Orientierungshilfen von Landeskirche und Diakonie

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart haben in einem gemeinsamen Orientierungspapier zum Umgang mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben Stellung bezogen. Damit unterstützen sie auch Seelsorgerinnen und Seelsorger in ihrer Arbeit.

Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig („Sterbehilfe-Urteil“). Das Gericht sah die Entscheidung eines Einzelnen, „seiner eigenen Existenz ein Ende zu setzen", als weder durch Gesetze noch durch die Religion einschränkbar an. Es sei Ausdruck der grundgesetzlich garantierten persönlichen Autonomie, „über das Sterben selbstbestimmt zu entscheiden“.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart haben in einem gemeinsamen Orientierungspapier Stellung zum Umgang mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben bezogen. Damit unterstützen sie auch Seelsorgerinnen und Seelsorger in ihrer Arbeit.

Das Diakonische Werk der evangelischen Kirche in Württemberg hat seine seine Positionen zur Diskussion und Weiterarbeit  in seinen Mitgliedseinrichtungen in einer eigenen Orientierungshilfe zusammengestellt.

 

Aktueller Stand zur Neuregelung (21.04.2021):

  • Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe, (Bundestags-Drucksache 19/28691, 19.04.2021), noch nicht beraten
  • Das Bundesgesundheitsministerium ist seit Sommer 2020 mit der Neuregelung der Suizidassistenz befasst; eine abschließende Positionierung der Bundesregierung liegt nicht vor.
  • Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 21. April 2021, im Rahmen einer Vereinbarten Debatte mit dem Thema Suizidhilfe befasst, Hier finden Sie eine Zusammenfassung sowie die Debattenbeiträge im Wortlaut.

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