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Disziplinarverfahren gegen Kirchenpfleger eingestellt

Stuttgart/Heilbronn. Das vom Heilbronner Kirchenpfleger Rolf Krieg gegen sich selbst beim Evangelischen Oberkirchenrat Stuttgart beantragte Disziplinarverfahren ist eingestellt worden. Nach den Ermittlungen durch Ulrich Hebenstreit, Richter am Bundesgerichtshof a. D., konnten die gegen Herrn Krieg erhobenen Anschuldigungen nicht bestätigt und insbesondere keine Amtspflichtverletzungen festgestellt werden.

Herrn Krieg war unter anderem vorgeworfen worden, den Leiter einer evangelischen Kindertageseinrichtung, gegen den wegen des Besitzes von Kinderpornographie ermittelt wurde, nicht umgehend gekündigt beziehungsweise freigestellt zu haben. Bundesrichter a. D. Hebenstreit hatte im Rahmen seiner Ermittlungen Zugang zu allen Akten und Aufzeichnungen und führte im Übrigen umfängliche Befragungen bei zahlreichen Beteiligten durch, sowohl bei Mitarbeitenden aus dem Bereich der Kirche als auch bei Angehörigen der Polizei und Staatsanwaltschaft. Durch eine Krankheitszeit haben sich diese Ermittlungen verzögert.

Für Disziplinarverfahren gelten strenge Vorschriften in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte, weshalb über ihren Verlauf und ihre Ergebnisse normalerweise nicht berichtet wird. Deshalb können wir keine über diese Pressemitteilung hinausgehenden Informationen zur Verfügung stellen, so sehr wir das bedauern.

Der Oberkirchenrat hat die Vorgänge in Heilbronn zum Anlass genommen, umgehend den Interventionsplan und die Handlungsleitlinien der Landeskirche und der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke zu ergänzen und zu präzisieren: Wer muss wen in welchen Fällen und Fristen informieren, wer muss einbezogen werden, welche Reaktionen und Maßnahmen sind erforderlich? Damit sollen klare, schnelle Abläufe, Reaktionen und Kommunikation auch in unübersichtlichen Situationen gewährleistet werden. Begleitend haben wir die Schulungen von Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen intensiviert. Wir wollen sicherstellen, dass Kindeswohlgefährdungen soweit irgend möglich ausgeschlossen werden.

Die Gesamtkirchengemeinde Heilbronn hat eine Neuausrichtung der Arbeitsstrukturen in dem Bereich der Kindertagesstätten begonnen, eine entsprechende Aktualisierung der Ortssatzung steht an. Die Ortssatzung regelt die Verantwortlichkeiten innerhalb der Gesamtkirchengemeinde. Wertvolle Impulse dafür erbrachte die intensive Arbeit des damals eingerichteten und bis zum Frühjahr 2019 tätigen örtlichen Krisenteams, das die Abläufe in der Gesamtkirchengemeinde in diesem Arbeitsbereich überprüft und ausgewertet hat.

Oliver Hoesch

Sprecher der Landeskirche