„Politische Instrumentalisierungen religiöser Inhalte sind bei uns ausgeschlossen“

Eine Einschätzung der Bibellesepflicht im US-Bundesstaat Texas durch Kirchenrat Stefan Hermann in Bezug auf Baden-Württemberg 

Die Einführung einer verpflichtenden Bibellektüre an Schulen im US-Bundesstaat Texas stößt auch in Deutschland auf Interesse. Zwar ist die Bibel auch in Baden-Württemberg fester Bestandteil schulischer Bildung, insbesondere des Religionsunterrichts. Anders als in Texas erfolge die Beschäftigung mit biblischen Texten jedoch auf der Grundlage wissenschaftlicher, religionspädagogischer und verfassungsrechtlicher Standards, sagt Kirchenrat Stefan Hermann, Leiter des Referats Religionsunterricht, Schule und Bildung im Evangelischen Oberkirchenrat, mit Blick auf die schulische Situation in Baden-Württemberg. 

Kirchenrat Stefan Hermann
Kirchenrat Stefan Hermann

Aus Sicht des deutschen Bildungsverständnisses diene die Beschäftigung mit der Bibel daher der Bildung, Orientierung und Urteilsfähigkeit in einer pluralen Gesellschaft. Politische Instrumentalisierungen religiöser Inhalte sind ebenso ausgeschlossen wie staatliche Eingriffe in die inhaltliche Gestaltung des Religionsunterrichts, so Hermann. Dabei gelten das Kontroversitätsgebot, wonach unterschiedliche Sichtweisen dargestellt werden müssen, sowie das Überwältigungsverbot, das jede Form von Indoktrination ausschließt. Schülerinnen und Schüler sollen sich selbst ein Urteil bilden können. 

Die Bibel ist, so Hermann, ein unverzichtbares Dokument und ein wesentlicher Bezugspunkt des Glaubens. In ihr spiegeln sich Erfahrungsberichte der Geschichte Gottes mit den Menschen sowie der Geschichten von Menschen mit Gott. In Ihnen verbinden sich Fragen und Antworten aus Vergangenheit und Gegenwart, Wertschätzung von Tradition, Gegenwartsbewältigung und Perspektiven einer guten Zukunft. 

Den vollständigen Text von Kirchenrat Stefan Hermann finden Sie hier: 

Wie ist das mit der Religion, mit Staat und Kirche hierzulande? 

„US-Bundesstaat Texas führt Bibellesepflicht in Schulen ein“: Nach der Einführung eines Aushangs der 10 Gebote in jedem Klassenzimmer ruft diese Entscheidung der texanischen Bildungsbehörde auch hierzulande grundsätzliche Fragen auf, wie eine solche Regelung angesichts der im Grundgesetz verankerten Verhältnisbestimmung von Staat und Kirche, in bildungspolitischer und bildungstheoretischer Hinsicht einzuordnen ist. Diese Frage soll im Folgenden in bestehende Rechtskontexte eingeordnet werden, die für die Organisation und inhaltliche Gestaltung schulischen Unterrichts maßgeblich sind. 

Die Vereinnahmung von Kirche und Religion im Nationalsozialismus hat dazu geführt, dass der Staat einerseits die Möglichkeit geschaffen hat und garantiert, öffentlich die eigene Religion auszuüben (positive Religionsfreiheit), zugleich aber ebenso klar jeden Zwang verbietet, dies tun zu müssen (negative Religionsfreiheit). Der Staat maßt sich nicht an, religiöse oder kirchliche Aufgaben zu übernehmen, setzt aber darauf, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften wie jede andere gesellschaftliche Kraft die Gesellschaft aktiv mitgestalten, ist aber als Staat selbst keiner Religion, Religionsgemeinschaft oder Kirche verpflichtet. Die Religionsgemeinschaften als Teil der Gesellschaft maßen sich ihrerseits nicht an, Angelegenheiten des Staatswesens zu ordnen, agieren im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und bringen sich zugleich aktiv in die Gesellschaft ein. 

Was heißt das für den Bereich der Bildung? 

Die Unterschiedenheit von Staat und Kirche zeigt sich beispielhaft in der Organisation und Gestaltung öffentlicher religiöser Bildung in den öffentlichen Schulen als eine „gemischte Zuständigkeit“ (res mixta) von Staat und Kirchen. Der Staat regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, die Kirchen sind für die inhaltliche Gestaltung des Religionsunterrichtes, die Bestellung der Religionslehrkräfte und die Bildungspläne zuständig. Religionsunterricht konfessioneller Prägung (Art 7 Abs. 3 Grundgesetz) orientiert sich inhaltlich an den „Grundsätzen“ der jeweils zuständigen Religionsgemeinschaft, zugleich aber an den allgemeinen Grundsätzen von Unterricht im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht aus Gewissensgründen ist ebenso möglich wie die Teilnahme daran als Gast. Keine Lehrkraft darf gegen ihren Willen gezwungen werden, Religionsunterricht zu erteilen. Religionsunterricht wird seitens der Kirchen und Religionsgemeinschaften in geteilter Verantwortung mit dem Staat erteilt. Er zielt darauf, Menschen angesichts der Komplexität und Vielgestaltigkeit der erlebten Wirklichkeit in transparenter Bezugnahme auf kirchliche bzw. religiöse Traditionen dabei zu unterstützen, sich zu orientieren, eigene Standpunkte finden und vertreten zu können. Er unterstützt damit ein konstruktives Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft und die Fähigkeit zu bewusster Toleranz. 

