EKD-Jurist: Laizismus diskriminiert Religion
Religionsverfassungsrecht Thema bei Tagung in Bad Boll
Bad Boll/Hannover. Gefährdet der Laizismus - die strikte Trennung zwischen Religion und Staat - die Religionsfreiheit? Ja, sagt Oberkirchenrat Christoph Thiele, Leiter der Rechtsabteilung im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). „Laizismus ist eine Diskriminierung von Religion und das Gegenteil von Religionsfreiheit“, betonte der Jurist in der Evangelischen Akademie Bad Boll bei einer Tagung zum Religionsverfassungsrecht.
Der Laizismus behaupte, dass Religion Privatsache sei und auf den Bereich des Privaten beschränkt werden müsse, sagte Thiele während der Veranstaltung am Wochenende. Dabei sei es eine falsche Annahme, dass der Staat auf diese Weise seiner Neutralität gerecht werden kann. Die Gesellschaft sei kein religionsfreier Raum, und die Religion wirke immer auch im Öffentlichen. „Das ist ihr Anspruch und auch ihr Recht.“
Einseitiger Schutz vor Religion?
Ein System des Laizismus laufe Gefahr, einseitig vor Religion schützen zu wollen und zu versäumen, der Freiheit zur Religion den angemessenen Raum zu geben, sagte Thiele. Die Rechtsordnung des Grundgesetzes sei gerade deshalb neutral, weil in ihr die Staatsbürger die Möglichkeit hätten, ihre religiös-weltanschaulichen Überzeugungen auch im öffentlichen Leben soweit wie möglich zur Geltung zu bringen. Der Staat nehme sich bewusst selbst zurück und sorge dadurch dafür, dass die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre Religionsfreiheit entfalten könnten, so der Oberkirchenrat.