Herbsttagung 2023 der Landessynode

Die Herbsttagung der Landessynode fand vom 30. November bis 2. Dezember 2023 im Stuttgarter Hospitalhof statt. 

Einige der wichtigsten Themen:

  • Ergebnisse der 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU 6), die sich mit den Einstellungen und Erwartungen der Menschen zu Religion und Kirche befasst.
  • Ergebnisse und Empfehlungen einer Vertiefungsstudie („Auf!“-Projekt) zum sexuellen Kindesmissbrauch in Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
  • Die Situation verfolgter Christen in Armenien und im Irak sowie das Thema „Indigene und Religionsfreiheit“.
  • Beratung und Beschluss der Rechnungsabschlüsse der Jahre 2021 und 2022 und des  Nachtragshaushaltsplans 2024 der Landeskirche.

Auf dieser Seite finden Sie "beraten & beschlossen", das multimediale Synodenmagazin, ein Video mit Synodalpräsidentin Sabine Foth über die wichtigsten Themen der Tagung sowie die vollständige Berichterstattung mit allen Dokumenten zu allen beratenen Themen. 


beraten & beschlossen - das multimediale Synoden-Magazin


5 Fragen - 5 Antworten: Synodalpräsidentin Sabine Foth erklärt die wichtigsten Ergebnisse der Tagung

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Video: EMH

Kirchenmitgliedschafts-Untersuchung der EKD (KMU VI), Kirche der Zukunft, Umgang mit sexualisierter Gewalt und Vorstellung der Auf!-Studie, Grußworte von Prof. Barbara Traub und Dr. Michael Blume

Die Herbsttagung der Landessynode der württembergischen Landeskirche ist am 2. Dezember im Stuttgarter Hospitalhof zu Ende gegangen. Die Synode verabschiedete den Jahresabschluss 2021, den Jahresabschluss 2022 und den Nachtragshaushalt 2024. Dr. Jörg Antoine, kommissarischer Leiter des Dezernats für Finanzmanagement und Informationstechnologie im Oberkirchenrat, bescheinigte der Landeskirche solides und gutes Wirtschaften, sprach aber auch die wirtschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre an, die sich auch schon im Nachtragshaushalt für 2024 zeigen.

„Nun sag', wie hast du's mit der Religion?“ – Vorstellung der Kirchenmitgliedschafts-Untersuchung VI (KMU) und relevante Einsichten der Studie für Württemberg

Dr. Fabian Peters, kommissarischer Leiter des Referats Finanzplanung, Haushalt, Steuern, Finanzcontrolling und Statistik im Oberkirchenrat, erklärte das Anliegen der KMU VI mit der sogenannten „Gretchenfrage“ aus Goethes Faust: "Nun sag', wie hast du's mit der Religion?" Ein Ergebnis der Studie war, dass evangelische und katholische Christen sich in ihren Werten, Haltungen und Gottesdienstbesuchen kaum mehr unterscheiden, es aber deutliche Unterschiede zu Nichtmitgliedern zum Beispiel beim ehrenamtlichen Engagement gibt. Dieses ist in den kirchlichen Kerngruppen beinahe doppelt so hoch wie bei Konfessionsungebundenen. Erstaunlicherweise ist inzwischen die Konfirmation der unter evangelischen Christen am häufigsten genannte Faktor für die religiöse Prägung, mehr noch als die eigene Mutter. Noch eine wichtige Erkenntnis: Je weniger Geld die Menschen verdienen, desto häufiger führen sie die Kirchensteuer als Austrittsgrund an. Kirche muss also besser erklären, wofür sie das ihr anvertraute Geld einsetzt und welche Wirkung es zum Beispiel durch Diakonie oder konfessionelle Kindertagesstätten entfaltet. Austrittsgrund Nummer eins für Evangelische sei die Kombination aus Bedeutungslosigkeit der Religion fürs eigene Leben und dem Zahlen der Kirchensteuer.

„Wir können Großtrends nicht einfach umkehren, das wäre eine Allmachtsfantasie, aber wir können den Wandel gestalten“, so Dr. Edgar Wunder, wissenschaftlicher Referent beim Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD. Er wies darauf hin, dass die soziale Reichweite der Kirche wesentlich größer sei als die religiöse. Das dürfe man nicht aus dem Blick verlieren.

Bericht über Zukunfts- und Innovationsprozesse in der Landeskirche

Im Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung skizzierte Ausschussvorsitzender Kai Münzing, dass die Transformation in der Landeskirche in Richtung Zukunft in zahlreichen Projekten eingeläutet sei. Beispielhaft nannte Münzing die Einrichtung von Projektpfarrstellen Innovation, den Innovations- und Ehrenamtstag 2024 unter dem Motto „Gemeinde begeistert (..)“ als Austauschplattform  und der entwickelten Innovationslandkarte mit aktuell rund 100 Projekten im Bereich der Landeskirche, das Projekt „multiprofessionelle Teams“ für Erprobungsräume auf Gemeinde- und Distriktebene und das seit April 2023 neue „Zentrum für Gemeindeentwicklung und missionale Kirche“ im Oberkirchenrat.

Grußwort von Prof. Barbara Traub, Vorstandssprecherin der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs (IRGW) an die Landessynodalen

Die Ereignisse seit dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und die anschließenden Geschehnisse würden die Israelitische Religionsgemeinschaft und jüdische Menschen in Baden-Württemberg massiv betreffen, schilderte Traub in ihrem Grußwort vor der Landessynode am Donnerstag. Weiterhin gab sie Einblicke in die Herausforderungen für die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs und merkte auch kritischen Umgang seitens der Kirche an.

Die jetzigen Zeiten würden sichtbar machen, wie wichtig der Dialog, Trialog und der Austausch in Friedenszeiten seien. Diese Beziehungen würden durch solch schwierige Zeiten tragen und dabei helfen, dass man diese gut überstehen könne, so Traub. „Dafür bin ich dankbar.“ Traub weiter: „Krisen sind ein Anlass, stärker daraus hervorzugehen. Und ich wünsche mir, dass wir aus dieser Prüfungszeit gestärkt hervorgehen.“

Grußwort von Dr. Michael Blume: „Der Antisemitismus ist eine Ideologie, ein Dualismus der Hoffnungslosigkeit.“ 

Am Freitag ermutigte Dr. Michael Blume, der Beauftragte der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus, in seinem Grußwort an die Landessynode dazu, den engen Kontakt mit den jüdischen Gemeinden zu suchen. Blume wies auf den Aspekt der Hoffnung als gemeinsames Merkmal der abrahamitischen Religionen hin, ohne die es keine Chance gegen Antisemitismus und Verschwörungsmythen gebe. Bereits am Tag zuvor, dem ersten Sitzungstag, hatte sich die Landessynode intensiv mit dem Thema Antisemitismus befasst.

Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Ursula Kress, Beauftragte für Chancengleich im Oberkirchenrat, und Miriam Günderoth, Leiterin der Projektstelle Prävention, konzentrierten sich in ihrem Bericht auf die Themen Prävention und individuelle Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Rahmen der Betroffenenbeteiligung. 

Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt sind in der Mitte des kirchlichen Alltagsgeschäfts angekommen. Dies ließe sich in der täglichen Arbeit feststellen, so Ursula Kress. Miriam Günderoth stellte ein in weiten Teilen fertiggestelltes Rahmenschutzkonzept für Präventionsmaßnahmen vor. Erfreulich sei, dass bereits in 90 Prozent der Kirchenbezirke eine Arbeitsgruppe gebildet worden sei, die ein Schutzkonzept erarbeitet habe oder gerade in der Erarbeitungsphase sei. Von den Pfarrpersonen der Landeskirche hätten zum gegenwärtigen Zeitpunkt fast alle eine Grundschulung nach EKD-Konzeption besucht. Ein Web-basiertes Training zur Sensibilisierung solle ab Januar für Mitarbeitende in Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und Einrichtungen eingesetzt werden. Günderoth wies aber gleichzeitig darauf hin, dass dieses Training keine Grundlagenschulung ersetze und nur als Ergänzung verstanden werden dürfe. Sie betonte, auch nach der Erstellung eines Schutzkonzeptes dürfe die Prävention vor sexualisierter Gewalt nicht als abgeschlossen betrachtet, sondern müsse als Querschnittsthema kirchlicher Arbeit implementiert, aber auch laufend überprüft und angepasst werden.

Bericht der AUF! Studie: Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der Ev. Landeskirche in Württemberg - Ergebnisse und Empfehlungen

Dr. Harald Haury und Simone Korger von der Universitätsklinik Ulm präsentierten der Synode die Ergebnisse der AUF!-Studie, mit der die Evangelische Landeskirche in Württemberg die Klinik beauftragt hatte. In dieser wissenschaftlichen Studie wurden einerseits die Missbrauchsfälle um Alfred Zechnall historisch aufgearbeitet, begünstigende Faktoren gegen sexualisierte Gewalt und für wirksame Prävention aufgezeigt und in einem zweiten Teil heutige Schutzkonzepte untersucht. In seinen Schlussbemerkungen wies Haury darauf hin, dass die Übergriffe Zechnalls nicht ohne seine konservativ-pietistischen Netzwerke möglich gewesen wären. Netzwerke seien zwar wichtig, aber auch problematisch, weil sie der Verwischung von Verantwortung Vorschub leisteten. Stattdessen bräuchte es eine präzise Zuordnung von Verantwortlichkeit und ein Ethos der Transparenz. Zweitens helfe sexuelle Aufklärung, um sexuelle Grenzüberschreitungen als solche benennen zu können. Drittens mahnte er zur Vorsicht, Religion und Sexualität obsessiv zu vermengen. Das führe zwar nicht unausweichlich zu sexualisierter Gewalt, ließe sich aber für die Ausübung von sexualisierter Gewalt ausnutzen. Zuletzt warnte er, dass kein kirchliches Milieu gegen das Vorkommen sexualisierter Gewalt gefeit sei. Es gelte, Risikokonstellationen zu erkennen und nach Möglichkeit zu entschärfen. Für das Erkennen solcher problematischen Konstellationen sei Prävention ein wichtiger Faktor.

Simone Korger, die als Psychologin am zweiten Teil der AUF!-Studie mitarbeitete, widmete sich der Frage, was für wirksame Präventionsmaßnahmen notwendig sei. Ziel des zweiten Teils der AUF!-Studie sei es gewesen, Schutzkonzepte aus verschiedenen Einrichtungen, die zum Tatzeitpunkt teilweise mit Zechnall in Verbindung standen, zu überprüfen. Es sei positiv hervorzuheben, dass in allen Einrichtungen Selbstverpflichtungserklärungen vorhanden seien. Die Befragten hätten als Stärken dieser Erklärungen formuliert, dass sie klare Handlungsvorgaben und damit Sicherheit böten sowie ein Maß an Objektivität bei Entscheidungen. Bei Interventionsprozessen hätten die Befragten die Nähe von Betroffenen und Beschuldigten als problematisch erlebt. An mancher Stelle fehle es außerdem an klaren Handlungsempfehlungen. Zudem sei die personelle Kapazität an vielen Stellen zu gering. Die Einrichtungen hätten in Folge der Befragungen individuell Rückmeldungen zu den jeweiligen Schutzkonzepten bekommen und Überarbeitungen und Verbesserungen bereits teilweise implementiert, so Korger. Im Hinblick auf die Landeskirche formulierte die Psychologin Empfehlungen (nachzulesen auf elk-wue.de).

Synodalpräsidentin Sabine Foth forderte im Anschluss an den Bericht als notwendigen Reaktion unter anderem die konsequente und ausnahmslose Implementierung von Schutzkonzepten in der Landeskirche und deren laufende Anpassung. Dieser Einschätzung schlossen sich alle Synodalen in der Aussprache an.

In Vertretung von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl, der zur Feier und Verabschiedung von Bischof Dr. Gebhard Fürst vorzeitig abreisen musste, vertagte die Prälatin von Ulm, Gabriele Wulz, die Landessynode mit einem Wort auf den Weg.

Die Synodalen feierten Abendmahl in der Stuttgarter Stiftskirche.Bild: Gottfried Stoppel

Eröffnungsgottesdienst zur Herbsttagung der Landessynode

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sprach in seiner Predigt über Offenbarung 21,1-7 und über die Frage, wie mit Ängsten angesichts der vielen Krisen umzugehen sei. „Die Offenbarung will Menschen Mut machen und Halt geben in einer Welt, die aus den Fugen scheint“, so Gohl und führte weiter aus: „Mit Gott haben wir Zukunft und Hoffnung. Denn die Dinge dieser Welt, ihre Ängste und Sorgen haben das vorletzte Wort.“ Kirche sei für ihn Hoffnungsgemeinschaft, die auch durch konkretes Handeln in die Welt und die Gesellschaft hineinwirke.

Hier lesen Sie die Predigt im Volltext:

„Das Klima spielt verrückt. Corona. Die Ukraine. Jetzt der Krieg in Israel – das ist die Apokalypse“, so sagte mir vor wenigen Tagen ein Mann. Dabei verwies er auf die Prophezeiungen aus dem letzten Buch der Bibel.

Ich sagte ihm, dass schon unzählige Leute berechnet hätten, wann das Ende da sei – auch in Württemberg – doch all diese Endzeitspezialisten hätten danebengelegen. „Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es jetzt nicht doch so weit ist“, beharrte er. Schnell wurde mir klar: Ängste kann ich nicht wegdiskutieren. Sie sind da. Die Frage ist, wie gehe ich mit den Ängsten um?

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl bei seiner Predigt im Eröffnungsgottesdienst zur Herbstsynode 2023
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl bei seiner Predigt.Bild: Gottfried Stoppel

Die Apokalypse, die Offenbarung des Johannes, spricht zu Christinnen und Christen, die im Jahr 100 vielen Schrecken ausgesetzt sind.  Ihnen öffnet das Buch die Augen für die Verhältnisse in der Welt. Ja, es gibt den Kaiser in Rom, der mit brutaler Gewalt herrscht. Und es gibt wirtschaftliche Mächte, die den Lauf der Dinge bestimmen. Aber gegen Euren Eindruck: Geld regiert nicht die Welt! Und auch die Gewalt und das Unrecht werden nicht das letzte Wort behalten. Diese Mächte werden fallen!
Ein anderer ist der Herr der Welt: Jesus Christus.

Auch wenn die Offenbarung oft dazu missbraucht wurde, Menschen Angst zu machen. Es ist umgekehrt: Die Offenbarung will Menschen Mut machen und Halt geben in einer Welt, die aus den Fugen scheint.

Deshalb die Hoffnungsbilder dieses Buches: Christus das siegreiche Lamm. Das neue Jerusalem. Der neue Himmel und die neue Erde. Die Schar der Erlösten in der himmlischen Welt.

Wunderbare Bilder sind das. Blicke aus einer anderen Welt. „Eija, wärn wir da“, will ich sagen. Aber wir sind nicht da. Und so ist das Vertraute übermächtig. Die Welt mit ihrer Gewalt, den Seuchen, den Naturkatastrophen. Die kennen wir. Davon hören wir jeden Tag.

Deshalb schreibt uns die Offenbarung ins Stammbuch: „Lasst Euren Blick nicht von der Gegenwart fesseln. Sie ist nicht die ganze Wahrheit. Lass Dir die Augen öffnen, die weitersehen: „Und ich sah einen neuen Himmel und eine neue Erde. Die heilige Stadt, das neue Jerusalem“. Und höre auf den, der sagt: „Siehe, ich mache alles neu!“

Diese Vision der Hoffnung übersteigt unser Denkvermögen. Nicht ohne Grund. Denn im Mittelpunkt der „Vision der Hoffnung“ steht nicht das himmlische Jerusalem, sondern Gott selbst: „Und der auf dem Thron saß, sprach …“

Ganz zu Beginn der Offenbarung sagt Gott: „Ich bin das Alpha und Omega“. Jetzt redet er zum zweiten Mal. Das ist erstaunlich. Denn in den vorherigen 20 Kapiteln hat es nicht an Stimmen gefehlt. Gewaltige Stimmen gingen da über die Erde hinweg: Stimmen, die klagten und lobten. Die tadeln und drohen. Die fragen und verzagen. Stimmen von Menschen und Mächten. Sie alle hatten Vieles zu sagen. Aber die Stimme Gottes, war nicht zu hören. Gott schweigt.

Viele reden in seinem Namen. Aber das letzte Wort. Die Antwort auf die letzte Frage, auf das „Warum?“ – diese Antwort können sie alle nicht geben – das kann nur der, der das A und O ist. Und er spricht: „Siehe, ich mache alles neu!“

„Neu“. Das ist nicht Neuauflage des Alten. Es ist die Neuschöpfung aus und in Gott. Damit ist Gott mit seiner Schöpfung und Liebe am Ziel. Deshalb hofft der Glaube nicht auf irgendetwas. Sondern Gott selbst ist unsere Hoffnung. Er, das Alpha und Omega. Und Gott will weder am Anfang noch am Ende ohne seine Geschöpfe sein. „Er wird bei ihnen wohnen und sie werden sein Volk sein“. Deshalb gilt für jeden und jede: „Siehe, ich mache alles neu!“

Aber ist das nicht das berühmte Pfeifen im Wald? Ist das nicht eine einzige Illusion? Und was unterscheidet eigentlich die Illusion von der Hoffnung?

Wohl dies: Die Illusion verkennt die Wirklichkeit. Sie biegt sich die Wirklichkeit so zurecht, wie man sie sich wünscht. Populisten sind deshalb so gefährlich, weil sie mit der Illusion arbeiten. Sie verdrehen die Wirklichkeit – alternative Fakten heißt das heute.

Anders die Hoffnung. Die Hoffnung verdreht die Wirklichkeit nicht. Umgekehrt: Hoffnung hilft die Wirklichkeit zu erkennen. Mehr noch: Wer hofft, schätzt die Wirklichkeit besser ein als ein Mensch ohne Hoffnung.

Doch Hoffnung erschöpft sich nicht in der Wirklichkeit, also in dem, was ist. Der Tübinger Theologe Jürgen Moltmann hat es schön ausgedrückt: „Die Hoffnungssätze der Verheißung … müssen in einen Widerspruch zur gegenwärtig erfahrbaren Wirklichkeit treten. Sie resultieren nicht aus Erfahrungen, sondern sind die Bedingung für die Möglichkeit neuer Erfahrungen. Sie wollen nicht die Wirklichkeit erhellen, die da ist, sondern die Wirklichkeit, die kommt. In dieser Hoffnung schwebt die Seele nicht aus dem Jammertal in einen imaginären Himmel der Seligen und löst sich auch nicht von der Erde.“

Und so hat die Hoffnung auch einen Auftrag. Denn, liebe Gemeinde, dass Gott am Ende alles neu machen wird, heißt ja nicht, dass bei uns alles beim Alten bleiben soll.

Vor einem Jahr haben wir gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen und vielen Gästen in der diakonischen Beratungsstelle „kompass“ gegenüber der Hospitalkirche einen Gottesdienst gefeiert. „Zu uns kommen viele Menschen mit Sorgen und Beratungsbedarf“, hat mir die Leiterin, Frau Giesel, erzählt. Zu ihr kommen Menschen, die Unterstützung in einer häuslichen Gewaltsituation brauchen, Menschen mit Klärungsbedarf für ihre persönliche und familiäre Situation, Menschen, die aus anderen Ländern kommen und hier Hilfe suchen.

Für alle ist die bittere Erfahrung, dass ihre Not, ja, dass sie selbst nicht gesehen werden, dass sie übersehen werden. Das Wegschauen fällt uns Menschen seit je her leichter, als das Hinschauen zu ertragen. Angst verschließt die Augen. Hoffnung lässt dagegen hinschauen. 

Die Frage der Angst hat auch eine gesellschaftliche Dimension. Wenn vielen Menschen die Angst näher ist als Gott, dann wird irgendwann die Angst zur Grundmelodie unserer Gesellschaft.

Die amerikanische Philosophin Martha Nussbaum hat dieses Phänomen untersucht. Sie sammelt Beobachtungen unserer Zeit, die Grund zur Sorge sein können: Ausgrenzung von Minderheiten. Zerstörung aus Wut. Leugnung von Fakten. Hass, der zur Gewalt führt.

All dies höhlt eine demokratische Gesellschaft nach und nach aus.

Für ein faires, demokratisches Miteinander, so Nussbaum, braucht es stattdessen dies: Liebe zum Guten. Hoffnung auf die Zukunft. Entschlossenheit, die zerstörerischen Kräfte des Hasses zu bekämpfen – die allesamt durch die Angst genährt werden. Nussbaum sieht in der Angst einen Grundstoff des Menschseins. Angst, sagt sie, ist das erste Gefühl, das wir im Leben kennenlernen. Angst vor Hunger. Angst vor Liebesentzug. Angst vor dem Tod.  Und die Angst bleibt ein Leben lang im Untergrund unserer Gefühle präsent. Ganz los werden wir sie nie.

Ohne Angst geht es nie, aber mit ihr eben auch nicht. Für Nussbaum sind Gruppen, die sich ihrer Ängste nicht stellen, gefährlich. Sie werden zornig und werten andere ab. Sie üben Macht und Kontrolle über andere aus – alles, um der eigenen Angst nicht zu erliegen.

Hoffnung statt Zukunftsangst.

Das Hoffnungsbild des letzten Buches der Bibel lenkt unseren Blick auf Gott. Er hat sich uns in Liebe zugewandt. Mit ihm haben wir Zukunft und Hoffnung. Denn die Dinge dieser Welt, ihre Ängste und Sorgen haben das vorletzte Wort. 

Kirche ist für mich diese Hoffnungsgemeinschaft:

Gemeinsam Hoffen gegen die Angst.

Gemeinsam beten für Frieden und das Ende der Gewalt.

Gemeinsam auf Gottes Liebe in einer lieblosen Welt vertrauen.

Und als Hoffnungsgemeinschaft wirken wir durch konkretes Handeln in diese Welt und Gesellschaft hinein.

Wir müssen als Kirche das Rad nicht neu erfinden. Es reicht, wenn wir uns immer wieder neu unserer Hoffnung vergewissern:

„Siehe da, die Hütte Gottes bei den Menschen!
Und er wird bei ihnen wohnen (…)
und Gott abwischen wird alle Tränen von ihren Augen
und der Tod wird nicht mehr sein,
noch Leid, noch Geschrei, noch Schmerz wird mehr sein.
Denn das Erste ist vergangen. Und der auf dem Thron saß, sprach:
Siehe, ich mache alles neu.“

 

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl - Predigt beim Abendmahlsgottesdienst anlässlich der Eröffnung der Herbsttagung der 16. Ev. Landessynode in Württemberg in der Ev. Stiftskirche Stuttgart über Offb 21,1-7 am 30. November 2023
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29.11.2023

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl - Predigt beim Abendmahlsgottesdienst anlässlich der Eröffnung der Herbsttagung der 16. Ev. Landessynode in Württemberg in der Ev. Stiftskirche Stuttgart über Offb 21,1-7 am 30. November 2023

Kirchenrätin Dr. Christine KeimBild: Gottfried Stoppel

Grußwort von Reverend Dr. Habib Badr (Beirut),  verlesen von Kirchenrätin Dr. Christine Keim

Reverend Dr. Habib Badr, Vorsitzender der National Evangelical Church of Beirut im Libanon und Vize-Präsident der Evangelischen Mission in Solidarität (EMS), der auch die württembergische Landeskirche angehört, erinnerte in seinem Grußwort an das 175-jährige Bestehen seiner Kirche, das 2023 im Beisein von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl und Dr. Christine Keim (Leiterin des Referats Mission, Ökumene und Entwicklung im evangelischen Oberkirchenrat) gefeiert worden sei und dankte der Landeskirche „für die fortwährende Unterstützung und Solidarität“, ohne die „unsere christliche Gemeinschaft und die kleine protestantische Gemeinde in Beirut die vielen Krisen und Herausforderungen, die sich auftürmten, nicht geschafft“ hätte. Auch sagte Badr Dank „unserem geliebten Bruder Klaus Rieth“, Dr. Christine Keims Vorgänger. „Mit seinem heldenhaften Einsatz half er unserer Kirche durch diese schwierigen Zeiten.“

Axel Wermke, Präsident der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in BadenBild: Gottfried Stoppel

Grußwort von Axel Wermke, Präsident der Landessynode der Ev. Landeskirche in Baden

Axel Wermke nannte in seinem Gruß exemplarisch die Themen sexualisierte Gewalt, Gewinnung des Pfarrnachwuchses, Zukunft kirchlicher Immobilien bei rückläufigen Einnahmen, Umstrukturierung und Priorisierung der kirchlichen Aufgaben, wo „künftige Haushalte der Landeskirche nicht mehr mit einer für alle Bereiche gleichlaufenden Mittelkürzung zurechtkommen werden“. Wermke nannte auch Bereiche, in denen die beiden Landeskirchen schon heute durch Kooperation Ausgaben reduzieren: „Einsparungen durch Kooperationen mit der württembergischen Landeskirche zeichnen sich im Bereich Archiv und Bibliotheken und bei Beauftragungen ab, die für beide Landeskirchen gemeinsam ausgesprochen werden können.“

Grußwort Reverend Dr. Habib Badr
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28.11.2023

Grußwort Reverend Dr. Habib Badr

Grußwort Axel Wermke
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28.11.2023

Grußwort Axel Wermke

Synodalpräsidentin Sabine Foth brachte den Wahlvorschlag ein.Bild: Gottfried Stoppel

Für Michael Schneider, der als 1. Mitglied aus dem Verteilerausschuss für den Fonds für die Unterstützung von Einrichtungen des Diakonischen Werks (Diakoniefonds) ausscheidet, wurde Frau Ulrike Bauer als 1. Mitglied nominiert.

In der persönlichen Stellvertretung der Mitglieder soll es folgende Änderungen geben: Die persönliche Stellvertretung für das 1. Mitglied wird Martin Wurster, die persönliche Stellvertretung für das 5. Mitglied (Annette Rösch) wird Thomas Burk.

Die Wahlen erfolgten aus juristischen Gründen am zweiten Tag der Tagung, 1. Dezember, offen. 

Frau Ulrike Bauer wurde in den Ausschuss als 1. Mitglied gewählt (einstimmig). Frau Bauer nahm die Wahl an. 

Herr Martin Wurster, Herr Thomas Burk wurden als  Stellvertreter gewählt (einstimmig). Beide nahmen die Wahl an. 

TOP 01 - Wahl in den Verteilerausschuss Diakoniefonds (Wahlvorschlag des Ältestenrats)
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28.11.2023

TOP 01 - Wahl in den Verteilerausschuss Diakoniefonds (Wahlvorschlag des Ältestenrats)

Stefan Werner, Direktor im OberkirchenratBild: Gottfried Stoppel

Bürokratieabbau und gute Arbeitskultur

Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, betonte in seinem Bericht die Herausforderungen, vor der die Landeskirche stehe. Man wolle trotz sinkender Mitgliederzahlen am Anspruch Volkskirche zu sein festhalten. Um diese Kirche zukunftsfähig zu halten, sei weiterer Bürokratieabbau und ein Wandel der Arbeitskultur notwendig.

In der kritischen Rückschau stellte Werner fest, dass seine Feststellung einer immer weniger planbaren Zukunft im Bericht des letzten Jahres, sich bestätigt habe. Eine Handlungsstrategie für die Kirche ergebe sich somit weniger aus kirchlichen Positionspapieren, sondern „von unten“.

Die im letzten Jahr formulierten Ziele wurden in diesem Jahr weiterverfolgt. Auf einzelne Ziele – Zielstellenplan (TOP 24), Verwaltungsstrukturreform (TOP 23), Strukturstellenplan (TOP 3) und Umgang mit sexualisierter Gewalt (TOP 13) – werde an anderer Stelle in der Synodaltagung vertieft eingegangen. Das Organisationsziel, die Kommunikation zwischen Oberkirchenrat und Synode zu verbessern (1), sei insofern fortgeschritten, als dass alle offenen Synodalanträge inzwischen erledigt seien. Auch die Kommunikation mit der badischen Landeskirche sei fortgeschritten, insbesondere in der Finanzkommunikation (www.kirchensteuer-wirkt.de), die inzwischen von anderen Landeskirchen in der EKD übernommen wurde. Im Blick auf einen generationengerechten Haushalt (2) werde weiterhin ein ausgeglichener Haushalt 2027 angestrebt. Das Ziel, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen (3) zu werden, erfordere weiterhin die Umsetzung von Reformvorhaben und Schritte zur Arbeitsentlastung. Zwei weitere Zielsetzungen, die Sicherung der Symbolkraft kirchlicher Gebäude und als Landeskirche klimaneutral zu werden, stünden in engem Zusammenhang, da 2/3 der Emissionen der Treibhausgase in der Landeskirche durch ihre Immobilien verursacht werden. Im Zuge des Klimaschutzgesetzes habe Dezernat 8 im letzten Jahr dazu den Prozess „Oikos“ gestartet, mit dem nahezu alle landeskirchlichen Immobilien auf ihren Treibhausgas-Ausstoß und ihren baulichen Zustand analysiert werden. Anhand dieser Daten solle den Kirchenbezirken und -gemeinden eine gute Entscheidungsgrundlage ermöglicht werden, welche Gebäude weiterfinanziert würden.

In Bezug auf die digitale Roadmap (6) stellte Werner fest, dass es gute Fortschritte in der Umsetzung eines ganzheitlichen Kommunikationskonzepts gebe. Der Umzug in das neue Dienstgebäude des Oberkirchenrats, der für einen digitalen Kulturwandel unerlässlich ist, stünde zum Jahreswechsel 2024/25 an. Die Überarbeitung der Finanzsystematik des landeskirchlichen Haushalts (7) habe mit der Umsetzung des ersten doppischen Haushalts bereits einen wichtigen Meilenstein genommen. Gleichzeitig habe sich gezeigt, dass eine weitere Vereinfachung des Haushaltsrechts und Bürokratieabbau unbedingt notwendig sei. Die Zielsetzung, den Servicecharakter der Verwaltung zu optimieren (8), werde durch den umzusetzenden Stellenabbau erschwert und bleibe so eine Herausforderung. Bei der Erstellung einer Bildungsgesamtplanung (9) unter dem Motto „Bilden.Begeistern.Bewegen“ seien ersten Schritte getan. Landeskirchliche Bildungseinrichtungen hätten, so Direktor Werner, mit Hilfe eines eigens entwickelten Tools „Profilsegel“ eine Ist-Analyse durchgeführt, während in einer zweiten Prozesslinie mit außerkirchlichen Partnern zusammengearbeitet würde. In einer dritten Linie stehe die Neustrukturierung des Arbeitsbereiches „Werke und Dienste“ an. Verschiedene Einheiten wie beispielsweise. die Landesarbeitsgemeinschaft evangelischer Familienbildungsstätten, die Landesarbeitsgemeinschaft evangelischer Senioren und die Evangelischen Frauen in Württemberg sollen unter einem Dach zusammengeführt werden. Werner stellte in Aussicht, dass ab Mitte nächsten Jahres in dieser neuen Struktur gearbeitet werden könne.

Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir nicht gegen den Trend wachsen.

Nach diesem Rückblick auf die laufenden Prozesse, widmete sich Werner, der juristische Stellvertreter des Landesbischofs, der Analyse der Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Kollegium habe die rückgehenden Mitgliederzahlen, die damit verbundene rückgängige Finanzkraft, die abnehmende Akzeptanz des Finanzierungssystems der Landeskirche, die Forderung nach einer Ablösung von Staatsleistungen benannt. Das gleichzeitige Ziel, bis 2027 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, bedeute, dass keine neuen finanziell aufwändigen Programme zur Mitgliedergewinnung und zum Kirchenaufbau aufgesetzt werden könnten. Die bestehenden innerkirchlichen Reformprojekte (Verwaltungsstrukturreform, neues Finanzwesen, Klimaschutzgesetz, neues Dienstgebäude des OKR) müssten abgeschlossen werden, bevor neue Reformvorhaben angegangen werden könnten. Werner erläuterte, dass der Mitgliederverlust in der Kirche nicht auf mangelnde Investitionen in Kirchenaufbau-Programm zurückzuführen sei. Das zeige der Blick auf die Mitgliedschaftsstudien und auf andere Landeskirchen. Der wirtschaftliche Leitsatz, „gerade in der Krise investieren“, könne nicht angewandt werden. Für das Kollegium stünde fest: Wir werden nicht gegen den Trend wachsen. Zwar würden Maßnahmen zur Mitgliederbindung und -gewinnung (wie zum Beispiel kirchensteuer-wirkt.de) erhalten und weiterentwickelt, aber es sei notwendig, sich auf rückgehende Mitgliederzahlen und Einnahmen einzustellen, „Alles andere“, so Werner „wäre Pfeifen im Wald.“

Herausforderungen: Gebäude, Klimaschutz, Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, Fachkräftemangel

Damit auch künftige Generationen handlungsfähig blieben, sei es notwendig, so Werner, sich auf absehbare Folgen einzustellen. Es könne nur Geld ausgegeben werden, das zur Verfügung stehe. Eine Reduzierung der finanziellen Belastung durch den Gebäudebestand der Landeskirche und der Kirchengemeinden sei deshalb unbedingt notwendig. Gleichzeitig sei man im Oberkirchenrat mit der Aufgabenkritik fortgeschritten, um auch hier notwendige Einsparungen umzusetzen. Die gleichzeitig zusätzlich anfallenden Aufgaben, wie zum Beispiel durch Anerkennungszahlungen an Betroffene sexualisierter Gewalt, müssen trotz Sparzwängen bewältigt werden. Es gelte, im Bereich Aufarbeitung sexualisierter Gewalt Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Erste Schritte in die richtige Richtung seien durch die AUF!-Studie getan. (Siehe TOP 14). Bei allen Einsparungen erfordere die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes zusätzliche Investitionen. Nur so könne das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreicht werden. Schließlich erschwere der zunehmende Fachkräftemangel die Bewältigung der Aufgaben.

Hoffnungsaussagen und Vertrauen.

Trotz eines Mitgliederrückgangs wolle man am Status Volkskirche festhalten, so Stefan Werner. Die Evangelische Kirche in Württemberg sei keine Klientelkirche, auch wenn dies von einigen vertreten werde. Entscheidend für diese Überlegung sei, dass man Volkskirche nicht quantitativ verstehe, sondern als Frage der Haltung. Aus dieser Perspektive stehe und falle das Modell der Volkskirche nicht damit, ob sich eine gesellschaftliche Mehrheit zur Kirche bekenne oder nicht. Diese Perspektive ermutige einen Weg des Wandels zu gehen und das eigene Angebot „programmatisch bewusst und volkskirchlich“ zu schärfen. Das bedeute gleichzeitig auch Überflüssiges abzuwerfen, ermögliche so aber auch eine Profilschärfung, betonte Werner. Ziel des eigenen Handelns als Oberkirchenrat sei es, weniger ein klares Bild für die Zukunft der Kirche vorzugeben, sondern einen Rahmen zur Verfügung zu stellen und Freiräume zu öffnen, in denen Kirche von der Zukunft her gedacht werden könne. Wichtig sei es, einerseits Trauer über verlorenes Terrain und verpasste Chancen zuzulassen, andererseits in einem nächsten Schritt die Trauer hinter sich zu lassen, offen zu sein für Gottes Wirken und sich am Hoffnungsüberschuss des Glaubens zu orientieren.

Prognosen und Planungen

Das Kollegium habe sich für die Aufgabe, einen guten Rahmen und Freiräume zu ermöglichen, damit Kirche auf allen Ebenen von der Zukunft gedacht werden könne, auf zentrale Punkte verständigt, so Stefan Werner:   

Auf seiner Klausur habe das Kollegium sich mit dem Thema befasst und festgestellt, das Handlungsbedarf bestehe, auch wenn im Vergleich zu anderen Landeskirchen und staatlichen Behörden sich die Regelungsdichte in Grenzen halte. Dabei solle pragmatisch vorgegangen werden. Konkret habe man sich auf folgende Punkte zum Bürokratieabbau geeinigt:

  • Digitalisierung der Verwaltung fortsetzen: nicht analoge Prozesse digitalisieren, sondern Prozesse digital aufsetzen
  • Digitalstrategie „Going to the Market“ - auf Vorhandenes zurückgreifen statt neu

programmieren

  • Zahl und Besetzung von Gremien überprüfen.
  • Welche Entscheidungen müssen zwingend in Gremien getroffen werden?
  • Pragmatische Umsetzung hat Vorrang
  • Prozesse überprüfen und einfacher gestalten, Beteiligungsprozesse reduzieren
  • Subsidiaritätslandkarte erstellen, mehr dezentrale Entscheidungen zulassen
  • Vertrauen stärken – Misstrauen abbauen
  • Doppelstrukturen konsequent abbauen
  • Keine „unnötige Professionalität“
  • Improvisation als Teil der Problembewältigung zulassen
  • Kooperationen fördern
  • Entscheidungen treffen!
  • Einen Anwalt der Verwaltungsvereinfachung etablieren
  • Keine Normen-Kontroll-Kommission

Werner identifizierte gegensätzliche Trends, die die Umsetzung erschwerten. Neben der Forderung der Entbürokratisierung gehe der Trend von der Rahmensetzung zur Lenkung, wie das Klimaschutzgesetz verdeutliche und zur Einzelfallgerechtigkeit. Für das Erreichen einer Entbürokratisierung brauche es den Willen zur selbstkritischen und nüchternen Überprüfung der Verwaltung. Zwar habe dabei ein einfaches, pragmatisches Verfahren Vorrang, gleichzeitig bedeute das nicht eine Befürwortung von Lösungsansätzen „contra legem“. Das geltende Recht müsse bei der Umsetzung der Entbürokratisierung gewahrt werden, bekräftigte- Werner, auch als Leiter des Dezernats 5 (Grundsatzangelegenheiten Landeskirche, Geschäftsleitung).

