Herbsttagung 2020 der Landessynode

Die meisten Synodalen nahmen digital teil

Hinweis: Die Berichterstattung sowie den Livestream der Frühjahrstagung 2021 finden Sie hier:


Herbsttagung 2020

Von Donnerstag bis Samstag, 26. bis 28. November, fand die Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode statt. Aufgrund der im Vergleich zum Sommer verschärften Corona-Situation in einem hybriden Format, bei dem die meisten Synodalen digital teilnahmen. Anders als die bisherigen Herbsttagungen dauerte diese nur drei Tage.

Bei dieser Tagung stand neben dem Bischofsbericht unter anderem der Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt für 2021 auf der Tagesordnung.

Hier finden Sie die ausführliche Berichterstattung sowie alle Dokumente zur Tagung.

Gleich unter diesem Absatz finden Sie mit "beratren und beschlossen" eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Themen. 

  • beraten und beschlossen Ausgabe 3 2020 Herbstsynode
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    03.12.2020

  • 16. Landessynode Sitzverteilung nach Herbsttagung 2020
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    18.01.2021

  • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2020
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    19.03.2021

  • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2020
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    19.03.2021

  • Protokoll der Sitzung vom 28.11.2020
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    19.03.2021

Unsere Berichterstattung über die drei Sitzungstage finden Sie hier ab Donnerstag, 26. November 2020

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, hält die Predigt beim Eröffnungsgottesdienst.
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, hält die Predigt beim Eröffnungsgottesdienst.elk-wue.de / Wenke Böhm
    • Predigt von Pfarrer Tobias Geiger im Eröffnungsgottesdienst der Herbsttagung 2020
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      26.11.2020

Pfarrer Dr. André Bohnet wird als Nachrücker für den ausgeschiedenen Synodalen Ralf Albrecht verpflichtet.
Pfarrer Dr. André Bohnet wird als Nachrücker für den ausgeschiedenen Synodalen Ralf Albrecht verpflichtet. elk-wue.de / Wenke Böhm

Durch das Ausscheiden von Ralf Albrecht (Gesprächskreis Lebendige Gemeinde), der seit September Prälat von Heilbronn ist, rückt Pfarrer Dr. André Bohnet (Gesprächskreis Evangelium und Kirche) in die Landessynode nach. Damit verschieben sich die Mehrheitsverhältnisse in der Synode: Größter Gesprächskreis ist mit weiterhin 31 Personen nun die Offene Kirche, der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde hat nunmehr 30 Stimmen, Evangelium und Kirche 17, Kirche für morgen unverändert 12.

 

Zu den aus dem Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode (TOP 1) resultierenden Wechseln in Ausschüssen und im Schriftführeramt macht der Ältestenrat folgenden Wahlvorschlag: André Bohnet soll künftig dem Rechtsausschuss angehören, dafür wechselt Nicole Kaisner vom Rechtsausschuss in den Ausschuss für Diakonie. André Bohnet ersetzt altersbedingt im Schriftführeramt Michael Schneider. Über diesen Wahlvorschlag stimmt die Landessynode am Freitag ab.

Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July bei seinem Bericht, den er gemeinsam mit Oberkirchenrat Dieter Kaufmann hielt, dem scheidenden Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werk in Württemberg.
Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July bei seinem Bericht, den er gemeinsam mit Oberkirchenrat Dieter Kaufmann hielt, dem scheidenden Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werks Württemberg. elk-wue.de / Wenke Böhm

Kirche ist Diakonie – Diakonie ist Kirche

Mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie hat Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July seinen Blick auf die Diakonie gerichtet – und bei seinem Bericht Oberkirchenrat Dieter Kaufmann beteiligt, den scheidenden Vorsitzenden des Diakonischen Werks Württemberg.  

Unter der Überschrift „Kirche ist Diakonie – Diakonie ist Kirche“ zeigten beide Redner auf, wie verwoben Kirche und Diakonie sind, wie stark sie sich gegenseitig brauchen, stützen und stärken. Landesbischof July machte deutlich: „Wie selten zuvor werden Einrichtungen der Diakonie – ob Pflegeheime, Pflegedienste, Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – wahr- und auch in Anspruch genommen. Hier erwartet man in besonderer Weise einen angemessenen Umgang mit Menschen in besonderen Notlagen.“   

Gleichzeitig zeige sich aber auch, dass manche die Diakonie nicht unbedingt mit Kirche in Zusammenhang brächten und vielen auch nicht bekannt sei, was in der Landeskirche alles geschieht und geleistet wird. Auf der anderen Seite erlebten gerade Menschen, die der Kirche fernstehen, kirchliches Leben und Handeln dort als besonders glaubwürdig und angemessen, wo die Kirche Alten, Kranken, Schwachen hilft, wo sie sich für die Rechte von Unterdrückten und Schutzbedürftigen einsetzt oder Menschen in akuten Notlagen berät.  

Die Aufgaben von Kirche und Diakonie verdeutlichten Oberkirchenrat Kaufmann und Landesbischof July an der Weihnachtsgeschichte: 

 „Er hat die Niedrigkeit seiner Magd angesehen.“ (Lukas1, Vers 48) 

Gott schenke jedem Menschen Ansehen. Für Kirche und Diakonie bedeute dies: „Niemand darf übersehen werden. Wir haben unseren Blick auch auf die zu richten, die nicht im Rampenlicht stehen. Kirche und Diakonie begegnen den Menschen auf Augenhöhe.“ Es werden auf die Gaben und Potentiale von Menschen geschaut und durch Zuwendung und Unterstützung dazu ermutigt, diese zu leben. 

„Und sie gebar ihren ersten Sohn und wickelte ihn in Windeln“ (Lukas 2, Vers 7) 

Indem Gott als Wickelkind zur Welt komme, mache er sich selbst unüberbietbar solidarisch mit allen Hilfsbedürftigen. „Das bedeutet, dass es nach christlichem Verständnis keine Form der Bedürftigkeit oder der Behinderung gibt, die dem Menschen irgendetwas von seiner Würde nehmen könnte. Für diese Sicht des Menschen treten wir mit öffentlichen Stellungnahmen und unserer diakonischen Arbeit ein.“ Hier sei insbesondere an die Schwangeren zu denken, die Beratungsarbeit zu Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin, die ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen, die Palliativpflege und die Begleitung von Menschen beim Sterben in Hospizen und ambulanten Hospizgruppen. 

