Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein neues Ladenöffnungsgesetz verabschiedet. Kern der Reform ist eine Sonderregelung für kleine, digital gesteuerte Supermärkte ohne Verkaufspersonal.

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl betonte in seiner Stellungnahme zur Änderung, es schade den Menschen und der Gesellschaft, wenn wir „pausenlos in Aktivität sind“. Die biblische Tradition wisse um die Bedeutung von Arbeit, verweise aber ebenso klar auf die Notwendigkeit eines Ruhetags. Sechs Tage solle der Mensch arbeiten, am siebten jedoch ruhen – dieser Rhythmus zwischen Tätigkeit und Besinnung sei grundlegend.
Gohl erklärte, an einem solchen Ruhetag gehe es darum, „dass wir uns besinnen auf das, was unserem Leben die Tiefe gibt und was uns trägt.“ Aus diesem Grund liege es der Evangelischen Landeskirche in Württemberg besonders am Herzen, den Sonntag arbeitsfrei zu halten. Deswegen begrüßt Landesbischof Gohl die Begrenzung der Verkaufsfläche der selbstautomatisierten Verkaufsläden. Damit könne der Sonntag auch für die Betreibenden möglichst freigehalten werden. Zugleich hob Gohl hervor, wie wichtig es sei, den ländlichen Raum zu stärken.
Abschließend unterstrich Gohl, dass die Kirchen ihre Perspektiven in die gesellschaftliche Debatte einbringen müssten. In einer Demokratie entscheide jedoch am Ende die Politik – und deren Entscheidungen seien zu akzeptieren.
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