23.10.2025

Unabhängige Kommission zur Anerkennung erlittenen Leids verabschiedet

Anerkennungsleistungen werden durch EKD-weite Richtlinie abgelöst

Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung erlittenen Leides in Landeskirche und Diakonie sind im Rahmen des ersten Sitzungstages der Landessynode aus ihrer Tätigkeit verabschiedet worden. Das System der bisher pauschal zuerkannten Anerkennungsleistungen wird ab Januar 2026 von einer neuen, EKD-weiten Richtlinie abgelöst.

Herbsttagung der württembergischen evangelischen Landessynode im Hospitalhof.
Synodalpräsidentin Sabine Foth dankte den Mitgliedern der Unabhängigen Kommission im Namen der Landessynode für ihr wichtiges Engagement

Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung erlittenen Leides in Landeskirche und Diakonie sind im Rahmen des ersten Sitzungstages der Herbsttagung der 16. Landessynode aus ihrer Tätigkeit verabschiedet worden. Die bisherige Kommission beendet damit nun nach über 10 Jahren ihre Arbeit. Synodalpräsidentin Sabine Foth dankte den Mitgliedern der Unabhängigen Kommission im Namen der Landessynode für ihr wichtiges Engagement. Das System der bisher pauschal zuerkannten Anerkennungsleistungen in der Landeskirche Württemberg wird ab Januar 2026 von einer neuen, EKD-weiten Richtlinie abgelöst, die neben dem Sockelbetrag in Höhe von 15.000 Euro bei strafrechtlich relevanten Taten dann auch individuelle Leistungen gewährt.

Die Unabhängige Kommission nahm 2014 ihre Arbeit auf. Von Anfang an gehörte ihr Wolfgang Vögele, Jurist und ehemaliger Richter einer großen Jugendstrafkammer am Landgericht Stuttgart, als Vorsitzender an. Weitere Mitglieder waren Marie-Louise Stöger, die Geschäftsführerin und Leiterin der Fachberatungsstelle Wildwasser Stuttgart e.V. sowie Hans Fischer, Diakon und ehemaliger Leiter von Jugendhilfeeinrichtungen der Diakonie. Nach dem Tod von Stöger im Jahr 2020 folgten Martina Huck von Wildwasser und an ihrer Stelle 2023 Katja Leonhardt, die ebenfalls Traumatherapeutin ist. Die Unabhängige Kommission hat bisher (Stand September 2025) 221 Anträge bearbeitet: In 200 Fällen hat sie Betroffenen von sexualisierter Gewalt sogenannte Anerkennungsleistungen, ergänzende Hilfeleistungen und Therapiekosten in Höhe von über 4,5 Millionen Euro zugesprochen. Wenige Anträge sind abgelehnt worden und 16 Anträge sind zuständigkeitshalber weiter verwiesen worden. 

Die neue EKD-weite Regelung wird die neue Kommission umsetzen. Sie besteht aus Thomas Dörr, Präsident des Landgerichts a.D., Ravensburg und Ulm, Prof. Dr. Birgit Meyer, Politikwissenschaftlerin, Hochschule in Esslingen, sowie Stephen Church, Dipl.-Psych., Traumatherapeut und ehemaliger Fachberater in der Jugendhilfe. Die Mitglieder werden im Rahmen der Sommertagung der 17. Landessynode vorgestellt werden.

Alle neuen Kommissionen sind unabhängig besetzt, wie es in der Landeskirche und ihrer Diakonie in Württemberg von Anfang an war. Die Mitglieder werden durch die Leitungen der jeweiligen Verbünde berufen, arbeiten ehrenamtlich und sind externe Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen. Mindestens ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder dürfen nicht bei Kirche oder Diakonie beschäftigt sein. Mit der neuen Richtlinie wird erstmals ein Rahmen für Anerkennungsleistungen von Seiten der EKD als kirchenrechtliche Norm gesetzt, um eine weitgehende Einheitlichkeit der Verfahren und Leistungen in allen Gliedkirchen zu erreichen. Das Anerkennungsverfahren wird als Verfahren eigener Art beschrieben, das nicht mit zivil- oder disziplinarrechtlichen oder anderen Verfahren zu vergleichen ist.

Über die Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode:
Die Württembergische Evangelische Landessynode, die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche, tagt vom 23. bis 25. Oktober im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart. Schwerpunktthemen der Herbsttagung sind unter anderem die Strategische Planung des Oberkirchenrats, der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, Änderung des Rechts der kirchlichen Trauung und des Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung, Veränderungen beim Diakonen- und Diakoninnengesetz, Bericht über die Verfolgungssituationen von Menschen in Syrien, Kolumbien, Nigeria und Pakistan und Abschlussberichte aus allen Geschäftsausschüssen. Es ist die letzte Tagung der 16. Landessynode. Am 30. November 2025 wählen die wahlberechtigten Mitglieder der württembergischen Landeskirche die 17. Landessynode. 

FAQ: Informationen zu Anerkennungsleistungen und zur Unabhängigen Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids

Allgemeines

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und das Diakonische Werk Württemberg haben bereits 2014 zur Aufarbeitung in ihrem Verantwortungsbereich eine Unabhängige Kommission (UK) für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids eingesetzt. Damit wurde Verantwortung für das Leid  übernommen, das Menschen als Kinder oder Jugendliche durch Mitarbeitende der württembergischen Landeskirche oder Diakonie durch sexualisierte Gewalt erfahren haben. Seitdem gewähren Landeskirche und Diakonie „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“.  

Mit der neuen Richtlinie wird erstmals ein Rahmen für Anerkennungsleistungen von Seiten der EKD als kirchenrechtliche Norm gesetzt, um eine weitgehende Einheitlichkeit der Verfahren und Leistungen in allen Gliedkirchen zu erreichen. 

