Sommertagung 2022 der Landessynode

Synode tagt in Präsenz

Bild: Gottfried Stoppel

Am 8. und 9. Juli versammelte sich die Württembergische Evangelische Landessynode zu Ihrer Sommertagung im Stuttgarter Hospitalhof. Die 91 Landessynodalen tagten in Präsenz, auch Gäste und Zuhörer waren im Hospitalhof willkommen.

Auf der Tagesordnung standen neben der Mittelfristigen Finanzplanung unter anderem die Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern, der Bericht der kirchlichen Beauftragten für Chancengleichheit, ein Beschluss zur Frage des digital vermittelten Abendmahls sowie Fragen rund um die Modernisierung der kirchlichen Verwaltung.

Zudem gab Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July einen Rückblick auf seine Amtszeit und wurde von der Synode verabschiedet.

Tagesordnung, Dokumente und Berichte

Auf dieser Seite finden Sie die Tagesordnung sowie alle zugehörigen Dokumente, Berichte, Fotos und Beschlüsse.


Video: Fragen und Antworten zur Landessynode Juli 2022

Synodalpräsidentin Sabine Foth erklärt Entscheidungen und Diskussionen

Ukraine-Krieg, digital vermitteltes Abendmahl, Abschied von Landesbischof July, Gleichstellung in der Landeskirche, ÖRK-Hauptversammlung, Doppelhaushalt - Sabine Foth, Präsidentin der Landessynode, erklärt im Video einige Themen, die bei der Sommertagung der Synode diskutiert und entschieden worden sind.

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Die Tagesordnung der beiden Sitzungstage:

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Gottesdienst

Reinhold Schuttkowski stellte seine Predigt im Auftaktgottesdienst der Tagung unter das Motto „Jesus hat offene Türen“, angelehnt an die Jahreslosung aus Johannes 6,37: „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen.“. Er wies auf die „Sprengkraft hinter dieser Einladung“ hin. Jesu offene Türen seien nicht harmlos, denn er wende „sich vor allem nach unten“. Jesus „ergreift Partei für alle, die weder vor Gott noch vor den Menschen irgendeine Leistung vorweisen können und provoziert so die Frommen, die sich plötzlich zurückgestuft fühlen.“ Er finde „nicht die Sünde toll, aber er ist ein Freund der Sünder. Er sieht nicht über das Böse weg, aber er möchte zu dem Menschen vordringen, der Böses tut.“ Ihm komme es „auf die Umkehr an. Metanoeite – das meint nicht einfach nur auf die Knie fallen und Buße tun – nein, das zielt ins Zentrum des Menschen – wir sollen umdenken, in eine andere Richtung denken und handeln als bisher.“ Auch die Landeskirche habe viele offene Türen. Schuttkowski verwies etwa auf die Arbeit der Diakonie und der Evangelischen Gesellschaft und auf die Arbeit mit und für Geflüchtete in den Gemeinden. 

 


Grußworte zum Auftakt der Tagung hielten:

  • Karl Kreß, Stellvertretender Präsident der Badischen Landessynode
  • Oberkirchenrat Dr. Marc Witzenbacher, Leitung Koordinierungsbüro Vollversammlung ÖRK 2022
  • Das Grußwort von Bischof Martin Abrahams, Moravian Church in South Africa, musste aus technischen Gründen entfallen.

Synodalpräsidentin Sabine Foth verpflichtet die neuen Synodalen Dr. Thomas Gerold und Christoph Hillebrand.Bild: Gottfried Stoppel

Verpflichtung 

Ernst-Wilhelm Gohl hat nach seiner Wahl zum neuen Landesbischof sein Mandat niedergelegt. Nicole Kaisner hat ebenfalls ihr Mandat niedergelegt. 

Christoph Hillebrand (Dettingen) gehört zum Gesprächskreis Lebendige Gemeinde und übernimmt das Mandat von Ernst-Wilhelm Gohl.  

Dr. Thomas Gerold (Bitz) gehört ebenfalls zum Gesprächskreis Lebendige Gemeinde und  übernimmt das Mandat von Nicole Kaisner.

Thomas Gerold und Christoph Hillebrand wurden von der Landessynode verpflichtet.  

Der Ältestenrat brachte einen Wahlvorschlag ein, der die Mitgliedschaft von Synodalen in den folgenden Ausschüssen und Gremien betraf. 

Präsidentin Sabine Foth stellte am 1. Sitzungstag fest, dass die Synode mit einer offenen Wahl einverstanden ist, mit Ausnahme der Wahl in den Landeskirchenausschuss.  

Die Wahlen finden am 2. Sitzungstag unter TOP 2 statt.  

Die Vorschläge lauten im Einzelnen: 

Landeskirchenausschuss:  

Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.  

Philip Jägle (Ravensburg) wird in geheimer Wahl in den Ausschuss gewählt.   

Geschäftsführender Ausschuss:  

Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.  

Amrei Steinfort (Hechingen) wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.

Nicole Kaisner scheidet als stellv. Mitglied aus.  

Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) wird als stellv. Mitglied gewählt. Er nimmt die persönliche Stellvertretung für Amrei Steinfort wahr.  Die Synode stimmt einstimmig zu.

Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) scheidet aus.  

Prof. Dr. Thomas Hörnig (Ludwigsburg) wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.

Ältestenrat:  

Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.  

Amrei Steinfort wird in den Ältestenrat gewählt. Die Synode stimmt mit Mehrheit zu.

Dr. Hans-Ulrich Probst scheidet aus.  

Prof. Dr. Thomas Hörnig wird in den Ältestenrat gewählt. Die Synode stimmt mit Mehrheit zu.

Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte:  

Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.  

Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim)  wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.

Theologischer Ausschuss:  

Ernst-Wilhelm Gohl scheidet aus.  

Dr. Thomas Gerold wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt mit großer Mehrheit zu. 

Dr. André Bohnet (Stuttgart) wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.

Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung:  

Christoph Hillebrand wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu. 

Ausschuss für Diakonie:  

Nicole Kaisner scheidet aus.

Rechtsausschuss:  

Dr. André Bohnet scheidet aus.  

Renate Schweikle wird in den Ausschuss gewählt. Die Synode stimmt einstimmig zu.  

Stiftungsrat der Stiftung „Kirche und Kunst“:  

Simon Blümcke (Ravensburg) scheidet aus.  

Renate Schweikle wird in den Ausschuss gewählt.  Die Synode stimmt einstimmig zu.

TOP 02 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Ausschüsse und weiteren Gremien - Wahlvorschlag des Ältestenrates
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01.07.2022

TOP 02 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Ausschüsse und weiteren Gremien - Wahlvorschlag des Ältestenrates

TOP 02 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 33) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch
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23.11.2022

TOP 02 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 33) - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch

TOP 02 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 33) - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Christoph Müller
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24.11.2022

TOP 02 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 33) - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Christoph Müller

TOP 02 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 36)
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26.04.2023

TOP 02 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchenverfassungsgesetzes und anderer Regelungen (Beilage 36)

Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses.Bild: Gottfried Stoppel

Der Vorsitzende des Rechtsauschusses, Christoph Müller, stellte das in 1. Lesung zur Aussprache und Beschluss vorliegende Kirchliche Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung vor . Er bat um Zustimmung der Synode und wies darauf hin, dass eine 2/3 Mehrheit für die Verabschiedung notwendig sei. 

Er erinnerte an die Ausgangssituation der Überlegungen zu Beginn der Coronapandemie 2020. Der mit der Pandemie einhergehende „positive Digitalisierungsschub“ hatte schnell zu digital übertragenen Gottesdienst-Mitschnitten wie auch Zoom-Gottesdiensten geführt. Besonders  für die anstehenden Kar- und Ostertage stellte sich die Frage, ob das Sakrament des Abendmahls digital gefeiert werden könne.

Müller berichtete vom Gang der Beratungen  zum Digitalen Abendmahl im Theologischen Ausschuss, dem Studientag der Synode 2021, den Entwurf der Abendmahlsordnung (in der Zuständigkeit des Rechtsausschusses) und der Gottesdienstordnung –(in der Zuständigkeit des Theologischen Ausschusses). Der Rechtsausschuss  hatte die Neuerung vorgesehen, ein Abendmahl „in Notlagen“ durchführen zu können. Nach einer intensiven Diskussion im Theologischen Ausschuss über eine von allen Mitgliedern getragene Stellungnahme, wurde der Entwurf gemäß dieser Stellungnahme des Theologischen Ausschusses in Teilen abgeändert. 

Artikel 1 Änderung der Abendmahlsordnung:  Die Abendmahlsordnung vom 10. März 1995 (Abs. 56 S. 381), die durch Kirchliches Gesetz vom 8. April 2000 (Abl. 59 S. 75) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 

Dem §4 (der Abendmahlsordnung) wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Die Feier des Abendmahls geschieht in der Regel bei gleichzeitiger Anwesenheit des Leiters und der Teilnehmer der Abendmahlsfeier in einem Raum. Ausnahmsweise kann die Feier des Abendmahls ohne gleichzeitige Anwesenheit des Leiters und aller oder einzelner Teilnehmer der Abendmahlsfeier in einem Raum anhand der vom Oberkirchenrat hierzu festgelegten Gottesdienstordnung erfolgen, wenn der Leiter der Abendmahlsfeier durch zeitgleiche, wechselseitige Kommunikation ermöglichende Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel mit allen Teilnehmern verbunden ist. Eine Aufzeichnung der Feier ist unzulässig.“

Damit, so Müller, sei eine Regelvermutung für das Abendmahl in Präsenz vor Ort verbunden. Die digitale Form des Abendmahls werde „ausnahmsweise zugelassen – immer nach dem Entwurf der Gottesdienstordnung. Auch eine hybride Form sei möglich. Das Anliegen des Theologischen Ausschusses, zu konkretisieren, dass eine Aufzeichnung der Feier zur weiteren liturgischen Verwendung ausgeschlossen, jedoch für Schulungszwecke o.a. ermöglicht werden solle, wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.

Müller erläuterte, im zweiten Teil der Änderungen sei das Anliegen des Antrages 17/21 Änderung des Abendmahls aufgenommen.

Dem §6 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Wird das Abendmahl bei unmittelbarer Lebensgefahr oder in einer vom Oberkirchenrat festgestellten Notlage begehrt und ist ein nach den Absätzen 1 bis 3 oder nach §2 Absatz 5 Einführungsordnung Ermächtigter nicht zu erreichen, so kann jeder erwachsene Christ die Abendmahlsfeier leiten. Dieses Abendmahl ist baldmöglichst dem zuständigen Pfarrer mitzuteilen.“

Damit, so Müller, sei für das Abendmahl wie die Taufe eine Notlagenregelung aufgenommen. Dies kenne auch die Kirchenordnung der EKiR, Art. 74. Die vom Theologischen Ausschuss vorgeschlagene und übernommene Ergänzung „einer vom Oberkirchenrat festgestellten Notlage“ meint die Lebensgefahr oder weitere Ausnahmesituationen.

Eine dritte Änderung, so Müller,  betrifft die Ergänzung eines Paragrafen nach 7: 

Nach §7 wird folgender §8 eingefügt: „Geschlechtergerechte Sprache, Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Kirchlichen Gesetz sind unabhängig vom Geschlecht der Bezeichneten.“ Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1): Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 1 tritt am 1. Oktober 2024 außer Kraft. 

Nach Ablauf der gesetzten Frist , so Müller, werde „die Form des digitalen Abendmahls  evaluiert,  nicht das "Ob". Der vom Theologischen Ausschuss vorgeschlagenen Befristung auf drei Jahre hätte nicht entsprochen werden können, da  die Evaluation noch in dieser Periode der Landessynode schwerer wiege als der Zeitgewinn von einem Jahr. Es gab auch verfassungsrechtliche Bedenken.

Aussprache

Alle Rednerinnen und Redner dankten dem Theologischen Ausschuss und dem Rechtsausschuss für die intensive Beschäftigung mit der Fragestellung,  ebenso erging der Dank an Frau Dr. Evelina Volkmann, Herrn Dr. Michael Frisch und Herrn Dr. Jan Peter Grevel.