„keinen Raum in der Herberge“ (Lukas 2, Vers 7) 

July erinnerte an Menschen mit Geldnot und Wohnungslose. Sie seien von Corona-Folgen häufig besonders betroffen. „Arbeitslos, arm, ausgegrenzt – diese Trias gehört leider noch allzu oft zusammen.“  

„und sie fürchteten sich sehr“ (Lukas 2, Vers  9) 

In diesen Tagen litten viele Menschen unter Ängsten, sagte der Landesbischof. Familiäre Konflikte, Einsamkeit, Schulprobleme, Süchte – Corona verstärke Gefahren und Sorgen. Mit der Aktion 'Mutmacher' würden Landeskirche und Diakonie hier kleine Zeichen der Zuversicht setzen. 

„große Freunde, die allem Volk widerfahren wird“ (Lukas 2, Vers 10) 

Der Diakonie-Vorsitzende nannte beispielhaft einige Projekte für gelungene Inklusion – einen Kindergarten in Blaufelden, Wohnstätten in Calw, einen Mittagtisch in Korb. Und er erwähnte die mehr als 2000 jungen Menschen, die Jahr für Jahr einen Freiwilligendienst in der Diakonie Württemberg leisten. 

„Euch ist heute der Heiland geboren“ (Lukas 2, Vers 11)  

In der Diakonie gehe es in vielfacher Weise darum, Verletzungen und Wunden von Menschen zu heilen oder doch zumindest gut zu versorgen, betonte Kaufmann. Heilung und Heil gehörten in der diakonischen Arbeit zusammen. Jeder Mensch werde mit seinen leiblichen, seelischen und religiösen Bedürfnissen gesehen. Doch: „Die Diakonie steht vor großen Herausforderungen, wenn ihre Arbeit und die gute Botschaft vernehmbar und in der Gesellschaft wirksam bleiben soll.“ Fachkräftemangel, wirtschaftlicher Druck und andere Entwicklungen könnten dazu führen, dass die Seelsorge zu kurz kommt.  

„Da stand er [Josef] auf und nahm das Kindlein und seine Mutter mit sich bei Nacht und entwich nach Ägypten“ (Matthäus 2, Vers 14) 

Fluchtgeschichten heute seien dramatische Realität für fast 80 Millionen Menschen, so Kaufmann. Nie sei die Zahl der Flüchtlinge weltweit höher gewesen. „Flüchtlingsbereite Kirche“ zu sein – das werde in Kirchengemeinden, Beratungsdiensten und diakonischen Diensten durchbuchstabiert. „Dabei verbinden wir Hilfe und politische Anwaltschaft hierzulande, in den Transitregionen und in den Herkunftsländern.“ Viele der Aufgaben könnten Kirche und Diakonie nur deshalb tun, weil die Landeskirche in den letzten Jahren Geld zur Verfügung gestellt haben - immer jeweils zur Hälfte für die Arbeit in Württemberg und in den Herkunftsregionen. 

Oberkirchenrat Dieter Kaufmann (Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werk in Württemberg) bei seinem Beitrag zum Bericht des Landesbischofs.
Oberkirchenrat Dieter Kaufmann (Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werk in Württemberg) bei seinem Beitrag zum Bericht des Landesbischofs. elk-wue.de / Wenke Böhm

Füreinander und miteinander 

Kirche und Diakonie sind vielfältig verwoben und brauchten einander, machte Landesbischof July deutlich. „Die Diakonie erfüllt nicht nur ihren kirchlichen Auftrag, sondern schafft auch Zugänge zum Glauben.“ Durch ihre diakonischen Dienste und Einrichtungen komme die Kirche mit Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern in Kontakt und könne in diesen Diensten das Evangelium weitergeben. Nur gemeinsam könnten Kirche und Diakonie sich für eine stärkere gesellschaftliche und politische Wertschätzung sozialer Berufe und Tätigkeiten einsetzen. 

Formen diakonischen Engagements wie in Vesperkirchen, Diakonieläden, Hospizgruppen oder Flüchtlingsarbeit würden zum Mitwirken einladen, sagte Kaufmann. „Manches Kirchenmitglied findet dadurch aus der Distanz in die Nähe seiner Gemeinde. Wir haben durch solche Projekte in den Gemeinden geschwisterliche Selbsthilfeformen, die ein Engagement auch für distanzierte oder Nichtkirchenmitglieder attraktiv machen.“ Für konkrete soziale Arbeit bestehe nach wie vor eine große Spendenbereitschaft. 

Aufgabe sei es nun, das Bewusstsein „Diakonie ist Kirche und Kirche ist Diakonie“ zu fördern, hob July hervor. „In unserer strategischen Ausrichtung der Landeskirche nehmen wir dies als Thema auf. Dabei sehen wir auf die Gaben, Chancen und Ressourcen, die wir als Landeskirche mit allen unseren diakonischen Diensten und Einrichtungen haben.“ Folgenden Aspekten gelte dabei ein besonderes Augenmerk: konstruktive Zusammenarbeit, diakonische Identität, Diakonie als Teil der theologischen Existenz, Synergien zwischen Kirchengemeinden und diakonischen Diensten, Lösung von Strukturproblemen im ländlichen Raum.  

July zitierte zum Abschluss aus dem Diskussionspapier „Evangelisch in Württemberg“, das im Anschluss an die Sommersynode 2012 formuliert wurde: „Unsere Evangelische Kirche wird 2030 eine diakonische Kirche sein. In der Nachfolge Jesu stellt sie sich den Nöten der Menschen und begleitet sie in der Seelsorge. Sie tritt für kranke, schwache, arme und benachteiligte Menschen ein, weil sie von Gott geliebt sind und eine unverlierbare Würde besitzen. Diakonisches Handeln geschieht sowohl in der Vielfalt der freien Einrichtungen als auch in den Kirchengemeinden. Beide ergänzen und unterstützen einander.“  

Voten der Gesprächskreise und Aussprache

Alle vier Gesprächskreise betonten in ihren Voten zum Bischofsbericht die herausragende Rolle, die sowohl die institutionelle Diakonie als auch das diakonische Wirken der Gemeinden und der Ehrenamtlichen in diesem Pandemie-Jahr für viele Menschen und die Kirche gespielt haben und noch spielen. Die untrennbare Verbindung von christlichem Glauben und diakonischem Handeln strichen alle Voten heraus.