Neben der Entbürokratisierung sei die Arbeitskultur ein entscheidender Faktor, ob die beschriebenen Herausforderungen gut bewältigt werden könnten. Es müsse eine Kultur der Zusammenarbeit etabliert werden, die an vielen Stellen schon jetzt gut funktioniere. Dort wo sie gestört sei, müsse das angesprochen werden. Gerade dort, wo um schwierige Themen gerungen werde, müsse auf den Umgangston geachtet werden, um Kränkungen zu vermeiden und eine gute Arbeitskultur zur prägen. Werner betonte, dass die Forderung nach einer Serviceorientierung des Oberkirchenrats zwar seine Berechtigung habe, aber gleichzeitig klar sein müsse: „Niemand, der eine Genehmigung versagen muss, ist deshalb nicht serviceorientiert.“ Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen würden ernst genommen, aber gleichzeitig gehöre der Gesetzesvollzug und die Prüfung von genehmigungspflichtigen Sachverhalten ebenso zu den Aufgaben des Oberkirchenrats. Der Direktor im Oberkirchenrat warb für gegenseitiges Zuhören und warnte vor einer Profilierung auf die Kosten des anderen. Nicht zuletzt sei es wichtig, die Entlastungspotentiale zu nutzen, die die fortschreitende Digitalisierung ermögliche. Die Entgrenzung der Arbeitszeit durch Homeoffice biete einerseits eine flexiblere Arbeitszeiteinteilung, berge aber gleichzeitig auch die Gefahr totaler Entgrenzung. Hier müsse an guten Regelungen landeskirchenweit gearbeitet werden. Überzogene Erwartungen sowie bewusste und unbewusste Kontrollmechanismen müssten analysiert werden. Der Satz „Führen heißt: Arbeiten Sie nicht so hart!“ sei provokant, müsse aber in Hinblick auf die Landeskirche auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden.

Zum Abschluss seines Berichtes nahm Werner noch einmal die Notwendigkeit der Aufgabenkritik, die Frage der Arbeitskultur und die Gefahr einer nicht mehr zu administrierenden Bürokratie in den Fokus. Eine Lösung für diese Problem sei nicht mit dem Denken zu erreichen, dass zum Problem geführt hat.

Maike SachsBild: Gottfried Stoppel

Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde, gehalten von Maike Sachs (St. Johann-Gächingen)

Verehrte Präsidentin, liebe Mit-Synodale, vor allem aber lieber Herr Direktor Werner,

beim Lesen Ihres Berichtes wurde mir deutlich, dass wir beide, Sie und ich, ganz unterschiedliche Professionen erlernt haben. Eine Theologin ist einfach keine Juristin.

Deshalb dachte ich zunächst: Alles ziemlich nüchtern, Verwaltung eben.

Andererseits haben Ihre Ausführungen mir noch einmal richtig Respekt abverlangt.

Ja, so erlebe ich Sie und das schätze ich an Ihnen außerordentlich in unserer Zusammenarbeit im Sonderausschuss: Sie denken wohltuend strukturiert, behalten das Ganze einer stattlichen Behörde im Blick, sind mit Ihrer Expertise in zahllosen Prozessen beteiligt und erhalten sich trotzdem Visionskraft. Mit ihr formulieren Sie Ziele, die Sie wiederum beharrlich verfolgen, indem Sie kommunizieren, vernetzen und steuern.

Es ist gut, dass Sie an diesem Platz sind! Wir verdanken Ihnen – und selbstverständlich Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – in diesen bewegten und bewegenden Zeiten eine ganze Menge.

Denn daraus machen Sie keinen Hehl: Die Zeiten sind schwierig. Sie sind noch einmal schwieriger als die Jahre, in denen wir uns das Sparen bereits vorgenommen hatten.

In gewisser Weise geht es momentan um die Quadratur des Kreises. Denn es stehen Veränderungen an, für deren Bewältigung uns die Ressourcen fehlen. Das will ich an zwei Beispielen deutlich machen.

Bürokratie muss unbedingt abgebaut werden, d.h. Verwaltungsvorgänge verschlankt, Gremienzeiten reduziert und die Digitalisierung muss ausgebaut werden. Dazu brauchte es eigentlich Personalkraft. Ich sage es mal so: Auch der Bürokratieabbau braucht einen „Bürokraten“, der ihn umsetzt. Aber das Personal ist knapp und kostbar und sowieso schon aus- bis überlastet. Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Ein Zweites: Veränderungen brauchen Kapital. Sie selbst benennen das Klimaschutzgesetz, das wir uns als Landeskirche verordnet haben. Veränderungen brauchen Kapital, weil erst die Investition in das Neue nötig ist, ehe das Alte abgelöst werden kann. Wie aber verändert man, wenn das Kapital fehlt oder mehr als dringend eingespart werden sollte?

Ich fürchte, in dieser Frage haben wir etwas versäumt. Wir hätten investieren sollen, solange die Landeskirche finanziell noch ein gutes Polster hatte. Ich erinnere mich an Stimmen in der synodalen Debatte, die schon vor 10 Jahren gemahnt haben, nur 80% der Gelder für den Erhalt und 20% für Innovation vorzusehen. Heute würde ich sagen: Der Streit darüber, was Innovation ist, hat uns leider gelähmt. Und so haben wir erhalten, was heute nicht mehr zu halten ist. 

Ich erinnere mich auch an manche Einbringungsrede des Finanzdezernenten Dr. Kastrup, in der er für Mitgliederbindung und Mitgliedergewinnung geworben hat. Heute sagen Sie, Herr Werner: „dass finanziell aufwändige Programme zum Kirchenaufbau, mit der … Zielsetzung den derzeitigen Trend des Mitgliederverlustes aufzuhalten oder gar umzukehren, nicht anstehen.“

Das sind harte Worte für eine Theologin, harte Worte für jemanden, der mit Leib und Seele Gemeindepfarrerin war und junge Leute heute ermutigt, ins Gemeindepfarramt zu gehen. Denn was anderes ist unser Geschäft!? Was anderes ist das Geschäft unseres Ehrenamtlichen vor Ort?!

Aber – halt, es ist ja der Bericht des Direktors des Oberkirchenrats, lieber Herr Werner. Sie mahnen uns zur Vorsicht. Und ich weiß, dass Sie diese Fragen im Hintergrund mit bewegen. Deshalb sprechen Sie ja auch davon, einen guten Rahmen zu gestalten und Freiräume zu schaffen, der Kreativität Raum zu geben, ohne beständig Einzellösungen zu schaffen, oder - der Begriff Serviceorientierung wird mehrfach genannt usw.

Gleichzeitig beschreiben Sie, dass in dieser Zuordnung von Landeskirche als Rahmengeber und den Kirchengemeinden und Einrichtungen, die in diesem Rahmen agieren, so mancher Zündstoff liegt, wenn nämlich der Rahmen als zu eng empfunden und deshalb die Verwaltung als Gegner wahrgenommen wird. Da kann die Debatte schon heftig werden!

Und die Kluft zwischen „denen in Stuttgart“ und den Menschen in der Fläche der Landeskirche droht sich zu vertiefen.

Was ist zu tun?

Ich meine, es ist Zeit für Investitionen, für Investitionen, die sich nicht in Euro oder Cent messen lassen.

Wir brauchen Vertrauen – Vertrauen durch eine beharrliche Kommunikation, die eine klare Sprache auf der einen Seite und ein offenes Ohr auf der anderen Seite erfordert. Kirchengemeinden, Einrichtungen und Werke müssen verstehen, dass nicht der OKR spart, weil er sparen will, sondern dass die Herausforderungen sich nur gemeinsam bewältigen lassen. Gleichzeitig braucht die Kommunikation von Veränderungen viel Geduld, manchmal mehrere Anläufe und ein hohes Maß an Transparenz. Beschlossene Vorgaben, die Betroffene überraschen, schaffen kein Vertrauen, sondern säen Misstrauen.
Zutrauen – Freiräume sagen: „Wir trauen Euch das zu!“ Das heißt konkret: Was gut läuft, muss gestärkt werden, nicht gekürzt. Ein Rasenmäherprinzip, bei dem alles gleichbehandelt wird, wird der Vielfalt unserer Kirche nicht gerecht. Zum Beispiel in der Verwaltungsreform wünschte sich manche Region mehr Zeit und mehr Flexibilität, damit nicht abgebaut wird, was die Kapazität hat, noch einige Jahre zu tragen.

Vergewisserung – nicht Form, Gestalt und Gebäude tragen die Kirche, sondern ihre Inhalte. Und wer sich des Inhalts gewiss ist, kann über die Gestaltung von Formen und die Nutzung von Gebäuden befreit nachdenken.

In der Bewegung neuer Gemeindeformen formuliert man vier Grundausrichtungen, die für kirchliches Leben maßgeblich sind. Auf Englisch lauten sie: UP – Menschen werden ermutigt mit Gott in Beziehung zu leben, IN – eine starke Gemeinschaft ermutigt und begleitet, OUT – Kirche ist den Menschen zugewandt, die nicht oder nicht mehr oder noch nicht zu ihr gehören und OFF – sie weiß sich der Tradition ihrer Geschichte und der weltweiten Christenheit verbunden.

Wenn ich die Tagesordnung unserer Synode anschaue, dann sehe ich ein Vielerlei an Themen. Was wäre, wenn wir mehr noch fragten, was dem Up, dem In, dem Out und dem Off dient? Was könnte dann wegfallen? Wofür müssten wir uns mehr Zeit nehmen? Damit verbunden ist Punkt 4:

Konzentration – wir können uns nicht mehr alles leisten. Ich glaube, das ist Common Sense. Aber heißt das in der Konsequenz, wir leisten uns von allem ein bisschen weniger? Ich fürchte, genau das macht uns gerade so atemlos: Wir versuchen mit weniger das zu erhalten, was mit viel noch möglich war. Konzentration aber heißt nicht von allem ein bisschen, sondern weniger, das Wenige aber tun wir dann richtig. 

Übrigens – das hieße dann, Kirche geistlich zu leiten, von ihrer Mitte her, gespeist aus der Quelle ihrer Lebendigkeit, im Vertrauen und im Gebet und im Hören auf Gott. Denn nur so wissen wir, was als Kirche dran ist. Wenn wir so unsere Leitungsaufgabe als Synode und Kirchenleitung verstehen, dann bin ich gerne mit auf dem Weg.

Prof. Dr. Martin PlümickeBild: Gottfried Stoppel

Votum des Gesprächskreises Offene Kirche, gehalten von Prof. Dr. Martin Plümicke  (Reutlingen)

Lieber Herr Werner,

herzlichen Dank für Ihren Bericht.

Fangen wir vorne an.

Ja, es stimmt, wir verlieren Mitglieder, ja, es stimmt, auch wir bekommen weniger Kirchensteuer. Aber seit über einem Jahrzehnt stellen wir nun fest, dies nicht proportional geschieht. Obwohl wir sogar einen stärkeren Verlust von Kirchenmitgliedern als in der Freiburger Studie vorgesagt haben, hatten wir z.B. gerade im Oktober wieder einen deutlichen Kirchensteuerzuwachs gegenüber dem Vorjahr und liegen nun fast wieder auf dem Vorjahresniveau! Das Defizit, das Sie wieder und wieder nennen, ist eine rein betriebswirtschaftliche Größe und kommt nur dadurch zustande, dass wir in den letzten Jahren von Kameralistik auf die Doppik umgestellt haben. Wir veranschlagen fiktive Ausgaben. Wenn wir tatsächliche Entnahmen und Zuführungen zu Rücklagen und Stiftungen betrachten, haben wir immer noch einen Überschuss im mittleren zweistelligen Millionenbereich. 

Lassen Sie es mich mit einem biblischen Bild ausdrücken, wir beklagen, dass wir nicht genug Manna einsammeln können, ohne zu wissen, ob das Manna, wenn wir es brauchen werden, nicht schlecht geworden ist.

Völlig einverstanden und dankbar sind wir dafür, dass sich der OKR nun endlich von dem Bild des „Wachsens gegen den Trend“ und die vielfältigen Projekte, die oftmals nur ein Strohfeuer waren, verabschiedet hat. 

Sicherlich ist auch Ihre Aussage richtig, wenn Sie darauf verweisen, dass der Mitgliederverlust nicht alleine auf mangelnde Investitionen in inhaltliche Programme zum Kirchenaufbau zurückzuführen ist. Wenn Sie aber keine Alternativen aufzeigen, heißt das in Klartext: Wir können nichts tun als den Niedergang verwalten und das „soll nicht in einer depressiven Grundhaltung erfolgen.“ führen Sie weiter aus.

Ich möchte hier für uns der OFFENE KIRCHE sagen, wir engagiere uns nicht seit vielen Jahrzehnten in dieser Kirche, um jetzt ihren Untergang zu begleiten. Wie gesagt wir negieren die Rahmenbedingungen unsere Kirche NICHT, aber wir erwarten von einer Strategischen Planung, dass sie zumindest ein paar Ideen aufzeigt, wie man aus dem Tal in dem wir stecken, wieder herauskommt! 

Lassen Sie es mich an zwei Beispiele aufzeigen. Wir stellen fest, dass unsere Tagungshäuser defizitär sind. Im Raum steht die Halbierung der Kosten. Das Einzige, was uns einfällt, wir schließen zwei der vier Häuser. - Nein eigentlich ist es sogar andersrum, einige postulieren, wir müssen zwei Häuser schließen, ohne zu wissen, ob und wieviel wir damit tatsächlich sparen werden. Warum überlegen wir uns nicht, wie wir unsere Häuser so gestalten können, dass sie weniger Defizit haben. Dazu bedarf es an Investitionen, vielleicht sogar des ein oder anderen Neubaus. Vielleicht müssen wir auch mit weniger Personal auskommen. Im Sommer habe ich das in Norwegen z.B. erlebt. Die Standarddienstleistungen wie Ein- und Auschecken waren digitalisiert. Aber es war rund um die Uhr eine Person ansprechbar, wenn man Sonderwünsche hatte oder es Probleme gab. Einen Service, den unsere Häuser heute nicht bieten. Was ist für unsere Menschen wohl der bessere Weg, ein effizienteres Gebäudemanagement oder die Schließung der „Kathedralen der Jugendarbeit“, wie manche junge oder junggebliebene Menschen unsere Tagungshäuser bezeichnen.

Ein zweites Beispiel: Wir haben weniger Pfarrerinnen und Pfarrer, zum Teil selbstverschuldet, aber im Moment nicht zu ändern. Die einzige Antwort, die wir darauf haben: Aufgaben reduzieren und auf das vorhandene Personal verteilen. Dabei nehmen wir in Kauf, dass ganze Landschaften von kirchlicher Arbeit verschwinden! Könnte man nicht alternativ die Aufgaben von Pfarrerinnen und Pfarrer von vielem befreien, insbesondere von der Verwaltungsgeschäftsführung, was eigentlich sehr wenig mit Theologie zu tun hat? Man müsste umdenken und andere Professionen beschäftigen, die diese Aufgabe wahrnehmen. Dies kann heute sicher nicht ehrenamtlich geschehen, aber nebenberuflich mit Aufwandsentschädigung oder Honorar vielleicht schon!

Das sind zwei Beispiele, die aufzeigen, was wir uns unter einer strategischen Planung vorstellen, die Ideen aufzeigen würde, wie wir aus der Krise herauskommen. Ja, es bedarf in beiden Fällen auch an finanziellem Engagement, und das Geld haben wir, aber wir müssen bereit sein, neue Wege zu gehen und Menschen etwas zuzutrauen.

Das sagen Sie auch „in Zeiten epochaler Herausforderungen kommt es darauf an, dass der Staat den Menschen etwas zutraut und die Menschen sich selbst auch“. Klingt sehr gut und macht Hoffnung. Doch dann folgt die Ernüchterung, wenn Sie sagen, unsere Kirche sei konsistorial und zum Ausdruck bringen, daran lässt sich auch nichts ändern.

Alles, was dann folgt, ist wenig glaubwürdig, wenn sie nicht bereit sind, auch darüber nachzudenken, weniger konsistorial zu werden. Lassen Sie es mich ganz offen sagen, in der letzten Zeit haben es viele von uns so empfunden, der OKR will nichts aus der Hand geben, man traut den Gemeinden nur wenig an Eigenverantwortlichkeit zu. Lieber riskiert man, dass die Kirche erschlafft, als dass man den Gemeinden größere Freiheiten und somit dringend benötigten Gestaltungfreiraum gibt. 

Bei manch Positivem, das Sie nennen, wie „Subsidiaritätslandkarte erstellen, mehr dezentrale Entscheidungen zulassen“, lässt uns Ihr Ziel „Beteiligungsprozesse reduzieren“ doch sehr erschrecken. Es ist zwar völlig richtig, dass man Doppelbefassungen, und davon haben wir sehr viele, abbaut, aber echte Beteiligungsprozesse abbauen wird uns nicht voranbringen. Wenn man Beteiligung stärkt, wird Kirche wieder attraktiv. So gewinnt man Menschen, gibt Gestaltungfreiraum und Hoffnung. 

Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen, wie man Gemeinden mehr Freiheiten geben könnte. 

Lassen Sie KGRs alleine darüber entscheiden lassen, ob sie Vereinen beitreten wollen. Über den Vorschlag haben wir gerade in der letzten Synodaltagung abgestimmt und Sie als OKR haben sich vehement dagegen eingesetzt.

Der andere wäre eine kleine Revolution und auch wir der OFFENE KIRCHE haben darüber noch nicht gesprochen: Lassen Sie die KGRs alleine über Bauprojekte entscheiden, geben Sie den Ausgleichsstock auf und lassen Sie die Kirchenbezirke die Bedarfsplanung machen, wie und wo das Geld für Bauprojekte auf die Gemeinden verteilt wird.

Bei aller Kritik möchte ich mit einer Gemeinsamkeit schließen, die auch wir für absolut grundlegend für eine Kirche halte:

Sie sagen: „Als Kirche sind wir an „alle Welt“ gewiesen und dürfen uns nicht darauf kaprizieren, religiöse Sonderwelten zu errichten.  Das Modell der Volkskirche steht und fällt deshalb nicht mit der Frage, ob sich eine gesellschaftliche Mehrheit zur Kirche bekennt oder nicht.“

Die Aussage von Ihnen halten wir für absolut essentiell. Deshalb möchte ich sie zum Abschluss nochmals deutlich herausstellen.

 

André BohnetBild: Gottfried Stoppel

Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche, gehalten von Dr. André Bohnet (Stuttgart)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Landesbischof, sehr geehrte Mitglieder des Kollegiums des Oberkirchenrats, sehr geehrter Herr Direktor Werner, Hohe Synode!

Vielen Dank, Herr Direktor Werner, für Ihren realistischen und weitsichtigen Bericht zur Strategischen Planung.

In vielen Analysen und daraus folgenden Konsequenzen stimmt der Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ dem Bericht zu. Ich möchte einige Punkte herausgreifen und unsere Einschätzungen dazu ergänzen:

1. EuK unterstützt jede Maßnahme zur Aufarbeitung und Prävention von (sexualisierter) Gewalt in unserer Landeskirche

Zuerst – und das stelle ich bewusst an den Anfang: Als Kirche müssen wir alles dafür tun, um es potenziellen Täterinnen und Tätern im Bereich der sexualisierten Gewalt so schwer wie nur irgend möglich zu machen.

Wir als Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ begrüßen jede Maßnahme zur Aufarbeitung und Prävention von (sexualisierter) Gewalt in unserer Landeskirche. Dazu braucht es gute Schutzkonzepte, die auch laufend evaluiert und aktualisiert werden.

Denn wir sind überzeugt: Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen müssen ein Schutzraum sein. Hier muss alles dafür getan werden, dass Menschen vor Gewalt in jeder Form geschützt werden. Unsere Glaubwürdigkeit hängt auch an der Frage, wie ernsthaft und nachhaltig wir mit diesem Thema umgehen.

2. EuK unterstützt die generationengerechte und nachhaltige Finanzplanung und den verantwortungsbewussten Umgang (auch) mit personellen Ressourcen

Zweitens: Ausdrücklich unterstützen wir als Gesprächskreis das Ziel eines binnen fünf Jahren wieder ausgeglichenen Haushalts. Und die damit einhergehende generationengerechte und nachhaltige Finanzplanung.

Wir müssen uns als Landeskirche, aber auch als Synode davon verabschieden, dass wir ständig neue Reformprojekte und -prozesse initiieren wollen, die uns nur immer mehr in finanzielle Unwägbarkeiten stürzen – und damit auch den mittelfristigen finanziellen Spielraum für unsere Kernaufgaben deutlich verkleinern.

Vieles können und sollten wir uns in Zukunft nicht mehr im bisherigen Umfang leisten. Um hier klar unterscheiden zu können, braucht es fortlaufend eine Verständigung darüber, was zum Wesen und zu den Kernaufgaben von Kirche gehört – und was demnach auch nicht.

Das verlangt die finanzielle Nachhaltigkeit von uns. Denn auch für die kommenden Generationen braucht es eine Landeskirche auf soliden finanziellen Beinen.

Und diese Aufgabe sehe ich positiv: Es hilft uns, als Kirche das eigene Profil zu schärfen und noch erkennbarer zu werden.

Das Gebot der Stunde ist aus unserer Sicht deshalb finanzielle Zurückhaltung in unsicheren Zeiten und damit ein auch langfristig nachhaltiger Umgang mit den uns anvertrauten Mitteln.

Das gilt ausdrücklich auch für die vielen Menschen im kirchlichen Haupt- und Ehrenamt. Angesichts des vielzitierten Fachkräftemangels erscheint es doch naheliegend, uns zu fokussieren. D. h. auch unsere knapper werdenden personellen Ressourcen in wichtigen kirchlichen Kernbereichen einzusetzen.

Dabei begrüßen wir die Zielsetzung der wertschätzenden Kommunikation. Deshalb an dieser Stelle auch ein herzlicher Dank an alle, die sich in unserer Kirche im Haupt- oder Ehrenamt einbringen.

3. Bürokratieabbau bedeutet für EuK auch Prozess- und Gremienverschlankung auf allen Ebenen, eine gehörige Portion Pragmatismus sowie Vertrauen zu den handelnden Leitungspersonen und natürlich auf den Herrn der Kirche

Drittens ist aus Sicht von „Evangelium und Kirche“ ein wichtiger strategischer Aspekt der Bürokratieabbau bzw. die umrissene Prozess- und Gremien-verschlankung auf allen Ebenen.

Klar, das scheint eine Binsenweisheit zu sein. Doch bei näherem Hinsehen liegt darin eine der größten Anfragen an unsere bisherigen kirchlichen Gewohnheiten:

Denn ich nehme es so wahr, dass bei Entscheidungen im kirchlichen Bereich immer und überall noch jemand abgeholt oder beteiligt werden muss. Manchmal habe ich mich schon bei der Frage ertappt, ob bei Busunternehmen auch nur annähernd so viele Leute „abgeholt“ und „mitgenommen“ werden müssen wie bei „kirchens“.

(Scherz beiseite:) Bei aller Wertschätzung für demokratische Entscheidungswege braucht es zur Überwindung dieser oft trägen Prozesse auch einen Kulturwandel hin zum Vertrauen: Zum Vertrauen in die gewählten (!) handelnden Leitungspersonen und letztlich auch zu mehr Vertrauen auf den Herrn der Kirche.

Ja, und eine große Portion Pragmatismus – denn nicht jede kleine Entscheidung braucht noch eine Beratungsrunde in Gremien. Manches muss in Zukunft auch pragmatisch und auf dem kleinen Dienstweg gelöst werden können.

Für solchen Pragmatismus die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, bleibt unsere gemeinsame Aufgabe.

4. EuK steht für die Landeskirche als „Volkskirche“ – dieser Begriff ist jedoch theologisch zu schärfen!

Viertens: Zurecht wird im Strategiebericht festgestellt, dass die häufig vernommene Kritik am Begriff der „Volkskirche“ zu kurz greift. „Das Modell der Volkskirche steht und fällt […] nicht mit“ gesellschaftlichen Mehrheitsverhältnissen – sonst gäbe es schon lange keine Volksparteien mehr.

Aus Sicht von „Evangelium und Kirche“ ist der Begriff der „Volkskirche“ aber theologisch zu schärfen. Gerade in einer Zeit, in der wir als Evangelische Landeskirche mit unseren Mitgliedern eben keine Mehrheit im „Volk“ mehr darstellen.

„Volkskirche“ kann aber dennoch weiterhin „Kirche für das Volk“ sein – eben keine zurückgezogene Klientelkirche, sondern eine Hoffnungsgemeinschaft, offen nach innen und außen.

Einig im Glauben, in der Hoffnung und in der Liebe. Aber doch als Volkskirche mit großer innerer Freiheit und Vielfalt– zum Beispiel mit der Freiheit, sich als Gemeindeglied aktiv zu engagieren oder das Gemeindeleben lediglich wohlwollend distanziert mitzutragen. Solch große innere Freiheit und damit auch Vielfalt unterscheidet uns als Landeskirche von vielen kleineren Freikirchen. Wir sollten den Begriff der „Volkskirche“ also nicht vorzeitig begraben, sondern noch mehr mit theologischem Gehalt füllen.

5. Ein Hoffnungswort zum Schluss (Jeremia 29,11)

Zuletzt: Ja, wir sind als Kirche Hoffnungsgemeinschaft. Wir leben aus den Zusagen unseres Herrn. Allein dadurch haben wir eine Existenzberechtigung.

Schließen möchte ich deshalb mit einem Hoffnungswort, das mir wertvoll geworden ist. Gott spricht es zu den nach Babylon Deportierten aus Juda. Durch seinen Propheten Jeremia lässt er dem Volk ausrichten (Jeremia 29,11):

„11 […] ich weiß wohl, was ich für Gedanken über euch habe, spricht der HERR:

Gedanken des Friedens und nicht des Leides, dass ich euch gebe Zukunft und Hoffnung.“

Möge Christus, der lebendige Herr der Kirche, auch uns in Württemberg solche Gedanken der Hoffnung und der Zukunft schenken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bernd WetzelBild: Gottfried Stoppel

Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen, gehalten von Bernd Wetzel (Brackenheim)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Direktor Werner, hohe Synode,

„Der Oberkirchenrat macht, was er will!“

Der Oberkirchenrat ist intransparent in seinem Handeln!", ----- das höre ich immer wieder, in unterschiedlichen Zusammenhängen, wenn ich in der Region im Gespräch bin. ---- Die strategische Planung ist ein starkes Gegenbeispiel, das jedenfalls große Hoffnungen auf Veränderung weckt.

Ich finde in der Strategischen Planung viele gute Aussagen, die ich nun als Argument im Gespräch verwenden kann, um zu vermitteln und ein anderes Bild zu zeichnen. Dieser Bericht ist getragen von einem hohen Maß an Transparenz und wird uns helfen, Vertrauen vor Ort aufzubauen.

Auf 15 Seiten legen sie, Herr Direktor Werner, die zukünftige und auch schon gegenwärtige Handlungsrichtung offen.
Von einer selbstkritischen Rückschau, über das was wir als vorfindliche Situation akzeptieren müssen, bis hin zu Hoffnungsaussagen und schließlich Ableitungen und Planungen.

Dabei verstehen sie alles als ein Lernprozess. Das ist der Situation angemessen und wirklich hilfreich. --- Herzlichen Dank dafür!
Dieser Bericht fordert uns alle, nicht nur den Oberkirchenrat, dazu auf, herauszutreten aus unserer Komfort-Zone.

Es gibt viele Hauptthemen, die ich in ihrem Bericht unterstrichen habe. Zwei möchte ich besonders betrachten:
 
Bürokratieabbau:
Sie wollen Prozesse überprüfen und einfacher gestalten. In Zukunft mehr risiko-orientiert satt kontroll-orientiert arbeiten. Sie wollen Vertrauen stärken - Misstrauen abbauen. Keine unnötige Professionalität. Einen Anwalt der Verwaltungsvereinfachung etablieren...

Hier hätte ich gleich ein Beispiel, wo man direkt beginnen könnte: Wie wäre es, wenn sie den Bürokratieabbau gleich mit einplanen, bei den angestrebten Bezirks-Fusionen und bei der Umsetzung des Dekanatsplans.

Wenn zukünftig ein Dekanat für zwei Bezirke zuständig sein wird: Was gehört zu den Kernaufgaben einer Dekanin, eines Dekans? - Was fällt weg? - Wer macht das dann? Wo können bürokratische Hürden und Hindernisse abgebaut oder erst gar nicht aufgebaut werden?

Hier habe ich die Rechtsammlung unserer Evangelische Landeskirche in Württemberg -fällt ihnen etwas, auf?

Sie ist ganz schön dick geworden! Und hier sind vermutlich nicht mal die ganzen Verordnungen und Ausführungsbestimmungen drin.
Herr Direktor Werner, sie haben in ihrem Bericht auf Seite 12 festgestellt: "Der Synode kommt im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz eine Schlüsselrolle zu." Das heißt, wir als Evangelische Landessynode stehen zusammen mit dem Oberkirchenrat vor einer großen Aufgabe, die Gesetzte und Regelungen zu entschlacken, wo es nötig, sie zu ändern oder abzuschaffen".

Denn die bestehende Gesetztes-Lage bringt uns leider dazu, dass wir alles von oben nach unten kontrollieren und regeln. Beispiele, die ich nennen möchte:

Wie kompliziert ist es, wenn ein Diakon tauft - wenn man hier den Dienstweg einhalten würde.

Oder: Es gibt nun diese Andachtskurse, wo man im Gemeindegottesdienst öffentlich beauftragt wird, dass man jetzt eine Andacht halten darf. Das ist aus unserer Sicht nicht zukunftsfähig.

Müsste es nicht viel mehr so sein, dass die Gemeinden Filialen sind, die sich unter dem Dach der Landeskirche andocken können und deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Gerade ist es eher so: Die Gemeinden sind rechtliche zwar selbständig, aber so viel wird von oben geregelt, das macht den Bürokratieaufbau so stark.

Kirchenbild:

Sie sagen: „Wir wollen Volkskirche bleiben?" Danke, dass sie den Begriff Volkskirche neu definieren. Was heißt das, Volkskirche bleiben zu wollen, bei starkem Kirchenmitgliederrückgang, in einer Minderheitensituation? Winfried Kretschmann hat es vor der EKD-Synode in Ulm gesagt und hat es theologisch begründet: „Wir sind in Zukunft eher eine Kirche im Volk - Salz der Erde und Licht der Welt. Ich denke, so muss man zukünftig Kirche sehen!“

Dieses Festhalten daran, in traditioneller Weise "Volkskirche sein zu wollen", überfordert uns auf Dauer - Wir meinen wir sind Volkskirche und denken, wir müssen alle bedienen und erreichen mit unseren volkskirchlichen Strukturen. Kirche für Morgen folgt in ihrem Bild von Kirche einer theologischen Grundlinie.

Der ewige Gott, der auf Beziehung aus ist, gewinnt und sendet Menschen als Jüngerinnen und Jünger durch Jesus Christus, durch den heiligen Geist, um so Beziehungen zu Menschen zu bauen. Kirche ist also das Resultat von Gottes beziehungsstiftendem Wesen und im Kern ein Beziehungsgeschehen.

Unsere Aufgabe für die Zukunft ist, dass wir uns senden lassen, um Beziehung zu Menschen zu suchen und zu bauen. So gewinnen wir an Relevanz für Menschen um uns herum. Dieses „Beziehungs-vermittelnde Kirche sein“, dieses Salz und Licht sein fordert uns alle zusammen auf, herauszutreten aus unserer Komfort-Zone.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
 

Aussprache

In der Aussprache der Synodalen, die sich an die Gesprächskreisvoten anschloss, übten mehrere Synodale Kritik am von Stefan Werner geforderten  Abbau von Beteiligungsprozessen. Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) forderte, dass ein notwendiger Bürokratieabbau keinen Demokratieabbau bedeuten dürfe. Zwar müsse die Anzahl der Gremien kritisch überprüft werden, aber demokratische Prozesse dürften darunter nicht leiden. Angesichts der Gefahr von rechts auf politischer Ebene, sei es umso wichtiger, dass die Kirche sich als demokratische Institution verstehe. Ihm pflichtete Michael Schradi (Blaubeuren) bei, auch wenn er zugestand, dass überprüft werden müsse, wo Beteiligungsprozeese notwendig und sinnvoll sind. Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Waiblingen / Backnang) mahnte in Bezug auf die von Werner bestärkte Subsidiarität an, dass diese auch ehrlich umgesetzt werden müsse. Gegenwärtig seien beispielsweise mit der Verwaltungsstrukturreform her gegenläufige Tendenzen zu einer Zentralisierung wahrnehmbar.

Positiv aufgenommen wurde unter anderem die Forderung des Bürokratieabbaus. Christiane Mörk (Besigheim/Brackenheim) bestärkte Werner in diesem Vorhaben und äußerte den Wunsch in der Umsetzung des Bürokratieabbaus schnell zu handeln. Die Anzahl der Gremien habe im Zuge der Strukturreformen sogar zugenommen und müsse jetzt wieder reduziert werden. Dr. Markus Ehrmann (Crailsheim, Blaufelden, Weikersheim) äußerte sich ambivalenter zum Bürokratieabbau. Der sei nicht in jedem Fall per se gut, sondern nur dann, wenn Menschen etwas zugetraut werde. Das bedeute aber im gleichen Zuge, dass auf Gemeindeebene mehr Verantwortung übernommen werden müsse. Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) teilte diese Einschätzung gegenüber einer unkritischen Bejahung des Bürokratieabbaus. Bürokratieabbau führe nicht zwangsläufig zu guten Ergebnissen. Es müsse die Frage gestellt werden, welche Prozesse wirklich notwendig seien. Auf keinen Fall dürfe der Bürokratieabbau von Seiten des Oberkirchenrats genutzt werden, um „durchzuregieren“, so Probst. Ein sinnvoller Bürokratieabbau setze auf der Gemeindeebene an und frage danach, wo Freiräume in den Gemeinden geschaffen werden könnten. Andrea Bleher (Künzelsau, Schwäbisch Hall, Gaildorf) bestärkte Werners Vorhaben, Bürokratie und überflüssige Regelungen abzubauen. Nicht alles müsse gelenkt werden. Wichtig sei für die Zusammenarbeit darüber hinaus das Vertrauen zwischen den Gremien und unterschiedlichen Akteuren. Ziel müsse es bei all dem sein, dass nicht nur Entscheidungsfreiräume geschaffen werden, sondern auch Gestaltungsfreiräume. Diese ermutigen Menschen, sich in Kirche einzubringen, so Bleher.

Michael Schneider (Waiblingen / Backnang) gab zu bedenken, wie lange die Kirche – angesichts der im Bericht geäußerten Sparzwänge – noch ihre Kernaufgaben wahrnehmen könne. Es brauche eine Debatte in der Landeskirche, auf was wir uns konzentrieren müssen und welche Kriterien es dafür gebe. Bei Gottesdiensten und Konfiunterricht springe niemand für die Kirche in die Bresche. Diese Angebote würden entfallen, so Schneider, wenn Kirche sie aufgebe. An anderer Stelle hingegen gebe es andere Akteure, die Aufgaben der Kirchen übernehmen könnten.  Götz Kanzleiter (Nagold, Calw, Neuenbürg) äußerte die Sorge, dass die Gruppe derer, die am Rande der Gesellschaft stehen und auf die Zuwendung der Kirche angewiesen sind, bei all diesen Debatten bisher zu kurz gekommen sei. Dabei seien das genau die Menschen, auf die Jesus besonders geschaut habe. Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) sprach sich trotz der zurückgehenden Kirchensteuermittel dafür aus, mutiger zu investieren. Er habe an mancher Stelle den Eindruck, dem Oberkirchenrat gehe es darum, möglichst wenig aus der Hand zu geben. Bei der Planung der Zukunft müsse es aber gerade mehr Beteiligungen und mehr Investitionen geben.

Tobi Wörner (Stuttgart) und Dr. Klaus Gerold (Tuttlingen/Balingen) stellten Anfragen an den Umgang des Oberkirchenrats mit dem absehbaren Mitgliederschwund. Während Gerold zwar mit Werner übereinstimmte, dass Wachsen gegen den Trend nicht möglich sei, bekräftigte er das Vorhaben in Mitgliederbindung und -gewinnung zu investieren und gerade im Kinder- und Jugendbereich die Bemühungen zur Kirchenbindung fortzusetzen. Das sei notwendig, um nicht vom Sinkflug in den Sturzflug zu geraten. Optimistischer äußerte sich Wörner. Er wandte sich gegen die Feststellung in Werners Vortrag „Wie werden nicht gegen den Trend wachsen.“ Er sei nicht bereit, so der Synodale, sich damit abzufinden und frage sich, was das an der Basis bewirke, wenn diese Haltung dorthin weitergegeben werde. Er sprach sich dafür aus, am Konzept Wachstum festzuhalten, nicht unbedingt in Bezug auf Mitgliederzahlen, sondern mehr im Ausprobieren neuer Formen, im Dienst für alle Menschen, im Verkündigen der Hoffnung und Ausprobieren neuer kirchlicher Formate. Er wolle, so Wörner, weniger über Mitgliederzahlen sprechen, sondern mehr über Möglichkeiten.

Direktor Werner bedankte sich für die vielfältigen Rückmeldungen. Er wies darauf hin, dass im Vergleich zu anderen Landeskirchen immerhin acht Millionen für Investitionen zur Verfügung stünden. Ob diese auch weiterhin in den kommenden Haushaltsplänen eingeplant werden können, sei noch zu diskutieren. Er griff erneut seine Absage an die Aussage „Wachsen gegen den Trend“ auf. In den vergangenen Jahren habe das vor allem zu Belastung der Mitarbeitenden geführt. Wenn er verwendet wird, müsse man ihn, wie vom Synodalen Wörner vorgeschlagen, verwenden. Nicht als Mitgliederwachstum, sondern als qualitatives Wachstum. Er bestärkte noch einmal das Vorhaben, einen auf die Zukunft hin bedachten Haushalt auch in den kommenden Jahren vorzulegen.

Auf die synodale Kritik, dass Beteiligungsprozesse eingeschränkt werden sollen, antwortete Werner, dass dieses von Anfang an nicht antidemokratisch zu verstehen gewesen sei. Es gelte, gemeinsam auf die Beteiligungsprozesse zu blicken und zu identifizieren, wo diese noch passen und an welcher Stelle sie Prozesse behindern.

Er bestärkte, dass der Bürokratieabbau kein Selbstzweck sei und man nicht in einen Bürokratieabbau-Pathos verfallen dürfe. Auch hier gelte es, gemeinsam und pragmatisch an sinnvollen Stellen Regelungen zu identifizieren, die sich lähmend auf die kirchliche Arbeit auswirken.  Er unterstrich nochmals den Hinweis im eigenen Bericht, dass der Oberkirchenrat daran arbeiten müsse, als transparent wahrgenommen zu werden. Hier befinde man sich in einem Lernprozess.

