Hospize in Baden Württemberg

Begleitung von sterbenskranken Menschen und Hilfeleistung für Angehörige

Die Hospizbewegung hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen jeder Altersgruppe in ihren schwersten Stunden mit all ihrer Kraft zur Seite zu stehen. Auch die Familienangehörigen benötigen gleichermaßen Aufmerksamkeit und Beistand in dieser schmerzlichen Zeit.

Sterben ist ein Teil des Lebens. Der Tod kommt unausweichlich auf jeden zu und ist somit der Bestandteil des Lebens, den die Menschen alle gemein haben. Daher sollte niemand diesen letzten Lebensabschnitt ohne helfende Worte und professionelle Hilfe beschreiten.

Hospize haben die Verantwortung übernommen sterbenskranken Menschen, ihren Angehörigen und Freunden diese Hilfe zu geben. Im Vordergrund stehen hierbei die palliativärztliche und -pflegerische Versorgung der Sterbenden und die psychosoziale und spirituelle Begleitung der Betroffenen. Es soll gewährleistet sein, dass die Rechte und Bedürfnisse des schwerkranken Menschen Priorität haben und seine Würde bis zum Ableben gewahrt wird.

Patientenverfügung

Die Diskussion um die Verbindlichkeit der Patientenverfügungen dauerte viele Jahre. Die Gerichte bis hin zur obersten Gerichtsbarkeit in Deutschland, dem Bundesgerichtshof, waren angehalten, sich mit der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen auseinanderzusetzen.

Nach dieser mehrjährigen intensiven Diskussion in Politik und Gesellschaft hat der Deutsche Bundestag am 19.06.2009 ein Gesetz zur Regelung der Patientenverfügungen verabschiedet. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen zu schaffen und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken. Eine Behandlung darf nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden.

Spätestens seit diesem Gesetz wird deutlich, dass der Patientenwille oberste Priorität hat. Weder Ärzteschaft noch Angehörige, weder Pflegekräfte noch Betreuende können sich über den erklärten Patientenwillen hinwegsetzen. Das gilt sowohl für den aktuell geäußerten Patientenwillen als auch dann, wenn sich der Betroffene nicht mehr selbst äußern kann und wenn er seinen Willen schriftlich in einer Patientenverfügung festgelegt hat und dieses auf eine bestimmte Heilbehandlung oder ärztlichen Eingriff zutrifft, und wenn diese Festlegungen die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation treffen.

Eine Patientenverfügung ist sinnvollerweise mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. In einer solchen Vollmacht wird eine Person mit der Vertretungsmacht ausgestattet, für den "Vollmachtsgeber", der seinen Willen nicht mehr selbst bekunden kann, Willensbekundungen abzugeben, Rechtsgeschäfte zu tätigen, für ihn Entscheidungen zu treffen. Nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich eine Person des Vertrauens, mit der der oder die Betroffene dann in der Regel auch schon im Vorfeld über seine Vorstellungen und Wünsche gesprochen hat, mit entsprechender rechtlicher Kompetenz für die Patientin oder den Patienten einsetzen kann.

Ohne Vorsorgevollmacht kann eine Patientenverfügung schnell anders interpretiert oder benutzt werden, als der Patient oder die Patientin es gewünscht hätte, oder sie wird übergangen. In diesem Fall wird vom Betreuunegsgericht auf Antrag eine Betreuungsperson bestellt, die dann die Rechte des Betroffenen wahrnimmt. Wird eine bevollmächtigte Person oder ein Betreuungsperson bestellt, dann ist es deren Aufgabe, die in der Patientenverfügung niedergelegte Willensäußerung auch zur Geltung zu bringen. Sie dürfen ebenso wenig wie die Angehörigen ihre eigenen Entscheidungen an die Stelle derjenigen der oder des Betroffenen setzen.

In den allermeisten Fällen wird es so sein, dass Patientenverfügungen zwar Willensäußerungen enthalten, die sich aber nicht eins zu eins auf die anstehenden Entscheidungssituationen über Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe ja oder nein übertragen lassen. In diesen Situationen sieht der Gesetzgeber vor, dass sich die Ärztinnen und Ärzte, aber auch die gesetzlichen Betreuungspersonen und Bevollmächtigten an dem mutmaßlichen Willen der oder des Betroffenen zu orientieren haben.

Die festgelegte gesetzliche Regelung darf aber den in existenziellen Grenzsituationen im Einzelfall häufig notwendigen Entscheidungsspielraum nicht zum Nachteil der betroffenen Patienten und Patientinnen einengen. Sie kann nur dann hilfreich sein, wenn der Dialog zwischen allen am Entscheidungsprozess Beteiligten gefördert und damit dem Willen des oder der Betroffenen so weit wie möglich Rechnung getragen wird.

Quelle: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.

Meldungen, die Sie interessieren könnten

Begegnung schützt vor Antisemitismus

Am 21. Februar hat das Festjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ mit einem Festakt in Köln offiziell begonnen. Jochen Maurer, landeskirchlicher Pfarrer für das Gespräch zwischen Christen und Juden, wirbt für mehr Kontakte zur jüdischen Kultur.

Weiterlesen

Jesus hat sich nicht blockieren lassen

7 Wochen ohne Blockaden: Zum ersten Sonntag der Fastenzeit macht sich Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Gedanken darüber, wie man in unserer stark regulierten Zeit den Kopf oben behält - trotz aller gesellschaftlichen Einschränkungen. Ein geistlicher Impuls.

Weiterlesen

Digitalisierungs-Forum am 4. März

Exo-Skelette und Tele-Medizin in der Pflege? Social Media in der Diakonie? Apps in der Suchtprävention? Diesen und anderen Fragen geht das „7. Forum Digitalisierung der Landeskirche“ am 4. März nach. Die Teilnahme ist gratis und die Anmeldung offen.

Weiterlesen

Die vier Bischöfe in Baden-Württemberg: Dr. h . c. Frank Otfried July, Dr. Gebhard Fürst, Stephan Burger, Prof. Dr. Jochen Cornelius Bundschuh
Die vier Bischöfe in Baden-Württemberg: Dr. h . c. Frank Otfried July, Dr. Gebhard Fürst, Stephan Burger, Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh

Bischöfe rufen zur Landtagswahl auf

Der Politik den nötigen Rückhalt zu geben – darum bitten Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July und die Bischöfe der drei anderen großen Kirchen im Land in ihrem Aufruf zur Landtagswahl und betonen, es sei wichtig, jetzt die parlamentarische Demokratie zu stärken.

Weiterlesen

"Spielraum! Sieben Wochen ohne Blockaden" ist das Motto der diesjährigen Fastenaktion der EKD.

Spielraum! 7 Wochen ohne Blockaden

„Spielraum! Sieben Wochen ohne Blockaden“ – das ist das Motto der diesjährigen Fastenaktion der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Aktion regt dazu an, den Umgang mit Regeln zu erkunden. Ein Gottesdienst im ZDF eröffnet die Aktion am 21. Februar.

Weiterlesen

Mitmachen beim Katholikentag 2022

In Stuttgart findet im Mai 2022 unter dem Motto „leben teilen“ der 102. Katholikentag statt. Im Geist der Ökumene können an vielen Stellen des Programms auch Angehörige und Gruppen anderer Konfessionen mitwirken, zum Beispiel auf der Kirchenmeile und im Kulturprogramm.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt () + J
Ohne Bilder: Alt () + K
Fokus: Alt () + G
Tasten­kombinationen: Alt () + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt () + V
Alles zurücksetzen: Alt () + Y