Offene Kirche:

Dr. Antje Fetzer kritisierte im Votum für den Gesprächskreis Offene Kirche, dass in der Diakonie immer noch „nur Mitglieder einer evangelischen Kirche oder zumindest einer anderen ACK-Kirche Leitungsämter übernehmen dürfen. Das treibt nichtkirchliche, hochqualifizierte Mitarbeitende automatisch zu einem anderen Träger, sobald sie bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen.“ Noch gravierender sei die Restriktion der Wählbarkeit in die Mitarbeitendenvertretungen auf ACK-Mitglieder, die Menschen anderen Glaubens „elementare Arbeitnehmerrechte“ verwehre. Dies schade auch der Glaubwürdigkeit der Kirche. Ebenfalls kritisch wies Fetzer auf das oft schwierige Verhältnis zwischen diakonischen Institutionen und gemeindlichen Ehrenamtlichen hin. Die Zukunft von Diakonie und Kirche liege vermutlich in „diakonischen Initiativen, die auf Graswurzelebene von engagierten, oft auch betroffenen Menschen getragen werden“. Ebenso wies Fetzer darauf hin, es könne zu Interessenkonflikten kommen, weil die Diakonie ihr Geld vom Staat erhalte: „Wie frei kann eine Diakonie agieren, die ihr Geld vom Staat bekommt? Wieviel Kritik wird an der Hartz-IV-Praxis von Ämtern geübt, die die Dienste im Wege der Subsidiarität zu weiten Teilen finanzieren? Prophetisches Eintreten für die Allerschwächsten wird da oft zur Fehlanzeige im gut geölten Betrieb des Sozialmarkts.“

Lebendige Gemeinde:

Rainer Köpf sprach in seinem Votum für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde davon, dass sich Gemeinde vor Ort und Diakonie künftig wieder näher kommen müssten: „Wir werden nicht mehr die Diakonissen bekommen wie im 19. Jahrhundert, aber ich frage mich, ob es nicht möglich ist, kleinräumigere, übersichtlichere Strukturen zu schaffen. Ob es nicht möglich ist, Diakonie wieder als ein Projekt der Ortsgemeinde zu fördern, dass auch nach außen zusammenkommt, was nach innen zusammengehört: Kirche und Diakonie.“ Zugleich sprach sich Köpf dafür aus, angesichts schwindender Kräfte zu überlegen, was man anderen überlassen könne: „Wäre es nicht besser, kleiner aber dafür klarer profiliert evangelisch zu sein“? Er verwies auf Martin Luther, für den die „Förderung der gemeinen Wohlfahrt zuallererst eine staatliche Aufgabe“ gewesen sei. Zuletzt fragte Köpf klar nach dem missionarischen Aspekt diakonischen Handelns: „Dürfen wir nicht zeigen, was wir lieben? Dürfen wir den Menschen nicht sagen, was der Grund unseres Lebens, der Grund unseres Handelns ist?“

Kirche für Morgen:

Anja Faißt vom Gesprächskreis Kirche für Morgen plädierte in ihrem Votum dafür, den Kontakt zur Diakonie, etwa für Beratungen, so leicht wie möglich zu machen und die Zugänge vielfältig zu gestalten: „Hier müssen die Hürden so gering wie möglich gehalten werden! Außerdem ist mir wichtig, dass wir hier weiterhin die Digitalisierung ausbauen. Es muss vielfältige Wege geben, damit Hilfesuchende uns als Kirche erreichen. Die Corona-Pandemie hat uns hier riesige Schritte abverlangt.“ Faißt warb für „thinking outside of the box“, es gelte, innovative Wege zu finden, wie man in der Diakonie „unserem diakonischen Auftrag gerecht werden und die Coronaverordnungen ernst nehmen“ könne. „Wie können wir hier Spielräume offenlassen und uns nicht ohne Grund verengen? Ich nehme hier schöne Beispiele aus unserem Ländle wahr. Ich lese von dezentralen Vesperkirchen, Spaziergangsberatungen, Balkonkonzerten, Stationengottesdienst im Freien und bei all den innovativen Aktionen geht mein Herz als Synodale von Kirche für Morgen auf.“ Nach wie vor fordere der Gesprächskreis: „10% für Innovation“.

Evangelium und Kirche:

Ernst-Wilhelm Gohl vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche setzte sich in seinem Votum dafür ein, die Stellen der Flüchtlingsdiakone in allen Prälaturen weiterzuführen. Sie leisteten wertvolle Arbeit. Ebenso müsste die Zukunft der Diakonieläden gesichert werden, die durch steuerrechtliche Probleme gefährdet seien. Gohl wies auf eine Spannung hin, in der Diakonie heute stets stehe: Auf der einen Seite der biblische Anspruch, diakonisches Handeln müsse im jesuanischen Sinne radikal sein: „Jesuanische Liebe ist radikal einseitig und verlustbereit. Der barmherzige Samariter steht dafür. Die junge Christenheit beeindruckte, weil sie genau diese Liebe lebte z.B. in ihrer Kranken- und Armenfürsorge.“ Auf der anderen Seite stünden die Notwendigkeiten der modernen Unternehmensdiakonie, die anders funktionieren müsse. Dafür stehe im Gleichnis der Wirt: „Indem er den Überfallenen versorgt, leistet er einen wichtigen Beitrag, den der Samariter nicht leisten kann. Deshalb ist das eine moralisch nicht höher zu bewerten als das andere. Es ist eine andere Form der Hilfe.“ Mit dieser Spannung müsse man bestmöglich umgehen, aber „die Unternehmensdiakonie in direkter Linie mit der jesuanischen Liebe zu sehen, überhöht sie und behindert sie zugleich.“ Auch Gohl sprach sich dafür aus, die Anstellungsvoraussetzungen heutigen Bedürfnissen anzupassen. Nicht- und Andersgläubige könnten eine wichtige Brückenfunktion versehen.

In der Aussprache forderten mehrere Synodale ein klareres christliches Profil bei der Diakonischen Arbeit. So sagte Siegfried Jahn (Blaufelden): „Wir sind immer stark, wenn wir vom Evangelium zu den Menschen denken, aber mir geht es auch darum, von den Menschen wieder zum Inhalt der Kirche zu kommen.“ In der Arbeit solle erkennbar werden, dass dahinter der Schöpfer stehe. Martin Wurster (Bad Urach) sprach sich dafür aus, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen so auszurüsten, dass sie „ein Zeugnis des Heils" seien. Es gehe darum „dass Menschen eine Beziehung zum Heiland bekommen“.

