Vertretung der Landessynode
Aufgaben
Der Geschäftsführende Ausschuss vertritt die Landessynode in dem Zeitraum zwischen ihren - normalerweise dreimal im Jahr stattfindenden - Tagungen. Er tagt nach Bedarf und kann auf Antrag oder mit Zustimmung des Landesbischofs im Namen der Synode Anordnungen erlassen. Diese Anordnungen sind von der Synode dann bei ihrer nächsten Tagung zu bestätigen oder außer Kraft zu setzen. Zudem wirkt der Geschäftsführende Ausschuss bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen von größerer Tragweite an den Beratungen des Oberkirchenrats mit.
Mitglieder
Der Geschäftsführende Ausschuss setzt sich zusammen aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Landessynode, den beiden Stellvertretern und 12 weiteren Mitgliedern. Diese werden während der ersten Tagung der Landessynode für die Zeit bis zum Zusammentritt der folgenden Synode aus ihrer Mitte gewählt.
Der Geschäftsführende Ausschuss der gegenwärtigen 16. Landessynode setzt sich folgendermaßen zusammen:
Vorsitzende: Präsidentin der Landessynode Sabine Foth
Stv. Vorsitzender: Stv. Präsidentin Andrea Bleher
Stv. Vorsitzender: Stv. Präsident Johannes Eißler
Weitere Mitglieder und ihre Stellvertreter:
Ruth Bauer (Angelika Klingel)
Marion Blessing (Reiner Klotz)
Simon Blümcke (Matthias Eisenhardt)
Matthias Böhler (Oliver Römisch)
Matthias Hanßmann (Tobias Geiger)
Anja Holland (Christoph Müller)
Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Gerhard Keitel)
Hannelore Jessen (Christiane Mörk)
Beate Keller (Thomas Stuhrmann)
Prof. Dr. Martin Plümicke (Hans Martin Hauch)
Maike Sachs (Siegfried Jahn)
Amrei Steinfort (Dr. Harry Jungbauer)