Herbsttagung 2021 der Landessynode

Beratungen wieder in hybrider Form

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Vom 25. bis 27. November fand die Herbsttagung 2021 der Württembergischen Evangelischen Landessynode statt - wieder in hybrider Form. Die meisten der 91 Landessynodalen haben digital teilgenommen. Hier finden Sie Berichte und Dokumente zu allen Tagesordnungspunkten.


Schwerpunkt der Tagung war die Verabschiedung des landeskirchlichen Haushaltes für 2022 sowie der Rechnungsabschluss für 2020. Daneben standen unter anderem Themen wie die Verfolgungssituation der Christen in Mocambique und im Libanon auf der Tagesordnung sowie die Verabschiedung eines Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und ein Bericht über das Projekt Kirchliche Strukturen 2024Plus. In der Aktuellen Stunde befassten sich die Synodalen mit der Frage der Impfpflicht.

Hier finden Sie unsere kompakte Zusammenfassung „beraten & beschlossen“ zum Download sowie ausführliche Berichte über Diskussionen und Beschlüsse der Synode sowie die zugehörigen Dokumente.

beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode
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02.12.2021

beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode

Protokoll der Sitzung vom 27.11.2021
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09.03.2022

Protokoll der Sitzung vom 27.11.2021

Protokoll der Sitzung vom 26.11.2021
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09.03.2022

Protokoll der Sitzung vom 26.11.2021

Protokoll der Sitzung vom 25.11.2021
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09.03.2022

Protokoll der Sitzung vom 25.11.2021

Die Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold hat beim digitalen Eröffnungsgottesdienst die Predigt gehalten.Screenshot / elk-wue.de

Die Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold, hat sich im Eröffnungsgottesdienst der Herbstsynode gegen eine Selbstbezogenheit der Kirche gewandt. Kirche dürfe keine „Selbsterhaltungsgesellschaft“ werden, sondern sei für die Menschen da – besonders für die am Rand, so Arnold. Nächstenliebe gehöre zur DNA der Kirche, betonte die Theologin.

Arnold sprach sich dafür aus, beim Engagement für andere die eigenen Bedürfnisse ernstzunehmen. „Niemand hat etwas von Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich zu Tode gearbeitet haben“, sagte sie. Gleichzeitig müsse Nächstenliebe zu einer inneren Haltung von Christen werden. Deshalb dürfe es in kirchlichen Kreisen keine Verächtlichmachung und keinen Zynismus gegenüber anderen geben. Auch sei ein verantwortlicher Umgang mit der Schöpfung und Hilfe für Menschen auf der Flucht Ausdruck von Nächstenliebe, hob die Regionalbischöfin hervor.

Mit epd

Die in der vergangenen Woche frisch gewählte Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, äußerte in einem Grußwort den Wunsch starker ökumenischer Zusammenarbeit und lud die Synodalen zum 102. Deutschen Katholikentag ein, der vom 25. bis 29. Mai 2022 in Stuttgart stattfindet. Dr. Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe, dankte für das große Engagement aus der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und warb für die am kommenden Sonntag, ersten Advent startende Spendenaktion unter dem Motto „Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft.“.

Appell von Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July

Anschließend wandte sich Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July an die Synodalen und appellierte angesichts der aktuellen Lage der Corona-Pandemie an Kirche und Gesellschaft, die Impfquote zu erhöhen. Die Zahl der Infizierten sei dramatisch gestiegen, die Zahl der Erkrankten so hoch wie nie, die Hospitalisierungszahl steige in beunruhigender Weise. Er denke an die Patientinnen und Patienten, das Pflegepersonal und die Ärztinnen und Ärzte auf den Intensivstationen sowie die landeskirchlichen Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Viele Menschen litten unter der aktuellen Situation, Ängste nähmen zu.

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July appellierte eindringlich an Kirche und Gesellschaft, die Impfquote müsse erhöht werden.Screenshot / elk-wue.de

Immer mehr kirchliche Veranstaltungen in den nächsten Tagen und Wochen müssten abgesagt werden. Für die Landeskirche sei es eine Herausforderung, angemessene Regelungen und Maßnahmen zu treffen, damit das Feiern des Weihnachtsfests möglich sei.

„In unserer Landeskirche gibt es eine breite Auffassung, wie und wo angemessen und richtig zu entscheiden ist, wie und wo und was zu tun und zu sagen ist“, so July. Ihn erreichten E-Mails von Kirchenmitgliedern, die von der Kirchenleitung ein Eintreten für die Impfpflicht verlangen und ebenso solche E-Mails, die das Gegenteil forderten. Beide Standpunkte würden geistlich begründet.

Die Dramatik der vierten Welle zeige, dass es dringend eine höhere Impfquote brauche: Das fordere July daher gemeinsam mit dem badischen Landesbischof Jochen-Cornelius Bundschuh. Es gehe darum, die besonders verletzlichen Gruppen wirksam zu schützen: Menschen mit Vorerkrankungen, Ältere und Kinder, für die es noch keine Impfempfehlung gebe. Solidarität mit den gefährdeten Gruppen sei notwendig. Außerdem müssten die Menschen entlastet werden, die in ihrem Dienst in Kliniken und Heimen an der Grenze ihrer Möglichkeiten und darüber hinaus arbeiten würden, so July. Menschen müssten auch vor Einsamkeit und Depression bewahrt werden.

An die Städte und Kommunen appellierte er, es brauche mehr leicht zugängliche Impfangebote. Er ermutige Gemeinden, ihre Kirchen und Gemeinderäume für Impfaktionen zur Verfügung zu stellen.

„Die Corona-Pandemie bringt Bruchlinien in unserer Gesellschaft zum Vorschein“, so der Landesbischof. Es fehle an Vertrauen in die politisch Entscheidenden, selbstbezogene Informations- und Weltanschauungsblasen nähmen zu, Kommunikationsbrücken brächen ab und es herrsche eine zunehmende Sprachlosigkeit in Debatten. Zudem drohe eine weitere Spaltung der Gesellschaft.

Christinnen und Christen, die jetzt die adventliche Hoffnungsbotschaft empfingen, sollten versuchen, die christliche Hoffnung zu leben. „Wir haben schwere Wochen vor uns –jetzt brauchen wir adventliche Hoffnung und wollen sie bezeugen“.

Auch Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, nahm digital an der Herbstsynode Teil.elk-wue.de

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete über die Beratungen des Rechtsausschusses: Die Landessynode muss drei Mitglieder für das kirchliche Verwaltungsgericht wählen. Von den Synodalen zu bestimmen sind der oder die Vorsitzende, ein ordiniertes und ein nichtordiniertes Mitglied sowie deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. Fünf Mitglieder hat das Verwaltungsgericht. Die weiteren Mitglieder beruft der Landesbischof. Eines dieser Mitglieder muss zum Richteramt befähigt, das andere ordiniert sein.  

Die Landessynode hat die Mitglieder, die sie bestimmt, bisher aus der Mitte der Landessynode gewählt, anders als in anderen Landeskirchen üblich. Im Verwaltungsgerichtsgesetz ist geregelt, dass ein Teil dieser Mitglieder „aus der Mitte der Landessynode“ zu wählen ist. Der 16. Landessynode gehören jedoch nur wenige Personen mit Befähigung zum Richteramt an.  

Damit mehr potenzielle Mitglieder für das Verwaltungsgericht zur Verfügung stehen, hat der Oberkirchenrat bei der Sommersynode in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass das nichtordinierte Mitglied, das von der Landessynode gewählt wird, nicht aus der Mitte der Synode gewählt werden müsse. Darüber hat der Rechtsausschuss beraten. 

Das Kirchliche Verwaltungsgericht sehe bei der Ernennung der nichtordinierten Mitglieder zwar nicht zwingend eine Befähigung zum Richteramt vor, es wäre aber „wünschenswert und sinnvoll“. Auch das Mitglied, das zwingend zum Richteramt befähigt sein müsse, werde durch die Änderung der Regelung entlastet. Das Ehrenamt als Richterin oder Richter sei durch eine Arbeitsteilung besser mit dem Hauptberuf vereinbar. Es gebe nicht viele Kandidaten für das ehrenamtliche Richteramt. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2021 der Gesetzesänderung einstimmig zugestimmt. Das Gesetz solle rückwirkend zum 1. November 2021 in Kraft treten.

Der Änderung des Gesetzes wurde einstimmig beschlossen.

Da die Synode digital durchgeführt wird, können die Mitglieder des Verwaltungsgerichts erst in der kommenden Frühjahrssynode gewählt werden.


TOP 01 - Bericht des Rechtsausschusses - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes (Beilage 15) - C. Müller
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24.11.2021

TOP 01 - Bericht des Rechtsausschusses - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes (Beilage 15) - C. Müller

TOP 01 - Beilage 15 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes
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19.11.2021

TOP 01 - Beilage 15 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgerichtsgesetzes

Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Martin Plümicke, berichtete, der Rechtsausschuss habe über den Antrag Nr. 05/21 beraten und anschließend den Oberkirchenrat gebeten, die Kirchengemeindeordnung so zu ändern, dass Gesamt- oder Verbundkirchengemeinden eine höhere Flexibilität in der Gestaltung ihrer Gottesdienstordnungen gewinnen. Die Gesamt- oder Verbundkirchengemeinden sollten nicht mehr unbedingt in jeder Teilgemeinde an jedem Sonntag zu einer festen Uhrzeit einen Gottesdienst anbieten müssen. Dies nämlich sei nicht immer möglich, etwa dort, wo eine Pfarrstelle für mehrere Kirchen oder Predigtstellen zuständig sei. Es sollte ermöglicht werden, in Nebenorten auch mit größeren Abständen Gottesdienst zu feiern. Der Oberkirchenrat verwies darauf,  dass das Modell Verbundkirchengemeinde diesem Anliegen bereits Rechnung trage. Ein entsprechendes Merkblatt zum PfarrPlan 2024 soll verdeutlichend überarbeitet werden. Deshalb empfehle der Rechtsausschuss, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. 


TOP 02 - Bericht des Rechtsausschusses - Änderung der Kirchengemeindeordnung (§ 3 Absatz 1 und § 17) - Prof. Dr. M. Plümicke
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24.11.2021

TOP 02 - Bericht des Rechtsausschusses - Änderung der Kirchengemeindeordnung (§ 3 Absatz 1 und § 17) - Prof. Dr. M. Plümicke

Das Dekanamt ist immer auch mit dem geschäftsführenden Pfarramt in einer Gemeinde des Kirchenbezirks verbunden. Im Besetzungsgremium für Dekanswahlen sind deshalb Kirchenbezirk und Kirchengemeinde vertreten. Antrag 07/21 wollte bewirken, dass im Wahlgremium der Bezirk mit 2/3 der Stimmen vertreten ist, damit die Zusammensetzung dem Schwerpunkt der Aufgaben (Kirchenbezirk) entspricht, berichtete der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Martin Plümicke. So könnten Kandidierende nicht gegen den Willen der Gesamtheit der Kirchenbezirksvertreter gewählt werden. Der Rechtsausschuss habe Lösungsansätze diskutiert, sei jedoch zu keiner befriedigenden Lösung gekommen und habe deshalb beschlossen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Sollte sich im Laufe der Diskussion in der Dekaneschaft in Zukunft eine Lösung abzeichnen, könne man das Anliegen erneut aufgreifen. 


TOP 03 - Bericht des Rechtsausschusses - Änderung Pfarrstellenbesetzungsgesetz (§ 3 Absatz 4) - Prof. Dr. M. Plümicke
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24.11.2021

TOP 03 - Bericht des Rechtsausschusses - Änderung Pfarrstellenbesetzungsgesetz (§ 3 Absatz 4) - Prof. Dr. M. Plümicke

Ein großer Teil der landeskirchlichen Finanzen wird in der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds aufbewahrt. Die Synode solle daher über die Finanzen der Stiftung mitentscheiden, so ein Antrag aus der Frühjahrssynode, der anschließend im Rechtsausschuss behandelt wurde und über den der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Martin Plümicke, berichtete. Laut Eckwerteplanung und Mittelfristiger Finanzplanung sollen der Stiftung jährlich bis zu 70 Millionen Euro zugeführt werden. Das entspreche rund 25 Prozent des kirchlichen Haushalts ohne Kirchengemeinden und Pfarrdienst. Der Rechtsausschuss hat sich dreimal mit dem Oberkirchenrat beraten, welche Möglichkeiten für mehr Mitbestimmung es gibt. 

Der Änderungsantrag der Landeskirche hatte zunächst zum Ziel, dass der Geschäftsführende Ausschuss der Landessynode berechtigt ist, an den Beratungen des Vorstands mit Stimmrecht seiner Mitglieder teilzunehmen. Dem Geschäftsführenden Ausschuss der Landessynode komme gemäß Kirchenverfassungsgesetz jedoch das Recht zu, die Rechnungen und den Stand des Vermögens des Evangelischen Versorgungsfonds Württemberg zu prüfen. Die Landessynode habe kontrollierende Funktion und könne daher nicht das Vermögen mitverwalten. 

Daher soll ein Stiftungsrat geschaffen werden, der mit Synodalen oder von der Synode beauftragten Personen besetzt ist. Er wird neben dem Vorstand als zusätzliches Organ eingeführt. Er besteht aus acht Mitgliedern, die von der Landessynode für sechs Jahre gewählt werden. Mindestens sechs Mitglieder werden aus der Mitte der Landessynode gewählt. Die beiden weiteren Mitglieder müssen Mitglieder einer evangelischen Landeskirche sein. Der Stiftungsrat hat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Zur Ausschüttung von Erträgen muss der Stiftungsrat zustimmen. 


TOP 04 - Bericht des Rechtsausschusses - Änderung der Satzung der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds - Prof. Dr. M. Plümicke
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24.11.2021

TOP 04 - Bericht des Rechtsausschusses - Änderung der Satzung der Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds - Prof. Dr. M. Plümicke

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, berichtete über die Beratung des Rechtsausschusses zu Antrag Nr. 41/21: Im Zuge der Neuregelung der Umsatzsteuer wurde vom Oberkirchenrat eine Änderung der Satzung der Pfarreistiftung beschlossen, für die es eine Zustimmung der Landessynode benötigt. In der Satzung heißt es: „Die Kosten der Verwaltung der Stiftung sind dem Oberkirchenrat von der Stiftung zu ersetzen.“

Dieser Kostenersatz solle künftig nicht mehr erhoben werden. Dadurch solle die Frage vermieden werden, ob durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes für diesen Kostenersatz eine Umsatzsteuer bezahlt werden muss.

Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und Stiftungen werden mit der Neuregelung der Umsatzsteuer unterworfen. Um auf den Kostenersatz verzichten zu können, muss die Pflicht zur Erstattung der Kosten aus der Satzung gestrichen werden. Die Erstattung bleibt aber weiterhin möglich. Der Rechtsausschuss empfiehlt der Synode, dem Antrag zuzustimmen. 

Der Antrag wurde ohne Aussprache einstimmig angenommen.


TOP 05 - Bericht des Rechtsausschusses - Änderung der Satzung der Pfarreistiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg - C. Müller
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24.11.2021

TOP 05 - Bericht des Rechtsausschusses - Änderung der Satzung der Pfarreistiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg - C. Müller

TOP 05 - Antrag Nr. 41-21 - Änderung der Satzung der Pfarreistiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg
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19.11.2021

TOP 05 - Antrag Nr. 41-21 - Änderung der Satzung der Pfarreistiftung der Ev. Landeskirche in Württemberg

Ursula Kress berichtete über den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Landeskirche.Screenshot / elk-wue.de

Ursula Kress, Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat, berichtete über die Strukturen und dem Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bereich der Landeskirche. Ihr Bericht umfasst den Zeitraum ab 2014, als die Projektstelle Koordinierung Prävention sexualisierte Gewalt eingerichtet wurde. Sie fasste die Diskussion und Entwicklungen der vergangenen Jahre, auch in der EKD, zusammen, und stellte die vier Themenbereiche vor, die heute unter den Begriff „Umgang mit sexualisierter Gewalt“ in der Landeskirche fallen: Intervention, Prävention, Aufarbeitung, Hilfe & Anerkennung.  

Ursula Kress verwies auf die Standards und die Grundlage, die die Gewaltschutzrichtlinie der EKD von 2019 für die Gliedkirchen gesetzt hat.  

Die Beauftragte für Chancengleichheit berichtet unter dem Thema Intervention von Fällen sexualisierter Gewalt in allen Bereichen, in denen sich Menschen in asymmetrischen Beziehungen befinden – dies gelte sowohl gesamtgesellschaftlich wie auch für die Landeskirche. Seit 2010 seien 167 aktuelle Fälle gemeldet und bearbeitet worden; hinzu seien weitere 174 Personen zu verzeichnen, die in der Vergangenheit sexualisierte Gewalt erlebten, sowie weitere 30 Personen, die sich im Rahmen der Aufarbeitungsstudie „Auf!“ gemeldet hätten. Auf dieser Basis seien Interventionspläne entwickelt worden, der erste Handlungsplan folgte 2019; aktuell werde er für den Pfarrdienst final diskutiert. Weitere Schulungen seien notwendig und würden durch das Gewaltschutzgesetz verbindlich. Es sei entscheidend für die Prävention, wie gut Leitungskräfte ihre Verantwortung wahrnähmen, so Ursula Kress.  

Bei der Intervention sei die größte Herausforderung, dass keine Intervention der anderen gleiche: Das Spektrum reiche von Grenzüberschreitungen bis zu sexuellem Missbrauch von Kindern. Die Zusammenhänge und die Bearbeitung seien komplex, auch bei Vorwürfen im Graubereich, die nicht strafrechtlich relevant, aber nicht duldbar seien.  