TOP 02 - Strategische Planung (Bericht des OKR - Direktor Stefan Werner)
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28.11.2023

TOP 02 - Strategische Planung (Bericht des OKR - Direktor Stefan Werner)

Prof. Barbara TraubBild: Gottfried Stoppel

„Den Dialog und Trialog suchen – mehr denn je“

Grußwort von Prof. Barbara Traub, Vorstandssprecherin der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs (IRGW)

Die Ereignisse seit dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und die abschließenden Geschehnisse würden die Israelitische Religionsgemeinschaft und jüdische Menschen in Baden-Württemberg massiv betreffen, schilderte Traub in ihrem Grußwort vor der Landessynode. Weiterhin gab sie Einblicke in die Herausforderungen für die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs und merkte auch kritischen Umgang seitens der Kirche an.

Wie nah die Ereignisse für jüdische Menschen hier in Baden-Württemberg sind, verdeutlichte Traub in ihrem Grußwort: Die Enkel einer ihrer Aktivistinnen in Heilbronn seien unter den Entführungsopfern und erst jetzt wieder freigekommen. Fast jeder hier habe Familie und Freunde in Israel und kenne Betroffene, die selbst oder deren Angehörige Opfer oder Geisel der Hamas geworden sind.

Traub zeigte sich dankbar für das große Maß an Solidarität von säkularer, staatlicher und kirchlicher Seite. Auch von islamischen Organisationen hätte es Solidaritätsbekundungen gegeben. Gleichwohl kritisierte Traub, einige der großen islamischen Verbände hätten sich „bemerkenswert still“ verhalten. Auch das Schweigen mancher Kulturinstitutionen sei auffallend. „Diese menschenverachtende Brutalität der Schlächter aus Gaza folgte bewusst der zynischen Logik, alle sprießende Friedenshoffnung auf absehbare Zeit ein für alle Mal zu ersticken und dem Ziel einen Schritt weiterzukommen, Juden endlich aus ihrer Heimat zu vertreiben. Ein Ziel, das nicht erst jetzt verfolgt wird, sondern seit 75 Jahren“, seit der Gründung des Staates Israels, so Traub

Kritik an der evangelischen Kirche im Umgang mit antisemitischen und einseitigen Haltungen

Traub wies auf kritische Punkte der Vergangenheit seitens der evangelischen Kirche hin: So sei 2010 ein Vertreter der Hamas nach Bad Boll zu einer Tagung „Partner für den Frieden“ eingeladen worden. Auch die Nakba-Ausstellung, die vom Evangelischen Entwicklungsdienst gefördert würde, sei eine einseitige pro-Palästinensische Ausstellung und es habe die jüdische Gemeinde getroffen, dass diese immer wieder einen Raum in evangelischen Gemeinden fände. Zugleich betonte sie, dass es nicht darum gehe, das Leid im Gaza-Streifen oder Westjordanland nicht zu zeigen, sondern einseitig Kritik zu üben. Ein weiterer schmerzlicher Punkt sei die Unterzeichnung des Kairos-Palästina-Dokuments seitens der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg (ACK): „Wir würden uns wünschen, dass das Papier in manchen Punkten korrigiert wird.“

Wunsch nach einem offenen Blick für alle Parteien in diesem Konflikt

Allerdings würde schon „allein den Finger kritisch in die Wunde zu legen“ der jüdischen Religionsgemeinschaft Württembergs oftmals den Vorwurf der Israel-Lobby einbringen. „Wir teilen mit Ihnen den Wunsch, nach einem offenen Blick für alle Parteien in diesem Konflikt und auch jene Menschen zu sehen, die im Gazastreifen leiden. Sie leiden unter einer Regierung, die sie in ihren Fängen hält. Und dennoch dürfen wir als Kirche und Religionsgemeinschaft nicht die Augen davor verschließen, dass Antisemitismus auch hierzulande nicht nur von islamistischen Terroristen herrührt, sondern wir als jüdische Gemeinschaft schon lange vor dem Terroranschlag mit Antisemitismus von rechtsextremer und linksextremer Seite konfrontiert waren. Wir müssen und sollen als abrahamitische Religionsgemeinschaften den Dialog und Trialog suchen – mehr denn je. Zugleich aber in unseren jeweiligen Gemeinschaften von extremistischen oder einseitigen Positionen fernhalten.“

Die jetzigen Zeiten würden sichtbar machen, wie wichtig der Dialog, Trialog und der Austausch in Friedenszeiten sei. Diese Beziehungen würden durch solch schwierige Zeiten tragen und dabei helfen, dass man diese gut überstehen könne, so Prof. Barbara Traub. „Dafür bin ich dankbar.“ Traub weiter: „Krisen sind ein Anlass, stärker daraus hervorzugehen. Und ich wünsche mir, dass wir aus dieser Prüfungszeit gestärkt hervorgehen.“

Im Kirchlichen Gesetz über die Gewährung einer Entschädigung für die Mitglieder der Landessynode und anderer Regelungen soll durch eine Änderung im Text eine Rechtsgrundlage geschaffen werden zur Wertung des Amtes als Mitglied der Landessynode als öffentliches Ehrenamt. So soll in § 30 des Kirchenverfassungsgesetzes nach dem Wort „Landessynode“ die Wörter „üben ein öffentliches Ehrenamt aus “ eingefügt werden. Auch wird klarstellend in der Kirchlichen Wahlordnung und in der Kirchenbezirksordnung jeweils das Amt des Kirchengemeinderates und des Bezirkssynodalen als öffentliches Ehrenamt definiert.  Der Rechtsausschuss empfiehlt der Landessynode dieser Änderung zuzustimmen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

In erster Lesung wurde das Gesetz festgestellt. Es wird in zweiter Lesung am Freitag wieder aufgerufen.

Das Gesetz wurde auch in 2. Lesung einstimmig beschlossen.

TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes, des Gesetzes über die Gewährung... (Beilage 65) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)
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28.11.2023

TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes, des Gesetzes über die Gewährung... (Beilage 65) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)

TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes des Kirchlichen Gesetzes über die Gewährung einer Entschädigung (Beilage 65)
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TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes des Kirchlichen Gesetzes über die Gewährung einer Entschädigung (Beilage 65)

Direktor Stefan WernerBild: Gottfried Stoppel

Bericht des Oberkirchenrats

Direktor Stefan Werner kündigte in seinem Bericht vor der Synode an, der Oberkirchenrat werde zur Frühjahrssynode 2024 einen Strukturstellenplan vorlegen und sogar darüber hinaus gehende Personaleinsparungen vornehmen können.

Stefan Werner berichtete von dem breit angelegten Beteiligungsprozess, in dem die Dezernate im Zuge einer sogenannten „Aufgabenkritik“ Einsparpotenziale skizziert hätten. Es gelte, 155 Planstellen zu identifizieren, die bis 2030 entfallen können. Dazu seien Workshops durchgeführt worden, in denen sich die Dezernate mit folgenden Fragen befasst hätten:

  • Müssen wir die Aufgabe noch wahrnehmen? Wird etwas getan, bei dem der kirchliche Auftrag nicht (mehr) erkennbar ist? Wird etwas getan, bei dem der Mehrwert für den kirchlichen Auftrag in keinem Verhältnis zum Ressourceneinsatz steht (ekklesiologische Gegenprüfung möglich, aber darzulegen)?
  • Müssen wir eine Aufgabe selbst wahrnehmen?
  • Müssen wir die Aufgabe alleine wahrnehmen?
  • Können wir eine Aufgabe mit einem geringeren Ressourceneinsatz wahrnehmen?

Es werde dann auch beraten, wie Prozesse und Schnittstellen vereinfacht, Verantwortung übertragen, Aufgaben zentralisiert und Doppelbefassungen abgeschafft werden könnten.

Diese Workshops seien abgeschlossen. Im Kollegium des Oberkirchenrats würden nun die KW-Vermerke („künftig wegfallend“) für die 10,2 % pro Dezernat beschlossen, so dass in der Frühjahrssynode der Strukturstellenplan vorgelegt werden könne. Werner kündigte zudem an: „Darüber hinaus werden wir nach dem Setzen der KW-Vermerke bzgl. der 10,2 % weitere Einsparungen beschließen. Geplant sind 25 % pro Dezernat. Hierbei geht es vor Allem um die Verbesserung der Schnittstellen in den Referaten und Dezernaten, die Verbesserung und Digitalisierung von Prozessen und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.

Maike SachsBild: Gottfried Stoppel

Bericht des Sonderausschusses für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte

Maike Sachs, stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses, berichtete von der Begleitung des Prozesses der Aufgabenkritik durch den Sonderausschuss, stellte aber zugleich in Aussicht, dass die Herausforderungen gewachsen seien.

Sachs erklärte, der Ausschuss habe die Umsetzung des Synodalbeschlusses „engmaschig begleitet, nicht nur in Form von Informationen, sondern auch als Werkstattberichte, so dass die Ausschussmitglieder früh in Pläne, Entscheidungen und Prozesse des Oberkirchenrats eingebunden waren.“ Sachs betonte, die KW-Vermerke im Strukturstellenplan (KW = ‚künftig wegfallend‘) wirken zunächst nüchtern, kennzeichnen aber eigentlich „einen Akt der Fairness den Mitarbeitenden gegenüber, weil sie sowohl betriebsbedingte Kündigungen als auch Heruntergruppierungen ausschließen. Dennoch lösen sie ein Unbehagen bei den Mitarbeitenden aus.“

Deshalb habe es der Ausschuss begrüßt, dass Einsparungen weder von der obersten Leitungsebene angewiesen, noch durch eine externe Beraterfirma durchgerechnet und beschlossen worden seien, sondern stattdessen ein Beteiligungsprozess gestartet worden sei.

Sachs warnte, die Herausforderungen an diesen Prozess seien gewachsen: „Die Kirchensteuereinnahmen sind noch weit mehr unter Druck, als wir es vor einem Jahr noch angenommen haben. Ein Blick in die Altersstruktur der Beschäftigten im Verwaltungsbereich weist einen hohen Altersschnitt aus. Das heißt, es ist mit einem hohen Maß an Eintritten in den Ruhestand zu rechnen und deshalb mit freiwerdenden Stellen, die aufgrund des großen Fachkräftemangels nicht leicht wiederzubesetzen sind.“

In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen.

TOP 03 - Strukturstellenplan OKR Aufgabenkritik (Bericht des OKR - Direktor Stefan Werner)
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28.11.2023

TOP 03 - Strukturstellenplan OKR Aufgabenkritik (Bericht des OKR - Direktor Stefan Werner)

TOP 03 - Strukturstellenplan OKR Aufgabenkritik (Bericht des Sonderausschusses - Stv. Vorsitzende Maike Sachs)
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28.11.2023

TOP 03 - Strukturstellenplan OKR Aufgabenkritik (Bericht des Sonderausschusses - Stv. Vorsitzende Maike Sachs)

Kirchenrätin Dr. Christine KeimBild: Gottfried Stoppel

Dr. Christine Keim erläuterte den aktuellen Konflikt und seine Folgen für Christen in der Region Berg-Karabach vor dem Hintergrund der Situation in Armenien. Die Lage von Christen im Irak nannte sie besorgniserregend. Zum Thema „Indigene und Religionsfreiheit“ zitierte sie aus dem Bericht der Bundesregierung zu Religions- und Weltanschauungsfragen vom November und erläuterte die Bedeutung und das Ausmaß der Verletzung dieses Rechts, auch im Hinblick auf die Missionsarbeit vergangener Jahrhunderte bis in die Gegenwart.

Aktueller Konflikt in Armenien

Etwa ein Prozent der Bevölkerung des Landes ist evangelisch; über 90 Prozent gehören der Armenischen Apostolischen Kirche an, die religiöse und nationale Identität der Menschen verknüpft.

Kirchenrätin Dr. Keim erläuterte, warum die Flucht von rund 100.000 Armenierinnen und Armeniern im September 2023 aus ihrer Heimat Bergkarabach eine humanitäre und kulturelle Katastrophe bedeute, sowie warum dabei von Christenverfolgung gesprochen werden müsse.

Kirchliche Perspektive im Konflikt

Dr. Keim räumte ein, dass es für die Kirchen in Deutschland schwierig sei, in diesem Konflikt Stellung zu beziehen, plädierte dennoch für ein stärkeres Engagement im Kaukasus.

Situation verfolgter Christen im Irak

Weltweit seien mehr als 360 Millionen Christen aufgrund ihres Glaubens der Verfolgung ausgesetzt, berichtete Dr. Keim. Im Nordirak, wo das Christentum dramatisch zurückgehe, unterstütze die Landeskirche seit Jahren christliche Hilfsprojekte. Nicht nur finanzielle Hilfe sei nötig, sondern auch Versöhnungsarbeit und die politische Forderung nach Religionsfreiheit für Christen und andere religiöse Minderheiten. Schließlich erinnerte Dr. Keim an die Situation Geflüchteter in Deutschland und schilderte das Asylverfahren. Es bleibe eine Herausforderung für die Kirche, sich gegen Menschenrechtsverletzungen auszusprechen,

Indigene und Religionsfreiheit

Dr. Keim bezog sich auf den Bericht der Bundesregierung zu Religions- und Weltanschauungsfragen vom November 2023, der die Religionsfreiheit indigener Völker behandelt. Sie stellte klar, dass es sich dabei insgesamt um 500 Millionen Menschen weltweit handele. In nächster Nähe beziehungsweise auf ihren Territorien seien 60 % der begehrtesten Rohstoffe zu finden.  

Die Württembergische Arbeitsgemeinschaft für Weltmission (WAW) habe sich im Juli 2023 mit den Rechten der Indigenen befasst, berichtete sie; ebenso seien bei den letzten Vollversammlungen des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) sowie des Lutherischen Weltbunds (LWB) indigene Personen vertreten gewesen.

Dr. Keim zitierte aus dem Regierungsbericht, dass die Religionsfreiheit Indigener in einer glaubwürdigen Menschenrechtspolitik zentrale Bedeutung zukomme. Sie wies darauf hin, dass die Missionstätigkeit vergangener Jahrhunderte bis in die Gegenwart die Rechte indigener Völker verletzt habe. Oberkirchenrätin Keim berichtete, dass der Synodal-Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung unter der Leitung von Pfarrerin Yasna Crüsemann damit befasst sei, ein synodales Papier zum Missionsverständnis zu erarbeiten.

Aussprache

In der Aussprache ergänzten die Synodalen Erfahrungen aus Projekten für Verfolgte in den genannten Regionen und betonten die Bedeutung des Einsatzes gegen Menschenrechtsverletzungen.

Christiane Mörk (Brackenheim) stellte Projekte aus Brot für die Welt für Geflüchtete aus Armenien vor, die über eine Partnerorganisation jungen Menschen helfen, sich eine Existenz aufzubauen, Einkommensmöglichkeiten zu verbessern und die Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Mörk legte den Synodalen das Projekt unter anderem für das Weihnachtsopfer nahe.

Renate Simpfendörfer (Eislingen) ergänzte aus ihrer Arbeit mit Jesidinnen und Jesiden, die über das Sonderprogramm nach Baden-Württemberg gekommen sind. Dort herrsche große Angst vor Abschiebung, diese Bedrohung sei real. Die Kirche müsse bei der Asylberatung einspringen, wo an staatlicher Stelle abgebaut werde. Es reiche nicht aus, diese Aufgabe ehrenamtlich zu bewältigen, diese müsse professionell, etwa durch das Diakonische Werk, begleitet werden.

Thomas Stuhrmann (Abstatt) ergänzte seine Eindrücke zur Situation in Indien, wo er Anfang des Jahres ein Kinderheim besucht habe. Die Verfolgungssituation sei bis heute so sehr verschärft, dass Spenden inzwischen über eine Partnerorganisation transferiert werden müssten. Es sei wichtig, dort soziale Arbeit durch Spenden zu ermöglichen. Siegfried Jahn (Schrozberg) berichtete als Vorsitzender eines Fördervereins in Indien, welche Hindernisse dem Transfer von Hilfsgeldern nach Indien entgegenstehe.

Yasna Crüsemann (Geislingen) bedankte sich für den Blick auf die Länder, die im Bericht behandelt wurden, und dafür, dass Dr. Keim betont habe, wie die Situation indigener Völker durch die in ihren Territorien vorhandenen Ressourcen mit unserem westlichen Lebensstil verbunden sei. Diese Probleme müssten an die Öffentlichkeit gebracht werden. Sie appellierte an die Synodalen, ihre Kontakte zu nutzen, um auf diese Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen

Zum Abschluss der Aussprache beteten die Synodalen gemeinsam mit Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl für die verfolgten Menschen weltweit.

TOP 04 - Bericht zur Situation von verfolgten Christen in Armenien, im Irak sowie zum Thema Indigene und Religionsfreiheit (Bericht des OKR - Kirchenrätin Dr. Christine Keim)
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29.11.2023

TOP 04 - Bericht zur Situation von verfolgten Christen in Armenien, im Irak sowie zum Thema Indigene und Religionsfreiheit (Bericht des OKR - Kirchenrätin Dr. Christine Keim)

Thema der aktuellen Stunde: „Welchen Beitrag können wir als Christinnen und Christen und als Ev. Landeskirche in Württemberg im Kampf gegen Antisemitismus in Deutschland leisten?“

In der Aktuellen Stunde beschäftigten sich die Synodalen mit der Frage, welchen Beitrag Christinnen und Christen und die Evangelische Landeskirche in Württemberg im Kampf gegen den Antisemitismus in Deutschland leisten könne. Bildung, Haltung, Empathie und Gebet seien dabei von zentraler Bedeutung.

Von den Landessynodalen betonte Hans-Martin Hauch (Balingen), dass Bildung im Religionsunterricht und in der Gemeinde der Schlüssel sei, um Antisemitismus und antijüdischen Verschwörungstheorien zu begegnen. Dem schloss sich Amrei Steinfort (Hechingen) an und berichtete, dass der Nahostkonflikt auch im Klassenzimmer angekommen sei. Ute Mayer (Renningen) betonte den Bildungsauftrag von Kirche gegen Antisemitismus beispielsweise im Konfirmationsunterricht, in der Gemeindearbeit sowie in Gesprächen mit Eltern und Erwachsenen. Jede und jeder sei gefordert, im Alltag sensibel zu reagieren und den Mut zu haben, antisemitische Ansichten nicht unkommentiert stehen zu lassen. Haltung, Empathie und Mut zum Widerspruch gegen Antisemitismus seien entscheidend, so auch die Yasna Crüsemann (Geislingen). Es brauche zudem kritische Selbstreflexion, da auch Predigten und christliche Räume nicht frei von Antijudaismus seien. Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen), Renate Schweikle (Kirchheim unter Teck) und Steffen Kern (Walddorfhäslach) sagten, dass sich die Kirche nach dem 7. Oktober 2023 selbstkritisch prüfen müsse, wo Antisemitismus bewusst oder unbewusst kultiviert wurde. Antisemitismus und christlicher Glaube seien unvereinbar, so Kern.

Gunther Seibold (Filderstadt) und Dr. Gabriele Schöll (Aalen) erinnerten an die gemeinsamen Wurzeln und die enge Verbindung von Judentum und Christentum. Ein Beitrag gegen den Antisemitismus sei es, auf diese Wurzeln hinzuweisen und den Dialog sowie den Trialog zu fördern. Christiane Mörk (Brackenheim) hob die Verantwortung der Kirche hervor, „die religiösen Führer zusammenzubringen und multireligiös im Gespräch zu bleiben“.

Marion Scheffler-Duncker (Backnang) argumentierte dafür, nicht nur auf das „Anti-“ in Antisemitismus zu schauen. Vielmehr solle man sich bemühen, eine Pro-Haltung umzusetzen, etwa für ein klares Benennen des Antisemitismus, für eine offene Gesprächskultur, verstärkte Informationsweitergabe und die verstärkte Einbeziehung jüdischer Menschen.

TOP 06 - Aktuelle Stunde
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29.11.2023

TOP 06 - Aktuelle Stunde

Yasna CrüsemannBild: Gottfried Stoppel

Bericht des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

Die Vorsitzende des Ausschusses berichtet über die Beratungen zum Austausch von Hauptamtlichen mit internationalen Partnerkirchen. Der Ausschuss stellt nach Beratungen fest, dass die Nachfrage kleiner ist als das Angebot

Die Vorsitzende des MÖE-Ausschusses, Yasna Crüsemann, berichtete über die Beratungen zum Antrag Nr. 37/20 von 2020, in dem der Oberkirchenrat gebeten wurde, den Hauptamtlichen mehr Austausch mit internationalen Partnerkirchen zu ermöglichen. Der frühere Referatsleiter für Mission, Ökumene und Entwicklung im Oberkirchenrat, Klaus Rieth, berichtete über die bestehenden ökumenischen Kontakte und Austauschmöglichkeiten und stellte fest, dass kaum eine Landeskirche so zahlreiche Beziehungen zu Partnerkirchen und so viele Möglichkeiten des Austauschs habe. Die Nachfrage sei jedoch sehr gering. Ein zusätzliches Austauschprogramm würde bei einer guten Vor- und Nachbereitung ca. 200.000 € kosten.

Ralf Häußler aus dem ZEB (Zentrum für entwicklungsbezogene Bildung) berichtete über die Angebote anderer Landeskirchen und bestätigte ebenso die mangelnde Nachfrage.

Infolgedessen diskutierte der Ausschuss über die möglichen Gründe und stellt fest, es bedarf offensichtlich eines Gesamtkonzepts von „Gemeinsam Kirche sein“, der Förderung interkultureller Theologie und Kompetenzen in den Ausbildungsgängen, ein Konzept der Internationalisierung von Kirche. Dieses Gesamtkonzept ist aber eine Aufgabe, die über den Antrag hinausgeht.

Der Ausschuss für Mission. Ökumene und Entwicklung hat (daher) am 26. April 2023 (einstimmig) beschlossen, den Antrag Nr. 37/20 Austausch von Hauptamtlichen mit internationalen Partnerkirchen nicht weiter zu verfolgen und empfiehlt der Landessynode sich diesem Beschluss anzuschließen

TOP 07 - Austausch von Hauptamtlichen mit internationalen Partnerkirchen (Bericht des MÖE - Vorsitzende Yasna Crüsemann)
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28.11.2023

TOP 07 - Austausch von Hauptamtlichen mit internationalen Partnerkirchen (Bericht des MÖE - Vorsitzende Yasna Crüsemann)

Prof. Dr. Martin PlümickeBild: Gottfried Stoppel

Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindungen

Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Martin Plümicke, berichtete über die Beratungen zum Antrag Nr. 14/23 „Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindungen“. Er wies auf die Unterschiede zwischen der Kirchensteuererhebung und Kirchensteuerverteilung hin. Die Kirchensteuer wird als sogenannte einheitliche Kirchensteuer erhoben, das bedeutet, die Ortskirchensteuer wird zusammen mit der Landeskirchensteuer erhoben. Die Verteilung dieser einheitlichen Kirchenteuer wird durch das Haushaltsgesetz der Landessynode geregelt. Einen Maßstab zur Verteilung der Kirchensteuer an die Kirchengemeinden kann die Bezirkssatzung festlegen. Die Entscheidung über eine solche Regelung trifft die jeweilige Bezirkssynode. Dies ist seit dem Beschluss der Landessynode im Jahr 2018 möglich.

Nach Beratungen mit dem Finanzausschusses regte der Rechtsausschuss an, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.

Die Synodale Marion Blessing, die den Antrag eingebracht hatte, bat in einem Statement darum, den Antrag in den jeweiligen Bezirkssynoden zu diskutieren.

TOP 08 - Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung (Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Christoph Müller)
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28.11.2023

TOP 08 - Kirchensteuerpflicht bei Umgemeindung (Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Christoph Müller)

Herbsstagung der Württembergische Evangelische Landessynode.
Annette SawadeBild: Gottfried Stoppel

Annette Sawade, die Vorsitzende des KGS, berichtete über die Beratungen im Ausschuss zum Thema Flüchtlingslager an den europäischen Außengrenzen und zum Einsatz des Landesbischofs für ein Ende dieser Lager

Sawade berichtete über die Beratungen zum Antrag Nr. 13/21. Er wurde im KGS unter Mitberatung des MOE-Ausschusses ausführlich diskutiert. Die kontinuierlichen Hinweise und Mahnungen des Landesbischofs und auch des Diakonischen Werkes Württemberg an die politischen Verantwortlichen werden begrüßt, die untragbaren Zustände in den Flüchtlingslagern an den europäischen Außengrenzen abzustellen und sich für deren Ende einzusetzen. Der KGS unterstützt weiterhin die Mitfinanzierung von humanitären Hilfsprojekten für die dort lebenden Geflüchteten und zur Fluchtursachenbekämpfung. Kirche soll Stimme erheben und darf auch utopische Forderungen stellen.

Die aktuelle politische Entwicklung (beispielsweise der Beschluss des EU-Innenminister-Rats vom 8. Juni 2023 zum gemeinsamen EU-weiten Asylrecht) erfordert eine weitere Befassung der Landeskirche mit dem Thema Lager an den Außengrenzen, aber auch mit der Frage der Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine. Es ist geboten, die Hilfen vor Ort zu fördern, aber die kontinuierliche Verbesserung der Situation in den Flüchtlingslagern an den europäischen Außengrenzen nicht aus dem Auge zu verlieren. Die Kirche soll sich zwingend weiter mit dem Thema befassen.

Die Vorsitzende dankt allen, die sich in dem Bereich engagieren.

Der KGS-Ausschuss betrachtet den Antrag Nr. 13/21 al erledigt.

TOP 09 - Einsatz des Landesbischofs für ein Ende von Lagern für Geflüchtete (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)
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28.11.2023

TOP 09 - Einsatz des Landesbischofs für ein Ende von Lagern für Geflüchtete (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)

Grüner Gockel wird weiterentwickelt

Der Grüne Gockel ist eine etablierte landeskirchliche Zertifizierung für umweltfreundliche Gemeinden und feierte im Jahr 2020 sein 20-jähriges Jubiläum. Auch wenn mit dem Grünen Gockel ein bewährtes System zur Förderung und Unterstützung des Umweltschutzes besteht, hat die Synode den Oberkirchenrat 2021 aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie die Gemeinden noch besser unterstützt werden könnten. Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS), berichtet von den Beratungen zu diesem Antrag.  

Umweltschutz in den Gemeinden fördern

Der Antrag 40/21 aus dem Jahr 2021 hatte den Oberkirchenrat dazu aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie Kirchengemeinden in der Umweltarbeit unterstützt, der Klimaschutz, das Energiemanagement und der in vielen Gemeinden schon existierende „Grüne Gockel“ im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten weiterentwickelt werden können. 20 Jahre nach der Entstehung des „Grünen Gockels“ forderte der Antrag, die Prüfung der Schaffung von Anreizen zu besserem Energiemanagement, der Einbindung von Akteuren vor Ort, der Darstellung von Best-Practice-Beispielen auf der Seite der Landeskirche, die Würdigung der Aktivitäten vor Ort durch den Oberkirchenrat und die Unterstützung und Beratung der Gemeinden durch das Umweltreferat. Zum Erreichen dieser Ziele sollten die Verwendung von Teilen des Innovationsfonds geprüft werden.

Hohe Arbeitsbelastung im Umweltreferat

Sawade berichtete, dass an der Sitzung, bei der der Antrag 40/21 diskutiert wurde, Oberkirchenrat Christian Schuler und Siglinde Hinderer, die Leiterin des Umweltreferats, teilnahmen. Diese berichteten, dass durch eine komplizierte Personalsituation Prioritäten gesetzt werden mussten. Vorrang hätten die laufenden Aktivitäten gehabt, darunter Vorträge, Unterstützung von Kirchenbezirken bei der Datenerfassung und -auswertung, die Abarbeitung der Oikos-Studie, die Erstellung einer Arbeitshilfe zur Photovoltaik, die Fertigstellung einer Beschaffungsplattform, sowie die Erarbeitung einer Schnittstelle zur Raumtemperatursteuerung in ChurchTools. Darüber hinaus sei in dieser Zeit keine Kapazität für Neuentwicklungen möglich gewesen. Die Personalsituation im Umweltreferat habe sich mittlerweile aber entspannt und verstetigt.

Die Situation des Grünen Gockels sei ambivalent, so die Ausschussvorsitzende Sawade. Es gebe eine ungefähr gleich hohe Zahl an An- und Abmeldungen zum Programm Grüner Gockel. Dies habe mit der aktuellen Gebäudesituation und laufenden Fusionsprozessen zu tun. Eine Arbeitsgruppe beschäftige sich aber gerade mit einer Reform des Grünen Gockels. Dabei sollten unter anderem bürokratische Anforderungen reduziert und umweltfremde Themen eliminiert werden. Diese Entwicklung werde positiv wahrgenommen.

Gleichzeitig gebe es neben dem Grünen Gockel ein umfangreiches Materialangebot zur Energieeinsparung. Der Ausschuss setze sich dafür ein, dass die Oikos-Erhebung wie auch die Serviceangebote zum Umweltschutz positiv beworben werden. Der Oberkirchenrat solle die bestehenden Angebote gut kommunizieren und weiterhin Impulse zum Thema Umwelt an die Gemeinden senden. Daneben weise man auf den bestehenden Newsletter und die Website des Umweltreferats  (www.umwelt.elk-wue.de) hin. Sawade bekräftigte die bestehende Forderung des KGS, in Kooperation mit Kommunen gemeinsam Umweltbeauftragte anzustellen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst: Der Antrag Nr. 40/21 wird nicht weiterverfolgt, da das Anliegen des Antrags durch die Aktivitäten des Oberkirchenrates erfüllt ist. Der Ausschuss unterstützt die Weiterentwicklung des Grünen Gockels, da dieser ein gutes Mittel bei der Umsetzung der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes sei. Der KGS empfiehlt allen Kirchengemeinden dieser Landeskirche, sich am Grünen Gockel aktiv zu beteiligen.

TOP 10 - Unterstützung der Kirchengemeinden bei Klimaaktivitäten, Weiterentwicklung Grüner Gockel (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)
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28.11.2023

TOP 10 - Unterstützung der Kirchengemeinden bei Klimaaktivitäten, Weiterentwicklung Grüner Gockel (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)

Demokratische Resilienz und christliche Wertebildung

Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses, berichtete von dessen Beratungen über einen älteren Antrag zur Etablierung ehrenamtlicher Prälaturbeauftragter für Demokratie und Zivilgesellschaft und dessen Weiterentwicklung im Hinblick auf ein umfassenderes Konzept.

Sawade berichtete, der Antrag 15/21 (Einrichtung ehrenamtlicher Prälaturbeauftragter für Demokratie und Zivilgesellschaft) aus dem Jahr 2021 sei im Ausschuss KGS unter Beteiligung von Agnes Kübler, der landeskirchlichen Beauftragten für Populismus und Extremismus, beraten worden. Dabei habe sich gezeigt, dass sich die Lage seit 2021 erheblich verändert habe. Etwa 10% der deutschen Bevölkerung hätten ein als rechtsextrem einzuschätzendes Weltbild, Demokratiegefährdung gebe es aber im rechten wie linken Extremismus. Zunehmend verwendeten Rechtsextremisten in missbräuchlicher Weise christliche Termini, und auch unter Kirchenmitgliedern seien demokratiefeindliche Positionen anzutreffen. Deshalb müsse die Landeskirche noch stärker auf das Thema Demokratiegefährdung reagieren.

Sawade sagte, der Ausschuss habe deshalb den ursprünglichen Antrag zum Folgeantrag 34/23 („Überblick und landeskirchliches Gesamtkonzept Demokratiegefährdung“) weiterentwickelt. Darin werde der Oberkirchenrat gebeten, dem Ausschuss einen Überblick zu geben, wo in der Landeskirche das Thema der

Demokratiegefährdung bearbeitet werde. Zudem werde der Oberkirchenrat gebeten, ein weitergehendes landeskirchliches Gesamtkonzept (unter anderem für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit) zu erstellen, wie die landeskirchliche Arbeit für demokratische Resilienz und christliche Wertebildung gestärkt werden könne.

TOP 11 - Einrichtung ehrenamtlicher Prälaturbeauftragter für Demokratie und Zivilgesellschaft (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)
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28.11.2023

TOP 11 - Einrichtung ehrenamtlicher Prälaturbeauftragter für Demokratie und Zivilgesellschaft (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)

TOP 11 - Einrichtung ehrenamtlicher Prälaturbeauftragter ... - Antrag Nr. 34-23 (Überblick und landeskirchliches Gesamtkonzept Demokratiegefährdung)
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28.11.2023

TOP 11 - Einrichtung ehrenamtlicher Prälaturbeauftragter ... - Antrag Nr. 34-23 (Überblick und landeskirchliches Gesamtkonzept Demokratiegefährdung)

Personelle Voraussetzungen für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt geschaffen

Annette Sawade dankt im Namen des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) von den Entwicklungen für die Schaffung von Personalressourcen für die unabhängige Aufarbeitung des Themas sexualisierter Gewalt. Weitere Entwicklung seien abzuwarten.

Die Synode hatte in der Herbstsitzung 2021 den Antrag gestellt, eine eigenständige und unabhängige Aufarbeitung des Themas sexualisierter Gewalt zu gewährleisten und dafür eine eigene Fachstelle mit ausreichenden finanziellen Ressourcen zu schaffen. Der Antrag war in den KGS verwiesen worden und mehrfach beraten. Ursula Kress, Beauftragte für Chancengleichheit, habe schriftlich zur Ausschusssitzung im September berichtet, dass Anlauf-, Präventions-, Assistenz- und Meldestelle durch einen Kollegialbeschluss entfristet wurden und nach 4 Jahren evaluiert werden sollen. Für diesen Entschluss bedanke sich der KGS beim Kollegium, so die Ausschussvorsitzende. Daneben haben die im Zuge des Fachtages „Sexualisierte Gewalt und Theologie“ gebildeten Arbeitsgruppen ihre Arbeit aufgenommen. Während man auf einen Großteil der Ergebnisse warte, wolle sie auf ein Anliegen der Arbeitsgruppe Seelsorge hinweisen. Diese habe den Wunsch geäußert, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt unabhängig, das heißt nicht von Vertreterinnen und Vertretern der Landeskirche begleitet werden können. Die Arbeitsgruppe erarbeite dazu einen Vorschlag.

Die Vorsitzende des KGS beantragte den Antrag 43/21 nicht weiterzuverfolgen, die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des Fachtages abzuwarten und kündigte eine erneute Beschäftigung mit dem Thema für die Herbstsynode 2024 an.

TOP 12 - Schaffung notwendiger Personalressourcen für die eigenständige und unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)
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28.11.2023

TOP 12 - Schaffung notwendiger Personalressourcen für die eigenständige und unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)

Begegnungsabend und Podiumsdiskussion: Migration als Chance und Herausforderung für den Bildungsbereich

Auf dem Podium sprachen Karin Bauer, Leiterin der evangelischen inklusiven Kindertagesstätte Martinskirche mit Kinder- und Familienzentrum in Stuttgart, Stefanie Pallas, Rektorin an der evangelischen Jenaplanschule am Firstwald in Mössingen sowie Barbara Willenberg, Rektorin des Evangelischen Firstwald-Gymnasiums Mössingen. Thema der Diskussionsrunde, an der sich auch Synodale und Politiker beteiligten, war: Bildung und Migration.

In der Podiumsrunde wurde schnell deutlich, dass Migration in den vertretenen Bildungseinrichtungen eine Rolle spielt, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Erfahrungen:

Inklusive Kindertagesstätte Martinskirche in Stuttgart: Kreative Wege der Verständigung und gemeinsames Erleben als Brücke

Die inklusive Kindertagesstätte Martinskirche in Stuttgart betreut Kinder zwischen einem und sechs Jahren mit 20 unterschiedlichen Herkunftssprachen. Eine der größten Herausforderung sei die derzeitige Gruppengröße. „Kleinere Gruppen würden eine bessere Förderung einzelner Kinder ermöglichen“, so die Leiterin Karin Bauer. In der Praxis sieht sich die Kindertagesstätte hingegen mit Aufnahmestopp und erhöhten Kita-Schließzeiten aufgrund von krankheitsbedingtem Personalausfall sowie Fachkräftemangel konfrontiert. „Für die Jüngsten braucht es das beste Fachpersonal“, so Bauer. Zudem brauche es eine angemessene Vergütung, Wertschätzung und Möglichkeiten für einen Quereinstieg. Der hohe Dokumentationsaufwand für die Erzieherinnen und Erzieher erschwere zudem die inhaltliche Arbeit mit den Kindern. Die Familienarbeit gestalte sich in der Kommunikation mit den nicht-deutschsprachigen Eltern als Herausforderung. Bei Elternabenden greife man daher auf Dolmetscher zurück, so Bauer.  Aber es finden sich auch kreative Wege: „Wir arbeiten dann eben auch viel mit Bildern. Irgendwie findet man immer einen Weg, sich zu verständigen. Das gemeinsame Erleben schafft tolle Brücken“, resümiert Bauer. Das Wichtigste sei, das Selbstbewusstsein aller Kinder zu stärken und ihnen zu helfen, sich in heterogenen Gemeinschaften zurechtzufinden – zusammengefasst: emotionales und soziales Lernen für einen anschließend gelingenden Schulstart. 

Evangelischen Jenaplanschule am Firstwald in Mössingen: Unterstützung über den Schulalltag hinaus und neue Perspektiven 

Die Evangelische Jenaplanschule am Firstwald in Mössingen ist eine Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 10 und arbeitet inklusiv, wobei der Anspruch sei, dass „von außen nicht erkennbar ist, wer inklusiv gefördert wird“, so die Rektorin Stefanie Pallas. Von 265 Schülerinnern und Schülern stammen 15 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine. Eine große Herausforderung sei zunächst gewesen, dass die ukrainischen Schülerinnen und Schüler wie Eltern zunächst mit dem Schulprofil der Jenaplanschule, das auf eigenverantwortliches und projektorientiertes Lernen setze, wenig anfangen konnten. Laut Pallas sei besonders Deutsch als Zweitsprache als Zusatzqualifikation für Lehrkräfte wünschenswert, aber unter aktuellen Umständen kaum umsetzbar. Weiterhin wünschte sich Pallas, die geflüchteten Kinder mehr unterstützen zu können in den Themen, die über den reinen Schulalltag hinaus gingen: „Eine Schülerin hat ein Bild gemalt, in dem eine komplett zerstörte Stadt zu sehen war. Da sind dann andere Themen dran als der Deutschunterricht. Und wir sind keine Schulpsychologen, da müsste man mehr aufrüsten“, so die Rektorin. Auch im Bereich der „Alltagsbegleitung“, also bei den Kontakten zum Landratsamt oder zum Jobcenter, bräuchte es für ukrainische Kinder und Jugendliche mehr Begleitpersonen. Dankbar sei sie daher, dass es an der Jenaplanschule eine gute Schulsozialarbeit gäbe. Migration sieht Pallas als Chance, da man so einen Blick von außen und eine neue Perspektive auf Alltägliches bekäme. Der Austausch über gemeinsames Erleben wie Musik und Sport helfe besonders über sprachliche Barrieren hinweg.

