Rückstellungen
Rückstellungen sind zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund für ihre Bildung entfallen ist.
Rückstellungen sind zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund für ihre Bildung entfallen ist.