- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sowie Anlagenbuchhaltung
- Erstellung von Rechnungsabschlüssen (einschl. Erstellung von Drittabrechnungen, z.B. für Kommunen)
- Mitwirkung bei der Haushaltsplanaufstellung
- Beratung der Kirchengemeinden in laufenden Finanz-, Rechts- und Verwaltungsfragen
- Einarbeitung von Assistenzen der Gemeindeleitung (bei Bedarf auch vor Ort)