Ein Teil der Aussprache wurde von der Frage der Zulässigkeit von Aufzeichnungen bestimmt. Thomas Stuhrmann  und Tobi Wörner reichten den Änderungsantrag 40/22 ein.  In §4, Abs. 5 sei der letzte Satz, "Eine Aufzeichnung der Feier ist unzulässig " zu streichen. Zur Begründung nannte Stuhrmann  die seit langem übliche Praxis, Gemeindegliedern eine Aufzeichnung eines Gottesdienstes zukommen zu lassen, sei es als Kassette, DVD, USB-Stick o.ä. Dies zu untersagen bedeute, Gemeindeglieder zu brüskieren und einen seelsorglichen Verlust in der Gemeinde. Der Datenschutz sei durch die bisher geltenden Datenschutzrichtlinien gewährleistet. 

Tobi Wörner unterstützte den Antrag und verwies auf folgendes Szenario, wenn der Synodengottesdienst einen Abendmahlstext zum Thema habe und ein Abendmahl gefeiert würde, müsste der Livestream unterbrochen werden.  

Nachdem Hellger Köpff klargestellt hatte, dass die bisherige Aufzeichnung von Gottesdiensten nicht berührt sei und die Unzulässigkeit der Aufzeichnung nur eine interaktive, zeitgleiche Kommunion beträfe, bat Thomas Stuhrmann darum, diese Unterscheidung explizit ins Gesetz aufzunehmen. 

Dr. Michael Frisch erläuterte, dass die Aufzeichnungen insbesondere dem Datenschutzgesetz der EKD unterliege; er verwies insbesondere auf die §6, 7 und 53. Er betonte, dass per Erlass des OKRs Aufnahmen einzelner Personen bei Amtshandlungen unzulässig seien. 

Siegfried Jahn brachte den Änderungsantrag 41/22 ein: Eine Aufzeichnung etwa auf YouTube solle nach zwei Tagen gelöscht werden. Dieser wurde mit 37 Nein-Stimmen, 33 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen abgelehnt.

Strittig war in der Aussprache, inwieweit der Antrag 17/21 zu einem Abendmahl in Notlagen durch nichtordinierte Personen wirklich in die Gesetzesfassung aufgenommen worden sei. So betonte u.a. Marion Blessing, dass es wichtig sei, dass Personen ohne theologische Ausbildung ein Abendmahl in Notzeiten erteilen könnten, und zwar ohne Absprachen und in Freiheit. Dieser Aspekt des Antrags sei nicht umgesetzt  worden. Matthias Böhler beklagte in der vorliegenden Fassung eine Überregulierung, mit der sich die Kirche lächerlich mache.  

Gegenüber dem Vorwurf einer Engführung betonten andere Stimmen, in der vorliegenden Gesetzesfassung sei es ausdrücklich möglich,  dass der OKR auch andere Notsituationen als die Lebensgefahr definieren könne, beispielsweise eine große Krisenlage wie die Coronapandemie.

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel setzte auch für die Leitung eines Hausabendmahl eine ordinierte Person voraus.

Kontrovers  positionierten sich die Rednerinnen und Redner in der Aussprache bei der Frage, in wie weit es angemessen sei, das Pfarramt informieren zu müssen. Matthias Hanßmann argumentierte, dies sei bei einer Taufe einsichtig, aber nicht beim Abendmahl. Heckel wies hier auf das Amtsverständnis aus  der Confessio Augustana (CA VII) hin, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer das Amt der öffentlichen Verkündigung und der Sakramentenverwaltung innehätten. Deshalb sei es sinnvoll, Pfarrerinnen und Pfarrer über die Abendmahlsfeiern zu informieren.  

Diskutiert wurde auch die Begrifflichkeit. Mehrere Rednerinnen und Redner wiesen darauf hin, dass die Situationen eines Notabendmahls und einer Nottaufe nicht vergleichbar seien. 

Der Theologische Ausschuss hatte bereits vereinbart, die Diskussion zu dieser Frage fortzusetzen. Christiane Mörk wies  darauf hin, dass das Verständnis für die lange Diskussion um das digitale Abendmahl "sich in Grenzen halte."

Landesbischof July erinnerte, dass die Digitalisierungsprozesse in der Gesellschaft "neue digitale Wirklichkeiten" schaffen. Matthias Eisenhart sieht im Digitalen Abendmahl eine Chance für  Jugendliche.  

Auch an die theologische Aspekte der Frage des digitalen Abendmahls knüpften einige  Beiträge in der Aussprache an. Dr. Andres Bohnet betonte, das Abendmahl sei ein Sakrament. Die lutherische Kirche gehe von der Realpräsenz Christi im Abendmahl aus. Ähnlich abwegig sei es, über eine digitale Taufe nachzudenken. Die Sakramente gehörten in eine kohlenstoffliche Welt. Er erinnerte an die Aussage von einer "unmittelbar leiblichen Präsenz", die Dr. Schneller beim Studientag getroffen habe. Ebenso sei Kontinuität zum Ursprungsgeschehen zu  halten, was digital unmöglich sei. Dem hielt Hellger Koepff entgegen, es gehe "um die eine Wirklichkeit, die unterschiedlich wahrgenommen wird."

Prof. Kampmann erinnerte an die Empfehlung Martin Luthers in seiner Schrift "Von der Winkelmesse"  (1533). Die Gemeinde solle die Einsetzungsworte mitsprechen, um wirklich ein Verständnis des Geschehens zu haben und es präsentisch zu erleben. Ebenso verwies Kampmann darauf, dass eine Entscheidung für das Digitale Abendmahl Schwierigkeiten in der Ökumene auslösen könne.  

Thomas Gerold führte dazu aus, dass die Kirchen in der Ämterfrage  - nämlich inwieweit das Amt die Person verändere - sowieso weit auseinanderlägen. Landesbischof July erinnerte an die von EKD und Landeskirche unterschriebenen Papiere. Diese Bekundungen sollten nun durch die Aussagen zum Digitalen Abendmahl nicht einfach "abgeräumt" werden. 

Aufgrund der Tatsache, dass das Abendmahl ein Sakrament ist, betonte Heckel, sei es wichtig gewesen, grundsätzliche Fragen zu klären und gründlich zu beraten. Das Abendmahl sei eine Gabe Christi, die zugesprochen wird und führe zur Koinonia (Gemeinschaft), also zu Gleichzeitigkeit und Verbundenheit (Konjunktivität). Das müsse auch beim digitalen Abendmahl gewährleistet sein. 

Landesbischof July wies abschließend darauf hin, dass Kirchengesetze stets bekenntnisgemäß sein müssten. Dies sei bei diesem Gesetz der Fall.

Der Antrag 40/22 erhielt große Zustimmung. Damit wurde der vorliegende Gesetzestext in erster Lesung beschlossen, unter Streichung des letzten Satzes in §4, Absatz 5. 

Der Antrag 40/22 erhielt am Samstag in zweiter Lesung große Zustimmung. Damit wurde der vorliegende Gesetzestext beschlossen, unter Streichung des letzten Satzes in §4, Absatz 5. 

TOP 03 - Beilage 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung
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16.03.2023

TOP 03 - Beilage 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung

TOP 03 - Beilage 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller
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16.03.2023

TOP 03 - Beilage 29 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung - Bericht des Rechtsausschusses - Vorsitzender Müller

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung Beilage 29 Änderungsantrag Nr. 40/22
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08.07.2022

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung Beilage 29 Änderungsantrag Nr. 40/22

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung Beilage_29 Änderungsantrag Nr. 42/22
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08.07.2022

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung Beilage_29 Änderungsantrag Nr. 42/22

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08.07.2022

TOP 03 - Kirchliches Gesetz zur Änderung der Abendmahlsordnung Beilage 29 Änderungsantrag Nr. 42/22

Yasna Crüsemann, Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung.Bild: Gottfried Stoppel

Mit Antrag 28/22 hat die Landessynode den Oberkirchenrat gebeten, für 2022 und 2023 im Haushalt jeweils 1,5 Mio. Euro für die Bekämpfung von Fluchtursachen sowie die Hilfe für Geflüchtete einzuplanen. Bei Bedarf sollen die Mittel auch in das darauffolgende Haushaltsjahr übertragen werden können.  

Die Dringlichkeit der Bekämpfung der Ursachen von Flucht und der Hilfe für Geflüchtete, etwa in Griechenland, Italien, dem Nahen Osten oder weiteren Ländern habe in den vergangenen Monaten stark zugenommen und werde weiter zunehmen, heißt es im Antrag. Es solle Arbeit unterstützt werden, die Menschen Perspektiven schaffe, für sie selbst und ihre Familien in ihrem Land.

Yasna Crüsemann, Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung, erklärte in ihrem Bericht, dabei handele es sich inhaltlich eigentlich nicht um einen neuen Antrag sondern um den Antrag 39/21, den die Synode schon 2021 beraten und beschlossen habe, der aber bislang vom Oberkirchenrat nicht umgesetzt und in den Haushaltsplan aufgenommen worden sei. 

Zwar sei die mediale Aufmerksamkeit derzeit ganz auf die Ukraine fokussiert, aber es gebe „nach wie vor die Brandherde an den Grenzen Europas und in anderen Ländern“. Die Vereinten Nationen etwa hätten im Mai dieses Jahres erstmals mehr als 100 Mio. Menschen gemeldet, die auf der Flucht vor Konflikten, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung seien. Die Coronakrise habe die wirtschaftliche Lage in vielen Ländern und Kirchen verschärft. Und wegen des  Ukraine-Kriegs und fehlender Getreidelieferungen drohe eine der schlimmsten Hungerkatastrophen in Ostafrika.  

Immer mehr Gelder aus der EU würden in die gewaltsame Abwehr von Flüchtlingen investiert. Dabei hätten Partnerkirchen und -organisationen Ideen, wie man diese Mittel sehr viel sinnvoller in Perspektiven für Geflüchtete wie etwa in Ausbildungen investieren könnte. Crüsemann sagte: „Es steht uns als württembergische Landeskirche gut an, wenn wir mit unseren (begrenzten) Möglichkeiten beispielhaft solche Alternativen unterstützen.“ Und weiter sagte Crüsemann: „Gerade jetzt, wo wir uns als Kirche vornehmlich mit unseren eigenen Strukturen, Finanzen, also uns selbst befassen, ist dieser Antrag auch ein wichtiges und deutliches Signal nach außen: Wir übernehmen als württembergische Landeskirche weiterhin verlässlich und solidarisch Verantwortung für unsere Geschwister in der weltweiten Ökumene. Priorität hat bei uns: wir sind für diejenigen da, die uns brauchen und unterzugehen drohen.“

Aussprache 

Zu Beginn der Aussprache stellte der Synodale Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) im Namen des Finanzausschusses den Antrag 39/22, den vorliegenden Antrag 28/22 dahingehend zu ändern, dass die beantragten 3 Mio. Euro nicht auf 2022 und 2023 verteilt sondern als Gesamtsumme für den Haushalt 2023 eingeplant werden sollen. Dadurch werde vermieden, dass für die 2022er Summe zur Herbstsynode ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss. In der Aussprache sprachen sich einige Synodale wie etwa Renate Simpfendörfer (Eislingen) und Hannelore Jessen (Neuenstadt) dafür aus, beim ursprünglichen Antrag zu bleiben und die erste Tranche schnellstmöglich verfügbar zu machen. Manche wiesen darauf hin, ein Nachtragshaushalt sei nichts Ungewöhnliches. Andere Synodale wie Kai Münzing (Dettingen an der Erms) und Anselm Kreh (Hermaringen) plädierten dafür, die gesamte Summe im Haushalt 2023 einzuplanen. Dann stünden sie sofort im Januar 2023 in voller Höhe zur Verfügung. Der zeitliche Unterschied betrage nur wenige Wochen. Die Synodale Heidi Hafner (Sindelfingen) forderte die Information ein, ob die 3 Millionen on top kämen oder 2023 auf die 8 Mio. Euro für Maßnahmenanträge angerechnet werde. Oberkirchenrat Ulrich Heckel antwortet darauf, 1 Mio. Euro würden aus Rücklagen genommen, die ursprünglich für die Autobahnkirche Sindelfingen gedacht gewesen seien. 2 Mio. Euro würden aus den 8 Mio. Euro genommen. Stefan Werner (Direktor im Oberkirchenrat) ergänzte, die Priorisierung im Rahmen der 8 Mio. Euro hätte ganz genauso stattgefunden, wenn die Mittel wie ursprünglich geplant schon 2022 im Haushalt eingeplant worden seien. 

In der Abstimmung nahm die Synode den Antrag 39/22 an, die 3 Mio. Euro im Haushalt 2023 einzuplanen. 

