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Asylpfarrer: Mehr Klarheit, auch in innerkirchlichen Diskussionen

Schlecht begrüßt Entscheidung zum Umgang mit konvertierten Asylbewerbern

Asylpfarrer Joachim SchlechtEMH

Stuttgart/Karlsruhe. Der Asylpfarrer und landeskirchliche Beauftragte im Migrationsdienst in Württemberg, Joachim Schlecht, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit zum Christentum übergetretenen Asylbewerbern generell begrüßt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringe mehr Klarheit, auch in innerkirchliche Diskussionen, sagte Asylpfarrer Joachim Schlecht dem Evangelischen Pressedienst (epd). Außerdem würden klarere Grenzen gezogen mit Blick auf unangemessene Einzelfragen zum Glauben des Asylbewerbers. Gut sei auch, dass die Taufe nach diesem Urteil nicht mehr so leicht als asyltaktisches Manöver abgetan werden könne.

„Glaubensprüfung“ nicht zulässig

Nach einem am vergangenen Freitag (22. Mai) veröffentlichten Beschluss dürfen die Verwaltungsgerichte in Deutschland zum Christentum übergetretene Asylbewerber keiner „Glaubensprüfung“ unterziehen. Sie müssten sich jedoch davon überzeugen, dass die im Herkunftsland zu einer Verfolgung führende Glaubensbetätigung für die religiöse Identität des Betroffenen auch eine zentrale Bedeutung habe (AZ: 2 BvR 1838/15). Dies verletze weder das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen oder Religionsgemeinschaften noch die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit des Einzelnen.

Fachkundige Übersetzer und Richter

Der Asylpfarrer betonte weiter, dass es Übersetzer und Richter brauche, die im Christentum bewandert seien. „Unverständlich bleibt, warum nicht, wie bei Traumata, unabhängige Gutachten eingeholt werden können.“ Viele Richter würden weiterhin im komplexen Verfahren in ihrer Dreifachrolle als Alleinentscheider, Protokollant und Begutachtender überfordert sein, sich ein breites Bild von der identitätsprägenden Religiosität des Asylbewerbers zu machen, so Schlecht.

Judith Kubitscheck und Susanne Müller, epd

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