Die Bauberatung hat die Aufgabe die Kirchengemeinden, die Kirchenbezirke, die landeskirchlichen Einrichtungen und Werke in allen baufachlichen, denkmalpflegerischen und
kunsthistorischen Fragen zu beraten und zu begleiten.
Nach wie vor beträgt der Gebäude- und Immobilienbestand über 6.000 Objekte. Dazu zählen ca. 1530 Kirchen und Kapellen, 1580 Gemeindezentren und Gemeindehäuser, 1040 Kindergärten und 1720 Pfarrhäuser.
Kirchliche Gebäude stehen oft zentral im Ort, markieren dessen Mitte, stellen Gemeinschaft, Leben und Orte der Hilfestellung dar. Deren Erhalt, ihre Instandsetzung und Modernisierung ist nach wie vor prägendes Element kirchlicher Bauvorhaben. Bauen ist aber kein Selbstzweck im Sinne des hauptsächlichen Erhalts vorhandener Gebäude. Immer mehr rückt der strategische Umgang in den Vordergrund. Welche Gebäude sind für das Gemeinde-Leben notwendig und geeignet? Wo herrscht Entwicklungspotential, wo liegen Grenzen?
Die Bauberatung ist themen- und regionalbezogen organisiert.
Sie berät
Sie berät und betreut
Bauberatung bei Vorhaben der Landeskirche, der landeskirchlichen Werke und Einrichtungen (beispielhafte Aufzählung):
In folgenden Gremien ist die Bauberatung vertreten:
Kirchen und Sakralräume bleiben die zentralen und herausragenden Bauten unserer Kirchengemeinden. Zumeist denkmalgeschützt, sind ihr Wert und ihre Aufgabe unbestritten. Baumaßnahmen an Kirchen sind deshalb häufig reine Instandsetzungen im Inneren und Äußeren.
Oft ist aber auch die Anpassung an technische Standards, an neue Gottesdienstformen oder zusätzliche Nutzungen notwendig. Hierbei gilt es, das Altbewährte mit qualitätvoll Neuem zu kombinieren und die Eingriffe trotzdem gering zu halten. Die besonderen und ständig wachsenden finanziellen Herausforderungen werden dabei immer mehr auch durch besondere Stiftungen für die Kirchengebäude unterstützt.
Mit ihrer besonderen Bedeutung und Bestimmung bedürfen Kirchen und Gottesdiensträume angemessener künstlerischer Gestaltung und liturgischer Ausstattung von herausgehobener Qualität.
Nicht nur die Gebäude sind (denkmal)pflegerisch zu betreuen. An zahlreichen Orten enthalten sie wertvolle und bedeutsame Kunstwerke. Für deren Erhalt sind langfristige Wartungskonzepte und - wo nötig - Konservierung und Restaurierung notwendig.
Die Kunstberatung begleitet und fördert Erhaltungsmaßnahmen und künstlerische Projekte in den Gemeinden. Sie tritt dabei kooperativ und abstimmend mit der Denkmalpflege, mit der landeskirchlichen Kunststiftung, dem Verein für Kirche und Kunst und im Dialog mit Künstlerinnen und Künstlern der Gegenwart auf.
Glocken rufen uns zum Gottesdienst und zum Gebet. Sie läuten vor Gottesdiensten, zu bestimmten Zeiten, zu freudigen und traurigen Anlässen, zu Taufen, Trauungen und Beerdigungen. In der württembergischen Landeskirche gibt es rund 5.200 Glocken. Dabei gleicht keine Glocke der anderen.
Die Glockenberatung hilft bei technischen und klanglichen Belangen, bei Fragen zur Wartung und Instandsetzung, zur Lautstärke (Erstellen von Gutachten mit Schallpegelmessungen der Geläute zusammen mit der Energieberatung und Bauphysik) und bei den Turmuhren. Die Glockenberatung greift auch denkmalpflegerische, künstlerische und liturgische Aspekt zu Glocken auf.
Seit 2009 sind Glockensachverständige im Nebenamt beauftragt, die die Kirchengemeinden direkt unterstützen.
Alles rund ums Thema Glockengeläut in der Landeskirche finden Sie auch auf der Homepage der Evangelischen Landeskirche in Württemberg unter Glocken und Läuten
Aufgabenbereiche der Bauberatung:
Bauberatung zu Neubau, Umbau, Erweiterung und Instandsetzung bei Gemeindezentren und Gemeindehäusern, Jugendhäusern und Jugendheimen, Kindergärten, Gebäude diakonischer Einrichtungen, Tagungsstätten, Freizeitheimen und sonstigen Gebäuden.
Beratung zu Wettbewerben und Gutachterverfahren, Wertermittlungen, Prüfung von Planungen, Kostenermittlungen und Honorarfragen.
Schulung und Weiterbildung von Gebäudeverantwortlichen (Mesner und Hausmeister)
Neben den Kirchengebäuden sind auch die Pfarrhäuser nicht nur Wohnort unserer Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern ebenso wichtige Anlaufstellen für die Menschen in den Kirchengemeinden.
Besonderes Augenmerk liegt außer den Vorgaben der Pfarrhausrichtlinien hierbei auf dem Verbessern der energetischen Eigenschaften. Angemessene Wohnverhältnisse und die von der Landeskirche erhöht geförderte Reduzierung unnötiger Energieverbräuche sind meist die Gründe baulicher Veränderungen.
Aufgabenbereiche der Bauberatung:
Bauberatung zu Bauunterhalt, Instandsetzung und Neubau von Pfarrhäusern mit Prüfung der Planung und der Kostenermittlungen. Aufsichtsrechtliche Abnahme von Neubauten und großen Sanierungen mit Prüfung der Baukostenabrechnungen, Festsetzung der Zuschüsse aus dem Verfügungsfonds für Pfarrhäuser und der Kostenersätze. Planungsvorschläge zu Umbauten und konzeptionellen Verbesserungen mit Kosteneinschätzungen. Beratung zu Architektenhonoraren.
Begleitung von Kirchengemeinden und Kirchenbezirken beim Erstellen von Immobilienkonzepten. Klärung grundsätzlicher Angelegenheiten beim Erstellen und Umsetzen von Immobilienkonzeptionen.
Siehe auch OIKOS - die Immobilienstrategie in der Ev. Landeskirche
Beratung bei Maßnahmen an der Technischen Gebäudeausrüstung, bei Energiefragen und Bauphysik (Wärme, Feuchte, Schall, Raumakustik)
Hierunter fallen Aufgaben wie:
Mitwirkung in den Gremien:
Die Inhalte dieser Seite werden vom Referat direkt verantwortet.
Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen, die auf dieser Seite genannt sind.