Kirchensteuer wirkt

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Liebe Leserin, lieber Leser,

es liegt mir am Herzen, für die Kirchensteuer zu danken. Denn sie ermöglicht so Vieles. Tag für Tag können wir Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen begleiten und unterstützen.

Wir kümmern uns um Kranke und Bedürftige, Ratsuchende und Angehörige. Wir vermitteln in Kindertagesstätten und im Religionsunterricht Glaube und Werte, die durch das Leben tragen. Wir richten uns an Menschen, welche die Freude an Gott und dem Evangelium teilen: in Gottesdiensten und Gruppen, bei Taufen und Hochzeiten, in Bildungswerken und in der Kirchenmusik.

Das alles ist möglich durch den persönlichen Einsatz zehntausender Haupt- und Ehrenamtlicher in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen – sowie dank einer verlässlichen Finanzierung: der Kirchensteuer. Für beides bin ich von Herzen dankbar.

Ernst-Wilhelm Gohl, Landesbischof

Wofür Kirchensteuer

Meine Kirchensteuer für ...

Die folgende Grafik zeigt, wieviel Euro von 100 Euro Kirchensteuer in der evangelischen Landeskirche welchem Zweck zugutekommen:

🟣 Lebensbegleitung vor Ort und Gottesdienste: Gemeindepfarrdienst, Gottesdienste, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Konfirmationen und Seelsorge

🟠 Kinder, Jugend und Familie: Kindertageseinrichtungen, Jungscharen, Jugendkreise, Waldheime, Freizeiten, Familienangebote

🔵 Diakonie und gesellschaftlicher Zusammenhalt: Hilfe für Menschen in Not durch Beratung in Lebenskrisen, Diakoniestationen, Sozialkaufhäuser, Vesperkirchen, Flüchtlingsarbeit und Dialog mit Arbeitswelt; Umweltschutz, Erwachsenen-, Frauen-, Männer- und Öffentlichkeitsarbeit, Evangelischer Kirchentag. Die Kirchensteuer ist oft die Basisfinanzierung, ohne die es keine Zusatzfinanzierung gäbe.

🟡 Kirche in Deutschland und weltweites Engagement: Unterstützung finanzschwächerer evangelischer Kirchen und der EKD, Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen weltweit und vor Ort, Entwicklungshilfe, Missionswerke

🔴 Lebensbegleitung für besondere Situationen und Berufe: Krankenhaus-, Polizei-, Notfall-, Gefängnis-, Alten- und Pflegeheim-, Telefon- und Flughafenseelsorge

🟣 Bildung und Erziehung: Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, kirchliche Schulen, Fach- und Hochschulen, Büchereien, Fort- und Weiterbildung, Akademie Bad Boll

🟠 Kirchenmusik, Kultur und Veranstaltungen: Chöre, Orchester, Konzerte, Theater, Ausstellungen

🔵 Leitung und Verwaltung: Kirchenleitende Aufgaben und Organisationsaufgaben wie Personalverwaltung, Controlling, Versicherungen, Rechnungsprüfung in den Gemeinden vor Ort und im Oberkirchenrat. Ermöglichung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements

🟡 Kirchensteuererhebung: Entgelt an die staatliche Finanzverwaltung für den Kirchensteuereinzug

🔴 Gebäudeunterhalt: Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser; viele davon ortsbildprägend und denkmalgeschützt

Warum Kirchensteuer

Fragen zur Kirchensteuer

Drei Kernfragen zur Kirchensteuer

Warum gibt es die Kirchensteuer?

Weil Gott mitten im Leben ist. Er lädt ein, sein Wirken in der Welt mitzugestalten. Kirche macht das sichtbar. Sie ist die Gemeinschaft derer, die an Gott glauben. Sie trägt die Botschaft von Jesus Christus in die Welt. Deshalb gibt es die Kirche: um gemeinsam zu glauben, zu hoffen und zu lieben.

Wie wirkt die Kirche?

Mitten ins Leben hinein. Die evangelische Landeskirche schaut präzise hin und fragt: Wo braucht es Familienzentren, Beratungsstellen oder Streetworker? Wann Vesperkirchen, Gottesdienste, Seelsorge? Wie viele Kindergärten, Schulen sowie Tagungs- und Bildungsstätten? Welche Chöre, Kunst, Kirchengebäude und Gemeindehäuser? So wirkt die Kirche: Sie begleitet die Menschen ein Leben lang – von der Taufe bis zum letzten Trost.

