Am Sonntag, 30. November 2025, sind die wahlberechtigten Mitglieder der württembergischen Landeskirche gleichzeitig in allen Kirchengemeinden zur Kirchenwahl aufgerufen. Sie wählen dabei neben den Kirchengemeinderäten vor Ort auch ihre Vertretung in der Landessynode. Die Landessynode leitet gemäß der württembergischen Kirchenverfassung gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Oberkirchenrat die Landeskirche. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, das am Tag der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat. In 15 Wahlkreisen stellen sich 156 Personen zur Wahl. Insgesamt sind daraus 60 Laien und 30 Theologinnen und Theologen im kirchlichen Dienst in die Landessynode zu wählen.

Statements und biografische Informationen einiger Kandidaten und Kandidatinnen finden Sie in einer Datenbank auf kirchenwahl.de. Diese Datenbank basiert auf freiwilligen Eintragungen und erhebt deshalb nicht den Anspruch der Vollständigkeit, da nicht alle Kandidierenden sich eingetragen haben. Auch wenn sich nicht alle Kandidierenden beteiligen, so freut sich Oberkirchenrat Christian Schuler, Leiter des Dezernats für Gemeindliches, Organisations-, Aufsichts- und Strukturangelegenheiten, doch über dieses Angebot: „Es ist ein Platz, an dem man viele Kandidierende näher kennenlernen kann.“
Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Sie kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Wahl des Landesbischofs auch die kirchliche Gesetzgebung.
Sie beschließt beispielsweise den landeskirchlichen Haushaltsplan und regelt die Verwendung der Kirchensteuergelder. Die Landessynode wird alle sechs Jahre direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Damit sind wir die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, die nach dem Prinzip der Urwahl ihre Mitglieder in die Synode wählt. Die letzte Kirchenwahl fand am 1. Dezember 2019 statt.
Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontakt@
Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.