Evangelisches Firstwald-Gymnasium Mössingen: Toleranz lernen und eigene Werte überprüfen

Barbara Willenberg, Rektorin am Evangelischen Firstwald-Gymnasium Mössingen berichtete, dass auch sie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund hätten, aber das Gymnasium „nicht der erste Ansprechpartner für neu angekommene Flüchtlinge“ sei. Alle Schülerinnen und Schüler könnten hier bereits deutsch, auch Jugendliche mit Migrations- oder Flüchtlingshintergrund. Dieses Thema bewege sich hier im Bereich der Einzelschicksale. Man lerne aber Toleranz – und eigene Werte zu überprüfen und auch dafür einzustehen. Rektorin Willenberg würde sich klarere Strukturen und Konzepte für Menschen mit Migrations- oder Flüchtlingsgeschichte wünschen, die sich übertragen ließen und mehr Zeit für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern ließen. 

Innovationen aus der Politik, Fachkräftemangel, raueres gesellschaftliches Klima als Herausforderungen und Elternarbeit: Anliegen der Landessynodalen für die evangelische Bildungsarbeit

Anette Rösch (Wannweil), selbst im Ehrenamt in der vorläufigen Unterbringung im Flüchtlingsbereich im Landkreis Tübingen aktiv, sagt mit Blick auf das Motto des Abends:  „Wir können es schaffen. Aber wir brauchen Innovationen, die uns aus der Politik zugespielt werden. Wenn Integration gelingen soll, können wir nicht nur für die Unterbringung sorgen. Bildung ist ganz entscheidend. Da sind wir noch weit davon entfernt, das gut zu schaffen, am Rande der Belastung oder auch darüber hinaus.“

Kai Münzing (Dettingen an der Erms) sagte mit Blick auf die Einblicke in evangelische Bildungseinrichtungen, dass es hier „sehr gute Voraussetzungen gebe. Anders sähe es an Brennpunktschulen aus. Zudem sei gerade der Bereich der frühkindlichen Bildung „kurz vor dem Kollaps“, allein in Baden-Württemberg sei der Mangel bereits jetzt eklatant und würde ich sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. „Wir brauchen heute Konzepte, damit Menschen Lust auf Berufe in frühkindlicher Bildung haben. Weiterhin stünde in der Zeit des Rückbaus von kirchlichen Arbeitsfeldern aufgrund zurückgehender Kirchenmitgliedszahlen und Kirchensteuer die Frage im Raum, wie es für die evangelische Kirche in diesem Bereich weitergehe. 

Amrei Steinfort (Hechingen) fragte, ob die gesellschaftlich zu beobachtende soziale Härte in Schule und Kita angekommen sei oder ob die evangelischen Bildungseinrichtungen noch ein Schutzraum seien. Barbara Willenberg berichtete für das Gymnasium, dass der rauere Ton auch im Klassenzimmer zu beobachten sei, aber: „Wenn es ein Schutzraum ist, können andere Meinungen anders geäußert werden.“ In der Inklusiven Kindertagesstätte Martinskirche in Stuttgart könnten viele Vorurteile durch die Begegnungen „gut abgebaut“ werden. Das Thema Rassismus sei eher im Bereich des Stadtbezirkes zu beobachten, was sich zur großen Herausforderung und Aufgabe für die Kirchengemeinde insgesamt entwickle.

Renate Simpfendörfer (Eislingen) sprach das Thema Elternarbeit an, das von allen Beteiligten als Schlüssel gesehen wurde, damit die Kinder und Jugendlichen sich in Bildungseinrichtungen wohlfühlten und Integration gelänge.

TOP 12 - Schaffung notwendiger Personalressourcen für die eigenständige und unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)
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28.11.2023

TOP 12 - Schaffung notwendiger Personalressourcen für die eigenständige und unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (Bericht des KGS - Vorsitzende Annette Sawade)

Stephen Gerhard StehliBild: Gottfried Stoppel

Grußwort von Stephen Gerhard Stehli (1. Vizepräses Landessynode, Ev. Kirche in Mitteldeutschland)

„Die Zuversicht kann uns nicht genommen werden“

Stephen Gerhard Stehli,1. Vizepräses der Landessynode der Ev. Kirche in Mitteldeutschland, sagte, die Zeit zwischen Ewigkeitssonntag und 1. Advent, zwischen altem und neuem Kirchenjahr, sei eine gute Zeit, um sich nicht nur mit den letzten Dingen und der Ankunft Jesu in der Welt zu befassen, sondern sich als Synode auch mit den vorletzten Dingen zu beschäftigen. Seine Landessynode stelle sich denselben Themen wie die württembergische Landessynode, etwa den Themen sexualisierte Gewalt und Antisemitismus. Dies seien Fragen der Zeit, und Kirche stehe immer in der Zeit. Kirche sei an alle Menschen gewiesen, auch wenn – wie im Fall der mitteldeutschen Kirche – nur noch 12 % der Menschen Kirchenmitglieder seien. Stehli betonte: „Wir haben Aufgaben, auch bei knappen Ressourcen. Aber die Zuversicht kann uns nicht genommen werden.“

Dr. Dieter HeidtmannBild: Gottfried Stoppel

Grußwort von Dr. Dieter Heidtmann, Generalsekretär der Evangelischen Mission in Solidarität (EMS)

EMS ist einzigartige solidarische und gleichberechtige Gemeinschaft von Kirchen und Werken

Heidtmann erinnerte an das 50-jährige Jubiläum der EMS im Jahr 2022 und sowie daran, dass das Werk im Hospitalhof als Missionswerk von fünf südwestdeutschen Landeskirchen, fünf Missionsgesellschaften aus Deutschland und der Schweiz sowie der Herrnhuter Brüdergemeine gegründet worden sei. Daraus sei eine internationale Gemeinschaft von 25 Mitgliedskirchen und fünf Missionsgesellschaften gewachsen, die weltweit mehr als 25 Millionen Gläubige miteinander verbinde. Heidtmann sagte: „Das Besondere an der EMS ist: Sie ist eine gleichberechtigte Gemeinschaft, in der alle gemeinsam über Projekte, Personal und Finanzen entscheiden. Das ist weltweit weitgehend einzigartig und diese enge Verbindung prägt die Zusammenarbeit.“

Heidtmann betonte, die Zusammenarbeit der Kirchen in der EMS verändere das Leben der Menschen, etwa für die Dalit, die Unberührbaren in Indien, aber zum Beispiel auch „für die Christen im Nahen Osten, die in einer schrecklichen Abfolge von Krisen stecken und wo die Schneller-Schulen im Libanon und in Jordanien und die Near East School of Theology (NEST) Inseln der Hoffnung bilden. Wir erleben dies in diesen Tagen am Ahli Arab Krankenhaus im Gaza-Streifen, das zu unserer Mitgliedskirche, der Bischöflichen Kirche in Jerusalem und dem Mittleren Osten gehört und das auch aus Württemberg über die EMS seit vielen Jahrzehnten unterstützt wird.“ Heidtmann dankte für die Unterstützung und Beteiligung, die die württembergische Landeskirche in großer Verlässlichkeit und Treue in den vergangenen fünf Jahrzehnten in die EMS eingebracht habe. Heidtmann sagte: „Gemeinsam verändern wir das Leben der Menschen und wir stehen Menschen bei, die es sehr viel schwieriger haben als wir hier. Wir setzen Zeichen der Hoffnung.“

Kirchenrätin Arngard Uta EngelmannBild: Gottfried Stoppel

Grußwort von Kirchenrätin Arngard Uta Engelmann (Beauftragte der Landeskirchen bei Landtag und Landesregierung)

Christlicher Bezug der Landesverfassung ist wichtiger Rahmen für Zusammenleben

Kirchenrätin Arngard Uta Engelmann ist seit wenigen Monaten die gemeinsame Beauftragte der Landeskirchen von Baden und Württemberg bei Landtag und Landesregierung. In ihrem Grußwort nannte sie zwei wesentliche Aufgaben ihres Amtes: zum einen seien Landtag und Landesregierung ihre Gemeinde, die sie mit persönlicher Seelsorge, Gottesdiensten und Andachten betreue. Diese Angebote würden vielfältig wahrgenommen. Zum anderen sei sie die „Kirchendiplomatin“ der beiden Landeskirchen. Sie habe ein offenes Ohr für die Anliegen und Themen beider Seiten und stelle Verbindungen und Gesprächsmöglichkeiten her. Engelmann betonte, der ausdrückliche Bezug der baden-württembergischen Landesverfassung auf den christlichen Glauben stelle einen wichtigen Referenzrahmen für das Zusammenleben im Land dar. Sie sei zuversichtlich, dass es im Landtag und der Landesregierung nach wie vor Interesse an den Kirchen gebe.

Grußwort Dr. Dieter Heidtmann
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28.11.2023

Grußwort Dr. Dieter Heidtmann

Grußwort Kirchenrätin Arngard Uta Engelmann
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01.12.2023

Grußwort Kirchenrätin Arngard Uta Engelmann

Für Michael Schneider, der als 1. Mitglied aus dem Verteilerausschuss für den Fonds für die Unterstützung von Einrichtungen des Diakonischen Werks (Diakoniefonds) ausscheidet, wurde Frau Ulrike Bauer als 1. Mitglied nominiert.

In der persönlichen Stellvertretung der Mitglieder soll es folgende Änderungen geben: Die persönliche Stellvertretung für das 1. Mitglied wird Martin Wurster, die persönliche Stellvertretung für das 5. Mitglied (Annette Rösch) wird Thomas Burk.

Frau Ulrike Bauer wurde in den Ausschuss als 1. Mitglied gewählt (einstimmig). Frau Bauer nahm die Wahl an. 

Herr Martin Wurster, Herr Thomas Burk wurden als  Stellvertreter gewählt (einstimmig). Beide nahmen die Wahl an. 

TOP 01 - Wahl in den Verteilerausschuss Diakoniefonds (Wahlvorschlag des Ältestenrats)
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28.11.2023

TOP 01 - Wahl in den Verteilerausschuss Diakoniefonds (Wahlvorschlag des Ältestenrats)

Ursula KressBild: Gottfried Stoppel

Prävention und Aufarbeitung

Ursula Kress und Miriam Günderoth von der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt berichten von den Fortschritten in der Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Wichtige Fortschritte konnten bereits erreicht werden, gleichzeitig könnte die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt personell besser aufgestellt sein.

Ursula Kress, Beauftragte für Chancengleich im Oberkirchenrat, und Miriam Günderoth, Leiterin der Projektstelle Prävention, fokussierten sich in ihrem Bericht auf die Themen Prävention und individuelle Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Rahmen der Betroffenenbeteiligung. Sie wiesen darauf hin, dass im nächsten Tagesordnungspunkt die strukturelle und historische Aufarbeitung im Rahmen der Vorstellung der AUF!-Studie näher betrachten würden. Der Rücktritt der EKD-Ratspräsidentin Annette Kurschus hätten verdeutlich, dass Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Mitte des kirchlichen Alltagsgeschäft angekommen seien und diejenigen, die die Aufarbeitung voranbringen, besonders im Fokus stünden und eine Vorbildfunktion erwartet würde. Dies ließe sich auch in ihrer täglichen Arbeit feststellen, so Ursula Kress.

Miriam GünderothBild: Gottfried Stoppel

Rahmenschutzkonzepte, Schulungen und Web-Basiertes Training als Säulen der Prävention

In Hinblick auf Präventionsmaßnahmen stellte Miriam Günderoth ein in weiten Teilen fertiggestelltes Rahmenschutzkonzept vor. Dieses beinhaltet Materialien zur Erarbeitung eigener Bausteine für ein Schutzkonzept für Kirchengemeinden und Einrichtungen, sowie methodische Überlegungen zur Erarbeitung, Formulare für Regelungen aus landeskirchlichen Gesetzen und Textbausteinen für die Zusammenfassung. Die Materialien stehen bereits jetzt im Dienstleistungsportal zur Verfügung und sollten bis zum nächsten Jahr auch über die Lernplattform www.digitales-lernen-kirche.de für Ehrenamtliche zugänglich sein. Erfreulich sei, dass bereits in 90% der Kirchenbezirken eine Arbeitsgruppe gebildet worden sei, die ein Schutzkonzept erarbeitet habe oder gerade in der Erarbeitungsphase sei. Ein genauerer Überblick sei mit der nächsten Umfrage zum kirchlichen Leben über AHAS Anfang nächsten Jahres möglich.

Die Regelungen des Schulungskonzeptes „hinschauen-helfen-handeln“ der EKD seien maßgebend für die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden. Nach Abschluss des 8. Kurses im Herbst 2023 befänden sich 65 Personen im landeskirchenweiten Netzwerk. Von den Pfarrpersonen der Landeskirchen hätten zum gegenwärtigen Zeitpunkt fast alle eine Grundschulung nach EKD-Konzeption besucht.

Als dritter Baustein der Präventionsmaßnahmen sei das bei der letzten Synode angekündigte Web-basierte-Training nun in der Testphase und solle ab Januar für Mitarbeitende in Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und Einrichtungen eingesetzt werden. Günderoth wies aber gleichzeitig darauf hin, dass dieses Training keine Grundlagenschulung ersetze und nur als Ergänzung verstanden werden dürfe. Sie warb außerdem dafür, dass nach der Erstellung eines Schutzkonzeptes die Prävention sexualisierter Gewalt nicht als abgeschlossen betrachtet werden dürfe, sondern als Querschnittsthema kirchlicher Arbeit implementiert werde müsse.

Aufarbeitung zeigt unterschiedliche Bedürfnislagen

Ursula Kress berichtete, dass bereits im Frühjahr 2023 Interviews mit Herrn Winter und Frau Wilser von der Betroffenenbeteiligung geführt wurden (Siehe Bericht von der Sommersynode 2023). Im Oktober wurden den Betroffenen die Präventionsmaßnahmen von Landeskirche und Diakonie vorgestellt und von diesen mit Erstaunen über die Vielfalt wahrgenommen. Beim 3. Betroffenenforum ergab eine Umfrage über die Bedürfnisse von Betroffenen eine Bandbreite an Forderungen von einmaligen Zahlungen bis hin zu lebenslanger Rente von 300 bis 400 Euro monatlich. In der Zwischenzeit liegen bereits Forderungen von Betroffenen vor. Einige Betroffene hätten sich mit den bisherigen Bemühungen zufrieden gezeigt.  Detlev Zander, Sprecher des Beteiligungsforums der EKD berichtet von der AG Vereinheitlichung, die eine Richtlinie für EKD-weiten Anerkennungsleisten erarbeite. Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, habe bei diesem Treffen zugesagt, diese Richtlinie für Württemberg zu übernehmen. Er hat den Betroffenen außerdem eine weitere Anerkennungsleistung in Höhe von 5.000 € durch die Landeskirche zugesagt. Für die Auszahlung, die gerade vorbereitet werde, seien kurzfristig 900.000 Euro aus der Rücklage zu entnehmen. Neben der finanziellen Unterstützung der Betroffenen, gebe es darüber hinaus einen großen Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsleistung verschiedener Art.

Auf höherer Ebene wurde in Zusammenarbeit mit der AG Kirchen und AG Aufarbeitung der EKD sowie der Bevollmächtigten der Kirchen bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und Diakoniepräsident Ulrich Lilie eine Gemeinsame Erklärung erarbeitet, die am 13. Dezember 2023 unterzeichnet werden soll. Darin sind für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt folgende Aufgaben formuliert.

  • Quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt
  • Qualitative Analyse zur Identifikation von Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen
  • Untersuchung und Evaluierung des administrativen und verfahrensrechtlichen Umgangs mit Betroffenen
  • Unterstützung, Evaluierung und Beratung der beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände

Zur Erfüllung dieser Aufgaben solle ein Gremium eingerichtet und auch in Württemberg eine Geschäftsführung für die regionale Aufarbeitungsarbeit der Landeskirche und der Diakonie geschaffen werden.

Zum Abschluss ihres Vortrags betonte Ursula Kress, dass die Erfahrungen um den Rücktritt von Kurschus gezeigt haben, dass ein proaktives Handeln dem Reagieren vorzuziehen sei. Sie forderten, dass die Landeskirche mit gutem Beispiel vorangehen und sich ein Schutzkonzept geben solle. Zudem müsse für eine gute Präventions- und Aufarbeitungsarbeit die Fachstelle mit mehr finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Der Weg der Aufarbeitung haben sich – trotz vieler Windungen – bisher gelohnt, so Kress zum Abschluss Ihres Vortrags. 

TOP 13 - Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt (Bericht des OKR - Ursula Kress und Miriam Günderoth)
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01.12.2023

TOP 13 - Bericht der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt (Bericht des OKR - Ursula Kress und Miriam Günderoth)

TOP 13 - Bericht von der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt (Bericht des OKR - Ursula Kress und Miriam Günderoth) - Power-Point-Präsentation
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01.12.2023

TOP 13 - Bericht von der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt (Bericht des OKR - Ursula Kress und Miriam Günderoth) - Power-Point-Präsentation

Dr. Harald HauryBild: Gottfried Stoppel

Begünstigende Faktoren für sexualisierte Gewalt und wirksame Prävention

Dr. Harald Haury und Simone Korger von der Universitätsklinik Ulm präsentierten der Synode die Ergebnisse der AUF!-Studie, mit der die Evangelische Landeskirche in Württemberg die Klinik beauftragt hatte. In ihr wurden einerseits die Missbrauchsfälle um Alfred Zechnall historisch aufgearbeitet und in einem zweiten Teil heutige Schutzkonzepte analysiert.

Problematische Netzwerke und toxische Theologie

Harald Haury, Historiker am Universitätsklinikum in Ulm, zog in seinem Bericht eine Linie von dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen 2010 am Canisius-Kolleg über Melden erster Fälle innerhalb der württembergischen Landeskirche bis hin zur Beauftragung der Uniklinik Ulm mit der AUF!-Studie. Verschiedene Prozesse wie die Vernetzung von Betroffenen und Unterstützerinnen, ein mehrjähriger Klärungsprozess in der Landeskirche und der Anhörung von Betroffenen und Zeugen durch die Seminarstiftung haben in Wechselwirkung zur Durchführung der Studie geführt, die im Oktober 2020 gestartet wurde.

Im Ersten Teil des Projektes sei es darum gegangen, die historischen Fallzusammenhänge zu rekonstruieren, Missbrauch-begünstigende Strukturen zu identifizieren und zu klären, ob und wo es Mitwisser gab.

Wer war Alfred Zechnall?

In der kritischen Vorstellung des Missbrauchstäters Alfred Zechnall stellte Haury seine pietistische Sozialisation heraus, die sich in seinem weiteren Lebenslauf niederschlug. Während des zweiten Weltkrieges in der Bibelarbeit mit Schülern engagiert, sei ihm bald die Verantwortung für das Vorbereitungsjahr in der Seminarstiftung übertragen worden. Bis 1966 habe Zechnall junge Männer auf das Landesexamen vorbereitet. Gleichzeitig sei er im Evangelischen Jungmännerwerk engagiert gewesen und habe schon seit 1950 quasi als Geschäftsführer des Hymnus-Knabenchores agiert. Die verschiedenen Berührungspunkte mit jungen Männern habe Zechnall für sexuelle Übergriffe ausgenutzt. 21 Personen hätten im Verlauf der Studie von Übergriffen berichtet, bei 18 weiteren seien Übergriffe als gesichert anzunehmen. Die Art der Übergriffe reiche von Schlägen aufs nackte Gesäß über Veranlassung zum Baden und Duschen in Zechnalls Anwesenheit, bis hin zu Hotelübernachtungen im Bett von Zechnall beziehungsweise. seines Fahrers, gegen den später ein Strafverfahren wegen homosexueller Kuppelei angestrengt wurde.

Strukturen und Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigten.

Bei den von den Übergriffen Zechnalls Betroffenen sei ihre religiös-autoritäre, pietistisch-konservative Erziehung auffällig. Dieser habe für die Übergriffe Jungen aus sozial unterlegenen, ländlichen Familien ausgewählt, von denen viele ihren Vater im Krieg verloren hätten. Er gehe, so Haury, von einer planvollen Auswahl der Jugendlichen aus. So seien Jungen gewählt worden, die es gewohnt seien zu gehorchen und kaum oder keinerlei sexuelle Aufklärung erfahren hätten. Ihre Herkunft aus einkommens- und statusschwachen Familien habe begünstigt, dass die Wahrscheinlichkeit eines öffentlichen Aufbegehrens unwahrscheinlich war.

Strukturen und Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigten

Die Betroffenen seien sehr unterschiedlich mit den Übergriffen umgegangen. Während es bei einem kleineren Teil zu lebenslangen Belastungen gekommen sei, habe eine Mehrheit geäußert, dass die Übergriffe ohne große Wirkung auf ihr weiteres Leben geblieben sei. Er erkläre sich dieses Ergebnis mit drei Faktoren, so der Historiker: Zum einen müsse man in der hierarchisierten Gesellschaft damals bei solchen Übergriffen mit Verdrängungsmechanismen rechnen. Gleichzeitig seien die Betroffenen nur für recht kurze Zeit den Übergriffen ausgesetzt gewesen. Schließlich berichteten einige Betroffene von ihrer religiösen Entwicklung als Emanzipationsprozess, im Zuge dessen sie eine neue Handlungsmacht erlebt hätten. Diese könne auch zu einer konstruktiven Verarbeitung beigetragen haben.

Scheinbar entlastende  Aussagen zugunsten Zechnalls dürften nicht überbewertet werden. Dieses Phänomen sei bekannt und sei Teil der Strategie der Täter. Sie machen sich durch enge Kontakte und Unterstützung von Angehörigen unentbehrlich und erschweren so eine Aufklärung der Übergriffe. Positive Erinnerungen an Zechnall seien daher gut möglich, würden die Vorwürfe gegen ihn aber nicht entlasten.

Wer wusste sonst Bescheid?

Dass die Aufklärung der Mitwisserschaft sich weitaus schwieriger gestaltet habe, als die Rekonstruktion der Übergriffe Zechnalls, wurde im folgenden Teil des Berichts deutlich. Haury wies nach, dass Zechnall in Kirche und Verbänden „exzellent“ vernetzt war. Zu seinem Netzwerk zählten unter anderen Landesbischof Theo Sorg, Willi Lauk, Leiter der Geschäftsstelle des Landes-Jungmännervereins, und Prälat Rolf Scheffbuch, langjähriger Vorsitzender der Ludwig-Hofacker-Vereinigung. Mit ihnen sei er nicht nur über gemeinsame Gremien verbunden gewesen, sondern habe ein Karrerienetzwerk und mit einigen von ihnen auch enge Freundschaften gepflegt. Eine Mitwisserschaft von diesen Freunden und Bekannten sei schriftlich zwar schwer nachzuweisen, jedoch gebe es eine Vielzahl von mündlichen Aussagen, die nahelegten, dass die Vorwürfe gegen ihn durchaus bekannt gewesen sein, meinte Haury. In den Forschungen zur Studie habe ihn ein Gesprächspartner darauf hingewiesen, dass solche Angelegenheit nur mündlich verhandelt worden seien – zwar auch, um Missstände abzustellen – aber eben auch, um Kompromittierung zu vermeiden. Es sei insgesamt sehr unwahrscheinlich, „dass niemand Kenntnis von Verdachtsmomenten bekommen haben soll.“

Pietistisch-konservative Frömmigkeit als befördernder Faktor

In den Fällen der sexualisierten Gewalt durch Zechnall gehe es zugleich um problematische Züge des damaligen pietistischen Glaubensmilieus. Von den Übergriffen Zechnalls Betroffene berichteten gleichzeitig von der Erfahrung geistlichen Missbrauchs. Diesen hätten sie in einem Biblizismus erlebt, der kritisches Denken unterband und zu Sünden- und Verdammungsangst führte, im Brechen des kindlichen Willens mit psychischen und physischen Mitteln sowie einem verklemmten Umgang mit Sexualität. Im Jungmännerwerk, in dem sich Zechnall viel bewegte, seien Frauen als nachgeordnet und unterlegen wahrgenommen worden und es habe eine gewisse Großzügigkeit gegenüber homophilen Tendenzen gegeben. Diese sei mitunter als lässliche Sünde wahrgenommen worden.

Schlussfolgerungen für die Gegenwart

Bevor sich Haury den Schlussfolgerungen zuwandte, erwähnte er, dass sich mehrere Menschen mit Fällen sexualisierter Gewalt an die Verantwortlichen der AUF!-Studie gewandt hätten, die nichts mit dem Fall Zechnall zu tun gehabt hätten. Diese Fälle hätten auf das Fortdauern der Problematik hingewiesen, das zerstörerische Potential von sexualisierter Gewalt gezeigt und die Notwendigkeit geeigneter Resonanzräume verdeutlicht. Die AUF!-Studie habe hier nur als Not-Anlaufstelle dienen können.

In seinen Schlussbemerkungen wies Haury darauf hin, dass die Übergriffe Zechnalls nicht ohne seine konservativ-pietistischen Netzwerke möglich gewesen wären. Netzwerke seien zwar wichtig, aber auch problematisch, weil sie der Verwischung von Verantwortung Vorschub leisteten. Stattdessen bräuchte es eine präzise Zuordnung von Verantwortlichkeit und einen Ethos der Transparenz. Zweitens helfe sexuelle Aufklärung, um sexuelle Grenzüberschreitungen als solche benennen zu können. Drittens mahnte er zur Vorsicht, Religion und Sexualität obsessiv zu vermengen. Das führe zwar nicht unausweichlich zur sexualisierter Gewalt, ließe sich aber für die Ausübung von sexualisierter Gewalt ausnutzen. Zuletzt warnte er, dass kein kirchliches Milieu gegen das Vorkommen sexualisierter Gewalt gefeit sei. Es gelte, Risikokonstellationen zu erkennen und nach Möglichkeit zu entschärfen. Für das Erkennen solcher problematischen Konstellationen sei Prävention ein wichtiger Faktor.

    Simone KorgerBild: Gottfried Stoppel

    Partizipation ermöglichen und Personalressourcen ausbauen

    Simone Korger, die als Psychologin am zweiten Teil der AUF!-Studie mitarbeitete, widmete sich in ihrem Vortrag zunächst der Frage, was für wirksame Präventionsmaßnahmen notwendig sei. Um wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen, brauche es

    • eine Risiko- und Potenzialanalyse, in der mögliche Gefahrensituationen identifiziert werden
    • die Festlegung von Präventionsmaßnahmen, die Formulierung von Leitbildern, die Grenzverletzungen nicht tolerieren;
    • die Erstellung eines Interventionsplanes, der konkrete Ansprechpersonen definiere
    • Aufarbeitung von vorgefallenen Grenzverletzungen, Schlussfolgerungen treffen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern.

    Ziel des zweiten Teils der AUF!-Studie sei es gewesen, Schutzkonzepte aus verschiedenen Einrichtungen, die zum Tatzeitpunkt teilweise mit Zechnall in Verbindung standen, zu evaluieren. In einer quantitativen Untersuchung habe man sich mit einem Fragebogen an möglichst alle Beschäftigten der Einrichtungen gewandt und diese mit einem qualitativen Studienteil, in dem einzelne Mitarbeitende befragt wurden, ergänzt. Evaluiert habe man die Schutzkonzepte der Seminare in Blaubeuren und Maulbronn, des Hymnus-Chores in Stuttgart, des Evangelischen Jugendwerks in Calw, der Evangelischen Jugend in Stuttgart und des CVJMS in Esslingen.

    Anhand der Fragebögen habe man Aussagen verschiedenen Dimensionen zuweisen können: Kommunikation, Partizipation, Verhaltenskodex, Risiko- und Potentialanalyse, Prävention-Intervention und Aufarbeitung sowie Haltung und Rollen.

    Die Auswertung des Bereiches Kommunikation habe ergeben, dass ein guter Austausch mit der „eigenen Gruppe“ viele Probleme lösen könne und eine Auswahl an Ansprechpersonen sich positiv auswirke. Anzugehen sei, dass Kinder und Jugendliche angstfreie Gesprächskontexte vorfinden, in denen sie sich nicht erst spät melden. Im Bereich der Partizipation wurde als Stärke der bestehenden Konzepte festgestellt, dass Kinder und Jugendliche bereits über direkte Kommunikation einbezogen würden – auch auf formellen Wegen, wie zum Beispiel Schülervertretungen in Gremien. Weiterentwicklung benötige es noch in der zeitlichen Kapazität für Partizipation. Auch hier brauche es eine unhierarchische Beteiligung von Jugendlichen an Entscheidungen.

    Als Stärke der Verhaltenskodexe haben die Befragten formuliert, dass sie klare Regeln für akzeptables und nicht-akzeptables Verhalten formulierten und es durch einen Maßnahmenkatalog nachvollziehbar sei, welche Konsequenzen ein Verstoß habe. Gleichzeitig gebe es eine gewissen Flexibilität, wenn von Regeln im Ausnahmefall abgewichen werden müsse. Die Befragten sahen noch Verbesserungsmöglichkeiten für Situationen, in denen Regeln schwer zu kontrollieren seien, wie zum Beispiel bei Nachdiensten. Handlungsanweisungen im Falle von Verdachtsfällen müssten verständlicher formuliert werden.

    Unter „Miteinander“ seien Rückmeldungen zusammengefasst, die als Stärke von Gemeinschaften die vertrauensvolle familiäre Atmosphäre heraushoben und diese gleichzeitig beispielsweise Kontrolle gegenüber Privatsphäre, Aushandlungen von Nähe-Distanz-Verhältnissen, Traditionen und Gruppenzwänge als Risikofaktoren benannten.

    Es sei positiv hervorzuheben, dass in allen Einrichtungen Selbstverpflichtungserklärungen vorhanden seien. Die Befragten hätten als Stärken dieser Erklärungen formuliert, dass sie klare Handlungsvorgaben und damit Sicherheit böten sowie ein Maß an Objektivität bei Entscheidungen. Bei Interventionsprozessen hätten die Befragten die Nähe von Betroffenen und Beschuldigten als problematisch erlebt. An mancher Stelle fehle es außerdem an klaren Handlungsempfehlungen. Zudem sei die personelle Kapazität an vielen Stellen zu gering.

    Die Einrichtungen hätten in Folge der Befragungen individuell Rückmeldungen zu den jeweiligen Schutzkonzepten bekommen und Überarbeitungen und Verbesserungen bereits teilweise implementiert, so Korger. Im Hinblick auf die Landeskirche formulierte die Psychologin folgende Empfehlungen:

    • Aufstockung personeller Ressourcen in den Einrichtungen
    • Ermöglichung regelmäßiger Re-Evaluationen (intern/extern)
    • Schaffung von Ansprechstellen zur Beratung im Interventionsprozess und zur Unterstützung von Betroffenen
    • Schaffung niederschwelliger Kontaktmöglichkeiten für Betroffene von sexualisierter Gewalt
    • Weiterentwicklung von sexueller Prävention in der Personalauswahl und Verantwortung (Thematisierung von Kinderschutz in Bewerbungsgesprächen, Verhaltenskodexe, Selbstverpflichtungserklärungen, regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie Präventionsmaßnahmen, Angebot und Supervision und Intervision bei erhöhter beruflicher Belastung)
    • in Hinblick auf den Umgang mit Verdachtsfällen: Klärung des Verdachts in getrennten Gesprächen für Betroffene und Beschuldigten, Prüfung der Notwendigkeit einer strafrechtlichen Verfolgung, Prüfung weitere Maßnahmen nach Sachverhaltsklärung wie zum Beispiel Kündigung sowie Begleitung des Prozesses durch Fachberatungsstellen.

    Aussprache der Synodalen und Antwort der Berichtenden

    Synodalpräsidentin Sabine Foth drückte im Anschluss an den Bericht ihr Entsetzen über die Vorfälle in der Landeskirche aus. Zu den nun unbedingt notwendigen Reaktionen gehört unter anderem die Implementierung von Schutzkonzepten und deren laufende Anpassung. Dieser Einschätzung schlossen sich alle Synodalen in der Aussprache an und lobten gleichzeitig die Arbeit des Studienteams des AUF!-Projektes, sowie die Arbeit der Projektstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt durch Miriam Günderoth und Ursula Kress.

    Niedrigschwellige Anlaufstellen

    Der Synodale Peter Reiff (Stuttgart) betonte wie wichtig die flächendeckende Versorgung der Landeskirche mit Anlaufstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt sei. Diese sollten unabhängig sein, damit eine gute Aufarbeitung mit Schutz für Betroffene und Beschuldigten möglich sei. Angelika Klingel (Leonberg / Ditzingen) unterstrich diese Forderung. Die hohe Zahl an Fällen sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft, vor allem gegen Frauen und Kinder, sei ein himmelschreiendes Unrecht. Deshalb ist sei es unbedingt notwendig, auch in allen Arbeitsbereichen der Kirche Gewaltschutzkonzepte einzuführen. Dazu brauche es mehr Personalkapazitäten. Marion Blessing (Böblingen, Herrenberg) schloss sich dieser Forderung an und führte aus, dass für Württemberg eine Spezifizierung der Anlaufstellen in Intervention und Prävention, Aufarbeitung sowie Beratung und Unterstützung notwendig sei. Alle Anlaufstellen seien möglichst niederschwellig zu gestalten. Dies bestätigte Gerhard Keitel (Vaihingen/Enz / Mühlacker). Er drückte seine persönliche Betroffenheit als Leiter des evangelischen Seminares in Maulbronn aus. Trotz aller Schmerzhaftigkeit der Untersuchungen wolle er festhalten, dass die Überprüfung der Schutzkonzepte dem Miteinander im Seminar gutgetan haben. Landeskirchenweit könne es nicht genug Anlaufstellen geben, noch wichtiger sei es aber eben diese so niederschwellig wie möglich zu gestalten. Bei all diesen Prozessen brauche es auch Hilfe von außen. Er bat die Studienverantwortlichen um eine zusätzliche Hilfestellung, wie man mit Beschuldigten umgehe, wenn sich der Verdacht nicht erhärte.

    Vertrauen zurückgewinnen

    Annette Sawade (Künzelsau / Schwäbisch Hall / Gaildorf) hob hervor, wie wichtig es nun sei, mit Transparenz verlorenes Vertrauen für eine gute Aufarbeitung zurückzugewinnen. Dabei gelte es, vor allem auf die Bedürfnisse der Betroffenen zu schauen. Sie äußerte Anerkennung für alle Betroffenen, die im Zuge der AUF!-Studie berichtet haben, wie es Ihnen ergangen sei. Ruth Bauer (Schorndorf, Schwäbisch Gmünd) berichtete von ihren guten Erfahrungen in einer Präventionsveranstaltung. Diese biete die Chance, Vertrauen zwischen den Geschulten aufzubauen und somit Ansprechpartnerinnen und -partner zu gewinnen.

    Dr. Gabriele Schöll (Aalen / Heidenheim) drückte ihre Dankbarkeit für die Arbeit der Präventionsstelle aus. Der Bericht von Ursula Kress und Miriam Günderoth habe gezeigt, dass sie nicht nur reine Verwaltungsaufgaben erledigten, sondern mit und für Betroffene arbeiteten. Das sei umso wichtiger, da 90% der Meldungen unterhalb des Strafrechts lägen. Hier gelte es für die Kirche eine Lücke zu füllen. Dr. Martina Klärle (Crailsheim / Blaufelden /Weikersheim) ergänzte, dass arbeitsrechtliche Prozesse gegen Beschuldigte konsequent durchgesetzt werden müssten. Für Betroffene gebe es nicht Schlimmeres, als über lange Zeit hingehalten zu werden.

    Sexualisierte Gewalt nicht als Problem eines Milieus verstehen

    Steffen Kern (Tübingen) hob die Verantwortung der Landeskirche für das, was war, was ist und was sein wird, hervor. Er stimmte zu, dass die Untersuchungen problematische Züge des Pietismus in einzelnen Fällen aufgezeigt hatten. Dazu gehörten ein dualistisches Bild von Gott und Welt, ein geschlossenes Glaubens- und Denksystem, die Bindung an spirituelle Autoritäten und die Tabuisierung von Sexualität. Diese Mechanismen gelte es zu identifizieren und gleichzeitig sich nicht verleiten zu lassen, sexualisierte Gewalt als alleiniges Problem des jeweils anderen zu sehen. Bei der Aufarbeitung sollte mehr von den Bedürfnissen der Betroffenen die Rede sein, und weniger die Täter im Vordergrund stehen. Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) unterstützte dieses Anliegen und forderte, dass die Praxis Tiefenbohrungen vorzunehmen, unbedingt weiterverfolgt werden und auf ein weiteres Feld ausgedehnt werden müsse. Prisca Steeb (Tübingen) griff die Feststellung ihrer Vorredner auf, dass kein Milieu vor sexualisierter Gewalt gefeit sei und sprach sich dafür aus, mit offenen Augen die eigenen Kontexte im Blick zu haben. Einen weiten Blick in alle Milieus forderte auch Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg/Marbach). Sexualisierte Gewalt sei nicht nur das Thema pietistischer Frömmigkeit, sondern ein evangelisches, ja sogar insgesamt ein religiöses Problem. Er würdigte den Vortrag von Dr. Harald Haury, stellte aber gleichzeitig in Frage, ob der Netzwerkbegriff genügend konturiert sei. Man könne nicht direkt von Netzwerken sprechen, nur weil Menschen zusammen in Gremien säßen. Schließlich warnte er vor einem unfairen Umgang mit der zurückgetretenen EKD-Ratsvorsitzenden Annette Kurschuss. Man sei gerade auf dem Weg zu einer gnadenlosen Kirche.

    Bildungsarbeit macht sprachfähig

    Die Notwendigkeit einer guten Bildungsarbeit hob auch Anja Faißt (Biberach/Ravensburg) hervor. Prisca Steeb (Tübingen) hatte zuvor in ihrem Redebeitrag festgestellt, wie wichtig es sei, eine Sprache für das zu haben, was einem widerfährt. Nur mit guter Bildungs- und Aufklärungsarbeit könnten Betroffene zur Sprache bringen und verstehen, wo Grenzüberschreitungen geschehen. Faißt forderte nun zusätzlich dazu auf, offen über Sexualität in der Kirche zu sprechen und Beschränkungen aufzuheben. Dort wo Sexualität auf die Ehe beschränkt bleibe, sei die Gefahr groß, dass es Menschen schwer falle, Grenzen zu formulieren. Sexualität sei Teil der Identität und dürfe darum nicht tabuisiert werden.

