Direkt gewählt von der Basis
Gesetzgebende Versammlung der Landeskirche
Die Landessynode wird direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Sie ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Ihre Aufgaben ähneln denen von politischen Parlamenten.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der die Mitglieder der Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden (Urwahl). Die Synodalen werden in Wahlkreisen für sechs Jahre gewählt. Eine Liste aller Synodaler der 14. Landessynode finden Sie hier.
Tagungstermine der Landessynode bis 2014
Herbsttagung 2012: 26. bis 29. November in Schwäbisch Gmünd
Frühjahrstagung 2013: 14. bis 16. März in Biberach
Sommertagung 2013: 4. bis 6. Juli in Bad Mergentheim
Herbsttagung 2013: 21. bis 24. Oktober in Schwäbisch Gmünd
Konstituierende Sitzung 2014: 22. Februar in Stuttgart
Sommertagung 2014: 3. bis 5. Juli in Stuttgart
Herbsttagung 2014: 24. bis 27. November in Stuttgart
Die Landessynode kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Alles, was die Kirche betrifft, kann in der Landessynode erörtert werden.
Ihre Hauptaufgaben sind:
- die kirchliche Gesetzgebung
- der Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt und die Kirchensteuer
- das Recht, Anträge, Wünsche und Beschwerden an den Landesbischof und den Oberkirchenrat zu richten und Auskünfte von ihm zu erbitten (Anfragen)
- den Landesbischof zu wählen
Kontakt und Infos zur Landessynode über:
das Synodalbüro oder per E-Mail an kontakt@elk-wue.de