Wozu braucht es die Kirchensteuer?

Um als evangelische Landeskirche verlässlich wirken zu können. Die regelmäßige Kirchensteuer schafft eine stabile Finanzierung. Sie kommt Menschen in den Gemeinden und in der Gesellschaft flächendeckend und dauerhaft zugute. Kirchliche Mittel werden vielfach für gesamtgesellschaftliche Aufgaben verwendet, die oft zusätzlich von Staat oder Privatpersonen unterstützt werden. So wirkt die Kirchensteuer wie ein Hebel und erzeugt Synergien. Deswegen braucht es die Kirchensteuer: damit evangelische Kirche mitten im Leben ist.

Fakes und Fragen – die wichtigsten Klarstellungen zur Kirchensteuer

Immer wieder liest man, die Kirche sei sehr reich. Warum braucht sie dann auch noch Kirchensteuern?

Gemessen an ihrer Größe und ihren finanziellen Verpflichtungen hat die evangelische Kirche in Deutschland keine großen Rücklagen. Das meiste, was bei der Kirche an Einnahmen reinkommt, geht auch für ihre vielen Aufgaben und Angebote sofort wieder raus und nutzt so den Menschen. Rücklagen und Investments der evangelischen Kirche dienen dazu, ihre großen Verpflichtungen abzusichern. So ist die evangelische Kirche zusammen mit der katholischen Kirche die zweitgrößte Arbeitgeberin in Deutschland – mit der Besonderheit, dass sie die Pensionen und Gesundheits- und Versorgungsleistungen der Pfarrerinnen und Pfarrer selbst zahlen und so die gesetzlichen Renten- und Sozialkassen entlasten. Damit das auf Jahrzehnte verlässlich funktioniert, braucht es natürlich Rücklagen, aus deren Erträgen diese Kosten dauerhaft getragen werden können. Das gilt ebenso für die Erhaltung der vielen, zum großen Teil historischen Gebäude wie Kirchen und Gemeindehäuser, deren Erhalt teuer ist. Die evangelische Kirche besitzt zwar viele Kirchengebäude und Gemeindehäuser – aber einen ökonomischen Wert haben diese Gebäude kaum oder gar nicht. Die Kirche ist für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf jeden Euro Kirchensteuer, also sozusagen die Mitgliedsbeiträge der Kirchenmitglieder, angewiesen. Deshalb strengen sich gerade auch alle Landeskirchen an, ihre laufenden Ausgaben zu senken, z. B. durch die Abgabe von Gebäuden, die hohe Kosten verursachen, oder die Reduzierung von Personalstellen – wie viele Betriebe in der freien Wirtschaft dies auch tun.

Wofür braucht die Kirche eigentlich das ganze Geld? Ist das nicht Profitgier?

Die Kirchen häufen kein Vermögen an. Im Gegenteil: Wäre die evangelische Kirche auf Profit aus, müsste sie die meisten ihrer Angebote streichen. Jugendgruppen, Seniorennachmittage, Krabbelgruppen, Kindergottesdienste, Chöre, Trauergruppen und viele andere Angebote der Kirchengemeinden, selbstverständlich auch die Gottesdienste sind komplett gratis. Um diese vielfältigen Angebote und ihre zahlreichen Einrichtungen halten zu können, ist die Kirche auf die Kirchensteuer, also die Mitgliedsbeiträge, zwingend angewiesen. Bei der Finanzierung der kirchlichen Angebote spielen dann auch Geldanlagen eine Rolle: Ein kleiner Teil der kirchlichen Einkünfte muss gewinnbringend zurückgelegt werden, um aus den Erträgen ihre vielfältige Arbeit verlässlich zu sichern. Die Anlage der Gelder erfolgt nach hohen ethischen und ökologischen Ansprüchen. Aber das meiste Geld, das reinkommt, geht sofort für die kirchliche Arbeit wieder raus – und kommt so der Allgemeinheit zugute.

Sind die kirchlichen Finanzen geheim?