    Thomas Stuhrmann (Ludwigsburg/Marbach) zeigte sich schockiert von den Ergebnissen und warf die Frage auf, an wie vielen Stellen man selbst grenzverletzendes Verhalten übersehen habe oder sogar selbst zum Täter geworden sei. Er wandte sich mit der Rückfrage an Ursula Kress, ob er richtig damit liege, dass bei einer Gesamtsumme an Entschädigungen von 900.000 Euro und einem Auszahlungsbetrag von jeweils 5000 Euro von 180 Betroffenen von sexualisierter Gewalt in Württemberg zu sprechen sei. Auch Matthias Vosseler (Stuttgart) sprach vom Entsetzen und der Scham, die er angesichts der Studienergebnisse von Dr. Haury empfände. Im ehemaligen Wohnhaus des Beschuldigten Zechnalls sei heute ein Kindergarten und zeige, worin unser eigentlicher Auftrag liege: In der Weitergabe der Liebe Gottes und eines guten Umgangs miteinander. Gerade deswegen sei er dankbar, dass in der bisherigen Aussprache auf gegenseitige Schuldzuweisungen verzichtet worden sei. 

    Siegfried Jahn (Crailsheim, Blaubeuren, Weikersheim) griff die in beiden Vorträgen genannten Schutzkonzepte auf. Er wolle mit seinem Antrag die Landeskirche in Zusammenarbeit mit dem Jugendwerk und anderen Werken beauftragen, eine praktikable Handreichung zu erstellen, die wichtige Punkte zur Verhinderung sexualisierter Gewalt zusammenfasse (vergleiche nachfolgenden Antrag). Zwar sei das Thema komplex, gleichzeitig bräuchte es aber einfache und verständliche Handlungsanweisungen, um Kinder und Jugendliche gut zu schützen. Hellger Koepff (Ravensburg/Biberach) gab – bei aller gebotenen Pflicht zur Aufarbeitung und Prävention – zu bedenken, dass die Freiheit, „in den Glauben hineinzulocken“ gewahrt bleiben müsse. Schutzkonzepte haben ihre Berechtigungen, dürften in der Arbeit aber nicht dazu führen, dass „gar nichts mehr geht“.

    Geist des Miteinanders und Fortsetzung einer offenen Ausarbeitung

    Ursula Kress bedankte sich in ihrem Schlusswort für die Wahrnehmung ihrer Arbeit. Sie habe bei der Aussprache einen besonderen Geist des Miteinanders wahrgenommen. Sie bestätigte die Annahme, dass das Problem der sexualisierten Gewalt sich nicht auf ein Milieu beschränke. Gerade liefen Untersuchungen im Milieu der Reformpädagogik. Es gelte weiterhin in alle Richtungen die Augen offen zu halten. Sie unterstütze die Aussage von Prisca Steeb, dass für eine gute Präventionsarbeit Sprachfähigkeit geschult werden müsse. In Bezug auf ihre Aussagen zur ehemaligen Präses der EKD Kurschus erklärte sie, dass ihr ein „Bashing“ fernliege. Sie habe das Beispiel zum Einstieg ihres Vortrags gewählt, um zu zeigen, dass eine solche Problemlage auch jeden Tag in der württembergischen Landeskirche auftreten könne.

    Die Leiterin des Büros für Chancengleichheit bedankte sich bei der Synodalen Blessing für die Vorschläge, Anlaufstellen für Betroffene außerhalb der Landeskirche einzurichten. Viele Betroffene fänden über die Gemeinden keinen Zugang zu geeigneten Gesprächspartnern und -partnerinnen. Auch die Einrichtung regionaler Aufarbeitungsgruppen durch die EKD begrüße sie, weil sie einen weiteren Blick von außen gewährten. In fünfzehn Monaten sei geplant, mit dieser Aufarbeitung zu starten.

    In Bezug auf die Berechnung der in Württemberg Betroffenen läge der Synodale Stuhrmann richtig. Es gäbe momentan 180 Betroffene, denen in nächster Zeit eine weitere Pauschale zur Überbrückung ausgezahlt würde, bis es eine Vereinheitlichung auf EKD-Ebene gebe.

    Haury ging auf die Fragen der Synodalen ein und stellte in Aussicht, dass ein Nachweisapparat mit Fertigstellung der Studie geliefert werde. Zur Kritik an einem sehr vagen Netzwerkbericht in seinem Vortrag merkte er an, dass durch die Untersuchungen sehr wohl klar geworden sei, dass es sich bei den Verbindungen Zechnalls nicht nur um gemeinsame Gremienmitgliedschaften gehandelt habe, sondern persönliche Freundschaften nachgewiesen werden könnten. Er ermutigte die Synodalen, die Aufarbeitung mutig und transparent voranzutreiben. Ein Rechtsanwalt, der in der Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt bei den Regensburger Domspatzen mitgearbeitet hat, habe berichtet, dass das Renommee der Domspatzen und die Identifikation der Regensburger mit dem Chor deswegen wiederhergestellt werden konnte, gerade weil die Menschen von der offenen Aufarbeitungsarbeit mitbekommen hätten. Vertrauen zurückzugewinnen, sei nur über eine transparente und ehrliche Aufklärung möglich.

    Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, bekräftigte Ursula Kress darin, dass es falsch wäre, hämisch auf den Fall Kurschus zu blicken. Er schätze die ehemalige Präses und halte sie für integer. Ihr Rücktritt habe es ermöglicht, an der Aufarbeitung weiterzuarbeiten, ohne dass ein Schatten eines Schattens auf die Aufarbeitung falle.

    Selbständiger Antrag 47/23

    Im Verlauf der Aussprache brachte Siegfried Jahn (Schrozberg) den Selbständigen Antrag 47/23 ein, den Oberkirchenrat zu beauftragen, „zusammen mit dem Ev. Jugendwerk Württemberg (ejw), den freien Werken und weiteren Fach- und Beratungsstellen unserer Landeskirche eine praktikable Handreichung mit den wichtigsten Gesichtspunkten zur Verhinderung Sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit zu erstellen.“ Die Problematik Sexualisierter Gewalt sei komplex. Es bedürfe jedoch niederschwelliger, möglichst einfacher und umsetzbarer Handlungsanweisungen für Mitarbeitende, die „unsere Kinder- und Jugendarbeit schützen und die eine Atmosphäre schaffen, in der Grenzverletzungen vertraulich zur Sprache gebracht werden können.“ Bestehende Handlungskonzepte seien anhand der AUF!-Studie zu überprüfen.

    Die Synodalen stimmten dem Antrag einstimmig zu.

    TOP 14 - Bericht der Auf Studie. Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der Ev. Landeskirche in Württemberg (Bericht Dr. Haury - S. Korger)
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    30.11.2023

    TOP 14 - Bericht der Auf Studie. Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der Ev. Landeskirche in Württemberg (Bericht Dr. Haury - S. Korger)

    TOP 14 - Bericht der AUF! Studie. Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt (Antrag Nr. 47-23 Handreichung zur Verhinderung Sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit)
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    01.12.2023

    TOP 14 - Bericht der AUF! Studie. Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt (Antrag Nr. 47-23 Handreichung zur Verhinderung Sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit)

    TOP 14 - Bericht der Auf Studie. Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der Ev. Landeskirche in Württemberg - Power-Point-Präsentation
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    02.01.2024

    TOP 14 - Bericht der Auf Studie. Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der Ev. Landeskirche in Württemberg - Power-Point-Präsentation

    Andrea BleherBild: Gottfried Stoppel

    Bericht von der EKD-Synode

    Die beiden Württemberger EKD-Synodalen Andrea Bleher und David Lehmann berichteten von der Tagung der EKD-Synode in Ulm.  Neben dem Schwerpunktthema religiöser Sprachfähigkeit spielten auch aktuelle Ereignisse eine wichtige Rolle.

    Andrea Bleher berichtete, die Diskussionen der Synode seien stark von Themen beeinflusst worden, die nicht Teil der Tagesordnung gewesen seien:

    • Der Terrorangriff der Hamas auf Israel sei im mündlichen Ratsbericht ausführlich thematisiert worden. Israel habe das Recht, sich zu verteidigen, und das Recht, die Geiseln zu befreien. Es sei aber auch ein Angriff auf die palästinensische Bevölkerung, die leide. Es gebe kein „Entweder - Oder“, „sondern wir sollten mit wachem Blick humanitäre Hilfe und sichere Zonen fordern“. Vor allem gelte es, jeglichem Antisemitismus entgegenzutreten.
    • Zum Rücktritt der Vorsitzenden des Rats der EKD, Annette Kurschuss, einige Tage nach der Synode, sagte Bleher: „Wir als EKD-Synodale haben großen Respekt vor dem Schritt von allen Ämtern zurückzutreten.“ Damit zeige sie, welchen Stellenwert konsequentes Handeln beim Thema sexualisierte Gewalt habe. Die Synode habe sich klar zur Unterstützung betroffener Personen bekannt, zu einer systematischen Aufarbeitung und zu umfassender Prävention. Bei jeder Tagung der EKD-Synode seien über das Beteiligungsforum Betroffenenvertreter und -vertreterinnen eingebunden.
    • In der Debatte über die Neuregelung des §218 sei deutlich geworden, „dass in der Abwägung der Selbstbestimmung der Frau und des Lebensrechts des ungeborenen Kindes noch weitergearbeitet werden muss, da das nun vorliegende Ergebnis nicht ausgewogen erscheint. Der Rat hat das Kammernetzwerk bereits beauftragt.“
    • Zur Wahl von Stefan Werner, Direktor im Stuttgarter Oberkirchenrat, in der Rat der EKD sagte Bleher: „Mit dieser Wahl konnte eine Lücke geschlossen werden, weil nach der Ratswahl 2020 die südlichen Kirchen kein Ratsmitglied stellten. Umso größer ist nun die Freude.“
    David LehmannBild: Gottfried Stoppel

    David Lehmann berichtete von weiteren Themen der Tagung: Das Schwerpunktthema sei „Sprach- und Handlungsfähigkeit im Glauben“ gewesen: „Sprach- und Handlungsfähigkeit, das brauchen wir dringend an den Schnittstellen von Kirche und wissenschaftlicher Theologie. Der Protestantismus war aber immer auch eine Bewegung des „Empowerments“ von allen Christ:innen.“ Lehmann verwies auch auf den Vortrag von Prof. Dr. Michael Domsgen: „Was Menschen brauchen, ist nicht bereits vorab klar, sondern ergibt sich erst in der konkreten Interaktion mit Ihnen.“

    In der Diskussion über die Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung VI der EKD seien ihm mehrere Aspekte aufgefallen, so Lehmann:

    • Die Konfirmation sei der wichtigste Faktor für die religiöse Sozialisation.
    • Menschen wollten, dass Kirche sich nicht nur zu religiösen Themen positioniere.
    • Konfessionelle Profile würden immer weniger wichtig.
    • 4,8% der Kirchenmitglieder sagten, Kirche müsse sich grundlegendverändern, wenn sie Zukunft habe wolle.

    Beeindruckt zeigt sich Lehmann von den Ergebnissen der Arbeit des Beteiligungsforums der von sexualisierter Gewalt Betroffenen. Es sei „keine Selbstverständlichkeit, dass sich Betroffene in unserer Kirche engagieren, ihre Expertise und Perspektive einbringen. Es freut mich außerdem, dass wir mit dem neuen Beteiligungsforum ein Format gefunden haben, das eine gute gemeinsame Arbeit ermöglicht.“

    Auch über Diskussionen zum Thema Prostitution und Zwangsprostitution berichtete Lehmann. Der Württemberger EKD-Synodale Maik-Andres Schwarz habe einen Antrag eingebracht, in dem er – im Anschluss an eine Resolution des Kirchentags 2023 – die Einführung des sogenannten „nordischen Modells“ in Deutschland fordere. Auf der EKD-Synode sei schnell klar geworden, dass das Thema sehr komplex sei und die Bewertung von Maßnahmen nicht leicht. Die EKD-Synode werde aller Voraussicht nach eine Arbeitsgruppe mit Experten und Expertinnen einsetzen, die eine Positionierung erarbeiten soll.

    TOP 15 - Bericht von der EKD-Synode (Bericht EKD-Synodale Andrea Bleher und David Lehmann)
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    30.11.2023

    TOP 15 - Bericht von der EKD-Synode (Bericht EKD-Synodale Andrea Bleher und David Lehmann)

    Siegfried JahnBild: Gottfried Stoppel

    Siegfried Jahn, der Ausschussvorsitzende, berichtete von den Erwägungen des Ausschusses zur Erarbeitung eines „Württemberger Gemeindekatechismus“ (Antrag Nr.14/20). Unter anderem haben man Zielgruppe und Form diskutiert. Empfehlung an die Synode: Antrag nicht weiterverfolgen.

    Intention des Antrags Nr.14/20 sei es, den Glauben an Jesus Christus verständlich zu erklären, erklärte Siegfried Jahn, und berichtete von den Fragen, die der Ausschuss diskutiert habe:

    • Zielgruppe eines solchen Katechismus mit Folgen für Inhalt, Form und Sprache,
    • Form: App oder Printprodukt,
    • „Württembergischer“ Katechismus: Spezifika der Landeskirche,
    • Einbeziehung in die Arbeit.

    Gemeinsamer Beschluss: Ausschuss Bildung und Jugend und Theologischer Ausschuss

    In der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse im Mai 2021 sei beschlossen worden:

    • Vom Begriff des „Katechismus“ sei Abstand zu nehmen, da er unattraktive Assoziationen wecke.
    • Zentrale Begriffe des Glaubens und des (kirchlichen) Lebens sollten erklärt werden.
    • Mehrere Zielgruppen seien anzusprechen.
    • Theologisch sei Verständlichkeit ohne plakative Vereinfachung angestrebt.

    Sichtung vorhandener Projekte – Beschluss: Antrag nicht weiterverfolgen

    In der letzten Beratung des Antrags im September 2023 habe der Ausschuss für Bildung und Jugend zusammen mit Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami und Oberkirchenrat Dr. Ulrich Heckel bereits vorhandene Projekte gesichtet. Dies seien zum Beispiel

    • die Handreichung “Daran glauben wir“ aus 2005, aktualisiert 2016, in verschiedenen Sprachen,
    • Tauf- und Theologiekurse, ein Kurs zum Islam sowie die Stuttgarter Erklärungsbibel,
    • das Projekt „Kleine Menschen – große Fragen“: Erklärfilme für den Kita- und Familienbereich.

    Der Ausschuss habe festgestellt, dass gutes Material bereits vorliege und eine Bündelung wünschenswert sei. Er sehe den Antrag grundsätzlich als bearbeitet an. Er empfehle der Landessynode mit Beschluss vom 29. September 2023, den Antrag Nr. 14/20 nicht mehr weiterzuverfolgen.

    TOP 16 - Erarbeitung eines Württemberger Gemeindekatechismus (Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend - Vorsitzender Siegfried Jahn)
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    28.11.2023

    TOP 16 - Erarbeitung eines Württemberger Gemeindekatechismus (Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend - Vorsitzender Siegfried Jahn)

    Kai MünzingBild: Gottfried Stoppel

    Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung

    Kai Münzing, Ausschussvorsitzender des KGE, berichtete hinsichtlich der Anträge Nr. 18/20 und Nr. 36/20. Seit Antragstellung im Jahr 2020 sei die Transformation in der Landeskirche in Richtung Zukunft in zahlreichen Projekten eingeläutet. Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) empfiehlt, die Anträge nicht weiterzuverfolgen: Deren Ziele seien in vielen Projekten und Entwicklungen aufgenommen worden.

    Münzing brachte die Zielsetzung der Anträge Nr. 18/20 und Nr. 36/20 in Erinnerung:

    • Entwicklung einer Gesamtstrategie für das Thema „Kirche der Zukunft – neue Aufbrüche“, darunter Bündelung von Ressourcen (18/20)
    • Planung von sechs Sonderpfarrstellen zur Gründung von Bezirkspersonalgemeinden sowie landeskirchliche Zuschüsse hierfür (36/20)

    Information über Modelle zur Entwicklung von Kirche

    Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung und umfangreichem Austausch über Ansätze der Weiterentwicklung – auch außerhalb der Landeskirche – habe der Ausschuss weitere, themenverwandte Anträge der Synode einbezogen, berichtete Münzing.

    Ziele bereits aufgenommen - Empfehlung des Ausschusses: Anträge nicht weiterverfolgen

    Da in der Zwischenzeit viele der Intentionen, die in den beiden Anträgen zum Ausdruck kommen, schon aufgenommen und umgesetzt würden, empfehle der Ausschuss einstimmig, die beiden Anträge nicht weiterzuverfolgen. Das Plenum folgte dieser Empfehlung. Als Beispiele nannte Münzing:

    • Einrichtung von Projektpfarrstellen Innovation,
    • Wiederbesetzung Referentenstelle für Innovation und Neue Aufbrüche,
    • Innovations- und Ehrenamtstag 2024 unter dem Motto „Gemeinde begeistert (..)“ als Austauschplattform
    • Innovationslandkarte mit aktuell rund 100 Projekten,
    • Projekt „multiprofessionelle Teams“ für Erprobungsräume auf Gemeinde- und Distriktebene,
    • seit April 2023 neues „Zentrum für Gemeindeentwicklung und missionale Kirche“ im Oberkirchenrat.
    TOP 17 - Gesamtstrategie für das Themenfeld Kirche der Zukunft neue Aufbrüche - Starthilfe für Gründung... (Bericht des KGE - Vorsitzender Kai Münzing)
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    28.11.2023

    TOP 17 - Gesamtstrategie für das Themenfeld Kirche der Zukunft neue Aufbrüche - Starthilfe für Gründung... (Bericht des KGE - Vorsitzender Kai Münzing)

    • Antrag Nr. 37/23: Gründung eines Verbands der Württembergischen und Badischen Landeskirche. Der Antrag wurde verwiesen in den Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte unter Beteiligung des Rechtsausschusses.
    • Antrag Nr. 38/23: Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken. Der Antrag wurde verwiesen in den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung.
    • Antrag Nr. 39/23: Referenten-/Referentinnenstelle für Inklusion. Der Antrag wurde verwiesen in den Ausschuss für Diakonie unter Beteiligung des Finanzausschusses.
    • Antrag Nr. 40/23: Besoldung von Administratorinnen und Administratoren, die Fusionen von Kirchenbezirken begleiten. Der Antrag wurde verwiesen in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Finanzausschusses.
    • Antrag Nr. 41/23: Tandemprogramm für Theologiestudierende. Der Antrag wurde in den Theologischen Ausschuss verwiesen.
    • Antrag Nr. 42/23: Rubrik "Glaube lebt" auf Homepage der Landeskirche einrichten. Der Antrag wurde verwiesen in den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung.
    • Antrag Nr. 43/23: Verstetigung Projekt Aufbruch Quartier. Der Antrag wurde verwiesen in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie. 
    • Antrag Nr. 44/23: Ausnahmegenehmigung für 50%-Pfarrstellen mit Geschäftsführung. Der Antrag wurde verwiesen in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung.
    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 37-23 (Gründung eines Verbands der Württembergischen und Badischen Landeskirche)
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    28.11.2023

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 37-23 (Gründung eines Verbands der Württembergischen und Badischen Landeskirche)

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 38-23 (Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken)
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    28.11.2023

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 38-23 (Flexible Amtszeitbegrenzung von Dekaninnen und Dekanen im Fall von beabsichtigten Fusionen von Kirchenbezirken)

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 39-23 (Referenten- Referentinnenstelle für Inklusion)
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    28.11.2023

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 39-23 (Referenten- Referentinnenstelle für Inklusion)

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 40-23 (Besoldung von Administratorinnen und Administratoren)
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    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 40-23 (Besoldung von Administratorinnen und Administratoren)

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 41-23 (Tandemprogramm für Theologiestudierende)
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    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 41-23 (Tandemprogramm für Theologiestudierende)

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 42-23 (Rubrik Glaube lebt auf Homepage der Landeskirche einrichten)
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    28.11.2023

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 42-23 (Rubrik Glaube lebt auf Homepage der Landeskirche einrichten)

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 43-23 (Verstetigung Projekt Aufbruch Quartier)
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    28.11.2023

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 43-23 (Verstetigung Projekt Aufbruch Quartier)

    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 44-23 (Ausnahmegenehmigung für 50%-Pfarrstellen mit Geschäftsführung)
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    TOP 18 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 44-23 (Ausnahmegenehmigung für 50%-Pfarrstellen mit Geschäftsführung)

    Dr. Michael FrischBild: elk-wue.de

    Nr. 42/16: Anstellungsfähigkeit von Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie, die keiner ACK-Kirche (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) angehören

    Zurzeit laufen – unterteilt nach Arbeitsgebieten – Beratungen in Arbeitsgruppen, die Kriterien dafür entwickeln sollen, für welche Tätigkeiten die Zugehörigkeit zu einer ACK-Kirche unverzichtbar ist und bei welchen Tätigkeiten auf diese Voraussetzung verzichtet werden kann. Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Leiter des Rechtsdezernats, legt den Stand der Beratungen nach Arbeitsfeldern aufgeschlüsselt dar. Die Arbeitsfelder sind:

    • Mesnerinnen und Mesner, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Hauswirtschaft, Küche, Reinigung, Service und Wäscherei, handwerklicher, gärtnerischer, landwirtschaftlicher und technischer Bereich, Fahrdienst (ausgenommen Fahrer im Mahlzeitendienst), Beschäftigte der Münsterbauhütte Ulm, Praktikanten und Praktikantinnen (ausgenommen Anerkennungspraktikum) und Personen in Freiwilligendiensten: Für diese Gruppen sind die neuen Regelungen kürzlich in einem Rundschreiben des Oberkirchenrats mitgeteilt worden.
    • Verwaltung: Die Ergebnisse werden voraussichtlich im ersten Quartal 2024 bekannt gegeben.
    • Pflege: Die Ergebnisse werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 bekannt gegeben.

    Frisch ergänzte, es sei auch eine Arbeitsgruppe zur Begleitung konfessionsloser und fremdreligiöser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant. Dort solle auch der Umgang mit einem Kirchenaustritt erneut behandelt werden.

    Eine Teilfrage der Förmlichen Anfrage lautete: „Ist es sinnvoll, dass Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Hochschulen in der Landeskirche, die dort mit einem explizit evangelischen Profil ausgebildet wurden, nach dem Studium im kirchlichen Bereich nicht angestellt werden können?“ Dr. Michael Frisch antwortet darauf, das Studium sei die fachliche Voraussetzung für die Anstellung. Daneben seien auch persönliche Eignungsmerkmale maßgeblich. Zu ihnen könne auch die erforderliche Loyalität und je nach Tätigkeit die Mitgliedschaft in einer bestimmten Kirche gehören. Es könne daher sinnvoll sein, dass Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Hochschulen zum Beispiel dann nicht angestellt werden, wenn sie aus der Evangelischen Landeskirche ausgetreten seien oder wiedergetauft seien.

    Kathrin NothackerBild: elk-wue.de

    Nr. 43/16: Neuer theologischer Studiengang für Personen mit mittlerem Bildungsabschluss an der Augustana-Hochschule Neuendettelsau

    Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker, Leiterin des Dezernats für Theologische Ausbildung und Pfarrdienst, führte in ihrer Antwort auf Anfrage 43/16 zum neuen theologischen Studiengang für Personen mit mittlerem Bildungsabschluss an der Augustana-Hochschule Neuendettelsau aus, dass der Oberkirchenrat diesen Studiengang begrüße und württembergische Interessenten ermutige, diesen Weg zu gehen. Der Schritt ins württembergische Pfarramt sei möglich.

    Nothacker erklärte, der Oberkirchenrat halte den Studiengang für „eine gute Ergänzung zu unseren neben dem grundständigen Theologiestudium bisher bestehenden alternativen Zugängen zum Pfarrdienst (BAiP, Studiengang für Berufsqualifizierte).“ Er stelle „ein additives Angebot für Menschen mit einem mittleren Bildungsabschluss und langjähriger Berufserfahrung außerhalb des kirchlichen Lebens dar, die sich auf den Weg in Richtung Pfarrdienst aufmachen wollen. Der Bewerbung der Interessenten an der Hochschule werde der Oberkirchenrat ein Kontakt- und Informationsgespräch vorschalten. Nothacker stellte klar, dass bereits jetzt bei Bewerberinnen und Bewerbern für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst unter bestimmten Voraussetzungen von der absolvierten I. Evangelisch-theologischen Dienstprüfung als Voraussetzung abgesehen werden könne. Der künftige Studiengang an der Augustana-Hochschule lasse eine angemessene wissenschaftliche Vorbildung der Absolventen und Absolventinnen erwarten. Es bedürfe daher keiner Änderung der rechtlichen Regelungen, um im Einzelfall Absolventinnen und Absolventen in den Vorbereitungsdienst der Landeskirche aufnehmen zu können.

    TOP 19 - Förmliche Anfrage Nr. 42-16 (zum Stand des Prozesses hinsichtlich der Anstellungsfähigkeit von kirchlichen Mitarbeitenden)
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    28.11.2023

    TOP 19 - Förmliche Anfrage Nr. 42-16 (zum Stand des Prozesses hinsichtlich der Anstellungsfähigkeit von kirchlichen Mitarbeitenden)

    TOP 19 - Förmliche Anfrage Nr. 42-16 (Beantwortung - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch)
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    28.11.2023

    TOP 19 - Förmliche Anfrage Nr. 42-16 (Beantwortung - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch)

    TOP 19 - Förmliche Anfrage Nr. 43-16 (zum berufsbegleitenden Studiengang ins Pfarramt an der Augustana-Hochschule Neuendettelsau)
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    28.11.2023

    TOP 19 - Förmliche Anfrage Nr. 43-16 (zum berufsbegleitenden Studiengang ins Pfarramt an der Augustana-Hochschule Neuendettelsau)

    TOP 19 - Förmliche Anfrage Nr. 43-16 (Beantwortung - Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker)
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    28.11.2023

    TOP 19 - Förmliche Anfrage Nr. 43-16 (Beantwortung - Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker)

    Dr. Michael BlumeBild: Gottfried Stoppel

    Grußwort von Dr. Michael Blume

    Dr. Michael Blume ermutigte in seinem Grußwort die Landeskirche dazu, den engen Kontakt mit den jüdischen Gemeinden zu suchen. Blume wies auf den Aspekt der Hoffnung als gemeinsames Merkmal der abrahamitischen Religionen hin, ohne die es keine Chance gegen Antisemitismus und Verschwörungsmythen gebe.

    Dr. Michael Blume, der Beauftragte der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus, sagte in seinem Grußwort: „Der Antisemitismus ist eine Ideologie, ein Dualismus der Hoffnungslosigkeit. Antisemiten glauben, dass die Zeit gegen sie arbeitet, dass wir auf eine Apokalypse zugehen und dass sie sich verteidigen müssen.“

    Alle alphabetisierten Religionen sagten jedoch, am Ende werde alles gut, und wenn es noch nicht gut sei, dann sei es noch nicht das Ende. Das sei „eine verwegene Hoffnung, die uns gerade in diesen Tagen vielleicht auch schwerfällt, ich glaube aber, dass wir diese Hoffnung brauchen, dass wir ohne diese Hoffnung gegen Antisemitismus und Verschwörungsmythen keine Chance haben.“ Blume betonte, „dass wir als jüdische, als christliche, als muslimische, jesidische, auch als nicht religiöse Menschen eine Verantwortung für die Hoffnung haben.“

    Blume formulierte vier Wünsche an die Landeskirche:

    • Blume forderte dazu auf, „die Energiewende als Chance zur Friedenswende zu begreifen“. Die arabischen Staaten wüssten, „dass wir gerne von Menschenrechten reden, aber noch mit jedem Regime Verträge geschlossen haben, das billiges Öl und Gas liefert“. Weiter sagte Blume: „Wir finanzieren den Terror, die Propaganda und die Gewalt von autoritären und antisemitischen Regimen durch unsere Gier nach Öl und Gas“. Blume ermutigte dazu, „unser eigenes Verhalten zu hinterfragen und wohl kritisch in Moscheen zu schauen, aber dann bitte auch in Dax-Konzerne und Vorstände und Aufsichtsräte, in denen das fossile Geld einen mächtigen Einfluss bis in unser aller Leben entfaltet. Hier können Kirchen glaubwürdig vorangehen, und sie können sogar, was Politikerinnen und Politiker nicht können, nämlich Verzicht empfehlen, ohne dafür abgewählt zu werden.“
    • Blumes zweiter Wunsch lautet, Medien für den öffentlichen, nicht kommerziellen Bereich des Internets zu produzieren. Blume sagte: „Wir können nicht mehr entscheiden, ob die Kirche digitalisiert wird. Wir können nur noch entscheiden, ob die Mächte des Hasses oder die Mächte der Liebe das letzte Wort haben, und dazu kann jede und jeder von uns beitragen.“
    • Als dritten Wunsch lud Blume die Landeskirche ein, gemeinsam mit der Israelitischen ReligionsgemeinschaftWürttembergs wichtige religiöse Schriften, beispielsweise von Rabbi Jonathan Sax, herauszugeben.
    • In seinem vierten Wunsch regte Blume religionsverbindenden Religionsunterricht gemeinsam mit dem Judentum an und sagte: „Ich möchte Sie ermutigen, auf die jüdischen Gemeinden zuzugehen und zu fragen, ob wir nach dem Erfolg des konfessionsverbindenden Religionsunterrichts vielleicht auch über religionsverbindenden Religionsunterricht nachdenken können. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden es in Württemberg und vielleicht auch in Baden-Württemberg schaffen, dass jüdische und evangelische Menschen gemeinsam Religionsunterricht haben, und gemeinsam sagen, die Kinder sind bei uns willkommen, weil wir nicht überwältigen, sondern weil wir einladen und informieren.“ Dies würde, so Blume, einen großen Sog auf andere Konfessionen, Kirchen und Religionsgemeinschaften ausüben und in die Zukunft weisen.
    Grußwort Dr. Michael Blume
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    01.12.2023

    Grußwort Dr. Michael Blume

    Dr. Jörg AntoineBild: Gottfried Stoppel

    Jahresabschlüsse 2021/22 und Nachtragshaushalt 2024

    Bericht des Oberkirchenrats

    Dr. Jörg Antoine, kommissarischer Leiter des Dezernats für Finanzmanagement und Informationstechnologie im Oberkirchenrat bescheinigte der Landeskirche solides und gutes Wirtschaften in den Jahren 2021 und 2022, sprach aber auch die wirtschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre an, die sich auch schon im Nachtragshaushalt für 2024 zeigen.

    Antoine sagte mit Blick auf die Jahresabschlüsse 2021/22, man habe „solide gewirtschaftet“. Er betonte: „Wir sind mit den uns anvertrauten Kirchensteuern gut umgegangen. Wir haben die Kirchensteuern in vielfältiger Weise eingesetzt, um das kirchliche Leben unserer Landeskirche in der Fläche zu finanzieren.“ Es seien bei Weitem nicht alle geplanten Ausgaben ausgeschöpft worden. So habe die Landeskirche zum Beispiel im Jahr 2021 rund 72 Mio. Euro weniger Sach- und sonstige Aufwendungen und rund 17,7 Mio. Euro weniger Personalaufwendungen gehabt. Auf der Einnahmenseite habe die Landeskirche Euro 855 Mio. Euro statt der geplanten statt 652 Mio. an Erträgen gehabt. Die Mehrerträge in Höhe von rund 200 Mio. Euro resultieren im Wesentlichen aus 26 Mio. Euro höheren Kirchensteuererträgen als geplant und dem der Landeskirche zurechenbaren Mehrvermögen bei der Evangelischen Ruhegehaltskasse in Höhe von 165 Mio. Euro.

    Ähnlich verlief auch das Jahr 2022: Gegenüber dem Plan von 655,8 Mio. Euro habe die Landeskirche 696,1 Mio. Euro an Erträgen gehabt, die im Wesentlichen aus höheren Kirchensteuereinnahmen resultieren. Auf der Ausgabenseite habe die Kirche gegenüber dem Plan einen 66,9 Mio. Euro geringeren Sach- und sonstigen Aufwand und 22,9 Mio. Euro weniger Personalaufwendungen gehabt.

    Steuerungsbedarf sieht Antoine nach wie vor bei der Deckung künftiger Versorgungsverpflichtungen: „Wir haben Fortschritte gemacht bei der Schließung der Deckungslücke für die Versorgungs- und Beihilfenverpflichtungen. Die bereits heute bestehenden Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen haben wir allerdings nur zum Teil finanziert.“ Dazu müsse die Landeskirche „weiteres Finanzvermögen aufbauen, um es dann bei den Pensionärinnen und Pensionären der Baby-Boomer-Generation einzusetzen. Das werden in den kommenden zehn Jahren mindestens 750 Mio. Euro sein müssen.“ Entsprechende Vorschläge kündigte Antoine für die Frühjahrssynode 2024 an.

    Mit Blick auf den ersten Doppelhaushalt der Landeskirche (2023/2024) sagte Antoine, die Umstellung sei für den Oberkirchenrat „eine sehr deutlich spürbare Entlastung“. Das gebe die Zeit, „sich in den Jahren, wo keine Haushaltsplanung ansteht, auf grundständige Themen zu konzentrieren, die sonst zu kurz kommen. In diesem Jahr waren es die Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022, die Konsolidierung unserer Umstellung auf das neue Rechnungswesen und der Einstieg in eine strategische Überlegung zur Versorgungsdeckungslücke, die wir für die kommende Synode vorbereiten.“

    Antoine erklärte, im ersten Nachtragshaushaltsplan sei die Kirchensteuerprognose für 2024 von 835 Mio. Euro auf 820 Mio. Euro angepasst worden. Für 2023 habe man ursprünglich 820 Mio. Euro prognostiziert; „wenn es zum Jahresende noch gut verläuft, dann landen wir dieses Jahr vielleicht noch bei 800 Mio. Euro“. Von den Tarifsteigerungen 2023 könne die Kirche nur wenig profitieren, weil einige Zahlungen als steuerfreier Inflationsausgleich gezahlt worden seien. Oberkirchenrat und Finanzausschuss schlagen laut Antoine vor, den Kirchensteuerausfall in Höhe von 7,5 Mio. Euro für den Anteil der Gesamtheit der Kirchengemeinden im Nachtragshaushaltsplan nicht an die Kirchenbezirke und Kirchengemeinden weiterzureichen. Dafür stehe die gemeinsame Ausgleichsrücklage zur Verfügung. Man schlage vielmehr vor, den Sonderbeitrag Verteilbetrag von 7 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro anzuheben, um dadurch die Gemeinden bei der Finanzierung der höheren Gehalts- und Energiekosten zu entlasten.

    Die größte Veränderung im Nachtragshaushalt sei, so Antoine, die geplante Zuführung zur Versorgungsstiftung in Höhe von rund 60,6 Mio. Euro. Diese Buchung müsse in der Erfolgsrechnung als Aufwand verbucht werden. Dadurch sei dann der Haushalt der Landeskirche aber nicht mehr ausgeglichen und ein Ausgleich müsste aus der landeskirchlichen Ergebnisrücklage erfolgen, die aber nicht mehr weiter absinken dürfe. Das Dezernat arbeite an einer Lösung, so dass dieser Betrag bis zur Klärung und Auszahlung einem Sperrvermerk unterliegen solle.

    Tobias GeigerBild: Gottfried Stoppel

    Bericht des Finanzausschusses

    Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses der Landessynode, mahnte zu konsequentem Sparen und machte zugleich Mut, auch eine sich verkleinernde Kirche könne vital bleiben.

    Geiger lobte die große Transparenz, die aufgrund des neuen Rechnungswesens erstmals mit den Jahresabschlüssen 2021 und 2022 möglich sei – insbesondere in den Lücken bei den Rücklagen für die Versorgung der Kirchenbeamten: „730 Mio. Euro stehen bei Versorgungsfonds und -stiftung zu Buche, von denen mehr als die Hälfte in den letzten Jahren angespart wurde. Dieser Kraftakt ist mit dem Namen Dr. Martin Kastrup verbunden. […] Unser Finanzdezernent wurde nicht müde, im Blick auf die Versorgung immer wieder das Thema Generationengerechtigkeit anzumahnen. Die aktuellen Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft zeigen, wie richtig der von Dr. Kastrup eingeschlagene und von Dr. Antoine weitergeführte Weg ist.“ Man dürfe „künftig Verantwortlichen nicht zumuten, zusätzlich zu den Herausforderungen von Mitglieder- und Kirchensteuerrückgang noch Versorgungsverpflichtungen aus der Vergangenheit zu finanzieren.“

    Zur Entwicklung der Versorgungsrücklagen sagte Geiger, im Doppelhaushalt 2023/24 seien für Versorgungs- und Beihilfeabsicherung 220 Mio. Euro vorgesehen. Diese hohe Summe sei möglich, weil große Teile der kameralen Rücklagen in den Budgets im Oberkirchenrat aufgelöst würden. „Wenn wir das wie geplant umsetzen können, dann reduziert sich der noch fehlende Betrag von 740 Mio. auf 520 Mio. Euro.“

    Mit Blick auf den aktuellen Haushalt sagte Geiger: „Die derzeitige Rücklagenentnahme ist nur übergangsweise möglich und muss eine Ausnahme bleiben. Auch an dieser Stelle unterstützt der Finanzausschuss das Kollegium nachdrücklich und wir erwarten die entsprechenden Weichenstellungen bereits im Doppelhaushalt 2025/26.“ Geiger lobte aber auch die Einsparungen durch den Oberkirchenrat etwa durch die Verschlankung der Verwaltung, Kürzung der Budgets um 0,9 Prozent pro Jahr und die Suche und Verwirklichung von Synergien mit der badischen Landeskirche. Die bisherigen Entscheidungen reichten aber nicht aus, um die genannten Fehlbeträge auszugleichen: „Uns bleibt keine andere Wahl, als die laufenden Ausgaben konsequent und dauerhaft einzuschränken.“

    Geiger mahnte zugleich die Stärkung von Angeboten für junge Familien, Kinder und Jugendliche an, durch die Kirche „die Einstellungen zu Religion und Kirche auch in Zukunft nachhaltig prägen kann.“ Mann solle nicht nur vom Sparen sprechen, sondern solle auch sagen, „wo kirchliche Arbeit wirkungsvoll und relevant ist, wo Menschen gerne kommen, wo Gemeinschaft erlebt und Glaube geteilt wird.“ Das werde nicht zu einem Wachsen gegen den Trend führen, aber „es holt uns heraus aus Depression und Resignation. Auch kleiner werdende Gemeinden können vital und agil sein. Wir wollen Kurs halten auf das Zielbild einer Kirche, die auch mit weniger finanziellen Mitteln ihre Aufgaben in Verkündigung und Seelsorge, Mission und Diakonie, Jugendarbeit und Schule erfüllen kann.“

    Kai MünzingBild: Gottfried Stoppel

    Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks

    Oikos-Projekt

    Münzing erklärte, das kirchliche Klimaschutzgesetz werde sich bei sinkenden Kirchensteuereinnahmen, schrumpfenden Mitgliederzahlen und der angestrebten Treibhausgasneutralität massiv auf den Gebäudebestand auswirken. Im Rahmen des Oikos-Projekts werden alle rund 6.000 Gebäude der Landeskirche in einem einheitlichen Verfahren auf Sanierungs- und Unterhaltskosten geprüft und in einem Ampelsystem bewertet. Anhand dieser Bewertung können die Kirchenbezirke dann entscheiden, in welche Gebäude sie künftig, gerade im Hinblick auf energetische Sanierungen, investieren. Nur wenn ein Kirchenbezirk das entsprechende Ampelsymbol für ein Gebäude gesetzt habe, werde es künftig Zuschüsse aus dem Ausgleichstock geben können. So solle der verbleibende Gebäudebestand energetisch so gut ertüchtigt werden, dass die Treibhausgasbilanz ausgeglichen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kirchengemeinden nicht überfordert werde. Münzing sagte, die Immobilien der ersten neun Kirchenbezirke würden bis Ende 2023 untersucht sein. Alle anderen Kirchenbezirke seien bis Ende 2024 geplant.

