Jahreslosungen begleiten Christen vieler Länder und Konfessionen durch das ganze Jahr. 1930 wurde die erste Jahreslosung auf Initiative des württembergischen Pfarrers Otto Riethmüller ausgerufen - damals auch ein politisches Statement in unruhiger Zeit: „Ich schäme mich des Evangeliums von Christus nicht“ (Röm 1,16). Nun hat die Ökumenische Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen die 100. Jahreslosung ermittelt - sie wird 2029 gelten: „Du bist von Gott geliebt“ aus Daniel 9,23. Hier erklärt Oberkirchenrat Dr. Jörg Schneider, Leiter des theologischen Dezernats im Oberkirchenrat, warum Jahreslosungen nach wie vor große Bedeutung haben.

Was macht die Bedeutung der Jahreslosungen für das Leben in unserer Landeskirche aus?
Dr. Jörg Schneider: Die Jahreslosungen helfen mehr als die Tageslosungen, größere Entscheidungen und längerfristige Entwicklungen zu strukturieren und auf ihren geistlichen Gehalt hin zu prüfen. Sie werden das Jahr über immer wieder herangezogen und in Überlegungen einbezogen und stellen somit einen hilfreichen Prüfstein dar. Außerdem werden sie mit einem Bild verbunden, das zur Meditation und Inspiration immer wieder vor Augen geführt werden kann. Text und Bild begleiten einen allein oder Gremien und Gruppen. Sie deuten im Jahreslauf darauf hin, dass es größere Zusammenhänge gibt als das Tagesgeschäft suggeriert.
Ein Jahr ist ein langer Zeitraum - warum ist die Idee einer Jahreslosung immer noch (oder gerade in unserer Zeit) aktuell?
Dr. Jörg Schneider: Gerade weil die Jahreslosungen einen langen Zeitraum betreffen, bleiben sie in schnelllebigen Zeiten wichtig. Sie helfen, sich auf einen biblischen Gedanken zu fokussieren und von daher zu leben, zu denken und zu entscheiden.
Was ist der historische Hintergrund? Woher kommt die Tradition der Jahreslosung?
Dr. Jörg Schneider: Die Tradition der Jahreslosung begann 1930 mit Pfarrer Otto Riethmüller, der in Bad Cannstatt geboren und bestattet wurde. Heute wird die Wahl von der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen verantwortet.
Die Ökumenische Arbeitsgemeinschaft Bibellese (ÖAB) hat als Mitglieder 23 Werke aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Polen und Frankreich. Jedes Werk entsendet einen Delegierten oder eine Delegierte zur Jahrestagung. Jedes Mitglied reicht zwei Bibelworte für die zu ermittelnde Jahreslosung ein, die für wenigstens fünf Jahre nicht schon als Monatsspruch nominiert worden sein dürfen. Gibt es Überschneidungen bei den Vorschlägen, reduziert sich die Zahl der Vers-Kandidaten. „Es kann passieren, dass wir wirklich 46 Vorschläge haben, oder deutlich weniger. Bei der Jahreslosung 2028 hatten wir mehrere Überschneidungen“, schildert die Vorsitzende des ÖAB, Dr. Jutta Henner. Ein mehrfach genannter Spruch gehe mit Heimvorteil ins Rennen, „weil klar wird: Der hat was.“ Die Jahrestagung zieht den Kreis immer enger, mit jeder Gruppenarbeitsphase werden Verse ausgeschlossen. Bis die Jahreslosung feststeht, haben die Anwesenden Schweigepflicht.
Kirchliche Jugendarbeit legte 1925 den Grundstein für das Zustandekommen der Jahreslosungen. Hervorgegangen ist die ÖAB aus der christlichen Jungmännerarbeit (dem heutigen CVJM) und dem Reichsverband weiblicher Jugend, dessen Leiter, Pfarrer Otto Riethmüller, 1930 die erste Jahreslosung festhielt: Römer 1,16; „Ich schäme mich des Evangeliums von Christus nicht.“ Bis heute sind zwei Bibelfassungen für den Wortlaut der Jahreslosung zulässig, Martin Luthers Übersetzung (in der Auflage von 2017) und die Einheitsübersetzung (2016), damit ökumenischer Konsens erfolgen kann. An die Bedeutung des Bibellesens bei jungen Menschen knüpft die Teilnahme der Jugenddelegierten bis heute an. Die Leipziger Studie zum Bibelgebrauch (2022/23) ermittelte in der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen: „Diese Generation ist weniger christlich, aber liest mehr in der Bibel“, zitiert Jutta Henner. Dieselbe Ernsthaftigkeit beobachte sie bei den Jugenddelegierten. Die kommen teils von Schulen, teils direkt aus den Mitgliedswerken, wo sie etwa ein Praktikum gemacht haben, von Hochschulen oder sie bewerben sie sich individuell.
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