sei? Auch fragte er, wie Kirchengemeinderäte sich der Ansprüche erwehren wollten, wenn dann eine Vielzahl sinnvoller Vereine sich die Gemeinde als Mitglied wünschten. 

Der Antrag 33/23 wurde abgelehnt. 

TOP 22 - Ermöglichung von Mitgliedschaft von Vereinen - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Plümicke
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05.07.2023

TOP 22 - Ermöglichung von Mitgliedschaft von Vereinen - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Plümicke

TOP 22 - Ermöglichung von Mitgliedschaft von Vereinen (Antrag Nr. 33 23  Ermöglichung von Mitgliedschaften in Vereinen
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07.07.2023

TOP 22 - Ermöglichung von Mitgliedschaft von Vereinen (Antrag Nr. 33 23 Ermöglichung von Mitgliedschaften in Vereinen

Elektromobilität und Pfarrhausrichtlinien 

Der Rechtsausschuss wird den Antrag 53/22 zu einer ‚landeskirchlichen Förderung der E-Mobilität durch eine Ladevorrichtung nicht weiterverfolgen.  

Der Antrag 53/22 lautet: „Die Landessynode möge beschließen: Der Oberkirchenrat wird gebeten, einen Standard im Rahmen von landeskirchlichen Förderprogrammen zu entwickeln, bei dem eine Förderung der E-Mobilität durch eine Ladevorrichtung vorgesehen ist.“ 

Ausgelöst wurde der Antrag, so der Stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Prof. Dr. Plümicke, durch eine Änderung der KfW-Förderung. Jedoch hätten inzwischen mehrere Gesichtspunkte dazu geführt, dass sich der Antrag aus Sicht des Erstunterzeichners „erledigt habe“ und der Rechtsausschuss einstimmig beschlossen habe, den Antrag nicht weiter zu verfolgen:  

Die besagte KfW-Förderung endete bereits am 27. Dezember 2022, nachdem sie gegenüber den Kirchengemeinden Anfang Dezember kommuniziert worden sei.

Der Erstunterzeichner begrüße die Förderung der Wallboxen, wünsche sich aber in der Zukunft ein schnelleres Vorgehen. 

Bereits jetzt fördere der OKR die Installation von Wallboxen mit Mitteln aus dem Pfarrhausverfügungsstock. 

Der OKR habe darauf hingewiesen, dass im Zuge der derzeitigen Überarbeitung der Pfarrhausrichtlinien auch das Thema E-Mobilität betrachtet werde.

Dies sei eine Verordnung und so sei eine Zuständigkeit des Rechtsausschusses nicht mehr gegeben. 

TOP 23 - Elektromobilität und Pfarrhausrichtlinien - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Plümicke
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05.07.2023

TOP 23 - Elektromobilität und Pfarrhausrichtlinien - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Plümicke

Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben  

Ein Antrag des Rechtsausschusses strebte ein Gleichgewicht von Rückförderungsansprüchen von Ausgleichstock und Kirchenbezirk bei Bauvorhaben an. Zwar schloss sich, so der Stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Martin Plümicke, der Ausschuss der Einschätzung des OKR an, dies sei rechtlich nicht zielführend. Er wolle aber den Antrag weiterverfolgen – mit Blick auf die Praxis der Rückforderung durch den Ausgleichsstock.  

Der Antrag lautete: „Der Oberkirchenrat wird gebeten, die Ungleichbehandlung bezüglich Rückforderungen bei Veräußerungen von Gebäuden und Grundstücken der Kirchengemeinden durch entsprechende juristische Maßnahmen in ein Gleichgewicht der Rückforderungsansprüche von Ausgleichstock und Kirchenbezirk zu bringen. Hierfür soll ein Verfahrensvorschlag zur Abstimmung gebracht werden, wie dies juristisch geklärt werden kann.“ 

Hierzu erläuterte Plümicke, dass es „erfreulich“ sei, dass Kirchengemeinden bei Bauvorhaben Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock erhalten, wenn auch die Kirchenbezirke die Maßnahmen mit einem Zuschuss unterstützten. Bei einer Veräußerung von derart bezuschussten Gebäuden oder Grundstücken seien an den Ausgleichsstock anteilige Veräußerungserlöse zu bezahlen. Es sei den Antragstellenden nicht nachvollziehbar, dass dies den Kirchenbezirken jedoch nicht erlaubt sei.  

Der Ausschuss schloss sich jedoch der Meinung des OKR in dessen Stellungnahme an. Diese ergab, so Plümicke: die angestrebte Gleichbehandlung sei aus mehreren Gründen nicht zielführend, unter anderem weil eine hohe Fachlichkeit in den örtlichen Gremien notwendig sei und weil der Kirchenbezirk als Körperschaft kein Recht auf Gewährung und Erstattung von Zuweisungen besitze. Zudem könnten die Kirchenbezirke nur maximal 40 v. H. des durchschnittlichen Zuweisungsbetrags der Gesamtheit der Kirchengemeinden des Kirchenbezirks in den drei letzten Jahren nicht an die Kirchengemeinden ausschütten; dies führe zu einer zweiten Verteilung von Mitteln und damit einem Mehraufwand. Plümicke berichtete: Da ein Mitglied des Rechtsausschusses angemerkt habe, dass die Praxis der Rückforderung durch den Ausgleichsstock auch nochmals überprüft werden solle, habe der Ausschuss beschlossen, den Antrag noch weiter zu verfolgen. 

TOP 24 - Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Plümicke
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05.07.2023

TOP 24 - Zuschüsse an Kirchengemeinden bei Bauvorhaben - Bericht des Rechtsausschusses - Stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Plümicke

Resolution zur Evaluation des Prostituiertengesetzes  

Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) berichtete dass mit dem Antrag 31/22 der Oberkirchenrat gebeten wurde, die „Resolution zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes“ offiziell zu unterstützen” und diese medial den Kirchengemeinden und Werken der Landeskirche zur Diskussion und Verbreitung zu empfehlen. 

