| Landessynode

Gemeinsam Hoffnungsträger sein

Ältestenrat der Landessynode im Gespräch mit Diözesanrat

Die Situation der Kirchen in der heutigen Zeit sowie die ökumenische Zusammenarbeit vor Ort waren Schwerpunkt-Themen beim Treffen des Ältestenrates der württembergischen Landessynode und des Diözesanrats der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Sabine Foth, Präsidentin der 16. Landessynode, im Gespräch mit Dr. Johannes Warmbrunn, Sprecher des Diözesanrats. Bild: Szuck, Diözese Rottenburg-Stuttgart

„Die gesellschaftlichen Herausforderungen nehmen zu. Hier wollen wir ökumenisch eng zusammenarbeiten und Hoffnungsträgerinnen und Hoffnungsträger sein“, so Sabine Foth, Präsidentin der 16. Landessynode, im Gespräch mit Dr. Johannes Warmbrunn, Sprecher des Diözesanrats.

Der Ältestenrat der württembergischen Landessynode und der Diözesesanrat wollen sich auch in Zukunft eng austauschen. Einigkeit bestand auch darüber, dass das kirchliche Ehrenamt weiter gestärkt werden soll.

Der Ältestenrat der Landessynode unterstützt die Synodalpräsidentin bei der Führung der Amtsgeschäfte. Er ist an der Aufstellung der Tagesordnung beteiligt und kann Kandidaten für anstehende Wahlen vorschlagen. Dem Ältestenrat gehören unter anderem die Präsidentin der Landessynode, Sabine Foth, die stellvertretende Präsidentin Andrea Bleher und der stellvertretende Präsident Johannes Eißler an.

Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Sie kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Wahl des Landesbischofs auch die kirchliche Gesetzgebung. Sie beschließt beispielsweise den landeskirchlichen Haushaltsplan und regelt die Verwendung der Kirchensteuergelder. Die Landessynode wird alle sechs Jahre direkt von den Gemeindegliedern gewählt.

Der Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart vereint drei Gremien in sich: Als Katholikenrat vertritt der Diözesanrat „die Basis“. Er kann im Namen der Katholiken und Katholikinnen in der Diözese zu wichtigen Angelegenheiten Stellung beziehen. Als Pastoralrat berät er den Bischof und die Diözesanleitung in pastoralen Fragen und bei der Schaffung diözesaner Einrichtungen. Er fördert die Arbeit der kirchlichen Gremien und Verbände und entsendet Vertreter und Vertreterinnen u. a. in überdiözesane Gremien. Als Kirchensteuervertretung entscheidet er über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuer in der Diözese. Er beschließt die Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die Kirchengemeinden sowie den Diözesanhaushalt.


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