Erhard Mayer (Heilbronn) sprach sich für die stärkere Verknüpfung von Diakonie und Ortsgemeinde aus. Diakonie sei Mission. „Damit zeigen wir, was wir lieben. Wir sind nicht weltanschauungsneutral.“

Daneben wurde die Forderung laut, Leitungsämter in der Diakonie auch für Menschen zu öffnen, die keiner Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. So sagte Christiane Mörk (Brackenheim): „Diakonie muss im freien Markt bestehen.“ Deshalb solle die Anstellungsordnung weiter geöffnet werden. „Christliche Werte zu leben heißt auch, allen die gleiche Chance zu geben.“ Marion Blessing (Holzgerlingen) machte deutlich: „Wer sich in der Diakonie engagiert, sollte auch wählbar sein, damit er sich in der Mitarbeitervertretung engagieren kann.“

Hans Probst (Tübingen) dankte für das klare Bekenntnis zur Migration und bat den Landesbischof darum, das Landesaufnahmeprogramm zu unterstützen. „Eine flüchtlingsbereite Kirche weiß die Vielfalt der Gesellschaft zu schätzen“ - sie werbe für eine offene Gesellschaft. 

Gleich mehrere Synodale äußerten ihre Sorgen, dass Diakoniestationen und Einrichtungen im mitunter harten Wettbewerb nicht mithalten könnten und immer mehr in freie Trägerschaft abwanderten. So sagte Eckart Schultz-Berg (Stuttgart): „Wir haben Wettbewerbsnachteile gegenüber freien Trägern - da ist viel Arbeit nötig, um gegenzusteuern.“ Matthias Eisenhardt (Schorndorf) ergänzte, ein Problem der Abwanderung gebe es auch bei Kindertagesstätten. „Es ist wichtig klarzumachen, was der Mehrwert christlicher Trägerschaft ist.“

Immer wieder wurde die Bedeutung der Diakonie hervorgehoben. Götz Kanzleiter (Ostelsheim).  „Was wäre unsere Kirche ohne die Diakonie, ohne die Tat, ohne die Wirkung. Was wären unsere Predigten, wenn es uns nicht gelingen würde, das diakonische Wort auch in die Tat umzusetzen.“

In seiner Replik drückte Dieter Kaufmann seine Freude über die engagierte, positive Resonanz in der Diskussion aus und wies auf die Chancen hin, die es bei allen Schwierigkeiten gebe, etwa beim zunehmenden Bedarf der amublanten Pflege.

Landesbischof July stellte zum Abschluss der Diskussion fest: „Wir leben in komplexen Zeitverhältnissen und Transformationsprozessen.“ Zugleich appellierte er: „Spielen wir nicht die Unternehmens- und Ehrenamtsdiakonie vor Ort gegeneinander aus.“

    • TOP 03 - Bericht des Landesbischofs - Landesbischof Dr. h.c. July und Oberkirchenrat Kaufmann
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      24.11.2020

Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker bei der hybriden Herbsttagung 2020 der Landessynode.
Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker bei der hybriden Herbsttagung 2020 der Landessynode.elk-wue.de

Die Kirchenleitung habe aus der Vergangenheit gelernt, so Personaldezernentin Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker: Als in den 1990er Jahren nicht alle, die wollten, in den Pfarrdienst übernommen werden konnten, sei ein Planungsinstrument, Personalstrukturplanung, entwickelt worden. Diese verlässliche Modellrechnung helfe seither und auch in den großen, kommenden Veränderungen in Landeskirche und hauptamtlichem Pfarrdienst. Sie berücksichtige Entwicklungen bei Pfarrpersonen, Mitgliedern sowie der Finanzkraft der Landeskirche.

Veränderungen bei Personenzahl und Pastorationsdichte

Demnach soll die Aufnahme von Vikarinnen und Vikaren ab dem Jahr 2032 von 46 auf 28 abgesenkt werden. Eine höhere Zahl sei weder realistisch noch finanziell verantwortbar. Im Moment könnten aber alle, die auf der Liste der Theologiestudierenden stehen, auch in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, so Nothacker. Auch alternative Zugänge zum Pfarrdienst spielen weiter eine Rolle: Bis 2025 sollen pro Jahr jeweils 10 Personen über die berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst aufgenommen werden. 15 Personen sind z. B. aus den neuen Masterstudiengängen eingeplant. Auf 90,4 % leicht gestiegen ist die dienstliche Inanspruchnahme. Gründe hierfür seien vor allem Dienstaufträge während der Elternzeit und Aufstockung aufgrund der Altersvorsorge. Nothacker warb bei Landeskirche, Kirchenbezirken und Gemeinden für Verständnis für die familiäre Situation von Pfarrerinnen und Pfarrern. Man arbeite an familienfreundlichen Rahmenbedingungen und schätze die Vielfalt der Lebensformen.

Die Pastorationsdichte wird nach aktuellen Annahmen 2030 einen Höchststand erreichen. Dann wird eine vollbeschäftigte Pfarrperson für 1763 Gemeindeglieder zuständig sein.         

Veränderungen beim Finanzbedarf

Im Vergleich zur Berechnung 2017 stiegen die Bruttopersonalkosten um rund 10 Millionen Euro. Als Gründe hierfür nannte Nothacker u. a. Besoldungserhöhungen und steigende Beiträge für die Evangelische Ruhegehaltskasse Darmstadt. Aufgrund der künftig hohen Ruhestandszahlen sei es wichtig, Rücklagen insbesondere für Versorgung und Beihilfe zu bilden. Veränderungen in den Einnahmen durch das Corona-Jahr werden sich erst in künftigen Planungen und Berechnungen widerspiegeln. 

Weiterhin um Studentinnen und Studenten werben

Im Basisjahr 2018 befanden sich insgesamt 2009 Personen im Pfarrdienst. 169 davon waren beurlaubt oder freigestellt. Nothacker versicherte, dass nach jetziger Planung genug Personen für eine angemessene Versorgung der Gemeinden finanzierbar seien. Seit 2005 hat sich gemäß EKD-Statistik die Zahl der Theologiestudierenden mit dem Ziel Pfarramt mehr als verdoppelt. Es müsse aber weiterhin intensiv um Studierende geworben und diese begleitet und gefördert werden, so die Oberkirchrätin.    

 

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses.
Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses. elk-wue.de / Wenke Böhm

Bericht des Finanzausschusses

Dem Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am 24. Juli der PSPP zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, wies in der Personalstrukturplanung noch auf das Element der Ampel hin. Diese zeige an, wie viel Prozent des landeskirchlichen Anteils an jährlichen Kirchensteuereinnahmen aufgewendet werden müssen, um die Kosten für den Pfarrdienst zu decken. Aktuell stehe die Ampel noch auf grün. Nach aktuellen Berechnungen schalte sie ab 2045 auf rot (61 %-100 % aller Kirchensteuermittel). 2058 müsste dann fast die gesamte Finanzkraft der Landeskirche für den Pfarrdienst aufgewendet werden.

Der Finanzausschuss sprach sich ebenso wie der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung für die jährliche Fortführung und Aktualisierung der PSP Pfarrdienst aus, die jährliche Beratung in den synodalen Fachausschüssen und die zweijährige Beratung im Plenum der Landessynode.

Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung

In seiner Sitzung am 22. Juni hat der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung mit dem PSPP auf Grundlage des Zahlenmaterials von 2019 befasst.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, Kai Münzing, erläuterte, dass sich die Pastorationsdichte im Vergleich zu anderen Landeskirchen „moderat“ entwickle. Gleichwohl müssten auf die massiven Veränderungen im Pfarrdienst individualisierte Antworten gefunden werden. Das betreffe Fragestellungen wie Entlastungsangebote, Distriktslösungen oder multiprofessionelle Teams.

Die Aussprache findet - gemeinsam mit TOP 5 - im Anschluss an die Berichte zu TOP 5 statt.


TOP 04 - Bericht des Oberkirchenrats - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Oberkirchenrätin Nothacker
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23.11.2020

TOP 04 - Bericht des Oberkirchenrats - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Oberkirchenrätin Nothacker

TOP 04 - Bericht des Finanzausschusses - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Vorsitzender Geiger
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24.11.2020

TOP 04 - Bericht des Finanzausschusses - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Vorsitzender Geiger

TOP 04 - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Vorsitzender Münzing
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24.11.2020

TOP 04 - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Vorsitzender Münzing

TOP 04 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Verbalteil Teil 1
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23.11.2020

TOP 04 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Verbalteil Teil 1

TOP 04 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Exceltabelle Teil 2
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23.11.2020

TOP 04 - Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst - Exceltabelle Teil 2

Kirchenrätin Carmen Rivuzumwami, beim Oberkirchenrat zuständig für Religionsunterricht, Schule und Bildung.
Kirchenrätin Carmen Rivuzumwami, beim Oberkirchenrat zuständig für Religionsunterricht, Schule und Bildung.elk-wue.de

Die Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen („PSP RelPäd") wird seit 2008 jährlich erstellt und der Synode im Zwei-Jahresrhythmus zur Kenntnisnahme präsentiert.

Die kommissarische Leiterin des Bildungsdezernats, Kirchenrätin Carmen Rivuzumwami stellte Grundlage und Zielsetzung der Modellrechnung vor, die die „kostenorientierte Mindestversorgung des Religionsunterrichts ermittle. Dafür werde der Bedarf an RelPäd-Stellen im Verhältnis zu Schülerinnen- und Schülerzahl sowie den Pfarrdeputaten erhoben. Die PSP “ Erhebungskomponenten sind: Schülerinnen- und Schülerzahlentwicklung, kirchlicher Anteil der Unterrichtsversorgung, Altersstrukturdaten der Religionspädagoginnen und -pädagogen, RU-Deputate der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer, Entwicklung der Bruttopersonalkosten der Religionspädagoginnen und -pädagogen und die finanzielle Ausstattung im Sinne von Ersatzleistungen. Rivuzumwami erläuterte, dass es daneben „weichere Faktoren“ gebe, die die Entwicklung beeinflussen, etwa die Akzeptanz des Religionsunterrichts bei Eltern und Schülerinnen und Schülern oder die Einführung des Faches Ethik ab der fünften Klasse. 27 % nicht getaufte Schülerinnen und Schüler nehmen im Moment am Religionsunterricht teil. Die Modellrechnung zeige auch Handlungsoptionen sowie wie Korrekturmaßnahmen auf und liefere so Basisinformationen „für grundsätzliche personelle und finanzielle Entscheidungsprozesse“, so die Kirchenrätin. Ziel sei es, den Plan bei der „Einstellung von Religionspädagoginnen und -pädagogen heranzuziehen.“  

Wesentliche Veränderungen in der PSP RelPäd 2020

Entgegen früherer Prognosen steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahr 2030/31 um 11 %. Im Schuljahr 2018/19 betrug der Anteil kirchlicher Lehrkräfte am Religionsunterricht 36 % (17 % davon durch Deputate von Pfarrerinnen und Pfarrern). Die tatsächlich erteilten Wochenstunden liegen aktuell bei 4,66 Stunden. Aufgrund von Pfarrplan und Altersermäßigungen sei ein weiteres Absinken aber zu erwarten, stellte Rivuzumwami fest. Die mit dem Land vereinbarten 4.980 Grundstunden wurden im Schuljahr 2019/20 unterschritten. Religionspädagoginnen und -pädagogen tragen deshalb zum Erbringen der Grundstunden bei. Drei Lösungsmöglichkeiten nannte die Kirchenrätin: Erhöhung der Stellenanteile für Religionspädagoginnen und -pädagogen, Erhöhung der Deputatsstunden für Pfarrerinnen und Pfarrer oder Absetzung der zwei Wochenstunden bei vollem Dienstauftrag ab dem 55. Lebensjahr. Hier müsse man gemeinsam „nach Lösungen suchen, um die Präsenz kirchlicher Lehrkräfte im Religionsunterricht sicher zu stellen.“ Insgesamt steigt also der Bedarf an Religionspädagoginnen und -pädagogen. Deshalb werden seit 2018 acht neue Stellen pro Jahr eingerichtet. Ab dem Haushaltsjahr 2021 sollen diese nicht mehr aus den Rücklagen des Religionsunterrichts finanziert werde, sondern aus Kirchensteuermitteln. Nach aktueller Prognose besteht 2021 ein Gesamtstellenbedarf von 228 Stellen. Damit liege „der Bedarf nach wie vor deutlich über den vorhandenen Stellen“, erläuterte die Kirchenrätin. Bis 2030 zeige sich „ein stark steigender Stellenmangel.“ Insgesamt bezeichnete sie das Berechnungssystem des PSP RelPäd als in seinen „Zusammenhängen stimmig.“ So bestätige zum Beispiel der PSP 2020 die Entscheidung der Erhöhung aus acht Neueinstellungen ab 2019.

Als „großer Herausforderung“ beschrieb Rivuzumwami die Gewinnung junger Religionspädagoginnen und -pädagogen. Die Beschäftigungsquote liege nur bei 54,4 % und es werde in den nächsten Jahren hohe Renteneintrittszahlen geben. Zum Beispiel gehen im Jahr 2025 24 Personen in den Ruhestand. 