Die Resolution, so Sawade, sei im Rahmen des Kongresses „Gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung“ im Frühjahr 2022 in Schwäbisch Gmünd in der Tagungsstätte Schönblick verabschiedet worden. Die Resolution nehme das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zum Anlass der Initiative.  Sawade stellte fest, die Resolution halte gravierende Änderungen für unumgänglich, weil das Recht auf Kommerzialisierung von Sex kein Bestandteil des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung wäre. 

In den KGS wurde zur Beratung dieses Themas als Gast Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes Württemberg (DWW), eingeladen.  Noller habe das Thema schon länger begleitet, unter anderem in ihrer früheren Rolle als theologisch-ethische Referentin im Diakonischen Werk der EKD und als Professorin an der Ev. Hochschule Ludwigsburg. Sawade, die das Thema aus ihrer Zeit als Abgeordnete auch schon beraten hatte, meinte, die Gräben seien in diesem Thema nicht kleiner geworden. Auch die unterschiedlichen Positionen, so z.B. das Totalverbot, das liberalisierte Modell mit gesellschaftlicher Anerkennung oder aber das sogenannte Nordische Modell mit Bestrafung des Freiers und Straffreiheit der Prostituierten markierten weiterhin die unterschiedlichen Positionen.  

Noller habe im KGS berichtet, dass sie selbst und Beraterinnen aus der Diakonie Teilnehmende der Veranstaltung auf dem Schönblick gewesen waren und die Veranstaltung als fachlich als sehr gelungen empfunden hatten. Allerdings sei weder die Ev. Landeskirche in Württemberg noch die Diakonie an der Abfassung der Resolution beteiligt gewesen. Das sei auch der Grund, warum eine Weitergabe der Resolution durch den Oberkirchenrat nicht vorgesehen ist.  

Allerdings sei damit das Thema und die Diskussion nicht vom Tisch, berief sich Sawade auf Noller. Noller habe sich als Leiterin des DWW vorgenommen, über das Thema weiter und intensiv zu sprechen. Dazu seien eine Reihe von Veranstaltungen – auch im Kontakt mit dem Schönblick – geplant:  

  • Am 4. Oktober 2023 findet ein eher interner Fachtag im Hospitalhof statt  

  • Eine Ausstellung „gesichtslos“ ist für das Frühjahr 2024 mit einer größeren öffentlichen Veranstaltung und internationalen Fachpersonen im Hospitalhof geplant.   

Nach wie vor werde das Thema auch innerhalb der Diakonie sehr kontrovers diskutiert, je nach Perspektive, berichtete Sawade weiter. So würden z.B. die Beratungsstellen argumentieren, dass sie besser mit betroffenen Frauen in Kontakt kämen, wenn Prostitution nicht grundsätzlich durch Verbote auch auf Seiten der Männer belegt sei. Es sei aber eindeutig wissenschaftlich belegt, dass die Gefährdung der Frauen und insbesondere die Zunahme des Menschen-handels und Zwangsprostitution in einem liberalisierten Markt höher sei.  

Der KGS sei Noller für ihre offenen Worte dankbar, ebenso über ihre Zusage am Thema dranzubleiben. Immerhin sei Ev. Landeskirche in Württemberg die einzige Landeskirche, die sich dem Thema angenommen habe.  

Sawade erinnerte daran, dass es bereits in der 15. Landessynode im Rahmen einer Veranstaltung eine hohe Zustimmung zum nordischen Modell gegeben habe. Sie habe aber von Noller gehört, dass es essentiell sei, auch mit den Beratungsstellen einen Fachdiskurs zu führen und nicht an ihnen vorbeizuagieren.  

Der Ausschuss sei in der Sache einig, den Diskurs fortzuführen und die vorgesehene Evaluation des Gesetzes im Auge zu behalten. Unter dieser Voraussetzung habe der KGS beschlossen, den Antrag Nr. 31/22 nicht weiterzuverfolgen - weil das Thema und das Anliegen des Antrages durch das DWW weiterbearbeitet wird. 

TOP 25 - Unterstützung Resolution zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Annette Sawade
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05.07.2023

TOP 25 - Unterstützung Resolution zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Annette Sawade

Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen  

Anette Sawade, die Vorsitzende des Ausschusses Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), bestätigte, dass das Anliegen des Antrags erfüllt sei. Breit gestreute landeskirchliche Social Media-Beiträge zu Kasualien und eine Serie von zehn Videos mit jungen Pfarrerinnen und Pfarrern seien mit Beifall begrüßt worden.  

Die Vorsitzende des KGS-Ausschusses berichtete: Der Antrag Nr. 11/21 “Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen” wurde am 19. März 2021 eingebracht und an den Ausschuss KGS verwiesen.  

Der Antrag lautete: „Der Oberkirchenrat wird gebeten, kurze Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen (Konfirmanden, Junge Erwachsene …) produzieren zu lassen, ähnlich den Erklärvideos zur Synodalwahl 2019 („Was ist die Landessynode?“), um für mehr Transparenz an der Basis zu sorgen und um die Aufgaben der Ev. Kirche verständlich zu erklären z. B. zu den Themen: Was passiert mit meiner Kirchensteuer?“. 

Warum und wozu zielgruppenorientierte Videos? 

Annette Sawade betonte, es gehe darum, jungen Menschen die Aufgabe der Kirche nachvollziehbar zu machen, woher das nötige Geld stamme und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten sie hätten.  

Beispiele für Themen im Antrag seien gewesen: Welche Bereiche gehören zur Landeskirche? Gemeinde, Diakonie, Schule… 

Die „in Fahrt kommende Unterstützung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Akteurinnen und Akteure durch die Landeskirche und das Evangelische Medienhaus“ sei in der KGS-Sitzung am 23.6. mit dem Schwerpunkt Social Media „mit Beifall“ aufgenommen worden. Der Ausschuss habe beschlossen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen, da „das Anliegen durch Aktivitäten des OKR erledigt“ sei. 

Die Frage sei, so der Antrag: „Was finden Menschen, wenn sie solche Begriffe googeln?“ Es könne nicht das Interesse der Landeskirche sein, wenn sie Informationen zur Kirchensteuer nur von Steuerberatern fänden. „Junge Menschen müssen nachvollziehen können, welche Aufgaben wir als Kirche wahrnehmen, woher das nötige Geld kommt und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten es gibt.“ Zudem sei es für die Landeskirche wichtig, in einer sich digitalisierenden Welt multimedial präsent zu sein. Die Videos könnten auf Webseiten der Kirchengemeinden eingebunden oder im Konfirmandenunterricht gezeigt werden. 

