Aufklärung und Prävention – Wie die evangelische Landeskirche mit dem Thema Missbrauch umgeht
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Aufklärung und Prävention
Wie die Evangelische Landeskirche in Württemberg mit dem Thema Missbrauch umgeht
Die Themen Missbrauch und sexualisierte Gewalt bewegen die Kirchen, die Gläubigen und die gesamte Gesellschaft. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen, Strukturen, Projekte und Abläufe, mit denen die Evangelische Landeskirche in Württemberg versucht, Unrecht aufzuklären, Betroffenen beizustehen und die Menschen in ihrem Einflussbereich vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dies ist zwangsläufig eine stark verdichtete Darstellung. Deshalb finden Sie hier zusätzlich Links zu vertiefenden Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Aufbau und Struktur der Fachstelle zum Umgang mit
(sexualisierter) Gewalt und Grenzverletzungen.
Aufklärung und Prävention – Wie die evangelische Landeskirche mit dem Thema Missbrauch umgeht
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg behandelt schon seit vielen Jahren transparent und ohne Rücksichtnahme gegenüber der eigenen Organisation die Themen Missbrauch und sexualisierte Gewalt. Konsequent wurden bereits seitdem alle bekannt gewordenen Fälle aufgearbeitet und in der gesamten Landeskirche Präventionsmaßnahmen eingeführt.
Deshalb kann die württembergische Landeskirche umfassend offen antworten, wenn sie gefragt wird, wie sie sich in der Vergangenheit verhalten hat und was sie gegenwärtig tut und plant, um sexualisierte Gewalt zu verhindern.
Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden*: Bei einem schwerwiegenden Verdacht werden bereits seit vielen Jahren die Ermittlungen immer direkt an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden abgegeben, soweit nicht der ausdrückliche Wunsch der betroffenen Opfer dem entgegenstand.
Einrichtung einer Anlaufstelle zur sexualisierten Gewalt: Seit 2010 sind in der Anlaufstelle ca. 190 Meldungen zu Grenzüberschreitungen, Vorfällen und Beratungsanfragen zu fachlichem Fehlverhalten aus den Bereichen Kindergärten, Freizeiten, ehrenamtlicher Mitarbeiterschaft, Peer-Gewalt in Konfirmandengruppen usw. eingegangen. Alle diese Meldungen wurden bearbeitet, selbst wenn die Fälle strafrechtlich verjährt waren. Wo immer möglich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet und zum Abschluss gebracht. Auch wenn Taten viele Jahre zurücklagen, wurden z.B. Pfarrer noch nachträglich aus dem Pfarrdienst entlassen. Mehr Informationen zur Anlaufstelle.
Unabhängige Kommission: Um Betroffenen, die sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende in der Landeskirche und Diakonie erfahren haben, Unterstützung anzubieten, wurde 2015 eine unabhängige Kommission ohne kirchliche Funktionsträger eingerichtet. Mehr Informationen über die unabhängige Kommission finden Sie hier.
Anerkennungsleistungen: Die unabhängige Kommission hat in bisher 174 Fällen (154 aus dem Bereich Diakonie, 20 aus dem Bereich Landeskirche, darin 11 Pfarrer involviert) Betroffenen von sexualisierter Gewalt sogenannte Anerkennungsleistungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro zugesprochen.
Sichtbarmachen von Ursachen und Folgen: Seit 2021 läuft das Projekt „Auf! – Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch in Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg", das wissenschaftlich durch das Team von Prof. Dr. Jörg Fegert aus Ulm durchgeführt wird. Dabei geht es um das Sichtbarmachen von Ursachen und Folgen sexualisierter Gewalt an konkreten Fällen von Missbrauch und sexualisierter Gewalt im Umfeld der evangelischen Seminare und des Hymnus-Chores in den 1950-er bis 1970-er Jahren. Teil 1 der Studie beschäftigt sich mit den Vorfällen in der Vergangenheit. Die Opfer sexualisierter Gewalt sollen über ihre Erfahrungen und Erlebnisse berichten können. Im zweiten Teil der Studie werden die Präventions- und Schutzkonzepte im Bereich der Seminare, des Hymnus-Chores und des Jugendwerkes untersucht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gewaltschutzgesetz: Am 25.11.2021 hat die 16. Landessynode ein Gewaltschutzgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist am 1.1.2022 in Kraft getreten. Es umfasst die Bereiche Intervention, Prävention, Aufarbeitung sowie Hilfe und Anerkennung. Darin ist die Grundlage kirchlichen Handelns formuliert: Wer kirchliche Angebote der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahrnimmt oder entsprechend § 1 Absatz 5 in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Verbindlichkeit durch Standards: Dienst- und arbeitsrechtlich bringen die Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz Klarheit und Verbindlichkeit durch Standards: Abstinenz- und Abstandsgebot, Tätigkeitsausschluss bei entsprechenden Vorstrafen und Meldepflicht bei hinreichendem Verdacht.
