06.12.2024

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl zur Diskussion um die Neuregelung des § 218

„Die Unterscheidung zwischen potenziell behindertem Leben und potenziell nicht behindertem Leben steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen“

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl hat sich in einer Stellungnahme zur Neuregelung des § 218 geäußert (Volltext siehe unten). Er kritisiert darin scharf die im Gesetzentwurf erkennbare Unterscheidung zwischen potenziell behindertem und potenziell nicht behindertem Leben in der Frage der Beratungspflicht sowie die geplante Abschaffung der dreitägigen Wartezeit zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch. Auch wendet sich Gohl deutlich gegen den Plan, die Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 zu beschließen.

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Im Folgenden finden Sie den Volltext der Stellungnahme von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 eröffnet erneut die ethische Debatte um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit der Schwangeren. Beides sind Grundrechte, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder hervorgehoben. Die derzeitige Regelung hält die Balance zwischen diesen beiden Grundrechten. Lösungen, die diese Balance in die eine oder andere Richtung verschieben, werden der Komplexität nicht gerecht.   

Der Kompromiss, der mit der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung gefunden wurde, hat Anfang der 1990er Jahre zu einer nachhaltigen gesellschaftlichen Befriedung beigetragen. Der Vorwurf, dass Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, durch § 218 kriminalisiert würden, ist nicht zutreffend. Denn bei einem Abbruch nach Beratung bis zur 12. Woche ist nach § 218 kein Straftatbestand erfüllt.  

Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt diese Befriedung aufs Spiel. Diese Kritik wiegt umso schwerer, da das jetzige Verfahren eine Gesetzesänderung im Schnellverfahren vorsieht – so kurz vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025. Ein solches Gesetz, ohne eine breite gesellschaftliche Debatte zu führen, um dabei alle Argumente auszutauschen und zu gewichten, ist einer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie unwürdig.   

Bevor die Politik das bestehende Gesetz ändert, gibt es auch so vieles zu tun: Die Beratungsangebote und Unterstützungsleistungen für schwangere Frauen und ihre Familien müssen massiv ausgebaut werden.  

Zudem wirft der vorgelegte Gesetzesentwurf neue Fragen auf, die ebenfalls noch zu klären sind: Die zu begrüßende Beratungspflicht sollte auch für Schwangerschaftsabbrüche gelten, die durch pränataldiagnostische Befunde eine medizinische Indikation haben. Potenziell behindertes Leben wird im Gesetzentwurf weniger geschützt als potenziell nicht behindertes Leben. Diese Unterscheidung steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Außerdem ist die Abschaffung der bislang vorgeschriebenen Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch für eine ethische Entscheidung dieser Tragweite nicht angemessen. 

Ich hoffe sehr, dass die jetzt aufbrechenden Konflikte nicht zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein.“

Hintergrund

Am 5.12.2024 wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 beraten. Ziel dieses Antrags ist die Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch soll demnach zukünftig bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtlich zulässig sein, wenn zuvor eine verpflichtende Beratung stattgefunden hat. Die Kosten des Abbruchs sollen von den Krankenkassen übernommen werden, eine Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch ist nicht mehr vorgesehen. 

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Schon gewusst?

Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.

Grafik Kirchensteuer wirkt Diakonie

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

PM: Heilbronner Prälat i. R. Hans-Dieter Wille wird 80

Der Heilbronner Prälat im Ruhestand Hans-Dieter Wille feiert am 5. Juni 2026 seinen 80. Geburtstag. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl würdigt den ehemaligen Heilbronner Prälaten als brillanten Theologen und beeindruckenden Redner

Weiterlesen

Evangelischer Buchpreis

Annett Gröschner ist mit dem Evangelischen Buchpreis des Evangelischen Literatur-Portals e.V. für ihren Roman „Schwebende Lasten“ ausgezeichnet worden. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl, Vorsitzender des Vereins, würdigte in seinem Grußwort Annett Gröschners Roman.

Weiterlesen

Vorfreude auf die 200-Jahr-Feier im Jahr 2028

Vom 12. bis 18. Mai war eine württembergische Delegation unter Leitung von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl zu Gast bei der Presbyterianischen Kirche in Ghana (PCG). Darüber berichtet hier Kirchenrätin Dr. Christine Keim.

Weiterlesen

„Kirche fördert Ehrenamt und Demokratie aus Überzeugung“

Am 23. Mai begeht Deutschland zum Geburtstag des Grundgesetzes den sogenannten Ehrentag. Die vielfältigen Angebote der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für die Menschen im Land sind ohne die weit über 100.000 ehrenamtlich Mitarbeitenden nicht vorstellbar.

Weiterlesen

Gottesdienste in großen Stadtkirchen zu Pfingsten

Hier finden Sie die Gottesdienste, die in den Prälaturkirchen unserer Landeskirche zu Pfingsten gefeiert werden. 

Weiterlesen

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum

Übergriffe im digitalen Raum spiegeln Rollenbilder, Machtverhältnisse und abwertende Haltungen wider – und sie prägen, wie Menschen einander offline begegnen. Darüber berichten hier mehrere Arbeitsbereiche der Landeskirche.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y