Wie viele und welche Gebäude brauchen die Kirchen künftig, um ihre Aufgaben für die Menschen optimal erfüllen zu können und ihnen eine geistliche und soziale Heimat zu bieten? Und wie stellen sie Gebäudebesitz und –nutzung okölogisch und ökonomisch nachhaltig auf? Solche Fragen müssen sich alle Kirchen in Deutschland in Zeiten abnehmender Einnahmen stellen – auch die Evangelische Landeskirche in Württemberg. In der folgenden FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die landeskirchlichen Immobilien und ihre nachhaltige Weiterentwicklung.
Welche Bedeutung haben Kirchengebäude?
Kirchengebäude sind zentrale Orte des Glaubens, der Begegnung und der persönlichen Einkehr und dienen dem Gottesdienst, dem Gebet und der Gemeinschaft. Sie prägen darüber hinaus als kulturelles Erbe und identitätsstiftende Orte das gesellschaftliche Leben und das Erscheinungsbild von Städten und Dörfern.
Warum beschäftigt sich die Landeskirche seit einiger Zeit so intensiv mit ihren Immobilien?
Die Landeskirche reagiert mit dem OIKOS-Prozess auf tiefgreifende strukturelle Veränderungen wie die Entwicklung der Mitgliederzahlen, der Kirchensteuereinnahmen und steigenden Kosten für Bau und Unterhalt. Diese Entwicklungen werden sich auch auf den Gebäudebestand auswirken.
Was bedeutet das für Gemeinden vor Ort?
Kirchengemeinden stehen vor der Aufgabe, ihren Gebäudebestand an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen und langfristig tragfähige Lösungen für Nutzung und Finanzierung zu entwickeln. Diese Entscheidungen werden vor Ort getroffen und durch den OIKOS-Prozess in Württemberg fachlich unterstützt.
Was ist der OIKOS-Prozess?
Der OIKOS-Prozess ist der landeskirchenweite Immobilienentwicklungsprozess, mit dem die Evangelische Landeskirche in Württemberg ihren Gebäudebestand systematisch analysiert und strategisch weiterentwickelt. Er ermöglicht Kirchengemeinden und Kirchenbezirken, auf Basis von Daten zu Bauzustand, Wirtschaftlichkeit und Ressourcenverbrauch bzw. Klimaschutz fundierte Entscheidungen für die nachhaltige Nutzung und Entwicklung ihrer Gebäude zu treffen.
Bedeutet der OIKOS-Prozess, dass viele Gebäude aufgegeben werden?
Deutschlandweit werden die Kirchen voraussichtlich rund ein Drittel ihrer Immobilien aufgeben müssen. Der OIKOS-Prozess in der württembergischen Landeskirche führt dazu, dass der Gebäudebestand in und von den Kirchengemeinden systematisch überprüft wird. Gleichzeitig werden für verbleibende Gebäude neue Nutzungsformen, Kooperationen und tragfähige Perspektiven entwickelt.
Was ist das Ziel des OIKOS-Prozesses?
Ziel des OIKOS-Prozesses ist es, den Bestand kirchlicher Gebäude so zu entwickeln, dass sie das kirchliche Leben bestmöglich unterstützen und gleichzeitig finanziell tragfähig bleiben. Dazu gehört ausdrücklich auch, attraktive, einladende Räume zu erhalten und zugleich Kooperationen sowie gemeinschaftliche Nutzungen auszubauen.
Ist der OIKOS-Prozess ein reines Sparprogramm?
Der OIKOS-Prozess ist mehr als ein Sparprogramm, weil er die grundlegende Frage stellt, welche Räume Kirche für ihren Auftrag in Zukunft wirklich braucht. Mit einer gelungenen OIKOS-Strategie werden die Haushalte der Kirchengemeinden entlastet. So stehen mehr Mittel für inhaltliche Angebote und damit dem Nachkommen des kirchlichen Auftrags zur Verfügung.
Wie wird die geistliche Dimension in Entscheidungen berücksichtigt?
