29.11.2017 "Einheit der Kirche ein Herzensanliegen"
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Landeskirche
"Einheit der Kirche ein Herzensanliegen"
Synode stimmt ab: weiterhin keine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wird es weiterhin keine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare geben: Am Mittwoch, 29. November, hat ein auf deren Ermöglichung abzielender Gesetzentwurf des Oberkirchenrats in der im Stuttgarter Hospitalhof tagenden Landessynode nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden. Bei 62 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und einer Enthaltung haben zwei Stimmen zur Annahme gefehlt.
Das gab die Präsidentin der Synode, Inge Schneider, bekannt. Der Gesetzentwurf sah eine neue Amtshandlung „anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe“ vor. Konkret sollte er es den Kirchengemeinden ermöglichen, einen Gottesdienst anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zweier Personen gleichen Geschlechts einzuführen. Nachdem bereits am Vortag ein weiter gehender Gesetzentwurf des Gesprächskreises „Offene Kirche“ abgelehnt worden war, bleibt jetzt im evangelischen Württemberg alles beim Alten: Eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist nur im nichtöffentlichen Rahmen der Seelsorge möglich.
In einem der Entscheidung folgenden Pressegespräch hielt Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July fest, dass sich beinahe zwei Drittel der Landessynode für die Ermöglichung einer öffentlichen kirchlichen Amtshandlung für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen haben. „Dieses durchaus starke Votum, das ich auch für repräsentativ für die Stimmungslage an der kirchlichen Basis halte, verstehe ich als Verpflichtung, in dieser Sache weiter aktiv zu bleiben.“ Bei allem Respekt vor denen, die dem Gesetzentwurf des Oberkirchenrats nicht zustimmen konnten, könne er die Augen nicht davor verschließen, dass eine breite Mehrheit hier anders denkt und entschieden hat, so der Landesbischof weiter. „Als Bischof, dem die Einheit unserer Landeskirche ein Herzensanliegen ist, sehe ich mein Einigungswerk jedenfalls im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren noch längst nicht getan – und darin fühle ich mich und das Kollegium des Oberkirchenrats auch durch die breite Mehrheit in der Synode gestärkt.“
Für den Gesprächskreis „Lebendige Gemeinde“ verwies Ralf Albrecht auf die intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf des Oberkirchenrats: „Die Synodalen der ‚Lebendigen Gemeinde‘ haben um eine Entscheidung gerungen und dann frei nach ihrem Gewissen abgestimmt. Einige haben dem Entwurf des Oberkirchenrats zugestimmt, eine Mehrheit dagegen.“ Ein entscheidender Gesichtspunkt sei für den Gesprächskreis der Umstand gewesen, dass nach dem Entwurf die einzelnen Kirchengemeinden mit den Fragen der Einführung einer neuen Kasualie befasst und belastet worden wären. Gleichzeitig richtete Albrecht den Blick nach vorn: „Wir sehen die Herausforderung unserer Kirche, die pastoraltheologische Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare weiter zu entwickeln und neue Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Daran arbeiten wir als ‚Lebendige Gemeinde‘ weiter konstruktiv mit.“
Professor Dr. Martin Plümicke vom Gesprächskreis „Offene Kirche“ zeigte sich enttäuscht, dass noch nicht einmal der Kompromissvorschlag des Oberkirchenrats eine Mehrheit gefunden habe. „Die Synodalen der ‚Offenen Kirche‘ haben engagiert für die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare gestritten. Sie legten einen Gesetzentwurf vor, der nach der staatlichen ‚Ehe für alle’ auch die kirchliche Trauung für alle möglich gemacht hätte. Die Mehrheit der Synode lehnte diesen Antrag ab. Schweren Herzens entschlossen sich die Mitglieder der ‚Offenen Kirche‘ dazu, dem vom Oberkirchenrat vorgelegten Kompromissvorschlag zuzustimmen, um wenigstens einen kleinen Fortschritt zu ermöglichen. Wir sind nun enttäuscht, dass nicht einmal dies möglich war.“
Als Bischof, dem die Einheit unserer Landeskirche ein Herzensanliegen ist, sehe ich mein Einigungswerk jedenfalls im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren noch längst nicht getan.
Auch Ernst-Wilhelm Gohl vom Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ wollte seine Enttäuschung nicht verhehlen: „Das ist ein bitterer Tag für homophile Paare und unsere Landeskirche. Eine Minderheit, die für sich beansprucht, ihrem an die Schrift gebundenen Gewissen folgen zu können, verweigert einer deutlichen Mehrheit dasselbe Recht.“ Dabei sei der Entscheidung ein langer Abstimmungsprozess vorausgegangen, bei dem die Bedenken der „Lebendigen Gemeinde“ immer eingearbeitet wurden. „Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass eine deutliche Mehrheit der Landessynode eine Segnung homosexueller Paare befürwortet.“
Für „Kirche für morgen“ verlieh Götz Kanzleiter seiner Enttäuschung darüber Ausdruck, dass die aktuellen Bemühungen seines Gesprächskreises, Brücken zu bauen, nicht erfolgreich waren. „Daher bedauern wir sehr, dass heute in der Synode die Ermöglichung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare knapp gescheitert ist. Wir kritisieren die der Situation unangemessene Vorgehensweise des Gesprächskreises ‚Offene Kirche‘ und die Blockadehaltung des Gesprächskreises ‚Lebendige Gemeinde‘.“
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