Wichtig seien hier eine klare Haltung und das entsprechende Bewusstsein von Leitungspersonen; unterstützt durch obligatorische Schulungen.  

Das landeskirchliche Gewaltschutzgesetz bringe entsprechende Änderungen, z. B. im Dienst- und Arbeitsrecht, etwa durch das Abstinenz- und das Abstandsgebot, den Tätigkeitsausschluss und die Meldepflicht.  

Der Bereich der Prävention sei 2014 mit der Projektstelle eingeführt worden; sie wurde bis 2024 verlängert und aufgestockt. Aufgaben seien zu Beginn gewesen, Präventionsmaßnahmen zu sichten sowie Standards (weiter) zu entwickeln. Die Landeskirche sei maßgeblich an der Entwicklung eines Schulungskonzeptes auf EKD-Ebene beteiligt gewesen und habe als eine der ersten Landeskirchen 2018 mit der Ausbildung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen begonnen. Weiter habe die Präventionsarbeit die Vernetzung in Arbeitsgruppen, die Erstellung von Material sowie Seminare, Vorträge und Fachtage umfasst. Entwickelte Arbeitshilfen und Materialien würden in dem im Gewaltschutzgesetz erwähnten Rahmenkonzept zusammengeführt. Ursula Kress nannte als weitere Bausteine der Prävention Risikoanalysen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten.  

Als Herausforderungen in der Prävention nannte die Beauftragte für Chancengleichheit die Erhöhung der Verbindlichkeit. Der Umgang mit sexualisierter Gewalt dürfe nicht weiter personenbezogen bearbeitet, sondern müsse verbindlicher Standard werden. Ferner brauche es verbindliche Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung. Ursula Kress nannte weiter die Haltung in Bezug auf Sexualität sowie sexualpädagogische Konzepte als Teil der Schutzkonzepte für entscheidend; es herrsche oft Unsicherheit mangels einer aktuellen landeskirchlichen Position. Schließlich verwies sie auf die Weiterentwicklung der Organisationskultur als Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung.  

Zur Aufarbeitung stehen laut Ursula Kress aktuell zum einen das Projekt „Auf!“ (2021 -2023) mit dem Schwerpunkt auf Ev. Seminaren, dem Hymnus-Chor und CVJM Esslingen im Fokus; es umfasst die historische Aufarbeitung und der Analyse präventiver Maßnahmen. Zum anderen sei die Landeskirche in die Aufarbeitungsstudie des Forschungsverbunds „ForuM“ eingebunden. Hierzu verwies Ursula Kress auf den aktuellen Aufruf aus einem Teilprojekt und bat darum, diesen in Umlauf zu bringen.  

Herausforderungen bei der Aufarbeitung seien die aufwändigen Recherchen, die Notwendigkeit von Standards sowie EKD-weiter Verfahren zur Beteiligung Betroffener.  

Zum Bereich Hilfe & Anerkennung nannte die Beauftragte für Chancengleichheit den Umfang der Hilfe, der das persönliche Gespräch, die Vermittlung an externe Stellen, die individuelle finanzielle Hilfe, und künftig das Beratungsforum umfasse. Seit 2016 bestehe die unabhängige Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids. Bisher seien in 174 Fällen bearbeitet worden, die Gesamtsumme der Leistungen belaufe sich auf 2,6 Millionen Euro. Herausforderungen seien hier die Vereinheitlichung der Dokumentation und die Institutionalisierung der Partizipation Betroffener. 

Ursula Kress hob in ihrem Bericht hervor, dass die berichteten Aufgaben in den letzten Jahren wegen der als Teilbereich im Büro für Chancengleichheit erfolgt seien, und stellte die derzeitige Struktur vor. Das Themenfeld könne angesichts der Entwicklung nicht mehr projektiert werden, sondern müsse in die Struktur der Landeskirche überführt werden.  

Der Umgang mit sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie müsse institutionalisiert und als Führungsaufgabe verstanden werden. Eine strategische und sichtbare Verortung sei nötig, ebenso wie die Unterstützung durch eine Fachstelle. Dazu biete das Gewaltschutzgesetz Standards.  

Ursula Kress stellte als Ergebnis einer Arbeitsgruppe ein Konzept für eine Fachstelle vor, unter deren Dach sich die jeweilige Ansprechstelle von Landeskirche und Diakonie, die jeweilige Meldestelle und die Koordinierungsstelle befänden. Sie erläuterte die einzelnen Aufgaben und Vernetzungen. Zusätzlich könne es analog des Modells der Bayerischen Landeskirche befristete Beauftragungen in den Prälaturen geben.  

Antrag Nr. 43/21: Schaffung notwendiger Personalressourcen für die eigenständige und unabhängige Aufarbeitung des Themas sexualisierte Gewalt, eingebrachtvon Marion Blessing (Holzgerlingen)

Es wird beantragt, zu beschließen, den Oberkirchenrat um die Einrichtung einer eigenständigen, weisungsgebundenen Fachstelle mit angemessener Personalausstattung für das Thema zu bitten. Damit sollen ausreichende finanzielle Ressourcen für die Betroffenen sexualisierter Gewalt, insbesondere für Beratung, Begleitung, Aufarbeitung, Sicherstellung der Lebensführung sowie Prävention verfügbar gemacht werden.  

Zur Begründung: Das Gewaltschutzgesetz sei ein deutliches und sichtbares Zeichen der Landeskirche gegen sexualisierte Gewalt. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt sei künftig in allen kirchlichen und diakonischen Arbeitsfeldern zeitnah umzusetzen und transparent aufzuarbeiten. Es brauche präventive Schutzkonzepte und die Evaluation der Strukturen, die Gewalt begünstigten. Eine Erhöhung der Verbindlichkeit sei dringend erforderlich. Das Themenfeld müsse dringend in die Struktur der Landeskirche überführt werden; eine Vernetzung mit Gesellschaft und Politik sei anzustreben.  

1. Es brauche eine angemessene Personalausstattung, um den Aufgaben wie Beratung, Prävention und Aufarbeitung gerecht zu werden; dazu brauche es ein Konzept zur Verstetigung der Stellen.  

2. Neue Themenfelder würden aufgeworfen, wie die Suche nach einem Therapieplatz oder die Kosten einer Traumatherapie. Betroffene brauchten personelle und finanzielle Unterstützung hierbei. Die Zusammenarbeit mit den psychologischen Beratungsstellen sei eine Möglichkeit.  

3. Die Reformation des OEG (Opferentschädigungsgesetz) sei eine dringende Bitte und politische Forderung aus der Gruppe der Betroffenen. Die Kirche solle hier Position beziehen.  

4. Die Landeskirche solle mit Wohnkonzepten und Bereitstellung von vorhandenen Immobilien Betroffene dabei unterstützen, geeigneten Wohnraum zu finden – dies sei besonders schwierig, da die Mehrheit der Betroffenen Grundsicherung beziehe und aufgrund der sexualisierten Gewalt nicht dazu in der Lage sei. 

Aussprache

In der Aussprache betonte die Synodale Renate Schweikle (Kirchheim unter Teck) zum einen die Bedeutung der Aufarbeitung von Missbrauchsgeschehen, zum anderen der Präventionsarbeit. Auf allen Ebenen sei Ausbildung und Sensibilisierung erforderlich. Es müsse Menschen geben, an die man sich wenden könne, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Mitarbeitende dürften nicht die eigene Einrichtung schützen, weil „es nicht sein darf“.  

Nach Vernetzungen, auch über die Landeskirche hinaus, fragte Christiane Mörk (Brackenheim), und nach Konzepten für den Bereich der Kirchenmusik. Ursula Kress berichtete, dass hierzu Schulungen anstünden. Die Vernetzung sei gut, auch mit nicht-kirchlichen Organisationen und EKD-weit.  

Reinhold Schuttkowski (Balingen) warf die Frage nach der Bestrafung der Täter auf – Ursula Kress antwortete, dass die Täter belangt würden, wenn sie noch lebten. Für die Fälle, in denen dies nicht mehr möglich sei, gebe es die Unabhängige Kommission.  

Steffen Kern (Walddorfhäslach) nannte offene theologische Fragen, die sich die Landeskirche im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt stellen müsse, darunter die Frage, ob besondere Dispositionen in evangelischen Einrichtungen bestünden, die Raum gäben für sexualisierte Gewalt. Ferner stellte er die Frage nach einer theologischen Betrachtung von Autorität, nach einer Gemeindekultur der Achtsamkeit, nach Schuld und Verantwortung. Theologisch müssten auch die angemessene Kommunikation, eine angemessene Sprache und der Umgang mit Hilflosigkeit betrachtet werden. Ursula Kress stimmte zu, diese Fragen seien offen und müssten die Befassung mit dem Thema flankieren. 

Angelika Klingel (Heimsheim) betonte, dass man es in keiner Weise dulden könne, dass in einer Gesellschaft der Kultur des Wegschauens Raum gegeben werde. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt sei in der Kirche besonders wichtig. Verbindliche Strukturen seien besonders wichtig, da auch bei Kirchenaustritten oft der Umgang mit Missbrauchsfällen als Grund genannt werde. Hier gelte es, Vertrauen zurückgewinnen.  

Gerhard Keitel (Maulbronn) berichtete davon, als Leiter eines Seminars mit Ermittlungen befasst gewesen zu sein; dabei sei ein großes Duldungs- und Unterstützerumfeld aufgefallen, was ein großes Organisationsversagen zeige. Studien hätten gezeigt, dass Jugendliche bis zu 20mal von einem Missbrauchsgeschehen berichten müssten, bis ihnen ein Erwachsener zuhöre. – Ursula Kress bestätigte, wie wichtig es sei, Zuzuhören und Demut zu zeigen; sie berichtete von Gesprächen mit Betroffenen, die sie geführt habe. Es gehe um eine Haltungsänderung. Die Frage sei: Wie gelingt es uns, glaubwürdig Kirche zu sein? Es gehe um Menschenwürde, die ein Proprium von Kirche sei.  

Marion Blessing (Holzgerlingen) betonte, wie wichtig es sei, das Thema in Leitungsebenen zu implementieren: Je unklarer die Strukturen seien, um so größer die Gefahr von sexualisierter Gewalt. Sie berichtete von jahrelangen Verfahren Betroffener, unsensiblem Umgang mit dem Thema von Seiten der Behörden und der Schwierigkeit, Therapieplätze zu bekommen. Opfer sexualisierter Gewalt bräuchten die Stimme der Kirche.  

 Yasna Crüsemann (Geislingen) warf die Frage auf, ob das Thema als Querschnittsthema geplant sei, etwa für die Arbeit mit Freiwilligen? – Ursula Kress bestätigte dies, und nannte als weitere Beispiele ökumenische Partnerschaften, Reisen, auf denen das Thema platziert werden müsse.  

Susanne Jäckle-Weckert (Forchtenberg) erinnerte an die besondere Situation im ländlichen Raum – hier sei hohe Sensibilität nötig, da es noch mehr Verflechtungen gebe.  

Landesbischof July betonte, dass ihm das Thema sehr am Herzen liege – „wir alle haben zu verantworten, was geschehen ist“, sagte er. Er plane ein persönliches Treffen mit Betroffenen, um deutlich zu machen, wo wir stehen. Man müsse diese Schritte gehen, um vollkommen Ja zu sagen zu dieser Aufgabe. „Wir sind nicht am Ende, sondern bleiben in der Verpflichtung“, sagte er.  

Der Antrag Nr. 43/21 wurde in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen. 


TOP 06 - Bericht - Strukturen und Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bereich der Ev. Landeskirche Württemberg - U. Kress
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24.11.2021

TOP 06 - Bericht - Strukturen und Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bereich der Ev. Landeskirche Württemberg - U. Kress

TOP 06 - Antrag Nr. 43-21 - Strukturen und Umgang mit sexualisierter Gewalt - Schaffung notwendiger Personalressourcen für die eigenständige und unabhängige Aufarbeitung des Themas sexualisierte Gewalt
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19.11.2021

TOP 06 - Antrag Nr. 43-21 - Strukturen und Umgang mit sexualisierter Gewalt - Schaffung notwendiger Personalressourcen für die eigenständige und unabhängige Aufarbeitung des Themas sexualisierte Gewalt

TOP 06 - Bericht - Strukturen und Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bereich der Ev. Landeskirche Württemberg - U. Kress - PPP
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24.11.2021

TOP 06 - Bericht - Strukturen und Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bereich der Ev. Landeskirche Württemberg - U. Kress - PPP

TOP 06 - Beilage 20 - Strukturen und Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bereich der Ev. Landeskirche Württemberg
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09.03.2022

TOP 06 - Beilage 20 - Strukturen und Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bereich der Ev. Landeskirche Württemberg

Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, erläuterte das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Detail.Screenshot / elk-wue.de

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, erinnerte in seinem Bericht eingangs daran, dass der Umgang der evangelischen Kirche mit sexualisierter Gewalt im Mittelpunkt der Tagung der EKD-Synode im November stand, und der Schutz davor als Zukunftsaufgabe beschrieben wurde. Er bezog sich auf die EKD-Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, die das vorliegende kirchliche Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt umsetze, und stellte die acht Artikel des  vorliegenden Entwurfs des Gewaltschutzgesetzes vor.  

Artikel 1, das Gesetz über Allgemeine Bestimmungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Allgemeine Gewaltschutzbestimmungen – AGSB) enthalte in § 1 Definitionen, das zugrundeliegende Mitarbeiterverständnis sowie den Geltungsbereich. § 2 beschreibe allgemeine Pflichten von Dienststellenleitungen, wie Präventions- oder Interventionsmaßnahmen sowie Standards zur Orientierung. In § 3 werde die Einrichtung einer Melde- und Ansprechstelle bei Oberkirchenrat und Diakonischem Werk und einer Unabhängigen Kommission behandelt. Die Mitarbeit Ehrenamtlicher sei in § 4 geregelt.  

Artikel 2, 3 und 4 des Gewaltschutzgesetzes beträfen Änderungen des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes, des Württembergischen Pfarrgesetzes und des Kirchenbeamtenausführungsgesetzes. Hier hob Christoph Müller besonders die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung und in regelmäßigen Abständen hervor.  

Artikel 5, 6 und 7 des Gewaltschutzgesetzes enthielten entsprechende Änderungen der Kirchengemeindeordnung, der Kirchenbezirksordnung und des Kirchlichen Verbandsgesetzes in Bezug auf den Schutz vor sexueller Gewalt und verwiesen auf genannte Vorschriften.  

Daneben sei in der Kirchengemeindeordnung eine Ergänzung in § 41 vorgesehen, die es dem Oberkirchenrat auf Antrag oder mit Zustimmung der Kirchengemeinde ermögliche, bestimmte Rechte der Kirchengemeinde im eigenen Namen zu betreiben. Für die Kirchenbezirke sei eine entsprechende Vorschrift im vorliegenden Entwurf enthalten. Die Führung von Präzedenzprozessen sei für die Ortsebene entlastend und im Sinne aller Kirchengemeinden; dies könne etwa Verfahren wegen kommunaler Baulasten betreffen.  

Eine Ergänzung der Kirchenbezirksordnung sehe eine Stellvertreterregelung bei Verhinderung des Kirchenbezirksrechners oder der Kirchenbezirksrechnerin vor. 

Artikel 8 des Gewaltschutzgesetzes betreffe eine Änderung der Kirchlichen Wahlordnung. Danach sei die Wählbarkeit ausgeschlossen, wenn eine Person wegen einer Straftat verurteilt wurde, die zum Ausschluss in der Kinder- und Jugendarbeit führt. 

Artikel 9 des Gewaltschutzgesetzes regele das Inkrafttreten.  

Christoph Müller berichtete, dass im Gesetzgebungsverfahren Stellungnahmen eingeholt worden seien, unter anderem des Diakonischen Werks Württemberg, der AGMAV, der Beauftragten für Chancengleichheit und der Pfarrvertretung, die in die Diskussion eingeflossen seien. Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung habe den Gesetzesentwurf begrüßt.  

Der Rechtsausschuss habe den Entwurf in seinen Sitzungen im Juli, Oktober und November 2021 behandelt. Dabei sei der größere Verwaltungsaufwand für Gemeinden und Einrichtungen angesprochen worden; hier solle es standardisierte Vorlagen und Unterstützungsangebote geben. Das Thema sexualisierte Gewalt sei von großer Bedeutung, betonte Christoph Müller, Kirche habe hier Vorbildfunktion.  

Der Ausschussvorsitzende berichtete, dass der Rechtsausschuss den einzelnen Artikeln und Ziffern des Entwurfs mit großer, teilweise unterschiedlicher Mehrheit zugestimmt habe, und bittet um die Zustimmung der Landessynode.   

In der Aussprache begrüßten die Synodalen das Gesetz. Es wurde einstimmig verabschiedet.  


TOP 07 - Bericht des Rechtsauschusses - Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Beilage 19) - C. Müller
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24.11.2021

TOP 07 - Bericht des Rechtsauschusses - Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Beilage 19) - C. Müller

TOP 07 - Beilage 19 - Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung
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09.03.2022

TOP 07 - Beilage 19 - Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung

  • Bericht des Oberkirchenrats
  • Aussprache
Kirchenrat Klaus Rieth bei seinem Bericht über Menschen in Verfolgungssituationen.Screenshot / elk-wue.de

Ein Recht auf Schutz 

Armut, Perspektivlosigkeit, Mangel an Bildung und beruflichen Chancen – so fasst Kirchenrat Klaus Rieth die Situation in weiten Teilen Afrikas in seinem Bericht zusammen.

