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Corona: Kirchenleitung virtuell

Notfallregelungen bei der württembergischen Landeskirche

Virtuelle Konferenz des Krisenstabs mit Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July (u.l.) und OKR-Direktor Stefan Werner (o.l).privat

Stuttgart. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg bereitet ihre Leitungsgremien auf den Corona-Krisenmodus vor. Wenn Beschlüsse gefasst werden müssen, kann dies ab sofort im Rahmen von Videokonferenzen geschehen.

Sowohl das Kollegium des Oberkirchenrats als auch der Geschäftsführende Ausschuss der Landessynode, der dringende Beschlüsse zwischen den Tagungen der Landessynode treffen kann, „können ab sofort mittels Videokonferenzen zusammenkommen und Beschlüsse fassen“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Oberkirchenrat. „Damit ist die Landeskirche arbeitsfähig, auch wenn soziale Kontakte weiter eingeschränkt werden oder Gremiumsmitglieder unter Quarantäne stehen“.

Videokonferenzen empfiehlt die Landeskirche auch den einzelnen Kirchengemeinden; Voraussetzung dafür sei jedoch eine Entscheidung der beiden jeweiligen Kirchengemeinderats-Vorsitzenden. Auf die Video-Lösung werde man „in begrenztem Umfang“ auch bei der Besetzung von Pfarrstellen zurückgreifen.

Unterschriften statt Handheben

Der Geschäftsführende Ausschuss der Landessynode ermöglicht Kirchengemeinden und -bezirken zudem, verstärkt mit dem sogenannten Umlaufverfahren zu arbeiten. Das heißt: Als Ersatz für physische Zusammenkünfte von Gremien können Beschlüsse durch Gegenzeichnung der Mitarbeiter gefasst werden. Wahlen sind zudem als reine Briefwahl möglich.


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    • Handreichung neu zum schriftlichen Verfahren und Briefwahlverfahren Stand 1.3.2021
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      04.03.2021

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