    Photovoltaik-Anlagen

    Kai Münzing, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks, berichtete, das kirchliche Klimaschutzgesetz werde sich bei sinkenden Kirchensteuereinnahmen „massiv auf den derzeitigen Gebäudebestand auswirken“. Im Rahmen des Oikos-Projektes würden nun alle rund 6.000 Immobilien im Hinblick auf Sanierungs- und Unterhaltungsbedarf untersucht und bis Ende 2024 in einem Ampelsystem bewertet. Anhand dieser Bewertung könnten dann die Kirchenbezirke über die langfristige Zuweisung von Kirchensteuermitteln zum Gebäudeunterhalt und bei Investitionen mittels eines Ampelsystems entscheiden. Neun Kirchenbezirke werden bis Ende 2023 untersucht sein, alle weiteren folgen 2024. Dieser Gesamtüberblick werde dem Ausschuss helfen, „die ‚Hilfsbedürftigkeit‘ der Kirchengemeinden mit ihrem Bestand von ca. 6.000 Immobilien möglichst gerecht und gleichmäßig zu unterstützen“.

    Münzing berichtete, seit Anfang 2023 könnten Kirchengemeinden Förderung von Photovoltaik-Anlagen beantragen. Es seien aber erst wenige Anträge gestellt worden. Es zeige sich, dass es einfacher sei, eine Förderung auf den Weg zu bringen als die Anlagen auf den Dächern zu installieren. Die Gründe seien vielfältig. Lieferengpässe, ungeeignete Dachstatik, Sanierungsbedarf der Elektrik, schlechte Wirtschaftlichkeit. Der Ausschuss habe beschlossen, den Bau möglichst vieler Anlagen gegenüber der Wirtschaftlichkeit zu priorisieren.

    Förderung von Kindergärten

    Die Förderung evangelischer Kindergärten aus Mitteln des Ausgleichstocks trage zur Finanzierung notwendiger Eigenmittel bei. Kindergartenträger hätten dennoch teilweise große Schwierigkeiten, die gestiegenen Kosten beim Betrieb der Einrichtungen zu bewältigen. Sie werden, so Münzing, mit Oberkirchenrat, Kommunen und Land nach Lösungen suchen müssen.

    Ausblick

    Münzing sagte, er könne zum ersten Mal „keinen positiven Ausblick wagen“. Der Ausschuss werde Förderzusagen nur dann einhalten können, wenn sich die Zahl der zu bezuschussenden Immobilien deutlich verringere. Nur dann können die Gebäude auch bei teuren energetischen Sanierungen angemessen gefördert werden. Schon jetzt stiegen die Kosten je Sondervorhaben deutlich. Durch die Beschlüsse der Landessynode für erhöhte Zuweisungen an den Ausgleichstock sei es möglich gewesen, die Oikos-Studien zu beauftragen und die Verteilung der Mittel strategisch besser zu steuern.

    Aussprache

    In der Aussprache sagte Harry Jungbauer (Heidenheim), es sei wichtig, bei der Sicherung der Versorgungsverpflichtungen dranzubleiben, nicht nur im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit, sondern auch, weil die Ruhestandspfarrerinnen und -pfarrer die schwächste Gruppe in der Landeskirche seien. Für sie müsse man gut sorgen. Götz Kanzleiter (Ostelsheim) thematisierte ebenfalls die Versorgungslücke und regte eine Diskussion darüber an, ob die Landeskirche künftig noch Kirchenbeamte brauche: „Warum nicht alle anstellen, so dass alle in die Rentenversicherung einzahlen?“ Solche grundsätzlichen Diskussionen wünsche er sich. Christoph Schweizer (Esslingen) fragte nach den Ursachen der Mehrkosten von über 1,6 Millionen Euro, die im Nachtragshaushalt 2024 für das Interimsquartier des Oberkirchenrats (OKR) vorgesehen seien. Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, antwortete und erklärte die Mehrkosten damit, dass der OKR das Interim – anders als erwartet – nicht mit denselben Ressourcen bewirtschaften könne wie das alte Dienstgebäude. Es sei externe technische Unterstützung notwendig geworden. Auch habe umgebaut und zudem externer Lagerraum angemietet werden müssen.

    Beschlüsse

    Antrag Nr. 35/23:

    Die Landessynode möge beschließen: 1. Der Rechnungsabschluss 2021 sowie die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2021 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die durch den Allgemeinen Planvermerk I Nr.1 b nicht abgedeckten Planabweichungen im Umfang von 279.080.141,98 € werden genehmigt.

    Der Antrag 35/23 und damit der Jahresabschluss 2021 wurde mit großer Mehrheit angenommen.

    Antrag Nr. 36/23:

    Die Landessynode möge beschließen: 1. Der Rechnungsabschluss 2022 wird zur Kenntnis genommen. 2. Die durch den Allgemeinen Planvermerk I Nr. 1 b nicht abgedeckten Planabweichungen im Umfang von 46.562.550,97 € werden genehmigt.

    Der Antrag 36/23 und damit der Jahresabschluss 2022 wurde mit großer Mehrheit angenommen.

    Nachtragshaushalt 2024:

    Die Landessynode hat den Nachtragshaushalt 2024 in erster und zweiter Lesung beschlossen

    TOP 20 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2021
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    28.11.2023

    TOP 20 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2021

    TOP 20 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2021 - Antrag Nr. 35-23 (Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss 2021)
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    28.11.2023

    TOP 20 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2021 - Antrag Nr. 35-23 (Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss 2021)

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    TOP 20-21 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022 (Bericht des OKR - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine) - Power-Point-Präsentation (Beilage 70)

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    TOP 20-22 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022, Nachtragshaushaltsplan 2024 (Bericht des OKR - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine)

    TOP 20-22 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022, Nachtragshaushaltsplan 2024 (Bericht des FA - Vorsitzender Tobias Geiger)
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    30.11.2023

    TOP 20-22 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022, Nachtragshaushaltsplan 2024 (Bericht des FA - Vorsitzender Tobias Geiger)

    TOP 20-22 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022 (Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks - Vorsitzender Hansjörg Frank)
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    01.12.2023

    TOP 20-22 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022 (Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks - Vorsitzender Hansjörg Frank)

    Berichte und Aussprache finden Sie unter TOP 20, da die Tagesordnungspunkte 20, 21 und 22 gemeinsam diskutiert wurden.

    TOP 21 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2022 - Antrag Nr. 36-23 (Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss 2022)
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    TOP 21 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2022 - Antrag Nr. 36-23 (Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss 2022)

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    TOP 20-21 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022 (Bericht des OKR - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine) - Power-Point-Präsentation (Beilage 70)

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    TOP 20-22 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022, Nachtragshaushaltsplan 2024 (Bericht des OKR - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine)

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    TOP 20-22 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022 (Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks - Vorsitzender Hansjörg Frank)

    Berichte und Aussprache finden Sie unter TOP 20, da die Tagesordnungspunkte 20, 21 und 22 gemeinsam diskutiert wurden.

    TOP 22 - Nachtragshaushaltsplan 2024 (mit Haushaltsgesetz) - Nachtragshaushaltsplan
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    28.11.2023

    TOP 22 - Nachtragshaushaltsplan 2024 (mit Haushaltsgesetz) - Nachtragshaushaltsplan

    TOP 22 - Nachtragshaushaltsplan 2024 (mit Haushaltsgesetz) - 1. Änderungsblatt
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    TOP 22 - Nachtragshaushaltsplan 2024 (mit Haushaltsgesetz) - 1. Änderungsblatt

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    TOP 22 - Nachtragshaushaltsplan 2024 (mit Haushaltsgesetz) - 2. Änderungsblatt

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    TOP 20-21 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022 (Bericht des OKR - Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine) - Power-Point-Präsentation (Beilage 70)

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    TOP 20-22 - Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022 (Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks - Vorsitzender Hansjörg Frank)

    Oberkirchenrat Christian SchulerBild: Gottfried Stoppel

    Zwischenbericht Verwaltungsstrukturreform

    Bericht des Oberkirchenrats

    Oberkirchenrat Christian Schuler berichtete darüber, wie das Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, bisher umgesetzt werde. Ziel sei eine anpassbare und skalierbare Verwaltung bis 2030.

    Schuler beschrieb das Vorgehen bei der Umsetzung der Modernisierung, dazu nannte er unter anderem:

    • Verbindliche Zielpunkte zur Einführung der Doppik in den 19 Verwaltungsregionen,
    • Beratung der Kirchengemeinden bei Umstellung auf die neuen Strukturen, einschließlich Anhörungsverfahren und Übertragungsprozessen,
    • Wechsel der Berufsbilder Kirchenpflege und Sekretariat auf „Assistenz der Gemeindeleitung“,
    • gezielte Kommunikation, um den Unterschieden in den Kirchengemeinden zu begegnen.

    Oberkirchenrat Schuler bat abschließend die Synodalen, die weiteren Schritte der Verwaltungsmodernisierung aktiv zu unterstützen und Rückmeldung zu geben.

    Kai MünzingBild: Gottfried Stoppel

    Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE)

    Der Ausschussvorsitzende Kai Münzing betonte in seinem Bericht, dass es sich bei der Reform um das größte Einzelprojekt in der Geschichte der Landeskirche handele, und wies auf die Faktoren hin, die zu ihrem Gelingen erforderlich seien.

    Nach einer ausführlichen Vorstellung des Zwischenstands durch das Projektteam betonte der Ausschuss die hohe Kompetenz der Arbeit, die Bedeutung der Vernetzung sowie die Herausforderungen unter anderem durch Fachkräftemangel, kirchliches Recht und Komplexität. Von vielen gelungenen Umsetzungsbeispielen werde bereits berichtet, aber auch kritische Stimmen nähmen zu.

    Negative und positive Rückmeldungen nutzen

    Münzing bat für den Ausschuss eindringlich darum, Gründen für negative Rückmeldungen nachzugehen und gegenzusteuern, positive Ergebnisse als Folie zu verwenden. Der Ausschuss sehe an einigen Stellen das Zielbild durch Entscheidungen gefährdet. Der Ausschuss werde sich und die Synode weiterhin regelmäßig informieren.

    Aussprache

    In der Aussprache weisen mehrere Synodale darauf hin, wie wichtig es sei, die Mitarbeitenden und ihre Fragen im Umsetzungsprozess mitzunehmen – gerade angesichts des Fachkräftemangels. Zugleich würdigten sie den Einsatz der Verantwortlichen im Oberkirchenrat angesichts der Komplexität der Aufgabe; aus Pilotgemeinden wurden auch positive Erfahrungen berichtet.  

    Die Synodale Ulrike Sämann (Plochingen) betonte, wie wichtig es sei, den Mitarbeitenden auf allen Ebenen Wertschätzung entgegenzubringen und attraktive Angebote zu machen. Kirchliches Wissen in der Verwaltung dürfe nicht verloren gehen. Die Kirchengemeinden dürfte man nicht aus den Augen verlieren, da sie größten Veränderungen gegenüberstünden. Hier sei noch mehr Beratung erforderlich, gegebenenfalls auch noch deutlichere Erklärungen. Gerade die gleichzeitige Umstellung auf die Doppik verursache Unsicherheit, bestätigte der Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch), ebenso die Notwendigkeit einer guten Kommunikation und einer kompetenten Anlaufstelle für Fragen. Informationen benötigten gerade auch die vielen Ehrenamtlichen, so der Anselm Kreh (Hermaringen).

    Ralf Walter (Herbrechtingen) berichtete aus dem Pilotbezirk Heidenheim zusätzlich von dem Eindruck, zu wenig Mitspracherecht zu haben, beziehungsweise Autonomie zu verlieren.  

    Simon Blümcke (Ravensburg) erinnerte an das Ziel der Modernisierung, Pfarrerinnen und Pfarrer zu entlasten, und mahnte an, dass Verwaltung kein Selbstzweck sein dürfe, sondern dienen müsse. Die Frage der Entlastung der Pfarrerschaft brachte auch Thorsten Volz auf, und kritisierte das Vorgehen bei der Frage der Eingruppierung der Assistenz der Gemeindeleitung, ebenso wie Michael Schneider (Balingen).

    Die Gestaltung des geistlichen Lebens beziehungsweise der künftigen Arbeitskultur der Mitarbeitenden warf Matthias Hanßmann (Horb a.N.) auf und regte an, hierfür Tools zur Verfügung zu stellen.

    Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) kritisierte die wachsende Unselbständigkeit der Kirchengemeinden mit der Umsetzung des Gesetzes.

    Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach) betonte, dass Verwaltung und Entscheidungsgremien ineinandergreifen müssten, statt sie voneinander zu trennen.

    Oberkirchenrat Christian Schuler ging auf die genannten Fragen ein, erläuterte Details unter anderem zur Eingruppierung und sicherte die Auseinandersetzung und gegebenenfalls Nachsteuerung zu, etwa im Bereich der Kommunikation. 

    TOP 23 - Zwischenbericht Verwaltungsstrukturreform (Bericht des OKR - Oberkirchenrat Christian Schuler)
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    28.11.2023

    TOP 23 - Zwischenbericht Verwaltungsstrukturreform (Bericht des OKR - Oberkirchenrat Christian Schuler)

    TOP 23 - Zwischenbericht Verwaltungsstrukturreform (Bericht des KGE - Vorsitzender Kai Münzing)
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    28.11.2023

    TOP 23 - Zwischenbericht Verwaltungsstrukturreform (Bericht des KGE - Vorsitzender Kai Münzing)

    Oberkirchenrätin Kathrin NothackerBild: elk-wue.de

    Kürzungen vor allem in Seelsorge und Religionspädagogik

    Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker berichtete der Synode von den vorgesehenen Kürzungen im Zielstellenplan 2030. In diesem seien die größten Einschnitte im Bereich der Seelsorge und Religionspädagogik geplant. Begleitet werden sollen die Kürzungen im Zielstellenplan und Pfarrplan von Erleichterungen in den Rahmenbedingungen des Pfarrplans.

    Zielstellenplan: Pendant zum Pfarrplan

    Nothacker informierte über Fortschritte und Pläne bezüglich des Zielstellenplans 2030. Dieser sei das Pendant zum Pfarrplan und beinhalte die Sonderpfarrstellen. Das Verhältnis von Sonderpfarrstellen zu Gemeindepfarrstellen sei durch die Synode auf 16,5% zu 83,5% festgelegt. Für das Jahr 2030 seien im Zielstellenplan 178 Pfarrstellen (Gemeindepfarrstellen: 900) vorgesehen. Die Umsetzung des Zielstellenplans 2024 sei nahezu abgeschlossen, wobei die meisten Stellen durch Eintritt in den Ruhestand oder Stellenwechsel abgebaut werden konnten.  

    Große Einschnitte im Bereich Krankenhausseelsorge und Religionsunterricht

    Nothacker führte aus, dass seit der Frühjahrssynode die Kürzungsvolumina der Sonderpfarrstellen ermittelt würden. Die Sonderpfarrstellen sind den einzelnen Fachreferaten zugeordnet. Analog zum Pfarrplan gebe es auch dort Zielzahlen für den Rückbau für Sonderpfarrstellen. In einer ersten Grobplanung seien die umfassendsten Streichungen für Dezernat 2 (Kirche und Bildung) und Dezernat 3 (Theologische Ausbildung und Pfarrdienst) vorgesehen. Die umfangreichen Streichungen im Bereich der Klinikseelsorge hingen mit der unsicheren Lage im Klinikbereich zu erklären. Es sei unklar, welche Kliniken auf lange Zeit erhalten blieben. Im Fokus stünden nun die großen Häuser mit Maximalversorgung und Akutkliniken. Dort wolle man weiterhin präsent sein. Das gleiche gelte für diakonische Krankenhäuser. Für kleinere Häuser werde die ökumenische Zusammenarbeit zunehmend wichtiger und es müsse die Begleitung in regio-lokaler Zusammenarbeit geprüft werden. Im Bereich des Religionsunterrichts sollen die bestehenden Stellen weiterhin für die Überführung in den Landesdienst genutzt werden, um eine solide religionspädagogische Ausbildung in den staatlichen Schulen sicher zu stellen.

    Möglichkeit, Stellen umzuwandeln, beendet.

    Mit dem Zielstellenplan 2030, so die Oberkirchenrätin, wäre eine für den Zielstellenplan 2024 eingeführte Praxis wieder beendet. Damals war die Möglichkeit sogenannter umgewandelter Stellen eingeführt worden, also die Option, Pfarrstellen mit anderen Berufsgruppen zu besetzen, um die inhaltliche Arbeit weiterzuführen. Aus arbeitsrechtlichen und strukturellen Gründen werde diese Praxis beendet.

    Hoffnungsgemeinschaft auch in Pfarrplan-Diskussionen

    Nothacker würdigte zum Ende ihres Berichts die Bemühungen, die sie überall wahrnehme, um die tiefschürfenden Veränderungen zu stemmen und hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken. Gerade hier sei es wichtig, sich, wie im Bericht des Landesbischofs formuliert, als Hoffnungsgemeinschaft zu verstehen. Im Dezernat 3 versuche man die heftigen Einschnitte durch möglichst viele Erleichterungen bei den Rahmenbedingungen des Pfarrdienstes zu begleiten. Beispielsweise habe man es ermöglicht, dass Pfarrerinnen und Pfarrer sich nicht nur innerhalb eines Kirchenbezirks bewerben könnten, sondern sogar innerhalb einer Kirchengemeinde. Außerdem sei die Befreiung von der Residenzpflicht erleichtert und die Stellenteilung befördert worden. Auch die Überführung von jungen Kolleginnen und Kollegen in ein Lebensdienstverhältnis auf Pfarrstellen, die 2030 wegfallen, sei in Zusammenarbeit mit den synodalen Fachausschüssen ermöglicht worden. Für diese gute Zusammenarbeit und die konstruktive Begleitung der Umbauprozesse der Landeskirche sprach die Oberkirchenrätin ihren Dank aus.  

    Kai MünzingBild: elk-wue.de

    Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung

    Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE), schloss mit seinem Bericht an die Ausführungen von Oberkirchenrätin Nothacker an. Er betonte die Verantwortlichkeit des Oberkirchenrats für die Feinplanung im Zielstellenplan, ermutigte aber die Fachausschüsse ihre Schwerpunktverantwortungen wahrzunehmen.

    Er führte aus, dass der KGE als federführender Ausschuss die Verantwortung für die Entwicklung der Sonderpfarrstellen innerhalb der Landeskirche trägt. Dem Oberkirchenrat käme aber die Verantwortung für die  Ausgestaltung der Sonderpfarrstellen zu, insbesondere in Bezug auf die Feinplanung jeder einzelnen Stelle. Die synodalen Mitbestimmungsmöglichkeiten an diesen Stellen seien damit sehr eingeschränkt.

    Feinplanung der Sonderpfarrstellen liegt in den Fachdezernaten

    Die Grobplanung des Zielstellenplans, so Münzing, basiere auf den im Herbst 2022 beschlossenen Kürzungsvorgaben. Die nun vorliegende Feinplanung, die als Ergebnis des kollegialen Prozesses am 24. Oktober 2023 beschlossen wurde, soll von der Synode zur Kenntnis genommen werden. Die Synode behalte jedoch das Haushaltsbeschlussrecht und somit die letztendliche Verantwortung über die Frage der Ausgestaltung.

    Er machte darauf aufmerksam, dass ab der Januarsitzung weitere Diskussionen im KGE stattfinden werden, insbesondere zur feinplanerischen Ausgestaltung der Sonderpfarrstellen. Die anderen Fachausschüsse sind aufgefordert, ihre Schwerpunktverantwortungen wahrzunehmen und sich aktiv in die Debatten einzubringen.

    Arbeitsfähigkeit in sozialdiakonischen und bildungspolitischen Feldern in Frage gestellt

    Auch Münzing ging als Vorsitzender des KGE auf die zwei Dezernate ein, die den größten Beitrag zur Reduzierung der Sonderpfarrstellen leisten: Die Kürzungen im Dezernat 3 beträfen überwiegend die Seelsorgestellen an Krankenhäusern, die zum Großteil ohnehin geschlossen werden sollen. Im Bereich von Dezernat 2 seien bei den Kürzungsvorhaben als Erstes die Co-Schuldekane- und Schuldekaninnenstellen zu nennen.  

    Münzing betonte, dass die Abwägung zwischen Gemeinde- und Sonderdiensten angesichts der teilweise dramatischen Kürzungsergebnisse schwierig sei. Die Arbeitsfähigkeit in sozialdiakonischen und bildungspolitischen Feldern sei bei weiteren Kürzungen in Frage gestellt. Kooperationen mit benachbarten Landeskirchen sowie ein ökumenischer Blick seien ein möglicher Lösungsweg.

    Zunahme an Herausforderungen

    Angesichts von Herausforderungen wie Rechtspopulismus, Antisemitismus, zunehmender Säkularisierung und globalen Themen wie Krieg und Flucht müssten Stellen eigentlich eher ausgebaut als eingespart werden. Der KGE sehe in den Transformationsstellen, in der Quartiersentwicklung und bei den Erprobungsräumen multiprofessioneller Teams Potentiale, um diese Herausforderungen anzugehen. Im Bereich der Sonderpfarrstellen und Funktionsstellen müsse geprüft werden, inwiefern bei einer Neubesetzung auch andere Professionen in Frage kämen.  

    Der KGE habe in seiner Sitzung am 25. September 2023 die Grobplanung zur Kenntnis genommen und um eine Zeitschiene für die weitere Planung gebeten. In der Sitzung vom 11. November 2023 sei beschlossen worden, die Grobplanung des Zielstellenplans 2030 zu akzeptieren und die Feinplanung bis zur weiteren Behandlung in den zuständigen Fachausschüssen zur Kenntnis zu nehmen.

    Unterschiedliche Prioritäten – wo kann gekürzt werden?

    In der anschließenden Aussprache äußerten viele Synodale Anerkennung gegenüber Dezernat 3, einen ersten Vorschlag vorzulegen, an welcher Stelle Sonderpfarrämter gekürzt werden sollen. Gleichzeitig kennzeichneten die Synodalen unterschiedliche Arbeitsreiche als unverzichtbar und warben dafür, dort von Kürzungen abzusehen.

    Seelsorge für die Kirche unverzichtbar

    Siegfried Jahn (Schrozberg) erkannte an, dass Kürzungen notwendig und schmerzhaft sind, warb aber für ein Überdenken des hohen Kürzungsanteils im Bereich der Klinikseelsorge. Gerade in Grenzsituationen seien Ansprechpersonen notwendig. Das bestätigte Martin Wurster (Schömberg-Langenbrand), der erzählte, dass er nach einem Unfall die Seelsorge als große Hilfe für sich und seinen Glauben erlebt habe. Wenn er bei jährlichen Reha-Aufenthalten Menschen begegne, die erst seit kurzer Zeit querschnittsgelähmt seien, werde ihm immer wieder bewusst, was für einen hohen Stellenwert die seelsorgerliche Begleitung in diesen Situationen habe. Der Synodale Thomas Volz (Sulz) unterstrich den großen Wert der Klinikseelsorge und mahnte an, dass auch die „stillen Bereiche“ der Klinikseelsorge, wie die Psychiatrie, nicht vergessen werden dürften. Neben einer Überprüfung der Streichungen in diesem Bereich, brauche es einen Prozess des Nachdenkens, wie Menschen abseits von Sonderpfarrämtern gut seelsorgerlich begleitet werden könnten.

    Asylpfarrämter bei aktuellem gesellschaftlichem Klima notwendiger denn je

    Für eine ausreichende Ausstattung der Landeskirche mit Asyl-Pfarrstellen warb Dr. Antje Fetzer-Kapolnek (Weinstadt-Beutelsbach). Gerade bei dem aktuellen gesellschaftlichen Klima sei es nötig für Geflüchtete einzutreten. Zwar seien nicht unbedingt Pfarrstellen für das Engagement in Asyl-Fragen notwendig. Die Landeskirche zeige aber durch die Wahl, welche Bereiche sie mit Pfarrstellen ausstatte, wo ihr Herz schlage. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) sprach sich dafür aus, die schwierige Haushaltslage als Chance zu nutzen Strategien zu entwickeln und zu schärfen. Neben der Stärkung der Seelsorgestellen sprach auch sie sich dafür aus, den Bereich Frieden und Asyl ausreichend mit Pfarrstellen auszustatten. Renate Simpfendörfer (Eislingen) und Heidi Hafner (Sindelfingen) pflichteten bei. Hafner wies darauf hin, dass die Diskussionen bei der EKD-Synode gezeigt hätten, wie sehr der Einsatz der Evangelischen Kirche für Menschen, die am Rand der Gesellschaft stehen, erwartet werde. In der Prälatur Reutlingen habe sich zudem gezeigt, dass ein Asylpfarramt eine Bereicherung für die ganze Prälatur bedeute. Darum plane man dort, die für den Pfarrplan 2030 vorgesehene Transformationspfarrstelle für die Asylarbeit zu nutzen.

    Präsenz an Schulen aufrechterhalten

    Dr. Thomas Gerold (Bitz) sprach sich dafür aus, die Sonderpfarrstellen im Bildungsbereich weiterhin ausreichend auszustatten. Durch die Abnahme an Gemeindepfarrern sei ohnehin davon auszugehen, dass die Kirche weniger an Schulen präsent sein werde. Über die Sonderpfarrstellen müsse sichergestellt werden, dass der Religionsunterricht so gut wie möglich abgedeckt werden könne.

    Kommunikative Herausforderung

    Matthias Hanßmann (Horb a.N.) richtete seinen Blick auf das weitere Vorgehen. Im Bericht sei zwar ein Vorschlag für Kürzungen vorgelegt worden. Dieser sei aber nicht unumstößlich und müsse als Vorschlag verstanden werden. Dem pflichtete Peter Reif (Stuttgart) bei: Es sei jetzt Aufgabe der Synodalen, in den Fachausschüssen zu prüfen, welche Stellen sie für unverzichtbar halten und an welcher Stelle gekürzt werden könne. Gleichzeitig müsse auch weitergedacht werden, an welcher Stelle pfarramtliche Aufgaben auch durch andere Berufsgruppen in der Landeskirche ersetzt, werden könnten. Tobias Geiger (Nagold) brachte sein Bedauern ein, dass es nicht gelungen sei, das Konzept der umgewandelten Stellen sinnvoll umzusetzen. Das habe nicht mit mangelnden Bemühungen seitens Dezernats 3 zu tun gehabt, sondern sei auf die Gründe zurückzuführen, die Kathrin Nothacker in ihrem Bericht aufgeführt hatte (siehe oben). Die Probleme in der Umsetzung zeigten aber, wie unflexibel die Strukturen der Landeskirche noch seien.

    Hellger Koepff (Ravensburg/Biberach) begrüßte, dass der Zielstellenplan noch einmal in den Fachausschüssen diskutiert werde. Er betonte den hohen Stellenwert der Seelsorge als „Muttersprache der Kirche“, räumte aber ein, dass Einschnitte notwendig seien. Er bat den Oberkirchenrat um Klärung, von welcher Stelle etwaige Streichungen an die entsprechenden Kliniken kommuniziert würden und machte deutlich, dass er den Oberkirchenrat in einer kommunikativen Verantwortung sehe. 

    Grundsätzlich halte er es für wichtig, frühzeitig mit den Akteuren ins Gespräch zu kommen, die für Stellenkürzungen in Frage kämen, so der Synodale Gerhard Keitel (Maulbronn). Bei allen Diskussionen um Kürzungen käme es darauf an, sich nicht gegenseitig zu kannibalisieren, aber auch darauf, ein Kommunikationsdesaster zu vermeiden. Er gab zu bedenken, dass bei einer guten Umsetzung der Kürzungen die betroffenen Pfarrerinnen und Pfarrer möglichst früh einbezogen würden.

    Arbeit für die Fachausschüsse

    Nothacker wies darauf hin, dass die Information der betroffenen Stellen über die Dekanatämter erfolgen solle. Für die Seelsorgearbeit an Krankenhäusern, Altenheimen und Hochschulen werde die ökumenische Zusammenarbeit in Zukunft substanziell sein.

    Sie wies daraufhin, dass es auch nach Abschaffung der umgewandelten Stellen möglich sei, beispielsweise Diakoninnen auf Seelsorgestellen in Krankenhäusern einzusetzen. Auch diese Möglichkeit bringe aber einige Komplexitäten mit sich.

    Die Oberkirchenrätin bedankte sich in ihrem Schlusswort bei den Synodalen für die große Wertschätzung der Arbeit, die an den Sonderpfarrstellen geleistet werde. Nun müsse das Gesagte in den Fachausschüssen weiter diskutiert werden.

    TOP 24 - Zielstellenplan Sonderpfarramt 2030 (Bericht des OKR - Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker)
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    28.11.2023

    TOP 24 - Zielstellenplan Sonderpfarramt 2030 (Bericht des OKR - Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker)

    TOP 24 - Zielstellenplan Sonderpfarramt 2030 (Bericht des KGE - Vorsitzender Kai Münzing)
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    TOP 24 - Zielstellenplan Sonderpfarramt 2030 (Bericht des KGE - Vorsitzender Kai Münzing)

    Bild: elk-wue.de

    Bericht des Oberkirchenrats

    Der Oberkirchenrat regte einen Gesetzesentwurf über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf an (Beilage 62)

    Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, Leiter des Rechtsdezernats, berichtete, auf Grund der zurückgehenden Mitgliedszahlen und der daraus folgenden Anpassung der Strukturen müssten gemäß § 2 Absatz 1 Halbsatz 1 Kirchenbezirksordnung Kirchenbezirke aufgehoben und neu gebildet werden. Dementsprechend ist für den Bereich der Evangelischen Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf dieses Kirchliche Gesetz einzubringen, das die Aufhebung der Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf und die Neubildung des Kirchenbezirks Schwäbisch Hall-Gaildorf mit Sitz in Schwäbisch Hall bewirkt und Folgefragen klärt. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss verwiesen. 

    TOP 25 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf (Beilage 62) (Bericht des OKR - Dr. Michael Frisch)
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    TOP 25 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf (Beilage 62) (Bericht des OKR - Dr. Michael Frisch)

    TOP 25 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf (Beilage 62)
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    TOP 25 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Schwäbisch Hall und Gaildorf (Beilage 62)

    Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Beilage 67)

    Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch berichtete über die Umstellung der kirchlichen Verbände, Kirchenbezirke und Kirchengemeinden der Landeskirche auf das neue Finanzmanagement. Es kann nicht wie geplant bis Ende des Jahres 2024 umgesetzt werden. Der Abschluss des Projekts Zukunft Finanzwesen wird sich demnach um zwei Jahre verzögern und benötigt zusätzliche Mittel für das Projekt Zukunft Finanzwesen. Der Oberkirchenrat ist laut Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 Kirchliches Gesetz zur Einführung eines neuen Finanzmanagements ermächtigt, bis spätestens zum 31. Dezember 2024 Ausnahmen vom Inkrafttreten der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Haushaltsordnung zuzulassen. Diese soll bis 31. Dezember 2026 verlängert werden.

    Das Gesetz wurde an den Rechtsausschuss verwiesen. 

    TOP 26 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements (Beilage 67) (Bericht des OKR - Dr. Michael Frisch)
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    TOP 26 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements (Beilage 67) (Bericht des OKR - Dr. Michael Frisch)

    TOP 26 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements (Beilage 67)
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    TOP 26 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung eines neuen Finanzmanagements (Beilage 67)

    Bericht des Rechtsausschusses – Übergangslösung Ständigwerden unständiger Pfarrerinnen und Pfarrer auf PfarrPlan-Stellen 2030

    Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zur Übergangslösung für unständige Pfarrerinnen und Pfarrer, die vom PfarrPlan betroffene Pfarrstellen versehen und bis Ende 2024 noch nicht bewerbungsfähig sind.

    Pberichtete über die Beratungen im Ausschuss zum Antrag Nr. 24/23. Es geht um die Besetzung der vom PfarrPlan betroffenen Stellen, welche nur noch bis noch bis Ende 2024 besetzt werden dürfen. Manche dieser Pfarrstellen wurden unständigen Pfarrerinnen und Pfarrern zugewiesen, die jedoch bis Ende 2024 noch nicht bewerbungsfähig sind.

    Um den unständigen Pfarrerinnen und Pfarrern eine Sicherheit zu gewährleisten, ist laut Oberkirchenrat eine übergangsweise Ernennung auf bewegliche Pfarrstellen unter Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit einem Dienstauftrag zur Versehung der seither bereits unständig versehenen Gemeindepfarrstellen möglich. Diese zeitlich befristete Übergangslösung bietet den unständigen Pfarrerinnen und Pfarrern eine Perspektive, sich in Ruhe und überlegt bis 2030 auf eine andere Pfarrstelle zu bewerben.

    Solche bewegliche Pfarrstellen müssten in entsprechender Anzahl in den Stellenplan mit KW-Vermerk aufgenommen werden und könnten aus den Dotationen der zu sperrenden Gemeindepfarrstellen, von deren Ausschreibung abgesehen wird, finanziert werden.

    Diese Lösung bedarf keiner Rechtsänderung und gefährdet nicht die Umsetzung des Pfarrplans. Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) hat in seiner Stellungnahme die Änderung begrüßt. Der Finanzausschuss hat in seiner Stellungnahme die Änderung abgelehnt.

    Der Rechtsausschuss erklärt den Antrag einstimmig für erledigt und bittet den Oberkirchenrat, die beweglichen Stellen in den nächsten Haushaltsplan mit aufzunehmen und der Landessynode im Herbst nächsten Jahres zum Beschluss vorzulegen.

    TOP 27 - Übergangslösung Ständigwerden unständiger Pfarrrer auf PfarrPlan-Stellen 2030 (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)
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    28.11.2023

    TOP 27 - Übergangslösung Ständigwerden unständiger Pfarrrer auf PfarrPlan-Stellen 2030 (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)

    Im Kirchlichen Gesetz über die Gewährung einer Entschädigung für die Mitglieder der Landessynode und anderer Regelungen soll durch eine Änderung im Text eine Rechtsgrundlage geschaffen werden zur Wertung des Amtes als Mitglied der Landessynode als öffentliches Ehrenamt. So soll in § 30 des Kirchenverfassungsgesetzes nach dem Wort „Landessynode“ die Wörter „üben ein öffentliches Ehrenamt aus “ eingefügt werden. Auch wird klarstellend in der Kirchlichen Wahlordnung und in der Kirchenbezirksordnung jeweils das Amt des Kirchengemeinderates und des Bezirkssynodalen als öffentliches Ehrenamt definiert.  Der Rechtsausschuss empfiehlt der Landessynode dieser Änderung zuzustimmen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

    In erster Lesung wurde das Gesetz am ersten tag der Herbstsynode festgestellt. 

    Das Gesetz wurde am zweiten Tag der Herbstsynode in 2. Lesung einstimmig beschlossen.

    TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes, des Gesetzes über die Gewährung... (Beilage 65) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)
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    28.11.2023

    TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes, des Gesetzes über die Gewährung... (Beilage 65) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)

    TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes des Kirchlichen Gesetzes über die Gewährung einer Entschädigung (Beilage 65)
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    28.11.2023

    TOP 05 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes des Kirchlichen Gesetzes über die Gewährung einer Entschädigung (Beilage 65)

    Dr. Martin PlümickeBild: Gottfried Stoppel

    Bericht des Rechtsausschusses

    Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen zum Kirchlichem Gesetz über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden (Beilage 63)

    Der Vorsitzende des Rechtsausschusses berichtete über die Beratungen zum Entwurf des Kirchlichen Gesetzes über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden. Solch ein Gesetz führt nach Fusionsgesprächen und Zustimmung der jeweiligen Kirchenbezirke zur Fusion. Solche Fusionen von Kirchenbezirken nach dem Dekanatsplan werden zukünftig ein normales Geschehen in unserer Landeskirche sein.

    Die Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden haben diesen Prozess formal abgeschlossen und im Frühjahr dieses Jahres mit großer Mehrheit einer Fusion zugestimmt.

    Das Gesetz (Beilage 63) regelt unter anderen den neuen Namen des Kirchenbezirks (Evangelischer Kirchenbezirk Crailsheim-Blaufelden), die Aufgaben der Dekanate (künftig mit der Pfarrstelle Crailsheim Johanneskirche Nord verbunden) und den Übergang der Mitarbeitervertretung (Neuwahlen und Umbenennung).

    Der Rechtsausschuss hat den einzelnen Artikeln der Beilage 63 einstimmig zugestimmt und empfiehlt die Beilage 63 durch die Landessynode zu verabschieden.

    In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen.

    Beschluss

    Bei einer Enthaltung wurde dieses Gesetz in erster und zweiter Lesung verabschiedet. 