Die Situation der verfolgten Menschen weltweit habe sich verschlechtert, so Kirchenrat Klaus Rieth in seinem Bericht. Etwa 84 Millionen Menschen seien auf der Flucht, davon 51 Millionen im eigenen Land. Er berichtete über die aktuellen Konflikte in Äthiopien, Sudan, Nigeria. Auffallend sei, wie bei solchen Konflikten Vergewaltigung als Kriegswaffe eingesetzt werde, was aufs Schärfste zu verurteilen sei. Im Nordirak sei die finanzielle Situation der Partnerorganisationen schwierig, Spenden eingebrochen, viele Menschen dort seien arbeitslos auf Grund von Corona und die Lage sei instabil. Viele aus den irakischen Flüchtlingslagern versuchten, über die belarussisch-polnische Grenze nach Europa zu kommen. Rieth appellierte an die Bundesregierung, „Sichere Korridore“ einzurichten. Die Landeskirche leiste in Zusammenarbeit mit der polnischen Diakonie Hilfe für die Betroffenen.  

Libanon durchlebe seit der Explosion in Beirut die schlimmste Krise der Geschichte.  Ohnehin sei das Land durch Bürgerkriege, Wirtschaft-, Staats- und Finanzkrise in seinen Grundfesten erschüttert und leide unter einem Versorgungsmangel. Die sozialen Unterschiede zwischen Stadt und Land sowie der Umgang mit syrischen Flüchtlingen führten zu weiteren Problemen. Ein Land mit sechs Millionen Einwohnern könne unmöglich weitere 2,5 Millionen Flüchtlinge aufnehmen. Trotz allem seien die Partnerorganisationen dort mit Mut und Energie im Einsatz. 

Der Kampf um Bodenschätze und immer häufigerer Terror seien die größten Probleme in der Demokratischen Republik Kongo, so Rieth. Der islamische Staat und dschihadistische Gruppen seien eine große Bedrohung für alle, die sich für den Frieden einsetzen. Es würden schwerwiegende Verbrechen, wie Massenmorde und Massenvergewaltigungen, verübt.  Acht Oberhäupter verschiedenen Religionen  unterschrieben Anfang 2020 eine Charta, um bei Themen von nationalem Interesse gemeinsam die Stimme zu erheben. 

Mosambik, etwa zur Hälfte christlich, zu einem Fünftel muslimisch, gehöre zu den ärmsten Ländern der Welt, so Rieth weiter. Der Einfluss der islamistischen Kräfte wachse. Angriffe auf die Zivilbevölkerung nähmen zu, Kinder würden entführt und zu Soldaten ausgebildet oder als Sexsklavinnen verkauft. Dagegen, so Rieth, setzten interreligiöse Initiativen sich für Frieden ein und böten praktische Hilfe an.  

Dorothee Knappenberger (Vaihingen/Enz) dankt in der Aussprache Klaus Rieth für seinen letzten Bericht. Diese Informationen weite den Blick. Wichtig sei, die Menschen auch mit einem Gebet zu begleiten.  

Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen dankt ebenfalls für den Bericht. Rieth bringe immer einen Strauß von schwierigen Themen und es kann nicht auf alles eingegangen werden. Plümicke dankt für die klare Positionierung zum Thema Geflüchtete an der polnisch-belarussischen Grenze. Da sterben Menschen und das sei unerträglich. Deutschland könnte all die Menschen aufnehmen, die dort verharren. Dafür seien die Strukturen da. Abstrakte Schicksale würden konkret, wenn über einzelne Menschen berichtet würde.  

Jörg Schaal (Waiblingen) dankt für all die Berichte, die immer verständlich und in einfacher Sprache alles gut erklären. Frage: welche Kosten entstehen beim Kirchenasyl und was übernimmt die Kirche. 

Klaus Rieth: in BW gäbe es extrem wenige Kirchenasyle. Unsere Kirchenleitung sei sich mit den staatlichen Stellen einig, dass im Vorfeld alle Mittel ausgeschöpft werden, bevor überhaupt Kirchenasyl in Frage kommt. Es sind die Gemeinden, die die konkreten Kosten tragen. Es sind auch keine langen Kirchenasyle, die staatlichen Stellen arbeiten sehr schnell.  

Nach der Aussprache dankte die stellvertretende Präsidentin der Landessynode, Andrea Bleher, Klaus Rieth - nicht nur für den Bericht, sondern für seine vielseite und umfangreiche Tätigkeit in der Landeskirche, als Pfarrer, als Leiter des ehemaligen "Amts für Information", Pressesprecher und zuletzt als Leiter des Referats Mission, Ökumene, Kirchlicher Entwicklungsdienst.  Für den Ruhestand wünschte sie Rieth alles Gute und Gottes Segen.  

Den Tagesordnungspunkt beschloss Landesbischof July mit einem Gebet, in das er auch die im Bericht genannten Menschen und Länder einschloss.


TOP 08 - Bericht über die Verfolgungssituation in Mocambique und im Libanon - Kirchenrat K. Rieth
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24.11.2021

TOP 08 - Bericht über die Verfolgungssituation in Mocambique und im Libanon - Kirchenrat K. Rieth

Das Projekt 

Im Projekt „Kirchliche Strukturen 2024Plus“ wird das in den vergangenen Jahren entwickelte Verwaltungszielbild der Landeskirche, pilotiert und erprobt. Bereits 2017 hatte die 15. Landessynode den Oberkirchenrat gebeten, neue Organisations- und Verwaltungsstrukturen zu entwickeln, die Kirchengemeinden stärken und die Verwaltung entlasten sollen. Nach einem „breit angelegten Beteiligungsprozess“ habe der synodale Projektbeirat und die einberufene Steuerungsgruppe dann Grundsätze eines guten Verwaltungshandelns entwickelt, erklärte Oberkirchenrat Christian Schuler in seinem Bericht. Auf Grundlage dieser Grundsätze sei dann der Landessynode 2019 ein Zielbild vorgelegt worden, so Schuler. Dieses bestehe aus fünf Einzelzielen: Es soll eine starke Verwaltung pro Region geschaffen werden, aus Kirchenpflege und Sekretariat soll ein gemeinsames Berufsbild entwickelt werden, Gemeindebüros sollen miteinander vernetzt sein, außerdem soll es einheitliche digitale Standards geben sowie das ehrenamtliche Engagement in der kirchlichen Verwaltung gefördert werden. Im Verlauf des Projekts wurde deutlich, dass es weitere wichtige Grundsätze guten Verwaltungshandelns geben müsse, erläuterte der Oberkirchenrat, nämlich Nähe der Verwaltung zu den Kirchengemeinden, Reduktion von Komplexität, Beteiligung kirchlicher Gremien bei der Besetzung von Leitungsstellen und Finanzierbarkeit. 

Die Erprobung 

Seit Anfang 2020 wird die Umsetzung des Zielbildes in zwei Modellregionen erprobt. In den Kirchenbezirken Waiblingen, Schorndorf und Backnang wird die landeskirchliche Trägerschaft der Regionalverwaltung getestet und in Ulm und Blaubeuren die Trägerschaft eines Verwaltungsverbandes. In Oberndorf wird eine Distriktkirchenpflege erprobt. Diese entspricht allerdings nicht dem beschlossenen Zielbild. Noch sei die Erprobungsphase nicht abgeschlossen, so Schuler. Es fehle unter andrem noch an notwendigen Werkzeugen und Routine im Neuen. Grund hierfür: vor allem die Coronapandemie. Gerade der erste Lockdown „in der sensiblen Startphase“ habe wichtigen persönlichen Austausch verhindert. Man kenne aber bereits Stärken und Schwächen und könne auch sagen, dass im Moment alle drei Modelle gut funktionieren, so Schuler. Man müsse nun die Frage beantworten: „Wo haben wir die meisten Vor- und die wenigsten Nachteile?“

Nächste Schritte 

In der kommenden Zeit bis Frühjahr 2022 müsse eine gemeinsame Struktur definiert werden, die größtmögliche Überschneidungen mit den erarbeiteten Grundsätzen guten Verwaltungshandelns ermögliche, so Schuler. Man sei nun in der Lage, fundierter zu planen als vor der Pilotierung, zeigte sich der Oberkirchenrat optimistisch. Es bleibe beim Ziel, dass die neue Verwaltungsstruktur 2030 in der ganzen Landeskirche umgesetzt sei. Dazu benötige es einen „eindeutigen Beschluss“ der Landessynode, um einen Umsetzungsplan zu entwickeln. Dies sei insbesondere auch für diejenigen wichtig, die konkret von der Veränderung konkret betroffen seien. Die Phase der Ungewissheit müsse endlich vorbei sein, machte Schuler deutlich. 

Der Ausschuss 

Grundsätzlich würden alle drei pilotierten Modelle als tragfähig angesehen, berichtet Dr. Antje Fetzer (Waiblingen) aus dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung. Für eine Mehrheit der Ausschussmitglieder sei Gemeindenähe der zukünftigen Verwaltung das wichtigste Kriterium. Bei einer starken Zentralisierung rutsche das Knowhow weg von der Gemeinde auf eine höhere Ebene. Es müsse ein Korrektiv geben, welches die Ortsperspektive einnehme, so Fetzer. Eine Mehrheit des Ausschusses sehe in der Distriktkirchenpflege die Gemeindenähe am ehesten gegeben. Hier müssten die anderen beiden Piloten noch nachbessern. Als zweites wichtiges Kriterium nannte Fetzer die Finanzierbarkeit. Hier warte man gespannt „auf die konkreten Preisschilder“ der drei Modelle.  

Kritisch setzte sich der Ausschuss mit der Rolle von Pfarrern und Pfarrerinnen auseinander. Die Entlastung von Verwaltungsaufgaben nehme diesen Gestaltungsmacht. Das Berufsbild verändere sich, ohne dass man sich ausdrücklich damit befasst habe, mahnte die stellvertretende Ausschussvorsitzende an. Insgesamt geben es noch viele offene Fragen, so Fetzer, aber dass man diese präzise und konstruktiv formulieren könne, sei nur möglich, weil im Pilotprojekt so gute Arbeit geleistet werde. Es gebe im Ausschuss einen Konsens darüber, dass es bis 2030 ein einheitliches Verwaltungswesen geben soll.

Voten der Gesprächskreise

Der Gesprächskreis Offene Kirche hält angesichts komplexer werdender Verwaltungsthemen eine Bündelung der Aufgaben der Kirchenpflegen auf einer überörtlichen Ebene für erforderlich, sagte Ulrike Sämann (Plochingen) im Votum des Gesprächskreises. Die Pfarrpersonen sollten entlastet werden, aber trotzdem über das Verwaltungsgeschehen auf dem Laufenden sein. Die Kirchengemeinde solle weiterhin die Hoheit über den Haushalt, ihre Personalauswahl, Bauvorhaben, ihre Investitionsplanung und die Gestaltung des Gemeindelebens behalten. Eine hauptamtliche Ansprechperson solle Pfarrperson und Kirchengemeinderat informieren und als Bindeglied zur ausgelagerten Verwaltung fungieren. Sämann befürwortet daher eine Kombination aus Distriktkirchenpflege und regionalem Verwaltungsverband, der von den Gemeinden einer Region gegründet werde. Beide Modelle böten den Vorteil der Gemeindenähe der Verwaltung. Es müsse darauf achtgegeben werden, dass eine Verwaltung in landeskirchlicher Trägerschaft nicht von oben herab handle und die kirchengemeindliche Perspektive aus den Augen verliere.

Thomas Stuhrmann (Abstatt) benannte in seinem Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde drei Themenkreise, die aus Sicht des Gesprächskreises für das Gelingen der Strukturreform 2024plus wesentlich seien. Es sei zwar richtig, Verwaltung zu zentralisieren; dabei dürfe aber keinesfalls Gemeindenähe verloren gehen. Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit im Pfarrbüro vor Ort seien wichtig, um das Pfarramt zu entlasten. Dazu müssten 30 bis 40 Prozent des Stellenanteils des Kirchenpflegers in die neue Position des Gemeindeassistenten vor Ort integriert werden. Weiters sei die Förderung und Schulung von Ehrenamtlichen nötig, deren Expertise einen wichtigen Beitrag zur Entlastung leisten könne. Dazu müsse eine zentralisierte Verwaltung die Entscheidungshoheit in den Gemeinden lassen und Tools zur Verfügung stellen, die Transparenz und einfache Kommunikation ermöglichen. Als dritten Erfolgsfaktor nannte Stuhrmann die Finanzierbarkeit der Reform, gerade in Zeiten abnehmender Finanzmittel.

In seinem Votum für den Gesprächskreis Kirche für morgen hob Ralf Walter (Herbrechtingen) hervor, künftige Strukturen der kirchlichen Verwaltung müssten auf geänderte Bedürfnisse optimiert sein und auch in unterschiedlichen Szenarien funktionieren. Es gelte bei der Entwicklung, ein gutes Gleichgewicht zwischen Verwaltungsreform und Pfarrplan zu wahren und im Blick zu behalten, dass Kirche in erster Linie Menschen erreichen wolle: „Die Verwaltungsstruktur unserer Zukunft muss eine menschliche sein. Die niemanden überfordert, überlastet, übergeht.“ Die Verwaltungsstruktur müsse eine Hilfe bei der Verwirklichung des eigentlichen Ziels sein, eine Kirche für Menschen zu sein. Dabei müsse man auch den Mut haben, „teures und liebgewonnenes loszulassen“.

Der Gesprächskreis Evangelium und Kirche begrüße die geplante Verwaltungsreform, so Thorsten Volz (Sulz) in seinem Votum. Er fordere jedoch eine verlässliche Aussage über die zu erwartenden Kosten und deren Verteilung auf die Gemeinden und die Landeskirche. Wichtig für eine erfolgreich arbeitende Verwaltung sei die Vereinheitlichung technischer Vorgänge. Weil sich die Strukturreform auf die Arbeitsplätze vor Ort auswirke, brauche der Prozess außerdem ein transparentes und aktiv gestaltetes Übergangsmanagement sowie eine „achtsame Kommunikation“ in die Gemeinden hinein. Der Gesprächskreis spricht sich für eine landeskirchliche Trägerschaft aus, da diese zukunftsfähiger und weniger komplex erscheine. Zu diskutieren sei, ob in ausgewählten Regionen eine Verbandslösung mit gleichen Organisationsabläufen sinnvoll sei. Gemeinden forderten zurecht kurze Wege und direkte Ansprechpartner. Deshalb sei die vorgesehene Struktur von regionalen Verwaltungen mit zusätzlichen gemeindenahen Standorten zu begrüßen. Dafür benötige es jedoch ein klares Konzept mit Richtlinien zu Kriterien, Kosten und Nutzen bei der Einrichtung von Standorten.

Aussprache

In der Aussprache berichteten viele Synodale von ihren aktuell gut funktionieren Verwaltungen vor Ort und äußerten diesbezüglich die Sorge, dass diese wegen der gewünschten Vereinheitlichung umgestellt werden müssten. So forderte zum Beispiel Eckart Schultz-Berg (Stuttgart), dass funktionierende örtlich gewachsene Strukturen weitergeführt werden sollten. Auch Christoph Schweitzer (Esslingen) sprach sich dafür aus, dass es weiterhin Flexibilität vor Ort geben müsse. Oberkirchenrat Schuler versicherte, dass es genug Zeit gebe, Sonderfälle zu betrachten und eventuell individuelle Lösungen zu finden.  

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Synodalen war die Kommunikation über das Projekt. Egal welche Form der Verwaltung komme, die Personen vor Ort müssten mitgenommen werden. Das gelinge durch gute Kommunikation, betonte zum Beispiel Britta Gall (Wittendorf). Bezüglich der Trägerschaft geht es für Hellger Koepff (Biberach) bei der Umsetzung auch um eine Machtfrage. Es gebe ein Misstrauen darüber, ob der Oberkirchrat die Möglichkeit bekomme, durchzuregieren. Diesbezüglich verwies Tobias Geiger (Nagold) auf die guten Erfahrungen, die man mit kirchlichen Verwaltungsstellen mache. Diese sind ja „Außenstellen“ des Oberkirchrats. Er glaube, dass es eine Trägerschaft von oben geben könne, die dennoch von unten denke. Geiger verwies auch auf die Frage der Finanzierbarkeit. Eine solche Reform gebe es nicht umsonst. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis müsse gefunden werden. Für ein bestimmtes der drei erprobten Modelle sprach sich kaum ein Synodaler aus. Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) erkläre, dass es für eine konkrete Entscheidung noch mehr Informationen darüber brauche, welche Konsequenzen sich für die Verwaltung aus anderen Projekten, zum Beispiel der Umstellung des Finanzwesens, ergäben.  


TOP 09 - Projektbericht des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus
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19.11.2021

TOP 09 - Projektbericht des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus

TOP 09 - Projektbericht des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus - Oberkirchenrat C. Schuler
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24.11.2021

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TOP 09 - Projektbericht des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus - Dr. A. Fetzer
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TOP 09 - Projektbericht des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus - Dr. A. Fetzer

TOP 09 - Projektbericht des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus - Oberkirchenrat C. Schuler - PPP
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24.11.2021

TOP 09 - Projektbericht des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus - Oberkirchenrat C. Schuler - PPP

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09.03.2022

TOP 09 - Beilage 21 - Projektbericht des Projektes Kirchliche Strukturen 2024Plus

Über die 2. Tagung der 5. Synode der EKD, die vom 7. bis 10. November auf Grund eines Impfdurchbruchs digital stattgefunden hat, berichten die EKD-Synodalen Annette Sawade und Prof. Dr. Thomas Hörnig: 

Bei dieser Tagung stand im Mittelpunkt die Wahl des neuen Rats der EKD und der neuen Ratsvorsitzenden.  