Siegfried Jahn Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend
Siegfried Jahn Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugendelk-wue.de / Wenke Böhm

Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend

Für den Ausschuss für Bildung und Jugend machte dessen Vorsitzender Siegfried Jahn auf die Auswirkungen eine Unterschreitung der vereinbarten Grundstunden aufmerksam: Sie führe wahrscheinlich dazu, den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach zu verabschieden und die Marginalisierung der Kirche in der Gesellschaft zu befördern. Dass die Neueinstellungen trotzdem nicht so angehoben würden, dass Stellen und Stellenbedarf deckungsgleich seien, begründete er mit der Notwendigkeit eines Spielraums, um „notwendige Reaktionen“ zu ermöglichen. Jahn mahnte aber auch zur Vorsicht: Durch den Ausbau des Ethikunterrichts entstehe für immer mehr die Schülerinnen und Schüler eine Alternative. Um Religionspädagoginnen und -pädagogen zu gewinnen, müsse das „Image“ des Berufs besser werden. Als Aufgabe nannte Jahn, auch mehr Männer für dieses Fach zu gewinnen. In den letzten vier bis fünf Jahren seien ausschließlich Frauen eingestiegen.  

Bericht des Finanzausschusses

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusses, erklärte, dass die Erbringung der Grundstunden durch Religionspädagoginnen und -pädagogen seit dem Schuljahr 2019/20 im aktuellen Haushaltsjahr 6,1 Stellen ausmache. In zehn Jahren seien etwa 40 neue Stellen notwendig. Die Kosten für die neu eingerichteten Stellen von Religionspädagoginnen und -pädagogen stiegen bis 2025 von 1,6 auf 4,3 Millionen jährlich. Geiger betonte,  es gebe „an vielen Stellen“ noch Hausaufgaben, die die  Fachausschüsse weiter beraten sollten. „Zentrale Bedeutung“ für die Kirchenmitgliedschaft junger Menschen bescheinigte Geiger dem Religionsunterricht. Deshalb solle er „wo immer möglich gestärkt werden – allerdings nicht um jeden Preis.“

Aussprache zu TOP 4 und TOP 5

In der gemeinsamen Aussprache zu den Personalstrukturplanungen brachte Matthias Böhler (Besigheim) neben dem Theologiestudium mehr alternative Zugänge zum Pfarrberuf ins Spiel. Denn Pfarrerinnen und Pfarrer würden die Vielfalt der Gesellschaft nicht abbilden und viele Menschen die akademische Sprache der Theologinnen und Theologen nicht verstehen. Dem widersprach Thorsten Volz (Ludwigsburg): Für eine reformatorische Kirche müsse das Studium der erste Zugang bleiben. Deshalb müssten auch die von der EKD vorgesehenen Kürzungen der finanziellen Mittel für die kirchlichen Hochschulen überdacht werden. Auch Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) betonte, dass es für Pfarrerinnen und Pfarrer wichtig sei, theologisch sicher und sprachfähig zu sein, weil viele Menschen existentielle Fragen hätten. Auch für Jugendliche sei ein fachwissenschaftlicher Umgang mit ihren Fragen wichtig, sagte Matthias Eisenhardt (Schorndorf). Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz) hofft in Anbetracht sinkender Gemeindegliederzahlen und dem Wegfall von Pfarrstellen auf kreative Lösungen. Man müsse sich über andere Finanzierungsmöglichkeiten nachdenken und sich fragen, wie man damit umgehe, wenn zum Beispiel eine Gemeinde sich eine halbe Pfarrstelle selbst finanzieren möchte. An diesem Punkt zeigte sich Oberkirchrätin Nothacker zurückhaltend: Das sei sehr kompliziert und reiche Gemeinden könnten so bevorteilt werden. Wie wichtig Vorbilder, gerade für Kinder und Jugendliche seien, betonte Maike Sachs (St. Johann-Gächingen). Personen seien entscheidend, deshalb müsse verstärkt für Pfarrberuf, Diakonat und Religionspädagoginnen und -Pädagogen geworben werden. Die Vernetzung von Schule und Jugendarbeit ermögliche es Jugendlichen an der Gemeinde anzudocken, stellte Holger Stähle (Schwäbisch Hall) fest. Missionarische Arbeit werde an der Basis geleistet. Dass jeder Cent für den Religionsunterricht gut angelegtes Geld sei, findet Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim). Denn Religionspädagogen und- Pädagoginnen seien neben ihrem Bildungsauftrag oft auch als Seelsorgerinnen und Seelsorger gefragt.     

 


    • TOP 05 - Bericht des Oberkirchenrats - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Kirchenrätin Rivuzumwami
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      23.11.2020

    • TOP 05 - Bericht des Oberkirchenrats - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Anlagen - Kirchenrätin Rivuzumwami
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      23.11.2020

    • TOP 05 - Bericht des Ausschusses für Bildung und Jugend - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Vorsitzender Jahn
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      24.11.2020

    • TOP 05 - Bericht des Finanzausschusses - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen - Vorsitzender Geiger
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      24.11.2020

Andrea Bleher, erste stellvertretende Präsidentin der Landessynode.
Andrea Bleher, erste stellvertretende Präsidentin der Landessynode.elk-wue.de

Andrea Bleher, erste stellvertretende Präsidentin der Landessynode, berichtete über die Arbeit des Geschäftsführenden Ausschusses. Dieser musste schon während der letzten Tagung der Sommersynode einberufen werden, da ein ablehnender Plenumsbeschluss über einen Antrag dazu geführt hatte, dass keine audiovisuellen Sitzungen der Synode und ihrer Ausschüsse mehr möglich waren. Dies hat der Geschäftsführende Ausschuss mithilfe eines dann von der Synode beschlossenen Antrags heilen können, so dass bis zum 1. August 2021 audiovisuelle Sitzungen mit elektronischen oder fernmündlichen Abstimmungsmöglichkeiten (außer geheimer Abstimmung) möglich bleiben. Das, so Bleher, sei unter den Regeln der Corona-Pandemie notwendig. Weiter wurde der Rechtsausschuss damit beauftragt, Kriterien für audiovisuelle Sitzungen zu erarbeiten.

In seiner Sitzung vom 19. Oktober 2020 beschäftigte sich der Geschäftsführende Ausschuss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfamtes zur Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Landeskirche für das Jahr 2017. Das Verfahren sieht vor, dass die von der Präsidentin beauftragte Prüfergruppe dem Finanzausschuss über die Auswertung berichtet. Der Finanzausschuss wiederum schlägt  dem Geschäftsführenden Ausschuss einen Beschlussvorschlag zur Entlastung nach § 84 Haushaltsordnung vor.

Im Wesentlichen seien nach Auskunft des Leiters des Rechnungsprüfamtes (RPA) Haushalt und Bilanzen 2017, Tagungsstätten der Landeskirche, Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGAST), Landeskirchenstiftung und weitere geprüft. Dazu auch Kirchengemeinden und Kirchenbezirke. Insgesamt seien 300 Einzelprüfungen durchgeführt worden. Inzwischen sei auch der Prüfbericht für das Haushaltsjahr 2018 abgeschlossen, er werde noch im November der Präsidentin übergeben. Der Prüfbericht für das Haushaltsjahr 2019 sei in Arbeit.

