Kirchenwahl 2025

Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt

Links ein Wahlzettel mit der Aufschrift: Kirchenwahl 2025 am ersten Advent, mittig ein Text 30.11.2025: Evangelische Kirchenwahl – Das braucht deine Stimme und rechts zwei Hände, die ein Herz bilden und mittig auf dem gebildeten Herzen das Logo der Evangelische Landeskirche in Württemberg
Die Kirchenwahl in Württemberg
Was ist die Kirchenwahl?

Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderätinnen und -räte sowie für eine neue Landessynode abzugeben. 

Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. 

Die Wahlunterlagen für die Kirchenwahl 2025 werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 23. November 2025 zugestellt. Darin sind auch die Briefwahlunterlagen enthalten, sodass Sie Ihre Stimme bequem per Briefwahl abgeben können .

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Alle Infos zur Kirchenwahl auf www.kirchenwahl.de

Die Wahl in die Kirchengemeinderäte

Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen für die Kirchengemeinde. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:

  • bei der örtlichen Gottesdienstordnung
  • beim Opferplan
  • in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
  • beim Bau- und der Erhaltung der Gebäude
  • im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
  • bei Festen der Gemeinde
  • für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde
  • bei Veranstaltungen für alle Altersstufen
  • als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
  • bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind.

Je nach Größe der Kirchengemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern möglichst unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen. Die Kirchengemeinderätinnen und -räte werden bei der Kirchenwahl am 30. November für sechs Jahre gewählt.

Alle Infos zur Kirchenwahl auf www.kirchenwahl.de

Die Wahl der Landessynode

Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und bildet gemeinsam mit dem Oberkirchenrat und dem Landesbischof die Kirchenleitung. Die Synode entscheidet über kirchliche Gesetze, entscheidet über die Vergabe der Kirchensteuergelder und plant die Verteilung der Pfarrstellen. Außerdem wählen die Mitglieder der Landessynode – Synodale genannt – den Landesbischof.

Der aktuellen Landessynode gehören derzeit 91 Mitglieder an, darunter 30 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 60 Laiinnen und Laien, die direkt von den Gemeindemitgliedern in einer Urwahl – einmalig für die Evangelischen Kirchen in Deutschland – gewählt werden. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt, das nächste Mal am 1. Advent 2025.

Drei Mal im Jahr treffen sich die Synodalen zu gemeinsamen Sitzungen. Weil die Treffen für die vielfältigen Aufgaben nicht reichen, gibt es verschiedene Gremien und Ausschüsse, die das ganze Jahr über arbeiten, zum Beispiel den Theologischen Ausschuss, den Ausschuss für Diakonie oder den für Mission, Ökumene und Entwicklung. In der Landessynode gibt es, ähnlich den politischen Parteien in den Parlamenten, aber ohne Fraktionszwang, die sogenannten Gesprächskreise: „Lebendige Gemeinde“, „Offene Kirche“, „Evangelium und Kirche“ und „Kirche für morgen“. Präsidentin der aktuellen, 16. Landessynode ist Sabine Foth.

Die erste Synode wurde übrigens 1869, also vor über 150 Jahren, einberufen, damit erhielt die Evangelische Kirche in Württemberg mehr Eigenständigkeit gegenüber Staat und König.

Alle Infos zur Kirchenwahl auf www.kirchenwahl.de

2025 neigt sich in der württembergischen Landeskirche die aktuelle Legislaturperiode dem Ende zu. Deshalb müssen Ende 2025 alle Gremien neu gewählt werden, über deren Besetzung die Kirchenmitglieder bei der sogenannten Kirchenwahl bestimmen.

Diese Wahl findet am Sonntag, 30. November 2025 gleichzeitig in allen Kirchengemeinden der Landeskirche statt.

Dabei wählen die Kirchenmitglieder ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Kirchengemeinderäte vor Ort und für die Landessynode, die gemäß der württembergischen Kirchenverfassung gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Oberkirchenrat die Landeskirche leitet.

Wahlaufruf von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Ernst-Wilhelm Gohl
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Wahlaufruf zur Kirchenwahl 2025 von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl im Volltext

Liebe Gemeindeglieder,

Sie können mitgestalten. So wie die Gärtnerin, auf deren Initiative jetzt eine Solaranlage auf dem Kirchendach läuft. Oder der Lehrer, der in seiner Gemeinde die Vesperkirche ins Leben gerufen hat. Oder die Bankkauffrau, die im Gottesdienstteam mitwirkt. Was sie in ihrer Verschiedenheit eint: Sie haben Freude daran, das Leben ihrer Gemeinde mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. 

Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg:
Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode – das Parlament der Landeskirche – werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit! 

Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessynode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode.   

Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchengemeinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Verantwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein – unsere Kirche lebt von der Vielfalt. 

Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie.
Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben einzusetzen!   

Herzlichen Dank und Gottes Segen!

Ihr
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Erklärvideos zur Kirchenwahl 2025

Was ist die Kirchenwahl?
Was ist der Kirchengemeinderat?
Was ist eine Synode?

Ehrenamt: Junge Menschen im Kirchengemeinderat

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Mehr Informationen rund um die Kirchenwahl 2025 gibt's hier:

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