18.03.2026

Wenn weltweit das Licht ausgeht …

Landeskirche unterstützt Earth Hour am Samstag, 28. März

Die Earth Hour wurde im März 2007 in Sydney vom WWF Australien ins Leben gerufen. Aus einer zunächst lokalen CO₂‑Kampagne entstand eine weltweite Bewegung, die inzwischen zum 20. Mal dazu aufruft, von 20:30 bis 21:30 Uhr das Licht auszuschalten - als Zeichen für Klima‑ und Naturschutz. Neben diesem symbolischen Akt gibt es jedoch auch gesetzliche Vorgaben und zahlreiche freiwillige Maßnahmen, mit denen Lichtverschmutzung und ihre Folgen wirksam reduziert werden können. Das Umweltreferat der Landeskirche unterstützt die Earth Hour. Siglinde Hinderer, Umweltreferentin der Landeskirche, schreibt dazu:

Lichtverschmutzung aus dem All gesehen
Lichtverschmutzung aus dem All gesehen

In der biblischen Schöpfungsgeschichte wird deutlich, dass Abend und Morgen, Tag und Nacht einen geordneten Rhythmus bilden. In der Praxis sieht es heute oft ganz anders aus: Straßenlaternen, Bürotürme, Einkaufszentren, Werbeflächen, Sportstätten und angestrahlte Gebäude erhellen den Nachthimmel. 80% der Gesamtbevölkerung leben mittlerweile unter einem lichtverschmutzten Himmel. Und der Trend ist steigend: Nach Satellitendaten nimmt die weltweite Lichtverschmutzung jährlich je nach Messmethode um 2% bis 10% zu. 

Die Auswirkungen des künstlichen Lichts sind unterschiedlich. Während sich manche Menschen bei einer nächtlichen Beleuchtung des öffentlichen Raums sicherer fühlen, leiden andere unter Schlaf- und Stoffwechselstörungen und Folgeerkrankungen.

Ein Drittel der Wirbeltiere und über die Hälfte der wirbellosen Arten sind nachtaktiv und auf Dunkelheit angewiesen. Künstliches Licht verändert ihre Nahrungssuche, stört bei der Orientierung und hat Auswirkungen auf ihr Fortpflanzungsverhalten. Insekten werden vom Licht angezogen und sie sterben an Erschöpfung oder verbrennen an heißen Leuchtmitteln. 

Die Nacht‑/Außenbeleuchtung benötigt inzwischen 1 bis 3 % des weltweiten Stromverbrauchs. Energieeinsparungen, die durch die Umstellung auf LED-Leuchten erreicht wurden, werden durch die Zunahme der Beleuchtung  häufig wieder aufgefressen. 

Siglinde Hinderer, Leiterin des Umweltreferats der württembergischen Landeskirche
Siglinde Hinderer, Leiterin des Umweltreferats der württembergischen Landeskirche

Bei der Earth Hour mitmachen

Weltweit beteiligen sich tausende Städte an der Earth Hour und an bekannten Wahrzeichen wie dem Brandenburger Tor wird das Licht für eine Stunde ausgeschaltet. Auch zahlreiche private Haushalte machen mit und verbringen diese Zeit bewusst bei Kerzenschein oder im Dunkeln.

Möchte eine Kirchengemeinde die Earth Hour als Zeichen zur Bewahrung der Schöpfung nutzen und die Außenbeleuchtung (wo sicherheitstechnisch möglich) abschalten, kann sie dies durch Aktionen oder Infostände begleiten, um weitere Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme zu gewinnen. Gemeinden und Einrichtungen können sich beim WWF auch offiziell auf der WWF-Webseite registrieren, um auf der Earth‑Hour‑Karte gelistet zu werden. 

Den Artenschutz dauerhaft stärken – praktische Tipps 

Für Menschen und Tiere, die unter der Lichtverschmutzung leiden, reicht eine symbolische Stunde der Dunkelheit nicht aus. Für sie ist entscheidend, dass die gesetzlichen Vorgaben konsequent eingehalten werden und notwendige Beleuchtungen so schonend, insektenfreundlich und artenschutzgerecht wie möglich gestaltet sind. 

Praktische Hinweise und Empfehlungen gibt die Broschüre „Licht und Artenschutz“.

Gesetzliche Vorgabe: Beleuchtungsverbot 

Gebäude und Fassaden baulicher Anlagen dürfen laut § 21 des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes nicht beleuchtet werden: 

  • ganztägig vom 1. April bis zum 30. September, 

  • von 22 bis 6 Uhr vom 1. Oktober bis zum 31. März, 

soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist. 

Wenn das Anstrahlen der Gebäude nicht in der Hand der Kirchengemeinde liegt, empfiehlt das Umweltreferat, mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und schriftlich auf das Beleuchtungsverbot hinzuweisen. 

Für historisch und kulturell bedeutsame Gebäude ist eine Ausnahmeregelung durch die jeweils zuständige Untere Naturschutzbehörde möglich. Diese kann bei den Landratsämtern sowie in großen Kreisstädten bei den Verwaltungsgemeinschaften beantragt werden.

Weitere Informationen: 

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