TOP 18 - Antrag Nr. 28-22 - Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern - Finanzielle Unterstützung
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30.06.2022

TOP 18 - Antrag Nr. 28-22 - Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern - Finanzielle Unterstützung

TOP 18 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern - Finanzielle Unterstützung. Bericht des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung
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07.07.2022

TOP 18 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern - Finanzielle Unterstützung. Bericht des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

TOP 18 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern - Finanzielle Unterstützung Antrag Nr. 39/22 3 Mio. EUR Fluechtlingspaket
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08.07.2022

TOP 18 - Fluchtursachenbekämpfung in Herkunftsländern - Finanzielle Unterstützung Antrag Nr. 39/22 3 Mio. EUR Fluechtlingspaket

Die Synode bei der Abstimmung über die Einführung des Doppelhaushaltes für die Landeskirche.Bild: Gottfried Stoppel

Die Präsidentin der Landessynode und Vorsitzende des Ältestenrates, Sabine Foth, berichtete stellvertretend für den Ältestenrat über die Beratungen zum Antrag Nr. 05/22 "Umstellung auf einen Doppelhaushalt" ab 2023/2024. Der Antrag war bei der Frühjahrssynode 2022 eingebracht und an den Ältestenrat unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen worden.  

In ihrem Bericht beleuchtete die Präsidentin die Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts aus Sicht des Ältestenrats: Grundsätzlich würden Vorteile in der Einführung eines Doppelhaushalts gesehen, da die Mitarbeitenden des Dezernat 7 des Evangelischen Oberkirchenrats von der jährlichen Haushaltsaufstellung "entlastet" würden. 

Von Nachteil sei, dass die Stellen, die den Haushalt aufstellen würden, sich derzeit noch in der "Einarbeitungsphase" befänden und auf sie eine zusätzliche Belastung zukommen würde. In § 21 der Haushaltsordnung sei außerdem geregelt, dass ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse, wenn ein "erheblicher" Fehlbetrag entstehe - "nach oben wie unten", so die Präsidentin. Diese Regelung warf im Ältestenrat der Synode Fragen auf. Auch die unklare wirtschaftliche Lage, ausgelöst durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg in der Ukraine, löste Bedenken aus. Weitere Nachteile eines Doppelhaushalts aus Sicht des Ältestenrats beträfen die Möglichkeiten der Landessynode, innerhalb der beschlossenen Jahre Einfluss zu nehmen; und die möglichen Auswirkungen auf die in einem zweijährigen Rhythmus beschlossenen Verteilbeträge an die Gemeinde.  

Der Ältestenrat hat mit zwei Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und drei Enthaltungen gegen den Antrag gestimmt. Die Präsidentin betonte, dass zahlreiche Personen den Antrag befürworteten, jedoch nicht zum jetzigen Zeitpunkt. 

Aus der Synode erfolgte der Antrag für eine Aussprache. Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, befürwortete einen Doppelhaushalt. "Bürokratieabbau" sei dringend notwendig. Auch wenn im ersten Jahr des Doppelhaushalts der Mehraufwand im Oberkirchenrat zehn Prozent betragen würde, würde der Minderaufwand im Jahr darauf 90 Prozent betragen. Das Kollegium habe bereits vorgeschlagen, dass die Synode immer in der Sommersynode über einen Nachtragshaushalt entscheiden könne, so Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup. Soll der Doppelhaushalt bereits jetzt oder später kommen? Kai Münzing (Dettingen an der Erms) lehnte diesen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die Gemeinden müssten an den Entwicklungen partizipieren, sagte Peter Reif (Stuttgart). Deshalb forderte er, die Landeskirche solle mit der Einführung bis zu einem späteren Zeitpunkt warten. "Wir können es wagen, einen Doppelhaushalt einzuführen", sagte hingegen Annette Sawade (Schwäbisch Hall). Michael Schneider (Heilbronn) forderte, wichtig sei es, dass die Synode selbst entscheide und keine Entscheidung für einen Doppelhaushalt vom Oberkirchenrat vorgelegt bekomme. 

Die Synode stimmte anschließend über die Einführung eines Doppelhaushalts ab 2023/2024 ab. Der Antrag wurde mit 40 Ja-Stimmen angenommen. 32 Personen stimmten dagegen, sechs Personen enthielten sich. 

TOP 04 - Umstellung auf einen Doppelhaushalt - Bericht des Ältestenrates - Präsidentin Foth
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06.07.2022

TOP 04 - Umstellung auf einen Doppelhaushalt - Bericht des Ältestenrates - Präsidentin Foth

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses.Bild: Gottfried Stoppel

Bericht des Oberkirchenrats

Direktor Stefan Werner berichtete von der Maßnahmenplanung. Sie finanziere zusätzliche Projekte und Aufgaben neben der regulären Haushaltsplanung. Trotz bestehender Sparvorgaben habe sich das Kollegium darauf verständigt, weiterhin eine bestimmte Summe, derzeit 8 Mio. Euro, hierfür in den Eckwerten der Mittelfristigen Finanzplanung festzulegen. Werner wies darauf hin, dass sich die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen der Landeskirche verschlechtern. Gründe hierfür seien neben Mitgliederverlust und allgemeiner wirtschaftlicher Konjunktur unter anderem auch die hohe Inflation. Daher bedürfe es bei der Finanzierung zusätzlicher Aufgaben im Rahmen der Maßnahmenplanung strikter Haushaltssdisziplin.  

In einem Exkurs ging Direktor Werner auf weitere Herausforderungen durch die Megatrends der Digitalisierung und der Transformation zur Klimaneutralität ein. Nach Vorschlag des Kollegiums sollen die dafür erforderlichen Mittel aus einem sogenannten Restrukturierungsfonds kommen.  

Aus den genannten Gründen sei der in den Eckwerten festgesetzte Rahmen von derzeit 8 Mio. Euro jährlich strikt einzuhalten. Eine konsequente Prioritätensetzung sei erforderlich. Die Maßnahmenanträge berücksichtigten in der Regel die synodalen Anliegen. Im Finanzausschuss sei festgestellt worden, dass der Großteil bedacht worden sei, jedoch mit einzelnen Ausnahmen. Zur Verbesserung des Abstimmungsverfahrens habe das Kollegium beschlossen, bereits im Rahmen des Planungsverfahrens eine aktive Beteiligung der Synode vorzusehen. Daher sollten nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel bereits im ersten Planungsschritt verplant werden.  

Das Kollegium habe zudem beschlossen, Ressourcen des Verteilbetrages für weitere Schwerpunkte in einem zweiten Schritt offenzuhalten, also über die bereits bestehende Beteiligung der Synode hinaus.  

Diesem Verfahren sollen 1 Mio. Euro oder 1/8 der Mittel (ausgehend von der aktuellen Summe von 8 Mio. Euro) unterworfen werden. Bei geänderter Verteilsumme erfolgt eine entsprechende Anpassung. Eine Liste der nicht berücksichtigten Maßnahmen soll einen Vorschlag der Landessynode zur Priorisierung ermöglichen. Anträge, die das Kollegium nicht befürworte, werden in der Liste angezeigt. 

Abschließend wies Werner darauf hin, dass das Kollegium davon ausgehe, dass der abgesprochene Finanzrahmen nicht überschritten werde.  

Dr. Martin Kastrup, Leiter des Finanzdezernats des Oberkirchenrats, erläuterte zu Beginn, dass die jährliche Maßnahmenplanung durch das Vorziehen der Eckwerte ab diesem Jahr einen anderen Charakter erhalte. Die Maßnahmenplanung gliedere sich grundsätzlich in die jährliche Haushaltsplanung ein; ihre Diskussion sei auch in der Herbstsynode möglich, in der die Maßnahmen als Teil des Haushaltsplans ohnehin beschlossen würden.  

Der aktuelle Bericht in dieser Synode solle die Haushaltsdiskussion in der Herbstsynode entlasten. In diesem Jahr sei neu, dass ein Spielraum belassen werde, für Anträge, die von der Landessynode im Gegensatz zum Oberkirchenrat priorisiert würden. In der aktuellen Sitzung könne daher die Gesamtheit der Anträge nochmals diskutiert werden. Dr. Kastrup appellierte, dass in einer kleiner werdenden Kirche auch Dinge unterlassen werden müssten.  

Für befristete Maßnahmen, die ab dem Jahr 2023 beginnen sollen, stünden wie jedes Jahr 8 Mio. Euro zur Verfügung. Die meisten dieser Anträge seien innerhalb der regulären Mittelfristplanung diskutiert worden, einige seien nachgeschoben worden und konnten aufgrund des nicht ausgeschöpften Gesamtbetrags berücksichtigt werden. In wenigen, aber großen Fällen seien unverbrauchte Maßnahmenmittel vergangener Perioden zurückgegeben worden, um andere Maßnahmen oder Maßnahmen anders zu finanzieren. Schließlich würden Maßnahmen auch aus Zuschüssen Dritter oder vorhandenen Budgetrücklagen finanziert.  

Als wichtigste Maßnahmen stellte Dr. Kastrup vor:  

  • Die Verlängerung und Erhöhung des Zuschusses an die Bahnhofsmission um 331.000 Euro.  
  • Das Projekt „Kirche entwickeln im Quartier“: 673.000 Euro.  
  • Zukunftsgutscheine an Langzeitarbeitslose: 480.000 Euro.  
  • Das Projekt „Member Journey“ (kirchliche Angebote, auf Lebenssituationen zugeschnitten): 763.000 Euro.  
  • Das Projekt des ejw zur Unterstützung kollaborativer Prozesse in „lernenden Gemeinschaften“: 338.000 Euro.  
  • Fortschreibung des Kommunikationskonzeptes des Medienhauses: 2,4 Millionen Euro.  
  • Internetauftritt kirchlicher Einrichtungen: 227.000 Euro.  
  • Flexibilisierungs- und Entlastungspaket 3: Restrukturierung, Einsparung von 6,45 Mio. Euro.  
  • Ev. Schulwerk, Transformation von ev. Schulen und Schulträgern: 2,1 Millionen Euro.  
  • Landespopkantorat: 516.000 Euro.  
  • Ev. Jugendwerk: Erprobungsräume und Förderung von Popmusikgruppen in Kirchenbezirken: 448.000 Euro.  
  • Neubauplanung, bisher nicht abgedeckte Leistungen:  710.000 Euro.  
  • Erfassung Gebäudedaten der Landeskirche: 536.000 Euro.  
  • Nachfinanzierung der Personalstellen für die Bauwesenprüfung: 125.000 Euro  

Martin Kastrup erläuterte, dass neben den Maßnahmenmitteln im engeren Sinne Maßnahmen aus weiteren einmaligen Sondermitteln finanziert würden:  

  • Darunter fielen 40 Millionen Euro für Restrukturierungsmaßnahmen, die auf den Zeitraum 2023-2030 aufzuteilen seien. Teile dieser Summe seien bereits im kommenden Haushaltsplan eingetragen, für die digitale Infrastruktur (knapp 19 Millionen) in den Kirchengemeinden, sowie für die Absicherung der Mütterkurarbeit.  
  • Außerhalb der Mittelfristplanung stehe die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes im Bereich der Gebäudesanierung (rund 83,5 Mio. Euro) an.  
  • Überplanmäßige Aufwendungen zur Unterstützung von Geflüchteten als Folge des Ukraine-Kriegs (600.000 Euro).  
  • Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern (3 Mio. Euro).  

Schließlich führte Dr. Kastrup als Thema, das in den kommenden Haushalt hineinspiele, die neuen Dauermaßnahmen an. Sie belasteten wie in jedem Jahr gleichmäßig alle Budgets oder erhöhten die Vorwegabzüge bei den Kirchengemeinden. Hier nannte er unter anderem die Aufstockung der Mittel für Telefonseelsorge.  

Hinzu kämen die Finanzierung digitaler Themen wie die Stelle des Beauftragten für digitalen Wandel, Datenschutz und IT-Sicherheit in den landeskirchlichen Dienststellen und das Notfallmanagement.  

Dr. Kastrup fasste abschließend zusammen, dass man sich auf der einen Seite beschränken müsse, auf der anderen Seite aber um Budgetaufstockungen nicht herumkomme: die Landeskirche müsse sich an ihre kleiner werdende Finanzkraft und zugleich an die steigende Komplexität der Umwelt anpassen. Die Posterioritäten-Setzung funktioniere derzeit ebenso wenig wie die Bewältigung der organisatorischen Veränderungen in der Linie; Vorschläge zu ersterer lägen zur Beschlussfassung vor, es sei die Herausforderung der Zukunft, daran weiterzuarbeiten.  