Erfolgte Aktivitäten 

Videos der Plattform „Kirchensteuer wirkt“ und Social Media-Aktivitäten von Landeskirche und Evangelischem Medienhaus zeigen: das Anliegen des Antrags wurde eingelöst. 

Bei den Beratungen des Ausschusses hatte Oliver Hoesch, Referat 5.2. “Publizistik und Medienkompetenz” , auf die „zahlreichen Videoprojekte der jüngeren Vergangenheit“ rund um das Thema „Kirchensteuer wirkt“ (www.kirchensteuer-wirkt.de)  hingewiesen.  

Sawade berichtete von den breit gestreuten Social-Media-Beiträgen  

  • eine Serie von zehn Videos mit jungen Pfarrerinnen und Pfarrern 
  • eine Kasualien-Serie 
  • Was ist Diakonie? 
  • Was macht ein Landesbischof? 
  • Was sind die Aufgaben der Landessynode? 
TOP 26 - Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Annette Sawade
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05.07.2023

TOP 26 - Videos für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Annette Sawade

Bündelung und Zukunftsfähigkeit der Social-Media-Arbeit, der Pressearbeit und der Öffentlichkeitsarbeit

Annette Sawade, die Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), fasste in ihrem Bericht die Anträge 49/21 und 48/21 zusammen. In 48/21 waren zuvor schon mehrere Anträge aus den Jahren 2020 und 2021 aufgenommen worden.  

Inhaltlich geht es, so Sawade, um die Bündelung und Zukunftsfähigkeit der Social-Media-Arbeit, der Pressearbeit und der Öffentlichkeitsarbeit. Dies sei unter anderem mit der neu gebildeten Koordinierungsgruppe Öffentlichkeitsarbeit gut abgebildet und würde bereits funktionieren. So können frühzeitig die verschiedenen Anliegen gesammelt und wo notwendig zusätzliche Ressourcen benannt werden.  

Sawade führte weiter aus, dass die Anträge im KGE mit den verschiedenen Beteiligten ausführlich am 2. Februar 2023 beraten wurde, die Beschlussempfehlung erfolgte am 13. März 2023: Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung beschließt, die Anträge Nr. 48/21 und 49/21 nicht weiterzuverfolgen, da das Anliegen des Antrags durch Aktivitäten des Oberkirchenrats erledigt ist.   

TOP 27 & TOP 28 - Gesamtkonzeption Social-Media-Arbeit, sowie Presse- & Medienarbeit - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Annette Sawade
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05.07.2023

TOP 27 & TOP 28 - Gesamtkonzeption Social-Media-Arbeit, sowie Presse- & Medienarbeit - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Annette Sawade

Dieser TOP wurde unter TOP 27 mitbehandelt.

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05.07.2023

TOP 27 & TOP 28 - Gesamtkonzeption Social-Media-Arbeit, sowie Presse- & Medienarbeit - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Vorsitzende Annette Sawade

Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie.Bild: Gottfried Stoppel

Weitere Mittel für den MutmacherFonds  

Das Anliegen des MutmacherFonds, der in der Coronapandemie entstanden ist, wird nun im #Miteinander-Fonds weitergeführt. Denn die finanzielle Not ist für viele Menschen nach wie vor groß. Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonie, berichtete für den Ausschuss für Diakonie.  

Der MutmacherFonds – Hilfe in der Coronazeit für existenzielle Nöte und Teilhabeprobleme 

Die Coronazeit bedeutete für viele Menschen eine gesundheitliche Krise, aber sie verschärfte ebenso wie in einem Brennglas existenzielle Nöte und Teilhabeprobleme. Hier hatte die Kirche den MutmacherFonds in Höhe von 1 Million Euro ins Leben gerufen. 

Durch den MutmacherFonds hätten Mitarbeitende in Kirche und Diakonie „zusätzlich zu Beratung und Seelsorge konkrete Hilfe“ leisten können. „Zahlreiche Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger spiegelten eine große Dankbarkeit zurück, manche waren richtiggehend überrascht, hatten sie solches Handeln der Kirche gar nicht zugetraut“, so Breuer. 

Breuer berichtete, im Frühjahr des letzten Jahres seien die Mittel zu ca. 2/3 ausgezahlt worden und das letzte Drittel schon auf Abruf beantragt worden.  

Leben an der 0-Kante oder mit Schulden 

Die vergangenen Krisenjahre, der Ukrainekrieg und Energiekrise haben viele Menschen in Not gebracht – hier soll weiterhin geholfen werden. 

Breuer führte in seinem Bericht aus „Wie in einem Mobile hängen die Dinge zusammen: Weltwirtschaft, Arbeit, Wohnen, Klima, Flucht, Mangel an Arbeitskräften und teilweise Löhne und Renten, die für ein auskömmliches Leben nicht mehr ausreichen“. Viele Menschen lebten „an der 0-Kante oder mit Schulden“. Die kirchlich-diakonische Arbeit erlebe Menschen, denen kurzfristig „sprichwörtlich das Geld für das ‚tägliche Brot‘“ fehle; Heizkostabrechnung, Mieterhöhung und die notwendige Anschaffung eines Haushaltsgerätes hätten „Sorgen, Zukunftsängste, Verzweiflung oder Resignation“ zur Folge. Im Herbst und Winter hätten Ukrainekrieg und Energiekrise die Lage für viele Menschen weiter verschärft.  

Die aus Versteuerung der Energiepauschale der Bundesregierung entstandenen Mehreinnahmen in Höhe von 5,2 Millionen Euro seien vollumfänglich in den Hilfsfonds #Miteinander überführt worden. Mit diesem stünde die Kirche nun weiterhin Menschen in Schwierigkeiten zur Seite.  