    TOP 28 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden (Beilage 63) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)
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    28.11.2023

    TOP 28 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden (Beilage 63) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)

    TOP 28 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden (Beilage 63)
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    28.11.2023

    TOP 28 - Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Ev. Kirchenbezirke Crailsheim und Blaufelden (Beilage 63)

    Prof. Dr. Martin PlümickeBild: Gottfried Stoppel

    Vorbereitung der nächsten Kirchenwahl

    Die Landessynode hat mit Blick auf die Kirchenwahl 2025 die Wahlordnung angepasst, um die Durchführung der Wahl zu erleichtern und die Synode der Mitgliederentwicklung anzupassen.

    Bericht des Rechtsausschusses

    Dr. Martin Plümicke, der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen des Ausschusses im Hinblick etwa auf die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Auch mit Antrag 14/22 (Verankerung der synodalen Gesprächskreise in Wahlordnung und Kirchenverfassung) habe sich der Ausschuss befasst.

    Plümicke berichtete über die wichtigsten Anpassungen der Wahlordnung, denen der Rechtsausschuss einstimmig zugestimmt habe:

    • Plümicke erklärte, aufgrund der rückläufigen Gemeindegliederzahlen müssten alle kirchlichen Strukturen angepasst werden – auch die Zahl der Wahlkreise. Sie werde von 24 auf 15 reduziert.
    • Die Briefwahl werde zum Standard, die Wahlunterlagen würden allen Wahlberechtigten zugesandt. Damit solle die Wahlbeteiligung erhöht werden.
    • Der Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen werde um 14 Tage vorgezogen, um mehr Zeit zu gewinnen, etwa für den Fall, dass Nachfristen nötig würden.

    Plümicke berichtete, der Rechtsausschuss habe sich auch mit Antrag 14/22 befasst. Der Antrag habe erreichen wollen, dass zum einen bei Ausscheiden eines oder einer Synodalen nicht mehr wie bisher die Person mit der nächstniedrigeren Stimmenzahl nachrücke sondern eine Person desselben Gesprächskreises. Zum anderen habe der Antrag darauf abgezielt, die Gesprächskreise in der Kirchenverfassung zu verankern. Beide Anliegen habe der Rechtsausschuss abgelehnt. Es solle nicht zu einer Verfestigung der Gesprächskreisgrenzen kommen. In der Frage des Nachrückens votierten die Wähler klar für Personen und nicht für Gesprächskreise oder Listen. Nur Nachrücker auf Basis der Stimmenzahl seien demokratisch legitimiert.

    Änderungsantrag Nr. 46/23

    Im Verlauf der Tagung brachte die Synodale Renate Simpfendörfer (Eislingen) den Änderungsantrag Nr. 46/23 ein (Änderungen der §§ 45 und 60 der Kirchlichen Wahlordnung), der darauf zielt, dass für jeden Bewerber, jede Bewerberin eine Ersatzbewerberin, ein Ersatzbewerber eingereicht werden kann. Wenn dann eine gewählte Person ihr Amt nicht anträte oder ausschiede, solle – falls eingereicht – die Ersatzperson an deren Stelle treten. Falls kein Ersatz benannt sei, solle die Person mit der nächsthöheren Stimmenzahl das Amt übernehmen. Dieser Antrag wurde wegen eines Fehlers in der Rechtsförmigkeit im Verlauf der Beratungen zurückgezogen und als Antrag 49/23 neu eingebracht.

    Aussprachen

    In der Aussprache beantragte der Synodale Thomas Gerold (Bitz) mit dem Änderungsantrag 45/23, bei der Änderung der Wahlkreise, Balingen nicht mit Tübingen zusammenzulegen, sondern mit Rottweil, da dies von der Verwaltungsstruktur her besser passe. Michael Schradi (Blaubeuren) beantragte mit Antrag 47/23, die Wahlkreise Göppingen und Geislingen einerseits sowie Ulm und Blaubeuren andererseits so zu belassen, wie sie sind, da die Kirchenbezirke auch in dieser Konstellation fusionieren würden. Dem schloss sich auch Renate Simpfendörfer (Eislingen) an. Zudem forderte sie, ähnlich wie Hans-Martin Hauch (Balingen), Kirchenbezirksfusionen und Änderungen der Wahlkreise zeitlich zu entzerren, um die Menschen nicht zu überfordern. Simpfendörfer plädierte auch für ihren Änderungsantrag 46/23 (siehe oben).

    Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) mahnte, eine Reduktion der Wahlkreise und damit der Synodalen würde die Arbeitsbelastung der Synodalen zum Beispiel in den Ausschüssen erhöhen. Götz Kanzleiter (Ostelsheim) argumentierte ähnlich im Hinblick auf die Belastung ehrenamtlicher Synodaler in größeren Wahlkreisen. Matthias Böhler (Besigheim) plädierte dafür, die Synode nicht zu verkleinern. Gerade bei vergrößerten Wahlbezirken könnte bei gleicher Synodalen-Zahl die Arbeit im Bezirk gut verteilt werden.

    Zum Änderungsantrag 46/23 (Ersatzbewerber und -bewerberinnen als Nachrücker, siehe oben) gingen die Einschätzungen auseinander, ob bei den Wahlentscheidungen der Kirchenmitglieder eher die Gesprächskreiszugehörigkeit oder die Persönlichkeit der Bewerberinnen und Bewerber überwiege. Matthias Hanßmann (Horb a. N.) argumentierte, bereits die Zusammenlegung von Gemeinden und Bezirken würde in den Gremien zu stärker lokal geprägtem Abstimmungsverhalten führen. Da sich das Verhalten vor Ort immer auch an der Landessynode orientiere, könne das Ersatzbewerber-Modell diesen Trend weiter verstärken. Das dürfe aber nicht sein. Andrea Bleher (Untermünkheim) mahnte, das Ersatzbewerber-Modell sei wie eine kleine Liste und damit der Einstieg in eine Listen-Wahl. Ähnlich argumentierte Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch, das Ersatzbewerber-Modell begünstige die Gruppenbildung. Zudem entschieden über die Ersatzbewerber nicht der Wähler, sondern die, die den Wahlvorschlag einbrächten.

    Beschlüsse

    Das Gesetz zur Reduzierung der Zahl der Wahlkreise wurde in erster und zweiter Lesung beschlossen. Dabei wurde der Änderungsantrag 45/23 (Balingen wird mit Rottweil zusammengelegt, statt mit Tübingen) angenommen. Die Änderungsanträge 47/23 und 49/23 (ursprünglich 46/23) wurden abgelehnt.

    TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der Kirchengemeindeordnung (Beilage 64) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)
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    28.11.2023

    TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der Kirchengemeindeordnung (Beilage 64) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)

    TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der KGO (Beilage 64) (Änderungsantrag Nr. 45-23 - Änderungen hinsichtlich der Kirchenbezirke Balingen und Zollernalb)
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    02.12.2023

    TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der KGO (Beilage 64) (Änderungsantrag Nr. 45-23 - Änderungen hinsichtlich der Kirchenbezirke Balingen und Zollernalb)

    TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der KGO (Beilage 64) (Änderungsantrag Nr. 46-23 Änderung der Kirchlichen Wahlordnung - Ersatzbewerber)
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    01.12.2023

    TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der KGO (Beilage 64) (Änderungsantrag Nr. 46-23 Änderung der Kirchlichen Wahlordnung - Ersatzbewerber)

    Änderungsantrag Nr. 47-23 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der KGO (Beilage 64) - Änderung Ulm Göppingen (SWA81d14584327) (SWA91070591aba)
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    02.12.2023

    Änderungsantrag Nr. 47-23 Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchlichen Wahlordnung und der KGO (Beilage 64) - Änderung Ulm Göppingen (SWA81d14584327) (SWA91070591aba)

    TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der kirchlichen Wahlordnung und der Kirchengemeindeordnung (Beilage 64)
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    28.11.2023

    TOP 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der kirchlichen Wahlordnung und der Kirchengemeindeordnung (Beilage 64)

    Verkleinerung der Bezirkssynoden

    Kirchliche Strukturen sollen schlanker werden. Dazu hat die Landesssynode die Verkleinerung der Bezirkssynoden beschlossen.

    Bericht des Rechtsausschusses

    Künftig können Bezirkssynoden sich durch Änderungen ihrer Bezirkssatzung verkleinern, wenn sie dies wollen und wenn die betroffenen Gemeinden zustimmen. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, berichtete über die Beratungen des Ausschusses zu diesem Thema.

    Hintergrund der Änderung ist, dass künftig die Zahl der Gemeinden ohne eigene Pfarrstelle zunehmen wird. Wenn weiterhin jede Gemeinde Bezirkssynodale wählen würde, käme dadurch das Verhältnis von Pfarrstelleninhabern und gewählten Synodalen in der Bezirkssynode in Schieflage. Künftig solle deshalb folgendes möglich sein:

    Bezirkssynoden können in ihrer Satzung folgendes festlegen:

    • Gemeinden ohne eigene Pfarrstelle wählen keine eigenen Synodalen.
    • Sie wählen stattdessen in der Gemeinde mit, zu der die Pfarrperson gehört, die das Predigtamt in der Gemeinde ohne Pfarrstelle versieht.
    • Voraussetzung ist die Zustimmung der Gemeinde ohne Pfarrstelle.

    Aussprache

    In der Aussprache gab es keine Wortmeldungen

    Beschlüsse

    Die Gesetzesänderung wurde in erster und zweiter Lesung so beschlossen.

    TOP 33 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchenbezirksordnung (Beilage 66) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)
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    28.11.2023

    TOP 33 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchenbezirksordnung (Beilage 66) (Bericht des RA - Vorsitzender Christoph Müller)

    TOP 33 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchenbezirksordnung (Beilage 66)
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    28.11.2023

    TOP 33 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Kirchenbezirksordnung (Beilage 66)

    Christian SchulerBild: Gottfried Stoppel

    Dekanatsplan vorgestellt

    Der Dekanatsplan nimmt die Entwicklung bei den Gemeindepfarrstellen auf, baut zugunsten von Gemeindepfarrstellen Stellen der mittleren Ebene ab und ermöglicht erhebliche Einsparungen.

    Oberkirchenrat Christian Schuler, Leiter des Dezernats „Gemeinde, Umwelt und Immobilienwirtschaft“, stellte zum ersten Mal der Öffentlichkeit einen sogenannten Dekanatsplan vor. Als reformatorische Kirche unterliege die Evangelische Landeskirche in Württemberg seit ihrer Gründung im Jahr 1534 einem ständigen Wandel, meinte der Dezernent. Aus einer Vielzahl von Gründen befinde sich die Landeskirche derzeit in einem umfangreichen und auch in allen Untergliederungen notwendigen Transformationsprozess, wie zum Beispiel in den Bereichen des Klimaschutzes, der Gebäudeerhaltungsmöglichkeiten (Oikos), der Verwaltungsreform, der Doppik-Einführung, weiterer Strukturreformen, einer Wahlkreisanpassung und der Umsetzung des laufenden PfarrPlans 2024 parallel zur Planung der Umsetzung des PfarrPlans 2030 mit einer Entwicklung eines regio-lokalen Pfarrdienstes, der vor neue Herausforderungen stelle.

    Schuler erinnerte an den ersten PfarrPlan, der zum Jahr 2000 erfolgte.  Damals wurde ein wirksames und inzwischen bewährtes Instrument von der Landessynode und dem Oberkirchenrat entwickelt, um so eine gute, transparente und gleichmäßige Verteilung der Pfarrerinnen und Pfarrer, deren rechnerische Anzahl an Vollzeitstellen sich aus der Personalstrukturplanung ergibt, auf die Kirchengemeinden zu erreichen. Damals habe es noch über 1.800 Gemeindepfarrstellen gegeben. Mit dem PfarrPlan 2030 ziele man auf 900 Pfarrstellen, also weniger als der Hälfte der Ausgangszahl. Trotz dieser Reduktion auf die Hälfte habe es „keine signifikante Reduktion der Pfarrstellen, die mit einem Dekanatamt verbunden sind (Dekansstellen)“, gegeben. „Selbst nachdem es mehrere Zusammenschlüsse von Kirchenbezirken gab, wurde die Anzahl der Dekaninnen und Dekane nicht merklich reduziert, so sind derzeit bei 44 Kirchenbezirken immer noch 54 Pfarrstellen mit dem Dekanatamt verbunden und damit drei mehr als noch im Jahr 2000.“

    Im Zuge des PfarrPlans 2030 sei es nunmehr auch angezeigt, führte Schuler aus, den bereits seit 2000 bestehenden Rückbau der Gemeindepfarrstellen und der Anzahl der Kirchengemeinden auch auf der sog. „mittleren Leitungsebene“, also der Ebene der landeskirchlichen Dekanate vorzusehen. Dieser Schritt sei von dem Willen gekennzeichnet, möglichst viele gemeindenahe Pfarrstellen zu erhalten, um dem Auftrag der Kirche vor Ort besser gerecht zu werden.

    Es gelte zudem den richtigen Zeitpunkt zur Umsetzung zu finden. Aufgrund der gesetzlich verbindlich geregelten zehnjährigen Amtszeit einer Dekanin oder eines Dekans sei es notwendig und ratsam, entsprechende Prozesse spätestens mit der Zurruhesetzung oder Ablauf der Amtszeit vorzunehmen. Dabei werde auf die Belange der betroffenen Dekaninnen und Dekane Rücksicht genommen, so dass auch im Falle des Auslaufens der Amtszeit eine angemessene Weiterbeschäftigung erfolgen könne. Das Dezernat „Ausbildung und Pfarrdienst“ achte darauf, wie auch bei sonstigen Pfarrpersonen, die vom PfarrPlan betroffen sind.

    Schuler begründete die Notwendigkeit des Dekanatplans auch mit den gravierend zurückgehenden Gemeindegliederzahlen. Mit dem von der Landessynode mit sehr großer Mehrheit beschlossenen Antrag 67/22 bitte diese den Oberkirchenrat überdies, die Anzahl der Prälaturen von derzeit vier auf möglichst zwei zu reduzieren und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies zeige, dass auch die landeskirchliche Leitungsebene einen entsprechenden Einsparbeitrag zu erbringen habe und nicht nur die Kirchengemeinden und nunmehr auch die mittlere Leitungsebene. Zur Umsetzung dieses Antrages sei es allerdings gleichsam erforderlich, auch eine entsprechende Reduktion der Aufgaben der Prälatinnen und Prälaten im Rahmen der Aufgabenkritik vorzunehmen. Nachdem die Prälatinnen und Prälaten zum Beispiel für die Visitation der Kirchenbezirke oder bei den Wiederbesetzungssitzungen verantwortlich seien, hieße es auch aus diesem Grund an eine Reduktion der Dekanatämter zu denken.

    Die beigelegte Tabelle, erklärte Schuler, führe den derzeitigen Stand des Dekanatplans 2030 als landeskirchliche Strategieüberlegung nach Bearbeitungen im Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung nach dem 13. Oktober 2023 und 17. November 2023 auf.

    Schuler fasste zusammen, im Jahr 2000, also bei der Umsetzung des ersten PfarrPlans, habe die Landeskirche noch aus 51 Kirchenbezirken mit mehr als 1.800 Gemeindepfarrstellen bestanden. Mit der Umsetzung des Dekanatplans 2030 werde man auf 27 Kirchenbezirke bei 900 Gemeindepfarrstellen kommen. Damit würde der Rückbau der mittleren Ebene nahezu dem Rückbau der Kirchengemeindeebene entsprechen. Die durchschnittliche Anzahl von Pfarrpersonen pro Kirchenbezirk 2030 (ohne Dekan oder Dekanin, PDA, Transformationsstellen) betrüge dann voraussichtlich 30,33. Das sei eine bewältigbare Leitungsspanne, meinte der zuständige Oberkirchenrat. Aufgrund der Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung würden zudem weitere Verwaltungsaufgaben wegfallen. Die durchschnittliche Anzahl an Gemeindegliedern pro Kirchenbezirk 2030 beträgt dann 57.387 (derzeit 44.392).

    Die finanziellen Auswirkungen wären nach aktuellen Berechnungen über einen Zeitraum von 23 Jahren (10 Jahre Amtszeit – 13 Jahre Versorgungszeitraum) Einsparungen im Bereich von bis zu 15. Mio. Euro. Es sei unvermeidlich, dass der Dekanatsplan 2030 wie auch der PfarrPlan 2030 als herber Einschnitt wahrgenommen werde. Das müsse im Rahmen der Beratungen und der Kommunikation des Prozesses aufgefangen und bearbeitet werden.

    Die Kirche habe aber auch Erfahrung im Bereich der „Trauerarbeit“. Der Oberkirchenrat sehe es wie auch bei den anderen Transformationsprozessen als eine wichtige und gemeinsame Aufgabe von Landessynode, Dekaninnen und Dekane und Ehrenamt an, hier aktiv in die Kommunikation einzutreten.

    Kai MünzingBild: Gottfried Stoppel

    Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung

    Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE), erinnerte daran, dass bereits die 14. und die 15. Landessynode die Meinung vertreten haben, dass ein Dekanatsplan nötig sei. Ende September 2023 habe es einen Entwurf gegeben, im Oktober konnte im Ausschuss darüber beraten werden. Es handle sich um ein Steuerungstool, das größtenteils auf Annahmen der Gemeindegliederentwicklung basiere. Drei Fragen hätten sich gestellt: Braucht es neben der Übersicht und Tabelle eine schriftliche Erläuterung und eine Landkarte? Gibt es möglichst landkreisscharfe Fusionen? Aber auch die Ausgestaltung war eine wichtige Frage. Dazu gehörten Anhörungsprozesse und Voraussetzungen, die Transformationsprozesse ermöglichen. Nicht nur die Dekaneschaft, und betroffene KBAs und Bezirkssynoden, sondern auch die Prälaturebene müsse berücksichtigt werden.

    Bereits im ersten Entwurf war vieles des Vorgelegten zu finden. Ebenso seien jetzt alle Kirchenbezirke in der Darstellung aufgenommen und Überlegungen transparent gemacht worden. Der Ausschuss habe daher am 7. November beschlossen, das Tool aufzunehmen.

    Aussprache

    Matthias Böhler (Besigheim) begrüßte die Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Er sehe die Bedeutung der Kirchenbezirke inzwischen größer und damit auch den Blick der Gemeindeglieder für den Kirchenbezirk geschärft. Wichtig sei, die Menschen vor Ort mitzunehmen, ebenso, dass der Kopf des Prozesses vor Ort gewählt und nicht einfach eingesetzt sei.

    Jasmin Blocher (Dornhan-Marschalkenzimmern) beklagte, dass in Sulz und Tuttlingen vorgegaukelt wurde, dass der Prozess ergebnisoffen sei. Vorschläge wären aber abgewiesen worden. Sie bat darum, die Menschen besser mitzunehmen und ehrlicher zu sein.

    Marion Blessing (Holzgerlingen) wies auf einen Artikel im Gemeindeblatt zu Herrenberg hin. Dieser habe Erinnerungen wachgerufen, wie auch andernorts mit Ehrenamtlichen umgesprungen worden sei und diese nicht informiert wurden. Sie habe andere Vorstellungen von einer Kirche der Beteiligung. Der Artikel im Gemeindeblatt zeige, dass die Entschuldigungen nicht an der Basis angekommen seien und Fusionen Zeit brauchen.

    Der Dekanatsplan sei in der Entwurfsphase, meinte Dr. Markus Ehrmann (Rot am See). Er hoffe, dass nun Rückmeldungen kommen, und wies auf die Besetzbarkeit der neu zu errichtenden Pfarrstellen und deren Finanzierung hin. Hier müsse noch konkretisiert werden. Für die Besetzbarkeit der Stellen verwies er auf das „mehr Risiko“, beziehungsweise mehr Vertrauen im Bericht zur Strategischen Planung von Stefan Werner, Direktor im Oberkirchenrat, hin.

    Zu Herrenberg merkte Johannes Söhner (Herrenberg) an, dass er aus diesem „Gallischen Dorf“ komme. Es sei ein großer Wunsch, sich bei den Beratungen auf Augenhöhe zu begegnen. Außerdem dringe er darauf, Leonberg miteinzubeziehen. Matthias Hanßmann (Horb a. N.) und Oberkirchenrat Christian Schuler warfen ein, dass Leonberg bereits in der Vorlage aufgenommen sei.

    Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) sagte, 14, 15 Jahre später liege nun endlich der Dekanatsplan vor. Manche Probleme hätten vielleicht bei früherer Vorlage vermieden werden können. Wichtig sei ihm, statt von Dekanaten von Kirchenbezirken zu sprechen. Es müsse nicht zwingend nur einen Dekan oder eine Dekanin geben.

    Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) bemängelte, der Plan käme ein bisschen spät. Ebenso sei der vorgelegte Plan ein Plan aus Verwaltungssicht und das „geistliche“ Amt falle unter den Tisch. Er fragte, wer das Gegenüber der Gesellschaft sei, auch inhaltlich? Wer gehe in die Aufsichtsräte der großen Einrichtungen und bleibe geistlich leitend erkennbar?

    Kai Münzing (Dettingen an der Erms) antwortete, insbesondere müssen der Theologische Ausschuss, der Rechtsausschuss und der Ausschuss KGE sich mit diesen noch offenen Aufgaben beschäftigen. Der Begriff „Kahlschlag“ treffe es aber nicht, zumal die letzten Jahre eher aufgebaut worden sei.

    Dekanatämter seien ein Kulturgut, warf Prof. Dr. J. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) ein. Es handle sich um eine spezielle Berufsgruppe und sie sei ein Teil der Kirchenleitung. Diesen Menschen werde jetzt etwas zugefügt. Man gehe kränkend mit ihnen in den Umbauprozessen um. Es gebe auch neue Kosten, nicht nur Einsparungen an dieser Stelle.

    Vorhin habe er der Fusion seines ehemaligen Kirchenbezirks zugestimmt, stellte Siegfried Jahn (Schrozberg) fest. Er halte beim Dekaneamt an dem Anspruch fest, dass es ein „geistliches“ Amt sei. In den letzten Jahren sei darauf gesetzt worden, dass diese Prozesse auf Freiwilligkeit beruhen, aber es brauche Impulse von außen, weil die Anstöße kaum aus den Bezirken kämen.

    Andrea Bleher (Untermünkheim) sagte, sie halte den Dekanatsplan für eine wichtige Maßnahme. Der Fusionsstart in Gaildorf sei damals allerdings mehr als holprig gewesen und wie ein Blitz aus heiterem Himmel gekommen. Ein Dekanatsplan mache den Prozess vorhersehbar und sorge für Transparenz. Die Kreisschärfe sei allerdings als Zielvorstellung wieder verworfen worden. Ob ein gewählter Vertreter oder ein gesetzter vorgesehen würde, sei für sie nicht entscheidend.

    Amrei Steinfort (Hechingen) dankte für die Vorlage, allerdings seien noch mehrere Punkte „work in progress“, die sich noch zurechtruckeln würden. Sie grüßte namentlich die schon eingesetzten Administratoren, die vor allem viele Gespräche führen müssten.

    Heidi Hafner (Sindelfingen) erinnerte daran, dass versprochen worden sei, ergebnisoffene Beratungen zu führen. Gelte das noch?

    Götz Kanzleiter (Ostelsheim) dankte, dass der Dekanatsplan Transparenz schaffe, allerdings transportiere er ein Kirchenbild, bei dem eine Person vorne stehe, statt das Bild eines Entwicklungsprozesses vor Ort zu spiegeln.

    Gerhard Keitel (Maulbronn) wies darauf hin, dass der Landeskirchenausschuss sich nun stark damit befassen müsse, weil dort solche Prozesse aufschlagen würden. Kirchenbezirke würden auch unterschiedlich reagieren, deshalb könne die Kommunikation gar nicht sensibel genug geschehen. Gemeinsam gesund durch die Veränderungen zu gehen, müsse Ziel sein.

    Schuler dankte für die Voten und versprach, dass man sich damit auseinandersetzen würde. Die Bedeutung der Kirchenbezirke würde auch von Dezernat 8 gesehen. Ebenso würde ergebnisoffen vorgegangen, doch wäre „das Wasser weiter gestiegen“ und das habe manches beschleunigt. Er entschuldigte sich explizit vor der Landessynode bei Herrenbergern, die er vor den Kopf gestoßen habe. Mit der Frage des Stellenprofils Dekan beziehungsweise Dekanin würde auf jeden Fall noch umgegangen. Ein verlässlicher Ansprechpartner für die Landkreise bliebe auch bei nicht kreisscharfen Bezirken weiterhin ein wichtiges Ziel. Kränkungen gäbe es leider gerade in vielen Bereichen, wo Stellen wegfielen. Damit müsse man umgehen lernen.

    TOP 34 - Dekanatsplan (Bericht des OKR - Oberkirchenrat Christian Schuler)
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    28.11.2023

    TOP 34 - Dekanatsplan (Bericht des OKR - Oberkirchenrat Christian Schuler)

    TOP 34 - Dekanatsplan (Bericht des KGE - Vorsitzender Kai Münzing)
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    TOP 34 - Dekanatsplan (Bericht des KGE - Vorsitzender Kai Münzing)

    TOP 34 - Dekanatsplan - Landeskirchlicher Dekanatsplan 2030
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    TOP 34 - Dekanatsplan - Landeskirchlicher Dekanatsplan 2030

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    TOP 34 - Dekanatsplan - Landeskirchlicher Dekanatsplan 2030 - Landkarte

    Dr. Fabian PetersBild: Gottfried Stoppel

    Dr. Edgar Wunder (Wissenschaftlicher Referent, Sozialwissenschaftliches Institut der EKD) und Dr. Fabian Peters, kommissarischer Leiter des Referats für Finanzplanung, Haushalt, Steuern, Finanzcontrolling und Statistik im Evangelischen Oberkirchenrat, erläuterten anhand der Präsentation, die Sie unter diesem Text als Download finden, die Ergebnisse der 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU VI) der EKD.

    Die wichtigsten Ergebnisse der KMU VI:

    I Grundlagen zur KMU VI: Seit 1972 führt die EKD alle zehn Jahre Kirchenmitgliedschaftsuntersuchungen zu Perspektiven von evangelischen Kirchenmitgliedern (seit 1992 auch von Konfessionslosen) durch. Die Daten der sechsten KMU wurden vom 14.10.-22.12.2022 von Forsa erhoben. Sie sind repräsentativ für die in Privathaushalten lebende Bevölkerung in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr. Unter den insgesamt 5282 Befragten sind erstmals in der Geschichte der KMUs nicht nur Evangelische und Konfessionslose enthalten, sondern auch Katholische und Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften. Damit ist die KMU VI erstmals repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

    II Religiöse Großwetterlage: Religiosität in Deutschland hat zwei Dimensionen: die kirchennahe und die kirchenferne Religiosität. Beide sind rückläufig. Die kirchenferne Religiosität sinkt jedoch  schneller. Aus den zwei Dimensionen ergeben sich vier religiössäkulare Orientierungstypen: die Kirchlich-Religiösen, die Religiös-Distanzierten, die Säkularen und die Alternativen. Diese Religiositätstypen lassen sich wiederum in weitere Subtypen unterteilen. Mit einem Anteil von 56 Prozent gehört die Mehrheit der deutschen Bevölkerung der Gruppe der Säkularen an. Diese Gruppe gilt als kaum noch religiös ansprechbar. Nicht nur die Kirchenbindung geht deutlich zurück, sondern auch Religiosität insgesamt.

    III Die Kirchen als Organisation: Zwei Drittel der evangelischen und drei Viertel der katholischen Kirchenmitglieder tendieren zum Kirchenaustritt. Die Kirchen haben es mit in der Hand: Sie können drohenden Austritten mit Reformen entgegenwirken. Protestantinnen und Protestanten entscheiden sich vor allem aus Gleichgültigkeit gegenüber Religion und Kirche für einen Kirchenaustritt. Gleichzeitig gibt es hohe Reformerwartungen an die Kirchen. Mehr als drei Viertel aller evangelischen Kirchenmitglieder finden, dass die Reformen ihrer Kirche in die richtige Richtung gehen. Über alle Konfessionen hinweg herrscht eine große Zustimmung zur ökumenischen Orientierung und Zusammenarbeit zwischen den Kirchen. Sowohl Kirchenmitglieder als auch Konfessionslose erwarten von der Kirche ein soziales Engagement, das über den Bereich des Religiösen hinausgeht. Die Kirchen stehen vor schwerwiegenden, multiplen Krisen und sehen sich großen Reformerwartungen ausgesetzt.

    Dr. Edgar WunderBild: Gottfried Stoppel

    IV Konfessionelle Differenzierung: Die konfessionellen Unterschiede sind verblüffend gering. So gut wie keines der traditionellen konfessionellen Stereotype lässt sich heute noch empirisch bestätigen. Keine relevanten Unterschiede zwischen den Konfessionen finden sich bei sozio-demografischen Merkmalen, Wertorientierung und religiositätsbezogenen Merkmalen. Kleine Unterschiede lassen sich beim regelmäßigen Gebet und Kirchgang erkennen. Katholische erwarten nichts Anderes von ihrer Kirche als Evangelische, aber der Reformdruck auf die katholische Kirche ist größer.

    V Reichweite und Wirksamkeit: Die Reichweite der Organisation Kirche in die Gesellschaft hinein ist nach wie vor hoch, sie geht in vielerlei Hinsicht nicht zurück. Die Teilnahmequoten an Konfirmation, Religionsunterricht, kirchlichen Kindergärten und kirchlichen Jugendgruppen sind stabil. 35 % der Bevölkerung hatten in den letzten zwölf Monaten Kontakt zu einer kirchlichen Einrichtung. 45 % hatten Kontakt zu Personen, die in der Kirche tätig sind. Die Hälfte erachtet diese Begegnungen allerdings als nicht oder wenig relevant für das Leben. Kirchenmitglieder engagieren sich überdurchschnittlich oft ehrenamtlich. Die Kirchen spielen eine wichtige zivilgesellschaftliche Rolle und stärken unsere Demokratie.

    Thomas StuhrmannBild: Gottfried Stoppel

    Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde, gehalten von Thomas Stuhrmann

    Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohe Synode!

    Als Vertreter des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde und Mitglied im Ausschuss Kirche und Gemeindeentwicklung nehme ich Stellung zur neuesten Mitgliedschaftsuntersuchung der EKD und der Fragestellung, was sich in unserer Kirche verändern muss.  

    Zunächst einmal ein großes Dankeschön an Sie, Herr Dr. Wunder und an Sie, Herr Dr. Peters, für die anschauliche und prägnante Darstellung der wichtigsten Ergebnisse dieser umfangreichen Untersuchung. Das schafft Klarheit über den Ist-Zustand, wie Menschen über unsere Kirche denken und inwieweit sie sich ihr noch zugehörig fühlen.

    Was dabei nun herausgekommen ist, muss uns eigentlich alle erschrecken.

    nd wieder wird der Ruf nach Reformen laut. „Die Kirche muss sich verändern, muss moderner werden, muss sich den Bedürfnissen der Menschen anpassen, muss sich politisch einsetzen und sich noch stärker sozial-diakonisch profilieren!“ Denn dort wird sie am meisten wahrgenommen. Dort hat sie gesellschaftlich gesehen die höchste – noch letzte Relevanz. Aber ist das nicht genau das, was wir schon seit Jahren tun?

    Wo immer wir noch wahrgenommen werden, engagieren wir uns in gesellschafts-politischen Themen, setzen uns konsequent für Geflüchtete und deren Aufnahme ein, bieten Beratungsstellen für die unterschiedlichsten Lebensprobleme an, arbeiten in geschwisterlicher Verbundenheit mit der Katholischen Kirche zusammen, machen uns für Geschlechtergerechtigkeit stark und versuchen selbst noch beim Klimawandel eine Vorbildfunktion für die Gesellschaft zu übernehmen. Das sind doch alles die Reformbewegungen, die sich die Menschen – ich spreche jetzt vor allem von den säkularen Typen, also derzeit 56% der deutschen Bevölkerung - von der Kirche wünschen.

    Sie wünschen, wir spielen!

    Eigentlich müssten uns die Leute bei so viel Reformeifer doch die Türen einrennen. Stattdessen rennen auch die, die noch zu uns gehören, davon. Wie kann das sein?

    Vielleicht ist das, was wir da alles als Wunschkonzert für sie spielen noch viel zu wenig und zu halbherzig. Oder es wird schon gar nicht mehr gesehen und kommt auch wegen der Schwerfälligkeit einer so alten Organisation wie unserer Landeskirche bei ihnen nicht an.

    Man traut es unserer Kirche einfach nicht zu! Kann das ein gewichtiger Teil ihres Problems sein? Oder haben wir in all unseren Reformbemühungen den Blick für unsere eigentliche Berufung und Identität verloren?

    Zuallererst wünschte ich mir, dass wir als Kirche in zweierlei Weise innehalten:

    Offen für Gottes Gegenwart, „religiös“ wieder „ansprechbar“ zu werden, wie es die Studie formuliert, erreicht man doch nicht durch Programme, auch nicht mit Reformen oder vereinzelten religiösen „Resonanzräumen“.

    Dazu braucht es das Wirken des Heiligen Geistes, über den wir nicht verfügen. Aber um ihn bitten mit aller Kraft und Hingabe, das dürfen wir: „Komm Heiliger Geist! Komm zurück zu den Menschen in unserem Land und in unsere Kirche!“

    Deshalb brauchen wir landauf, landab Gebetskreise in unseren Kirchengemeinden, die Gott darum bitten.

    Und wir sollten als Kirche Buße tun, weil wir uns viel zu lange auf unser Geld und unseren Reichtum, unsere beeindruckende Geschichte und unsere eigene Kraft verlassen haben und noch immer davon überzeugt sind, das bekommen wir schon hin – mit ein bisschen Hilfe von Gott. Wann sind wir endlich als Kirche so weit, uns von solch einer Haltung abzukehren, Buße zu tun und Gott zu bitten, neu mit uns anzufangen?

    Was aber gilt es neben Gebet und Umkehr als Kirche zu tun? Wir brauchen eine Rückbesinnung auf unseren ureigensten Auftrag und das, was nur wir als Kirche oder heruntergebrochen auf uns selbst, was nur wir als Christen den Menschen – gerade auch den nichtreligiösen – zu sagen haben. Es geht um ein persönliches Erzählen von Gott.

    Viel zu lange wurde das Reden von Gott in unseren Gemeinden den Pfarrer/innen überlassen und ihnen die alleinige Kompetenz dafür zugesprochen. Weg mit diesen falschen Festlegungen und Denkweisen!

    Kirche wird nicht nur wirksam durch die Anzahl und Ausgestaltung unserer Gottesdienste, sondern durch das Christsein ihrer Glieder im Alltag!
    Denn Christsein bedeutet, einen Auftrag zu haben und von der Kirche dazu befähigt und bestärkt zu werden, anderen in ihrem natürlichen Umfeld, Zeuge davon zu sein, wie Christus in ihrem Leben gegenwärtig ist, wie er ihnen Hoffnung schenkt, wie sie mit ihren Ängsten und Sorgen zu ihm kommen können und seine Liebe, seine Vergebung und Befreiung und seinen Segen erleben.

    Als Christen sind wir Hoffnungsboten für die Welt, weil Christus die Welt überwunden und uns versprochen hat: „Ich lebe und ihr sollt auch leben!“ (Johannes 14, 19)
    Wo das geschieht – und das ist wohl der wichtigste Paradigmenwechsel – da ist Gemeinde, ereignet sich Kirche. Von daher muss Kirche weit mehr sein als ein Sammlungsort ihrer Schäfchen. Sie muss sich zu einem Kompetenz- und Motivationszentrum wandeln und zu einer Ausbildungsschmiede werden, um ihre Mitglieder dabei zu unterstützen und zu befähigen, anderen im Alltag von Gott zu erzählen und sie zum Glauben an Jesus einzuladen. Sie muss einen Raum schaffen, in dem die Erlebnisse und Erfahrungen mit diesem Reden von Gott und den Begegnungen mit denen, denen wir von Jesus erzählen, einander mitgeteilt und ausgetauscht werden können, um gemeinsam für diese Menschen und für uns selbst zu beten und im Lobpreis vor Gott zu treten.

    Dazu aber braucht es andere Formen von Gemeinde! Statt großen Parochien, liegt die Zukunft der Kirche in kleine Gemeinschaften mit und ohne Pfarrer, die intensiv mit anderen Gemeinden und Gruppen vernetzt sind! Auch das ist ein Paradigmenwechsel in unserem Bild von Kirche. Und es braucht den Mut zu einer Freiheit, die Gottes Berufung und Geistbegabung höher schätzt als irgendeinen akademischen Abschluss, um in unserer Kirche pastorale Aufgaben zu übernehmen. Eine grundsolide Ausbildung ist natürlich nötig und unumgänglich! Aber wieso kann und darf diese Ausbildung dann nicht auch im Vollzug, also dienstbegleitend erfolgen? Im BAiP geht das doch auch!

    Die Kirche von morgen muss eine Ermöglichungskirche sein, die ein geistliches Gespür dafür entwickelt, wo Gott am Wirken ist und Menschen anspricht, um durch sie seine Kirche und sein Reich zu bauen.

    Zwei der wichtigsten Handlungsfelder und Aufgabenbereiche der Menschen in der Kirche, das hat die KMU deutlich zu Tage gebracht, werden dabei die Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit mit dem dazugehörenden Bildungsauftrag sein, die Grundlagen des christlichen Glaubens und der Bibel an sie weiterzugeben; …und mehr denn je die Diakonie als Dienst an denen, die Not leiden, und als gelebte Verkündigung der Liebe Gottes, die sich den Schwachen und Bedürftigen zuwendet und ihnen darin zeigt, dass Gott sie sieht.
    Ich schließe mit etwas, das mir Mut macht und mich zuversichtlich stimmt:

    Ich habe Hoffnung für unsere Kirche. Weil Gott gerade in den Krisen ihrer Geschichte immer wieder Aufbrüche geschenkt hat, in denen Menschen sich des ureigenen Auftrags von Jesus an seine Jünger zurückerinnerten und die frohe Botschaft unseres Herrn und Heilands in ihrer je eigene Zeit neu verkündet haben.

    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
     

    Holger Stähle Bild: Gottfried Stoppel

    Votum des Gesprächskreises Offene Kirche, gehalten von Holger Stähle

    Liebe Frau Präsidentin, liebe Schwestern und Brüder,

    Erschütternd ist für uns alle der Schwund religiöser Überzeugungen, die die KMU offenlegt.

    Nur noch bei 3-5 % der Evangelischen (?) spielt Religiosität bei der Kindererziehung und der politischen Einstellung eine wichtige Rolle.

    Dass Gottes Gegenwart im Leben eine Rolle spielt, dem stimmen nur 7% zu.

