| Landessynode

Klimaschutzgesetz, Verwaltungsreform und erster Doppelhaushalt auf der Tagesordnung

Herbsttagung der württembergischen Landessynode vom 24. bis 26. November

Am Donnerstag, 24. November, trifft sich die Württembergische Evangelische Landessynode zu ihrer dreitägigen öffentlichen Herbsttagung im Stuttgarter Hospitalhof. Sie findet präsent statt und wird per Livestream übertragen. Die 91 Synodalen beraten und beschließen zum ersten Mal in der Geschichte der Landeskirche einen Doppelhaushalt. Im Rahmen der Haushaltsdebatte entscheidet die Synode auch über die genaue Verwendung der zusätzlichen Einnahmen aus der Kirchensteuer auf die Energiepreispauschale in Höhe von geschätzt 5,2 Millionen Euro. Außerdem steht neben vielen anderen Themen auch ein Klimaschutzgesetz für die Landeskirche und ein Gesetz über die Modernisierung der kirchlichen Verwaltung auf der Tagesordnung.

Bild: Gottfried Stoppel

„Die Landessynode hat in der Sommertagung 2022 beschlossen, dass künftige Haushalte als Doppelhaushalt beschlossen werden. Dies ist nun in dieser Herbstsynode erstmalig der Fall. Der Oberkirchenrat hat der Synode den Doppelhaushalt 2023/2024 zur Beschlussfassung und Beratung vorgelegt,“ so Synodalpräsidentin Sabine Foth. Weiterhin liege das Verwaltungsmodernisierungsgesetz zur Beratung und Beschlussfassung vor, das „das Erreichen einer starken Verwaltung“ sowie Digitalisierung und Vernetzung zum Ziel habe sowie die Einführung eines neuen Berufsbildes in den Kirchengemeinden – die Assistenz der Gemeindeleitung.

Klimaschutzgesetz

Weiter sagte Foth: „Ich persönlich freue mich besonders, dass auch die Beratungen über unser Klimaschutzgesetz abgeschlossen sind und nun das Plenum den Beschluss fassen kann.“ Wichtig sei es der Landessynode außerdem, auch den Blick auf die Themen der weltweiten Kirche zu richten, so Foth. Unter anderem steht ein Bericht des Oberkirchenrats über die Verfolgungssituationen von Christinnen und Christen in Indien, China, Nigeria, Eritrea, Äthiopien und Armenien auf der Tagesordnung.

Doppelhaushalt 2023/2024

Dr. Fabian Peters aus dem Referat Haushalt und Steuern im Evangelischen Oberkirchenrat legte dar, der Oberkirchenrat plane mit einem Kirchensteueraufkommen von 820 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und 835 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024. Im Haushaltsplan 2022 sei noch ein Kirchensteueraufkommen von 724 Mio. Euro veranschlagt worden. Aber obwohl die Landeskirche von einem bedeutsamen Wachstum der Kirchensteuererträge ausgehe, ergebe sich im Jahr 2023 ein Fehlbetrag von 21,9 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2024 ein Fehlbetrag von 3,8 Mio. Euro. „Die gestiegenen Erträge reichen nicht aus, um den vor allem inflationsbedingt starken Anstieg der Aufwendungen auszugleichen“, erklärte Peters. Einsparungen seien nötig. „Der Evangelische Oberkirchenrat schlägt vor, bis 2030 im landeskirchlichen Stellenplan 155 Stellen als künftig wegfallend zu bezeichnen. Dank einer soliden Rücklagenpolitik kann solch eine Anpassung in einem überlegten Prozess mit ausreichend Vorbereitungszeit erfolgen.“

Kirchensteuereinnahmen aus Energiepreispauschale

Peters ging auch auf die zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 5,2 Mio. Euro ein, die die Landeskirche im laufenden Jahr aufgrund der an alle Steuerpflichtigen ausgezahlten, einkommensteuer- und damit auch kirchensteuerpflichtigen Energiepreispauschale vereinnahmt. „Dieses Geld, das dem Wesen nach eigentlich nicht für unseren Steuertopf bestimmt war, will die Landeskirche nicht für sich – so hat es Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl formuliert. Deswegen wird die Landeskirche diese Mehrerträge zur Unterstützung bedürftiger und einkommensschwacher bzw. von den Verteuerungen besonders Betroffener an einen Energiefonds weiterleiten,“ so Peters.