Kirche und Diakonie helfen in Notlagen 

Breuer unterstrich die Notwendigkeit des Engagements in den sozialen Nöten und erinnerte an die biblischen Aufträge dazu. Breuer unterstrich: „Kirche ist Diakonie. Diakonie hilft im Einzelfall.“ Diakonie ginge aber auch den Ursachen der Not nach und arbeite daran, diese zu beseitigen. Breuer dankte allen, die sich an den gesellschaftlichen Prozessen beteiligten. Der Ausschussvorsitzende führte die aktuelle und zukünftige Bedeutung des Fonds #Miteinander vor Augen. Er erinnerte er an den diakonischen Auftrag im Doppelgebot der Liebe.  

Da nun der Fonds #Miteinander die Hilfen des MutmacherFonds umsetze, schlage der Ausschuss vor, den Antrag 30/22 nicht weiter zu verfolgen. Es bleibe jedoch die Frage an uns alle, ob das genüge. 

TOP 29 - Weitere Mittel für den MutmachFonds - Bericht des Ausschusses für Diakonie - Vorsitzender Jörg Beurer
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05.07.2023

TOP 29 - Weitere Mittel für den MutmachFonds - Bericht des Ausschusses für Diakonie - Vorsitzender Jörg Beurer

Projekt zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sozialdiakonischer Initiativen und Werke  

Eine „Arbeitsgemeinschaft für Sozialdiakonische Arbeit“ sollte gemäß dem Antrag 33/22 künftig soziale und diakonische Initiativen und Werke außerhalb des Diakonischen Werks bündeln und die Mitglieder stärken. Der Diakonieausschuss erachtete jedoch die Bildung neuer landeskirchlicher Strukturen neben dem Diakonischen Werk für „nicht sinnvoll“.  

Der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Jörg Beurer, erläuterte: Nach dem Gespräch mit der Erstunterzeichnerin bzw. ihrem Vertreter Matthias Hanßmann und einer Stellungnahme des Oberkirchenrats kam der Ausschuss überein, der Synode zu empfehlen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Die Begründung: „Die Bildung neuer landeskirchlicher Strukturen neben dem Diakonischen Werk zu diesem Zweck wird nicht für sinnvoll erachtet. Darum soll die Beauftragung und Federführung beim Diakonischen Werk liegen.“ 

Alle Initiativen und Werk auf Augenhöhe und mit Respekt 

Der Ausschuss für Diakonie stellt in seiner Empfehlung an die Synode heraus: Die Wahrnehmung und Vernetzung aller sozialen und diakonischen Initiativen und Werke ist wichtig und soll „auf Augenhöhe und mit Respekt“ geschehen. 

Die Wahrnehmung und Vernetzung der Initiativen und Werke werde, so Beurer, ausdrücklich begrüßt. Sie solle „auf Augenhöhe und mit Respekt vor der jeweils gewählten Struktur/Verortung der Initiativen und Werke“ erfolgen. 

Das Diakonische Werk Württemberg werde gebeten, mit den sozialen und diakonischen Initiativen und Werken, deren Vernetzung und Wahrnehmung Ziel des Antrags ist, ins Gespräch zu kommen und dem Ausschuss für Diakonie darüber zu berichten.  

 

TOP 30 - Projekt zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sozialdiakonischer Initiativen und Werke - Bericht des Ausschusses für Diakonie - Vorsitzender Jörg Beurer
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05.07.2023

TOP 30 - Projekt zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sozialdiakonischer Initiativen und Werke - Bericht des Ausschusses für Diakonie - Vorsitzender Jörg Beurer

Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und GemeindeentwicklungBild: Gottfried Stoppel

Instrumentarium für die gerechte Stellenverteilung 

Ein Instrumentarium für eine gerechte Stellenverteilung im Rahmen des PfarrPlans 2030 zu entwickeln, lautete der Antrag 63/20. Der Antrag wird nicht weiterverfolgt, da das Anliegen bereits aufgenommen sei. 

Innovation und der Multiprofessionalität seien Schlüssel für zukünftige Prozesse und Kirchenentwicklung 

Kai Münzing, der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) hob hervor, dass die Mitglieder des Ausschusses sich darüber einig seien, dass gerade die Ansätze der Innovation und der Multiprofessionalität Schlüssel für zukünftige Prozesse und Kirchenentwicklung sein können. Münzing berichtete, dass nach ausführlicher Beratung des Antrags 63/20 in der Sitzung vom 23.06.2023 folgender Beschluss erging: Die Mitglieder des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung erkennen im gemeinsamen Ringen um die Frage der gerechten Stellenverteilung sowie mit dem Stand- und Spielbein zum Pfarrplan das Anliegen des Antrags 63/20 als aufgenommen.  

Der Antrag 63/20 ist daher nicht weiterzuverfolgen. Dennoch sei selbstverständlich in der gemeinsamen Verantwortung zwischen Oberkirchenrat und Synode auch künftig alles daran zu setzen die Antragsintentionen weiterzuverfolgen und den Maßnahmen zur Tragfähigkeit zu verhelfen, so Münzing. 

Münzing dankte zum Abschluss seines Berichts dem Oberkirchenrat und ausdrücklich Frau Nothacker und ihrem Team für ihre „mutigen und zukunftsweisenden Schritte“. 

TOP 31 - Instrumentarium für die gerechte Stellenverteilung 2030 - Bericht aus dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing
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05.07.2023

TOP 31 - Instrumentarium für die gerechte Stellenverteilung 2030 - Bericht aus dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing

Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung 

Das Projekt „Aufbruch Quartier“ habe das Anliegen des synodalen Antrags 64/20 aufgenommen, so dass dieser nicht weiterverfolgt werden muss.  Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE), berichtete über die Beratungen zum Antrag 64/20. Der Antrag lautete: Der Oberkirchenrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) bis zur Herbstsynode 2022 nachhaltige Konzepte zur Diakonischen Gemeinde- und Quartiersentwicklung zu erarbeiten.“ Gemeindeentwicklung braucht unter den Bedingungen der pluralen Gesellschaft Ansätze, die der Vielfalt und den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden, die im Einzugsgebiet unserer Kirchengemeinden leben. Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung soll deshalb die Ansätze und Ergebnisse des Projekts „Neue Aufbrüche – Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung inklusiv“ im Rahmen seiner Beschäftigung mit der Gemeindeentwicklung wahrnehmen und auswerten. Dabei sollen die für eine nachhaltige Entwicklung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen erhoben werden. Der Oberkirchenrat wird gebeten, die notwendigen Kennzahlen zur Verfügung zu stellen.“ 

