06.12.2024

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl zur Diskussion um die Neuregelung des § 218

„Die Unterscheidung zwischen potenziell behindertem Leben und potenziell nicht behindertem Leben steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen“

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl hat sich in einer Stellungnahme zur Neuregelung des § 218 geäußert (Volltext siehe unten). Er kritisiert darin scharf die im Gesetzentwurf erkennbare Unterscheidung zwischen potenziell behindertem und potenziell nicht behindertem Leben in der Frage der Beratungspflicht sowie die geplante Abschaffung der dreitägigen Wartezeit zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch. Auch wendet sich Gohl deutlich gegen den Plan, die Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im Februar 2025 zu beschließen.

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Im Folgenden finden Sie den Volltext der Stellungnahme von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 eröffnet erneut die ethische Debatte um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit der Schwangeren. Beides sind Grundrechte, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder hervorgehoben. Die derzeitige Regelung hält die Balance zwischen diesen beiden Grundrechten. Lösungen, die diese Balance in die eine oder andere Richtung verschieben, werden der Komplexität nicht gerecht.   

Der Kompromiss, der mit der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung gefunden wurde, hat Anfang der 1990er Jahre zu einer nachhaltigen gesellschaftlichen Befriedung beigetragen. Der Vorwurf, dass Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, durch § 218 kriminalisiert würden, ist nicht zutreffend. Denn bei einem Abbruch nach Beratung bis zur 12. Woche ist nach § 218 kein Straftatbestand erfüllt.  

Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt diese Befriedung aufs Spiel. Diese Kritik wiegt umso schwerer, da das jetzige Verfahren eine Gesetzesänderung im Schnellverfahren vorsieht – so kurz vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025. Ein solches Gesetz, ohne eine breite gesellschaftliche Debatte zu führen, um dabei alle Argumente auszutauschen und zu gewichten, ist einer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie unwürdig.   

Bevor die Politik das bestehende Gesetz ändert, gibt es auch so vieles zu tun: Die Beratungsangebote und Unterstützungsleistungen für schwangere Frauen und ihre Familien müssen massiv ausgebaut werden.  

Zudem wirft der vorgelegte Gesetzesentwurf neue Fragen auf, die ebenfalls noch zu klären sind: Die zu begrüßende Beratungspflicht sollte auch für Schwangerschaftsabbrüche gelten, die durch pränataldiagnostische Befunde eine medizinische Indikation haben. Potenziell behindertes Leben wird im Gesetzentwurf weniger geschützt als potenziell nicht behindertes Leben. Diese Unterscheidung steht im Widerspruch zum christlichen Verständnis der Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Außerdem ist die Abschaffung der bislang vorgeschriebenen Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch für eine ethische Entscheidung dieser Tragweite nicht angemessen. 

Ich hoffe sehr, dass die jetzt aufbrechenden Konflikte nicht zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein.“

Hintergrund

Am 5.12.2024 wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 beraten. Ziel dieses Antrags ist die Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch soll demnach zukünftig bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtlich zulässig sein, wenn zuvor eine verpflichtende Beratung stattgefunden hat. Die Kosten des Abbruchs sollen von den Krankenkassen übernommen werden, eine Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch ist nicht mehr vorgesehen. 

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Schon gewusst?

Was es mit der Kirchensteuer auf sich hat, wie sie bemessen wird und welche positiven Effekte die Kirchen mit der Kirchensteuer an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens erzielen, erfahren Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.

Grafik Kirchensteuer wirkt Diakonie

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Brücke in die Gesellschaft

Sie werden so stark gebraucht wie selten zuvor: Diakoninnen und Diakone sind eine Brücke zwischen der Kirche und der Gesellschaft. Trotzdem ist die Berufszukunft gefährdet, auch weil sie abhängig von der Kassenlage der Kirchenbezirke ist.

Weiterlesen

Alle gleich? Ist doch langweilig!

Eine weitere Gewinneridee des Ideenwettbewerbs der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist umgesetzt. Alina Wimmer hatte einen T-Shirt-Entwurf für Kinder zum ersten Wettbewerbsthema „Der Herr ist mein Hirte. Bin ich ein Schaf?“ eingereicht. Die fertigen Shirts sind nun im Weltladen in Fellbach erhältlich.

Weiterlesen

Mittelstandspreis verliehen

Drei mittelständische Unternehmen sind am 5. Juli in Stuttgart von der Diakonie, der Caritas und dem Wirtschaftsministerium mit dem „Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg 2016“ ausgezeichnet worden.

Weiterlesen

Wenn Kirche auf Sport trifft

Der Stellenwert des Sports wächst stetig. Die gesellschaftliche Bedeutung – nicht nur des Fußballs – ist riesig. Der Sport ist eine Welt für sich. Für viele Menschen ein wesentlicher Teil des Lebens. Was bedeutet das für die Kirche?

Weiterlesen

Rastplatz für die Seele

Was früher das Wegkreuz war, ist heute die Autobahnkirche: ein Ort der Ruhe und Besinnung, ein „Rastplatz für die Seele“. Am 3. Juli ist der bundesweite Tag der Autobahnkirchen. Derzeit gibt es 44 solcher Kirchen und Kapellen in Deutschland. Die 45ste ist in Planung – nahe der Raststätte „Sindelfinger Wald“ an der A81 südlich von Stuttgart.

Weiterlesen

Auf Luthers Spuren

"Auf Luthers Spuren" heißt ein neues Buch über Reformationsstätten und wichtige Personen der Reformation in Baden-Württemberg. Das in Zusammenarbeit mit der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg und den beiden Evangelischen Landeskirchen im Stuttgarter Belser Verlag erschienene Buch wurde von Andreas Steidel geschrieben.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y