Immer wieder liest oder hört man die Fake-Info, die Kirche verheimliche ihre Finanzen. Das stimmt nicht. Die Finanzen aller evangelischen Landeskirchen in Deutschland sind komplett einsehbar und transparent. Alle Einnahmen und Ausgaben werden jedes Jahr vom Kirchenparlament der jeweiligen evangelischen Landeskirche, der sogenannten Synode, diskutiert und beschlossen – und sie sind öffentlich zugänglich, zumeist sogar direkt im Netz. Auch die Diskussionen über die Finanzplanungen der Landeskirchen finden in öffentlichen Sitzungen der Synoden statt. Dasselbe gilt übrigens auch für die Kirchengemeinden vor Ort. Auch hier sind die Haushaltspläne inklusive aller Vermögenswerte öffentlich einsehbar. 

Wird die Kirche vom Staat bezahlt?

Kirche und Staat sind in Deutschland getrennt. Aber in manchen Bereichen arbeiten sie eng zusammen, zum Beispiel bei Kindergärten und Pflegeheimen. Dabei wird die Kirche genauso behandelt wie jede andere Organisation auch, die dem Staat Pflichtaufgaben abnimmt. Der Staat gibt nämlich solche Aufgaben häufig an externe Träger ab, um möglichst wenig davon selbst managen zu müssen - und weil das Grundgesetz es so vorsieht. Das nennt man Subsidiaritätsprinzip. Im Grunde arbeitet die evangelische Kirche (genauso wie die katholische Kirche) hier wie ein Dienstleister für den Staat. Wenn die Kirche also einen Kindergarten betreibt, bekommt sie die dabei entstehenden Kosten nach denselben gesetzlichen Regeln erstattet wie zum Beispiel der Elternverein mit dem Kindergarten im Nachbarviertel, absolut transparent und gerecht. Das gilt aber häufig nur für die staatlich festgelegte Grundausstattung. Alles, was darüber hinausgeht, finanziert die evangelische Kirche aus eigenen Mitteln, also vor allem aus Kirchensteuern.  

Können nicht Spenden die Kirchensteuer ersetzen?

Das jährliche Kirchensteueraufkommen der beiden großen Kirchen liegt bei gut 12 Milliarden Euro, während das gesamte Spendenvolumen aller Spenden sammelnden Organisationen in Deutschland zwischen 5 und 7 Milliarden Euro pro Jahr beträgt. Angesichts des gesamtgesellschaftlichen Spendenverhaltens ist es also unrealistisch zu glauben, man könne die Kirchensteuer durch ein Spendenmodell ersetzen. Hinzu kommt: Anders als bei der Kirchensteuer, die nach einem solidarischen Prinzip erhoben wird (breite Schultern tragen mehr als schmale), würde die Abhängigkeit von einzelnen Großspendern deutlich zunehmen. Auch wären Spenden stärker lokal gebunden, was die Finanzierung überregionaler Aufgaben erheblich erschweren würde. Eine Kompensation durch Spenden ist daher nicht realistisch. Das gilt auch für das italienische System „otto per mille“, bei dem Steuerpflichtige 0,8 Prozent ihrer staatlichen Einkommenssteuer kirchlichen, sozialen oder kulturellen Zwecken widmen können – unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft. Selbst wenn alle evangelischen Christen eine solche Option für ihre Kirche nutzen würden, läge das Aufkommen nicht einmal bei einem Zehntel des derzeitigen Kirchensteueraufkommens. Darüber hinaus wäre eine solche Steuerwidmung in Deutschland mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Sind Pfarrerinnen und Pfarrer eigentlich Staatsbeamte?

Nein, das ist ein Missverständnis. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelischen Kirche sind bei der Kirche angestellt und werden von ihr bezahlt. Das geschieht auf eine beamtenähnliche Weise - sie werden damit Beamten gleichgestellt. Sie unterliegen damit verbunden auch einem anderen kirchlichen Arbeitsrecht als normale Angestellte. Ein wichtiger Unterschied zu staatlichen Beamten und zu Angestellten: Die Pensionen und Leistungen im Krankheitsfall werden nicht wie bei Staatsbeamten vom Staat oder wie bei Angestellten von den Sozialkassen bezahlt – sondern komplett von den Kirchen selbst und damit zu einem sehr großen Teil aus den Beiträgen der Kirchenmitglieder, also aus der Kirchensteuer. Wer also von einer netten Pfarrerin oder einem Pfarrer konfirmiert oder getraut worden ist, dann aber aus der Kirche austritt, erschwert es der Kirche, dieser Pfarrperson später die Pension zu bezahlen.