Münzing wies auf die Auswertung des Zwischenberichts „Aufbruch Quartier” (Stand März 2023) hin, in dem die beiden beteiligten Ausschüsse, der Diakonische Ausschuss war ebenfalls eingebunden, feststellen: 

  • Das Vorhaben würde stark angefragt und genutzt. 
  • Die Stärke des Projekts liege in der operativen Vernetzung von „Vernetzter Beratung“, Immobilienbegleitung, Innovationsinitiativen der Landeskirche und Akteuren aus der Zivilgesellschaft. 
  • Der Bedarf an zeitnaher Begleitung, Beratung, Orientierung und Ermutigung bezüglich der Quartiersentwicklung werde weiter steigen – im März 2023 gab es bereits 65 Interessensbekundungen) 
  • Der ursprüngliche Projektansatz müsse angesichts sich rasch verändernder Rahmenbedingungen laufend aktualisiert werden – auch, um insbesondere Kirchengemeinden bei kommunalen Quartiersentwicklungen beteiligen zu können. 

Der Antrag 64/20 sei durch den Ev. Oberkirchenrat und das Diakonische Werk Württemberg (DWW) mit dem auf vier Jahren angesetzten Projekt „Aufbruch Quartier“ aufgenommen worden. Darum sähe der Ausschuss ihn als erledigt an und werde nicht mehr weiterverfolgt.  

Münzing merkte an, dass es unmöglich sei, während der Laufzeit des Projekts alle Anfragen abschließen zu können; es sei damit zu rechnen, dass „der Bedarf auch in den kommenden Jahren der notwendigen Transformation von Kirche auf hohem Niveau ansteigen werden“. Darum befürworte der Ausschuss Überlegungen zur Verlängerung und zum Ausbau des Projektes. Bedingung sei eine engere Vernetzung mit dem Referat 3.1. sowie mit dem Dezernat und der „Vernetzten Beratung. Münzing dankte den Verantwortlichen und Akteurinnen um Prof. Dr. Annette Noller und Wolfram Keppler.  

TOP 32 - Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung - Bericht aus dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing
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05.07.2023

TOP 32 - Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung - Bericht aus dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing

Sicherung der Flüchtlingsarbeit in den Prälaturen 

Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) hat darüber beraten, für die professionelle Begleitung der Flüchtlingsarbeit in den vier Prälaturen jeweils eine 100-Prozent-Stelle für eine Pfarrerin oder einen Diakon einzurichten – mit den Aufgabenfeldern Beratung, Seelsorge, Bildungsarbeit und Netzwerkarbeit. Inzwischen hat das zuständige Dezernat mit dem Kollegium eine Gesamtstrategielösung für die Landeskirche erarbeitet, die der KGE-Ausschuss unterstützt.  

Der Vorsitzende des KGE-Ausschusses, Kai Münzing, betonte in seinem Bericht, dass die Geflüchtetenarbeit schon immer ein „bedeutsam(es)“ und „genuin(es)“ Arbeitsfeld der Kirche war und es auch künftig sein werde – gerade in Hinblick auf 108 Millionen Menschen auf der Flucht im Jahr 2023 weltweit, darunter derzeit 6,28 Millionen Menschen aus der Ukraine.  

Nun stelle sich die Frage, „wie wir trotz Pfarrplan und zusätzlich ansteigenden Herausforderungen“ - wie von den Antragstellenden angestrebt – „eine flüchtlingsbereite Kirche“ sein können. Der KGE-Ausschuss habe in seiner Beschlussempfehlung folgende Aspekte genannt: 

  • Es sei fachlich notwendig, Querschnittsfunktionen in der Flüchtlingsarbeit auf Prälaturebene wahrzunehmen (vgl. KGE-Beschluss im Mai 2021) 

  • Er begrüße die Weiterentwicklung zu einer prälaturweiten Wirksamkeit 

  • Der Umfang der Stellen müsse geprüft werden und ließe sich auf der gegenwärtigen Grundlage nicht entscheiden  

  • Die fachliche Koordination solle auf Ebene des Diakonischen Werkes Württemberg (DWW) gewährleistet werden, unabhängig von der Profession der Beauftragten. 

 

Sollte der vom Kollegium vorgeschlagene Antrag im weiteren Beratungsweg abgelehnt werden, schlage der KGE alternativ vor, die Lösung über 50%-kirchenbezirksbezogene Sonderpfarrstellen zu realisieren, meinte Münzing abschließend.  

Ursprünglich habe der KGE das Thema erst gemeinsam mit der Gesamtbefassung des Zielstellenplans für Sonderpfarrstellen mit der vorgesehenen Reduzierung von 30% beraten zu wollen. Doch aufgrund des Auslaufens der Stelle der Stelleninhaberin in Reutlingen sei dort die Frage der fachlichen Begleitung der dortigen „hochagilen“, ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft und den vielzähligen Projekten offen. In der Frage, ob die Stelle auch von anderen Professionen als einer ordinierten Theologin habe der Ausschuss auch das Plädoyer des Aktionskreises Asyl der Prälatur Reutlingen für eine ordinierte Theologin zur Kenntnis genommen. Der KGE sei aber mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, „dass die Aufgabe sehr wohl durch Diakoninnen oder Diakone oder durch Menschen mit eventuell sozialdiakonischem oder sozialpädagogischem Hintergrund übernommen werden könnten.“ 

Der Vorschlag des Kollegiums lautete, die verbleibenden Stellen in Reutlingen und Stuttgart als „Brückenkopf“ zu verstehen. Von ihnen solle über das DWW und deren entsprechenden angrenzenden Diensten in die gesamte Landeskirche Strahlkraft entfaltet werden. Die exemplarische, überregionale Flüchtlingsarbeit solle zu 50% über Vorwegabzug im Kirchengemeindeteil des Haushaltes der Landeskirche finanziert werden; die übrigen 50% sollten über das Flex-Paket 3 „Vernetzt denken – gemeinsam gestalten“ beantragt werden. 

