
Liebe Leserin, lieber Leser,
es liegt mir am Herzen, für die Kirchensteuer zu danken. Denn sie ermöglicht so Vieles. Tag für Tag können wir Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen begleiten und unterstützen.
Wir kümmern uns um Kranke und Bedürftige, Ratsuchende und Angehörige. Wir vermitteln in Kindertagesstätten und im Religionsunterricht Glaube und Werte, die durch das Leben tragen. Wir richten uns an Menschen, welche die Freude an Gott und dem Evangelium teilen: in Gottesdiensten und Gruppen, bei Taufen und Hochzeiten, in Bildungswerken und in der Kirchenmusik.
Das alles ist möglich durch den persönlichen Einsatz zehntausender Haupt- und Ehrenamtlicher in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen – sowie dank einer verlässlichen Finanzierung: der Kirchensteuer. Für beides bin ich von Herzen dankbar.
Ernst-Wilhelm Gohl, Landesbischof
Die folgende Grafik zeigt, wieviel Euro von 100 Euro Kirchensteuer in der evangelischen Landeskirche welchem Zweck zugutekommen:

🟣 Lebensbegleitung vor Ort und Gottesdienste: Gemeindepfarrdienst, Gottesdienste, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Konfirmationen und Seelsorge
🟠 Kinder, Jugend und Familie: Kindertageseinrichtungen, Jungscharen, Jugendkreise, Waldheime, Freizeiten, Familienangebote
🔵 Diakonie und gesellschaftlicher Zusammenhalt: Hilfe für Menschen in Not durch Beratung in Lebenskrisen, Diakoniestationen, Sozialkaufhäuser, Vesperkirchen, Flüchtlingsarbeit und Dialog mit Arbeitswelt; Umweltschutz, Erwachsenen-, Frauen-, Männer- und Öffentlichkeitsarbeit, Evangelischer Kirchentag. Die Kirchensteuer ist oft die Basisfinanzierung, ohne die es keine Zusatzfinanzierung gäbe.
🟡 Kirche in Deutschland und weltweites Engagement: Unterstützung finanzschwächerer evangelischer Kirchen und der EKD, Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen weltweit und vor Ort, Entwicklungshilfe, Missionswerke
🔴 Lebensbegleitung für besondere Situationen und Berufe: Krankenhaus-, Polizei-, Notfall-, Gefängnis-, Alten- und Pflegeheim-, Telefon- und Flughafenseelsorge
🟣 Bildung und Erziehung: Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, kirchliche Schulen, Fach- und Hochschulen, Büchereien, Fort- und Weiterbildung, Akademie Bad Boll
🟠 Kirchenmusik, Kultur und Veranstaltungen: Chöre, Orchester, Konzerte, Theater, Ausstellungen
🔵 Leitung und Verwaltung: Kirchenleitende Aufgaben und Organisationsaufgaben wie Personalverwaltung, Controlling, Versicherungen, Rechnungsprüfung in den Gemeinden vor Ort und im Oberkirchenrat. Ermöglichung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements
🟡 Kirchensteuererhebung: Entgelt an die staatliche Finanzverwaltung für den Kirchensteuereinzug
🔴 Gebäudeunterhalt: Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser; viele davon ortsbildprägend und denkmalgeschützt
Weil Gott mitten im Leben ist. Er lädt ein, sein Wirken in der Welt mitzugestalten. Kirche macht das sichtbar. Sie ist die Gemeinschaft derer, die an Gott glauben. Sie trägt die Botschaft von Jesus Christus in die Welt. Deshalb gibt es die Kirche: um gemeinsam zu glauben, zu hoffen und zu lieben.
Mitten ins Leben hinein. Die evangelische Landeskirche schaut präzise hin und fragt: Wo braucht es Familienzentren, Beratungsstellen oder Streetworker? Wann Vesperkirchen, Gottesdienste, Seelsorge? Wie viele Kindergärten, Schulen sowie Tagungs- und Bildungsstätten? Welche Chöre, Kunst, Kirchengebäude und Gemeindehäuser? So wirkt die Kirche: Sie begleitet die Menschen ein Leben lang – von der Taufe bis zum letzten Trost.
Um als evangelische Landeskirche verlässlich wirken zu können. Die regelmäßige Kirchensteuer schafft eine stabile Finanzierung. Sie kommt Menschen in den Gemeinden und in der Gesellschaft flächendeckend und dauerhaft zugute. Kirchliche Mittel werden vielfach für gesamtgesellschaftliche Aufgaben verwendet, die oft zusätzlich von Staat oder Privatpersonen unterstützt werden. So wirkt die Kirchensteuer wie ein Hebel und erzeugt Synergien. Deswegen braucht es die Kirchensteuer: damit evangelische Kirche mitten im Leben ist.
