| Politik

Organspende: Erleichterung über Abstimmung

Landesbischof July lobt Bundestagsentscheidung

Verstorbenen dürfen Organe nur dann entnommen werden, wenn sie zu Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich zugestimmt haben (Symbolbild).Scotth23/Pixabay

Berlin/Stuttgart. Die Entscheidung des Bundestags, die Regeln zur Organspende weitgehend unverändert zu lassen und den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur „doppelten Widerspruchslösung“ abzulehnen, stößt auf kirchlicher Seite auf Zustimmung. Sie „wahrt die Selbstbestimmung und Würde des Einzelnen“, sagte Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July.

In namentlicher Abstimmung hatten die Bundestagsabgeordneten am Donnerstagmittag mehrheitlich für die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung votiert - und damit gleichzeitig gegen die „doppelte Widerspruchslösung“, die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterstützt worden war. Sie hätte bedeutet, dass prinzipiell jeder zum potenziellen Spender geworden wäre - es sei denn, er hätte zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen beziehungsweise nahe Angehörige hätten nach dessen Tod ihr Veto eingelegt.

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July.Wilhelm Betz/elk-wue.de

Die nun beschlossene „erweiterte Zustimmungslösung“ sieht hingegen vor, dass die Bürger alle zehn Jahre beispielsweise beim Abholen eines neuen Ausweises auf das Thema Organspende angesprochen werden. Nur wenn sie ausdrücklich einverstanden sind, werden sie in ein zentrales Spenderregister eingetragen.

Diese Variante „wahrt die Selbstbestimmung und Würde des Einzelnen“, betonte der württembergische Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July. Und weiter: „Unser Parlament hat eine kluge und gut begründete Entscheidung getroffen.“

Schon im Vorfeld Stellung bezogen

Schon im Vorfeld hatte die württembergische Landeskirche ein Argumentationspapier zur Neuregelung der Organspende vorgelegt. Und im Interview mit elk-wue.de hatte Pfarrer Dr. Til Elbe-Seiffart aus dem Theologie-Referat des Oberkirchenrates vor einem „Anspruchsdenken auf den Körper eines Verstorbenen“ gewarnt, sollte die von einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Spahn favorisierte „doppelte Widerspruchslösung“ eine Mehrheit finden.

Kirche will für Thema ansprechen

Unterdessen will die Landeskirche ihren Beitrag dafür leisten, die Zahl der Organspender zu erhöhen. So kündigte July an: „Als Kirche werden wir uns einsetzen für eine höhere Sensibilität für Transplantationspatienten und stärker um die Bereitschaft bitten, zu einer eigenen Organspende-Entscheidung zu kommen.“


In der namentlichen Abstimmung haben 432 Abgeordnete für die „erweiterte Zustimmungslösung“ gestimmt; sie war von Abgeordneten um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock und Linken-Chefin Katja Kipping vorgelegt worden. Der von einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterstützte Vorschlag einer „doppelten Widerspruchslösung“ gaben 292 Parlamentarier ihre Stimme, 379 lehnten ihn ab. Außerdem gab es drei Enthaltungen.


    • Vorwort von Landesbischof July zum Argumentationspapier
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      Info: 81 KB | PDF
      13.01.2020

    • Argumentationspapier des Oberkirchenrats zur Neuregelung der Organspende
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      Info: 217 KB | PDF
      13.01.2020

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