23.10.2025

Höchste Kirchen-Auszeichnung für Wolfgang Vögele, Vorsitzender der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung erlittenen Leids in Landeskirche und Diakonie

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl überreicht Silberne Brenz-Medaille an langjährigen Ehrenamtlichen

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl, Hans Fischer und Wolfgang Vögele vlnr Herbstsynode 2025
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (links im Bild) hat Wolfgang Vögele (rechts) die Silberne-Brenz-Medaille für sein langjähriges Engagement als Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission verliehen. Mit im Bild: Hans Fischer, ebenfalls Mitglied der Unabhängigen Kommission

Wolfgang Vögele ist mit der Silbernen Brenz-Medaille, der höchsten Auszeichnung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, während der Herbsttagung der Landessynode geehrt worden. 

Die Unabhängige Kommission zur Anerkennung erlittenen Leids in Landeskirche und Diakonie wurde 2014 ins Leben gerufen. Wolfgang Vögele war von Beginn an ihr Vorsitzender. Kurz nach dem Eintritt in den Ruhestand übernahm der Jurist und ehemalige Richter einer großen Jugendstrafkammer am Landgericht Stuttgart den Vorsitz und die Leitung der Unabhängigen Kommission und hatte ihn über 10 Jahre inne. In dieser Zeit hat die Kommission über 210 Anträge von Betroffenen aus Landeskirche und Diakonie geprüft und entschieden. 

Vögele sagt über die Arbeit der Kommission: „Es geht hier weder um Schmerzensgeld noch um Schadenswiedergutmachung ... Es geht darum, dass das Leid der Betroffenen anerkannt wird.“ Viele der Betroffenen hat Wolfgang Vögele persönlich angehört, sich für sie Zeit genommen und sie auch nach der Anerkennung in allen denkbaren Lebensfragen und -situationen beraten und begleitet. Vögele sagt dazu: „Die Betroffenen sind von den Tätern darauf konditioniert, dass sie selbst schuld sind, dass ihnen ohnehin niemand glaubt und sie nichts wert sind. Und bei uns ist das auf einmal anders. Weil sie von uns nicht verhört wurden. Weil sie sich nicht rechtfertigen mussten. Weil sie uns nichts beweisen mussten. Weil die Kommission ihnen glaubte.“ Auch war es das Ziel von Vögele und der Kommission, „in diesen Gesprächen das ernsthafte Bemühen der Landeskirche, um einen inneren Ausgleich mit den Opfern sexualisierter Gewalt deutlich zu machen.“ Wichtig war ihm hierbei vor allem auch die Unabhängigkeit der Kommissionsmitglieder, die kein Arbeitsverhältnis mit der Landeskirche verband. 

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl würdigte das Engagement Vögeles folgendermaßen: „Mit hoher Sensibilität und dem Blick eines erfahrenen Juristen hat Herr Vögele entscheidend dazu beigetragen, dass das Leid der von Sexualisierter Gewalt Betroffenen in der Württembergischen Landeskirche und Diakonie Gehör und Anerkennung findet.“

Zu den Aufgaben als Vorsitzender der Unabhängigen Kommission zählten außerdem das Erstellen einer Geschäftsordnung, regelmäßige Gespräche mit der Leitung der Landeskirche bzw. dem Landesbischof, Treffen aller Vorsitzenden auf Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der enge Kontakt mit der Fachstelle sexualisierte Gewalt im Oberkirchenrat. Auch bei den von Landeskirche und Diakonie durchgeführten Betroffenenforen im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart nahm Wolfgang Vögele teil und stellte seine Expertise und Zeit für alle Betroffenen und Mitarbeitenden zur Verfügung. 

Bei all diesen Aufgaben brachte der langjährige Vorsitzende und ehemalige Jugendrichter auch seine über 35-jährige Berufserfahrung ein, vor allem, wenn es um juristische und politische Fragestellungen ging. Seine zugewandte, besonnen-verbindliche und auch humorvolle Art kam allen zugute, in der Sache konnte er aber auch hart und konsequent entscheiden. 

Über die Brenz-Medaille:

Die nach dem württembergischen Reformator Johannes Brenz (1499 – 1570) benannte Brenz-Medaille wird von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg seit 1992 in den Stufen Bronze und Silber für besondere Verdienste verliehen. Erster Preisträger war 1992 der Erzbischof von Canterbury, George Leonard Carey. 

FAQ: Informationen zu Anerkennungsleistungen und zur Unabhängigen Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids

Allgemeines

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und das Diakonische Werk Württemberg haben bereits 2014 zur Aufarbeitung in ihrem Verantwortungsbereich eine Unabhängige Kommission (UK) für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids eingesetzt. Damit wurde Verantwortung für das Leid  übernommen, das Menschen als Kinder oder Jugendliche durch Mitarbeitende der württembergischen Landeskirche oder Diakonie durch sexualisierte Gewalt erfahren haben. Seitdem gewähren Landeskirche und Diakonie „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“.  

Mit der neuen Richtlinie wird erstmals ein Rahmen für Anerkennungsleistungen von Seiten der EKD als kirchenrechtliche Norm gesetzt, um eine weitgehende Einheitlichkeit der Verfahren und Leistungen in allen Gliedkirchen zu erreichen. 

Das Anerkennungsverfahren wird als Verfahren eigener Art beschrieben, das nicht mit zivil- oder disziplinarrechtlichen oder anderen Verfahren zu vergleichen ist. 