Der scheidende EKD Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm berichtete über die zu Ende gehende Amtszeit. Ökumene und interreligiöse Themen sowie die Konsequenzen aus dem Reformationsjahr 2017 waren seine Schwerpunkte. Er berichtete über die Entstehung der Zukunfts-Leitsätze der EKD, äußerte Kritik an zu geringem Vorankommen beim Thema sexualisierte Gewalt. Er kritisierte die weltweit ungerechte Verteilung der Impfstoffe. In einem gemeinsamen ökumenischen Papier sprachen sich die EKD und die Bischofskonferenz für eine europäische Regelung für die Begleitung von Geflüchteten aus.

Präses Anna-Nicole Heinrich berichtete über die vierwöchige #präsestour durch Deutschland. Sie plädierte dafür, nicht nur Vorhaben zu formulieren und auf die Synode hinzuarbeiten, sondern auch unterjährig aktiv zu sein. Hörnig bescheinigt der neuen Präses bei der Leitung der Synode Professionalität und die Präzision eines Schwarzwälder Uhrwerks.

Im Rahmen der anschließenden Aussprachen wurden diverse Themen und Anträge eingebracht, die an die jeweiligen Ausschüsse verwiesen wurden, wie z.B. Klimaschutz, Menschenrechtslage, Impfgerechtigkeit, Kinderarmut, Schließung der ev. Journalistenschule, assistierter Suizid, Demokratiebildung, Digitalität.

Am Ende des ersten Tages folgte der Ratswahlbericht vom Vorsitzenden der Ratswahlkommission. Es waren 22 Kandidaten und Kandidatinnen, eine hatte im letzten Moment zurückgezogen. Es wurden viele Kriterien für eine ausgewogene Beteiligung berücksichtigt.

Am Montag, 8. November fand die Vollversammlung der UEK statt. Der Kirchenpräsident Dr. Volker Jung berichtete in fünf Punkten über Kooperationsverhandlungen, Recht und Finanzen, Theologie und Liturgie sowie Finanzstrategie. Hörnig kritisiert die innerprotestantischen konfessionellen Bünde als „etwas aus der Zeit gefallen“ und berichtet in diesem Zusammenhang über die Bemühungen der UEK sich der EKD als Konvent einzuverleiben.

Das Hauptthema am Nachmittag war der Bericht des Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt durch den Sprecher des Beauftragtenrates, Bischof Dr. Christoph Meyns. Im Bericht werden die Defizite und auch seine Wut über die nicht erfolgte Wiedergutmachung, Ernstnehmen der Betroffenen, Versagen des Betroffenenrates sehr deutlich gemacht. Die sehr persönlichen Berichte von Betroffen schreien nach Lösungen. Seitens der Betroffenen gab es gute Vorschläge, vor allem für den Umgang auf Augenhöhe. Die Vergangenheit muss ohne Schutz der eigenen Institution aufgearbeitet werden. Kirsten Fehrs war bewegt von Kritik. Sie übernimmt die Verantwortung für das „Scheitern des Betroffenenrates“ und sagte zu den Betroffenen: "Wir brauchen Sie". 

In der Aussprache ging es um die Fragen: 

·        Wie geht es weiter, wieso wurden die Anregungen der Betroffenen nicht weiter besprochen?  

·        In den Anträgen sind wieder nur Synodale dabei, die dann auch befinden, wo können die 

Betroffenen ihre Anregungen geben oder sogar entscheiden?  

·        Das Thema wird die 13. Synode weiter beschäftigen, man brauche eine eigene synodale 
          Kommission, in der die Betroffenen Mitglied sein sollen, und müsse auch externe Expertise einholen.  

·        Wieso gibt es diese Gewalt in unserer Organisation Kirche? 

 

Es folgte eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Fachleuten und Mitgliedern des Betroffenenrates. Mayns sagte den Betroffenen wissenschaftliche Begleitung und Einbindung zu.  

Am Abend folgen Bestätigungen und Umbesetzungen in den ständigen Ausschüssen und die Haushaltsberatungen. „Gespart wird gewaltig. 30% bis zum Jahr 2030. Bei der Frauenarbeit oder der Journalistenschule. Dafür wird in Steine investiert. Das EKD Gebäude in Hannover muss saniert werden“, so Hörnig. Der Vorsitzende  des Haushaltsausschusses Christian Weyer berichtet über das Haushaltsgesetz und über die Rücklagen. Später fanden dann die jeweiligen Ausschussitzungen statt.

Am Dienstag, 9. November fanden die Ratswahlen statt. Gewählt wurden in neun Wahlgängen (in alphabetischer Reihenfolge):

Andreas Barner, Mitglied im Gesellschafterausschuss Boehringer Ingelheim, Jahrgang 1953, aus Ingelheim am Rhein, verheiratet, eine Tochter, Mitglied im EKD-Rat seit 2015. Der Mathematiker und Mediziner hat sich im Rat in den vergangenen Jahren vor allem mit Haushaltsfragen befasst. 

Tobias Bilz, Bischof der sächsischen Landeskirche, Jahrgang 1964, aus Dresden, verheiratet, drei Kinder. Bilz steht seit März 2020 an der Spitze der lutherisch geprägten Landeskirche in Sachsen. Zuvor war der gebürtige Sachse Jugendpfarrer und  Dezernent für Gemeindeaufbau, Seelsorge und Medien seiner Landeskirche. 

Michael Diener, Pfarrer und Dekan von Germersheim, Jahrgang 1962, aus Germersheim, verheiratet, zwei Kinder, Mitglied im Rat seit 2015. Diener gilt als Vertreter des Pietismus. Michael Domsgen, Professor für Evangelische Religionspädagogik an der Universität Halle- Wittenberg, Jahrgang 1967, aus Wernigerode, verheiratet, fünf Kinder. Der in Brandenburg geborene und in Sachsen-Anhalt lebende Wissenschaftler will seine Erfahrungen in einer entkirchlichten Region in die Arbeit einbringen. 

Kirsten FehrsBischöfin der Nordkirche für den Sprengel Hamburg, Jahrgang 1961, aus Hamburg, verheiratet, Mitglied im Rat seit 2015, stellvertretende Vorsitze ab 2021. Mit der Erfahrung aus der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Bereich der Nordkirche wurde sie erste Sprecherin des Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der EKD. 

Kerstin Griese, SPD-Bundestagsabgeordnete und bisher Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Jahrgang 1966, aus Ratingen, ledig, Mitglied im Rat seit 2015. Die Pfarrerstochter ist seit 2003 Mitglied der EKD-Synode und eine der Sprecherinnen des Arbeitskreises Christinnen und Christen in der SPD. 

Jacob Joussen, Jura-Professor an der Ruhr-Universität Bochum, Jahrgang 1971, aus Düsseldorf, verheiratet, Mitglied im Rat seit 2015. Seine Expertise im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts ist in der EKD gefragt. 

Volker JungKirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Jahrgang 1960, aus Darmstadt, verheiratet, zwei Kinder, Mitglied im Rat seit 2015. Jung ist sogenannter Medienbischof der EKD und steht dem Aufsichtsrat des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) vor. Er kündigte an, nur bis zum Ablauf seiner Amtszeit als Kirchenpräsident 2024 Mitglied im Rat zu bleiben. [Dann gibt es Hoffnung für die bisher unberücksichtigte „Südschiene“ der EKD] 

Annette Kurschus, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Jahrgang 1963, aus Bielefeld, ledig, Mitglied im Rat seit 2015. Sie war von 2016 bis 2021 stellvertretende Ratsvorsitzende und übernimmt nun den Vorsitz. Drei Schwerpunkte nannte sie für ihre Arbeit: den Umgang mit dem Klimawandel, die Unterstützung für Schwache und Verletzte sowie die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche. 

Silke Lechner, bis Ende Oktober stellvertretende Leiterin des Referats Religion und Außenpolitik im Auswärtigen Amt, Jahrgang 1974, aus Berlin, verheiratet, zwei Kinder. Ab Dezember wird die promovierte Politikwissenschaftlerin beim Ökumenischen Rat der Kirchen die Vollversammlung 2022 in Karlsruhe mit vorbereiten. 

Anna von Notz, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts und Mitglied des Redaktionsrats des Verfassungsblogs, Jahrgang 1984, aus Berlin, verheiratet, zwei Kinder. Ihrer Meinung nach müsste die Kirche für Menschen im Spagat zwischen Arbeit, Familie, Freunden und Ehrenamt bessere Angebote machen. 

Thomas Rachel, CDU-Bundestagsabgeordneter und bisher Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, Jahrgang 1962, aus Düren, verheiratet, ein Kind, Mitglied im Rat seit 2015. Er ist Bundesvorsitzender des Evangelischen  Arbeitskreises der Union. 

Stephanie Springer, Präsidentin des Landeskirchenamts der Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, Jahrgang 1967, aus Hannover, verheiratet, Mitglied im Rat seit 2015. Die Juristin machte zunächst eine Karriere in der niedersächsischen Landesverwaltung und war Richterin, bevor sie 2013 an die Verwaltungsspitze der hannoverschen Landeskirche wechselte. 

Josephine Teske, Pastorin in der Nordkirche, Jahrgang 1986, aus Büdelsdorf, getrennt lebend, zwei Kinder. Teske verbindet ihr Amt als Gemeindepastorin mit der digitalen Kirche. Auf Instagram ist sie als Influencerin unter dem Namen @seligkeitsdinge unterwegs.“ 

Nicht gewählt, sondern qua Amt im Rat: 

Anna-Nicole Heinrich, Philosophie-Studentin, Jahrgang 1996, aus Regensburg, verheiratet. Heinrich war im Mai zur Präses der Synode gewählt worden und gehört dem Rat qua Amt an. Sie steht für eine Gruppe junger Menschen in der evangelischen Kirche, die sich für neue Formen von Verkündigung und insbesondere digitale Kommunikation starkmacht. 

Am Abend folgten Berichte des Direktors des Evangelischen Mission - Weltweit (EMW) Rainer Kiefer und Bericht des Friedensbeauftragten des Rates der EKD Renke Brahms.  

Am Mittwoch, 10. November fanden Wahlen zum Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Rat der EKD. Gewählt wurden Annette Kurschus als Vorsitzende und Kirsten Fehr als Stv. Vorsitzende. 

Nach den Berichten von VELK und UEK, Abstimmungen zum Haushalt wurde die Synode mit einem Abschlussgottesdienst beendet.  


TOP 10 - Bericht von der EKD-Synode - EKD-Synodale A. Sawade
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24.11.2021

TOP 10 - Bericht von der EKD-Synode - EKD-Synodale A. Sawade

TOP 10 - Bericht von der EKD-Synode - EKD-Synodaler Prof. Dr. J. T. Hörnig
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24.11.2021

TOP 10 - Bericht von der EKD-Synode - EKD-Synodaler Prof. Dr. J. T. Hörnig

Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker berichtete über die strukturelle Entwicklung des Pfarrdienstes.Screenshot / elk-wue.de

Die Kirchenleitung habe aus der Vergangenheit gelernt, so Personaldezernentin Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker: Als in den 1990er Jahren nicht alle Interessierten in den Pfarrdienst übernommen werden konnten, sei ein Planungsinstrument, die Personalstrukturplanung, entwickelt worden. Diese verlässliche Modellrechnung helfe seither und auch in den großen, kommenden Veränderungen in Landeskirche und hauptamtlichem Pfarrdienst. Sie berücksichtige Entwicklungen bei Pfarrpersonen, Mitgliedern sowie der Finanzkraft der Landeskirche.

Aufnahmen in den Pfarrdienst 

Von 2032 an soll die Aufnahme von Vikarinnen und Vikaren schrittweise von derzeit 46 auf 28 abgesenkt werden. Mehr sei weder realistisch noch finanzierbar, so Nothacker. Um überhaupt auf diese Zahlen zu kommen, müsse man intensiv für Theologiestudium und Pfarrberuf werben. Momentan könnten alle geeigneten Personen auf der Liste der Theologiestudierenden aufgenommen werden. Neben dem Theologiestudium gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, über alternative Zugänge ins Pfarramt zu kommen. So rechne man zum Beispiel in den Jahren 2024, 2026 und 2028 mit jeweils zehn Personen aus der Berufsbegleitenden Ausbildung Pfarrdienst. Auch Aufnahmen aus Masterstudiengängen sind eingeplant. 

Pastorationsdichte und Versorgung Religionsunterricht 

Nach aktueller Berechnung wird die Pastorationsdichte 2030 einen Höchststand erreichen. Dann wird eine vollbeschäftigte Pfarrperson (mit Religionsunterricht) für 1718 Gemeindeglieder zuständig sein. Das entspricht 2.148 Gemeindegliedern ohne Religionsunterricht. Das ist etwas weniger als bei der vorherigen Berechnung. Da es in Zukunft weniger rechnerisch vollbeschäftigte Pfarrerinnen und Pfarrer geben wird, reichen die durchschnittlich 20 Prozent Religionsunterricht in Zukunft nicht mehr aus, die mit dem Land vereinbarten 4.980 Religionsstunden zu erteilen. Ein Hochsetzen der Pfarrerdeputate um zwei Religionsstunden sei aber nur eine rechnerische Lösung, so die Oberkirchenrätin. Dezernat 2 und 3 seien sich einig darüber, dass es dazu nicht kommen soll, da es eine „nicht angemessene Höherbelastung der Pfarrerinnen und Pfarrer mit sich bringen“ würde. Die fehlenden Stunden könnten auch durch Religionspädagogen und Religionspädagoginnen erteilt werden, erklärte Nothacker. Wie schon im vergangenen Jahr warb Nothacker bei Landeskirche, Kirchenbezirken und Gemeinden für mehr Verständnis für die familiäre Situation von Pfarrerinnen und Pfarrern. Sie halte es für „absolut zuträglich“, dass es bei Pfarrerinnen und Pfarrern vielfältige Lebensverhältnisse gebe. 

Erhöhter Finanzbedarf 

Die Bruttopersonalkosten sind im Vergleich zur vorherigen Personalstrukturplanung angestiegen. Das liege unter anderem an Besoldungserhöhungen, so die Oberkirchenrätin. Deutliche angestiegen seien auch die Beiträge für die Ev. Ruhegehaltskasse in Darmstadt. Dies beeinflusse die Berechnung stark. Man betrachte intensiv die Kosten des aktiven Pfarrdiensts und lote wie andere Landeskirchen auch aus, ob es Veränderungen im Bereich der Versorgung oder der Absicherung im Krankheitsfall geben könne, um langfristig den Haushalt zu entlasten. Die hohen Ruhestandszahlen der kommenden Jahre verschöben finanzielle Risiken in Richtung Versorgung und Beihilfe. Die Oberkirchenrätin betonte aber, dass aus heutiger Sicht genügen Personen für eine angemessene Versorgung von Gemeindegliedern und Kirchengemeinden finanzierbar seien.    

Wichtiges Planungsinstrument 

Kai Münzing (Dettingen an der Erms) berichtete aus dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, welcher die Personalstruktuplanung für den Pfarrdienst (PSP P) nach ausführlicher Beratung beschlossen habe. Münzing wies darauf hin, dass es sich bei der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst (PSP P) und für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen um reine Modellrechnungen handle, die sich unter anderem an der Freiburger Studie orientieren. Aber ohne dieses Instrument wäre die Landeskirche „im Blindflug“ unterwegs. Als akzeptablen Korridor für die Pastorationsdichte nannte der Ausschussvorsitzende 2.000 bis 2.500 Gemeindeglieder pro vollbeschäftigter Pfarrperson (ohne Religionsunterricht). Dieses Ziel sei weiterhin im Visier.    

Gestaltungsmöglichkeiten erhalten 

Auch der Finanzausschuss hat der PSP P zugestimmt, berichtete Tobias Geiger (Nagold). Er betonte, dass die 5. EKD-Erhebung zur Kirchenmitgliedschaft ergeben habe, dass Pfarrerinnen und Pfarrer bei vielen Gemeindegliedern der entscheidende Grund für die Kirchenmitgliedschaft sei. Man müsse sich gut überlegen, welche Signale man an die jüngere Generation aussende. Es müsse ein Anliegen sein, Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten. Allerdings befand er auch, dass es im Hinblick auf den PfarrPlan 2030 wenig Spielraum gebe. Die Beratungen darüber hätten im Ausschuss schon begonnen.  Auch haben man habe beim Pfarrdienst kaum kurzfristige Handlungsmöglichkeiten. Bei Änderungen zum Beispiel in Anstellungsfragen sei von Übergangsfristen von mindesten 50 Jahren auszugehen. Geiger wies auch noch mal darauf hin, dass der Pfarrdienst in Zukunft verhältnismäßig mehr kosten werde. Man solle in den Fachausschüssen überlegen, wie man darauf reagiere.      

Die förmliche Anfrage Nr. 25/16 zu Pfarrpersonen in Elternzeit wurde wegen der thematischen Passung aus TOP 16 hierher vorgezogen. Die Beantwortung finden Sie als Download unter diesem Text

Die Aussprache zu diesem TOP findet gemeinsam mit der Aussprache zu TOP 12 statt.


