06.12.2024

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl zur Diskussion um die Neuregelung des § 218

„Die Unterscheidung zwischen potenziell behindertem Leben und potenziell nicht behindertem Leben steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen“

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl hat sich in einer Stellungnahme zur Neuregelung des § 218 geäußert (Volltext siehe unten). Er kritisiert darin scharf die im Gesetzentwurf erkennbare Unterscheidung zwischen potenziell behindertem und potenziell nicht behindertem Leben in der Frage der Beratungspflicht sowie die geplante Abschaffung der dreitägigen Wartezeit zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch. Auch wendet sich Gohl deutlich gegen den Plan, die Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 zu beschließen.

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Im Folgenden finden Sie den Volltext der Stellungnahme von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 eröffnet erneut die ethische Debatte um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit der Schwangeren. Beides sind Grundrechte, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder hervorgehoben. Die derzeitige Regelung hält die Balance zwischen diesen beiden Grundrechten. Lösungen, die diese Balance in die eine oder andere Richtung verschieben, werden der Komplexität nicht gerecht.   

Der Kompromiss, der mit der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung gefunden wurde, hat Anfang der 1990er Jahre zu einer nachhaltigen gesellschaftlichen Befriedung beigetragen. Der Vorwurf, dass Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, durch § 218 kriminalisiert würden, ist nicht zutreffend. Denn bei einem Abbruch nach Beratung bis zur 12. Woche ist nach § 218 kein Straftatbestand erfüllt.  

Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt diese Befriedung aufs Spiel. Diese Kritik wiegt umso schwerer, da das jetzige Verfahren eine Gesetzesänderung im Schnellverfahren vorsieht – so kurz vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025. Ein solches Gesetz, ohne eine breite gesellschaftliche Debatte zu führen, um dabei alle Argumente auszutauschen und zu gewichten, ist einer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie unwürdig.   

Bevor die Politik das bestehende Gesetz ändert, gibt es auch so vieles zu tun: Die Beratungsangebote und Unterstützungsleistungen für schwangere Frauen und ihre Familien müssen massiv ausgebaut werden.  

Zudem wirft der vorgelegte Gesetzesentwurf neue Fragen auf, die ebenfalls noch zu klären sind: Die zu begrüßende Beratungspflicht sollte auch für Schwangerschaftsabbrüche gelten, die durch pränataldiagnostische Befunde eine medizinische Indikation haben. Potenziell behindertes Leben wird im Gesetzentwurf weniger geschützt als potenziell nicht behindertes Leben. Diese Unterscheidung steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Außerdem ist die Abschaffung der bislang vorgeschriebenen Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch für eine ethische Entscheidung dieser Tragweite nicht angemessen. 

Ich hoffe sehr, dass die jetzt aufbrechenden Konflikte nicht zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein.“

Hintergrund

Am 5.12.2024 wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 beraten. Ziel dieses Antrags ist die Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch soll demnach zukünftig bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtlich zulässig sein, wenn zuvor eine verpflichtende Beratung stattgefunden hat. Die Kosten des Abbruchs sollen von den Krankenkassen übernommen werden, eine Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch ist nicht mehr vorgesehen. 

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Schon gewusst?

Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.

Grafik Kirchensteuer wirkt Diakonie

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Experten rechnen als Folge der Corona-bedingten Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen und des Homeoffices zahlreicher Beschäftigter mit zunehmende häuslicher Gewalt (Symbolfoto).

Geschützt vor Corona, bedroht in der Familie

Die gute Nachricht zuerst: Rund zwei Wochen nach Inkrafttreten strenger Kontaktbeschränkungen als Reaktion auf die Corona-Pandemie „vermerken wir noch keine signifikante Häufung von häuslicher Gewalt“, berichtet Diplom-Sozialarbeiterin Christiane Scheible vom Verein „Frauen helfen Frauen“ in Ulm. Sie fügt aber hinzu: Dies könne sich „unserer…

Weiterlesen

Marianne Koch.

Erste Dekanin Süddeutschlands gestorben

Marianne Koch ist tot. Die erste Dekanin Süddeutschlands starb am Montag, 30. März, im Alter von 89 Jahren in Metzingen. Sie habe viele Frauen in der Landeskirche ermutigt, Leitungspositionen zu übernehmen, würdigte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July.

Weiterlesen

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July in seinem Videoblog zur Corona-Krise

Neues Bischofswort in der Corona-Krise

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July hat sich am Montag mit einem weiteren Video an die Mitglieder der Landeskirche gewandt - und um Geduld in der Corona-Krise gebeten. Geduld, zitierte er aus dem Brief des Apostels Paulus an die Galater, „ist eine Frucht des Geistes“.

Weiterlesen

Auf seiner Homepage wirbt das Diakoneo um freiwillige Helfer.

Diakoneo sucht freiwillige Helfer

Die Kliniken des Sozialträgers Diakoneo suchen Ärzte, Pflegekräfte und Medizinstudenten als Freiwillige. Wegen der steigenden Zahl von Corona-Infizierten brauche man in den Krankenhäusern in Schwäbisch Hall, Nürnberg, Ansbach, Schwabach und Neuendettelsau Verstärkung, teilte Diakoneo am Montag mit.

Weiterlesen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Corona: Kretschmann dankt den Kirchen

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat den Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Corona-Krise für ihren „unschätzbaren Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt“ gedankt.

Weiterlesen

Januar 2020, die Corona-Krise war noch weit: Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July (sitzend, links) hat mit Bischof Dr. Gebhard Fürst im Klinikum Stuttgart die Rahmenvereinbarung zur ökumenischen Klinik-Seelsorge unterzeichnet. Direkt hinter July beobachten der Ärztliche Direktor der Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Professor Dr. Wolfram G. Zoller, und sein Team die Szene. Zu den Beobachtern der Unterzeichnung gehörten auch der Medizinische Vorstand am Klinikum, Professor Dr. Jan Steffen Jürgensen (hintere Reihe, 3. v. r.) und Pfarrer Thomas Dreher, Vorsitzender des Konvents der Evangelischen Krankenhaus- und Kurseelsorge Württemberg (r.)

July: Mehr Geld für Pflegekräfte

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July spricht sich dafür aus, die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen finanziell besser zu stellen. Eine Lehre aus der Corona-Krise sollte sein, dem Personal medizinischer Einrichtungen nicht nur zu applaudieren. Berufstätige in diesem Bereich sollten besser bezahlt werden, so July.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y