Bericht des Finanzausschusses 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses Tobias Geiger wies zunächst darauf hin, dass zwar die Kirchensteuereinnahmen in diesem Jahr mit 6,28 Prozent deutlich über dem Vorjahr lägen, aber im Vergleich zu 2019 (vor der Corona-Krise) nur minimal um 0,84 Prozent gestiegen seien. Rechne man Lohnsteigerungen und Inflation ein, sei zum Ausgleich eigentlich ein Wachstum von rund 10 Prozent statt 0,84 Prozent nötig. Trotzdem bleibe es dabei, dass neben den Dauerfinanzierungen und Verpflichtungen des Haushaltsplanes im Rahmen der Maßnahmenplanung der mittelfristigen Finanzplanung 8 Mio. Euro Spielraum für Investitionen und Innovation zur Verfügung stünden.  

Geiger stellte dann einige Themen aus den Beratungen des Haushaltsausschusses vor. Zunächst warnte Geiger davor, Maßnahmen durch Vorwegabzug aus Kirchensteuermitteln zu finanzieren, da dies die in den Gemeinden und Bezirken verfügbaren Mittel reduziere. 

Geiger wies dann auf die rund 83 Mio. Euro hin, die in Summe bis 2035 für die Umsetzung des geplanten Klimaschutzgesetzes vorgesehen seien: „Das ist ein großer finanzieller Kraftakt und zeigt, wie ernst die Evangelische Landeskirche ihre Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung nimmt.“ 

Ein Kraftakt seien auch die fast 27 Mio. Euro für die Umstellungsfinanzierung und den dauerhaften Betrieb der digitalen Infrastruktur 2030 bei Gemeinden, Bezirken und Landeskirche hin zu einheitlicher Software und elektronischem Rechnungssystem. 

Intensiv ging Geiger auf die 8 Mio. Euro für die Planung zusätzlicher Einzelmaßnahmen ein. Auf diese Summe würden 15 Maßnahmen angerechnet. Eine Auswahl stellte Tobias Geiger vor: 

Kirche entwickeln im Quartier: Nachdem der ursprüngliche Antrag 19/20 (umfassende Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen) sich als nicht finanzierbar erwiesen habe, soll nun eine Personalstelle geschaffen werden, um Kirchengemeinden und -bezirke sowie diakonische Träger zu beraten, wie Immobilien nachhaltig neu genutzt werden und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden könne. 

Zukunftsgutscheine: Ein Pilotprojekt in Heilbronn habe deutlich gemacht, dass langzeitarbeitslosen Menschen durch die Verzahnung der Angebote von diakonischen Trägern gezielt geholfen werden kann. In Heilbronn wurden Frauen mit minderjährigen Kindern gefördert, dieses Projekt soll nun in acht Regionen Württembergs auch auf andere Personengruppen ausgedehnt werden. Hierzu stellt die Landeskirche 480.000 Euro verteilt auf zwei Jahre zur Verfügung. 

Member Journey: Dieses Projekt solle gezielt junge Erwachsene kommunikativ begleiten, da in dieser Gruppe besonders viele Austritte zu verzeichnen seien.  

Fortschreibung Kommunikationskonzept Medienhaus: Mit 2,4 Mio. Euro sei dies die größte Maßnahme im Rahmen der 8 Mio. Euro. 

Synodale Million: Das Kollegium des Oberkirchenrates habe beschlossen, 1 Mio. Euro speziell für Projekte und Maßnahmen zu reservieren, die von Seiten der Landessynode gewünscht seien. Geiger sagte, die sei „ein starkes Zeichen für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Für diese Million seien bei einem Treffen zwischen Präsidium und Ausschussvorsitzenden vier Maßnahmenanträge identifiziert worden, die zuvor vom Kollegium abgelehnt bzw. abgeändert worden seien: 

  • Maßnahme „Förderung lokaler Musikteams“ (ursprünglich Antrag Nr. 15/20: Förderung lokaler Musikteams über den Landeskirchenmusikplan) 
  • Maßnahme „Förderung gemeindebildende Initiativen (ursprünglich Antrag Nr. 37/21: Konkrete Unterstützung für gemeindebildende Initiativen mit jungen Erwachsenen) 
  • Maßnahme „Perspektive entwickeln“ (Antrag Nr. 03/22: Etablierung „Perspektive entwickeln“ 
  • Maßnahme „Bauwesenprüfung Rechnungsprüfamt 

Diese Maßnahmen seien mit ihrem Volumen von 5,14 Mio. Euro fünffach überzeichnet. Deshalb schlage Nr. 26/22 vor, die Maßnahmen in aufeinander folgende Teilmaßnahmen über die kommenden fünf Jahre aufzuteilen.  

Gesprächskreisvoten

Lebendige Gemeinde

Für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde betonte Rainer Köpf die Bedeutung von Innovationskeimen in einer Zeit der Transformation. Viele Ausgaben in der mittelfristigen Finanzplanung seien grundsätzlich wichtig. Er begrüße es, dass verschiedene Rücklagen zu einem Restrukturierungsfonds zusammengefasst würden. Herzstück der Planung sei die Summe von 8 Millionen für befristete Maßnahmen. Er erwähnte besonders die Projekte „Kirche entwickeln im Quartier“, die Zukunftsgutscheine und die Member Journey, sowie die Bedeutung der "synodalen Million". Es seien die richtigen Maßnahmen in die Förderung aufgenommen worden, wie das Projekt "Perspektive entwickeln" und das Landespopkantorat. Er warf aber die Frage auf, ob die Förderung an dieser Stelle reiche.  

Offene Kirche

Die Finanzplanung sei angesichts der unsicheren Weltlage "vorläufig", sagte Eckart Schultz-Berg. Man wisse nicht, wie verschiedene Entwicklungen weitergehen würden. Gut sei es, dass die Landeskirche auf Rücklagen zurückgreifen könnte. 

Bei der Haushaltsplanung müsse es Zeit für inhaltliche Diskussionen geben. Veränderungsprozesse müssten ermöglicht werden. Insbesondere diakonische und theologische Themen dürften nicht herunterfallen, betonte Schultz-Berg. "Menschen messen uns daran und fordern von der Kirche Glaubwürdigkeit ein." Der Gesprächskreis "Offene Kirche" wünsche sich eine öffentlich sichtbare Kirche, in deren Zentrum die Menschen stünden. Auch Frieden und Gerechtigkeit seien für den Gesprächskreis wichtig. Daher befürworte der Gesprächskreis, dass Gelder für Fluchtursachenbekämpfung sicher bereitstehen. Für das zu erwartende Klimaschutzgesetz seien zwar hohe Summen eingeplant – das sei aber sehr richtig. Auch die Digitalisierung sei nötig, um eine moderne Verwaltung zu errichten. Es müsse dann aber in diesem Bereich auch eingespart werden: Die Verwaltungskosten dürften nicht über 12 Prozent hinausgehen. Kirchlich-theologische Maßnahmen hält der Gesprächskreis für zentral, etwa die Telefonseelsorge. Es müsse klar sein, dass evangelische oder ökumenische Kirche dahinterstünden. Der Gesprächskreis sprach sich für die drei eingeplanten Stellen für populare Kirchenmusik aus: "Man muss Menschen da ansprechen, wo ihnen das Herz aufgeht." Das Fazit des Gesprächskreises: Mit den eingeplanten Posten würden wichtige Innovationen ermöglicht.

Evangelium und Kirche

Für den Gesprächskreis leitete der Synodale Dr. Harry Jungbauer sein Votum damit ein, dass nicht mehr zu lange mit dem Beschluss konkreter Veränderungen gewartet werden solle, damit diese tatsächlich Veränderungen bewirken könnten. Er erklärte, dass es neben Gebäudemanagement und Klimazielen neue gesetzliche Bestimmungen brauche, etwa für Solaranlagen auf einer denkmalgeschützten Kirche. Ferner müsse die Frage beantwortet werden, ob (weitere) kirchliche Gebäude veräußert werden könnten. Ein wichtiger Beitrag für Investitionen sei für den Gesprächskreis schließlich die Fort- und Weiterbildung von Menschen, die im kirchlichen Bereich arbeiteten. 

Kirche für morgen

Stellvertretend für den Gesprächskreis "Kirche für morgen"  betonte Matthias Böhler, wie wichtig ein "Innovations- und Investitionsbudgets" für die Kirche sei. Der Betrag von acht Millionen Euro verschaffe bei der Haushaltsplanung Freiräume, um "Kirche neu zu denken" und "Veränderungsprozesse zu gestalten". Deshalb zeigt sich der Gesprächskreis froh darüber, dass dieser Betrag nicht halbiert werde. Für besonders wichtig hält der Gesprächskreis "sozial-diakonische Maßnahmen". Auch Geld zur Bekämpfung von Fluchtursachen bereitzustellen, sei notwendig. Zudem müssten Programme für Mitgliederbindung, welche die Beziehungen junger Menschen zu Personen aus der Kirche förderten, im Mittelpunkt stehen. Für hilfreicher als etwa das Projekt "Member Journey", bei dem junge Menschen mit Briefen erreicht werden sollten, hält der Gesprächskreis das Projekt "Perspektive entwickeln". Der Gesprächskreis unterstützt auch, einmalig Sondermittel zur Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, wie für Restrukturierungsmaßnahmen und Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Diese dürften nicht zu Lasten eines ohnehin schon kleinen Innovationsfonds gehen. Klimaschutz sei eine "Zukunftsinvestition".

Aussprache

Der Synodale Christoph Hillebrand betonte, dass es beim Projekt der digitalen Infrastruktur nicht darum gehe, Personal einzusparen, sondern um Qualitätssicherung. Pfarrerinnen und Pfarrer müssten entlastet, Stellen im ländlichen Raum geschaffen und erhalten werden.  

Christiane Mörk (Brackenheim) begrüßte zwar die Förderung lokaler Musikteams; die geplanten Stellen hätten aber mit einer Förderung in der Fläche nichts zu tun, dies könnte aber etwa eine Verlängerung auf 5 Jahre sein. Sie würdigte die Bemühungen des Finanzausschusses, ein Konzept zu erarbeiten, das Ergebnis sei aber für den theologischen Ausschuss nicht ausreichend. Kirchenmusik müsse ein Schwerpunkt der Landeskirche sein und bleiben.  

Thomas Gerold (Bitz) äußerte Unbehagen angesichts der massiven Einsparungen vor Ort, z.B. durch den Pfarrplan und appellierte, den Verwaltungsanteil nicht auszubauen. 

Thorsten Volz (Sulz) unterstützte die Notwendigkeit des Sparens, der große, angestoßene Projekte gegenüberstünden. Hierfür seien gute Kommunikationsstrukturen zwischen Synode und Oberkirchenrat erforderlich.  

Der Antrag 26/22 wurde mehrheitlich angenommen.  

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01.07.2022

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„In keiner Weise erfüllt“

In ihrer konstituierenden Sitzung im Jahr 2020 hatte die 16. Landessynode einen Antrag über eine Gesamtstrategie für das Themenfeld „Kirche der Zukunft – neue Aufbrüche“ in den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen (Antrag 18/20). In diesem wurde der Oberkirchenrat gebeten, eine Gesamtstrategie für das Themenfeld „Kirche der Zukunft – neue Aufbrüche“ zu entwickeln. Als Ziel formulierte der Antrag, mit neuen Formen von Kirche vor allem Distanzierte und Kirchenferne zu erreichen.  

Unzufrieden mit der Umsetzung des Antrags zeigte sich der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing (Dettingen an der Erms). Der Ausschuss sehe den Antrag als „in keiner Weise als erfüllt“ an, betonte er in seinem Fazit. Zwar erkenne man an, dass der Oberkirchenrat das Anliegen aufgenommen, die Intention des Antrags verstanden habe und es auch eine Reihe von Einzelmaßnahmen gebe, aber eine Gesamtstrategie fehle weiterhin, so Münzing. Gerade im Blick auf andere Landeskirchen seien die Bemühungen der württembergischen Landeskirche „unvernetztes Stückwerk“. Der Oberkirchenrat zeige „ein grundsätzliches Verständnis für die Notwendigkeit einer regelmäßigen Erneuerung“, aber es fehle eine Person mit „Vernetzungs- und Begeisterungsfähigkeit“, die das vorantreibt, so der Vorsitzende. 