Diesen Vorschlag, so Münzing, unterstütze der KGE. Entscheidend sei hier auch der Hinweis des Dezernats gewesen, auf die Stelle in Reutlingen habe sich bereits „eine Diakonin mit entsprechendem Knowhow“ beworben, so dass eine rasche Nachfolge gewährleistet werden könne.  

Münzing skizzierte die „Sondersituation“ in Stuttgart mit der Kombination zweier Stellenanteile aus der landeskirchlichen Sonderstelle mit Schwerpunkt Kirchenasyl und dem Stellenkontingent aus dem Kirchenkreis Stuttgart (Asylpfarramt Stuttgart). Über die Ausgestaltung des in der Flüchtlingsarbeit gebundenen Stellenanteils von 50% des Kirchenkreises werde dort erst im Rahmen der nächsten Pfarrplanberatungen entschieden.  

Ein Alternativ-Vorschlag erhielt im KGE keine Mehrheit. Dieser sah die Finanzierung „über die vor der Kürzung geretteten rund sieben Sonderpfarrstellen jeweils mit 50% pro Prälatur“ vor, „unter der Voraussetzung, dass aus den jeweiligen Kirchenbezirken eine weitere 50% Stellenanteil für die Arbeit mit Geflüchteten aus dem Topf der Transformationsstellen zur Verfügung gestellt wird“.  

Münzing begründete: 

  • das Junktim sei nicht für alle Prälaturen erfolgsversprechend 
  • die rasche Nachbesetzung in Reutlingen sei gefährdet 
  • die Synode müsste hier bei dieser Lösung festlegen, „in welchen anderen Arbeitsfeldern eine entsprechende überproportionale Einsparung an Pfarrstellen umgesetzt werden müsste.  
  • Die Finanzierung durch die Restmittel aus dem Flüchtlingspaket V und durch das Paket Flex 3 wäre hier ebenfalls ausgeschlossen.  
TOP 33 - Sicherung der Flüchtlingsarbeit in den Prälaturen - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing
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05.07.2023

TOP 33 - Sicherung der Flüchtlingsarbeit in den Prälaturen - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing

Stabstelle für Wandel, Transition und Innovation? 

Soll eine Stabstelle für Wandel, Transition und Innovation beim Landesbischof eingerichtet werden? Auch über diesen Antrag (34/22) hat der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung beraten. Der KGE sieht vor, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. 

Der Vorsitzende des KGE-Ausschusses, Kai Münzing wies zunächst darauf hin, dass sich der Ausschuss seit Beginn der Legislatur mit der grundsätzlichen Thematik der “Neuen Aufbrüche” beschäftigt habe, insbesondere mit dem Antrag 34/22.  

Der Ausschuss sehe vor, den Antrag 34/22 nicht weiter zu verfolgen. Denn zum 01.04.2023 wurde das Referat 1.3 „Gemeinde, Innovation und Kirche“ gegründet; als leitender Referent wurde Kirchenrat Tobias Schneider eingesetzt. Münzing resümierte: „Die (Ausschuss-)Mitglieder sehen in der Verstetigung der Stelle für “Neue Aufbrüche” sowie in der Gründung des neuen Referats 1.3 inklusive der genannten Personalentscheidung eine Vielzahl von Anliegen einiger einschlägigen synodalen Anträge der letzten Jahre aufgegriffen und im Referat 1.3 optimal verortet.“ 

Zudem ginge dieses Konzept über die Antragsstellung hinaus: „Die Verantwortlichen im Oberkirchenrat sehen in den Aufgabenfelder Veränderung und Innovation zentrale, genuine Aufgaben von Gemeinde und Theologie.“  

Im neuen Referat flösse das bisherige Zentrum für Gemeindeentwicklung und missionale Kirche ein und es bündele die Arbeitsbereiche der Missionarischen Dienste, der Kirche in Freizeit und Tourismus, das Zentrum für Gemeindeentwicklung und Ehrenamt sowie den Arbeitsbereich “Neue Aufbrüche”. Unter dem neuen Titel des Referats „Zentrum für Gemeindeentwicklung und Missionale Kirche“ solle eine „agile Themenorientierung“ erfolgen.  

Die im Antrag geforderte Vernetzung in die Breite der Landeskirche sei durch synodale Beteiligung im gemeinsamen Beirat vorgesehen.  

 

TOP 34 - Stabstelle im Wandel - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing
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05.07.2023

TOP 34 - Stabstelle im Wandel - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing

PfarrPlan 2030 und Pfarrhäuser  

Laut Antrag 35/22 sollen im Rahmen des PfarrPlans 2030 staatliche Pfarrhäuser möglichst abgelöst und an den Staat zurückgeben werden. Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) empfahl, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.  

Der Vorsitzende des KGE-Ausschusses, Kai Münzing, berichtete, dass die Beratungen ergeben hätten, dass den Belangen des Antrags in vielerlei Hinsicht bereits Rechnung getragen worden sei. Der KGE-Ausschuss habe darum einstimmig den Beschluss gefasst, den Antrag 35/22 nicht weiter zu verfolgen. Die Kernpunkte seien durch den Oberkirchenrat im PfarrPlan-Prozess sowie um die Bemühungen, die Baulastrichtlinien mit dem Land zu aktualisieren, aufgegriffen. 

Folgende Erfahrungswerte und Einschätzungen seien, so fasste Münzing zusammen, von Jan-Sebastian Hermann und in regelmäßige Informationen durch den Direktor im Oberkirchenrat, Stefan Werner, benannt worden: 

  • Die Attraktivität der Staatspfarrhäuser hinsichtlich Gebäudesubstanz und insbesondere hinsichtlich der Energieverbräuche habe weiter abgenommen. 
  • Die eigene auferlegte Klimaneutralität des Landes und der damit verbundene Sanierungsdruckes wirke sich relativierend aus. 
  • Die Ablösung der Staatspfarrhäuser müsse grundsätzlich im Benehmen mit dem Land Baden-Württemberg erfolgen; Verhandlungen und notwendige Evaluierungen fänden bereits seit geraumer Zeit statt. Hierzu seien komplexe Abstimmungen zwischen der jeweiligen Kirchengemeinde, der Landeskirche sowie dem Land in jedem Einzelfall notwendig. 
  • Erste positive Schritte von einzeln abgelösten Staatspfarrhäusern (Fünf Fälle im vergangenen Jahr) seien wahrzunehmen. 

