Geschlechtliche Vielfalt

So geht die Landeskirche mit geschlechtlicher Identität um

Seit dem frühen 20. Jahrhundert gewinnen wir immer neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Vielfalt von Geschlecht. Mittlerweile wird von den meisten anerkannt, dass es Menschen gibt, die weder männlich noch weiblich sind oder die ihr Geschlecht wechseln. Die Rechte dieser Menschen wurden lange eingeschränkt und sind auch heute noch ein umstrittenes Thema in der gesellschaftlichen Debatte. Es ist deswegen auch für die Evangelischen Landeskirche in Württemberg relevant, die den Anspruch hat, sich für alle Kinder Gottes, insbesondere die Ausgegrenzten und Benachteiligten, einzusetzen.

Theologisch betrachtet ist die Zugehörigkeit (oder Nichtzugehörigkeit) zu einem bestimmten Geschlecht nicht relevant für die Gottebenbildlichkeit eines Menschen und demzufolge frei von Wertbarkeit. Auf Basis dieser Annahme spricht die Landeskirche sich gegen jede Form von Diskriminierung und Ausgrenzung inter- und transgeschlechtlicher Menschen im kirchlichen Kontext aus. Sie möchte auf dieser Seite Informationen zugänglich machen, die den Einstieg in das Thema erleichtern.

Was ist Transgeschlechtlichkeit?

  • Transgeschlechtlichkeit ist eine innere Gewissheit, einem anderen Geschlecht anzugehören, als einem bei der Geburt aufgrund der äußeren Geschlechtsmerkmale zugewiesen wurde. In der Fachsprache spricht man von Geschlechtsinkongruenz. Diese Inkongruenz kann zu starkem psychischem Leidensdruck, der sogenannten Geschlechtsdysphorie, führen.
  • Möglich ist eine gegengeschlechtliche Identifikation oder eine Identifikation mit keinem eindeutigen Geschlecht (auch „nicht-binär“ genannt).
  • Der Wechsel des Geschlechts wird auch als Transition bezeichnet. Man unterscheidet die soziale, die rechtliche und die medizinische Transition. Die soziale Dimension beinhaltet etwa die Verwendung eines neuen Vornamens im Alltag, die Änderung von Frisur und Kleidungsstil etc. Die rechtliche Dimension beinhaltet die amtliche Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag und die Anpassung aller wichtigen Dokumente. Die medizinische Dimension beinhaltet etwa Hormonbehandlungen oder Operationen. Nicht jede transgeschlechtliche Person durchläuft alle diese Schritte.

Alternative Bezeichnungen

  • trans*
  • Transgender
  • Transident

Was ist Intergeschlechtlichkeit?

  • Intergeschlechtliche Menschen haben körperliche Merkmale des weiblichen und des männlichen Geschlechts.
  • Gründe dafür können in den Chromosomen, Keimdrüsen und der Hormonproduktion liegen.
  • Manche intergeschlechtliche Menschen identifizieren sich als nichtbinär, andere als Mann oder Frau.
  • Früher wurden intergeschlechtliche Säugling oftmals ohne medizinische Notwendigkeit geschlechtsangleichend operiert, was zu langfristigen medizinischen und psychischen Problemen führen kann. Seit 2021 sind diese Operationen in Deutschland verboten.
  • Seit 2013 ist es möglich, für einen intergeschlechtlichen Säugling keinen Geschlechtseintrag festzulegen. Seit 2018 gibt es den Geschlechtseintrag "divers". 

Alternative Bezeichnungen

  • Inter*
  • Intergeschlechtlich

Wie wir in der Landeskirche mit Trans- und Intergeschlechtlichkeit umgehen

  • Trans- oder Intergeschlechtlichkeit ist niemals ein Hinderungsgrund für die aktive Teilnahme am Gemeindeleben oder die Übernahme eines Patenamtes.
  • Taufe und Konfirmation bleiben auch nach Änderung des Geschlechtseintrages oder des Vornamens gültig.
  • Die Änderung des Vornamens kann im Kirchenregister schon vor der amtlichen Änderung durchgeführt werden.
  • Bei der Tauferinnerung wird der Identitätsname verwendet.
  • Stellenanzeigen sind neutral (m/w/d) formuliert.

Kontakt

Ursula Kress

Beauftragte für Chancengleichheit im Evangelischen Oberkirchenrat. Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt

Rotebühlplatz 10

70173 Stuttgart

0711 2149572

Ursula.Kress@elk-wue.de

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