Das Anerkennungsverfahren wird als Verfahren eigener Art beschrieben, das nicht mit zivil- oder disziplinarrechtlichen oder anderen Verfahren zu vergleichen ist. 

Alle neuen Kommissionen sind unabhängig besetzt, wie es in der Landeskirche und ihrer Diakonie in Württemberg von Anfang an war. Die Mitglieder werden durch die Leitungen der jeweiligen Verbünde berufen, arbeiten ehrenamtlich, und sind externe Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen. Mindestens ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder dürfen nicht bei Kirche oder Diakonie beschäftigt sein. 

Hier finden Sie Informationen rund um die Anerkennungsleistungen und Arbeit der Kommission. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Seite zu Hilfe und Anerkennungsleistungen auf der landeskirchlichen Website

Was sind Anerkennungsleistungen?

Durch die Anerkennungsleistungen bringen die Leitungen der Evangelischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes Württemberg zum Ausdruck, dass sie das Leid der Betroffenen wahrnehmen und das Unrecht der Täter und Täterinnen verurteilen. Die Leistungen gelten bisher ausschließlich für Fälle, in denen Schmerzensgeldansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können, weil die Ansprüche verjährt sind, Täter bzw. Täterinnen verstorben oder Einrichtungen nicht mehr existent sind. Leistungen in Anerkennung des Leids sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgen.  

Wie hoch sind die Anerkennungsleistungen bisher in Württemberg?

Die Höhe der bisherigen Leistung in Anerkennung des Leids beträgt pauschal 21.200 Euro. Zudem waren sog. Unterstützungsleistungen in Höhe von max. 10.000 Euro für Notlagen und/oder Therapieangebote möglich.  

Eine einheitliche Regelung der Anerkennungsleistungen für alle EKD-Gliedkirchen wird im Januar 2026 starten. 

Wer kann Anerkennungsleistungen beantragen?

Leistungen können Personen geltend machen, wenn sie Opfer sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende oder durch das institutionelle Versagen einer Körperschaft oder Einrichtung im Bereich der Evangelischen Landeskirche oder einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes Württemberg geworden sind. 

Wie kann in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Gewährung von Leistungen beantragt werden?

Ein Antrag auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids ist schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars zu stellen. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids an Betroffene sexualisierter Gewalt zu richten. Die Geschäftsstelle mit den Ansprechpartnern bzw. den Ansprechpartnerinnen der Evangelischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes stehen auch für Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung. 

Wie arbeitet die Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids?

Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Unabhängigen Kommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids. Die neue Richtlinie legt sogar ein Recht auf ein Gespräch fest. Eine mündliche Anhörung der Antragstellenden ist auch bis heute möglich gewesen und wurde auch genutzt. Die Unabhängige Kommission hat bisher (Stand September 2025) 221 Anträge bearbeitet: In 200 Fällen hat sie Betroffenen von sexualisierter Gewalt sogenannte Anerkennungsleistungen, ergänzende Hilfeleistungen und Therapiekosten in Höhe von über 4,5 Millionen Euro zugesprochen. Wenige Anträge sind abgelehnt worden und 16 Anträge sind zuständigkeitshalber weiter verwiesen worden. 

Zudem bieten die Kommissionsmitglieder Gespräche und Beratung an und nehmen an den jährlich stattfindenden Betroffenenforen von Landesskirche und Diakonie teil. 

Was bedeutet die einheitliche Regelung der Anerkennungsleistungen für alle EKD-Gliedkirchen ab dem Jahr 2026?

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie beschlossen. Die neue Richtlinie wurde auf Wunsch der Synode der EKD im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt mit Betroffenen und weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet. 

Die Richtlinie enthält zahlreiche Verbesserungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Dazu gehört, dass die Anerkennungsleistungen künftig in einem Kombimodell erfolgen: Basis ist die individuelle Leistung, die die Menschen mit ihren individuellen Situationen in den Mittelpunkt stellt. Sie orientiert sich an der Tat und den individuellen Traumaspätfolgen für Betroffene und bewirkt, dass sie als Personen mit ihren jeweiligen spezifischen Erfahrungen gesehen und gehört werden. Für diese individuellen Leistungen gibt es keine Obergrenzen. Zusätzlich gibt es künftig eine pauschale Leistung in Höhe von 15.000 Euro in Fällen von strafbaren Taten. Diese wird auch gezahlt, wenn der Straftatbestand bereits verjährt ist. Insgesamt wird mit der Reform die Höhe der Anerkennungsleistungen steigen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in den Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie. Die Richtlinie und weitere Informationen zur Anerkennungsrichtlinie sind unter www.ekd.de/anerkennungsrichtlinie abrufbar.  

Wie verändert sich die Unabhängige Kommission durch die einheitliche Regelung?

Die bisherige Kommission beendet nach über 10 Jahren ihre Arbeit. Das System der bisher pauschal zuerkannten Anerkennungsleistungen in der Landeskirche Württemberg wird von einer neuen, EKD-weiten Richtlinie abgelöst wird, die neben dem Sockelbetrag in Höhe von 15. 000 Euro bei strafrechtlich relevanten Taten dann auch individuelle Leistungen gewährt. 

Diese Regelungen wird dann eine neue unabhängige Kommission umsetzen. Sie besteht aus Thomas Dörr, Präsident des Landgerichts a.D., Ulm, Prof. Dr. Birgit Meyer, Politikwissenschaftlerin, Hochschule in Esslingen sowie Stephen Church, Dipl.-Psych., Traumatherapeut und ehemaliger Fachberater in derJugendhilfe.

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