Dazu: 

  • Das Land Baden-Württemberg wende aktuell rund 12 Millionen Euro p.a. für Instandhaltungen der staatlichen Pfarrhäuser auf. Dies entspräche dem Kostenaufwand von rund 120 Pfarrstellen, aufzuwenden aus Kirchensteuermitteln. 
  • Die aktuellen Verhandlungen der Kirche mit dem Land Baden-Württemberg zur Ablösesumme gingen noch diametral auseinander. Doch ohne eine auskömmliche Ablösesumme und mit Blick auf die aufgelaufenen Sanierungskonsolidierungsstaus würden kurz-, mittel- und langfristig diese Kostenaufwendungen ungebremst zu Lasten anderer inhaltlicher Arbeitsbereiche gehen. 
  • Der Ausschuss-Vorsitzende wies darauf hin, dass bei der Aufstellung des PfarrPlans das Bestehen eines staatlichen Pfarrhauses als ein prioritäres Kriterium dafürgestanden hätte, bzw. stünde, welche Pfarrstellen erhalten bleiben müsse. Dies gälte für die Kriterien im PfarrPlan 2030 nicht mehr. Darum würden nicht mehr belegte Staatspfarrhäuser verstärkt hinsichtlich einer möglichen Ablösung geprüft. Für den Doppelhaushalt 2024/25 sei aber eine erhöhte Anzahl angekündigt.  
  • Der Oberkirchenrat wirke zudem bereits seit längerem auf eine Änderung der Baulastrichtlinien aus den 1960-er Jahren hin. Diese würde zu einer Erhöhung der Kosten für das Land führen. Um die Attraktivität der Staatspfarrhäuser zu erhöhen, seien auch bereits zum Teil grundlegende energetische Sanierungen im Einzelfall durchgeführt. Diese Kosten seien anteilig vom Land übernommen worden. Es werde überlegt, die angemessene Sanierung der Staatspfarrhäuser gegebenenfalls exemplarisch durch Beschreitung des Rechtswegs zu erreichen. Es sei zusammenzufassen, dass die Staatspfarrhäuser einen nicht unerheblichen Vermögenswert darstellten und häufig in herausgehobener Lage angesiedelt seien. Es müsse eine Sonderlösung für das Thema Energetik gefunden werden. 
  • Eine vollständige Ablösung komme für den Oberkirchenrat kaum in Betracht, da die Landeskirche dies angesichts eines im Raum stehenden Ablösebetrags für ein staatliches Pfarrhaus von durchschnittlich 350.000 € kaum bezahlen könne. Der Oberkirchenrat weise darauf hin, dass die derzeit diskutierte Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen von diesem Thema losgelöst zu betrachten sei. 
TOP 35 - PfarrPlan 2030 und Pfarrhäuser - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing
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05.07.2023

TOP 35 - PfarrPlan 2030 und Pfarrhäuser - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Kai Münzing

Reiner Klotz, Vorsitzende der Prüfergruppe des RechnungsprüfamtesBild: Gottfried Stoppel

Verfassungsrechtliche Verankerung der kirchlichen Finanzkontrolle  

Durch eine Verankerung des Rechnungsprüfamts in der Kirchenverfassung als unabhängiges Kontrollorgan, soll eine effektivere Gewaltenteilung innerhalb der Evangelischen Kirche in Württemberg gewährleistet werden.   

„Das Rechnungsprüfamt (RPA) muss unabhängig tätig sein, um so zu einer besser funktionierenden Gewaltenteilung innerhalb der Evangelischen Kirche in Württemberg beizutragen.“ Das hat der Vorsitzende der Prüfergruppe des RPA, Reiner Klotz, in seinem Antrag zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes der Verfassung der Evangelischen Kirche in Württemberg eingebracht.  

Mit der Änderung soll gewährleistet werden, dass das RPA als unabhängiges – und als solches in der Verfassung verankertes – Kontrollorgan agieren kann, neben den bereits bestehenden Organen der Landeskirche: Bischof, Synode, Oberkirchenrat und Verwaltungsgericht. 

Reiner Klotz argumentierte unter anderem mit dem bestehenden Landes- und Bundesrecht (Art. 83 Abs. 2 LV BW) sowie mit dem Bundesverfassungsrecht (Art. 114 Abs. 2 GG). In beiden Fällen sei eine solche Gewaltenteilung durch die Unabhängigkeit der Finanzorgane seit langem im demokratischen Sinne gewährleistet. Im selben Zuge verweist Klotz hier außerdem auf bereits angepasste Verfassungen in anderen Landeskirchen wie z.B. in Hessen-Nassau, Hannover oder der Nordkirche.  

Vor allem der demokratische Gedanke, aber auch die Außenwirkung der Kirche, die in letzter Zeit zunehmend in die Kritik geraten sei, mache eine solche Änderung zusätzlich notwendig. Kirche würde fast ausschließlich durch die Gelder ihrer Mitglieder finanziert. Umso sorgfältiger müssten diese überdacht und so sparsam wie möglich verwaltet werden.  

Für alle genannten Punkte benötige es verfassungsrechtlichen Schutz durch eine Verankerung in der Kirchenverfassung.  

Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss verwiesen. 

TOP 39 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Gesetzes betr. die Kirchenverfassung (Kirchenverfassungsgesetz) (Beilage 49) - Bericht aus der Mitte der Synode - Synodaler Reiner Klotz
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05.07.2023

TOP 39 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Gesetzes betr. die Kirchenverfassung (Kirchenverfassungsgesetz) (Beilage 49) - Bericht aus der Mitte der Synode - Synodaler Reiner Klotz

TOP 39 - Beilage 49 - Kirchliches Gesetz zur Änderung betr. die Kirchenverfassung (Kirchenverfassungsgesetz)
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03.07.2023

TOP 39 - Beilage 49 - Kirchliches Gesetz zur Änderung betr. die Kirchenverfassung (Kirchenverfassungsgesetz)

Dieser TOP wurde vorgezogen und bereits am Freitag behandelt.

