- Sie vertreten die Belange der kirchlichen Mitarbeitenden im Rahmen des Auftrags der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung gemäß § 55a MVG i. V. m. § 55 MVG.
- Sie übernehmen die Rechtsberatung von Mitarbeitervertretungen und einzelnen Mitarbeitenden, soweit keine Mitarbeitervertretung besteht und unterstützen die Mitarbeitervertretungen bei der Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags; Beratung und Vertretung der Mitarbeitervertretungen im Rahmen des Kirchlichen Rechtsschutzes; Zuarbeit für das LakiMAV-Gremium.
- Sie vertreten die Mitarbeitervertretungen vor dem Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten und der Einigungsstelle.
- Sie bereiten Vorträge und Veranstaltungen vor, z.B. im Rahmen von Mitarbeiterversammlungen oder LakiMAV-Veranstaltungen sowie erarbeiten Vorlagen und Informationen für die Mitarbeitervertretungen.
- Sie entwickeln das Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) weiter und übernehmen die rechtliche Beratung des MVG-Ausschusses.