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Am Puls der Zeit

Kirchenpflegerverband in Württemberg feiert sein 50-jähriges Bestehen

Eigentlich ist alles ganz einfach: "Unsere Aufgabe war immer und ist es bis heute, Einkünfte und Vermögen der Kirche zu verwalten", sagt Bernd Kemmner, der Vorsitzende der württembergischen Kirchenpflegervereinigung. Weil es dann eben doch nicht so einfach ist, wurde vor 50 Jahren die Vereinigung Evangelischer Kirchenpfleger und Kirchenpflegerinnen in Württemberg als Verein gegründet. Am Freitag, 19. Mai, feiert sie in Stuttgart mit Landesbischof Frank Otfried July ihr Jubiläum.

Seit 1887 werden die Finanzmanager der Kirchengemeinden als Kirchenpfleger bezeichnet.Berchtesgaden - Fotolia.com

An der Wiege der Vereinigung stand die Einführung der Verbundrechnung in der kirchlichen Buchhaltung, ohne dass es dafür eine Schulung gegeben hätte. Herbert Hermann, Gründungs- und Ehrenmitglied, erinnert sich: "Mit der Einführung des neuen Rechungswesens wurde alles Bisherige außer Kraft gesetzt. Und als Höhepunkt der neuen Ordnung wurde auf die außer Kraft gesetzten Bestimmungen verwiesen". Die betroffenen Kirchenpfleger reagierten: Sie gründeten ihren Verband, der fortan unter anderem für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sorgte.

Mittlerweile steht das dritte neue Buchführungssystem vor der Tür. Wie auch staatliche Behörden dies bereits tun, will die Evangelische Landeskirche in Württemberg ab 2020 flächendeckend von der bisherigen kameralistischen Buchführung auf die Doppik umstellen.

"Damit werden sich auch die Kirchenpflege-Strukturen ändern und letztlich auch die Berufsgruppe der Kirchenpfleger", ist Vorstand Bernd Kemmner überzeugt. Bisher gibt es unter den rund 1.000 Verbandsmitgliedern noch sehr viele, die nebenberuflich mit einem wöchentlichen Zeitbudget von vier bis sechs Stunden und dem Schreibtisch in einer Ecke des eigenen Wohnzimmers die Finanzen ihrer Kirchengemeinde managen. "Die Buchhaltungs- und Verwaltungsarbeit wird sich künftig professionalisieren und zentralisieren", sagt Kemmner.

Gleichzeitig bekommen die Kirchenpfleger oder - inzwischen viel häufiger - die Kirchenpflegerin immer mehr Aufgaben. Die Gemeinde-Verwaltungsexperten zählen nicht nur nach dem Gottesdienst das Opfergeld, stellen nicht nur Spendenbescheinigungen aus, rechnen Mieten ab, stellen den Finanzplan fürs Ferienwaldheim auf, überwachen den Energieverbrauch und Handwerkereinsätze. "Es kommt ständig Neues dazu, etwa die Überwachung der Arbeitssicherheit und - ganz aktuell - der Datenschutz", berichtet Kemmner.

Auch wenn die nebenberuflichen Kirchenpfleger in kleineren Gemeinden von zentralen Verwaltungsstellen in ihren Aufgaben unterstützt werden: es wird künftig nicht leicht sein, engagierte Personen für dieses Amt zu finden. Die Vereinigung hilft Kirchengemeinden bei der Suche, wo dies nötig ist. "Es ist ein Vertrauensamt", weiß Kemmner. Kirchenpfleger sind kraft Amtes auch Mitglied im Kirchengemeinderat, wie die Pfarrerinnen und Pfarrer auch.

"Unser Beruf, gleich ob im Haupt- oder Nebenamt, fordert Einiges", erklärt Bernd Kemmner. Da sei einmal die Vielfalt der Aufgaben, der man sich stellen muss. "Daran muss man Spaß haben, sonst belastet es", sagt er. Dann gibt es da noch die Gremiensitzungen und Fortbildungen auch abends und an Wochenenden. Und schließlich ist als Punkt drei die Bezahlung: "Ordentlich, aber nicht so gut wie ein vergleichbarer Arbeitsplatz in der Industrie", sagt Kemmner. Man muss schon Kirchenpfleger sein wollen, um dieses Dreieck in Balance zu halten.

Dafür stehen die Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger von heute in einer biblischen Tradition. Professor Hermann Ehmer, der ehemalige Chef des Landeskirchlichen Archivs, verweist auf die "Almosenpfleger", die schon in der Apostelgeschichte genannt sind. Im Mittelalter wurden sie dann "Heiligenpfleger" genannt. Der Besitz der Kirche wurde verstanden als Eigentum des Heiligen, dem die jeweilige Kirche geweiht war, erläutert Ehmer in seinem Beitrag zur Jubiläumsschrift.

Im Württemberg nach der Reformation hießen die Kirchenpfleger dann Kastenpfleger, oft auch Stiftungspfleger. Und spätestens ab 1887 werden die Finanzmanager der Kirchengemeinden als Kirchenpfleger bezeichnet.

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