Direkt gewählt von der Basis
Gesetzgebende Versammlung der Landeskirche
Die Landessynode wird direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Sie ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Ihre Aufgaben ähneln denen von politischen Parlamenten.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der die Mitglieder der Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden (Urwahl). Die Synodalen werden in Wahlkreisen für sechs Jahre gewählt. Eine Liste aller Synodaler der 14. Landessynode finden Sie hier.
Tagungstermine der Landessynode bis 2013
Frühjahrstagung 2012: 8. bis 10. März
Sommertagung 2012: 5. bis 7. Juli
Herbsttagung 2012: 27. bis 29. November
Frühjahrstagung 2013: 14. bis 16. März
Sommertagung 2013: 4. bis 6. Juli
Herbsttagung 2013: 21. bis 24. Oktober
Die Frühjahrs- und Herbsttagung 2012 finden auf dem Schönblick bei Schwäbisch Gmünd statt, die Sommertagung 2012 in Balingen, die Frühjahrstagung 2013 in Biberach, die Sommertagung 2013 in Bad Mergentheim und die Herbsttagung 2013 in Schwäbisch Gmünd.
Die Landessynode kommt in der Regel dreimal pro Jahr zur Sitzung zusammen. Alles, was die Kirche betrifft, kann in der Landessynode erörtert werden.
Ihre Hauptaufgaben sind:
- die kirchliche Gesetzgebung
- der Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt und die Kirchensteuer
- das Recht, Anträge, Wünsche und Beschwerden an den Landesbischof und den Oberkirchenrat zu richten und Auskünfte von ihm zu erbitten (Anfragen)
- den Landesbischof zu wählen
Kontakt und Infos zur Landessynode über:
das Synodalbüro oder per E-Mail an kontakt@elk-wue.de





