Aufklärung und Prävention – Wie die evangelische Landeskirche mit dem Thema Missbrauch umgeht
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Aufklärung und Prävention
Wie die Evangelische Landeskirche in Württemberg mit dem Thema Missbrauch umgeht
Die Themen Missbrauch und sexualisierte Gewalt bewegen die Kirchen, die Gläubigen und die gesamte Gesellschaft. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen, Strukturen, Projekte und Abläufe, mit denen die Evangelische Landeskirche in Württemberg versucht, Unrecht aufzuklären, Betroffenen beizustehen und die Menschen in ihrem Einflussbereich vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dies ist zwangsläufig eine stark verdichtete Darstellung. Deshalb finden Sie hier zusätzlich Links zu vertiefenden Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Aufbau und Struktur der Fachstelle zum Umgang mit
(sexualisierter) Gewalt und Grenzverletzungen.
Aufklärung und Prävention – Wie die evangelische Landeskirche mit dem Thema Missbrauch umgeht
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg behandelt schon seit vielen Jahren transparent und ohne Rücksichtnahme gegenüber der eigenen Organisation die Themen Missbrauch und sexualisierte Gewalt. Konsequent wurden bereits seitdem alle bekannt gewordenen Fälle aufgearbeitet und in der gesamten Landeskirche Präventionsmaßnahmen eingeführt.
Deshalb kann die württembergische Landeskirche umfassend offen antworten, wenn sie gefragt wird, wie sie sich in der Vergangenheit verhalten hat und was sie gegenwärtig tut und plant, um sexualisierte Gewalt zu verhindern.
Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden*: Bei einem schwerwiegenden Verdacht werden bereits seit vielen Jahren die Ermittlungen immer direkt an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden abgegeben, soweit nicht der ausdrückliche Wunsch der betroffenen Opfer dem entgegenstand.
Einrichtung einer Anlaufstelle zur sexualisierten Gewalt: Seit 2010 sind in der Anlaufstelle ca. 190 Meldungen zu Grenzüberschreitungen, Vorfällen und Beratungsanfragen zu fachlichem Fehlverhalten aus den Bereichen Kindergärten, Freizeiten, ehrenamtlicher Mitarbeiterschaft, Peer-Gewalt in Konfirmandengruppen usw. eingegangen. Alle diese Meldungen wurden bearbeitet, selbst wenn die Fälle strafrechtlich verjährt waren. Wo immer möglich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet und zum Abschluss gebracht. Auch wenn Taten viele Jahre zurücklagen, wurden z.B. Pfarrer noch nachträglich aus dem Pfarrdienst entlassen. Mehr Informationen zur Anlaufstelle.
Unabhängige Kommission: Um Betroffenen, die sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende in der Landeskirche und Diakonie erfahren haben, Unterstützung anzubieten, wurde 2015 eine unabhängige Kommission ohne kirchliche Funktionsträger eingerichtet. Mehr Informationen über die unabhängige Kommission finden Sie hier.
Anerkennungsleistungen: Die unabhängige Kommission hat in bisher 174 Fällen (154 aus dem Bereich Diakonie, 20 aus dem Bereich Landeskirche, darin 11 Pfarrer involviert) Betroffenen von sexualisierter Gewalt sogenannte Anerkennungsleistungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro zugesprochen.
Sichtbarmachen von Ursachen und Folgen: Seit 2021 läuft das Projekt „Auf! – Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch in Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg", das wissenschaftlich durch das Team von Prof. Dr. Jörg Fegert aus Ulm durchgeführt wird. Dabei geht es um das Sichtbarmachen von Ursachen und Folgen sexualisierter Gewalt an konkreten Fällen von Missbrauch und sexualisierter Gewalt im Umfeld der evangelischen Seminare und des Hymnus-Chores in den 1950-er bis 1970-er Jahren. Teil 1 der Studie beschäftigt sich mit den Vorfällen in der Vergangenheit. Die Opfer sexualisierter Gewalt sollen über ihre Erfahrungen und Erlebnisse berichten können. Im zweiten Teil der Studie werden die Präventions- und Schutzkonzepte im Bereich der Seminare, des Hymnus-Chores und des Jugendwerkes untersucht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gewaltschutzgesetz: Am 25.11.2021 hat die 16. Landessynode ein Gewaltschutzgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist am 1.1.2022 in Kraft getreten. Es umfasst die Bereiche Intervention, Prävention, Aufarbeitung sowie Hilfe und Anerkennung. Darin ist die Grundlage kirchlichen Handelns formuliert: Wer kirchliche Angebote der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wahrnimmt oder entsprechend § 1 Absatz 5 in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Verbindlichkeit durch Standards: Dienst- und arbeitsrechtlich bringen die Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz Klarheit und Verbindlichkeit durch Standards: Abstinenz- und Abstandsgebot, Tätigkeitsausschluss bei entsprechenden Vorstrafen und Meldepflicht bei hinreichendem Verdacht.
Strukturierte Handlungs- und Notfallpläne: In Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt soll angemessen im Rahmen strukturierter Handlungs- und Notfallpläne interveniert werden können. Daher liegen klare Standards und Interventionspläne vor. Schulungen zu Intervention und Prävention auf der mittleren Leitungsebene sind bereits erfolgt. Mehr zu den Handlungs- und Interventionsplänen finden Sie hier.