TOP 11 - Bericht des Oberkirchenrats - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Oberkirchenrätin K. Nothacker
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24.11.2021

TOP 11 - Bericht des Oberkirchenrats - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Oberkirchenrätin K. Nothacker

TOP 11 - Bericht des Finanzausschusses - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - T. Geiger
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24.11.2021

TOP 11 - Bericht des Finanzausschusses - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - T. Geiger

TOP 11 - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - K. Münzing
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24.11.2021

TOP 11 - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - K. Münzing

TOP 11 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst
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19.11.2021

TOP 11 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst

TOP 11 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst (Anlage)
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19.11.2021

TOP 11 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst (Anlage)

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 25-16 zur Anzahl Pfarrpersonen in Elternzeit
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19.11.2021

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 25-16 zur Anzahl Pfarrpersonen in Elternzeit

Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami erklärte in ihrem Bericht die strukturelle Entwicklung des Religionsunterrichts.Screenshot / elk-wue.de

Die Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen („PSP RelPäd") wird seit 2008 jährlich erstellt und der Synode zur Kenntnisnahme präsentiert. Bildungsdezernentin Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami betonte, dass es sich um eine Modellrechnung und keine exakte Prognose handle. Für die PSP RelPäd werden erhoben: Schülerinnen- und Schülerzahlentwicklung, kirchlicher Anteil der Unterrichtsversorgung, Altersstrukturdaten der Religionspädagoginnen und -pädagogen, Religionsunterrichts-Deputate der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer, Entwicklung der Bruttopersonalkosten der Religionspädagoginnen und -pädagogen und die finanzielle Ausstattung im Sinne von Ersatzleistungen. So liefere die PSP RelPäd Basisinformationen für grundsätzliche personelle und finanzielle Entscheidungen, so Rivuzumwami. Die Oberkirchenrätin erläuterte, dass es daneben „weichere Faktoren“ gebe, die die Entwicklung beeinflussen, etwa die Akzeptanz des Religionsunterrichts bei Eltern und Schülerinnen und Schülern oder die Einführung des Faches Ethik ab der fünften Klasse. 

Veränderungen zu 2020 

Einen deutlichen Anstieg gab es beim Anteil nicht-getaufter Schülerinnen und Schüler, die am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Derzeit sind es 34,1 Prozent, im Vorjahr waren es noch 27,8 Prozent. Stabil bleibt mit 36,86 Prozent der Anteil kirchlicher Lehrkräfte am Religionsunterricht. Erstmals liegt mit 18,45 Prozent der Anteil der von Religionspädagogen erteilten Stunden, leicht über dem Anteil der von Pfarrerinnen erteilten Stunden (18,41 Prozent). Mit der Umsetzung der PfarrPlans 2024 sei ein weiteres Absinken der durch Pfarrer erbrachten Religionsstunden „deutlich absehbar“, so Rivuzumwami. Deshalb müssten die Stellenanteile für Religionspädagoginnen kontinuierlich erhöht werden, um die mit dem Land vereinbarten Grundstunden zu erbringen. Wie Oberkirchenrätin Nothacker sprach sich auch Rivuzumwami gegen eine Erhöhung der Deputatsstunden von Pfarrerinnen und Pfarrern und gegen ein Verschieben der Altersermäßigung nach oben aus. Abzusehen sei, dass auch über 2023 hinaus der Bedarf an Religionspädagogen erhöht sei. Deshalb werde empfohlen, die Einstellung von jährlich acht neuen Vollzeitstellen für Religionspädagogen bis 2030 zu planen, statt wie bisher bis 2023. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs sei es eine Herausforderung, junge Religionspädagoginnen zu gewinnen. Allerdings werde der Bachelorstudiengang an der EH Ludwigsburg derzeit gut angenommen, freute sich Rivuzumwami. 

Erfreuliche Tatsache und Finanzielle Belastung      

Siegfried Jahn (Blaufelden), Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend, erläuterte, dass bis 2030/31 eine Zunahme der Zahl an Schülerinnen und Schülern um 11,8 Prozent im Vergleich zu heute prognostiziert sei. Wer dann schlussendlich am Religionsunterricht teilnehme, sei jedoch auch von „einigen unwägbaren Kennzahlen abhängig“. Als Beispiel nannte Jahn die Verweildauer der Schülerinnen und Schüler im Schulsystem. Absehbar sei aber, dass der Bedarf an Religionsunterricht in den kommenden Jahren vorhanden sei, was ja eine „erfreuliche Tatsache“ sei. Die entsprechenden Finanzmittel müssten eben zur Verfügung gestellt werden. Man müsse jährlich überprüfen, ob und wie lange man über 2023 hinaus acht neue Vollzeitstellen für Religionspädagogen einplane oder ob es andere Maßnahmen zur Kompensation der sich verringernden Stunden der Pfarrerschaft gebe.   

Letztmals im Schuljahr 2018/19 seien die vereinbarten 4.980 Grundstunden ausschließlich von Pfarrerinnen und Pfarrern erbracht worden, erklärte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger (Nagold). Aktuell trügen 18 Religionspädagogen zur Erbringung bei, in zehn Jahren seien schon mehr als 45 Stellen nötig. Die seit 2018 eingerichteten acht neuen Stellen pro Jahr würden den Haushalt dauerhaft belasten und würde durch Rücklagenentnahme ausgeglichen. Geiger brachte zwei Lösungsmöglichkeiten ins Spiel: Ein Zurückfahren der Befreiung vom Religionsunterricht und ein Nachdenken über die Altersermäßigung. Die Oberkirchenrätinnen Nothacker und Rivuzumwami hatten sich zuvor gegen die zweite Option ausgesprochen. Geiger betonte, man brauche Pfarrerinnen und Pfarrer im Religionsunterricht. Neben finanziellen sprächen auch inhaltliche Gründe dafür: Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf religiöse Bildung und man wolle hier als Kirche Gesprächspartnerin sein. Der Finanzausschuss habe der PSP RelPäd zugestimmt, schloss der Ausschussvorsitzende seinen Bericht.      


TOP 12 - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen
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19.11.2021

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TOP 12 - Bericht - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Oberkirchenrätin C. Rivuzumwami
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24.11.2021

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TOP 12 - Bericht - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Oberkirchenrätin C. Rivuzumwami - PPP
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TOP 12 - Bericht - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - S. Jahn
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24.11.2021

TOP 12 - Bericht - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - S. Jahn

TOP 12 - Bericht des Finanzausschusses - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - T. Geiger
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24.11.2021

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TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 25-16 zur Anzahl Pfarrpersonen in Elternzeit
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19.11.2021

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TOP 12 - Beilage 22 - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen
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09.03.2022

TOP 12 - Beilage 22 - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen

In der Aussprache mahnten viele Synodale an, dass der Pfarrberuf attraktiv bleiben müsse. Christian Nathan (Tübingen) nannte als Beispiele Familienfreundlichkeit, gabenorientierte Teamlösungen oder Flexibilität im Beruf. Er kenne einige Personen, die nicht im Pfarrdienst in Württemberg landen, weil andere Arbeitgeber attraktiver seien. Das Thema müsse mutiger angegangen werden. Hellger Koepff (Biberach) sprach von einem Systemkonflikt. Man habe vielleicht noch Pfarrerbilder früherer Zeiten im Kopf. Er warb für einen Austausch der Synode mit jüngeren Pfarrern und Vikarinnen. Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) betonte, es brauche auch auf der Leitungsebene altersmäßige Brückenbauer hinein in die jüngere Generation. Über die Attraktivität des Pfarrberufs speziell im ländlichen Raum machte sich Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) Gedanken. Gerade am Rande der Landeskirche sei es schwierig, Pfarrstellen und Stellen für Religionspädagoginnen zu besetzen. Gebiete mit Mangel müssten identifiziert und über Anreize nachgedacht werden. Nicht jeder lebe mit der Familie gerne im Pfarrhaus auf dem Land, erklärte Eckart Schultz-Berg (Stuttgart). Da brauche es passgenauere Lösungen, zum Beispiel, dass man auch in der Kreisstadt wohnen könne.  

Ebenfalls sprachen sich viele der Rednerinnen und Redner gegen Veränderung bei Altersreduktion oder Religionsunterrichts-Deputaten aus. Denn es brauche an den Schulen engagierte Lehrkräfte, betonte zum Beispiel Matthias Eisenhardt (Schorndorf). Zwang sei da nicht die Lösung. Wenn Pfarrer zu mehr Stunden verpflichtet würde, leide eventuell die Qualität. Dr. Antje Fetzer (Waiblingen) brachte Verhandlungen über die Grundstunden mit dem Land ins Spiel. Das Realitätsprinzip müsse Einzug halten, sonst komme es zu Überforderung der ausführenden Personen. Dem widersprachen mehrere Synodale: An den Grundstunden dürfe nicht gerüttelt werden, weil das Auswirkungen auf die Finanzierung des Pfarrberufs habe. Dem schloss sich auch Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami an.  

Dass man auf die Signale aufpassen müsse, die man gebe, war auch einigen Synodalen ein Anliegen. Diese dürften nicht so negativ sein. Schließlich wolle man ja Pfarrerinnen und Religionspädagogen für die württembergische Landeskirche gewinnen. Prof. Martin Plümicke (Reutlingen) vermutete, dass die ständigen Hiobsbotschaften, die man über sich selbst aussende, potentiellen Nachwuchs verunsichere. Für ihn ist die württembergische Landeskirche ein finanziell gut aufgestellter sicherer Arbeitgeber.      

 

 


TOP 11 - Bericht des Oberkirchenrats - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Oberkirchenrätin K. Nothacker
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24.11.2021

TOP 11 - Bericht des Oberkirchenrats - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Oberkirchenrätin K. Nothacker

TOP 11 - Bericht des Finanzausschusses - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - T. Geiger
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TOP 11 - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - K. Münzing
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19.11.2021

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19.11.2021

TOP 11 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst (Anlage)

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19.11.2021

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TOP 12 - Bericht - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Oberkirchenrätin C. Rivuzumwami
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24.11.2021

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24.11.2021

TOP 12 - Bericht - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - S. Jahn

TOP 12 - Bericht des Finanzausschusses - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - T. Geiger
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24.11.2021

TOP 12 - Bericht des Finanzausschusses - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - T. Geiger

Andrea Bleher, 1. Stellvertretende Synodalpräsidentin, leitete die aktuelle Stunde.Screenshot / elk-wue.de

Das Thema der aktuellen Stunde lautet „Frieden stiften durch Impfpflicht?!“

Viele Wortmeldungen sprachen den inneren Konflikt an, den die Entscheidung für oder gegen eine Impfpflicht mit sich bringe. Martina Klärle (Weikersheim) wies auf die Geschichte Deutschlands hin, die für eine freiwillige Lösung spreche, kam aber zu dem Ergebnis, dass auch in einem freiheitlich-demokratischen Staat solche Vorgaben nötig werden könnten. Die Landeskirche müsse appellieren, so oft es geht. 

Ralf Walter (Herbrechtingen) erklärte, die Impfpflicht sei die einzige Möglichkeit, auf Dauer Frieden zu stiften. Mehrere Synodale mahnten, als Kirche nicht den Zeigefinger zu erheben, und sich als Christen nicht zum Richter zu machen. Sie sprachen sich dafür aus, Empfehlungen zu geben, zu werben, auch unter dem Aspekt der Nächstenliebe, aber die Impfpflicht nicht zu fordern. Für Christen ginge es nicht ums Recht-Haben, sagte Dr. Gabriele Schöll (Aalen), hier müsse sich jeder und jede selbst prüfen und Toleranz üben.

Die Debatte um die Impfung drohe, die Gesellschaft zu spalten, sie dürfe aber keine Bekenntnisfrage werden, doch das Impfen habe friedensstiftendes Potenzial, so Dr. André Bohnet (Bad Wildbad). In Diskussionen müsse die Kirche für eine Freiheit mit Verantwortung eintreten, sagte Steffen Kern (Walddorfhäslach), eine Impfpflicht sei ein letztes Mittel, das aber nicht unethisch sei. 

Einige Synodale betonten, dass eine mögliche Impfpflicht nicht berufsbezogen, sondern für alle gelten solle, um weitere Spaltungen zu vermeiden. Philipp Jägle (Ravensburg) sprach sich für eine Verpflichtung zur Impfung der kirchlichen Angestellten aus, aus der Verantwortung für die Menschen heraus, mit denen diese arbeiten.

Hans Probst (Tübingen) verlas eine gemeinsame Erklärung des Gesprächskreises Offene Kirche, laut der die Landeskirche die Kirchenmitglieder noch stärker auf ihre soziale Verantwortung hinweisen müsse. Falls sich in den nächsten Wochen zeige, dass Freiwilligkeit nicht ausreiche, müsse man über eine Pflicht nachdenken. Yasna Crüsemann (Geislingen) forderte dazu auf, auf diejenigen zu schauen, für die die Frage der Impfung kein Luxusproblem sei, und lenkte den Blick auf das Thema der globalen Impfgerechtigkeit: Niemand sei sicher, solange nicht alle sicher seien. Die Ungleichheit verschärfe Armut und gefährde den Frieden weltweit.  


TOP 13 - Aktuelle Stunde - "Frieden stiften durch Impfpflicht?"
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25.11.2021

TOP 13 - Aktuelle Stunde - "Frieden stiften durch Impfpflicht?"

Der Direktor im Oberkirchenrat, Stefan Werner, bei der Vorstellung der Strategischen Planung.Screenshot / elk-wue.de

Der Direktor im Oberkirchenrat, Stefan Werner, hat den diesjährigen strategischen Bericht des Kollegiums des Oberkirchenrats vorgestellt, der auch auf Grundlage von Debatten in Kollegial-Klausurtagungen erarbeitet wurde. „Weniger ist mehr“, lautet das Motto der Strategischen Planung. Damit gemeint sei aber nicht, es hinzunehmen, dass die Kirche immer kleiner werde, ohne selbstkritisch und veränderungsbereit zu sein. Sondern es gehe darum, mehr zu vertrauen, einen langen Atem zu haben und sich stärker zu fokussieren. „Weniger ist mehr“ heiße, dass die Landeskirche sich der eigenen Grenzen und Ressourcen bewusstwerden müsse und ihre Kräfte bündeln müsse. Der derzeit vorgegebene Takt der Veränderungsprozesse und die Zahl der Projekte, die die Landeskirche zeitgleich angestoßen habe, seien zu hoch. Das wirke sich negativ auf die Qualität der Projekte und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Beteiligten in den Kirchengemeinden und Kirchenbezirken aus. Das Tempo sei derzeit „erschöpfend“.  

„Salz der Erde“ sein 

Der Auftrag der Kirche sei die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus oder, wie es Landesbischof July in seinem diesjährigen Bischofsbericht ausgedrückt habe, die „Kommunikation des Evangeliums“. „Dieser Aufgabe gilt unsere ganze Leidenschaft“, so Werner.  

Die Aussage Jesu aus der Bergpredigt über die Christinnen und Christen in seiner Nachfolge „Ihr seid das Salz der Erde“ zeige, wie wichtig das Tun der Kirche sei, verdeutliche aber auch die Größenverhältnisse: Ein Teig brauche nur wenig Salz, aber das Salz müsse wirklich nach Salz schmecken. „Weniger ist mehr“ heiße, zu prüfen, „wo wir zukünftig Salz der Erde sein können und das zielgerichtet und mit Vertrauen auf Gott in den Sauerteig der säkularen Gesellschaft“ einzubringen. 

„Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Kräfte, dem Bedeutungsverlust der Kirche entgegenzuwirken“, so der Direktor. „Was haben wir und andere Landeskirchen nicht schon versucht.“ Doch gebracht habe es wenig. Trends, die man aufhalten wollte, hätten sich sogar verstärkt. 

Zur strategischen Planung gehöre, sich biblische Hoffnungsbilder vor Augen zu führen und sich deutlich zu machen, dass Gott im Verborgenen wirke, wie die selbstwachsende Saat im Gleichnis vom Senfkorn. „Vertrauen wir auf diese Zusage in ruhiger Zuversicht und nach außen spürbarem Gottvertrauen oder werden wir sicherheitshalber doch erstmal selbst aktiv?“, fragt Werner. Diene das wiederum der Glaubwürdigkeit der zu verkündenden frohen Botschaft? Der Kirche fehlt es „keineswegs an Aktivität, an immer neuen Ideen und Projekten“. Es fehle vielmehr an der Glaubwürdigkeit des Handelns aus unserem Glauben heraus und es könnte sein, dass das gespürt werde. „Weniger ist genug“, so Werner.  

Inhaltliche Schwerpunkte

Bildungsgesamtplan 

Beim Bildungsgesamtplan geht es darum, eine evangelische Bildungsstrategie für Kirche und Gesellschaft zu errichten. Kirchliche Bildungsverantwortung solle zukunftsfähig gestaltet und daher neu strukturiert werden. Dafür werden etwa Zielgruppen analysiert und Parallelstrukturen ausgemacht. 

Diakonisches Wirken 

Durch ihr diakonisches Handeln sei die Kirche mitten in der Gesellschaft verortet und mitten in ihren sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen nahe bei den Menschen, so Werner. Das habe sich in der Pandemie bewährt. „Durch den MutmacherFonds, durch die Leistungen in der Pflege, in evangelischen Krankenhäusern, in der Sozialberatung und in Vesperkirchen konnten Menschen erfahren, dass Kirche in den Lebenskrisen mit ihren Angeboten vielfältig vor Ort ist.“ Die Verbindung von Diakonie und Kirche werde in der Quartiersentwicklung, etwa im Projekt „Aufbruch Quartier“, im Projekt zu Wohnungsbau und Wohnraumentwicklung und der diakonischen Flüchtlingsarbeit konkret. Die Vernetzung von Gemeinde- und Einrichtungsdiakonie müsse vorangebracht werden. 

