12.11.2025

FAQ zur Kirchenwahl in der württembergischen Landeskirche am 30. November

Die wichtigsten Fragen kurz erklärt - zur freien Verfügung in Ihrem Medium 

Am 30. November, dem Ersten Advent, können in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg rund 1,5 Millionen Wahlberechtigte bei der sogenannten Kirchenwahl über ihre Vertretung im örtlichen Kirchengemeinderat und in der Landessynode abstimmen. Insgesamt hat die Landeskirche rund 1,72 Millionen Mitglieder. Die sogenannte Ur-Wahl der Landessynodalen direkt durch die Mitglieder ist eine demokratische Besonderheit, die es so in keiner anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt. Diese Wahl findet alle sechs Jahre statt. Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zur Wahl. 

Herbstsynode 2025

Wer wird gewählt?  

Am 30. November 2025 werden in der württembergischen Landeskirche in rund 1.000 Kirchengemeinden die neuen Kirchengemeinderäte gewählt (über 7.000 Personen) sowie 90 Mitglieder der Landessynode, davon 30 Theologen und Theologinnen im kirchlichen Pfarrdienst und 60 sogenannte Laien. Alle werden auf sechs Jahre gewählt. Die Kirchenwahl ist eine Personenwahl, es stehen keine Parteien zu Wahl. 

Wer darf wählen?  

Alle geschäftsfähigen Kirchenmitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das sind derzeit über 1,5 Mio. Kirchenmitglieder. 

Wann und wo findet die Wahl statt? 

Die Wahl findet einheitlich am 30. November 2025 statt. Die Wahllokale (oft die Gemeindehäuser) öffnen üblicherweise nach dem Sonntagsgottesdienst und schließen am späten Nachmittag. Die genauen Uhrzeiten erfährt man bei der eigenen Kirchengemeinde. 

Wo erfahre ich etwas über die Kandidierenden?  

Mit den Wahlunterlagen wird auch ein Flyer verteilt, in denen sich die Kandidierenden vorstellen. Die Kirchengemeinderats-Kandidatinnen und -Kandidaten stellen sich zudem in vielen Gemeinden in den Wochen vor der Wahl auch einmal im Gottesdienst vor. Infos über die Synodalkandidierenden finden sich auf kirchenwahl.de sowie auf den Webseiten der Gesprächskreise (siehe unten). In vielen Wahlkreisen finden zudem Präsenzveranstaltungen mit den Kandidierenden statt. 

Ist Briefwahl möglich? 

Ja. Erstmals erhalten diesmal alle Wahlberechtigten vorab Briefwahlunterlagen, so dass sie per Post oder Abgabe der Unterlagen im Gemeindebüro wählen können. 

Wie viele Stimmen hat man? 

Für die Kirchengemeinderatswahl hat man so viele Stimmen, wie Kirchengemeinderäte zu wählen sind. Einem Kandidierenden können bis zu zwei Stimmen gegeben werden. Bei der Wahl zur Landessynode hängt die Zahl der Stimmen von der Größe des Wahlkreises ab und liegt bei drei bis fünf Stimmen für Laiinnen bzw. Laien sowie eine bis drei Stimmen für Theologinnen und Theologen vergeben werden.  

Wann stehen die Ergebnisse fest? 

Das vorläufige, amtliche Endergebnis der gesamten Synodalwahl sollte im Verlauf des Abends des 30. November feststehen und kommuniziert werden. Die Ergebnisse aus den 15 Wahlbezirken werden nach Bestätigung durch die Wahlleitung zeitnah nacheinander auf kirchenwahl.de veröffentlicht. Auch die Ergebnisse der Wahl zum Kirchengemeinderat sollten am 1. Dezember feststehen. Wie sie kommuniziert werden, erfahren Sie bei der jeweiligen Kirchengemeinde. 

Was macht der Kirchengemeinderat vor Ort? 

Der Kirchengemeinderat leitet gemeinsam mit den Pfarrpersonen die Gemeinde. Er berät und beschließt Personal- und Finanzfragen, Gottesdienste, Veranstaltungen, Ehrenamtsfragen, Baumaßnahmen, die Kindertagesstätten der Gemeinde und vieles mehr. 

Was macht die Landessynode? 

Die Landessynode ist eines von drei sogenannten Verfassungsorganen der Landeskirche – die beiden anderen sind der Landesbischof und der Oberkirchenrat als oberste Verwaltungsbehörde. Die Aufgaben der Landessynode sind mit denen politischer Parlamente vergleichbar. Sie berät in Plenumssitzungen (drei Mal im Jahr) und thematischen Ausschüssen eine Vielzahl von gesamtkirchlichen Themen aus allen Feldern der kirchlichen Arbeit und erarbeitet gemeinsam mit dem Oberkirchenrat Entwicklungsideen, Problemlösungen und kirchliche Gesetze. Die Landessynode berät und beschließt zudem den landeskirchlichen Haushalt.  

Gibt es in der Landessynode Parteien? 

Es gibt keine Parteien in dem Sinne, wie man sie aus der Politik kennt, und auch keinen Fraktionszwang. Diese Wahl ist eine reine Personalwahl. Es haben sich jedoch so genannte Gesprächskreise gebildet, die von bestimmten Frömmigkeitsstilen und inhaltlichen Schwerpunkten geprägt sind. Die meisten Synodalen sind in einem der Gesprächskreise beheimatet. 

Wird die Wahl auch in Leichter Sprache erklärt? 

Ja, und zwar auf folgender Webseite: https://www.kirchenwahl.de/so-wird-gewaehlt/kirchenwahl-in-leichter-sprache

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