"Willkommenskultur"

Mehrfach mahnte Münzing eine echte „Willkommenskultur“ gegenüber Aufbrüchen, Innovationen und Veränderungsprozessen in Gemeinden an. Im Ausschuss sei deutlich geworden, dass Entwicklungen und Anpassungen zur kirchlichen DNA gehören und ein „dauerhafter Prozess“ seien. Dies werde aber von vielen an der Basis und in der Kirchenleitung bestritten. Geht es aber nach dem Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, wird dieses Thema Synode und Oberkirchenrat weiterhin beschäftigen. 

Aussprache 

In der Aussprache schloss sich Dr. Markus Ehrmann (Herbertshausen) den Ausführungen von Kai Münzing zu einer Gesamtstrategie an. Diese brauche es und das sei mehr als einer Aufzählung bestimmter Einzelmaßnahmen. 

Diskutiert wurde auch über einen Antrag, der die Projekt-stelle für „Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche“ in den Blick nahm. Der Antrag des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung setzte sich für eine Verstetigung dieser Stelle ein. Für eine Verstetigung sprach sich auch Matthias Hanßmann (Horb a. N.) aus. Auch wenn die Kirche der Zukunft nicht an dieser einen Stelle hänge, brauche es eine übergeordnete Stelle, „jemand der fördert und zeigt, wie man gießt.“ Wie andere Synodale erinnerte Ralf Walter (Herbrechtingen) an den Gemeinde- und Innovationstag im Jahr 2024. Er freue sich darauf und erhoffe sich daraus Initiativen, die dann Begleitung bräuchten. Bedenken zu dem Antrag hatte unter anderen Thorsten Volz (Sulz). Es stünden noch grundsätzliche Entscheidungen zu Posterioritäten und Prioritäten an. Diesen solle man nicht vorgreifen. Zudem gab es aus dem Oberkirchrat Signale, dass eine Verfestigung der Stelle dienstrechtlich nicht möglich sei, da es sich um eine Projektstelle handle. Der Antrag wurde von den Synodalen angenommen.  

Ein weiterer Antrag des Gesprächskreises Evangelium und Kirche zu diesem Themenfeld wurde ebenfalls angenommen. In dem Antrag wurde der Oberkirchenrat gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das Anliegen der „Neuen Aufbrüche“ aufgenommen und durch eine Personalstelle begleitet werden kann.  

TOP 20 - Antrag Nr. 38-22 - Gesamtstrategie für das Themenfeld "Kirche der Zukunft - neue Aufbrüche" - Verstetigung der Projektpfarrstelle für "Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche"
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30.06.2022

TOP 20 - Antrag Nr. 38-22 - Gesamtstrategie für das Themenfeld "Kirche der Zukunft - neue Aufbrüche" - Verstetigung der Projektpfarrstelle für "Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche"

TOP 20 - Gesamtstrategie für das Themenfeld „Kirche der Zukunft – neue Aufbrüche“ - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Münzing
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06.07.2022

TOP 20 - Gesamtstrategie für das Themenfeld „Kirche der Zukunft – neue Aufbrüche“ - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Münzing

TOP 20 - Antrag Nr. 43/22 Gesamtstrategie für das Themenfeld Kirche der Zukunft - neue Aufbrüche  Projektpfarrstelle Innovation
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08.07.2022

TOP 20 - Antrag Nr. 43/22 Gesamtstrategie für das Themenfeld Kirche der Zukunft - neue Aufbrüche Projektpfarrstelle Innovation

TOP 20 - Antrag Nr. 44/22 - Gesamtstrategie für das Themenfeld Kirche der Zukunft - neue Aufbrüche
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08.07.2022

TOP 20 - Antrag Nr. 44/22 - Gesamtstrategie für das Themenfeld Kirche der Zukunft - neue Aufbrüche

Die Stellvertretende Präsidentin der Landessynode, Andrea Bleher, berichtete aus der Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses am 30. Mai 2022. Dort stellte der Leiter des Rechnungsprüfamtes (RPA), Kirchenoberverwaltungsdirektor Benjamin Kruck, den Schlussbericht der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Evangelischen Landeskirche zur Prüfung durch den Geschäftsführenden Ausschuss vor. Dieser ist wiederum dazu verpflichtet, an die Synode zu berichten.

Das RPA führte 313 Prüfungen durch, 22 davon im "engeren landeskirchlichen Bereich". Zu den Arbeitsbereichen, die geprüft worden seien, zähle der Haushalt 2019. Auch die "Integrierte Beratung", die Landeskirchenstiftung und das Pfarrseminar seien geprüft worden. Das RPA befürworte einen Doppelhaushalt, damit die Verantwortlichen in Dezernat 7 und die Budgetverantwortlichen ihren Jahresabschluss im auf das Haushaltsjahr folgenden Juni einreichen könnten.

Offene Fragen beträfen die Arbeitnehmerüberlassung, die Überlastung der Sachbearbeitung, die Rechtzeitigkeit des Jahresabschlusses, das Controlling und Ausschreibungsgrundsätze bei Vergaben über 3000 Euro.

Der Vorsitzende der Prüfergruppe des Geschäftsführenden Ausschusses habe die Entlastung des Evangelischen Oberkirchenrats empfohlen. Auch der Finanzausschuss habe dem Geschäftsführenden Ausschuss einstimmig empfohlen, den Oberkirchenrat zu entlasten, wie der Vorsitzende, Tobias Geiger, berichtet habe. 

Der Geschäftsführende Ausschuss habe einstimmig beschlossen, den Evangelischen Oberkirchenrat für seine Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2019 zu entlasten. 

TOP 06 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin Bleher
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06.07.2022

TOP 06 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin Bleher

Antrag Nr. 29/22: Arbeitsrechtliche Gleichstellung von Kolleginnen und Kollegen, die der ACK angehören – Unbefristete Anstellung von ACK-Mitgliedern in leitender Funktion: Verwiesen an den Rechtsausschuss
Antrag Nr. 30/22: Weitere Mittel für den MutmachFonds: Verwiesen an den Ausschuss für Diakonie.
Antrag Nr. 31/22: Unterstützung der „Resolution zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes“ - verwiesen an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung
Antrag Nr. 32/22: PfarrPlan 2030 – Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst: verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses
Antrag Nr. 33/22: Projekt zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sozialdiakonischer Initiativen und Werke - verwiesen an den Ausschuss für Diakonie
Antrag Nr. 34/22: Stabstelle für Wandel - verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung
Antrag Nr. 35/22: PfarrPlan 2030 und Pfarrhäuser - verwiesen an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung
Antrag Nr. 36/22: Änderung der KGO – Leitungsgremien: verwiesen an den Rechtsausschuss
Antrag Nr. 37/22: Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden - verwiesen an den Ausschuss für Diakonie

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 29-22 - Arbeitsrechtliche Gleichstellung von Kolleginnen und Kollegen, die der ACK angehören - Unbefristete Anstellung von ACK-Mitgliedern in leitender Funktion
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30.06.2022

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 29-22 - Arbeitsrechtliche Gleichstellung von Kolleginnen und Kollegen, die der ACK angehören - Unbefristete Anstellung von ACK-Mitgliedern in leitender Funktion

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 30-22 - "Weitere Mittel für den MutmachFonds"
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30.06.2022

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 30-22 - "Weitere Mittel für den MutmachFonds"

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 31-22 - Unterstützung der "Resolution zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes"
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30.06.2022

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 31-22 - Unterstützung der "Resolution zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes"

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30.06.2022

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 32-22 - PfarrPlan 2030 - Zugänge ins Pfarramt und Modernisierung Ausbildung Pfarrdienst

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30.06.2022

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30.06.2022

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30.06.2022

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 35-22 - PfarrPlan 2030 und Pfarrhäuser

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 36-22 - Änderung der KGO - Leitungsgremien
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30.06.2022

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 36-22 - Änderung der KGO - Leitungsgremien

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 37-22 - Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden
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30.06.2022

TOP 07 - Selbständige Anträge - Antrag Nr. 37-22 - Stärkung diakonischer Initiativen in Kirchengemeinden

Nr. 31/16: Zur Stellensituation der Diakone und Diakoninnen
Nr. 32/16: Zur aktuellen Bürokonzeption im Neubau des Ev. Oberkirchenrates
Nr. 33/16: Zu Überlegungen der Errichtung eines Ev. Gymnasiums in Reutlingen
Nr. 34/16: Zu Überlegungen der Neustrukturierungen der Württembergischen Landeskirche

Anfragen und Antworten des Oberkirchenrats im Wortlaut:

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 31-16 zur Stellensituation von Diakoninnen und Diakonen
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30.06.2022

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 31-16 zur Stellensituation von Diakoninnen und Diakonen

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 31-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Rivuzumwami
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06.07.2022

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 31-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Rivuzumwami

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 32-16 zur aktuellen Bürokonzeption im Neubau des Ev. Oberkirchenrates
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30.06.2022

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 32-16 zur aktuellen Bürokonzeption im Neubau des Ev. Oberkirchenrates

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 32-16 - Beantwortung - Direktor Werner
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06.07.2022

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 32-16 - Beantwortung - Direktor Werner

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 33-16 zu Überlegungen der Errichtung eines Ev. Gymnasiums in Reutlingen
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30.06.2022

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 33-16 zu Überlegungen der Errichtung eines Ev. Gymnasiums in Reutlingen

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 33-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Rivuzumwami
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06.07.2022

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 33-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Rivuzumwami

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 34-16 zu Überlegungen der Neustrukturierungen der Württembergischen Landeskirche
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30.06.2022

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 34-16 zu Überlegungen der Neustrukturierungen der Württembergischen Landeskirche

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 34-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Nothacker und Oberkirchenrat Schuler
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06.07.2022

TOP 08 - Förmliche Anfrage Nr. 34-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Nothacker und Oberkirchenrat Schuler

Dr. Michael Frisch, Rechtsdezernent des Oberkirchenrat.Bild: Mario Steinheil

Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes ein. Grund dafür sei eine geplante Änderung des Landesbesoldungsrechtes. Diese Änderung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wirke sich auf das Pfarrbesoldungsrecht aus.

Die Durchstufung in die stellenentsprechende Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer, die Pfarrstellen innehätten, die in den Pfarrbesoldungsgruppen 2 bis 5 eingestuft seien, erfolge gemäß Pfarrbesoldungsgesetz in der 7. Stufe. Der höhere Dienst und Pfarrdienst beginne nach der Landesbesoldungsordnung A 13 in Stufe 5. Daher handle es sich bei der Stufe 7 um die dritte Stufe, die die Pfarrerinnen und Pfarrer erreichen könnten.

Die Änderung sieht vor, die Erfahrungsstufen in der Landesbeamtenbesoldung ab 1. Dezember 2022 voraussichtlich von zwölf auf zehn zu verringern. Der Aufstieg in den Stufen solle in Stufe 3 statt 5 beginnen. Die 5. Stufe solle der bisherigen 7. Stufe entsprechen. Aus diesem Grund müsse die Festlegung der Durchstufung geändert werden. Das Gesetz des Landes werde voraussichtlich bis zur Herbsttagung der Landessynode beschlossen. Die Landessynode hat den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss verwiesen. 

TOP 09 - Beilage 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch
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16.03.2023

TOP 09 - Beilage 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch

TOP 09 - Beilage 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes
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16.03.2023

TOP 09 - Beilage 27 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

Oberkirchenrat Christian Schuler bei seinem Bericht.Bild: Mario Steinheil

Seit einigen Jahren beschäftigt sich die Landeskirche mit einer Reform ihrer Verwaltung. Es wurden Zielbilder entwickelt und unterschiedliche Modelle pilotiert. Nun brachte Oberkirchrat Dr. Michael Frisch dazu einen Gesetzentwurf ein. 

