| Landeskirche

150 Jahre Landessynode

Festakt am 17. Februar im Livestream

Am 18. Februar 1869 konstituierte sich die erste Landesssynode in Württemberg. Am Sonntag, den 17. Februar 2019, feiert die Synode in Stuttgart ihr 150-jähriges Bestehen mit einem Gottesdienst. Folgen Sie dem anschließenden Festakt ab ca. 18 Uhr in unserem Livestream.

Synodaltagung im Stuttgarter HospitalhofEMH/Gottfried Stoppel

Um 16 Uhr findet in der Stuttgarter Stiftskirche ein Gottesdienst mit Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July statt. Ab 18 Uhr beginnt der Festakt im Stuttgarter Hospitalhof. Nach der Begrüßung durch Synodalpräsidentin Inge Schneider werden Kultusministerin Susanne Eisenmann sowie die Präses der EKD-Synode, Bundesministerin a. D. Irmgard Schwaetzer, Grußworte sprechen. Im Anschluss hält Prof. Dr. Hartmut Rosa einen Vortrag zum Thema „Die Bedeutung der Kirche für die Gesellschaft heute“.

Gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Sie kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Wahl des Landesbischofs auch die kirchliche Gesetzgebung. Sie beschließt beispielsweise den landeskirchlichen Haushaltsplan und regelt die Verwendung der Kirchensteuergelder. Die Landessynode wird alle sechs Jahre direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Damit ist die württembergische Landeskirche die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, die nach dem Prinzip der Urwahl ihre Mitglieder in die Synode wählt. Die nächste Kirchenwahl findet am 1. Dezember 2019 statt.

Laien und Theologen als Mitglieder

Derzeit hat das Gremium 98 Mitglieder. Davon sind 60 Laien und 30 Theologen gewählt. Die übrigen Mitglieder werden aufgrund ihrer Expertise, etwa als Juristen, zugewählt. Ein Mitglied stellt die Evangelisch-Theologische Fakultät der Universität Tübingen. Die Synodalen vertreten knapp zwei Millionen Christen in rund 1.300 Kirchengemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Die Legislaturperiode dauert sechs Jahre.


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