Das Kirchliche Verwaltungsgericht

Rechtssicherheit und Transparenz

Das Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg entscheidet, unbeschadet der Zuständigkeit staatlicher Gerichte, über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art des Kirchenrechts.

V.l.n.r.: Michael Wolfgang Schneider, Dr. Friedrich Klein, Prof. Dr. J. Thomas Hörnig, David Schenk, Landesbischof Dr. h.c. Frank-Otfried July, Dr. Rüdiger Albrecht, Petra Frey, Prof. Dr. Jan Bergmann, Dr. Michael Snowadsky. Es fehlen Matthias Vossler und Monika Renninger.
V.l.n.r.: Michael Wolfgang Schneider, Dr. Friedrich Klein, Prof. Dr. J. Thomas Hörnig, David Schenk, Landesbischof Dr. h.c. Frank-Otfried July, Dr. Rüdiger Albrecht, Petra Frey, Prof. Dr. Jan Bergmann, Dr. Michael Snowadsky. Es fehlen Matthias Vossler und Monika Renninger.

Der Verwaltungsrechtsweg ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der Entscheidung im Kern um geistliche Vorgänge handelt (z. B. bei Entscheidungen über die Verwaltung der Sakramente und die Gewährung oder Verweigerung von sonstigen geistlichen Amtshandlungen und des Dimissoriale, über die Abmeldung zur Seelsorge und über die Ausübung des Kanzelrechts) oder wenn anderweitig spezieller Rechtsschutz gewährleistet ist (z. B. bei Entscheidungen in Lehrbeanstandungs- und Disziplinarangelegenheiten, über vermögensrechtliche Ansprüche aus einem kirchlichen Dienstverhältnis in Kirchensteuerangelegenheiten). Das Verwaltungsgericht entscheidet nicht über die Gültigkeit kirchlicher Rechtsvorschriften.

Das kirchliche Verwaltungsgericht ist organisatorisch vom Oberkirchenrat unabhängig. Die sachliche Unabhängigkeit ist dadurch gewährleistet, dass die Mitglieder des Verwaltungsgerichts unabhängig und in Bindung an das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schritt gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, nur dem in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg geltenden Recht unterworfen sind. Das kirchliche Verwaltungsgericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht einschließlich der Verkündung von Urteilen und Beschlüssen sind in der Regel öffentlich. Rechtsmittel können gegen die Entscheidungen des kirchlichen Verwaltungsgerichts nicht eingelegt werden. Einzelheiten zum kirchlichen Verwaltungsgericht regelt das Kirchliche Verwaltungsgerichtsgesetz (KVwGG).

Das kirchliche Verwaltungsgericht besteht aus fünf Mitgliedern, von denen zwei die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Zwei Mitglieder müssen ordinierte Pfarrerinnen oder Pfarrer sein. Die Landessynode wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, ein ordiniertes Mitglied und ein nichtordiniertes Mitglied. Der Landesbischof oder die Landesbischöfin beruft ein Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt und ein ordiniertes Mitglied. Die Mitglieder des kirchlichen Verwaltungsgerichts üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, wobei Wiederwahl und Wiederberufung zulässig sind. Das Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart.

In der Amtsperiode 2022 bis 2026 gehören dem Gericht folgende Mitglieder an

Vorsitzender: 
Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Rüdiger Albrecht, Ötisheim

Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt: 
Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart Prof. Dr. Jan Bergmann, Stuttgart

Ordinierte Mitglieder: 
Pfarrer Prof. Dr. J. Thomas Hörnig, Ludwigsburg, und Pfarrerin Petra Frey, Ulm

Nichtordiniertes Mitglied: 
Richter am Landgericht David Schenk, Kirchberg

Stellvertretender Vorsitzender:
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Friedrich Klein, Weil der Stadt

Stellvertretendes Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt: 
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Michael Snowadsky, Stuttgart

Stellvertretende ordinierte Mitglieder: 
Pfarrer Matthias Vossler und Pfarrerin Monika Renninger, Stuttgart

Stellvertretendes nichtordiniertes Mitglied: 
Michael Wolfgang Schneider, Heilbronn 

Die kursiv geschriebenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder wurden vom Landesbischof berufen, die anderen Mitglieder wurden von der Landessynode gewählt.

Kontakt

Kirchliches Verwaltungsgericht

Gerokstraße 19

70184 Stuttgart

0711 2149730

Meldungen, die Sie interessieren könnten

„Nationalismus und christlicher Glaube sind unvereinbar“

Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fachstellen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg über die Verbindung von Nationalismus und christlichem Glauben.

Weiterlesen

„Lass alle, die dieses neue Schuljahr beginnen, spüren, dass du sie liebhast“

Landesbischof Gohl ermutigt Schülerinnen und Schüler mit einem Gebet zum neuen Schuljahr. Er erinnert daran, dass der Wert eines Menschen nicht von seiner Leistung abhängt.

Weiterlesen

„Hast du erkannt, wie weit die Erde ist?“

Vom 1. bis 4. September dauert die sogenannte Schöpfungszeit in den Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland und auch in Württemberg. Sie endet am Freitag, 4. September, in vielen Gemeinden mit Aktionen und Gottesdiensten.

Weiterlesen

Interview zum Internettrend #WitchTok

Was fasziniert an den digitalen Hexenwelten? Und wo verlaufen die Grenzen zwischen individueller Spiritualität, kommerzieller Esoterik und spirituellem Missbrauch? Ein Gespräch mit Pfarrer, Autor und Podcaster Fabian Maysenhölder und Philipp Kohler aus der Fach- und Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen.

Weiterlesen

Gebet zum Start der Ausbildung

Zum Start ins neue Ausbildungsjahr möchten Albrecht Knoch und Jochen Kunath vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) Baden und Württemberg allen, die eine Ausbildung beginnen, mit einem Gebet Zuversicht für diesen ersten Schritt ins Berufsleben schenken.

Weiterlesen

Pauluskirche Ulm ist Kirche des Monats September der Stiftung KiBa

Die EKD-Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa) fördert die Instandsetzung der Fassade des Ulmer Pauluskirche mit 20.000 Euro.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W
Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y