Immer wieder liest oder hört man, die Kirchen bekämen vom Staat Geld, das ihnen schon lange nicht mehr zustehe. Das stimmt nicht. Die sogenannten Staatsleistungen haben einen historischen Hintergrund und eine rechtliche Grundlage. Am besten versteht man das anhand eines Gedankenexperiments: Stellen Sie sich vor, Ihre Vorfahren hätten über viele Generationen einen großen Bauernhof besessen und bewirtschaftet. Dann kommt der Staat vor 200 Jahren und enteignet den Hof, so dass Ihre Familie ihn nicht mehr nutzen kann. Das ist ungerecht, oder? Deshalb hat der Staat dann auch festgelegt, dass Ihre Familie jedes Jahr einen Ausgleich erhält für den Umsatz, der Ihnen jedes Jahr entgeht, weil Sie den Hof nicht mehr bewirtschaften können. Und genauso war es bei den Kirchen: Staatliche Institutionen haben im Lauf der Jahrhunderte Klöster und andere Immobilien, große Waldgebiete, Landwirtschaftsflächen und ähnliches enteignet. Deren Rechtsnachfolgerinnen (also seit Gründung der Bundesrepublik die Bundesländer) zahlen dafür diesen Ausgleich, weil eigentlich die Kirchen jedes Jahr Erträge erwirtschaften könnten, wenn sie die Güter noch hätten. Deshalb kann das auch nicht einfach auslaufen. Denn der Schaden entsteht ja jedes Jahr neu. Enden könnten die Staatsleistungen nur, wenn der Staat eine einmalige Ablöse für den Besitz an sich zahlen würde, die logischerweise deutlich höher sein müsste als die aktuellen jährlichen Staatsleistungen. Mit diesem Ausgleich könnten die evangelische und die katholische Kirche neue Finanzierungsquellen erwerben. Die Kirchen wären für eine solche Ablösung offen, aber die Bundesländer, die diese Ablösungen leisten müssten, haben daran aktuell wenig Interesse. Übrigens legen die Kirchen diese Gelder nicht auf die hohe Kante, sondern nutzen sie zur Finanzierung wichtiger Aufgaben, zum Beispiel in der Bildung. Staatliches Geld kommt so wieder der Allgemeinheit zugute.
Die Kirchensteuer wird in Baden-Württemberg wie in ganz Deutschland als Anteil der staatlichen Lohn-, Einkommenoder Kapitalertragsteuer berechnet und verringert als Sonderausgabe die Einkommensteuer. Damit reduziert sich die tatsächliche Kirchensteuerbelastung deutlich und macht so ca. ein Prozent eines durchschnittlichen Einkommens aus. Bei hohen Einkommen kann die Kirchensteuer auf Antrag verringert werden (sog. Kappung der Progression).
Nur wer Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer entrichtet, zahlt auch Kirchensteuer. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Geringverdiener und Rentnerinnen und Rentner mit keinem oder nur geringem zu versteuernden Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.
Der Staat möchte, muss und kann nicht alles machen: In Baden-Württemberg und in ganz Deutschland werden daher öffentliche Aufgaben oft von freien Trägern übernommen, die durch öffentliche Zuschüsse nur teilweise refinanziert werden. Deswegen verwenden die Kirchen in Baden-Württemberg zur Finanzierung auch Kirchensteuermittel.
Wenn ein/e (Ehe-)Partner/-in keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, wird die Kirchensteuer nur auf das Einkommen des Kirchenmitglieds erhoben. Hat dieses kein eigenes oder ein verhältnismäßig geringeres Einkommen, bildet dieses den Lebensführungsaufwand des Kirchenmitglieds unzureichend ab. Deshalb wird für die gestaffelte und nach oben begrenzte Kirchensteuer in Form des „besonderen Kirchgelds“ circa ein Drittel des gemeinsamen Einkommens als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Den Kirchensteuereinzug selbst zu organisieren, wäre deutlich teurer als der Kirchensteuereinzug durch den Staat. Für diesen Service zahlt die Kirche dem Staat eine Gebühr von drei Prozent der Kirchensteuereinnahmen.
Über die Verwendung kirchlicher Finanzmittel wird in demokratisch gewählten Gremien öffentlich beraten und entschieden. Jede jeder kann Einblick nehmen und genau sehen, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Unabhängige Prüfungseinrichtungen kontrollieren regelmäßig die Verwendung der Ressourcen.
Die evangelische Kirche ist flächendeckend vor Ort tätig. Sie lebt Werte. Sie vermittelt Sinn. Sie entwickelt Persönlichkeiten. Um mit Worten zu bezeugen und mit Taten zu leben: Gott ist jedem Menschen nahe.
Diese wertvolle Arbeit ermöglichen Sie mit Ihrer Kirchensteuer - einige Beispiele:

Kostenlose Info-Telefonnummer
0800 / 7137137
Gerne geben die Steuerexperten des Oberkirchenrats montags bis freitags von 9 bis 11:30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr Auskunft. Oder Sie schicken uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an kirchensteuer@elk-wue.de.