Kirchenwahl 2025

Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt

Links ein Wahlzettel mit der Aufschrift: Kirchenwahl 2025 am ersten Advent, mittig ein Text 30.11.2025: Evangelische Kirchenwahl – Das braucht deine Stimme und rechts zwei Hände, die ein Herz bilden und mittig auf dem gebildeten Herzen das Logo der Evangelische Landeskirche in Württemberg
Die Kirchenwahl in Württemberg
Was ist die Kirchenwahl?

Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderätinnen und -räte sowie für eine neue Landessynode abzugeben. 

Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. 

Die Wahlunterlagen für die Kirchenwahl 2025 werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 23. November 2025 zugestellt. Darin sind auch die Briefwahlunterlagen enthalten, sodass Sie Ihre Stimme bequem per Briefwahl abgeben können .

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Wie funktioniert die Briefwahl? Was müssen Sie beachten? Wie verschließen Sie die Umschläge richtig? 
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Alle Infos zur Kirchenwahl auf www.kirchenwahl.de

Die Wahl in die Kirchengemeinderäte

Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen für die Kirchengemeinde. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:

  • bei der örtlichen Gottesdienstordnung
  • beim Opferplan
  • in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
  • beim Bau- und der Erhaltung der Gebäude
  • im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
  • bei Festen der Gemeinde
  • für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde
  • bei Veranstaltungen für alle Altersstufen
  • als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
  • bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind.

Je nach Größe der Kirchengemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern möglichst unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen. Die Kirchengemeinderätinnen und -räte werden bei der Kirchenwahl am 30. November für sechs Jahre gewählt.

Alle Infos zur Kirchenwahl auf www.kirchenwahl.de

Die Wahl der Landessynode

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und bildet gemeinsam mit dem Oberkirchenrat und dem Landesbischof die Kirchenleitung. Die Synode entscheidet über kirchliche Gesetze, entscheidet über die Vergabe der Kirchensteuergelder und plant die Verteilung der Pfarrstellen. Außerdem wählen die Mitglieder der Landessynode – Synodale genannt – den Landesbischof.

Der aktuellen Landessynode gehören derzeit 91 Mitglieder an, darunter 30 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 60 Laiinnen und Laien, die direkt von den Gemeindemitgliedern in einer Urwahl – einmalig für die Evangelischen Kirchen in Deutschland – gewählt werden. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt, das nächste Mal am 1. Advent 2025.

Drei Mal im Jahr treffen sich die Synodalen zu gemeinsamen Sitzungen. Weil die Treffen für die vielfältigen Aufgaben nicht reichen, gibt es verschiedene Gremien und Ausschüsse, die das ganze Jahr über arbeiten, zum Beispiel den Theologischen Ausschuss, den Ausschuss für Diakonie oder den für Mission, Ökumene und Entwicklung. In der Landessynode gibt es, ähnlich den politischen Parteien in den Parlamenten, aber ohne Fraktionszwang, die sogenannten Gesprächskreise: „Lebendige Gemeinde“, „Offene Kirche“, „Evangelium und Kirche“ und „Kirche für morgen“. Präsidentin der aktuellen, 16. Landessynode ist Sabine Foth.

Die erste Synode wurde übrigens 1869, also vor über 150 Jahren, einberufen, damit erhielt die Evangelische Kirche in Württemberg mehr Eigenständigkeit gegenüber Staat und König.

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2025 neigt sich in der württembergischen Landeskirche die aktuelle Legislaturperiode dem Ende zu. Deshalb müssen Ende 2025 alle Gremien neu gewählt werden, über deren Besetzung die Kirchenmitglieder bei der sogenannten Kirchenwahl bestimmen.

Diese Wahl findet am Sonntag, 30. November 2025 gleichzeitig in allen Kirchengemeinden der Landeskirche statt.

Dabei wählen die Kirchenmitglieder ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Kirchengemeinderäte vor Ort und für die Landessynode, die gemäß der württembergischen Kirchenverfassung gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Oberkirchenrat die Landeskirche leitet.

Wahlaufruf von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Ernst-Wilhelm Gohl
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Wahlaufruf zur Kirchenwahl 2025 von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl im Volltext

Liebe Mitglieder der württembergischen Landeskirche, 

am ersten Advent, mit Beginn des neuen Kirchenjahres, werden die Kirchengemeinderäte und die Landessynode neu gewählt.

Diese Gremien sind wichtig für die Arbeit vor Ort und in der Landeskirche. Die Menschen, die sich dort ehrenamtlich für unsere Kirche einsetzen, brauchen Ihre Unterstützung, die Sie in der Wahl zum Ausdruck bringen. Deshalb bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl! Nutzen Sie am ersten Advent die Chance mitzubestimmen, wie die Zukunft der Kirche hier bei uns in Württemberg aussieht.

Ihre Stimme ist wichtig - auch wenn es vielleicht in Ihrer Kirchengemeinde gleich viele Kandidierende wie Plätze im Kirchengemeinderat gibt. Mit Ihrer Stimme stärken Sie das demokratische Mandat der Ehrenamtlichen und geben ihnen Rückenwind für Ihre Arbeit. Gehen Sie zur Wahl und unterstützen Sie damit die Menschen, die sich dort engagieren.

Ihr
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Erklärvideos zur Kirchenwahl 2025

Was ist die Kirchenwahl?
Was ist der Kirchengemeinderat?
Was ist eine Synode?

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Kirchengemeinderätin Margret Börger erzählt

Kirchengemeinderäte und -rätinnen leiten die Gemeinden vor Ort gemeinsam mit den Pfarrpersonen. Was macht das Amt aus? Was macht Freude, was nicht? Warum sollten man sich bei der nächsten Kirchenwahl um das Amt bewerben? Darüber erzählt hier Margret Börger aus Tübingen.

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Kirchenwahl 2025 - erste Informationen

Am 30. November 2025 findet in allen Kirchengemeinden der Landeskirche die Kirchenwahl statt, bei der die Mitglieder zum Ende der aktuellen Legislaturperiode sowohl die Kirchengemeinderäte als auch die Landessynode neu wählen. Hier finden Sie erste Infos zur Wahl.

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Mehr Informationen rund um die Kirchenwahl 2025 gibt's hier:

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