Zeigt sich im staatlichen Einzug der Kirchensteuer nicht eine fehlende Trennung von Kirche und Staat?

Der Staat übernimmt den Einzug der Kirchensteuer wie ein Dienstleister. Die Kirche bezahlt dafür in Baden-Württemberg eine Gebühr von drei Prozent des Kirchensteuer-Aufkommens (2024 waren das in der württembergischen Landeskirche 23 Millionen Euro). Eine eigene Steuerbehörde wäre teurer. Umgekehrt ist diese Form der Einnahme auch für den Staat als Dienstleister hoch profitabel. Die Trennung von Kirche und Staat bleibt gewahrt; es handelt sich um eine effiziente und rechtlich abgesicherte Kooperation, nicht um eine Abhängigkeit.

Was sind eigentlich diese Staatsleistungen, die der Staat den Kirchen zahlt? Steht das den Kirchen überhaupt zu?

Immer wieder liest oder hört man, die Kirchen bekämen vom Staat Geld, das ihnen schon lange nicht mehr zustehe. Das stimmt nicht. Die sogenannten Staatsleistungen haben einen historischen Hintergrund und eine rechtliche Grundlage. Am besten versteht man das anhand eines Gedankenexperiments: Stellen Sie sich vor, Ihre Vorfahren hätten über viele Generationen einen großen Bauernhof besessen und bewirtschaftet. Dann kommt der Staat vor 200 Jahren und enteignet den Hof, so dass Ihre Familie ihn nicht mehr nutzen kann. Das ist ungerecht, oder? Deshalb hat der Staat dann auch festgelegt, dass Ihre Familie jedes Jahr einen Ausgleich erhält für den Umsatz, der Ihnen jedes Jahr entgeht, weil Sie den Hof nicht mehr bewirtschaften können. Und genauso war es bei den Kirchen: Staatliche Institutionen haben im Lauf der Jahrhunderte Klöster und andere Immobilien, große Waldgebiete, Landwirtschaftsflächen und ähnliches enteignet. Deren Rechtsnachfolgerinnen (also seit Gründung der Bundesrepublik die Bundesländer) zahlen dafür diesen Ausgleich, weil eigentlich die Kirchen jedes Jahr Erträge erwirtschaften könnten, wenn sie die Güter noch hätten. Deshalb kann das auch nicht einfach auslaufen. Denn der Schaden entsteht ja jedes Jahr neu. Enden könnten die Staatsleistungen nur, wenn der Staat eine einmalige Ablöse für den Besitz an sich zahlen würde, die logischerweise deutlich höher sein müsste als die aktuellen jährlichen Staatsleistungen. Mit diesem Ausgleich könnten die evangelische und die katholische Kirche neue Finanzierungsquellen erwerben. Die Kirchen wären für eine solche Ablösung offen, aber die Bundesländer, die diese Ablösungen leisten müssten, haben daran aktuell wenig Interesse. Übrigens legen die Kirchen diese Gelder nicht auf die hohe Kante, sondern nutzen sie zur Finanzierung wichtiger Aufgaben, zum Beispiel in der Bildung. Staatliches Geld kommt so wieder der Allgemeinheit zugute. 

Die Kirchensteuer beträgt durchschnittlich knapp 1 Prozent des Einkommens

Die Kirchensteuer wird in Baden-Württemberg wie in ganz Deutschland als Anteil der staatlichen Lohn-, Einkommenoder Kapitalertragsteuer berechnet und verringert als Sonderausgabe die Einkommensteuer. Damit reduziert sich die tatsächliche Kirchensteuerbelastung deutlich und macht so ca. ein Prozent eines durchschnittlichen Einkommens aus. Bei hohen Einkommen kann die Kirchensteuer auf Antrag verringert werden (sog. Kappung der Progression).

Knapp die Hälfte der Kirchenmitglieder zahlt Kirchensteuer

Nur wer Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer entrichtet, zahlt auch Kirchensteuer. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Geringverdiener und Rentnerinnen und Rentner mit keinem oder nur geringem zu versteuernden Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.