Alle neuen Kommissionen sind unabhängig besetzt, wie es in der Landeskirche und ihrer Diakonie in Württemberg von Anfang an war. Die Mitglieder werden durch die Leitungen der jeweiligen Verbünde berufen, arbeiten ehrenamtlich, und sind externe Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen. Mindestens ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder dürfen nicht bei Kirche oder Diakonie beschäftigt sein. 

Hier finden Sie Informationen rund um die Anerkennungsleistungen und Arbeit der Kommission. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Seite zu Hilfe und Anerkennungsleistungen auf der landeskirchlichen Website

Was sind Anerkennungsleistungen?

Durch die Anerkennungsleistungen bringen die Leitungen der Evangelischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes Württemberg zum Ausdruck, dass sie das Leid der Betroffenen wahrnehmen und das Unrecht der Täter und Täterinnen verurteilen. Die Leistungen gelten bisher ausschließlich für Fälle, in denen Schmerzensgeldansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können, weil die Ansprüche verjährt sind, Täter bzw. Täterinnen verstorben oder Einrichtungen nicht mehr existent sind. Leistungen in Anerkennung des Leids sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgen.  

Wie hoch sind die Anerkennungsleistungen bisher in Württemberg?

Die Höhe der bisherigen Leistung in Anerkennung des Leids beträgt pauschal 21.200 Euro. Zudem waren sog. Unterstützungsleistungen in Höhe von max. 10.000 Euro für Notlagen und/oder Therapieangebote möglich.  

Eine einheitliche Regelung der Anerkennungsleistungen für alle EKD-Gliedkirchen wird im Januar 2026 starten. 

Wer kann Anerkennungsleistungen beantragen?

Leistungen können Personen geltend machen, wenn sie Opfer sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende oder durch das institutionelle Versagen einer Körperschaft oder Einrichtung im Bereich der Evangelischen Landeskirche oder einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes Württemberg geworden sind. 

Wie kann in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Gewährung von Leistungen beantragt werden?

Ein Antrag auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids ist schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids an Betroffene sexualisierter Gewalt zu richten. Die Geschäftsstelle mit den Ansprechpartnern bzw. den Ansprechpartnerinnen der Evangelischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes stehen auch für Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung. 

Wie arbeitet die Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids?

Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids. Die neue Richtlinie legt sogar ein Recht auf ein Gespräch fest. Eine mündliche Anhörung der Antragstellenden ist auch bis heute möglich gewesen und wurde auch genutzt. Die Unabhängige Kommission hat bisher (Stand September 2025) 221 Anträge bearbeitet: In 200 Fällen hat sie Betroffenen von sexualisierter Gewalt sogenannte Anerkennungsleistungen, ergänzende Hilfeleistungen und Therapiekosten in Höhe von über 4,5 Millionen Euro zugesprochen. Wenige Anträge sind abgelehnt worden und 16 Anträge sind zuständigkeitshalber weiter verwiesen worden. 

Zudem bieten die Kommissionsmitglieder Gespräche und Beratung an und nehmen an den jährlich stattfindenden Betroffenenforen von Landesskirche und Diakonie teil. 

Was bedeutet die einheitliche Regelung der Anerkennungsleistungen für alle EKD-Gliedkirchen ab dem Jahr 2026?

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie beschlossen. Die neue Richtlinie wurde auf Wunsch der Synode der EKD im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt mit Betroffenen und weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. 

Die Richtlinie enthält zahlreiche Verbesserungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Dazu gehört, dass die Anerkennungsleistungen künftig in einem Kombimodell erfolgen: Basis ist die individuelle Leistung, die die Menschen mit ihren individuellen Situationen in den Mittelpunkt stellt. Sie orientiert sich an der Tat und den individuellen Traumaspätfolgen für Betroffene und bewirkt, dass sie als Personen mit ihren jeweiligen spezifischen Erfahrungen gesehen und gehört werden. Für diese individuellen Leistungen gibt es keine Obergrenzen. Zusätzlich gibt es künftig eine pauschale Leistung in Höhe von 15.000 Euro in Fällen von strafbaren Taten. Diese wird auch gezahlt, wenn der Straftatbestand bereits verjährt ist. Insgesamt wird mit der Reform die Höhe der Anerkennungsleistungen steigen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in den Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie. Die Richtlinie und weitere Informationen zur Anerkennungsrichtlinie sind unter www.ekd.de/anerkennungsrichtlinie abrufbar.  

Wie verändert sich die Unabhängige Kommission durch die einheitliche Regelung?

Die bisherige Kommission beendet nach über 10 Jahren ihre Arbeit. Das System der bisher pauschal zuerkannten Anerkennungsleistungen in der Landeskirche Württemberg wird von einer neuen, EKD-weiten Richtlinie abgelöst wird, die neben dem Sockelbetrag in Höhe von 15. 000 Euro bei strafrechtlich relevanten Taten dann auch individuelle Leistungen gewährt. 

Diese Regelungen wird dann eine neue unabhängige Kommission umsetzen. Sie besteht aus Thomas Dörr, Präsident des Landgerichts a.D., Ulm, Prof. Dr. Birgit Meyer, Politikwissenschaftlerin, Hochschule in Esslingen sowie Stephen Church, Dipl.-Psych., Traumatherapeut und ehemaliger Fachberater in derJugendhilfe.

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