Schwerpunkte der kommenden Jahre

Die Landeskirche setze in den kommenden Jahren besondere Schwerpunkte, so Peters, die ihre Verantwortung zur Bewahrung der Schöpfung und ihren Einsatz für die Schwachen in unserer Gesellschaft in Württemberg und darüber hinaus unterstreichen. So seien im Rahmen der Maßnahmenplanung 2023 und durch den Einsatz besonderer Restrukturierungsmittel 10,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und 14,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes vorgesehen sowie 4,2 Mio. Euro in beiden Planjahren zur zusätzlichen Förderung von evangelischen Kindertageseinrichtungen, 3,0 Mio. Euro zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Herkunftsländern und 2,2 Mio. Euro in 2023 bzw. 2,4 Mio. Euro in 2024 für das Gemeindediakonat.

Finanzielle Situation ist stabil

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses der Synode, betonte, die finanzielle Situation der Landeskirche sei stabil, und man rechne für die kommenden Jahre mit inflationsbedingt steigenden Kirchensteuereinnahmen, denen aber auch entsprechend höhere Kosten gegenüberstünden. „Die geplanten Ausgaben sind höher als die erwarteten Einnahmen. Wir können den Haushalt nur durch Rücklagenentnahme ausgleichen“, so Geiger. Zugleich lobte er die Sparbemühungen des Oberkirchenrats: „Der Oberkirchenrat spart, wo es irgend geht. Wie bereits in diesem Jahr werden auch im Doppelhaushalt 2023/2024 die Budgets im Oberkirchenrat um 0,9 Prozent jährlich gekürzt.“ Damit seien aber die Sparpotenziale bei den Sachkosten ausgereizt. Es müsse in den kommenden Jahren darum gehen, „Aufgabenfelder zu verkleinern bzw. aufzugeben und Personal einzusparen“. Dazu habe der Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte einen Strukturstellenplan beschlossen.

Kirchensteuerzuweisung an Gemeinden steigt

Mit Blick auf die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke sagte Geiger: „Eine auskömmliche Finanzierung unserer Kirchengemeinde und -bezirke ist trotz Inflation und hoher Energiepreise einigermaßen sichergestellt.“ Obwohl in der Eckwerteplanung ein Minus von 0,7 Prozent vorgesehen gewesen sei, habe bereits die Frühjahrssynode aufgrund des stabilen Kirchensteuereingangs einen Inflationsausgleich von 2,2% beschließen und einen Sonderbeitrag von 5 Mio. Euro in Aussicht stellen können. Für das zweite Jahr im Doppelhaushalt werde der Sonderbetrag sogar auf 7 Mio. Euro steigen.  Damit steige die Kirchensteuerzuweisung an die Gemeinden um insgesamt 3,5 Prozent.

Kirche nicht über Zahlen definieren

Die Zahl der Kirchenaustritte nehme zu, deshalb müsse die Kirche „die richtigen Schlüsse ziehen und die not­wendigen Entscheidungen treffen“. Aber es sei „unsere Challenge als Kirche zu lernen, uns nicht über Zahlen zu definieren. Wir sind da, um eine Botschaft weiterzusagen. Und diese Botschaft ist nicht uniform. Diese Botschaft wird in der Aka­demie Bad Boll anders ausgesprochen als im Amt für Missionarische Dienste. Diese Botschaft klingt in der Kinderkirche anders als in der Kantorei. Aber diese Botschaft beinhaltet immer das Evangelium von Jesus Christus. Durch ihn ist unsere Botschaft nicht weniger wertvoll, auch wenn wir weniger werden.“

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