Unabhängige Prüfung und Beratung

Das Rechnungsprüfamt der Ev. Landeskirche in Württemberg

Das Rechnungsprüfamt versteht sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages als Dienstleister für alle kirchlichen Körperschaften und ihrer Einrichtungen. Es prüft die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung innerhalb der Landeskirche.

Das Rechnungsprüfamt (RPA) prüft die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung 

  • der Landeskirche und ihrer rechtlich unselbstständigen Einrichtungen, Sondervermögen und Wirtschaftsbetriebe im Auftrag der Landessynode,
  • der Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und der kirchlichen Verbände einschließlich ihrer rechtlich unselbstständigen Einrichtungen, Sondervermögen und Wirtschaftsbetriebe,
  • vieler rechtlich selbstständiger kirchlicher Werke, Einrichtungen und Stiftungen

Neben der Rechnungsprüfung werden Organisationsprüfungen durchgeführt, die sich auf Fragen der Organisation, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit erstrecken. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist das Rechnungsprüfamt unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihm dürfen keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.