Manchmal spürt man, dass im eigenen Leben etwas fehlt: ein Ort der Ruhe, ein Raum für Fragen, eine Gemeinschaft, die trägt. Der Eintritt in die Evangelische Kirche kann für manche Menschen der richtige Schritt sein, um diese Lücke zu schließen. Um dazuzugehören. Zum ersten Mal. Oder wieder.
Menschen, die aus der Evangelischen Kirche ausgetreten sind oder die zuvor einer anderen christlichen Konfession angehörten, können sowohl im Pfarramt als auch telefonisch eintreten.
„Der Kirchenaustritt war eine überstürzte Aktion nach dem Studium. Das möchte ich rückgängig machen", erklärt die junge Ärztin, die auch Patin werden möchte. „Mir hat etwas gefehlt“, sagt der 44-Jährige. „Ich wollte wieder dazugehören“, sagen viele.
Oft können Menschen die Gründe kaum in Worte fassen, warum sie wieder in die Evangelische Kirche eintreten möchten. Es ist ein unbestimmter Wunsch, wieder dazuzugehören, die Sehnsucht nach „Heimat“. Manchmal gibt es auch einen bestimmten Anlass: Viele Menschen denken über eine Rückkehr in die Kirche nach, wenn sie ein Kind erwarten, heiraten oder ein Patenamt übernehmen wollen. Aber auch schwere Erfahrungen wecken Fragen nach „mehr“, nach Kirche, Gott, Gemeinschaft.
Wichtig ist für die Aufnahme in die Evangelische Kirche nur eines: Es muss ein ernsthafter Wille vorhanden sein, wieder zur Kirche zu gehören.
In der Landeskirche Württemberg haben Sie zwei Möglichkeiten zum Eintritt:
Grundsätzlich können Sie in jedem Pfarramt in die Evangelische Kirche eintreten. Die Kirchengemeinde Ihres Wohnorts finden Sie über den Gemeindefinder. Es ist gut, wenn Sie Ihre Taufbescheinigung mitbringen bzw. Taufdatum und Taufort wissen. Auch Ihr Austrittsdatum wäre für den Wiedereintritt relevant.
Sie können aber auch über die zentrale Eintrittsstelle Ihren Wunsch bekunden. Dazu schreiben Sie einfach eine E-Mail an eintritt@

Ein Eintritt in die Evangelische Kirche geht mit Rechten, Möglichkeiten und ggf. Pflichten einher. Außerdem bringt er die Zugehörigkeit zu einer lebendigen Gemeinschaft mit sich. Viele Menschen entscheiden sich bewusst für diesen Schritt, weil sie Teil einer Wertegemeinschaft sein möchten, die trägt, stärkt und gesellschaftlich wirkt.
Als Mitglied der Evangelischen Kirche können Sie:
Zudem werden Sie Teil einer Solidargemeinschaft:
Als evangelisches Mitglied gehören Sie zur „Gemeinschaft der Gläubigen“ und damit zu einer Solidargemeinschaft, die im Leben vieler Menschen einen Unterschied macht. Die Mitglieder der Evangelischen Kirche ermöglichen Seelsorge, Kinder- und Jugendarbeit, soziale Dienste, Kultur, weltweite Partnerschaften – kurz: Kirche, die wirkt.
Mit dem Kircheneintritt werden Sie kirchensteuerpflichtig. Das bedeutet nicht direkt, dass Sie Kirchensteuer zahlen müssen. Es kommt darauf an, ob Sie Lohn- und Einkommensteuer zahlen.
Kirchenmitglieder zahlen Kirchensteuer, wenn sie Einkommensteuer zahlen. In Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent der Einkommensteuer. Die Kirchensteuer kann aber als Sonderausgabe bei der Steuererklärung angegeben werden, sodass der tatsächliche Beitrag eher bei 1 Prozent des Brutto-Einkommens liegt.
Gerne können Sie Ihre voraussichtliche Kirchensteuer berechnen: kirchensteuer-wirkt.de/rechner
Die Kirchensteuer finanziert das Gemeindeleben, aber nicht nur das. Sie wirkt weit über dieses hinaus. Die kirchlichen Mittel fließen in Seelsorge, soziale Projekte, Kirchenmusik, Bildungsangebote, Jugend- und Familienarbeit, diakonische Hilfe, weltweite Partnerschaften und den Erhalt kulturellen Erbes.
Mehr zur Verwendung erfahren Sie unter kirchensteuer-wirkt.de/verwendung oder in der Broschüre.