    Da überrascht es fast schon, dass ein Viertel der Evangelischen noch an einen Gott glaubt, der sich in Jesus Christus offenbart.

    Ebenfalls gut ein Viertel beten ein bis mehrmals die Woche.

    Umso wichtiger ist es, dass wir uns anschauen, was denn die Motive sind, in dieser Kirche noch Mitglied zu sein.

    Als wichtigste Motive nennt die Studie:Weil sich Kirche fürSolidarität und Gerechtigkeit in der Welt und die Zukunft der Menschheit einsetzt“ und „weil sie etwas für Arme, Kranke und Bedürftige tut“. Das deckt sich voll und ganz mit der Botschaft Jesu. Und den Weg die Wahrheit und das Leben, die er uns vorgelebt hat. Eine solche sozial und gesellschaftlich engagierte württembergische Landeskirche ist ein Herzensanliegen der Offenen Kirche.

    Ehrenamt

    Dies setzt sich fort im Ehrenamt, die KMU unterstreicht die eminent wichtige Aufgabe von Ehrenamt: Über 70 % gibt ihr Engagement ein Gefühl von Dankbarkeit, Freiheit, Kraft, eine andere Sicht auf das Leben, und für über die Hälft stärkt es ihre Beziehung zu Gott.

    Dabei ist auch hier das soziale Engagement und die erfahrene Gemeinschaft den Befragten besonders wichtig. Hier attraktive Angebote für soziales Engagement anzubieten, ist also doppelt zukunftsweisend für unsere Kirche.77 % ist der Einsatz der Kirchen für Geflüchtete wichtig, 95 % der Evangelischen sehen unsere Beratungsstellen als wichtig an.

    Hier müssen wir erkennbar aktiv bleiben. Das ist für unsere Mitglieder Priorität nicht Posteriorität.

    „Über rein religiöse Angebote wird die Kirche dagegen ihre Attraktivität nicht verbessern“ sagt die Studie.

    Nur 33 % der Evangelischen meinen, die Kirche solle sich rein auf religiöse Themen beschränken. 67 % sehen dies anders, und wir als Offene Kirche auch, denn die Fragen von sozialer Gerechtigkeit und Frieden, der Umgang mit Antisemitismus, das sind für uns eminent wichtige und zugleich religiöse Themen – weil sie uns Jesus selbst ans Herz legt, darum lässt sich das für uns als OK gar nicht trennen.

    Kirchliche Reformen werden dringend angemahnt

    „85 % der Evangelischen meinen, dass Kirche sich grundlegend verändern muss, wenn sie eine Zukunft haben will.“

    ¾ sagen auch, die evangelische Kirche ist hier auf einem guten Weg. In einem entscheidenden Punkt gilt dies aber nicht für Württemberg, und zwar bei der Segnung homosexueller Paare: 86 % aller Evangelischen stimmen dieser Segnung zu, und auch 76 % der Religiösen – sprich der Kerngemeinde.

    Aber die LG blockiert, überhaupt ins Gespräch einzutreten – obwohl dies der Mehrheit dieser Synode ein Herzensanliegen ist. Das geht gar nicht.  

    Reformen gerade auch an dieser Stelle erwarten die Menschen, und das erwarten wir von der OK, dass auch bei uns 80 % der Evangelischen sagen können, die evangelische Kirche ist auf einem guten Weg.

    Die Liebe Gottes zur Vielfalt seiner Menschen. Schöpfungstheologisch – christologisch und pneumatologisch – die muss man uns in dieser Frage abspüren - alles andere macht uns unglaubwürdig. Wenn wir hier weiter ausgrenzend-abweisend wirken – das versteht gerade von der jüngeren Generation gar niemand. Schön, dass unsere bunte Studierendengruppe regelmäßig hier präsent ist.

    Mein Eindruck, die Meinungen in der LG sind hier längst pluraler als sie sich traut zuzugeben, und dass dies nicht nach außen sichtbar wird, verweigert man sich einem Gespräch, und stößt dabei die 85 % der Evangelischen vor den Kopf, die sich Reformen wünschen. Das geht nicht.

    Über RU wäre eigens zu reden. Überrascht hat mich, dass die prägende Kraft des Konfirmandenunterrichts in der Kinder- und Jugendzeit so wichtig ist.

    Mit 70 % wird die Konfirmation als prägender Faktor von mehr Befragten genannt als die eigene Mutter, und der RU 45 % und die Väter.

    Bislang lag der Schwerpunkt in der 16. Landessynode eher in der Vorarbeit zur Konfirmation: Verstetigung von KU 3 - Familienarbeit – mir scheint bei den anknüpfenden Angeboten sind wir deutlich konzept- und ratloser. Dieses Thema sollten wir dringend auf die Tagesordnung im Ausschuss für Bildung und Jugend setzen.  

    Gemeinsame Fahrt mit Konfirmierten zum Kirchentag – wo in Nürnberg intensiv um Zukunftsfragen gerungen wurde, kombiniert mit Vergewisserung des eigenen Glaubens möchte ich beispielhaft nennen. Angesichts einer fuzzy (diffusen) Religiosität der Randständigen – bietet solch ein plurales Treffen vielfältige Andock-Angebote und ein Gemeinschaftserlebnis, wie wir es vor Ort oft nicht schaffen.

    Die Mehrzahl unserer Mitglieder denken positiv ökumenisch – unsere Reformprojekte denken oft rein binnenevangelisch – zum Beispiel beim Bedarf von Gemeindehäusern lohnt es sich durchaus auch ökumenisch zu denken. Zwei halb genutzte Gemeindehäuser nebeneinander, die beide im worst case voll geheizt werden – das versteht zur Recht niemand. Sich hier zusammenzutun bietet sich an. Ist dies, Herr Schuler, bei Oikos im Blick?

    Eher schwache Bindung der sozial Schwachen

    Schmerzlich muss für uns Jüngerinnen und Jünger Jesu sein, dass gerade sozial Schwache sich von der Kirche abgehängt fühlen – das ist bitter, denn für diese Gruppen hat sich Jesus immer besonders eingesetzt. Unsere klassische Gemeindearbeit greift hier offenbar nur unzureichend. Die im Projekt Aufbruch Quartier angelegten Wege zur Diakonischen Gemeindeentwicklung und zum Diakonischen Gemeindeaufbau weisen hier eine gute Richtung hin zu einer „Kirche mit anderen – insbesondere mit vulnerablen Gruppen“.

    Als Schatz sieht die Studie die hohe soziale Reichweite der Kirche – gemeint ist damit eine gute Vernetzung.   

    Viele Menschen kennen engagierte Christen, gut 40 % hatten im zurückliegenden Jahr persönlichen Kontakt zu ihrer Pfarrerin ihrem Pfarrer; hier gilt es anzuknüpfen. Dass Pfarrerinnen aktuell mit allzu viel Zusatzaufgaben der Raum für Besuche und Gespräche und Kommunikation des Evangeliums eng wird, ist eine Fehlentwicklung.

    Fazit

    Eine Kirche, die Zukunft haben will – darf sich nicht selbst im Weg stehen, indem sie sich dem Gespräch über eine Trauung für alle verschließt.

    Sie muss sich sichtbar gesellschaftlich engagieren und dabei zum Ehrenamt einladen und über ihre soziale Reichweite, dieses soziale Engagement als Nachfolge Jesu also als tiefes religiöses Engagement verständlich machen.

    So verstanden würden wir als OK auch etwas mit dem Stichwort einer Missionarischen Kirche anfangen können.

    Philipp JägleBild: Gottfried Stoppel

    Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche, gehalten von Philipp Jägle

    Lieber Herr Peters, Lieber Herr Wunder,

    vielen Dank für die Ausführungen zur Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung. Die Gretchenfrage hat es schon in sich. Denn die, die sie stellt, ist am Ende ja tot.

    Sie haben es angedeutet, die Untersuchung hat einen gewaltigen Umfang. Die Gretchenfrage ist ja eine gefährliche nicht nur, weil am Ende Margarete resigniert feststellt: Du hast kein Christentum.

    Es werden sich noch viele Untersuchungen anschließen und weitere Veröffentlichungen warten auf uns.

    In der bisherigen Wahrnehmung sind uns drei Punkte wichtig geworden.

    Zunächst einmal sind wir froh über die Wertschätzung, die bei den Befragten für Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht zu erkennen ist. Beide bieten wichtige Gelegenheiten zur religiösen Sozialisation und sind damit Bildung in einem ganz grundsätzlichen Verständnis als Prozess der Individuation, der Menschwerdung.

    Hier wird viel gute Arbeit in der Begleitung der jungen Menschen geleistet. Dass die in Erinnerung bleibt, haben wir uns schon lang gedacht, jetzt wissen wir es.

    Herzlichen Dank allen, die dazu einen Anteil leisten.

    Wir wären gut beraten, alles daran zu setzen, vor allem beim KU Konzepte zu entwickeln, wie miteinander ein Konfiunterricht gestaltet werden kann, der in guter Erinnerung bleibt.

    Auch wenn das vielleicht künftig heißt, dass im eigenen Ort kein KU mehr stattfinden wird. Hier ist ein Feld, wo die Regio-Lokalität zu was Gutem führen kann. Die KMU6 bestärkt - es lohnt sich.

    Genauso wichtig: der Religionsunterricht

    134. Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zum Thema Religionsunterricht zu?

    (a) Das Schulfach Religion ist in der heutigen Zeit besonders wichtig.

    (b) Das Schulfach Religion sollte abgeschafft werden.

    (c) Das Schulfach Religion sollte neutral über alle Religionen informieren, ohne sich einer bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Richtung verpflichtet zu fühlen.

    (d) Im Schulfach Religion sollten Schulkinder unterschiedlicher Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet werden.

    Na ja, dann ist es ja kein Wunder, dass es so rausgekommen ist - grad egal, wer den Unterricht erteilt.

    Das glaube ich ehrlich gesagt nicht: Es macht einen Unterschied, ob eine Lehrperson aus einer Perspektive des Glaubens spricht oder eben religionswissenschaftlich aus einer rein deskriptiven Sichtweise. Dem Religionsunterricht fehlt eine wichtige Dimension, wenn er nicht konfessionell erteilt wird. Den Schülerinnen und Schülern würde diese Dimension fehlen. Wir haben es doch gesehen in der Untersuchung:

    Der RU ist für manche die erste Begegnung mit der Dimension der Religion. Und diese Möglichkeit zur Begegnung, die brauchts.

    Was dann draus wird, das liegt nicht in unserer Hand. Aber das Schicksal teilen wir an der Stelle auch mit vielen anderen Fächern. Es wird nicht aus jedem Schüler ein Sportgymnast, aber es ist wichtig, dass jeder mal einen Purzelbaum probiert hat, einfach weil auch das eine Facette unseres Menschseins ist.

    Es wäre auch zu fragen, ob der Reliunterricht für so viele Befragte hätte bedeutend werden können, wenn er nicht nur konfessionell, sondern auch performativ unterrichtet worden wäre. Das bedeutet, dass christliche Religion und Tradition auch im Vollzug erlebt werden können. Also auch gebetet wird, man einen Gottesdienst erarbeitet und feiert. Wie im Sportunterricht, der ja auch nicht nur in der Theorie funktionieren kann.

    Und das schließt ja überhaupt nicht aus, dass man freundlich und fair auch über andere Religionen sprechen kann oder die Lehrperson immer der Konfession des Schülers der Schülerin entsprechen muss.

    Also Punkt 1 - Hier sind wir stark und habe Stärken zu stärken.

    Personen und Beziehungen - die soziale Reichweite der Kirche ist größer als ihre religiöse.

    Das ist in meinen Augen eine Unterscheidung, die man noch mal genau ansehen muss.

    Unsere religiösen Inhalte führen doch in die Gesellschaft, die Gemeinschaft.

    Ob man jetzt Hartmut Rosa liest, der uns als Angesprochene und Hörende sieht im Resonanzraum, oder ob man doch lieber bei einem Theologen bleiben möchte und mit Philipp Melanchthon davon spricht, dass wir zum Gespräch geschaffen sind.

    Das sind Ausdrucksweisen der Überzeugung, dass der Mensch als Ebenbild Gottes zur Gemeinschaft geschaffen ist.

    Das ist eine religiöse Aussage, und es ist kein Zufall, dass kirchlich beheimatete Menschen überdurchschnittlich häufig in der Gesellschaft engagiert sind.

    Das soll kein billiges Dazubuchen oder Schönreden sein - wie wir vom Menschen denken, ist doch zumindest auch religiös begründet und betrifft dann die Bereiche, die als zivilgesellschaftlich bezeichnet werden.

    Das hat sich in diesen Tagen in unserer Beschäftigung mit der sexualisierten Gewalt und dem Antisemitismus gezeigt, da haben wir doch nicht lediglich moralisch zivilgesellschaftlich gesprochen, sondern aus unserer Perspektive als Christinnen und Christen heraus.

    Hier ist so ein Punkt, an dem sich die Limitierung durch das Primat der Soziologie zeigt, dass hier Verbundendes getrennt dargestellt wird.

    Viel mehr hängt aber beides voneinander ab – dem Glauben folgen die Werke. Wäre dem nicht so, würde es für uns als Kirche ja geradezu bedeutungslos sein, dass wir eine zivilgesellschaftliche Rolle spielen.

    Der Begriff der Volkskirche

    Als Zentralbegriff des Nachdenkens über die künftige Gestalt unserer Kirche hat sich der der „Volkskirche“ herausgestellt. Er kommt in der Dokumentation zur Studie zwar nur in zwei Fußnoten vor, aber implizit ist die ganze Untersuchung ja ein Nachforschen danach, was ist denn nun dieses Volk, das da eine Kirche bildet oder zumindest eine Kirche bilden soll.

    In ihrem Bericht zur Strategie sind Sie, Herr Werner, auch darauf eingegangen und es stimmt - wir müssen uns gut überlegen, was wir meinen, wenn wir Volkskirche sagen. Ich muss sagen, mir ist die Sichtweise unseres Ministerpräsidenten sympathisch, der vorschlägt, so zum Beispiel im Grußwort zur EKD Synode in Ulm, dass Volkskirche ja auch Kirche im Volk bedeuten kann.

    Sie ist mir darum sympathisch, weil sie sich bescheidet und gut zum „Weniger ist mehr“ der strategischen Planung von vor zwei Jahren passt.

    Natürlich sind wir an jeden und jede Einzelne gewiesen, aber erreichen, das sehen – wir wieder in dieser Studie deutlich – erreichen können wir nicht jede und jeden.

    Da kommt die KMU VI gerade zur rechten Zeit: Sie erinnert uns: Wir brauchen dringend Kriterien für unser Handeln, die es uns auch ermöglichen, Posterioritäten zu benennen.

    Wenn wir das schaffen, bekommen wir es hin, von Volkskirche zu sprechen, ohne uns selbst zu überfordern, sondern es tatsächlich auch mal gut sein zu lassen.

    Wir haben Schätze, mit denen wir schaffen und umgehen. Daran erinnert uns die KMU VI.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

     

    Anja FaißtBild: Gottfried Stoppel

    Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen, gehalten von Anja Faißt

    Liebe Frau/Herr Präsident/in, liebe Synode,

    vielen Dank an Dr. Edgar Wunder und Dr. Fabian Peters für den ausführlichen Bericht über die sechste Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung.

    Stellen Sie sich vor, es ist Frühjahr und die Kindergartenanmeldung steht bevor. Familie V. hat einen Kindergartenplatz für ihre Tochter in einer evangelischen KiTa bekommen. Die Anmeldung wird im Kindergarten abgegeben und landet im geschäftsführenden Pfarramt. In der gleichen Woche beschließt der Vater, dass es eigentlich jetzt reicht, wenn er der Kirche mit der KiTa- Gebühr Geld gibt und tritt aus der Kirche aus, um Kirchensteuer zu sparen.

    Diese kleine Geschichte beruht auf einem wahren Ereignis, das mir ein Pfarrer im Gespräch berichtete. Was können wir diesem Vater sagen und wie begegnen wir ihm?

    KMU 6 zeigt uns diese Realität. In den Medien lesen wir:

    Ende der 2020er sind die Konfessionslosen in der Mehrheit. Die Kirche verliert an Bedeutung in der Gesellschaft. Die Kirche hat ein Image-Problem und ein Großteil der Kirchenmitglieder erwarten grundlegende Veränderungen. Ziemlich ernüchternd.

    Wenn wir die Erkenntnisse der KMU 6 genauer anschauen, dann gilt es erstmal, diese anzunehmen. Die KMU 6 zeigt uns sehr klar, dass Kirchenbindung, aber auch Religiosität gesellschaftlich zurückgehen. Darüber hinaus ist jedoch festzustellen, dass die soziale Reichweite der Kirche nach wie vor hoch ist. Hier verliert die Kirche nicht an Bedeutung. Das Vertrauen in die sozial-diakonischen Institutionen der beiden großen Kirchen, Caritas und Diakonie, ist hoch. Die KMU 5 hatte angenommen, dass der Schwerpunkt der religiösen Sozialisation in der Familie liegt. Schön ist, dass dieser Blickwinkel in der KMU 6 erweitert wird und auch kirchlichen Angeboten hohe Bedeutung für die religiöse Sozialisation zurechnet. 

    Aber was machen wir jetzt? Wie wollen wir als Evangelische Landeskirche in Württemberg mit diesen Ergebnissen umgehen?

    80 % der befragten Evangelischen geben laut KMU 6 an, dass sich die Kirche grundlegend verändern muss, damit sie eine Zukunft hat.

    Als Kirche für Morgen haben wir dazu konkrete Vorstellungen:

    Jetzt ist die Zeit, neue Formen von Kirche konsequent umzusetzen!

    Wir leben in einer diversen Gesellschaft.Kirche für Morgen setzt sich für vielfältige Formen von Kirche ein. Dazu sollten wir uns von dem Gedanken verabschieden, dass wir nur eine neue Normalform finden müssen. Wir stehen für kirchliche Start-Ups mit Fehlerfreundlichkeit in der breiten Fläche. Diese können auch auf Zeit gestaltbar und veränderbar sein. Wir wollen, dass hier nicht auf Versorgung, sondern auf Beteiligung gesetzt wird. 77 % der befragten Evangelischen wünschen sich, dass Ehrenamtliche mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten sollen. Wir fordern, dass die Synode und der Oberkirchenrat gemeinsam als Kirchenleitung Gestaltungsräume für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende öffnen. Wie gewinnen wir ehrenamtlich Mitarbeitende und wecken in ihnen die Lust zur Gestaltung? Wie können hauptamtlich Mitarbeitende gestalten und nicht nur verwalten?

    Jetzt ist die Zeit, Kirche konsequent vernetzt zu denken!

    Als Vernetzungsort für religiöse Sozialisation geht von der Familie oft die Initiative aus. KMU 6 zeigt uns, dass die Familie als Ort der religiösen Sozialisation nicht isoliert gedacht werden darf. Familienorientierte kirchliche Arbeit muss die Arbeit in kirchlichen KiTas, im Religionsunterricht, in der verbandliche Kinder- und Jugendarbeit und im Rahmen der Konfirmation miteinander vernetzt denken und nicht als einzelne voneinander unabhängige Angebote.

    In der KMU 6 geben 70 % an, dass sich Kirche in größeren regionalen Kontexten organisieren muss. Wir als Kirche für Morgen setzen uns für eine postparochiale Kirche ein. Abzuwägen wäre unser Meinung nach außerdem eine Fusion mit der badischen Landeskirche.

    Jetzt ist die Zeit, Kirche konsequent sozialdiakonisch zu denken!

    Als Bleibegrund Nummer 1 wird von den Befragten angegeben, dass Kirche etwas für Arme, Kranke und Bedürftige tut. Die sozialdiakonischen Motive der Kirche werden wahrgenommen. Kirche und Diakonie wird jedoch nicht als eins wahrgenommen. Wie können wir die soziale Dimension mit der religiösen Dimension der Kommunikation des Evangeliums wieder neu verbinden? Wie können wir Menschen neu bewusst machen, wieso wir sozialdiakonisch handeln und sie von unserer Glaubenshoffnung anstecken?

    Die Erkenntnisse der KMU 6 zeigen uns auf, dass wir Kirche gestalten müssen. Wie die Gestaltung aussehen kann, habe ich dargelegt. Ich erlebe leider jedoch immer wieder, dass Gestaltungsprozesse bewusst blockiert werden. Diese Feststellung mache ich sowohl im Gespräch mit kirchlich Mitarbeitenden als auch in unserer synodalen Arbeit. Das macht mich traurig und frustriert mich zunehmend.

    Wo geht es mit unserer Kirche hin? Ich schwanke zwischen Hoffnung und Frustration. Gerade überwiegt die Frustration.

    Aussprache

    Marion Blessing (Holzgerlingen) legte den Schwerpunkt darauf, dass Religionsunterricht und Konfirmation laut der KMU nachhaltige und prägende Spuren hinterlassen. Die entscheidende Frage sei nun, wie Menschen gewonnen werden könnten, die gerne – auch über alternative Zugänge – Religionsunterricht geben, beispielsweise Mitarbeitende aus der Kinder- und Jugendarbeit. Konfirmationsunterricht sollte häufiger in Tandem mit Haupt- und Ehrenamtlichen erteilt werden und die Kinder- und Jugendarbeit weiter Beziehungsräume zum Erleben der christlichen Hoffnungsbotschaft sein. Dazu brauche Kirche Strukturen, die bewegliche, agile und fluide Formate unterstützen. „Wir müssen in Reli, Konfi und Kinder- und Jugendarbeit investieren und wir brauchen jugendgerechte Sprache und Religiosität.“

    Christoph Lehmann (Wuppertal) merkte kritisch an, dass neben der KMU zunächst zu fragen sei, was die gegenwärtige Situation geistlich für Kirche bedeute. Er merkte an, dass es an einem geistlichen Umgang für das derzeitige Verlustgefühl in der Kirche fehle. „Es fehlt in unseren Gremien die Klage um die harten Fakten. Die werden geistlich nicht aufgefangen. Dem sollte Raum gegeben werden. Wenn wir unseren Frust an Gott geben würden, würde dieser weniger in Gremien widerspiegeln“, so Lehmann. „Lasst uns diesen Rückbau und die Situation geistlich begleiten und auch dem Schmerz darüber Ausdruck verleihen. Wenn wir das getan haben: Lasst uns hoffnungsvoll die KMU-Studie diskutieren und dann von der Klage zum Lob übergehen.“

    Britta Gall (Pfalzgrafenweiler) sagte, dass die KMU zeige, dass die Kirche nach wie vor eine große Rolle in der Gesellschaft spiele und eine große soziale Reichweite haben. „Wir haben eine Verantwortung für die Hoffnung und wir haben nicht das Recht, diese aufzugeben“, so Gall. „Wir teilen den Frust an der KMU, aber wir haben Hoffnung im Sinn von Kirche, wie Jesus sie gelebt hat: als Gemeinschaft von Glaubenden, Teilenden, Helfenden, Liebenden, Tröstenden und Ermutigenden. Es wäre schön, wir würden unsere Reichweite nutzen und diese Hoffnung in die Gesellschaft tragen. Trotz KMU –oder gerade wegen der Ergebnisse der KMU.“

    Rainer Köpf (Backnang) sieht in der KMU die Gefahr der Instrumentalisierung als Marktbefragung, die rein nach den Wünschen der Menschen frage. „Gottes unbegrenzte Souveränität lässt sich nicht messbar machen“, so seine Entgegnung. „Mit Jesus bekommen wir nicht, den, den wir wollen, sondern den, den wir brauchen.“ Die Offenbarung sei nicht die KMU, sondern das eine Wort Gottes.

    Dr. Gabriele Schöll zeigte sich schockiert über die Ergebnisse der KMU und über die nachlassende Kirchenbindung und Religiosität. Dennoch sollte man sich nicht entmutigen lassen, denn „Jesus erwarte keine Erfolge, sondern Liebe und Treue zu ihm, zu den Menschen und in der Sendung in die Welt.“ Kirche sollte nicht nur anstreben, bedeutsam zu sein. „Wir sollten das Augenmerk nicht darauflegen, wie uns Menschen beurteilen, sondern wie uns Gott beurteilen wird.“

    Angelika Klingel (Heimsheim) sieht in der KMU eine Zustandsanalyse und eine ernstzunehmende Untersuchung, nach der sie die Ziele in der Landeskirche ausrichten wolle. Die Welt und der Alltag drehe sich schneller als vor 10 Jahren. Ansprüche und Erwartungen seien exponentiell gestiegen. Christliche Spiritualität werde noch nur vom „inner circle“ gesucht. Die KMU zeige aber, dass das Vertrauen in die Diakonie sehr hoch sei. Kirche sei für die Menschen also wichtig, weil sie etwas für Arme, Kranke und Bedürftige tue und sich für Gerechtigkeit, Solidarität und Frieden – für die Zukunft der Menschen – einsetze. Es braucht daher eine Stärkung des Diakonats, von Hauptamtlichen und von multiprofessionellen Teams. „Die Zukunft der Kirche wird eine diakonische sein“, so Klingel

    Ralf Walter (Herbrechtingen) erzählte, es gebe Untersuchungen, dass erfolgreiche Unternehmen ein ganz klares Bild des „Warum“ ihrer Tätigkeit haben, das sie auch kommunizieren können. Das ließe sich auf vieles anwenden, auch auf die Kirche. Kirche müsse klären, warum sie relevant sei für die Menschen.
    Siegfried Jahn (Schrozberg) sagte, ihn springe in den Ergebnissen der KMU VI die große Bedeutung der Konfirmation für die religiöse Prägung an. Er regte an, sich intensiver mit Konfi3 zu befassen und dafür mehr Menschen zu gewinnen, dies sei ein gutes Modell, das in der Familienarbeit und in der Ganztagsbetreuung ein guter Baustein sein. Auch den Konfirmationsunterricht müsse man genau anschauen. Es sei nicht garantiert, dass Landesregierung und Schulen dauerhaft den Mittwochnachmittag freihalten. Es sei nötig, den Konfirmationsunterricht zu reformieren und auf die Höhe der Zeit zu bringen. Jahn fragte nach, ob es zusätzlich zur KMU VI auch Daten speziell für Württemberg gebe und ob sich aus der Zusammenschau der Familienstudie, der KMU VI und der kommenden Jugendstudie nicht weitere Erkenntnisse gewinnen ließen.

    Christoph Hillebrand (Dettingen am Albuch) sagte, auch ihm gehe es um die geistliche Frage des Warum. Es gehe um die Rettung der Menschen als Horizont des kirchlichen Handelns.
    Hans-Ulrich Probst (Tübingen) betonte, die KMU VI zeige, einer der wichtigsten Faktoren, um Menschen vom Austritt abzuhalten, sei die Bereitschaft der Kirche, sich öffentlich und sichtbar bei den Menschen zu entschuldigen, die in der Kirche Leid erfahren haben. Als zweiten Aspekt fragte Probst, wie man die Menschen erreichen könne, die wegen der Kirchensteuer austräten, obgleich sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens gar keine Kirchensteuer zahlen.

    Oberkirchenrätin Carmen Rivuzumwami erinnerte daran, man müsse Religionsunterricht immer für vier Kirchen denken, denn es gebe in Baden-Württemberg das gute Modell des konfessionsverbindenden Religionsunterrichts. Sie erinnerte auch an die Anregung von Dr. Michael Blume, über religionsverbindenden Religionsunterricht nachzudenken. Dies müsse gut übergreifend gemeinsam überlegt werden.

    Johannes Söhner (Herrenberg) sagte, dass Kirche bunt sei und dass dies gelebt werden solle.
    Christiane Mörk (Brackenheim) lobte die überkonfessionelle Befragung und dass auch nicht-konfessionell gebundene Menschen befragt wurden. Auch zeige die Untersuchung, dass die Kirche einen großen Beitrag für die Zivilgesellschaft und für die Stärkung der Demokratie habe. Positiv seien weiterhin die Beweggründe für den Gottesdienstbesuch, bei denen Musik eine große Rolle spiele. Mörk sehe daher vor allem Chancen in einer guten Ausbildung in der Kirchenmusik, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Kirchenchor. „Lasst uns freudige Vielfalt und Gemeinschaft leben.“ Menschen an Grenzsituationen des Lebens zu begleiten, sei essenziell.

    Prof. Dr. Jürgen Kampmann sagte, die KMU zeige Problem auf, dass viele Menschen nicht das glaubten, was „wir als Christen bekennen“. Was man tun könne, sei, die Glaubensinhalte darzustellen und „wie wir von diesen getragen werden“.
    Jonas Elias (Ludwigsburg) merkte an, dass Internationalen Gemeinden in der KMU nicht befragt worden seien. Aufgrund der vielen hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund wäre es wichtig gewesen, die Christinnen und Christen der Internationalen Gemeinden miteinzubeziehen, da diese auch von den Veränderungen betroffen seien und Lösungen beitragen könnten.

    Dr. Edgar Wunder bedankte sich für den regen Austausch zur KMU. Es sei richtig, dass es verschiedene Schlussfolgerungen aus der Studie gebe. Wichtig für ihn sei, dass die KMU 6 sowohl positive und als auch weniger erfreuliche Nachrichten beinhalte. Christinnen und Christen seien „Optimisten“, und auch das sei im Umgang mit den Daten wichtig. Die Kirche hätte in ihrer Geschichte immer wieder vor neuen Herausforderungen gestanden. Heute hätten wir aber vielfältige Handlungsmöglichkeiten. Entscheiden sei, weder ohnmächtig noch allmächtig zu agieren. Er glaube beispielsweise nicht daran, dass sich gesellschaftliche Groß-Trends durch bestimmte Maßnahmen umkehrbar machen ließen. Weiter kündigte er Nachfolgeuntersuchungen aufgrund der vorliegenden Daten der KMU für 2024 an.

    TOP 30 - VI. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD (Bericht Dr. Edgar Wunder und Dr. Fabian Peters) - Power-Point-Präsentation (Beilage 72)
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    01.12.2023

    TOP 30 - VI. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD (Bericht Dr. Edgar Wunder und Dr. Fabian Peters) - Power-Point-Präsentation (Beilage 72)

    TOP 30 - VI. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD - Factsheet KMU-VI
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    28.11.2023

    TOP 30 - VI. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD - Factsheet KMU-VI

    Hellger KopeffBild: Gottfried Stoppel

    Protestantische Vielfalt in Europa

    Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, berichtete von der 4. Begegnungstagung der Synodalen der Mitgliedskirchen der Gemeinschaft Evangelischen Kirchen in Europa (GEKE) aus Anlass des 50jährigen Bestehens der Leuenberger Konkordie und einer Tagung des Evangelische Bundes zum gleichen Thema. Koepff erzählte von der ermutigenden Vielfalt der europäischen Mitgliedskirchen.

    Die Leuenberger Konkordie

    Koepff erklärte zunächst die Bedeutung der Leuenberger Konkordie. 1973 hätten in der Leuenberger Konkordie die europäischen evangelischen Kirchen (lutherische, reformierte, unierte, Waldenser und Böhmische Brüder) einen Ausweg aus den theologischen Unvereinbarkeiten gefunden, die über Jahrhunderte die Abendmahlsgemeinschaft und die gegenseitige Anerkennung des ordinierten Amtes verhindert hatten. Man habe ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums festgestellt und so Kirchengemeinschaft erklären und verwirklichen können.

    Vielfalt der Lage der Kirchen

    Sehr bereichernd sei das Erlebnis der großen Vielfalt der evangelischen Kirchen in Europa gewesen vom laizistischen Frankreich über die Tschechische Republik, wo die Böhmischen Brüder 2043 komplett auf eigenen finanziellen Beinen stehen müssen, und Dänemark, wo die Kirche vom Staat finanziert werde und das Parlament das oberste Leitungsgremium der Kirche sei, bis Rumänien, wo die Orthodoxie heimliche Staatskirche sei.

    Koepff erzählte von seinen Eindrücken: „Wir sangen, beteten zusammen, diskutierten über die Schrift, feierten gemeinsam Abendmahl, ganz bewusst nach Leuenberg. Wir teilten unsere Themen und staunten, wie unterschiedlich die Grundstimmung als kirchlich Verantwortliche war. Wir erlebten Aufbruchstimmung in Gemeinden, die wachsen, weil sie sich glaubwürdig und hochengagiert im Sozialraum einbringen (Ungarn). Wir wurden konfrontiert mit den Fragen, ob ich mich ändern und anpassen muss, wenn ich in der Kirche mitmachen will, oder ob ich so sein darf, wie ich bin. Wir hörten die Ermutigung: Erlauben wir der Schrift und dem Heiligen Geist, dass sie uns durcheinanderbringen. Scheuen wir uns nicht, Mut zum Dilettantismus zu haben (England).“

    Vielfalt als Herausforderung

    Diversität müsse aber auch erlitten werden. Die theologischen und politischen Überzeugungen hätten teils weit auseinander gelegen: „Die GEKE selbst erfuhr die schmerzliche Seite der Vielfalt etwa durch den Austritt der lettischen Kirche wegen der Position anderer Kirchen zu Homosexualität und Frauenordination.“ Die GEKE versuche, dem Spagat der Diversität mit einem „Protestantischen Korridor“ Gestalt zu geben, in dem die Überzeugungen schriftgemäß und wirklichkeitsgemäß sein müssen. Das sei so ausgedrückt worden: „Kirche hat keine Grenze, sie hat eine Mitte. Wenn sie fest auf die Mitte bezogen ist, kann sie mit ihren Grenzen gelassen umgehen.“

    Koepff betonte, im europäischen evangelischen Austausch könne man „Gelassenheit und Neugier in den anstehenden Veränderungsprozessen“ lernen.

    TOP 31 - Bericht von der 4. Begegnungstagung der Synodalen der Mitgliedskirchen der GEKE (Bericht des TA - Vorsitzender Hellger Koepff)
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    28.11.2023

    TOP 31 - Bericht von der 4. Begegnungstagung der Synodalen der Mitgliedskirchen der GEKE (Bericht des TA - Vorsitzender Hellger Koepff)

    Yasna CrüsemannBild: Gottfried Stoppel

    Bericht: 13. Vollversammlung Lutherischer Weltbund (LWB)

    Die Vollversammlung in Krakau erinnerte in Begegnungen, Gottesdiensten und Resolutionen an die Berufung zur Einheit in einer zersplitterten Welt. Bericht der Synodalen Yasna Crüsemann, Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung, und der Synodalen Susanne Jäckle-Weckert, Mitglied im Deutschen Nationalkomitee des LWB.

    Die Vorversammlungen für Frauen, Jugend und Männer hätten Schwerpunkthemen wie Geschlechterbasierte Gewalt, Frauenrechte und Ordination sowie nachhaltige Gemeinden, Generationengerechtigkeit und neue Männlichkeitskonzepte eingebracht. Aus Württemberg seien fünf Delegierte (unter 358 Delegierten aus 99 Mitgliedskirchen) bei der Vollversammlung (etwa 1000 tägliche Besucher aus 100 Ländern) anwesend gewesen. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl habe die Versammlung ebenfalls besucht. Als besondere Programmpunkte nannten Crüsemann und Jäckle-Weckert unter anderem die Key Note des tschechischen Priesters Tomás Halik, den Besuch im Museum und Memorial Auschwitz-Birkenau sowie die Ansprache des Holocaust-Überlebenden Marian Turski.

    Botschaft, Resolutionen und Wahlen

    Die Vollversammlung schloss unter anderem mit folgenden Resolutionen als Impulse und Aufträge:

    • Statement zum Angriffskrieg gegen die Ukraine
    • Rechte indigener Völker stärken
    • Klimagerechtigkeit voranbringen
    • Geschlechtergerechtigkeit, Programme gegen geschlechterbasierte Gewalt
    • inklusive Kirche, Zugang für Menschen mit Behinderungen

    Neuer Präsident des LWB ist Bischof Henrik Stubkjaer aus Dänemark. Die württembergische Vikarin Charlotte Horn wurde neu in den Rat des LWB gewählt.

    TOP 32 - Bericht über die Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes (LWB) (Bericht Yasna Crüsemann und Susanne Jäckle-Weckert)
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    30.11.2023

    TOP 32 - Bericht über die Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes (LWB) (Bericht Yasna Crüsemann und Susanne Jäckle-Weckert)

    Charlotte HornBild: Gottfried Stoppel

    Damit junge Menschen eine Stimme bekommen

    Charlotte Horn, Vikarin in Bad Saulgau, ist als Jugenddelegierte im Rat des Lutherischen Weltbundes (LWB). In ihrem Grußwort vor der Synode warb sie dafür, junge Menschen intensiv in die Gestaltung der Zukunft der Kirche einzubeziehen.

    Charlotte Horn berichtete von der diesjährigen Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Krakau, diese habe „Horizonte geöffnet, für viele kirchliche Realitäten“. In den Diskussionen über die Inhalte der Jugendbotschaft habe sie erlebt, dass zum Beispiel der interreligöse Dialog etwa in Indonesien nicht nur „nice to have“ sei, sondern ein Herzensanliegen. Delegierte aus Afrika wünschten sich eher die Unterstützung bei Bildung und wirtschaftlicher Selbständigkeit. Klimagerechtigkeit werde ebenso von vielen gefordert wie verständliche theologische Sprache.

    Horn betonte, die Jugend sei im Rat des Lutherischen Weltbund gut vertreten. Die württembergische Landeskirche hingegen müsse bei der Beteiligung junger Menschen an Entscheidungsprozessen nacharbeiten, da sie nicht gut aufgestellt sei. Es gebe „junge Menschen da draußen, die Lust auf Engagement und Arbeit in der Kirche haben, auch in Zukunft“. Horn bat die Landessynode, sich dafür einzusetzen, dass „diese jungen Menschen auch eine Stimme bekommen, wenn es um die Zukunft unserer Kirche geht. Wir sind da, wir leben aus der frohen Botschaft des Evangeliums, wir haben Ideen – wo können wir sie einbringen? Wer schätzt sie, wer nimmt sie in ein Programm auf?“

    Grußwort Charlotte Horn
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    04.12.2023

    Grußwort Charlotte Horn

    Ansprechpartner

    Württembergische Evangelische Landessynode

    Geschäftsstelle

    Rotebühlplatz 10
    70173 Stuttgart

    Tel.
    0711 2149 166
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      • beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode
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        03.12.2020

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      • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2020
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      • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2020
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        10.07.2020

      • beraten und beschlossen - Porträts Präsidium und Ausschussvorsitzende der 16. Landessynode
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        20.07.2020

      • Protokoll der Sitzung vom 15.02.2020
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        01.07.2020