Stärkung des Pfarrdiensts 

Gestärkt werden solle der Pfarrdienst. Es gehe darum, ihn vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen besser zu ermöglichen. Seelsorge nehme einen größeren Raum ein. Auch der Verwaltungsanteil am Pfarrdienst steige. Über Pfarrerinnen und Pfarrer geschehe zu einem wesentlichen Teil die Kontaktpflege zu den Gemeindegliedern, insbesondere zu wenig verbundenen Kirchenmitgliedern, bei denen die Austrittsneigung am stärksten sei. Die Ergebnisse der Kirchenmitgliedschaftsstudie würden zeigen, dass sich kirchliche Präsenz deutlich am Agieren der jeweiligen Pfarrperson festmache. Zudem gehe die Bindung an Institutionen zurück. Daher sei es sehr wichtig, dem Pfarrdienst seine Entfaltungsmöglichkeiten zu erhalten und sie zu stärken. Der Oberkirchenrat befasse sich damit, welchen Beitrag er dazu leisten könne. Im Mittelpunkt müsse die Präsenz im gemeindlichen Alltag stehen, die Verlässlichkeit bei Kasualien, der Sonntagsgottesdienst als Schwerpunkt und die Erkennbarkeit als Seelsorgerin oder Seelsorger. Verlässliche Verwaltungsstrukturen müssten geschaffen werden, so wie sie derzeit durch das Projekt Kirchliche Strukturen 2024Plus geplant würden.  

Auch das Ehrenamt müsse gestärkt werden. Es sei schwieriger geworden, Ehrenamtliche zu gewinnen und gebe weniger selbstverständliche und kontinuierliche Mitarbeiten. Das Ehrenamt müsse gestärkt werden, aber nicht als Unterstützungsamt des Pfarrdienstes, sondern es müsse seinen Zweck in sich selbst tragen. Pfarrdienst und Ehrenamt hingen voneinander ab. 

Organisationsziele

Kommunikation zwischen Synode und Oberkirchenrat 

Ein gutes Miteinander der kirchenleitenden Organe Synode und Oberkirchenrat sieht der Oberkirchenrat als wichtig an. Beide Organe würden sich fordern, aber auch gut zusammenarbeiten. Sie müssten noch stärker an einem Strang ziehen. Eine gute Kommunikation sei dafür der Schlüssel.  

Digitalisierung 

Die Digitale Roadmap der Evangelischen Landeskirche wird beständig weiterentwickelt. Die drei Säulen DigiRat, DigiPlikatoren-Netzwerk und DigiTeam brächten die Digitalisierung der Landeskirche gemeinsam voran. Das Projekt „Neues Arbeiten“ des Oberkirchenrats solle Arbeitsprozesse und -kultur modernisieren. Das von der EKD geförderte Kooperationsprojekt „Die Digitale Mustergemeinde“ der Württembergischen, Badischen und Bayrischen Landeskirche erarbeite ein Vorgehensmodell für die weitere Digitalisierung der Gemeinden. Drei Kirchengemeinden dienen dafür als Modelle.  

Umgang der Landeskirche mit dem Klimawandel 

Die Kirche wolle sich gegen den Klimawandel engagieren, so Direktor Stefan Werner. Die Bewahrung der Schöpfung sei bereits seit den 1980er Jahren ein wichtiges Ziel der Kirche. Kritik, die Kirche agiere wie eine NGO oder ergreife politisch Partei, weist er daher zurück. Auch aufgrund ihrer internationalen ökumenischen Beziehungen und Hilfswerke seien den Kirchen die Folgen des Klimawandels sehr bewusst. Über Maßnahmen, die vor allem ihre Gebäude und Mobilität betreffen, müsse deshalb nachgedacht werden. Gleichzeitig müsse Kirche auch ehrlich sein, was sie realistisch finanziell leisten könne. „Wir sollten als Kirche nicht den Eindruck erwecken, als käme es ausschließlich auf unser menschliches, entschlossenes Handeln an“, so Werner auch. Junge Menschen litten zunehmend unter Zukunftsangst, Hoffnungslosigkeit und „Klimaangst“. Aus eigenem Tun nichts zu erreichen, löse Verzweiflung aus. Darauf müsse Kirche antworten. „Christen gehen von einer unerlösten Schöpfung aus und wissen deshalb, dass allein durch eigene Kraft daraus keine erlöste Schöpfung werden wird.“ Die Kirche müsse sich neben dem finanziellen Engagement mit einer theologisch begründeten Antwort auf diese drängenden gesellschaftlichen Fragen befassen. Dass sie etwas gegen den Klimawandel unternehme, sei Ausdruck glaubwürdigen Handelns der Landeskirche. Aber: „Bei den geplanten Maßnahmen geht es aus Sicht des Kollegiums darum, sich vor dem Hintergrund der eigenen Leistungsfähigkeit realistische und umsetzbare Ziele zu setzen.“  

Herausforderungen

Einsparungen im Haushalt 

Zu den Herausforderungen zählen notwendige Einsparungen im Haushalt. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg verliere 2021 voraussichtlich über 40.000 Mitglieder. Kirchenaustritte von über 30 Prozent bei den bis-30-jährigen Kirchenmitgliedern führten zu fehlenden Kirchensteuern aus den besserverdienenden mittleren Altersgruppen.  Die Babyboomer, die einen hohen Beitrag an Kirchensteuern leisten, gehen ab Mitte der 2020er Jahre in Rente. Der Oberkirchenrat gehe von einem Kaufkraftverlust von rund 2,3 Prozent pro Jahr aus. Deshalb müssten gute Entscheidungen getroffen werden, an welchen Stellen gekürzt werde. 

Kooperation 

Die Zusammenarbeit mit der Landeskirche in Baden sei aus finanziellen Gründen notwendig, zudem würden sich viele Kirchenmitglieder die Frage stellen, warum es nicht eine Landeskirche in einem Bundesland gebe. „Umso wichtiger wäre es allerdings, endlich damit zu beginnen, Arbeitsfelder gemeinsam wahrzunehmen“, so Direktor Stefan Werner. Der gemeinsame Beauftragte der beiden Landeskirchen im Landtag, Volker Steinbrecher, sei ein gutes Beispiel der Zusammenarbeit, das zeige: Beide Kirchen könnten im politischen Bereich gut abgestimmt handeln, was den Einfluss der Kirchen stärke. 

Umgang mit den Folgen sexualisierter Gewalt  

Eine Herausforderung für die Landeskirche ist der Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Landeskirche. Auch wenn es in der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen werde, habe sich in den vergangenen Jahren viel bei der Aufarbeitung und Entschädigung getan. Das Ziel sei es, höchste Transparenz herzustellen. Über 2,6 Millionen Euro wurden an Opfer sexualisierter Gewalt als Entschädigung gezahlt. Die Kirche vermittele und finanziere Therapieleistungen. Zudem habe sie Präventionsprogramme geschaffen und zusätzliche Maßnahmen ins Leben gerufen, beispielsweise im Fortbildungsbereich. Derzeit werden weitere Studien erstellt.  

Die postpandemische Zeit / Neues Arbeiten 

Die Pandemie bedeutet einen großen Einschnitt – auch für die Arbeitswelt. Die Kirchen sind ein sehr großer Arbeitgeber. Das neue Verwaltungsgebäude des Oberkirchenrats umfasse eine offenere Bürolandschaft, damit sich der Oberkirchenrat an die Veränderungen des Arbeitslebens anpasst. Mitarbeitende des Oberkirchenrats haben ein Kulturzielbild erarbeitet, das eigenverantwortliches, vernetztes und veränderungsbereites Arbeiten befördern soll. Dazu seien Workshops mit Mitarbeitenden aus allen Ebenen des Oberkirchenrats veranstaltet worden. Die Führungskultur und die Kultur des Umgangs miteinander müssten sich verändern, damit der Oberkirchenrat ein attraktiver Arbeitgeber bleibe. Zudem habe sich der Oberkirchenrat mit „Vertrauenskultur“ befasst. Vertrauen spiele für Vorgesetzte und Mitarbeitende im Rahmen von Homeoffice und Neuem Arbeiten eine besonders große Rolle. 

Gesprächskreisvoten

Offene Kirche 

Es gebe trotz Mitgliederverlusten keinen Grund für eine Untergangsstimmung, sagt Hans Probst für den Gesprächskreis Offene Kirche. Entscheidend sei, mit der Botschaft des Kreuzes die Welt zu gestalten. Probst plädiert für eine „nachdenkliche, milieusensible Seelsorge an der Gesellschaft“ und dafür, „sich nicht selbstgefällig ins kirchliche Schneckenhaus zurückziehen“. Wichtig sei, die vielfältige Gesellschaft trotz der Kirchenaustritte als einen Gewinn zu beschreiben. Machtkonstellationen in der Kirche müssten sich verändern: Er kritisiert, dass der Oberkirchenrat einem Kirchengemeinderat die Mitgliedschaft in einem lokalen Bündnis gegen Rechtsextremismus verwehrt habe und plädiert für mehr Demokratie und die Stärkung der Kirchengemeinden. Die Offene Kirche befürworte Kooperationen mit der Badischen Landeskirche bis hin zu einer möglichen Fusion. Probst spricht sich zudem für das Erreichen des 1,5-Grad-Klimaziels aus. So zügig wie möglich müssten Treibhausgase reduziert werden. Der Kampf für eine lebenswerte Welt sei ein theologisches Thema. Die Kirchen müssten sich angesichts des unzureichenden Handelns der Politik an der Seite von Unternehmen und NGOs stärker für eine gesellschaftliche Transformation stark machen. Gott habe den Menschen Verantwortung für die Welt zugesprochen. Außerdem könne die Kirche in prophetischer Tradition zu radikaler Umkehr aufrufen. Dieser Wandel werde viel kosten und es brauche zusätzlich weitere Lösungen als nur finanzielle Mittel, etwa im Bereich Verkündigung, Bildungsarbeit und beim Nachdenken über den landeskirchlichen Immobilienbestand.

Lebendige Gemeinde 

Matthias Hanßmann begrüßt in seinem Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde, dass der Oberkirchenrat Entscheidungen verstärkt „aus der Theologie heraus“ treffen wolle. Zugleich mahnt er an, dass Reform-Prozesse und Projekte oft zu langsam seien, und bittet, „die laufenden Projekte konsequent durchzuziehen und nicht in endlosen Kompromissen enden“ zu lassen. Immer wieder entstehe zudem der Eindruck, Kirche befasse sich zu viel mit Themen, die abseits der Hauptaufgabe, der Verkündigung des Evangeliums, lägen. Der Gesprächskreis bitte den Oberkirchenrat deshalb, das Thema Mission in die inhaltlichen Schwerpunkte aufzunehmen. Großen Wert legt Hanßmann auch auf die Stärkung des Ehrenamtes und nennt Ideen, wie ehrenamtlich und nebenberuflich Tätige zu stärken sein, etwa durch erleichterte Zugänge zu jungen und neuartigen Verkündigungsaufträgen, durch die Weiterentwicklung der Prädikantenausbildung, durch neue Gemeindeformen ohne Pfarrpersonen sowie flexible Übergänge zwischen Haupt- und Nebenamt. Auch einen neuen Landeskirchenmusikplan spricht Hanßmann an, denn kein anderer Arbeitszweig der Landeskirche erreiche mit so viel Ehrenamt so viele Menschen. Zuletzt fordert Hanßmann mit Blick auf das Wachstum evangelikaler und freikirchlicher Gruppierungen mehr Freiräume in der Landeskirche sowie mehr Unterstützung für Verbände und Gemeinden aus dem innerkirchlichen Pietismus.

Kirche für morgen 

Matthias Böhler betont für den Gesprächskreis Kirche für morgen die Bedeutung des Ausprobierens in Veränderungsprozessen. Projekte, zeitlich befristete Arbeitsfelder, seien derzeit wesentlich. Der Gesprächskreis befürwortet die Erarbeitung des Bildungsgesamtplans. Im Bereich Bildung könnten Menschen in ihren alltäglichen Lebenszusammenhängen erreicht werden, auch solche Menschen, die bisher nicht von der Kirche erreicht würden. Wichtig seien eine Stärkung des Religionsunterrichts, die Priorisierung der Arbeit in Kindertagesstätten und Familienzentren und die verstärkte Förderung des EJW, - sei es in Jugendarbeit und Schule, bei der Arbeit mit Geflüchteten oder jungen Erwachsenen. Es brauche weniger Bürokratie und mehr Zusammenarbeit. Der Gesprächskreis fordert ein Klimaschutzgesetz als Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Kirche. Konkrete Schritte müssten gegangen werden, Initiativen unterstützt. Aus Kirchengebäuden könnten multifunktionell nutzbare Räume werden. Die Symbolkraft von Kirchengebäuden sei weniger wichtig als Verantwortung beim Klimaschutz zu übernehmen. Zudem sei die Förderung alternativer Energien notwendig. Auf Kirchendächern müssten Photovoltaikanlagen installiert werden. Klimaschutz müsse vor Denkmalschutz kommen. Dafür könne ein 1000-Dächer-Programm aufgelegt werden. 

Evangelium und Kirche 

Der Gesprächskreis Evangelium und Kirche sei mit dem Oberkirchenrat darin einig, dass nicht dabei gezögert werden dürfe, Einsparungen gemeinsam zu beschließen, so Philipp Jägle in seinem Votum für den Gesprächskreis. Es sei gut, dass der gemeinsame Ausschuss zur Erarbeitung der Kriterien bereits seine Arbeit aufgenommen habe. Die Unsicherheit in den Bezirken sei jedoch groß, da nicht klar sei, wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei und wie es zustande komme. Es mangele an Kommunikation. Eine Kultur der Transparenz, wie sie auch als Organisationsziel benannt worden sei, befürwortet der Gesprächskreis. Jägle bemängelt im Weiteren die Diskrepanz zwischen der Betrachtung von Verwaltungsaufgaben und Pfarrdienst. Verwaltung werde aufgabenorientiert betrachtet: Wie viel Ressourcen brauchen wir für die zu erledigenden Aufgaben? Der Pfarrdienst hingegen werde ressourcenorientiert betrachtet: Wie viele Personen werden zur Verfügung stehen, welche Mittel wollen und können wir einsetzen? Jägle begrüßt das Ansinnen des Oberkirchenrats, den Pfarrdienst zu stärken; dies müsse aber auch mit einer Aufstockung der Mittel einhergehen. Schließlich stellt Jägle in Frage, ob die Vielzahl der Aktivitäten und Gremien im Bereich der Digitalisierung zur beabsichtigten strategischen Konzentration passe. 

Aussprache

Sie habe in den Zwischentönen eine angezogene Handbremse beim Thema Klimawandel bei Direktor Stefan Werner herausgehört, so Professorin Dr. Martina Klärle (Weikersheim). Sie vermute, dass es in der Kirchenleitung unterschiedliche Positionen zum Umgang mit dem Klimawandel gibt. Werner verneinte das. „Ja, Klimaschutz kostet Geld, aber kein Klimaschutz kostet mehr Geld“, sagte Klärle. Klimaschutzbemühungen müssten verstärkt werden. 

Pfarrdienst und Ehrenamt

Michael Klein (Tübingen), lobte die geistliche Ausrichtung der Planungsarbeit, das Vertrauen auf Gottes Souveränität und das Zutrauen, dass er handle. „So sieht fruchtbare Kirchenleitung aus.“ Die Erwartungen an den Pfarrdienst, die im Bericht formuliert worden seien, würden bei Theologiestudierenden seiner Generation zu Ängsten und Überforderung führen. Mehr Fokus auf das Ehrenamt als Selbstzweck sehe er daher als hilfreich an. 

Ehrenamtlichen fehle die Wertschätzung, sagte auch Ute Mayer (Renningen). „Wertschätzung wird dadurch ausgedrückt, dass man ihnen etwas zutraut.“ Sie müssten nicht nur Aufgaben der Verwaltung, sondern auch solche im Bereich Verkündigung zugewiesen bekommen. Außerdem sei es wichtig, bei möglichen Kooperationen auch die vielen freien Werke in Württemberg in den Blick zu nehmen.

Theologischen Beitrag zum Umgang mit dem Klimawandel leisten

Christoph Lehmann (Tübingen) hält es für wichtig, zu fragen, was es theologisch zum Klimawandel zu sagen gebe. „Wir müssen handeln, aber auch theologisch weiterdenken.“ Bei der Finanzplanung müsse die Kirchenleitung Generationengerechtigkeit gewährleisten. Er gehe etwa 2070 in den Ruhestand, so der Theologiestudent. „Ich will, dass die Kirche dann noch innovationsfähig ist.“ Die Synode müsse hier mitziehen, Posterioritäten müssten benannt werden.

Ängste bei jungen Menschen

Marion Blessing (Holzgerlingen) berichtete von der Zukunftsangst vieler Jugendlicher und der Zunahme psychischer Krankheiten. Tobias Wörner (Stuttgart) appellierte, die Kirche müsse besser neue Ansätze ermöglichen und wünschte sich für die Landeskirche „eine Kultur der Innovation“ mit mehr Freiheit.

Kirchenmusik in strategische Planung aufnehmen

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) forderte, die Weiterentwicklung der Kirchenmusik in ihrer Vielseitigkeit müsse in die strategische Planung aufgenommen werden.

Bildung

Gerhard Keitel (Maulbronn) übte Kritik, es habe beim Bildungsgesamtplan seit zwei Jahren keinerlei Entwicklung gegeben. Erst seien es organisatorische, dann personelle und dann finanzielle Hindernisse gewesen, die im Weg gestanden hätten. „Ist Bildung wirklich die DNA der Kirche, wie Landesbischof July nicht müde wird, zu betonen?“ Dann müsse die Geschwindigkeit der Umsetzung erhöht werden.

Hellger Koepff (Biberach) betonte die Wichtigkeit der Seelsorge als leises Wirken der Kirche, das in der Fläche großes Vertrauen schaffe. Auch mit dem „Weniger ist mehr“ erreiche die Kirche Menschen. Es bedeute für ihn, vor dem Hintergrund des Klimawandels das Handeln zu ändern und weniger zu wollen. „Wir werden ökologisch nur vernünftig handeln können, wenn wir uns mit weniger zufrieden geben.“ Auch gesellschaftliches Engagement, etwa gegen Extremismus, schaffe Vertrauen.