Wie hält es der Staat in der Schule mit dem Bezug zur christlichen Tradition? 

Sowohl die Landesverfassung (LV) als auch das Schulgesetz (SchG) des Landes Baden-Württemberg beziehen sich auf die christliche Tradition des Landes. Dabei wird ausdrücklich festgehalten: „Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geist christlicher Nächstenliebe… zu erziehen“ (LV Art 12 Abs. 1; SchG §1 Abs. 2). In der „Bekanntmachung zu den Grundsätzen der christlichen Gemeinschaftsschule nach den Artikeln 15 und 16 der Landesverfassung. Bekanntmachung vom 4. Februar 2013“ ist ausdrücklich festgehalten, dass die schulische „Erziehung auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ erfolgen soll, dies „in partnerschaftlicher Kooperation mit den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften und unter Respektierung Andersdenkender“. Dabei sind „auch die religiösen, spirituellen Bedürfnisse der Schüler einzubeziehen“, wobei gilt: „Die christliche Ge­meinschaftsschule ist aber keine Bekenntnisschule. Viel­mehr steht diese Schule gleichermaßen für andere welt­anschauliche oder religiöse Inhalte offen. Die unter­schiedlichen Religionsgemeinschaften, ob christlich oder nichtchristlich, sind gleichberechtigt. Die Formulierung ‚christliche‘ Gemeinschaftsschule geht rechtsge­schichtlich auf Art. 37 der Verfassung des Landes Württemberg-Baden vom 28. November 1946 zurück und ist die klare Antithese zu der davor liegenden Verneinung der christlichen Ethik.“ 

Die Bibel im Schulunterricht 

Das Thema „Bibel“ und deren Lektüre ist in Baden-Württemberg Bestandteil allgemeiner Bildung und Erziehung an öffentlichen Schulen, insbesondere im Religionsunterricht. Aufgrund der Verortung in entsprechenden Bildungsplänen ist die Beschäftigung mit dem Thema „Bibel“ sowie der Umgang mit biblischer Tradition pflichtmäßiger Bestandteil des jeweiligen Unterrichtes, dies jedoch in (fach)wissenschaftsbezogener Zugangsweise, unter Beachtung verschiedener Erschließungsmöglichkeiten (Modi der Weltbegegnung, Kontroversitätsgebot), der Wahrung negativer Religionsfreiheit sowie des Überwältigungsverbotes sowie einer Orientierung an den Schülerinnen und Schülern. Fundamentalistische und traditionalistische Zugänge, aber auch politische Instrumentalisierungen sind dadurch verwehrt, ebenso ein direkter politischer Durchgriff auf die Inhalte des Fachs Religionslehre nach Art 7 Abs. 3, dessen Fassung einer politischen Vereinnahmung religiös-weltanschaulicher Bildung aus historischen und verfassungsrechtlichen Gründen ausdrücklich wehrt. Schulische Bildung in Baden-Württemberg nimmt mit ihrer rechtlichen Konstituierung einerseits die historische Tradition, andererseits die Bedarfe und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, zugleich aber auch den aktuellen Stand bildungswissenschaftlicher Erkenntnisse in den Blick und bezieht diese Perspektiven aufeinander. Gerade damit trägt sie zu Bildungsprozessen bei, die auf Pluralitätsfähigkeit und Toleranz zielen, die ihrerseits fundamentale Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Gerade angesichts zunehmender Strömungen, die die Komplexität von Welt und Wirklichkeit durch Vereinfachung reduzieren und fundamentalistische Zugänge zur biblischen Tradition forcieren, ist es unverzichtbar, die genannten Grundprinzipien des Umgangs mit der biblischen Tradition im schulischen Kontext deutlich zu vertreten und zu wahren.   