Ein Überblick über das Interventionskonzept der württembergischen Landeskirche.
Schulungskonzept: Daneben gibt es ein Schulungskonzeptder Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), bei dem aktuell schon 40 Personen aus Württemberg ausgebildet worden sind und die als sogenannte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Initiierung, Umsetzung und Beratung von Schutzkonzepten vor Ort zur Verfügung stehen. Mehr zu Schulungen und Tagungen.
Die Koordinierungsstelle Prävention der Landeskirche informiert zu Risikoanalysen und Schutzkonzepten. Mehr zur Koordinierungsstelle.
* Kein eigenes Strafrecht: Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis hat die Landeskirche kein eigenes Strafrecht. Als Staatsbürger und Staatsbürgerinnen unterliegen alle kirchlichen Mitarbeitenden, selbstverständlich auch die Kirchen selbst als Organisationen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts, den gleichen staatlichen Vorschriften und Vorgaben wie alle anderen Organisationen und juristischen Personen in diesem Land. Dieser Umstand setzt bei der Aufarbeitung Grenzen, wenn Taten nach dem Strafgesetzbuch verjährt sind. In diesen Fällen unternimmt der Staat nichts mehr. Die Kirchen können dann nur arbeitsrechtlich oder nach den Vorgaben des kirchlichen Disziplinarrechts dienstrechtlich vorgehen.
Die Kirche ist ein Ort der Hoffnung und Vergewisserung in unsicheren Zeiten: Darin waren sich der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, und der Erzbischof der Erzdiözese Freiburg, Stephan Burger, einig – und darüber, was ihr Amtsverständnis prägt.
Das „Café am Pfarrgarten“ der Verbundkirchengemeinde Türkheim-Aufhausen bietet einen Raum für Austausch und Begegnung. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl war dort zu Besuch und hat sich mit der Initiatorin, Dorothea von Lünenschloß, unterhalten.
Stefan Schwarzer wird Friedenspfarrer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der 45-Jährige ist seit langer Zeit in der kirchlichen Friedensarbeit verwurzelt. Wichtig ist ihm vor allem Bildungsarbeit. Außerdem wünscht er sich offene Gesprächsräume über Fragen des Friedens.
Am Samstag, 17. September 2022, geht es an einem kostenlosen Online-Thementag um digitale Verkündigung. Bei verschiedenen Fortbildungen können haupt- und ehrenamtliche kirchliche Mitarbeitende sich im Bereich „digitale und hybride Verkündigung“ weiterbilden und vernetzen.
Das Hilfswerk „Brot für die Welt“ hat im vergangenen Jahr 9,6 Millionen Euro Spenden und Kollekten von Menschen aus Württemberg erhalten. Der Betrag fällt zwar deutlich geringer aus als im Vorjahr. Doch das liegt an der Corona-Pandemie. Die Bereitschaft, zu spenden, ist zurzeit groß.
Am 29. Juli 2022 besuchte der neue Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl zum ersten Mal den Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Gebhard Fürst. Die guten ökumenischen Verbindungen will der neue Landesbischof fortführen und die Zusammenarbeit vor Ort fördern.
Noch heute ist die Landeskirche auf der mittleren Leitungsebene in Dekanate unterteilt. Diese Struktur geht auf die Synodalordnung von 1547 zurück. Die Dekane hatten schon damals eine Leitungs- und Visitationsfunktion gegenüber der Pfarrerschaft inne.
Dr. Hartmut Metzger ist mit der Otto-Hirsch-Medaille ausgezeichnet worden, die für besondere Verdienste um die interreligiöse Zusammenarbeit vor allem zwischen Christen und Juden verliehen wird. Landesbischof Gohl stellte sich in einem Grußwort klar gegen jeden Antisemitismus.
Ministerpräsident betont Bedeutung des Christentums
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl traf sich am Donnerstag, 28. Juli 2022, mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Antrittsbesuch. Besprochen wurde u. a. die Bedeutung eines guten ökumenischen Handelns der Kirchen in Baden-Württemberg.
Die Landeskirche empfiehlt Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen, schon jetzt Maßnahmen zu ergreifen oder zu planen, mit denen sie ihren Energieverbrauch vor Allem im Hinblick auf den Winter reduzieren können. Das Umweltreferat hilft dabei mit vielfältigen Tipps.
Gabriele Waldbaur (54) ist zur neuen Dekanin des Kirchenbezirks Leonberg gewählt worden. Sie folgt auf Wolfgang Vögele, der zum 31. Juli 2022 in den Ruhestand geht. Der Zeitpunkt ihres Amtsantritts steht noch nicht fest.
Ernst-Wilhelm Gohls erste Predigt als Landesbischof
Am 24. Juli ist Ernst-Wilhelm Gohl in sein Amt als württembergischer Landesbischof eingeführt worden. Dabei hielt er auch die Predigt über Mt 28,16-20. Hier können Sie die Predigt im Volltext nachlesen und im Video nachschauen.