Raum für Innovationen

Ralf Walter (Herbrechtingen) plädierte dafür, mehr zu den Menschen zu gehen und Projekte wie den Kaffeebus „Kaffee 300“ auf der Schwäbischen Alb als Leuchtturmprojekte zu begreifen.

Professor Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) warf die Frage auf: „Welche Organisation, die sich in der Krise befindet, hat das Glück, das sie noch genauso viel Geld hat wie vor der Krise?“ Erst in rund sieben bis zehn Jahren würden die Babyboomer in Rente gehen. „Bis dahin haben wir noch die Chance, zu investieren.“

Eine Kooperation mit Baden solle seiner Ansicht nach nicht nur aus Sparzwang angedacht werden. Denn er befürchte, dass dann inhaltliche Bereiche gekürzt würden. 

Carmen Rivuzumwami präsentierte den Stand des Bildungsgesamtplans: Der Zeitplan stehe, er sei im Ausschuss für Bildung und Jugend vorgestellt worden und die Vorarbeiten seien gemacht. Ab Jahresbeginn gehe die Arbeit los. Er sei als groß angelegter Beteiligungsprozess geplant. Daher hoffe sie, dass die Corona-Pandemie dem Vorhaben keinen Strich durch die Rechnung mache. Es gebe einen großen Reichtum an Formaten und Angeboten, aber Bildungsbereich und Gesellschaft hätten sich verändert. Daher müsse ehrlich erhoben werden, wer die Zielgruppen und wie hoch die Teilnehmerzahlen seien. Vernetzung und Synergien zu nutzen, sei wichtig. Nächstes Jahr bei der Herbstsynode könnten hoffentlich erste Entwicklungsschritte vorgestellt werden. Angesichts zunehmender Ängste von Schülerinnen und Schülern, etwa aufgrund der Corona-Pandemie und des Klimawandels, sagte die Oberkirchenrätin für Bildung, Rivuzumwami: „Wir müssen an den Schulen eine Pädagogik der Hoffnung entwickeln, um unsere Schüler stark zu machen, dass sie Verantwortung übernehmen und nicht nur Lasten auf ihren Schultern spüren.“


TOP 14 - Bericht des Oberkirchenrates - Strategische_Planung - Direktor S. Werner
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24.11.2021

TOP 14 - Bericht des Oberkirchenrates - Strategische_Planung - Direktor S. Werner

TOP 14 - Bericht des Oberkirchenrats - Strategische Planung - Direktor S. Werner - PPP
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26.11.2021

TOP 14 - Bericht des Oberkirchenrats - Strategische Planung - Direktor S. Werner - PPP

TOP 14 Antrag Nr. 49-21 zur Presse- und Medienarbeit in der Ev. Landeskirche in Württemberg
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26.11.2021

TOP 14 Antrag Nr. 49-21 zur Presse- und Medienarbeit in der Ev. Landeskirche in Württemberg

Antrag Nr. 40/21: Unterstützung der Kirchengemeinden bei Klimaaktivitäten, Weiterentwicklung Grüner Gockel

Der Antrag wird in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

Antrag Nr. 44/21: Stellenteilung für Familienzeiten im Pfarrdienst

Der Antrag wird in den Theologischen Ausschuss verwiesen.

Antrag Nr. 45/21: Nachhaltige Beschaffung von Produkten für das kirchliche Leben

Der Antrag wird in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

Antrag Nr. 46/21: Leben im Pfarrhaus

Der Antrag wird in den Rechtsausschuss verwiesen.

Antrag Nr. 47/21: Wiederbesetzung des Lehrauftrags für Missionswissenschaft und Ökumenische Theologie/interkulturelle Theologie

Der Antrag wird in den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung verwiesen.

Im Folgenden finden Sie die selbständigen Anträge im Wortlaut als Downloads.


TOP 15 - Antrag Nr. 40-21 - Selbständige Anträge - Unterstützung der Kirchengemeinden bei Klimaaktivitäten, Weiterentwicklung Grüner Gockel
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19.11.2021

TOP 15 - Antrag Nr. 40-21 - Selbständige Anträge - Unterstützung der Kirchengemeinden bei Klimaaktivitäten, Weiterentwicklung Grüner Gockel

TOP 15 - Antrag Nr. 44-21 - Selbständige Anträge - Stellenteilung für Familienzeiten im Pfarrdienst
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19.11.2021

TOP 15 - Antrag Nr. 44-21 - Selbständige Anträge - Stellenteilung für Familienzeiten im Pfarrdienst

TOP 15 - Antrag Nr. 45-21 - Selbständige Anträge - Nachhaltige Beschaffung von Produkten für das kirchliche Leben
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19.11.2021

TOP 15 - Antrag Nr. 45-21 - Selbständige Anträge - Nachhaltige Beschaffung von Produkten für das kirchliche Leben

TOP 15 - Antrag Nr. 46-21 - Selbständige Anträge - Leben im Pfarrhaus
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19.11.2021

TOP 15 - Antrag Nr. 46-21 - Selbständige Anträge - Leben im Pfarrhaus

TOP 15 - Antrag Nr. 47-21 - Selbständige Anträge - Wiederbesetzung des Lehrauftrags für Missionswissenschaft und Ökumenische Theologie/interkulturelle Theologie
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19.11.2021

TOP 15 - Antrag Nr. 47-21 - Selbständige Anträge - Wiederbesetzung des Lehrauftrags für Missionswissenschaft und Ökumenische Theologie/interkulturelle Theologie

Nr. 22/16 zur Mitfinanzierung der Koordinationsstellen für die Notfallseelsorge auf Landkreisebene

Nr. 23/16 zum Projekt Kirchenbindung und missionarischer Gemeindeaufbau bei Jungen Erwachsenen (20 - 40 Jahre)

Nr. 24/16 zur Mitgliedschaft einer Kirchengemeinde in einem zivilgesellschaftlichen Bündnis gegen Rassismus und Rechtsextremismus

Nr. 25/16 zur Anzahl Pfarrpersonen in Elternzeit: Diese Anfrage wurde von Oberkirchenrätin Kathrin Noth wegen der thematischen Passung unter TOP 11 beantwortet. Sie finden die Antworten aber auch hier unter diesem Text als Download.

Nr. 26/16 zur Wiederbesetzung des Friedenspfarramtes


im Folgenden finden Sie die förmlichen Anfragen sowie die zugehörigen Antworten des Oberkirchenrats im Wortlaut als Downloads.

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 22-16 zur Mitfinanzierung der Koordinationsstellen für die Notfallseelsorge auf Landkreisebene
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19.11.2021

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 22-16 zur Mitfinanzierung der Koordinationsstellen für die Notfallseelsorge auf Landkreisebene

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 22-16 - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel
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24.11.2021

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 22-16 - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 23-16 zum Projekt Kirchenbindung und missionarischer Gemeindeaufbau bei Jungen Erwachsenen (20-40 Jahre)
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19.11.2021

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 23-16 zum Projekt Kirchenbindung und missionarischer Gemeindeaufbau bei Jungen Erwachsenen (20-40 Jahre)

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 23-16 - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel
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24.11.2021

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 23-16 - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 24-16 zur Mitgliedschaft einer Kirchengemeinde in einem zivilgesellschaftlichen Bündnis gegen Rassismus und Rechtsextremismus
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19.11.2021

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 24-16 zur Mitgliedschaft einer Kirchengemeinde in einem zivilgesellschaftlichen Bündnis gegen Rassismus und Rechtsextremismus

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 24-16 - Oberkirchenrat H.-P. Duncker
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26.11.2021

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 24-16 - Oberkirchenrat H.-P. Duncker

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 25-16 zur Anzahl Pfarrpersonen in Elternzeit
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19.11.2021

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 25-16 zur Anzahl Pfarrpersonen in Elternzeit

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 25-16 - Oberkirchenrätin K. Nothacker
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24.11.2021

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 25-16 - Oberkirchenrätin K. Nothacker

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 26-16 zur Wiederbesetzung des Friedenspfarramtes
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19.11.2021

TOP 16 - Förmliche Anfrage Nr. 26-16 zur Wiederbesetzung des Friedenspfarramtes

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 26-16 - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel
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24.11.2021

TOP 16 - Beantwortung Förmliche Anfrage Nr. 26-16 - Oberkirchenrat Prof. Dr. U. Heckel

Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung berichtete über eine Reihe von Anträgen, die die Präsenz der Landeskirche im digitalen Raum stärken sollen.Screenshot / elk-wue.de

Jeweils drei Anträge aus den Synoden 2020 und 2021 lagen dem Ausschuss vor und wurden in mehreren Sitzungen beraten. (Nr. 24/20, Nr. 30/20, Nr. 35/20, Nr. 23/21, Nr. 11/21, Nr. 10/21)  Nach einer Klausurtagung und Stellungnahme des Kollegiums wurden die Anträge beraten. Es ist sichtbar, dass es in der Fläche der Landeskirche kompetente Pfarrerinnen und Pfarrer gibt, dass an vielen Stellen gestreamt und professionell gearbeitet wird. Die Verantwortlichen in den Gemeinden brauchen umfassende und einfach zugängliche Beratung und Informationen. Öffentlichkeitsarbeit sollte übergreifend gedacht und strukturiert werde, das Fortbildungsangebot soll erweitert werden und langfristig sollen Stellenanteile auf Bezirksebene bereitgestellt werden. Ebenso sollen spezielle Ausbildungsmodule entwickelt werden. Seit September 2021 gibt es zwei neuen 50-Prozent-Projektstellen für „Pfarrdienst in Digitalen Räumen“. Der Antrag Nr. 11/21 wurde gesondert beraten. Eine erste Umsetzung hat bereits stattgefunden und soll mit der Bischofswahl fortgeführt werden. Der Antrag 10/21 wurde vertagt, er soll erst im Rahmen der MFP beraten werden. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf. Der Ausschuss hat die vier beratenen Anträge in einem Folgeantrag Nr. 48/21 zusammengefasst und zur Abstimmung vorgelegt.

Der Folgeantrag Nr. 48/21 wurde angenommen.


TOP 17 - Bericht - Gesamtkonzeption Social Media-Arbeit, Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit - A. Sawade
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24.11.2021

TOP 17 - Bericht - Gesamtkonzeption Social Media-Arbeit, Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit - A. Sawade

TOP 17 - Antrag Nr. 48-21 - Gesamtkonzeption Social Media-Arbeit - Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit
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19.11.2021

TOP 17 - Antrag Nr. 48-21 - Gesamtkonzeption Social Media-Arbeit - Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit

Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup stellte den Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 vor, den die Synode auf Antrag des Finanzausschusses zur Kenntnis nehmen und die Planabweichungen genehmigen solle. Es sei der letzte im kameralistischen System, so Kastrup, und es seien darin aufgrund von Programmierfehlern Beträge falschen Bilanzpositionen zugeordnet worden und aus technischen Gründen die allgemeine Ausgleichsrücklage zu hoch dargestellt. Deren Korrektur hätte auch Veränderungen in den Rechnungsabschlüssen für 2018 und 2019 bedurft.

Aufgrund der Corona-Krise, so Kastrup, lägen die Ist-Daten unter den Plandaten, die Kirchengemeinden hätten auf 14 Millionen Euro aus den Rücklagen zurückgreifen müssen, die Landeskirche auf 2 Millionen.

Die Planabweichungen in Höhe von 45,7 Millionen Euro nannte Kastrup unspektakulär, sie ergäben sich aus den Corona-bedingt höheren Rücklagenentnahmen, überraschend hohen Clearing-Erstattungen sowie Sonderabschreibungen für fertiggestellte, werterhaltende Baumaßnahmen. 

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, wies auf die Lücke zwischen den ursprünglich geplanten und erwarteten Kirchensteuererträgen von 750 Millionen und den tatsächlich eingegangenen knapp 720 Millionen Euro hin. Er erinnerte an die Einbrüche in den Monaten März und April 2020 mit -20 bzw. -26 Prozent geringerem Kirchensteuereingang als im Vorjahr - und daran, dass damals „ganz andere Szenarien im Raum gestanden“ hätten. Mit Respekt betrachte er deshalb, wie schnell die Wirtschaft in Baden-Württemberg nach dem ersten Lockdown wieder Tritt gefasst habe: „Respekt für den Mittelstand und unsere Handwerker. Respekt für alle, die im Homeoffice den Laden am Laufen halten. Respekt für alle, die im Krankenhaus, in der KiTa oder im Einzelhandel jeden Tag acht Stunden mit der Maske im Gesicht arbeiten. Respekt für unsere Mitglieder, die auch in der Pandemie Monat für Monat ihren finanziellen Beitrag leisten. Danke an alle, die unsere kirchliche Arbeit unterstützen und mittragen“.

Im Auftrag des Finanzausschusses beantragte Geiger die Kenntnisnahme des Rechnungsabschlusses 2020 und der Korrekturen in den Abschlüssen für 2018 und 2019 sowie die Genehmigung der Planabweichungen.  Dies beschloss die Synode einstimmig.

 


TOP 18 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2020
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19.11.2021

TOP 18 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2020

TOP 18 - Antrag Nr. 42-21 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2020
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19.11.2021

TOP 18 - Antrag Nr. 42-21 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2020

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, mahnte in seinem Bericht zu Kostendisziplin.Screenshot / elk-wue.de

Der landeskirchliche Haushaltsplan 2022 umfasse ein Volumen von 697,7 Millionen Euro (2021: 727,3 Millionen Euro) und sei weiterhin geprägt durch einen hohen Anteil von Personal- und Fixkosten, so Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup, Finanzdezernent der Landeskirche.  

Der bisherige Aufwandsrückgang im Vergleich zu 2021 sei in weiten Teilen auf 24 Mio. Euro weniger Clearing-Vorauszahlungen und 1,7 Mio. Euro weniger EKD-Finanzausgleich zurückzuführen sowie auf 3,5 Mio. Euro globale Minderausgabe, die es im laufenden Betrieb erst noch zu realisieren gelte. 

Für die sogenannte „Maßnahmenplanung“ sind fix acht Millionen Euro vorgesehen, sie werden etwa für den Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus eingesetzt, für Inklusive Quartiersplanung (301.800 Euro), die Erstellung eines Bildungsgesamtplans (277.700 Euro) und die Verbesserung der Kommunikationsstrukturen der Landessynode (173.000 Euro). 

Außerhalb der Mittelfristigen Finanzplanung nannte Kastrup weitere Ausgaben:  

Einen Nachtrag zum Archivneubau, der aus den Rücklagen für Investitionsmittel gegenfinanziert sei, eine Erweiterung des Rahmenstellenplans für die Ev. Müttergenesung, die sich aus Mehrerträgen refinanziere. Aus kirchengemeindlichen Mitteln sei die Übernahme der Anstellungsträgerschaft im Dienstleistungszentrum Reutlingen refinanziert, aus Budgetmitteln das Projekt Kirche elektrisiert. Ebenso die Verlängerung von befristeten Projektstellen in Dezernat 8 (4.467.700 Euro). Eine Nachzahlung zur Stiftung Anerkennung und Hilfe in Höhe von 864.154 Euro sei zum Teil aus Kirchensteuermitteln in Höhe von 302.454 Euro finanziert, der Rest u.a. durch das Diakonische Werk Württemberg. 

Ebenso gebe es Ausgaben für den Gemeinde- und Innovationskongress (563.000 Euro, davon 471.880 Euro aus Kirchensteuermitteln, der Rest aus zusätzlichen Erträgen). Ebenso für die Berechnung des Bewertungsabschlags für Pfarrdienstwohnungen durch eine externe Kanzelei zur steuerlichen Entlastung des Pfarrdienstes (480 000 €, davon 180 000 € in 2021 aus der Deckungsreserve). 

Die Telefonseelsorge werde mit 30.000 Euro aus kirchengemeindlichen Mitteln aufgestockt, außerdem seien 100.000 Euro zur Fortentwicklung des Kommunikationskonzepts im Medienhaus und beim Sprecher der Landeskirche vorgesehen. 

Die neu eingehende Kirchensteuer, die im Verhältnis 50:50 zwischen Landeskirche und den Kirchengemeinden aufgeteilt werde, ist mit 724 Mio. Euro insgesamt 24 Mio. Euro höher als im Vorjahr veranschlagt. Gesunken seien dagegen die sogenannten Vorwegentnahmen - nämlich von 98,2 auf 89,7 Millionen Euro. Das entspanne die Situation bei den Kirchengemeinden 2022 zunächst einmal, so Kastrup. Die geplanten Entnahmen aus der Gemeinsamen Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden habe sich gegenüber dem Vorjahr von geplanten 43 Mio. Euro auf 17 Mio. Euro reduziert. 

Auch für den in den Kirchengemeinden verbleibenden Betrag gibt es im Haushaltsgesetz Vorgaben: 28,2 Mio. Euro gehen an den Ausgleichsstock mit dem Schwerpunkt kirchengemeindliche Bauvorhaben und Energiesanierung, 200.000 Euro gehen an die psychologischen Beratungsstellen und 8 Millionen Euro werden wie im Vorjahr letztmalig allein nach Kopfzahl der Gemeindemitglieder unter den Kirchengemeinden aufgeteilt. 

Der Verteilbetrag von 253,4 Mio. Euro liegt 6,8 Mio. Euro unter Vorjahresniveau, obwohl die Vorwegabzüge gesunken und das Kirchensteueraufkommen gestiegen sind. Ursache sind der Wegfall der im letzten Jahr zusätzlich gewährten Corona-Prämie sowie insbesondere die bewusste Absenkung der Entnahmen aus der Gemeinsamen Rücklage der Kirchengemeinden. Außerdem werden anders als im Vorjahr wieder 5 Mio. Euro in die Vermögensmasse der Gesamtheit der Kirchengemeinden zugestiftet, um bei sinkenden Kapitalzinsen weiterhin das Ziel einer 50%igen Kapitaldeckung der Versorgungs- und Zusatzversorgungsverpflichtungen  nicht aus den Augen zu verlieren. 

