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Direkt gewählt von der Basis


Gesetzgebende Versammlung der Landeskirche

Die Landessynode wird direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Sie ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Ihre Aufgaben ähneln denen von politischen Parlamenten.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der die Mitglieder der Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden (Urwahl). Die Synodalen werden in Wahlkreisen für sechs Jahre gewählt. Eine Liste aller Synodaler der 14. Landessynode finden Sie hier.


Tagungstermine der Landessynode bis 2014

Herbsttagung 2012: 26. bis 29. November in Schwäbisch Gmünd
Frühjahrstagung 2013: 14. bis 16. März in Biberach
Sommertagung 2013: 4. bis 6. Juli in Bad Mergentheim
Herbsttagung 2013: 21. bis 24. Oktober in Schwäbisch Gmünd
Konstituierende Sitzung 2014: 22. Februar in Stuttgart
Sommertagung 2014: 3. bis 5. Juli in Stuttgart
Herbsttagung 2014: 24. bis 27. November in Stuttgart


Die Landessynode kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Alles, was die Kirche betrifft, kann in der Landessynode erörtert werden.

Ihre Hauptaufgaben sind:


Kontakt und Infos zur Landessynode über:
das Synodalbüro oder per E-Mail an kontakt@dont-want-spam.elk-wue.de


Downloads
beraten & beschlossen 1/2013 [PDF, 1, 12 MB]

Handbuch für Kirchengemeinderäte: Landessynode [PDF, 17 KB] 

Bericht der Landessynode aus dem Jahresbericht 2010 [PDF, 112 KB]

(Wieder)Eintritt in die Kirche
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