Das Thema Bibel im schulischen Kontext – allgemeine Grundregeln 

Für alle Fächer und Fachinhalte gilt das Prinzip der fachwissenschaftlichen Fundierung und damit das Prinzip von Wissenschaftsbezug und Wissenschaftlichkeit. Für das Themenfeld „Bibel“, das in den Bildungsplänen für evangelische und katholische Religionslehre einer von sieben durchgängigen Bereichen der inhaltsbezogenen Kompetenzen ist, gilt – wie für das Fach „Religion“ – die Theologie als Bezugswissenschaft und damit die in der theologischen Wissenschaft und der Religionspädagogik geltenden Auslegungs- und Erschließungszugänge, die eine Instrumentalisierung und Verzweckung sowie fundamentalistische Zugangsweisen unzulässig machen. Nicht zuletzt gelten im Bereich religiöser Bildung die Grundregeln des Beutelsbacher Konsenses:  

  • das Kontroversitätgebot, nach welchem unterschiedliche Sichtweisen darzustellen sind,
  • das Überwältigungsverbot, das Vereinnahmung und Indoktrination ausschließt,
  • sowie die Orientierung an den Schülerinnen und Schülern und deren Erfahrungszusammenhängen.  

Dabei ist eine religiös-weltanschauliche Perspektive auf Welt und Wirklichkeit (Fragen konstitutiver Rationalität) in bildungstheoretischer Sicht keinesfalls ausschließlich, sondern reiht sich ein in die sich damit ergänzenden Perspektiven eines naturwissenschaftlich-mathematischen (konstruktiv-instrumentell), eines gesellschaftlich-sozialen (normativ-evaluativ) und eines musisch-ästhetischen (ästhetisch-expressiv) Zugangs. 

Weshalb in der Bibel lesen? 

Die Bibel ist ein unverzichtbares Dokument und ein wesentlicher Bezugspunkt des Glaubens. In ihr spiegeln sich Erfahrungsberichte der Geschichte Gottes mit den Menschen sowie der Geschichten von Menschen mit Gott. Die biblischen Zeugnisse spiegeln Antworten auf Grundfragen des Lebens und Glaubens, über Gott und die Welt. In Ihnen verbinden sich Fragen und Antworten aus Vergangenheit und Gegenwart, Wertschätzung von Tradition, Gegenwartsbewältigung und Perspektiven einer guten Zukunft, beispielsweise in Fragen wie: „Wer ist der Mensch? Was können wir (er)hoffen? Worauf kann sich der Mensch verlassen? Wie zeigt sich Gott den Menschen?“ Die Vielfalt biblischer Texte nimmt die Vielfalt des Lebens und der unterschiedlichen Lebenssituationen damals und heute auf und weist gerade dabei auf die Pluralität von Menschen und Lebenswirklichkeiten und einen konstruktiven Umgang mit Verschiedenheit hin. Sie motiviert dazu, Fragen zu stellen, nach gemeinsamen Antworten zu suchen. Welt und Wirklichkeit zu deuten und zu verstehen, aber auch verantwortet zu handeln. Sie fordert heraus, kritisch nachzufragen, mit bleibenden Spannungen konstruktiv umzugehen, Gegensätze nicht vorschnell aufzulösen, sondern um ein gemeinsames Verstehen und Verständnis zu ringen, das unterschiedlich sein und bleiben darf. Biblische Texte sind wie ein Gewebe (textus), das erschlossen werden will. Dies Erschließung (Hermeneutik) ist eine Aufgabe, die einer „Hermenautik“ (Steuerungskunst) bedarf, einer verantworteten und reflektierten Zugangsweise, die der Vielfalt der Texte und Textgewebe und damit deren Aussageabsichten von damals für heute gerecht werden kann. Der Umgang mit biblischen Texten ist daher so etwas wie eine Übersetzungsaufgabe, in der man in die „Welt“ dieser Texte hinübersetzt, um ihre Bedeutung in die Gegenwart zu übersetzen - ein Perspektivwechsel, der für den Umgang mit Vergangenheit und Gegenwart sowie den konstruktiven Umgang mit Verschiedenheit, auch der Vielfalt, die Welt und Wirklichkeit zu verstehen, höchste Bedeutung hat. Denn biblische Texte zu sich sprechen zu lassen, setzt auch die Bereitschaft voraus, sich selbst vor biblischen Texten zu verstehen und sich von diesen hinterfragen zu lassen - ein anregender Bildungsprozess, der einlädt und befähigt zu Dialog und Diskurs. Nicht zuletzt ist die Beschäftigung mit biblischen Texten ein wichtiger Baustein, die Tradition eines christlich geprägten kulturellen Erbes (z.B. in Kunst, Musik, Recht) zu verstehen. 

Literaturhinweise: 

Hans-Georg Wehling: Konsens à la Beutelsbach.  Nachlese zu einem Expertengespräch für die Landeszentrale für politische Bildung, Siebtmann, Siegfried / Schiele, [..] (Hg.): Das Konsensproblem der politischen Bildung, Stuttgart 1977, S. 173–184 

 Klafki, Wolfgang: Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik, Frankfurt a. M. 2001, S. 400–450

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