Die Kirche entlastet die Gesellschaft

Der Staat möchte, muss und kann nicht alles machen: In Baden-Württemberg und in ganz Deutschland werden daher öffentliche Aufgaben oft von freien Trägern übernommen, die durch öffentliche Zuschüsse nur teilweise refinanziert werden. Deswegen verwenden die Kirchen in Baden-Württemberg zur Finanzierung auch Kirchensteuermittel.

Das besondere Kirchgeld sorgt für Ausgleich

Wenn ein/e (Ehe-)Partner/-in keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, wird die Kirchensteuer nur auf das Einkommen des Kirchenmitglieds erhoben. Hat dieses kein eigenes oder ein verhältnismäßig geringeres Einkommen, bildet dieses den Lebensführungsaufwand des Kirchenmitglieds unzureichend ab. Deshalb wird für die gestaffelte und nach oben begrenzte Kirchensteuer in Form des „besonderen Kirchgelds“ circa ein Drittel des gemeinsamen Einkommens als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Die Finanzämter machen es billiger

Den Kirchensteuereinzug selbst zu organisieren, wäre deutlich teurer als der Kirchensteuereinzug durch den Staat. Für diesen Service zahlt die Kirche dem Staat eine Gebühr von drei Prozent der Kirchensteuereinnahmen.

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser

Über die Verwendung kirchlicher Finanzmittel wird in demokratisch gewählten Gremien öffentlich beraten und entschieden. Jede jeder kann Einblick nehmen und genau sehen, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Unabhängige Prüfungseinrichtungen kontrollieren regelmäßig die Verwendung der Ressourcen.

Vertiefte Informationen

Freiwilliger Gemeindebeitrag

Zugunsten der örtlichen Kirchengemeinde

Zur Finanzierung eigener Gemeindeaktivitäten können die Mitglieder der Kirchengemeinden um einen Freiwilligen Gemeindebeitrag gebeten werden. Der Gemeindebeitrag kommt in voller Höhe der örtlichen Kirchengemeinde zugute. 

Beim Freiwilligen Gemeindebeitrag handelt es sich um eine Spende, die selbstverständlich steuerlich absetzbar ist. Je nach Gemeinde trägt diese Spendenbitte auch die Bezeichnung „Gemeindegabe“ oder "Jahresspende" oder "Ortsname + Beitrag". Der Freiwillige Gemeindebeitrag ermöglicht, in den Kirchengemeinden Vorhaben zu verwirklichen, die mit dem regulären Budget nicht finanzierbar sind. Der Gemeindebeitrag wird üblicherweise einmal im Jahr mittels eines Prospekts oder Briefes erbeten.

Allen Menschen, die einen Gemeindebeitrag geben, wird sehr herzlich gedankt. Insbesondere denjenigen, die Kirchensteuer zahlen, ehrenamtlich Aufgaben in ihrer Gemeinde wahrnehmen und zusätzlich auch den Gemeindebeitrag zu ihrer Sache machen. Sie dürfen gewiss sein, dass diese Spende im wahrsten Sinne des Wortes gut ankommt.

Teilerlass bei Arbeitslosigkeit

Bei Abfindungen wegen Arbeitsplatzverlust

In vielen Familien entstehen durch den Verlust des Arbeitsplatzes hohe Unsicherheiten und Ratlosigkeit. Wird dabei eine Abfindung gewährt, kommt dazu noch eine hohe Steuerbelastung.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in diesen Fällen die Möglichkeit eines Teilerlasses der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer gibt. Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu von den Steuerexperten des Evangelischen Oberkirchenrats über das Kirchensteuer-Servicetelefon unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit der Beratung.

Materialien für Kirchengemeinden und Berufsschullehrer

Materialien für Kirchengemeinden sowie Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen finden Sie auf einer gesonderten Seite.

Wie wirkt Kirchensteuer

Jede Zahl hat ein Gesicht - was Ihre Kirchensteuer möglich macht

Die evangelische Kirche ist flächendeckend vor Ort tätig. Sie lebt Werte. Sie vermittelt Sinn. Sie entwickelt Persönlichkeiten. Um mit Worten zu bezeugen und mit Taten zu leben: Gott ist jedem Menschen nahe.