Die Kirchengemeinden der Landeskirche berücksichtigen – auch durch OIKOS – bei allen Immobilienentscheidungen bewusst die geistliche Bedeutung der Gebäude, da Kirchen Räume für Glauben, Gebet und Gemeinschaft bleiben sollen. Gleichzeitig gilt aus evangelischer Perspektive, dass Gebäude ihren Wert vor allem durch ihre Nutzung für das geistliche Leben erhalten. Der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl betont in einem Artikel für das Online-Magazin zeitzeichen.net, dass Kirchengebäude als kulturelles Erbe nur dann eine Zukunft haben, wenn sie zugleich Orte lebendiger Spiritualität bleiben. Er beschreibt damit die Spannung zwischen dem Erhalt der Bauten und der Notwendigkeit, kirchliche Räume inhaltlich zu beleben und neu auszurichten. Zugleich unterstreicht er an anderer Stelle, dass Kirchengebäude „ohne Worte predigen“ und damit eine eigene geistliche Aussagekraft besitzen: „Kirchengebäude sind Oasen der Einkehr. Sie predigen ohne Worte. Sie trösten und ermutigen.“
Wie viele Kirchen stehen aktuell in der Landeskirche zum Verkauf oder werden voraussichtlich in den kommenden Jahren frei?
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg führt keine zentrale Statistik über Gebäude, die zum Verkauf anstehen. Im Jahr 2022 wurden für das „Sonderförderprogramm Kirchensanierung“ die aktuelle Zahl der denkmalgeschützten Kirchen im Bereich der Landeskirche erhoben. Danach gibt es ca. 1240 denkmalgeschützte Kirchen. Im Rahmen der Immobilienentwicklung (OIKOS) auf Kirchenbezirksebene geht es zunächst darum, die Gebäude auf Kirchengemeindeebene zu identifizieren, die langfristig erhalten werden sollen und weiterhin Zuschüsse aus dem Ausgleichstock erhalten oder eben auch nicht (sog. „rote“ Gebäudeampel). Hierbei kann es sich um Kirchen, Gemeinde- oder Pfarrhäuser handeln. Eine „rote“ Gebäudeampel bedeutet nicht zwangsläufig die Aufgabe bzw. den Verkauf des Gebäudes. Es obliegt den jeweiligen Kirchengemeinden als Gebäudeeigentümer zu entscheiden, ob sie dieses Gebäude weiterhin betreiben möchten, Kooperationspartner suchen oder Drittzuschüsse für den Unterhalt des Gebäudes akquirieren (z. B. Kommunale Zuschüsse, Spenden, Gründung einer Stiftung, Förderverein).
In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren Kirchen verkauft?
Bislang sind der Kirchenleitung respektive dem Evangelischen Oberkirchenrat nur sehr wenige Einzelfälle bekannt bei denen es zu einem Verkauf einer Kirche kam. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei der Mehrzahl der Kirchen um Denkmale besonderer Bedeutung handelt. Die denkmalschutzrechtlichen Auflagen sind oftmals wirtschaftlich nicht darstellbar und stellen insofern ein „Veräußerungshemmnis“ dar. Auch nicht-denkmalgeschützte Kirchen sind häufig aufgrund der besonderen Bauform nur für spezielle Arten der Nachnutzung geeignet – eine Umnutzung und ein damit verbundener Umbau ist daher oft aufwändig und nur im Einzelfall wirtschaftlich.
Welche Kriterien fließen in die Entscheidung ein, ob eine Kirche verkauft oder für eine Umnutzung vorgesehen wird?
Die Kriterien für den eventuellen Verkauf einer Kirche lassen sich nicht verallgemeinern, da eine Veräußerung eine Entscheidung der Eigentümerin – also in der Regel der Kirchengemeinde vor Ort – ist. Gründe für einen Verkauf können unter anderem sein: Geringe Bedeutung als Gottesdienststandort, schlechte Erreichbarkeit, ungünstige Lage, hoher Instandsetzungsbedarf, hohe Betriebskosten.
Welche Nutzungsmöglichkeiten gelten aus Sicht der Landeskirche als sinnvoll oder wünschenswert für ehemalige Kirchengebäude?
Im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung an Kommunen, soziale Träger, Stiftungen, usw. muss gewährleistet sein, dass die Nutzungen dem Symbolwert der Kirche nicht offen widersprechen (z. B. Spielhalle etc.). Kirchen sollten nicht nicht-christlichen religiösen Gemeinschaften zur kultischen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, so übereinstimmend die Vereinigung Ev.-luth. Kirchen in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz. Deshalb müssen die Kirchengemeinden bei der Veräußerung von Grundeigentum die Genehmigung des Oberkirchenrates einholen. Grundsätzlich wären innerhalb der beschriebenen Grenzen folgende außerkirchlichen Nutzungen denkbar: kulturelle Nutzung, Bildungseinrichtungen, Museum, Gastronomie, Aussegnungshalle, Sportkirche.
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