Gericht: Land muss trotz Corona mehr Gäste bei Trauerfeiern zulassen
Stuttgarter Verwaltungsgericht gibt Eilantrag der Landeskirche statt
An kirchlichen Trauerfeiern in Baden-Württemberg dürfen auch künftig mehr als 30 Menschen teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem entsprechenden Eilantrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg stattgegeben. Zugelassen sind demnach weiterhin bis zu 100 Gäste. Das Kultusministerium in Stuttgart will diese Regelung aber nur für die Evangelische Landeskirchein Württemberg zulassen.
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Die Landeskirche hatte mit einem Eilantrag auf ein Schreiben des baden-württembergischen Kultusministeriums reagiert, demzufolge aufgrund der „Bundesnotbremse“ ab einer Dreitage-Inzidenz von über 100 die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen auf 30 Personen zu beschränken sei.
„Die eingetretene Rechtsunsicherheit betrifft in diesem Fall gerade Menschen, die ohnehin schon in einer Ausnahmesituation stehen und vielfältig unter den Corona-Vorgaben zu leiden haben. Dies haben die Betroffenenberichte bei den Gedenkfeiern für Corona-Opfer in den vergangenen Monaten erschütternd deutlich gemacht. Die Landeskirche möchte trauernden Menschen beistehen und hier schnellstmöglich eine rechtliche Klärung herbeiführen“ so Kirchenjurist Dr. Winfried Klein.
Bei der juristischen Klärung zeigt sich ein unterschiedliches Verständnis von Bestattungen: Während der Bund Feiern dieser Art offenbar als „private Zusammenkunft“ wertet, an der die Kirchen mitwirken könnten, sieht die Evangelische Landeskirche darin einen öffentlichen Gottesdienst, der nach Infektionsschutzgesetz ausdrücklich von den Beschränkungen ausgenommen ist. Dieser kirchlichen Auffassung schloss sich nun auch das Verwaltungsgericht an. Es sei irrelevant, ob die Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zwischen kirchlichen und nichtkirchlichen Trauerfeiern unterscheide. Auch komme es nicht darauf an, wie einzelne Bundesministerien die gesetzliche Regelung verstünden. Der Gesetzgeber habe § 28b IfSG einschließlich Absatz 4 verabschiedet, „der Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen, ausnahmslos von den Maßnahmen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG befreit.“ Dies gelte somit auch für kirchliche Bestattungen als Zusammenkunft zum Zwecke der von Art. 4 Grundgesetz geschützten Religionsausübung.
Die württembergische Landeskirche tue seit Beginn der Pandemie das ihr Mögliche, um zur Eindämmung der Pandemie beizutragen, so ihr Sprecher Oliver Hoesch. Die staatlichen Maßnahmen habe man stets unterstützt, insbesondere in seelsorgerlichen Fragen allerdings auch kritisch begleitet.
Strenger als das Land ist die Kirche bei höheren Inzidenzen. So gilt seit Dezember ab einer Inzidenz von 200, dass nicht mehr als 50 Personen an einer Bestattung teilnehmen können. Nach den Vorgaben des Landes sind es 100 Personen im Freien.
Den Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichts kann das Land vor dem Verwaltungsgerichtshof anfechten.
Die Kirche ist ein Ort der Hoffnung und Vergewisserung in unsicheren Zeiten: Darin waren sich der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, und der Erzbischof der Erzdiözese Freiburg, Stephan Burger, einig – und darüber, was ihr Amtsverständnis prägt.
Das „Café am Pfarrgarten“ der Verbundkirchengemeinde Türkheim-Aufhausen bietet einen Raum für Austausch und Begegnung. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl war dort zu Besuch und hat sich mit der Initiatorin, Dorothea von Lünenschloß, unterhalten.
Stefan Schwarzer wird Friedenspfarrer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der 45-Jährige ist seit langer Zeit in der kirchlichen Friedensarbeit verwurzelt. Wichtig ist ihm vor allem Bildungsarbeit. Außerdem wünscht er sich offene Gesprächsräume über Fragen des Friedens.
Am Samstag, 17. September 2022, geht es an einem kostenlosen Online-Thementag um digitale Verkündigung. Bei verschiedenen Fortbildungen können haupt- und ehrenamtliche kirchliche Mitarbeitende sich im Bereich „digitale und hybride Verkündigung“ weiterbilden und vernetzen.
Das Hilfswerk „Brot für die Welt“ hat im vergangenen Jahr 9,6 Millionen Euro Spenden und Kollekten von Menschen aus Württemberg erhalten. Der Betrag fällt zwar deutlich geringer aus als im Vorjahr. Doch das liegt an der Corona-Pandemie. Die Bereitschaft, zu spenden, ist zurzeit groß.
Am 29. Juli 2022 besuchte der neue Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl zum ersten Mal den Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Gebhard Fürst. Die guten ökumenischen Verbindungen will der neue Landesbischof fortführen und die Zusammenarbeit vor Ort fördern.
Noch heute ist die Landeskirche auf der mittleren Leitungsebene in Dekanate unterteilt. Diese Struktur geht auf die Synodalordnung von 1547 zurück. Die Dekane hatten schon damals eine Leitungs- und Visitationsfunktion gegenüber der Pfarrerschaft inne.
Dr. Hartmut Metzger ist mit der Otto-Hirsch-Medaille ausgezeichnet worden, die für besondere Verdienste um die interreligiöse Zusammenarbeit vor allem zwischen Christen und Juden verliehen wird. Landesbischof Gohl stellte sich in einem Grußwort klar gegen jeden Antisemitismus.
Ministerpräsident betont Bedeutung des Christentums
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl traf sich am Donnerstag, 28. Juli 2022, mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Antrittsbesuch. Besprochen wurde u. a. die Bedeutung eines guten ökumenischen Handelns der Kirchen in Baden-Württemberg.
Die Landeskirche empfiehlt Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen, schon jetzt Maßnahmen zu ergreifen oder zu planen, mit denen sie ihren Energieverbrauch vor Allem im Hinblick auf den Winter reduzieren können. Das Umweltreferat hilft dabei mit vielfältigen Tipps.
Gabriele Waldbaur (54) ist zur neuen Dekanin des Kirchenbezirks Leonberg gewählt worden. Sie folgt auf Wolfgang Vögele, der zum 31. Juli 2022 in den Ruhestand geht. Der Zeitpunkt ihres Amtsantritts steht noch nicht fest.
Ernst-Wilhelm Gohls erste Predigt als Landesbischof
Am 24. Juli ist Ernst-Wilhelm Gohl in sein Amt als württembergischer Landesbischof eingeführt worden. Dabei hielt er auch die Predigt über Mt 28,16-20. Hier können Sie die Predigt im Volltext nachlesen und im Video nachschauen.