Kastrup wies auf die Notwendigkeit hin, zielgerichtet zu sparen, um die Finanzziele bis 2030 erreichen zu können. Die aus „Synodalen und Kollegialmitgliedern zusammengesetzte AG Posterioritäten“ müsse noch einiges leisten. 

Dieser zweite im doppischen System erstelle Haushaltsplan enthielte zwei organisatorische Neuerungen, berichtete Kastrup: Die Geschäftsstellen der Dezernate 1-3 und 5 seien zusammengelegt worden, außerdem hätte die Zentralisierung der Personalverwaltung mit Einführung einer Personalkostenumlage im Oberkirchenrat im Stellensteil erhebliche „Schleifen sowie Neuberechnungen erfordert“. Dazu habe die erstmalige Zuordnung des Personals auf Budgets und Aufgabenbereiche Verzögerungen mit sich gebracht, dafür aber auch mehr Transparenz, welche Personalressourcen für welche Aufgaben eingesetzt würden, so Kastrup. Die Konkretisierung der gemeinsam beschlossenen Einsparungen von 0,9 Prozent hätten in den Budgets Zeit gebraucht und ist noch nicht vollständig umgesetzt. Für die kommenden Haushalte gelte jedoch, dass die wesentlichen Anpassungen erledigt seien und stellte eine rechtzeitige Erstellung des Haushaltsplans in Aussicht, die ausreichend Zeit zur Beratung in Kollegium und Synode gewährleiste.  

Kastrup betonte die Vorzüge eines Doppelhaushalts und warb dafür, künftig darauf umzustellen. Das bedeute nicht einen Verlust der Reaktionsfähigkeit im zweiten Jahr, versicherte der Finanzdezernent.  

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger kritisierte die kurze Zeit zur Beschäftigung mit dem Haushaltsplan 2022. „Wie bereits im vergangenen Jahr stand uns durch die verspätete Fertigstellung des Haushalts nur eine Sitzung zur Beschlussfassung zur Verfügung.“ Zudem sei das 800seitige Zahlenwerk erst vier Tage vorher im Synodalportal veröffentlicht worden.

Inhaltlich wies Geiger darauf hin, dass die geplanten Ausgaben höher seien als die erwarteten Einnahmen: „Wir sind dankbar, dass wir in den vergangenen Jahrzehnten Rücklagen aufbauen konnten. Aber wenn wir mehr als 50 Millionen Euro aus Rücklagen entnehmen müssen, dann ist das ein deutliches Warnzeichen und kann so in den kommenden Jahren nicht weitergeführt werden. Wir haben ein strukturelles Defizit und das müssen wir verkleinern und abbauen.“ 

Im Blick auf die an die Kirchengemeinden gehenden Kirchensteuermittel sagte Geiger: „Die Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden wird im Jahr 2022 um 0,7% gekürzt. Zum Ausgleich der Personal- und Energiekosten wäre eine Steigerung von 3% notwendig, so dass tatsächlich knapp 4% fehlen. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Haushaltsjahren fortsetzen“.  

„Einige Kirchengemeinden können das Minus durch Rücklagenentnahme ausgleichen, andere müssen ihre Aufwendungen reduzieren und zum Beispiel Baumaßnahmen vor sich herschieben oder beim Personal auf Wiederbesetzungen verzichten. Vor derselben Herausforderung stehen die Dezernate im Oberkirchenrat, hier werden die Budgets um 0,9% gekürzt." 

Auch die Lage bei der Versorgung bereite ihm Sorgen, denn einem versicherungsmathematischen Gutachten zufolge erreiche die Landeskirche in diesem Jahr einen Kapitaldeckungsgrad 50,6 Prozent. Die Niedrigzinsen machten einen Strich durch die Rechnung. Nachhaltigkeit sei hier notwendig. 

Die Landessynode habe im vergangenen Jahr einen Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte eingesetzt und Kriterien erarbeitet, um Kürzungsvorschläge bewerten und Entscheidungen sachgerecht treffen zu können. „Doch solche Entscheidungen wirken sich frühestens mittelfristig aus und müssen deshalb zeitnah aufgegleist werden. Die badische evangelische Landeskirche will in den nächsten zehn Jahren 30 Prozent einsparen. Ich befürchte, dass die Herausforderungen in Württemberg nicht kleiner sind.“ 

Das Haushaltsjahr 2022 verschaffe eine Atempause, so Geiger. „Wir haben noch Spielräume, wir können den notwendigen Wandel gestalten. Und wir dürfen uns darauf verlassen, dass Kirche mehr ist, als wir Menschen daraus machen – und wollen auch damit rechnen, dass Gott uns gibt, was wir zur Erfüllung unseres kirchlichen Auftrags brauchen.“ 

Auch Geiger warb für die Vorzüge eines Doppelhaushalts: Der Finanzausschuss hätte diesen bereits vor anderthalb Jahren empfohlen, denn die Aufstellung eines jährlichen Haushalts binde viel Zeit. Eine angemessene Beteiligung der Synode sei gewährleistet.  

In seinem Bericht aus dem Ausschuss für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks, berichtete dessen Vorsitzender Hansjörg Frank über 200 Förderanträgen an den Ausschuss, bei denen die Baupreissteigerungen aufgrund der Pandemiebedingten Rohstoffknappheit bei Holz, Stahl und Beton „besorgniserregendes Ausmaß angenommen“ hätten. In einigen Fällen sei es bereits zur Zurückstellung von Bauvorhaben gekommen.

Im Bereich der Kindergärten habe so Frank, die Förderung deren Träger während der Pandemie dazu beigetragen, ihre Liquidität zu sichern. Die wegfallenden Elternbeiträge und Kostensteigerungen durch pandemiebedingte Hygienemaßnahmen hätten „oft nicht oder nicht vollständig durch Zahlungen der Kommunen ausgeglichen werden“ können, so der Ausschussvorsitzende weiter. Der Ausgleichstock unterstütze hier mit 1,9 Millionen Euro. Weitere Unterstützung solle es für neugeschaffene Kindergartengruppen geben. Beides trage „unmittelbar zum Erhalt der Trägervielfalt und zu Stabilisierung evangelischer Kindergartenarbeit bei.“ 

Im kommenden Jahr würde der Ausschuss sich mit den finanziellen Folgen der nun durch Landesgesetz vorgeschrieben Installation von Photovoltaikanlagen für neue Nichtwohngebäude ab dem 1.1.2022 bzw. für neue Wohngebäude ab dem 1.5.2022 beschäftigen.

Gesprächskreis-Voten

Offene Kirche

Eckart Schultz-Berg legt in seinem Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche dar, bei der eventuellen Einführung von Doppelhaushalten müsse man den Gestaltungsspielraum der Synode im Blick behalten. Dasselbe gelte auch für die Gemeinden und diakonischen Aktivitäten, die das Gesicht der Kirche vor Ort bei den Menschen seien. Ihre Handlungsfähigkeit können durch Kürzungen in Kombination mit der Inflation stark belastet werden. Deshalb sei es wichtig, dass der Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte möglichst bald Kriterien bereitstelle. Schultz-Berg fordert, insbesondere für die theologischen und ökumenischen Aufgaben des Oberkirchenrats genug Mittel bereitzustellen, um bei Themen wie popularer Kirchenmusik, KDA oder DiMOE handlungsfähig zu bleiben. Er warnt zudem, der Abbau von Pfarrstellen müsse an anderer Stelle ausgeglichen werden, etwa von Kirchenpflege oder externen Dienstleistern. Schultz-Berg bringt einen Solidarfonds für Kirchengemeinden in Not ins Spiel.  

Lebendige Gemeinde

Der Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ zeigt sich erleichtert, die Entwicklungen seien „positiv und erfreulich“. Der Haushalt 2022 sei aber trotzdem noch ein Defizithaushalt, der sich an Rücklagen bediene. „Der Haushalt ist nicht nachhaltig und geht auf Kosten zukünftiger Generationen“, Christian Nathan (Tübingen). Für schwerwiegender hält der Gesprächskreis jedoch, dass „immer noch nicht“ ersichtlich sei, dass Einsparungen vorgenommen oder genannt worden seien. Dass das auferlegte Einsparziel von 0,9 Prozent über eine globale Minderausgabe erreicht werden solle, zeige, dass gespart werden solle, ohne zu sagen, wo. Der Gesprächskreis übt zudem Kritik daran, dass Synodale derzeit neue Investitionen planen. An Kürzungen und Sparmaßnahmen führe in der derzeitigen Situation kein Weg vorbei. Bei der Gründung des Sonderausschusses für die inhaltliche Ausrichtung, der 2020 ins Leben gerufen worden sei, sei es genau darum gegangen, Kriterien zu entwickeln, um zu entscheiden, wo gespart werde. Es benötige zusätzlich eine inhaltliche Neuausrichtung der Kirche. „Wie und wo verkünden wir die frohe Botschaft, das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat?“ Mit diesen Fragen müsste sich die Landeskirche vermehrt auseinandersetzen.  

Kirche für morgen

Götz Kanzleiter lobt in seinem Bericht für den Gesprächskreis Kirche für morgen die Bemühungen des Oberkirchenrats, die Komplexität kirchlicher Strukturen zu reduzieren und gerade auch wirtschaftliche Sachverhalte verständlicher darzustellen – ein gutes Beispiel dafür sei die Broschüre „Kirchensteuer wirkt“. Bei aller Sorge um rückläufige Mitgliederzahlen und Ressourcen wolle er aber den Blick auch auf die Stärken der Landeskirche und auf gelingende Aufbrüche lenken und erwähnt beispielhaft die Projekte „Neue Aufbrüche“ und „Aufbruch Quartier“, die in die Öffentlichkeit und über den eigenen Kirchturm hinaus wirkten. Neben Posterioritäten und Einsparungen müsse es immer auch um Transformation und Weiterentwicklung gehen: „Hoffnung schafft Transformation – das Beste kommt noch!“

Evangelium und Kirche

Dr. Harry Jungbauer lobt die solide Haushaltsführung, die auch 2022 möglichst wenig in die finanzielle Substanz eingreifen wolle. Zwar seien 45,4 Millionen Euro Rücklagenentnahme allein für die Landeskirche im engeren Sinn kein „Pappenstiel“, aber sie würde angesichts der pandemischen Verwerfungen erträglich erscheinen. „Wir begrüßen es, dass keine vorschnellen Kürzungen vorgenommen wurden, sondern ein geregeltes Verfahren zur zukünftigen Konsolidierung des Haushalts auf dem Weg ist“, so Jungbauer. Die mit 28,2 Millionen Euro gute Ausstattung des Ausgleichsstocks befürwortet der Gesprächskreis und fordert, in Zukunft müssten noch mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kirchengemeinden sollten zudem die nötige Förderung bekommen, um notwendige Investitionen etwa für die vielen denkmalgeschützten Kirchen gerade in ländlichen Bereichen oder im Bereich Klimaschutz stemmen zu können. Das solle im Klimaschutzgesetz verankert werden. Es sei gut, dass der württembergische Beitrag  im Bereich des Finanzausgleichs leicht gesenkt werden konnte und weniger Rückstellungen für die Pensionen nötig seien. Jungbauer lobt die Bezuschussung der Chat-Seelsorge, den Aktionsplan für Rassismus und Antisemitismus und den Bildungsgesamtplan. Die konkreten Einsparungen blieben jedoch bisher im Unklaren.

Aussprache

„Wir reden permanent unsere Einnahmen schlecht und schätzen sie zu niedrig ein“, beklagte Professor Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) in der Aussprache. Von einem strukturellen Defizit zu sprechen, lehne er ab. Wenn Gelder von der Rücklage in den Evangelischen Versorgungsfonds verschoben würden, handle es sich nicht um ein strukturelles Defizit. Zudem sei der Mitgliederrückgang nicht zu stoppen, wenn weiter gekürzt werde. Er übte Kritik daran, dass bei den Kirchengemeinden gekürzt werden solle.

Professor Dr. Martina Klärle (Weikersheim) lobte, dass die Haushaltsplanung nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip, sondern nach Priorisierungen umgesetzt werden soll. "Wir können uns einiges leisten, besonders für die Zukunft", appellierte sie.

Siegfried Jahn (Blaufelden) betonte, dass Generationengerechtigkeit bei der Haushaltsplanung Ziel sein müsse. „Was wir heute nicht sparen, lasten wir der jungen Generation auf.“

Dr. Markus Ehrmann (Rot am See) erklärte, dass der Klimaschutz bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden müsse. Kirchengemeinden müssten etwa unterstützt werden, in Fotovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern zu investieren. Dr. Martin Kastrup betonte, mit den Photovoltaikanlagen, an denen die Landeskirche beteiligt ist, könne bereits der Strombedarf von Tübingen, Reutlingen und Rottenburg abgedeckt werden. „Die Frage ist, ob es besser sei, Fotovoltaikanlagen auf Gemeindedächern zu fördern oder nicht doch Anlagen in Photovoltaik-Parks?" Ehrmann machte sich auch dafür stark, dass es angesichts einer AG Posterioritäten, bei der das Sparen im Mittelpunkt stehe, einer AG Prioritäten bedürfe für Überlegungen, an welchen stellen die Kirche stärker werden wolle.

Mehrere Synodale lehnten einen Doppelhaushalt ab. Tobias Geiger (Nagold), Sprecher des Finanzausschusses, sprach sich für einen Doppelhaushalt aus. Die Synode benötige aber auch unterjährig finanzielle Einflussmöglichkeiten.

Das Haushaltsgesetz wurde in erster und zweiter Lesung verabschiedet.

Nach dem Dank der Synodalpräsidentin Sabine Foth unter anderem an Oberkirchenrat Hans-Peter Duncker und den Sprecher der Landeskirche, Oliver Hoesch, die beide zum letzten Mal in Ihren jeweiligen Funktionen an einer Tagung der Landessynode teilnahmen, vertagte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July die Synode. Sie kommt am 17. März 2022 wieder zusammen - und wird dann eine Landesbischöfin oder einen Landesbischof wählen.


TOP 19 - Bericht - Haushaltsplan 2022 (mit Haushaltsgesetz) - Oberkirchenrat Dr. M. Kastrup
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24.11.2021

TOP 19 - Bericht - Haushaltsplan 2022 (mit Haushaltsgesetz) - Oberkirchenrat Dr. M. Kastrup

TOP 19 - Bericht des Finanzausschusses - Haushaltsplan 2022 (mit Haushaltsgesetz) - Vorsitzender T. Geiger
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13.01.2022

TOP 19 - Bericht des Finanzausschusses - Haushaltsplan 2022 (mit Haushaltsgesetz) - Vorsitzender T. Geiger

TOP 19 - Bericht - Haushaltsplan 2022 (mit Haushaltsgesetz) - H. Frank
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24.11.2021

TOP 19 - Bericht - Haushaltsplan 2022 (mit Haushaltsgesetz) - H. Frank

TOP 19 - Haushaltsplan 2022 mit Haushaltsgesetz - Entwurf des Haushaltsplans 2022 mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022
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19.11.2021

TOP 19 - Haushaltsplan 2022 mit Haushaltsgesetz - Entwurf des Haushaltsplans 2022 mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022

TOP 19 - Haushaltsplan 2022 mit Haushaltsgesetz - Leitfaden zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2022
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19.11.2021

TOP 19 - Haushaltsplan 2022 mit Haushaltsgesetz - Leitfaden zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2022

TOP 19 - Haushaltsplan 2022 mit Haushaltsgesetz - Zuständigkeiten der Geschäftsausschüsse der 16. Landessynode
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19.11.2021

TOP 19 - Haushaltsplan 2022 mit Haushaltsgesetz - Zuständigkeiten der Geschäftsausschüsse der 16. Landessynode

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    • Tagesordnung Frühjahrssynode 2024 - 2. Versand
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    • Tagesordnung Herbstsynode 2023 - 3. Versand
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    • Protokoll der Sitzung vom 7. Juli 2023
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    • Tagesordnung Sommersynode 2023 - 2. Versand
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    • Protokoll der Sitzung vom 25. März 2023
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    • Protokoll der Sitzung vom 24. März 2023
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      10.11.2023

    • Tagesordnung der Frühjahrssynode 2023 - 3. Versand
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      22.03.2023

    • beraten & beschlossen - Herbstsynode 2022
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    • Protokoll der Sitzung vom 26. November 2022
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      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 25. November 2022
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    • Protokoll der Sitzung vom 24. November 2022
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      Info: 1 MB | PDF
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    • beraten & beschlossen - Sommersynode 2022
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      13.07.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 9. Juli 2022
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      24.11.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2022
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      24.11.2022

    • beraten & beschlossen - Frühjahrssynode 2022
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      24.03.2022

    • PM: Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
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    • beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode
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    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2021
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    • Protokoll der Sitzung vom 25.11.2021
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    • Beraten & beschlossen - Sommertagung 2021 der 16. Landessynode
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      07.07.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 03.07.2021
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    • Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021
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    • Beraten und beschlossen - Frühjahrstagung 2021 der 16. Landessynode
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    • beraten und beschlossen Ausgabe 3 2020 Herbstsynode
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    • Protokoll der Sitzung vom 28.11.2020
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    • beraten und beschlossen 2/2020
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    • beraten und beschlossen - Porträts Präsidium und Ausschussvorsitzende der 16. Landessynode
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    • Protokoll der Sitzung vom 15.02.2020
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      01.07.2020