Diese wertvolle Arbeit ermöglichen Sie mit Ihrer Kirchensteuer - einige Beispiele:

Kindertagesstätten

42.000 Kindern Starthilfe geben: in 945 evangelischen Kindertagesstätten mit 8.300 Erzieherinnen und Erziehern

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Seelsorge

100.000-fach Seelsorge für alle, die Zuspruch und Hilfe suchen: Mehr als 2.000 Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone in der Jugendarbeit sowie in der Gemeinde und Altenseelsorge, mehr als 70 Klinikseelsorgerinnen und -seelsorger, 750 Notfallseelsorgende in allen Kirchenbezirken, dazu mehrere Hundert Ehrenamtliche, die spezifisch für die Seelsorge qualifiziert sind

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Religionsunterricht

220.000 Mal mehr von Gott erfahren: 220.000 Schülerinnen und Schüler im evangelischen Religionsunterricht; darunter viele, die nicht in der Kirche sind

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Telefonseelsorge

76.000 verlässliche Verbindungen für Traurige und Verzweifelte: Rund um die Uhr führen in der Telefonseelsorge 550 ehrenamtliche Mitarbeitende 76.000 Gespräche im Jahr

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Gottesdienste

90.000 Menschen im Gottesdienst. Woche für Woche: An Sonn- und Feiertagen werden in der württembergischen Landeskirche pro Jahr 84.000 Gottesdienste mit 4,7 Millionen Menschen gefeiert; allein an Heiligabend nehmen 720.000 Menschen teil

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Freiwilliges Engagement

2.050 Freiwillige, die sozial engagiert sind: Mehr als 2.000 junge Menschen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienst und weltweiten Entsendungsdienst

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Pflege

37.000 verlässlich versorgte Menschen: 13.000 Schwestern und Pfleger von 230 Diakonie-Sozialstationen kümmern sich um ambulante Pflege und häusliche Versorgung von 37.000 Menschen

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Ehrenamt

145.000 ehrenamtliche Mitarbeitende: engagieren sich regelmäßig unentgeltlich im kirchlichen oder diakonischen Bereich

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Lehre

4.400-fach durch Wissen und Werte auf die Zukunft vorbereitet: 500 Lehrkräfte und Mitarbeitende in 13 Schulen und Seminaren in evangelischer Trägerschaft für 4.400 Schülerinnen und Schüler

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Unterstützung

13.000 mal Motivation für Menschen, die es schwerer haben: Rund 13.000 Mitarbeitende sind für 18.500 Menschen mit Behinderungen und psychischen Krankheiten da

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Konfirmation und Konfi3

20.000 junge Menschen auf ihrem Weg des Glaubens begleiten: 16.500 Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie 3.500 Konfi3-Kinder pro Jahr

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Jugendarbeit

555.000 mal Freundschaft und Freude teilen: 210.000 Kinder und Jugendliche in Gruppen sowie 345.000 Teilnehmende bei Freizeiten, Kinderbibelwochen, Jugendgottesdiensten und mehr

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Trauungen

9.000 Menschen pro Jahr, die „Ja “zu einander sagen: 4500 Trauungen

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Broschüre „Kirchensteuer wirkt“

Broschüre „Kirchensteuer wirkt“

Fakten zur Kirchensteuer

Beispielrechnungen zur realen Belastung durch die Kirchensteuer

Videos zur Kirchensteuer

Kirchensteuer erklärt – dafür wird die Kirchensteuer verwendet

Kirchensteuer erklärt – Berechnung, Einzug, Sparmöglichkeiten

Die Staatsleistungen kurz erklärt

Subsidiaritätsprinzip am praktischen Beispiel

Die Kirche bekommt vom Staat Geld, das ihr schon lange nicht mehr zusteht!?
Die Kirche verheimlicht ihre Finanzen – stimmt nicht!
Die Kirche lässt sich vom Staat bezahlen. Stimmt nicht!
Pfarrer sind Staatsbeamte - Stimmt nicht!
Kontakt

Kontakt

Michaela Kluin

Leitung

Heidehofstr. 20

70184 Stuttgart

0711 2149380

michaela.kluin@elk-wue.de

Kostenlose Info-Telefonnummer

0800 / 7137137

Gerne geben die Steuerexperten des Oberkirchenrats montags bis freitags von 9 bis 11:30 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr Auskunft. Oder Sie schicken uns eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an kirchensteuer@elk-wue.de.

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