Ab dem Jahr 2031 sollen Regionalverwaltungen bestimmte Aufgaben für Gemeinde, Kirchenbezirke und kirchliche Verbände erfüllen. Die Reform sei „die größte Veränderung der landeskirchlichen Verwaltungsstruktur seit dem Jahr 1887“, so Frisch. Obwohl damit Verwaltungsaufgaben von der gemeindlichen auf eine regionale Ebene verschoben werden, sieht der Oberkirchrat weiterhin eine Nähe der Verwaltung zur Gemeinde gegeben. Denn es soll zum Beispiel pro Regionalverwaltung mehrere Standorte geben. Frisch erläuterte weitere Punkte der Reform: In den Kirchengemeinden soll das Wahlamt der Kirchenpflegerin oder des Kirchenpflegers spätestens zum 1. Januar 2031 wegfallen. Auch das Amt des Kirchenbezirksrechners oder der Kirchenbezirksrechnerin wird es laut Gesetzentwurf nicht mehr geben. Dafür sollen neue Berufsbilder entstehen – Assistenz der Gemeindeleitung und Assistenz der Leitung des Kirchenbezirks. Hier sollen Aufgaben des Pfarramtssekretariats und der Kirchenpflege zusammengeführt werden.  

In einem „breiten Beteiligungsverfahren“ habe es die Möglichkeit gegeben, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, so Frisch. Stellungnahmen liegen zum Beispiel von der Kirchenbeamtenvertretung und der Pfarrervertretung vor. Die Stellungnahmen zeigten „unterschiedliche Interessen, aber auch grundsätzliche Zustimmung zum Gesetzentwurf, betonte Frisch.  

In der anschließenden Aussprache berichteten viele Synodale bezüglich der Verwaltungsreform von Zweifeln und Frustration in den Kirchengemeinden und Kirchenbezirken. Auch die Kommunikation des Oberkirchenrats wurde kritisiert. So berichtete Hans-Martin Hauch (Balingen), dass es bei ihm vor Ort vielen zu schnell gehe. Gerhard Keitel (Maulbronn) brachte eine zeitliche Streckung der Reform um zum Beispiel fünf Jahre ins Spiel, um die Akzeptanz an der Basis zu erhalten. Unabhängig von der zeitlichen Umsetzung betonten einige Synodale aber auch ihre Zustimmung zur Verwaltungsreform. 

Von Kommunikationsproblemen berichtete unter anderen Thorsten Volz (Ludwigsburg). Bei Informationsveranstaltungen zu Reform sei bei den Verwaltungsmitarbeitern hängen geblieben: „Wir werden abgeschafft“. Matthias Hanßmann (Horb a. N.) merkte an, dass man versprochen habe, dass die Verwaltung gemeindenah bleibe. Deshalb müsse es seitens der Regionalverwaltung einen festen Ansprechpartner für eine Gemeinde geben. Oberkirchenrat Christian Schuler wertete die Rückmeldungen als gutes Zeichen. Die Verwaltungsreform sei nun in der Fläche der Landeskirche angekommen. Klar sei jetzt auf jeden Fall geworden, dass es verlässliche Entscheidungen und keine Unsicherheiten mehr brauche. 

Der Gesetzentwurf und zwei Anträge dazu wurden in den Rechtsausschuss verwiesen.  

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch
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16.03.2023

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche - Bericht des Oberkirchenrats - Oberkirchenrat Dr. Frisch

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche in Württemberg
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16.03.2023

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche in Württemberg

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche - verschiedene Stellungnahmen
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01.07.2022

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche - verschiedene Stellungnahmen

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche in Württemberg - Änderungen verschiedener Gesetze
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01.07.2022

TOP 10 - Beilage 26 - Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche in Württemberg - Änderungen verschiedener Gesetze

TOP_10_-_Antrag Nr. 46/22 Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche
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09.07.2022

TOP_10_-_Antrag Nr. 46/22 Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche

TOP 10 - Antrag Nr. 45/22 Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche
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09.07.2022

TOP 10 - Antrag Nr. 45/22 Kirchliches Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in der Ev. Landeskirche

Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung.Bild: Mario Steinheil

Die Synodalen haben darüber beraten, wie die rund 6000 Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und weitere Immobilien in Zukunft gut verwaltet werden können. 

Der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung hat sich mit einem Antrag befasst, der den Oberkirchenrat bat, die Möglichkeit einer regionalen Immobilienverwaltung und deren Kosten zu überprüfen. Die Kirchengemeinden seien mit der ehrenamtlichen Betreuung von Immobilien häufig überfordert, außerdem sei Immobilienverwaltung häufig mit einem großen Aufwand für die Pfarrämter verbunden, wurde als Begründung in dem Antrag angeführt. 

Kai Münzing, Vorsitzender für Ausschuss- und Gemeindeentwicklung, erläuterte in seinem Bericht, dass die Landeskirche aktuell über rund 6000 Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und weitere Gebäude und Wohnungen verfüge. Diese gelte es zu verwalten. Dafür gebe es drei Kulturen der Liegenschaftsverwaltung: eine eigene Liegenschaftsabteilung im städtischen gesamtkirchengemeindlichen Kontext, Verwaltung durch die hauptamtlichen Kirchenpflegen und Liegenschaftsverwaltung auf in weiten Teilen ehrenamtlicher Basis dort, wo es nebenberufliche Kirchenpflegen gibt. Daneben gibt es Dienstleistung in der Immobilienverwaltung, die zentral erbracht werden. 

Der Oberkirchenrat habe dem Ausschuss dargelegt, dass diese zentral zu erbringenden Dienstleistungen nicht regionalisiert werden könnten, so Münzing, da es dann zu einer Kostenexplosion käme. Der Oberkirchenrat habe einen „modularen Aufbau einer Liegenschaftsverwaltung“ vorgeschlagen. So könnten je nach Verwaltungsstruktur bestimmte Pflicht-Dienstleistungen angeboten werden, andere nur bei Bedarf. Als wichtigste Aufgaben einer Liegenschaftsverwaltung seien Unterstützung rund um das Thema Arbeitssicherheit und eine professionelle Begleitung bei der jährlichen Bauschau identifiziert worden, erläuterte Münzing. Weitere Aufgaben könnten zum Beispiel das Vertragsmanagement (Strom, Wasser, Kommunikation, Wärme etc.), Erstellung von Finanzierungsplänen und Ausgleichsstockanträgen oder die Einleitung und Begleitung von großen Baumaßnahmen sein. Grundsätzlich stehe der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung hinter der Umsetzung einer regionalen Liegenschaftsverwaltung, so der Vorsitzende.  

Münzing nannte zum Schluss seines Berichts im Namen des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung noch einige in den Blick zu nehmende Punkte: Zum Beispiel solle Verwaltungshandeln durch zentralere Strukturen nicht komplexer werden, sondern eine Vereinfachung der Verwaltung weiterhin das Ziel sein. Auch die Wichtigkeit der Unterscheidung zwischen Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen in Bezug auf die Autonomie der Kirchengemeinden betonte Münzing. Ebenso sei noch mal zu überprüfen, welche Dienstleistungen grundsätzlich zentral (auf regionaler Ebene) abgerufen werden und welche zusätzlich modulhaft eingekauft werden könnten.       

Der Ausschuss brachte einen Folgeantrag ein, in dem der Oberkirchrat gebeten wird, einen Leistungskatalog für regionale Immobilienverwaltung zu erstellen.   

Den Antrag wurde angenommen.  

TOP 11 - Kirchliche Strukturen 2024Plus - Regionale Immobilienverwaltung - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Münzing
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06.07.2022

TOP 11 - Kirchliche Strukturen 2024Plus - Regionale Immobilienverwaltung - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Vorsitzender Münzing

TOP 11 - Antrag Nr. 27-22 - Kirchliche Strukturen 2024Plus - Regionale Immobilienverwaltung - Erstellung eines Leistungskataloges für regionale Immobilienverwaltung
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30.06.2022

TOP 11 - Antrag Nr. 27-22 - Kirchliche Strukturen 2024Plus - Regionale Immobilienverwaltung - Erstellung eines Leistungskataloges für regionale Immobilienverwaltung

Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July und Synodalpräsidentin Sabine Foth.Bild: Marie-Luise Schächtele

Der Krieg in der Ukraine und unsere Verantwortung als Kirche

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 dominiert dieses Thema und die
weltweiten Folgen (Ernährungskrise, Energiekrise, Waffenlieferungen, …) nahezu alle Diskussionen
in unsere Gesellschaft. Aus christlicher Sicht kann man diesen Themenkomplex sehr unterschiedlich
bewerten. In einer besonderen Aktuelle Stunde wollen wir miteinander darüber ins
Gespräch kommen und in einem liturgischen Abschluss um Frieden beten.

In einem ersten Teil von ca. 45 Minuten wurde das Thema wie in einer gewöhnlichen Aktuellen
Stunde diskutiert werden. In den abschließenden 15 Minuten hielt Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July gemeinsam mit
Synodalen ein Friedensgebet.

Aussprache

Prof. Dr. Martin Plümicke (Reutlingen) erklärte, Wladimir Putin habe den Krieg eindeutig begonnen und es gebe keine Rechtfertigung für diesen Krieg, es gebe aber auch Jesu Gebot der Feindesliebe. Es sei eine Herausforderung, gängige Freund-Feind-Schemata zu überwinden, zugleich aber die Ukraine so gut wie möglich zu unterstützen.

Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) wies darauf hin, es sei wichtig, die Kontakte zu den russisch-orthodoxen Gemeinden bei uns nicht abreißen zu lassen. Dort gebe es viele Menschen, die die von Patriarch Kyrill verfolgte Linie, dem Krieg eine religiöse Dimension zu geben, nicht teilten. Auch für den Ökumenischen Rat der Kirchen und seine Vollversammlung in Karlsruhe sei dies eine enorme Herausforderung.

Ralf Walter (Herbrechtingen) berichtete, viele Geflüchtete aus anderen Ländern fühlten sich allein gelassen. Auch Matthias Vosseler (Stuttgart) mahnte eindringlich, Geflüchtete aus anderen Regionen nicht aus den Augen zu verlieren. Durch ihre Arbeit für Geflüchtete setze Kirche ein wichtiges Zeichen und werde auch als relevant wahrgenommen.

Yasna Crüsemann (Geislingen) zeigte sich beeindruckt von der Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen, dank der viele Geflüchtet schon sehr gut in Arbeit und Schule angekommen seien. Dabei helfe aber auch der Asylstatus. Sie betonte aber auch, die Art, wie der Staat nun mit den ukrainischen Geflüchteten umgehe, setze Standards für alle. Für alle Regelungen müsse der Maßstab der Gerechtigkeit gelten. Sie wies auch auf die dramatische Nahrungsmittelknappheit in Ost- und Zentralafrika hin, die der Krieg weiter verschlimmere, und mahnte, Themen wie Klimawandel und soziale Gerechtigkeit dürften nicht aus dem Blick geraten.

„Nicht reden, sondern machen, jeder an seinem Ort“, so Christiane Mörk (Brackenheim). Mörk äußerte die Sorge, unter der Aufstockung der deutschen Millitäretats könnten andere wichtige gesellschaftliche Themen leiden.

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) thematisierte die Frage des Millitärdienstes für Christen, ermutigte zu einer Kultur des immer wieder neuen Abwägens und warnte vor allzu vollmundigen Bekenntnissen.

Auch Prof. Dr. Martina Klärle (Weikersheim) warf in ihrem Votum das Problem des Pazifismus auf und betonte, die Verantwortung von Kirche sei es, immer mit allen im Dialog zu bleiben und niemand abzuweisen. Und weiter sagte sie: „Unsere Verantwortung ist es, unsere Werte nicht zu opfern“.

Siegfried Jahn (Blaufelden) erklärte, die Aufgabe der Kirche sei es, Gottes Wort und seinen Frieden zu verkünden, die Dinge bei Namen zu nennen (etwa gegenüber Patriarch Kyrill) und: „Beten, beten, beten“. Auch die Politiker bräuchten das Gespräch mit der Kirche. Und sie bräuchten das Gebet der Kirche.

Götz Kanzleiter (Ostelsheim) legte dar, Kirche sei, wenn sie sich auf Jesus Christus und die Bibel berufe, eine Kirche von Geflüchteten und müsse durch die Schwerpunkte ihrer Arbeit auch als Kirche von Geflüchteten erkennbar sein. Man dürfe keine Unterschiede machen zwischen Geflüchteten unterschiedlicher Herkunft.

Karl-Wilhelm Röhm (Gomadingen-Steingebronn) sagte, es sei falsch, jetzt russische Künstler und Sportler abzustrafen, es sei denn sie stünden klar und eindeutig auf der Seite Wladimir Putins. Denn nur die Menschen in Russland könnten Putin stoppen.

