25.10.2025

Gesetzliche Änderungen für Diakoninnen und Diakone beschlossen

Herbstsynode 2025

Diakonat ist eine spezifische Berufung: Die Württembergische Evangelische Landessynode hat eine Profilierung des Dienst- und Amtsverständnisses des Diakonats beschlossen

Zugleich bildet das veränderte Gesetz die Veränderungen ab, die das stark gesellschaftsbezogen arbeitende Diakonat in den letzten Jahrzehnten im Berufsdienst und in der Ausbildung erfahren hat. 

Dazu beschlossen die Synodalen am dritten Sitzungstag ihrer Herbsttagung ein Kirchliches Gesetz zur Ablösung des Diakonen- und Diakoninnengesetzes und zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes.

Über den Diakonat:

Diakoninnen und Diakone haben in der evangelischen Kirche Aufgaben sowohl in der Verkündigung als auch in der Sozialarbeit. Zu den Arbeitsfeldern gehören beispielsweise Jugend-, Alten- und Behindertenarbeit, Pflegedienste, Religionsunterricht, Seelsorge und vieles mehr.

In der Regel sind sie im Kirchenbezirk oder bei einer diakonischen Einrichtung angestellt und werden dort von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in ihrer Arbeit begleitet. Sie sind selbstständig für einzelne Aufgabenfelder zuständig und vertiefen ihre berufliche Kompetenz durch die jeweilige fachliche und geistlich-theologische Fortbildung.

Wer Diakon oder Diakonin werden möchte, hat unterschiedliche Möglichkeiten, dieses Berufsziel zu erreichen:

  • Studium in einem theologisch-religionspädagogischen oder diakonisch-sozialpädagogischen Fachbereich an einer evangelischen Fachhochschule
  • Berufsbegleitende Qualifizierung (unter anderem im Zentrum Diakonat in Ludwigsburg)
  • Zu den von der Landeskirche anerkannten Ausbildungsstätten gehört z.B. die Evangelische Hochschule in Ludwigsburg.
     

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