Menschen treten aus den verschiedensten Gründen in die Evangelische Kirche ein. Gute Gründe können sein:
Oft können Menschen die Gründe kaum in Worte fassen, warum sie wieder in die evangelische Kirche eintreten möchten. Es ist ein unbestimmter Wunsch wieder dazuzugehören, die Sehnsucht nach einem Stückchen "Heimat". Manchmal gibt es auch einen bestimmten Anlass. Wir haben Menschen, die sich bei der Wiedereintrittstelle gemeldet haben, gefragt, was bei ihnen der Beweggrund war.
Es gibt viele Fragen rund um den Kircheneintritt. In der folgenden Liste finden Sie einige davon beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann melden Sie sich einfach unter eintritt@
Die Bundesweite Eintrittsstelle der Evangelischen Kirche ermöglicht eine unkomplizierte Aufnahme. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an eintritt@
1. Kontakt aufnehmen
• Per E-Mail: eintritt@
2. Kurzes Gespräch
Vor der Aufnahme ist ein Gespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer notwendig. Das passiert telefonisch. Geben Sie in der E-Mail am besten direkt an, wann Sie gut erreichbar sind, dann erhalten Sie einen Rückruf.
Das Gespräch dauert meist nicht lange – je nach Ihrem Gesprächsbedarf.
3. Formale Erklärung
Sie erhalten ein Formular per E-Mail, unterschreiben es und senden es zurück.
Wichtig:
Eintritt im Pfarramt
Auch der Eintritt im Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde ist jederzeit möglich.
Die für Sie zuständige Gemeinde finden Sie unter: Gemeindesuche – EKD oder einfach per Internetrecherche.
Vor einem Eintritt in die Evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Sie müssen Personalausweis und Verwaltungsgebühr für das Standesamt mitnehmen. Für den Eintritt in die Evangelische Kirche nehmen Sie dann einfach Kontakt zu uns auf über eintritt@
Über die Taufe bzw. den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.
Die Taufe ist einmalig. Die christlichen Kirchen erkennen die Taufe gegenseitig an. Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Taufe anerkannt wird, schreiben Sie uns. Das finden wir heraus.
Dann werden Sie durch die Taufe in die Evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennenlernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt. Auch Erwachsene können sich taufen lassen.
Sie sprechen entweder mit uns oder einem Pfarrer/einer Pfarrerin Ihrer Wahl. In einem anschließenden Gespräch werden dann die Formalitäten geklärt – geprüft werden Sie aber nicht, das sollten Sie selbst tun. Wir möchten einfach gerne wissen, was Sie zu diesem Schritt bewegt – auch, was Sie veranlasst hat, aus der Kirche auszutreten. Vielleicht haben Sie ja besondere Wünsche an die Kirche.
Wenn Sie das möchten, sehr gerne. In der Evangelischen Kirche in Württemberg ist das aber nicht verpflichtend. Und wer über die EKD-weite Wiedereintrittsstelle eintritt, tut dies nach württembergischem Kirchenrecht. Wenn Sie aber einen liturgischen Rahmen mit Segen möchten, ist dies gerne möglich – auch außerhalb des Gottesdienstes. Zum Beispiel im Anschluss an einen Gottesdienst. Es ist gut, wenn Sie uns darauf hinweisen.
Sie gehören wieder richtig dazu! Sie können Pate/Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie können bei Kirchenwahlen wählen und gewählt werden. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens sucht und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut. Sie sind Teil einer Solidargemeinschaft. Falls Sie Kirchensteuer zahlen, tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass Kirche in unserer Gesellschaft präsent bleibt – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung oder diakonischem Engagement. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung. Schauen Sie gerne, was andere bewogen hat: Gründe für den Eintritt
Wenn Sie telefonisch wieder eintreten wollen, ist es gut, Sie haben Austrittsdatum und Taufdatum parat. Ihr Austrittsdatum erfahren Sie – sollten Sie die Unterlagen nicht mehr haben – bis mindestens zehn Jahre nach dem Austritt von der Stelle, bei der Sie ausgetreten sind (Standesamt, Gericht). Ihr Taufdatum wird in Ihrer Taufgemeinde für immer aufbewahrt. Rufen Sie einfach dort an. Sie können sich aber auch ohne diese Daten schon bei uns melden; das soll kein Hinderungsgrund sein.
Nichts.
Als Kirchenmitglied sind Sie grundsätzlich kirchensteuerpflichtig. Ob Sie auch zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. Auf viele Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Menschen im Ruhestand trifft das z. B. nicht zu.
In Baden-Württemberg gilt ein Kirchensteuer-Hebesatz von 8 Prozent der Einkommenssteuer (nicht des Einkommens!).
Mehr zur Kirchensteuer und deren Berechnung unter kirchensteuer-wirkt.de.
Übrigens: Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dadurch verringert sich der tatsächliche Beitrag auf rund 1 Prozent des Brutto-Einkommens.
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
Bitte schreiben Sie uns an eintritt@
Sie haben Fragen oder wollen telefonisch eintreten? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
