Ulrich Heckel: Die Kommunen sollten vor Ort entschieden
Stuttgart/Maulbronn. Seit Kirchen und Moscheen wegen der Corona-Pandemie geschlossen werden mussten, ist der islamische Gebetsruf an zahlreichen Orten Deutschlands erstmals lautsprecherverstärkt zu hören. Die Duisburger Zentralmoschee der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) war wohl bundesweit die erste in der Corona-Zeit, die am 20. März den Gebetsruf ertönen ließ. Hannover, Dortmund und Wuppertal, München und zahlreiche andere Orte folgten dem Beispiel.
Unterschiedliche Regelungen in den Kommunen
Mit den Anfragen für den islamischen Gebetsruf gehen Städte und Kommunen unterschiedlich um: Köln gewährte der Ditib-Zentralmoschee und anderen Moscheen den Gebetsruf - Bremerhaven und das hessische Haiger beispielsweise nicht. Die Stadt Mannheim lehnte die Bitte von islamischen Gemeinden nach einem Gebetsruf vom Minarett der Yavuz-Sultan-Selim-Moschee ab. Es brauche zuerst eine öffentliche Diskussion zum Gebetsruf, erklärte Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD).
Ilka Sobottke: Gleiches Recht für Christen und Muslime
Dies sieht die evangelische Pfarrerin Ilka Sobottke, Vorsitzende der Christlich Islamischen Gesellschaft Mannheim e.V. und "Wort zum Sonntag"-Sprecherin anders: "Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dass wir diesen Ruf nicht schon längst hören." Muslime hätten das gleiche Recht, diesen Ruf erklingen zu lassen, wie Christen das Recht hätten, die Glocken zu läuten.
Unterschiedlich ist auch die Häufigkeit der erlaubten Gebetsrufe: Die baden-württembergische Stadt Spaichingen zum Beispiel ließ den Muezzinruf nur einmalig zu Beginn des Ramadans zu, während er in Rottenburg am Neckar an jedem Abend im Fastenmonat zu hören ist.
In Maulbronn ruft der Muezzin donnerstags
Auch in der württembergischen Klosterstadt Maulbronn ist einmal pro Woche am Donnerstagabend der Gebetsruf zu hören. Da habe es auch kritische Stimmen gegeben. Denen habe er gesagt, dass der Muezzinruf nur solange ertöne, wie die Moschee geschlossen sei, sagte Bürgermeister Andreas Fechle dem Evangelischen Pressedienst.
Ulrich Heckel: Die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen
Laut Oberkirchenrat Ulrich Heckel von der württembergischen evangelischen Landeskirche hat jeder das Recht, seinen Glauben zu leben, auch für andere wahrnehmbar: "Der Muezzinruf geht in die Öffentlichkeit, deshalb muss von der öffentlichen Hand nach den Gegebenheiten vor Ort darüber entschieden werden."
Mathias Rohe: verschiedene Grundrechte abwägen
Rechtlich gesehen ist ein Muezzinruf per Lautsprecher prinzipiell erlaubt, allerdings müssen im Einzelfall verschiedene Grundrechte und Interessen abgewogen werden, sagt der Erlanger Rechtsprofessor Mathias Rohe. Dazu zählt beispielsweise der Schutz vor Lärm, der Ort oder die Tageszeit. Es gehe um Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und auch negative Religionsfreiheit - also das Recht, nicht mit Religion konfrontiert zu werden.
Friedmann Eißler fordert eine breite gesellschaftliche Debatte
"Natürlich ist es sehr wichtig, in der Krise zusammenstehen zu stehen", sagt Friedmann Eißler von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Berlin) dem epd. Doch ob der lautsprecherverstärkte islamische Gebetsruf tatsächlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitrage, bezweifle er. Eine solch politisch brisante Entscheidung, die nach der Pandemie vielleicht in manchen Fällen schwer revidierbar sei, sollte nicht im Windschatten der Krise vorgenommen werden. Dafür brauche es eine breite gesellschaftliche Debatte und Zustimmung.
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