Rainer Klotz, Vorsitzender der Prüfergruppe mit Ulrike Bauer, Jörg Schaal und Eckart Schultz-Berg nannte die Feststellungen des Prüfberichts gegenüber dem Geschäftsführenden Ausschuss nachvollziehbar, darunter etwa die nicht zeitnah erfolgte  Opferweiterleitung aus den Kirchenbezirken. Der Prüfergruppe wurde versichert, dies werde im Jahr 2020 behoben. Der Finanzausschuss empfahl nach seinen Beratungen ebenfalls die Entlastung, so dass der Geschäftsführende Ausschuss einstimmig dem Evangelischen Oberkirchenrat für seine Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Jahresrechnung 2017 der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Entlastung erteilte.


    • TOP 06 - Bericht des Geschäftsführenden Ausschusses - Stellv. Präsidentin Bleher
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      24.11.2020

Über die aufgrund der Corona-Pandemie verkürzte und digital durchgeführte Tagung der EKD-Synode vom 7. bis 9. November 2020 berichtet die EKD-Synodalen Andrea Bleher und Steffen Kern.

Bei dieser Tagung standen drei Themen im Mittelpunkt: Zum Thema Zukunft der Kirche wurde unter der Überschrift "Hinaus ins Weite - Kirche auf gutem Grund" anhand der überarbeiteten zwölf Leitsätze zur Zukunft einer aufgeschlossenen Kirche beraten. Daneben ging es um die Neuorientierung der Finanzstrategie der EKD sowie "Kirche im digitalen Wandel und die strategische Relevanz der Digitalisierung für Zukunftsprozesse.

Steffen Kern skizzierte die zwölf nach teil heftiger Kritik im Sommer gründlich überarbeitete Leitsätze. Sie eröffneten Perspektiven für die evangelische Kirche und hätten nunmehr breite Zustimmung gefunden. "Durchzogen von einem christologischen cantus firmus" (Ratsvorsitzender Bedford-Strohm) sollen sie Impulse in die Landeskirchen hinein geben.

Nach eigenen Berechnung, so Andrea Bleher, werde die EKD bis 2030 17 Millionen Euro einsparen müsse und hat Kriterien vorgestellt, anhand derer sie die umsetzen will - darunter durch andere Aufgabenverteilungen mit den Gliedkirchen, aber auch Aufgabe von Arbeitsfeldern; dabei stehen etwa kirchliche Hochschulen oder die Journalistenschule in Berlin zur Disposition. Die Synode halte am Einsparziel fest, so Bleher, empfahl jedoch Prüfungen und die Anhörung der betroffenen Einrichtungen.

Die Kirche im digitalen Wandel soll künftig gemeinsam mit den Gliedkirchen verstärkt mit einer theologisch-ethischen Digitalstrategie beschäftigen, ebenso gehört die Erarbeitung von einheitlichen Datenschutz -und IT- Sicherheitskonzepten sowie Qualitätssicherung zu den Aufgaben.

Weitere verhandelte Themen waren der Klimabericht oder der Bericht über zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in kirchlichen Leitungsämtern in der evangelischen Kirche. Weiterhin gab es Beschlüsse zur Förderung der Demokratiebildung, zum Lieferkettengesetz und zu einem neuen Pakt für Migration und Asyl in der EU.

Der Ältestenrat hat für die Wahlen in die EKD-Synode folgende Landessynodale vorgeschlagen (in Klammern dahinter die Gliedkirchlichen Zusammenschlüsse, denen sie zugeordnet sind): Andrea Bleher (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, VELKD); Yasna Crüsemann (VELKD), Prof. J. Thomas Hörnig (Union Evangelischer Kirchen in der EKD, UEK); Steffen Kern (UEK),  Dr. Friedemann Kuttler (VELKD), David Lehmann (VELKD) Peter Reif (VELKD), Annette Sawade  (UEK). Als erste Stellverterinnen und Stellvertreter schlägt der Ältestenrat vor: Beate Keller, Ruth Bauer, Prof. Dr. Martin Plümicke, Christian Nathan, Matthias Vosseler, Christoph Lehmann, Sabine Foth und Renate Schweikle. Als zweite Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Rainer Köpf, Tobi Wörner, Reinhold Schuttkowski, Dr. Gabriele Schöll, Prisca Steeb, Ines Göbbel, Ulrike Sämann und Anselm Kreh. Die Wahl erfolgt am Freitag.

    • TOP 08 - Wahlen in die 13. Synode der EKD, die 13. Generalsynode der VELKD und die 4. Vollkonferenz der UEK - Wahlvorschlag des Ältestenrates
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      23.11.2020

Antrag Nr. 60/20: Beitritt zum Aufruf: „Wann, wenn nicht jetzt!“ 

Die Württembergische Landeskirche soll laut Antrag dem Aufruf: „Wann, wenn nicht jetzt!“ beitreten.  

Die im Aufruf (https://www.ekd.de/aufruf-wann-wenn-nicht-jetzt-55830.htm) enthaltenen Forderungen sehen unter anderem die finanzielle Aufwertung der Berufe in Gesundheitswesen, Erziehung und Einzelhandel vor, außerdem eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den vorwiegend von Frauen durchgeführten Tätigkeiten. Eine bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen solle gefördert werden. Es gelte Steuer-, Sozial- und Familienleistungen so aufeinander abzustimmen, dass sie zu einer finanziellen Verbesserung für Frauen führen, insbesondere für Alleinerziehende. Ein Ziel sei auch, Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten zu schaffen, die es Müttern und Vätern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gerecht zu teilen. Es geht zudem um einen effektiven Gewaltschutz und unabhängige Beschwerdesysteme für geflüchtete Frauen und Männer in allen Gemeinschaftsunterkünften. 

Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung verwiesen.

Antrag Nr. 61/20: Aufstockung der Haushaltsmittel 2021 für die Telefonseelsorge

Der Antrag sieht vor, dass der Oberkirchenrat die Haushaltsmittel 2021 für die Telefonseelsorge (TS) um 30 000 Euro aufzustocken und damit die auslaufenden Mittel für Chat- und Mailseelsorge für die Zuschussempfänger in den Gesamtbetrag zu integrieren. In einem nächsten Schritt sei zu klären, wie eine auskömmliche dauerhafte Finanzierung der TS inklusive Chat- und Mailseelsorge durch die Landeskirche wirksam unterstützt werden kann.  