Strukturierte Handlungs- und Notfallpläne: In Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt soll angemessen im Rahmen strukturierter Handlungs- und Notfallpläne interveniert werden können. Daher liegen klare Standards und Interventionspläne vor. Schulungen zu Intervention und Prävention auf der mittleren Leitungsebene sind bereits erfolgt. Mehr zu den Handlungs- und Interventionsplänen finden Sie hier.
Ein Überblick über das Interventionskonzept der württembergischen Landeskirche.
Schulungskonzept: Daneben gibt es ein Schulungskonzeptder Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), bei dem aktuell schon 40 Personen aus Württemberg ausgebildet worden sind und die als sogenannte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Initiierung, Umsetzung und Beratung von Schutzkonzepten vor Ort zur Verfügung stehen. Mehr zu Schulungen und Tagungen.
Die Koordinierungsstelle Prävention der Landeskirche informiert zu Risikoanalysen und Schutzkonzepten. Mehr zur Koordinierungsstelle.
* Kein eigenes Strafrecht: Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis hat die Landeskirche kein eigenes Strafrecht. Als Staatsbürger und Staatsbürgerinnen unterliegen alle kirchlichen Mitarbeitenden, selbstverständlich auch die Kirchen selbst als Organisationen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts, den gleichen staatlichen Vorschriften und Vorgaben wie alle anderen Organisationen und juristischen Personen in diesem Land. Dieser Umstand setzt bei der Aufarbeitung Grenzen, wenn Taten nach dem Strafgesetzbuch verjährt sind. In diesen Fällen unternimmt der Staat nichts mehr. Die Kirchen können dann nur arbeitsrechtlich oder nach den Vorgaben des kirchlichen Disziplinarrechts dienstrechtlich vorgehen.
In einem Zeitalter großer Individualität ist kaum vorstellbar, was das Alte Testament berichtet: Ein ganzes Volk fastet. Das war für alle verpflichtend, beispielsweise als Zeichen der Trauer und des Respektes nach dem Tod eines Königs oder im Falle einer Notsituation.
170.000 Essen, 155.000 Gäste, fast 6.000 Mitarbeitende – 34 Vesperkirchen sind in diesem Winter den Menschen auf dem Gebiet der Landeskirche und ihrer Diakonie zur Seite gestanden – mit Mahlzeiten, praktischer und seelsorgerlicher Hilfe, Begegnung und einem warmen Ort.
Die neue Beauftragte der beiden evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg beim Landtag und bei der Landesregierung ist Arngard Uta Engelmann. Die 54-jährige Pfarrerin wird Nachfolgerin von Volker Steinbrecher, der zur Diakonie Württemberg wechselt.
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Als in Crailsheim ein Gemeindezentrum aus den 80er-Jahren verkauft werden sollte, wurde beschlossen, es zu einem Kindergarten umzufunktionieren. In einem Kirchenraum, der erhalten geblieben ist, bietet Pfarrerin Ulrike Rahn geistliche Angebote für Familien an.
Am 24. und 25. März 2023 hat die Landessynode getagt und viele wichtige Themen behandelt - unter anderem den PfarrPlan 2030. Zudem hielt Landesbischof Gohl seinen ersten Bischofsbericht. In einem Video erklärt Synodalpräsidentin Sabine Foth die fünf wichtigsten Themen.
Nachdem der Weltklimarat einen erschütternden Bericht veröffentlicht und festgestellt hat, dass die Folgen des Klimawandels gravierender einzuschätzen sind als in den früheren Berichten, diskutierte die Synode über den Klimaschutz. Wo steht dabei die Kirche?
Erster Bericht von Landesbischof Gohl vor der Synode
In seinem ersten Bericht vor der 16. Landessynode beleuchtete Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl aktuelle Herausforderungen der Landeskirche. Außerdem legte er dar, wo die Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit in der kommenden Zeit liegen sollten.
Bis 2030 sollen die Pfarrstellen um ca. 25 % auf 1.078 reduziert werden. Das erfordert u. a. auf Bezirksebene regio-lokale Zusammenarbeit. Das Verhältnis von durchschnittlich 1.800 Gemeindegliedern pro Gemeindepfarrperson kann gehalten werden.
Bei der Frühjahrstagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode am Freitag, 24. März, im Stuttgarter Hospitalhof hat Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl seinen ersten Bericht vor der Landessynode gehalten.
Am 24. und 25. März tagt die Landessynode. Auf der Tagesordnung stehen Themen wie der PfarrPlan 2030, Landesbischof Gohls erster Bischofsbericht, die Eckwerteplanung und viele weitere Themen. Sie können die Tagung hier im Livestream verfolgen.
Dass Menschen fasten, dagegen hatte der Huldrych Zwingli nichts – wohl aber gegen die formale Pflicht zum Fasten. Sein Protest: Ein Wurstessen. Sieben Wochen lang stellen wir je eine Gestalt aus der Bibel oder der Kirchengeschichte vor, die einen Aspekt des Fastens verkörpert.