Direkt gewählt von der Basis
Das Parlament der Landeskirche
Die Landessynode wird direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Sie ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Ihre Aufgaben ähneln denen von politischen Parlamenten.Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der die Mitglieder der Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden (Urwahl). Die Synodalen werden in Wahlkreisen für sechs Jahre gewählt. Eine
Liste aller Synodaler der 14. Landessynode finden Sie hier. Tagungstermine der Landessynode 2010/2011
Sommertagung 10: 15. bis 17. Juli 2010
Herbsttagung 10: 22.-25. November 2010
Frühjahrstagung 11: 17. bis 19. März 2011
Sommertagung 11: 30. Juni bis 2. Juli 2011
Herbsttagung 11: 22. bis 24. November 2011
Die Sommertagung 2010 findet in Freudenstadt, die Herbsttagung 2010 im Gästehaus Schönblick bei Schwäbisch Gmünd statt. Die Frühjahrs- und Sommertagung 2011 werden im Congress Centrum Heidenheim veranstaltet. Für die Herbsttagung 2011 ist noch kein Tagungsort festgelegt.
Die Landessynode kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Alles, was die Kirche betrifft, kann in der Landessynode erörtert werden.
Ihre Hauptaufgaben sind:
- die kirchliche Gesetzgebung
- der Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt und die Kirchensteuer
- das Recht, Anträge, Wünsche und Beschwerden an den Landesbischof und den Oberkirchenrat zu richten und Auskünfte von ihm zu erbitten (Anfragen)
- den Landesbischof zu wählen
Kontakt und Infos zur Landessynode erhalten Sie über
das
Synodalbüro oder
per E-Mail an
kontakt@elk-wue.de
Das Rechnungsprüfungsamt
Das Verwaltungsgericht der Landeskirche
Der Innovationsfonds der Landeskirche
Der württembergische Landesbischof
Download
Handbuch für Kirchengemeinderäte: aus Kapitel 3: Strukturen der Kirche - Landessynode [ PDF, 17 KB] - korrigierte Fassung





