Die vier großen christlichen Kirchen in Baden-Württemberg äußern sich zur geplanten Neuregelung für Selbstbedienungs-Supermärkte
Der Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit vor, dass vollautomatische Ladengeschäfte auch sonntags für bis zu acht Stunden öffnen dürfen. Die Hauptgottesdienstzeiten sollen dabei beachtet werden.
In der Stellungnahme heißt es dazu:
„Die Kirchen haben in der Vergangenheit gemeinsam mit der Landesregierung tragfähige Lösungen gefunden, die den Sonntagsschutz respektieren und zugleich den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden sowie des Handels gerecht werden. Die aktuellen Entwicklungen rund um vollautomatisierte Ladengeschäfte stellen dabei eine neue Herausforderung dar – auch wenn ihr Einsatz gerade im ländlichen Raum mit Blick auf die Nahversorgung nachvollziehbar erscheint. Die Kirchen werden sich im Rahmen der offiziellen Anhörung am Gesetzgebungsverfahren konstruktiv-kritisch beteiligen. Wichtig bleibt für uns, dass der Sonntag als Tag der Ruhe, der Begegnung und – für viele, insbesondere für die Familien – auch der Gottesdienste bewahrt wird. Das ist ein wertvolles Gut für unsere gesamte Gesellschaft und verdient weiterhin besonderen Schutz.“
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