Thomas Burk (Löwenstein) schließlich sagte, Kirche sei dafür da, wahrzunehmen, zu benennen, zu helfen und zu beten. Dabei bleibe aber auch ein schales Gefühl der Hilflosigkeit: „Sind wir nur dazu da, die Scherben zu kitten?“

               

TOP 12 - Aktuelle Stunde
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08.07.2022

TOP 12 - Aktuelle Stunde

Prof. Dr. J. Thomas Hörnig bei der Einbringung des Antrags.Bild: Mario Steinheil

Unter dem Tagesordnungspunkt 13 wurde die sogenannte ACK-Klausel als Wählbarkeitsvoraussetzung für die Wahlen zur Mitarbeitervertretung (MAV) sowie für die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung in diakonischen Einrichtungen behandelt. Die ACK-Klausel legt die Zugehörigkeit von Mitarbeitervertretern in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in den der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ organisierten Kirchen fest. Der Gesetzesentwurf aus der Mitte der Synode sieht vor, dass die ACK-Klausel aus Artikel 1 des Mitarbeitervertretungsgesetzes gestrichen werden soll.  

„Auf die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der ACK kann die Diakonie schon lange nicht mehr verzichten. Aufgrund des Personalmangels und der Einstellungspraxis in der Diakonie nimmt diese Problematik bei MAV-Wahlen deutlich zu“, so Synodaler Prof. Dr. J. Thomas Hörnig. Die Anzahl an Mitarbeitenden ohne Mitgliedschaft in einer ACK-Kirche betrage bis zu 40 Prozent, die nach dem derzeitigen  Mitarbeiter-Vertretungsgesetz  Württemberg nicht in die MAV und auch nicht in die Jugend- und Auszubildendenvertretung wählbar seien. Darüber hinaus entstehe ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn Nicht-ACK-Mitglieder in die Dienstgemeinschaft aufgenommen würden, in der Folge aber nicht für die jeweilige Interessenvertretung wählbar seien. Mitarbeitende ohne Kirchenmitgliedschaft seien aber Mitarbeitende mit gleichen Rechten und Pflichten, die in einer Dienstgemeinschaft die evangelischen Grundlagen und Werte der diakonischen Arbeit teilten.  

Zudem sei gegenüber früheren Jahrzehnten die Zahl der Kirchenglieder weiter gesunken und die Zahl der Arbeitsplätze insbesondere in der Diakonie bis hin zum Pflegemangel bzw. -notstand stark angestiegen. Aufgrund der zu prognostizierenden Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen müssten kirchliche und diakonische Dienstgeber in einem größeren Umfang auf Konfessionslose oder Bewerberinnen und Bewerber anderer Konfessionen und Religionen zugehen. Dies sei insbesondere in der Diakonie auch gewollt, da viele Einrichtungen aufgrund der Zuwanderung multikulturelle Kompetenzen erwerben müssten. 

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig mit einer Enthaltung an den Rechtsausschuss unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie verwiesen. 

TOP 13 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes Beilage 28 Bericht
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08.07.2022

TOP 13 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes Beilage 28 Bericht

Der Synodale Reiner Klotz

Der Vorsitzende der Prüfergruppe, der Synodale Reiner Klotz (Steinheim), erläuterte zunächst die Arbeitsstruktur der Prüfergruppe als "Schnittstelle zwischen Rechnungsprüfamt (RPA), der Präsidentin und dem Finanzausschuss". Die Prüfergruppe sei kein formaler Ausschuss der Synode, sondern eine von der jeweiligen Präsidentin eingesetzte "Arbeitsgruppe". Ihre Aufgabe sei es, den in i.d.R. jährlichen Landeskirchlichen Schlussberichts zur landeskirchlichen Prüfung des RPA, der von der Synode beauftragt wird, "zu prüfen bzw. zu bewerten".  Dazu befasse sich die Prüfergruppe ausgiebig mit allen dort erfassten Punkten, den sogenannten Feststellungen. In einer Sitzung mit dem RPA und der Prüfergruppe nähme der OKR (vertreten durch Dezernat 7) Stellungnahmen vor. Dann entschieden RPA und Prüfergruppe, wie mit den Feststellungen umzugehen sei. Grundsätzlich gäbe es die Verpflichtung, diese zeitnah zu erledigen – d.h. sie abzustellen. Zumindest müsse dafür ein Termin vereinbart werden.  

Neben der Tatsache, dass viele gute Lösungen für Feststellungen gefunden werden konnten, berichtete Reiner Klotz  von einer erheblichen Hürde im Arbeitsablauf: "ein Festhalten an gesetzlichen Regelungen, alten Strukturen und verkrusteten Verwaltungsverfahren." So habe das RPA keinen Zugriff auf das  Digitale Dokumentenmanagementsystem (DMS)  "Doxis" des OKR. Ein ersatzweise eingeführter, zeitlich und inhaltlich eingeschränkter "Prüfclient" habe sich nach mehrjähriger Prüfung und mehreren Anpassungsversuchen als nicht praxistauglich erwiesen: es vergehe viel Zeit  mit dem Erstellen mit Einzelanträgen,  die fehlende Freischaltung inhaltlich relevanter Bereiche,  technische Probleme bei der Darstellung relevanter Bereiche, dem Ablauf von Zugangsfristen, daraus resultierend die Notwendigkeit zu nachträglichen Anträgen. Dies nehme viel Arbeitszeit in Beschlag  und verursache Prüfungsverschiebungen oder sogar Prüfungsausfälle. 

In Gesprächen und Schriftverkehr zwischen OKR, RPA, Prüfergruppe und Präsidium sei der unbeschränkte und zeitlich unbegrenzte Zugang zu den Aktenbereichen des OKR mit Verweis auf die in §3 Abs. 1RPAG formulierte Antragspflicht mehrfach abgelehnt worden, so Klotz. 

Die Notwendigkeit einer Antragsstellung stamme  aus der analogen Zeit der Papieraktenführung in Geschäftsstellen und Sachbearbeitungen. In einer Zeit, in der alle Akten digital vorlägen, sei dies jedoch obsolet. Klotz betonte, dass das Verfahren demnächst  auch die 250 bis 300 Prüfungen in Kirchengemeinden betreffen werde und dass es außer Doxis auch um EDV-Systeme wie PO und das KRZ-Archiv  gehe. Es sei doch, so Klotz abschließend, das erklärte Ziel der Synode, dass sie sich "gerade im Bereich der Verwaltung nicht nur ständig mit sich selbst" beschäftigen wolle. Darum wolle die Prüfergruppe mit dem Kirchlichen Gesetz "eine klare Lösung des Problems" herbeiführen. 

Reiner Klotz brachte im Anschluss an seinen Bericht das entsprechende Kirchliche Gesetz ein. Er erläuterte, dass die Änderungen den Fokus auf  §3 Absatz 1  setze; und bat um Verweisung in den Rechtsausschuss (Beilage 30).

Für die Aussprache gab es keine Wortmeldungen.

Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, das Gesetz in den Rechtsausschuss zu verweisen. 

TOP 19 - Beilage 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg - Bericht Reiner Klotz
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06.07.2022

TOP 19 - Beilage 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg - Bericht Reiner Klotz

TOP 19 - Beilage 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Rechnungsprüfamtsgesetz - RPAG)
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16.03.2023

TOP 19 - Beilage 30 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Gesetzes über das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Rechnungsprüfamtsgesetz - RPAG)

Ursula Kress bei ihrem Bericht.BIld: Mario Steinheil

Ursula Kress, die Beauftragte für Chancengleichheit, stellte den Bericht des Büros für Chancengleichheit der Evangelischen Landeskirche vor. 

Chancengleichheit betreffe - entsprechend der Kriterien des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes - sehr unterschiedliche Faktoren wie Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Behinderung, Migration und Religion und sei daher eine "Querschnittsaufgabe". Ein Schwerpunkt liege in der Evangelischen Landeskirche auf der Intervention, Aufarbeitung, den Hilfen und Anerkennungsleistungen. Die Einrichtung einer Meldestelle für sexualisierte Gewalt mit 25 Prozent Auftrag, die auf zwei Jahre  befristet ist, sei für den Sommer geplant. Die Meldestelle müsse bereits innerhalb von 24 Stunden tätig werden, wenn ein Fall gemeldet werde.

Kress ist seit 2000 Frauenbeauftragte und seit 2007 Beauftragte für Chancengleichheit. Seit 2014 ist das Büro für Chancengleichheit auch Anlaufstelle für sexualisierte Gewalt in der Landeskirche und für Intervention, Hilfen und Aufarbeitung zuständig. Im Bereich Prävention und Anlaufstelle gebe es derzeit drei befristete Teilzeitstellen, was für die Kontinuität und Planbarkeit der Arbeit nicht einfach sei und seiner aktuellen Bedeutung nicht entspreche.

Präventionskonzepte auf den unterschiedlichen kirchlichen Ebenen

Das Büro für Chancengleichheit führe Schulungen durch, was Prävention vor sexualisierter Gewalt angehe. Da Prävention in der Kirche auf unterschiedlichen Ebenen vorgeschrieben sei, nehme die Nachfrage danach ständig zu. Alle Dekaninnen und Dekane würden bereits erfolgreich geschult, für neuberufene Dekaninnen und Dekane sei ein jährlicher Schulungstag implementiert worden. Alle Verwaltungsstellenleitenden sollten ebenfalls eine Schulung erhalten. Für Ausbildungen Verantwortliche sollten Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Ausbildungspläne aufnehmen. Für das Schulungskonzept "hinschauen-helfen-handeln" sollten für die Implementierung vor Ort in zwei Kursen im Jahr 2023 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet werden. Gemeinden sollten zudem über das Programm "AHAS" rückmelden, wie dort der Stand der Schutzkonzepte sei.

Alle neuen Mitarbeitenden müssten eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben. Die Broschüre "Bewerbungsverfahren achtsam gestalten" sei überarbeitet worden.

Erstes Betroffenenforum

Am 2. April 2022 habe das erste Betroffenenforum im Hospitalhof stattgefunden. Dort hätten die Leitungen des Diakonischen Werks Württemberg und der Landeskirche Scham und Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Von circa 145 eingeladenen Personen hätten 48 teilgenommen. Der Dialog mit den Betroffenen solle fortgesetzt werden.

Paritätische Zusammensetzung in Leitungspositionen

2013 habe die Synode beschlossen, eine freiwillige Quote einzuführen. Das Büro für Chancengleichheit führe seitdem Statistiken über Frauen in Leitungspositionen. Entscheidungsträger, Wahlgremien und Leitungsgremien sollten, so der Auftrag der Synode, sensibilisiert und geschult werden. Das sei in Teilen gelungen. Ein Vergleich der Zahlen von 2018 und 2022 in Bezug auf den Frauenanteil in den Führungsgremien der Landeskirche habe eine teils beachtliche Steigerung des Frauenanteils in vielen Leitungsgremien ergeben. Insgesamt sei der Frauenanteil gewachsen.

Aussprache

"Der Bericht ist eine ausgezeichnete Grundlage für unsere Arbeit", sagte Annette Sawade (Schwäbisch Hall), Vorsitzende des Beirats für Chancengleichheit. Vieles sei erreicht, aber es gebe auch noch viel zu tun. Für den Umgang mit Betroffenen sexueller Gewalt benötige es Kontinuität bei der Stellenplanung. Auch Präventionsarbeit sei wichtig und eine "Daueraufgabe". Positiv zu vermerken sei, dass der Frauenanteil in der Kirche gestiegen sei. "Leider sank er in der Synode um fast sechs Prozent." Wichtig sei die AG Diversity, die daran arbeite, Chancengleichheit auf alle Bereiche auszudehnen. Die Stabsstelle für Chancengleichheit sei nicht nur für Frauen wichtig, sondern für alle, die diskriminiert und benachteiligt würden.

Es sei gut, dass der Umgang mit sexualisierter Gewalt zunehmend auf den Leitungsebenen implementiert werde, sagte Marion Blessing (Holzgerlingen). Wichtig sei, dass viele Menschen für sexualisierte Gewalt sensibilisiert würden. Prävention und Intervention müssten zum Standard werden. Auf Dauer benötige es jedoch weitere Stellen. Zudem müsse die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung für alle kirchlichen Mitarbeitenden zum Standard werden. "Ich wünsche mir noch mehr Frauen in Leitungsaufgaben in Beruf und Ehrenamt", sagte Blessing. Es brauche neben der freiwilligen Quote gute Rahmenbedingungen für Frauen. Sie sei zwar dankbar, dass sich in der Synode junge Mütter und Väter engagieren würden - doch wie könnte mehr Personen in diesem Alter eine synodale Tätigkeit ermöglicht werden? Auch hier sei Chancengleichheit wichtig.