  • Antrag Nr. 23/23: Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare - der Antrag wurde an den Theologischen Ausschuss und den Rechtsausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 24/23: Ständigwerden unständiger Pfarrer*innen auf PfarrPlan-Stellen 2030 - der Antrag wurde an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
  • Antrag Nr. 25/23: Arbeitszeitenregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer - der Antrag wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 26/23: Ermöglichung beider Vorsitzende*n von Kirchengemeinden durch gewählte oder zugewählte Mitglieder - der Antrag wurde an den Rechtsausschuss verwiesen.
  • Antrag Nr. 29/23: Asylpfarrstellen im Zielstellenplan 2030 - der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.
  • Antrag Nr. 30/23: Jedem Ort ein „Haus des Gebetes“ - der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des theologischen Ausschusses verwiesen.
  • Mit Aufruf des TOPs finden Sie hier die zugehörigen Tagungsdokumente und im Anschluss auch unsere Berichterstattung. - 
TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 23-23 (Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare)
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03.07.2023

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 23-23 (Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare)

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 24-23 (Übergangslösung Ständigwerden unständiger PfarrerInnen auf Pfarrplanstellen 2030)
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03.07.2023

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 24-23 (Übergangslösung Ständigwerden unständiger PfarrerInnen auf Pfarrplanstellen 2030)

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 25-23 (Arbeitszeitenregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer)
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03.07.2023

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 25-23 (Arbeitszeitenregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer)

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 26-23 (Ermöglichung beider Vorsitzende(n) von Kirchengemeinden durch gewählte oder zugewählte Mitglieder)
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03.07.2023

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 26-23 (Ermöglichung beider Vorsitzende(n) von Kirchengemeinden durch gewählte oder zugewählte Mitglieder)

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 29-23 (Asylpfarrstellen im Zielstellenplan 2030)
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03.07.2023

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 29-23 (Asylpfarrstellen im Zielstellenplan 2030)

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 30-23 (Jedem Ort ein Haus des Gebetes)
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03.07.2023

TOP 36 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 30-23 (Jedem Ort ein Haus des Gebetes)

Es wurden keine Förmlichen Anfragen eingereicht.

Zuwahlen in die Synode und Wahl in Geschäftsausschüsse

Sie finden das Ergebnis der Wahl unter TOP 1 am ersten Sitzungstag.

TOP 01 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode und in Ausschüssen – Wahlvorschlag des Ältestenrates
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07.07.2023

TOP 01 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode und in Ausschüssen – Wahlvorschlag des Ältestenrates

Wahlhandlung

Sie finden das Ergebnis der Wahl unter TOP 2 am ersten Sitzungstag.

TOP 02 - Wahlen in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa - Wahlvorschlag des Ältestenrats
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03.07.2023

TOP 02 - Wahlen in den Württembergischen Vergabeausschuss Hoffnung für Osteuropa - Wahlvorschlag des Ältestenrats

Ansprechpartner

Württembergische Evangelische Landessynode

Geschäftsstelle

Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart

Tel.
0711 2149 166
Mail
landessynode@elk-wue.de
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    • Tagesordnung Frühjahrssynode 2024 - 2. Versand
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      06.03.2024

    • Tagesordnung Herbstsynode 2023 - 3. Versand
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      28.11.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2023
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      Info: 2 MB | PDF
      22.02.2024

    • Protokoll der Sitzung vom 7. Juli 2023
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      Info: 2 MB | PDF
      22.02.2024

    • Tagesordnung Sommersynode 2023 - 2. Versand
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      Info: 24 KB | PDF
      29.06.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 25. März 2023
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      Info: 2 MB | PDF
      10.11.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 24. März 2023
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      Info: 2 MB | PDF
      10.11.2023

    • Tagesordnung der Frühjahrssynode 2023 - 3. Versand
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      Info: 20 KB | PDF
      22.03.2023

    • beraten & beschlossen - Herbstsynode 2022
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      Info: 4 MB | PDF
      21.02.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 26. November 2022
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      Info: 2 MB | PDF
      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 25. November 2022
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      Info: 934 KB | PDF
      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 24. November 2022
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      Info: 1 MB | PDF
      26.04.2023

    • beraten & beschlossen - Sommersynode 2022
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      Info: 2 MB | PDF
      13.07.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 9. Juli 2022
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      Info: 892 KB | PDF
      24.11.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2022
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      Info: 1 MB | PDF
      24.11.2022

    • beraten & beschlossen - Frühjahrssynode 2022
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      Info: 1 MB | PDF
      24.03.2022

    • PM: Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
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      Info: 72 KB | PDF
      19.03.2022

    • beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 987 KB | PDF
      02.12.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2021
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      Info: 2 MB | PDF
      09.03.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2021
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      Info: 1 MB | PDF
      09.03.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 25.11.2021
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      Info: 532 KB | PDF
      09.03.2022

    • Beraten & beschlossen - Sommertagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 1 MB | PDF
      07.07.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 03.07.2021
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      Info: 991 KB | PDF
      02.11.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021
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      Info: 893 KB | PDF
      02.11.2021

    • Beraten und beschlossen - Frühjahrstagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 3 MB | PDF
      24.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 20.03.2021
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      Info: 540 KB | PDF
      12.07.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 19.03.2021
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      Info: 511 KB | PDF
      12.07.2021

    • beraten und beschlossen Ausgabe 3 2020 Herbstsynode
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      Info: 716 KB | PDF
      03.12.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 28.11.2020
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      Info: 1 MB | PDF
      19.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2020
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      Info: 932 KB | PDF
      19.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2020
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      Info: 953 KB | PDF
      19.03.2021

    • beraten und beschlossen 2/2020
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      Info: 866 KB | PDF
      10.07.2020

    • beraten und beschlossen - Porträts Präsidium und Ausschussvorsitzende der 16. Landessynode
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      Info: 713 KB | PDF
      20.07.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 15.02.2020
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      Info: 1 MB | PDF
      01.07.2020