- Übernahme der laufenden Buchhaltung für Kirchengemeinden mit Debitoren und Kreditoren – einschließlich Zahlungen
- Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen mit Drittabrechnungen (z.B. für Kindergärten) nach der Kirchlichen Haushaltsordnung
- Mitarbeit bei der Haushaltsplanaufstellung
- Führung der Anlagenbuchhaltung (Gebäude, Anschaffungen, usw.)
- Beratung der Kirchengemeinden in laufenden Finanz-, Rechts- und Verwaltungsfragen