Anja Faißt (Friedrichshafen) berichtete, dass es zwar eine finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung für Synodale gebe, dass sie ihr Kind aber nicht während einer Ausschusssitzung etwa in eine Kita nach Stuttgart bringen könne. "Ich konnte an keiner Ausschusssitzung teilnehmen, weil mir eine Kinderbetreuung gefehlt hat." Das Ehrenamt sei schwer mit familiären Aufgaben vereinbar.

Christiane Mörk (Brackenheim) zeigte sich froh darüber, dass der Frauenanteil neun Jahre nach Einführung der freiwilligen Quote beachtlich gestiegen sei. "Aber vor allem auf der Leitungsebene geht noch etwas." In die Synode seien zudem zwar viele Frauen gewählt wurden, doch nur wenige hätten kandidiert. Gendergerechte Sprache werde an vielen Stellen zum Standard. Sie erklärte, in der Kirche herrsche ein "typisches Rollenverständnis". Mit den Erkenntnissen und offenen Fragen aus dem Bericht werde sich bald der theologische Ausschuss beschäftigen.

Die Selbstverpflichtung der Synode habe Wirkung gezeigt, sagte auch Andrea Bleher (Untermünkheim). Das freue sie besonders, da sie Gegnerin der Quote gewesen sei.

Wie können Pfarrerinnen Erfahrungen bei der Geschäftsführung von Pfarrstellen sammeln, frage sie sich. Es müsse möglich sein, verschiedene Lebensentwürfe mit Pfarrstellen zu vereinen. Das würde auch für Männer immer mehr zum Thema, da heute die Mehrheit der Frauen berufstätig sei. Frauenförderung sei auch immer Familienförderung, betonte Bleher. Sie unterstütze die beruflichen Förderprogramme für Frauen und Männer sehr. 

Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) betont die Bereiche Homo- und Transfeindlichkeit, bei denen es in der Kirche noch Nachholbedarf gebe: "Wir müssen anerkennen, dass uns das Thema angeht." 

TOP 14 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress
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06.07.2022

TOP 14 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress

TOP 14 - Beilage 31 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress - Power-Point-Präsentation
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16.03.2023

TOP 14 - Beilage 31 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress - Power-Point-Präsentation

TOP 14 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress - Datenteil
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06.07.2022

TOP 14 - Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit - Beauftragte für Chancengleichheit Kress - Datenteil

Bild: Schächtele

Hellger Koepff, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses, berichtete stellvertretend für den Theologischen Ausschuss über die Beratungen des Antrags Nr. 44/21. Demnach solle der Oberkirchenrat weitere Möglichkeiten schaffen, 100-Prozent-Stellen mit zwei 50-Prozent-Dienstaufträgen besetzen zu können, um Pfarrerinnen und Pfarrern in der Familienzeit und im Falle häuslicher Pflege die Arbeit zu erleichtern. Die Umsetzung solle bei Dekanin oder Dekan und Kirchengemeinderat in Absprache mit dem Kirchenbezirksausschuss erfolgen. Die Erweiterung dieser Möglichkeiten solle in die Beratungen zum Pfarrplan 2030 einfließen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf solle gefördert werden. 

Modelle für Stellenteilungen

Verheiratete Pfarrerinnen und Pfarrer könnten sich Pfarrstellen teilen. Auch nicht verheiratete Pfarrpersonen könnten Pfarrstellen gemeinsam übernehmen. Neue rechtliche Regelungen hätten das erleichtert. Wenn einer der Teilenden die Stelle wechsle, verliere der verbleibende Stelleninhaber nicht mehr seinen Stellenanteil. Kirchengemeinden müssten nicht mehr für beide Pfarrpersonen die Wohnlast übernehmen, sondern die Landeskirche bezahle nun den Dienstwohnungsausgleich für den Stellenpartner, der nicht im Pfarrhaus wohne. Das entlaste die Gemeinden finanziell. Außerdem könnten Pfarrerinnen und Pfarrer ihren Dienstauftrag vorübergehend reduzieren.

Der Theologische Ausschuss lobe die gestiegene Flexibilität des Oberkirchenrats, so Hellger Koepff. Wichtig sei, "alle Seiten" im Blick zu behalten – Pfarrpersonen wie auch Kolleginnen und Kollegen auf Bezirksebene und Gemeinden. Dafür sei eine vertrauensvolle Kommunikation wichtig.  

TOP 15 - Stellenteilung für Familienzeiten im Pfarrdienst - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Koepff
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06.07.2022

TOP 15 - Stellenteilung für Familienzeiten im Pfarrdienst - Bericht des Theologischen Ausschusses - Vorsitzender Koepff

Yasna Crüsemann, Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung.Bild: Mario Steinheil

Yasna Crüsemann – Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung – berichtete davon, dass der Antrag 47/21 auf Wiederbesetzung des Lehrauftrags für Missionswissenschaft und Ökumenische Theologie/interkulturelle Theologie an der Ev.-theologischen Fakultät in Tübingen inzwischen umgesetzt sei. Nach einer gewissen Zeit der Vakanz gebe es inzwischen wieder Lehrveranstaltungen zu diesen Themen, gehalten von Dr. Julian Zeyer-Quattlender, Dr. Susanne Schenk und Dr. Jonathan Reinert. 

Zugleich spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass Oberkirchenrat und Synodalpräsidium mit der Fakultät bzw. mit der Universität Tübingen im Gespräch bleiben, um das Thema präsent zu halten und zu überlegen, wie die Stellung des Faches Interkulturelle Theologie/Missions- und Ökumenewissenschaft in der theologischen Ausbildung weiter ausgebaut und institutionell gestärkt werden könne. Es sei dem Ausschuss ein Anliegen, dass das Fachgebiet der Interkulturellen Theologie nicht nur als fakultative Übung durch befristete Lehraufträge wahrgenommen werde, sondern dass das Angebot ausgebaut, verstetigt und zu einem prüfungsrelevanten Fach aufgewertet werde. 

TOP 16 - Wiederbesetzung des Lehrauftrags für Missionswissenschaft und Ökumenische Theologie/interkulturelle Theologie - Bericht des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung
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06.07.2022

TOP 16 - Wiederbesetzung des Lehrauftrags für Missionswissenschaft und Ökumenische Theologie/interkulturelle Theologie - Bericht des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung

Landesbischof July bei seinem Rückblick auf 17 Jahre als Landesbischof.Bild: Steinheil

Mit einem Rückblick auf seine 17-jährige Amtszeit verabschiedete sich Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July von der Landessynode. „Siehe ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Mt 28), dieses Wort soll über dem Gottesdienst zu seinem Abschied und zur Einsetzung des neuen Landesbischofs Ernst-Wilhelm Gohl am 24. Juli stehen, so July.

Dieses Wort habe ihn schon bei seinem Amtsantritt am 25. Juli 2005 begleitet – verbunden mit dem markanten Lutherwort: „Wir sind es doch nicht, die da die Kirche erhalten könnten.

Unsere Vorfahren sind es auch nicht gewesen. Unsere Nachkommen werden´s auch nicht sein: sondern, der ist´s gewesen, ist´s noch und wird´s sein, der da sagt:

´Ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Welt´ (Mt 28,20)“.  Dieses Wort habe ihn nicht nur begleitet, sondern ihm auch in krisenhaften Situationen Gelassenheit geschenkt, auch in Debatten über Strukturen oder Mitgliederverluste. July betonte: „Wo wir den Anspruch des Evangeliums übersehen, wird unser Handeln hohl und selbstbezogen. Ohne Energie und Leuchtkraft.“

Seinen Bischofsdienst habe er als Amt und Dienst der Einheit verstanden. Es gehe ihm nicht um eine künstliche Harmonisierung, sondern darum „aus dem Geist unserer Beauftragung und Sendung einen gemeinsamen Weg der je Verschiedenen zu finden.“ Das sei keine laue Sache, sondern eine herausfordernde Positionierung.

Seit 2005 habe er mit vier Landessynoden sowie deren Präsidentinnen und Präsidenten Horst Neugart †, Dr.Christel Hausding, Inge Schneider und Sabine Foth zusammengearbeitet, jeder und jede mit hohem Engagement für Weg und Gestaltung der Ev. Landeskirche in Württemberg. Dafür danke er sehr.

July betonte, „Weltweite Kirche“ und Ökumene gehören zur Identität der württembergischen Landeskirche. Kirche Jesu Christi habe immer diesen globalen Bezug. Zum einen hoch konzentriert vor Ort in der Ortsgemeinde, in den Weg-Gemeinschaften mit Menschen, die im Miteinander eines Quartiers, eines Lebensraumes leben, dann auch im Gestaltungsraum einer Landeskirche – aber eben auch in der Partnerschaft mit anderen Christinnen und Christen in der Welt.

July dankte der Synode für das Weg-Geleit und den enormen ehrenamtlichen Einsatz in der Synodalarbeit. Es sei gut, dass sie miteinander kritisch konstruktiv und oft auch in Gottesdiensten und Andachten betend beieinander waren.

Anhand von Ereignissen in seiner Amtszeit knüpfte July weitere grundsätzliche Bemerkungen an.

Den Wortlaut des Berichts finden Sie als Download unter diesem Text.

 

TOP 17  - Rückblick von Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July
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13.07.2022

TOP 17 - Rückblick von Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July


Tagesordnung Sommersynode 2022 - 2. Versand Stand 29. Juni
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04.07.2022

Tagesordnung Sommersynode 2022 - 2. Versand Stand 29. Juni


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    • Tagesordnung Herbstsynode 2023 - 3. Versand
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      28.11.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2023
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      22.02.2024

    • Protokoll der Sitzung vom 7. Juli 2023
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      22.02.2024

    • Tagesordnung Sommersynode 2023 - 2. Versand
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      29.06.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 25. März 2023
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      Info: 2 MB | PDF
      10.11.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 24. März 2023
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      Info: 2 MB | PDF
      10.11.2023

    • Tagesordnung der Frühjahrssynode 2023 - 3. Versand
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      Info: 20 KB | PDF
      22.03.2023

    • beraten & beschlossen - Herbstsynode 2022
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      Info: 4 MB | PDF
      21.02.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 26. November 2022
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      Info: 2 MB | PDF
      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 25. November 2022
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      Info: 934 KB | PDF
      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 24. November 2022
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      Info: 1 MB | PDF
      26.04.2023

    • beraten & beschlossen - Sommersynode 2022
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      Info: 2 MB | PDF
      13.07.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 9. Juli 2022
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      Info: 892 KB | PDF
      24.11.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2022
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      Info: 1 MB | PDF
      24.11.2022

    • beraten & beschlossen - Frühjahrssynode 2022
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      Info: 1 MB | PDF
      24.03.2022

    • PM: Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
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      Info: 72 KB | PDF
      19.03.2022

    • beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 987 KB | PDF
      02.12.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2021
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      Info: 2 MB | PDF
      09.03.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2021
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      Info: 1 MB | PDF
      09.03.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 25.11.2021
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      Info: 532 KB | PDF
      09.03.2022

    • Beraten & beschlossen - Sommertagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 1 MB | PDF
      07.07.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 03.07.2021
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      Info: 991 KB | PDF
      02.11.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021
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      Info: 893 KB | PDF
      02.11.2021

    • Beraten und beschlossen - Frühjahrstagung 2021 der 16. Landessynode
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      Info: 3 MB | PDF
      24.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 20.03.2021
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      Info: 540 KB | PDF
      12.07.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 19.03.2021
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      Info: 511 KB | PDF
      12.07.2021

    • beraten und beschlossen Ausgabe 3 2020 Herbstsynode
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      Info: 716 KB | PDF
      03.12.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 28.11.2020
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      Info: 1 MB | PDF
      19.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2020
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      Info: 932 KB | PDF
      19.03.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2020
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      Info: 953 KB | PDF
      19.03.2021

    • beraten und beschlossen 2/2020
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      10.07.2020

    • beraten und beschlossen - Porträts Präsidium und Ausschussvorsitzende der 16. Landessynode
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      Info: 713 KB | PDF
      20.07.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 15.02.2020
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      Info: 1 MB | PDF
      01.07.2020