Seit 2016 wird die Arbeit der Chat- und Mailseelsorge durch die Landeskirche mit jährlich 30.000 Euro gefördert. Jeder der sechs Standorte im Bereich der Landeskirche erhält 5.000 Euro. Diese Förderung läuft mit Ende 2020 aus. Die Corona-Pandemie habe einmal mehr gezeigt, wie wichtig und hilfreich es ist, rund um die Uhr über die Telefonseelsorge (TS) kompetente Gesprächspartnerinnen und -partner zu erreichen. Die Inanspruchnahme hat zu Beginn der Pandemie signifikant zugenommen. Die TS war eine der kirchlichen Einrichtungen, die auch im Lockdown uneingeschränkt für die Menschen da war. Dies wurde auch in der Öffentlichkeit so positiv wahrgenommen. 

Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen.

Antrag Nr. 62/20: Konzeption einer kontinuierlichen Begleitung der Theologiestudierenden und Einbettung der Aufnahmegespräche vor Antritt des Vorbereitungs- dienstes auf den Pfarrdienst

Der Oberkirchenrat soll, dem Antrag zufolge, eine Konzeption zu einer kontinuierlichen Begleitung von Theologiestudierenden durch die Landeskirche erstellen und darin die Rolle des Aufnahmegesprächs vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst klären. Die Schlüsselstellung, die nach erfolgreich abgeschlossenem Studium dem Aufnahmegespräch zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst zukommt, scheint nicht klar zu sein, heißt es in der Begründung. Eine Einbettung dieses Gesprächs in eine kontinuierliche Begleitung und die nötige Transparenz gegenüber den Studierenden sei ein wichtiger Baustein, das Vertrauen der zukünftigen Pfarrerinnen und Pfarrer in unsere Landeskirche zu stärken. Darum bittet die Landessynode den Oberkirchenrat zu prüfen, nach zu justieren beziehungsweise neu zu entwickeln und zu verankern. 

Beschluss: Der Antrag wird an den Theologischen Ausschuss verwiesen.

Antrag Nr. 63/20: Instrumentarium für die gerechte Stellenverteilung 2030

Der Oberkirchenrat wird laut Antrag mit Blick auf das Jahr 2030 gebeten, ein Instrumentarium sowie deren Kriterien und Parameter zur gerechten Stellen- und Personenverteilung im Rahmen der Zahlenbasis der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst zu erarbeiten. Die Synode sei aktiv in den Prozess miteinzubinden. Die entsprechende Ausarbeitung soll demnach bis Mitte 2022 abgeschlossen sein.  

Ein PfarrPlan 2030 werde nur dann in der Fläche der Landeskirche auf Akzeptanz stoßen, heißt es in der Begründung, wenn deutlich werde, wie und von wem künftig die vorhandenen Aufgaben zu bearbeiten sein werden. Grundgedanken eines Verteilinstrumentes (Planes) müsse sein, sowohl die pastorale Beauftragung als auch die multiprofessionellen Berufsgruppen gleichzeitig und gleichgewichtend im Blick zu haben. 

Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung verwiesen.

Antrag Nr. 64/20: Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung

Der Antrag sieht vor, dass der Oberkirchenrat unter Beteiligung des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung (KGE) bis zur Herbstsynode 2022 nachhaltige Konzepte zur Diakonischen Gemeinde- und Quartiersentwicklung zu erarbeiten. Um der Vielfalt und den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden, die im Einzugsgebiet unserer Kirchengemeinden leben, solle der KGE die Ansätze und Ergebnisse des Projekts „Neue Aufbrüche – Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung inklusiv“ auswerten und die für eine nachhaltige Entwicklung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen erheben.  

Nachhaltige Gemeindeentwicklungskonzepte im Sinne einer sorgenden Gemeinschaft (Caring Community) brauche ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen, so die Begründung. Diese zu erheben und zu beziffern sei die Grundlage späterer Entscheidungen. Der Ausschuss für Diakonie soll an den Beratungen beteiligt werden. 

Beschluss: Der Antrag wurde an den Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie verwiesen.

Antrag Nr. 65/20: Begleitung und Beratung im Kontext der Sterbehilfe

Der Oberkirchenrat soll laut Antrag gebeten werden, über eine Begleitung beziehungsweise Beratung bei Suizidwunsch zu beraten. Insbesondere ist zu prüfen, ob die bestehenden diakonischen Beratungsangebote ausreichen oder ob neue Strukturen zu schaffen sind. In den Blick zu nehmen sind demnach neben den Patientinnen und Patienten auch die Angehörigen sowie die Mitarbeitenden in den Einrichtungen.  

In den Diskussionen um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum § 217 wurde laut Begründung bei der Sommersynode deutlich, dass die Kirche angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung vor einer großen Herausforderung steht. In seiner Stellungnahme habe Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July auch den Ausbau kirchlicher Angebote gefordert: „Angesichts des Urteils sehe ich die Notwendigkeit, unsere Beratungs- und Betreuungsarbeit zu erweitern und zu vertiefen. Wir wollen Patienten und Angehörige noch besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informieren.“ Dabei stelle sich die Frage nach der personellen, finanziellen und strukturellen Ausgestaltung. Die Notwendigkeit der Einrichtung einer eigenen Fachstelle ist dabei genauso zu bedenken, wie die Stärkung bestehender Angebote.  

Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Diakonie verwiesen.

Antrag Nr. 67/20: Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus

Im Antrag 67/20 wird der Oberkirchenrat gebeten, in Zusammenarbeit mit außerkirchlichen Experten und Betroffenen einen kirchlichen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus zu erstellen. Der Aktionsplan soll unter anderem folgendes umfassen: Stärkung von Diversität in kirchlichen Gremien, Verankerung einer landeskirchlichen Informations- und Beschwerdestelle, Überarbeitung der (digitalen) Öffentlichkeitsarbeit der Landeskirche, Aufnahme der Auseinandersetzung mit Rassismus in die Bildungsarbeit, Fortbildungsangebote für Mitarbeitende der Landeskirche, historische und theologische Aufarbeitung der kirchlichen Verstrickung in Rassismus und Antisemitismus, Überprüfung der Vergabe von Mitteln des kirchlichen Entwicklungsdienstes (KED) nach entsprechenden Kriterien. 

Beschluss: Der Antrag wird an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Jugend verwiesen. 

Antrag Nr. 68/20: Besetzung von Leitungsstellen im OKR

Der Oberkirchenrat soll, dem Antrag zufolge, eine unabhängige Untersuchung über das Zustandekommen von Personalentscheidungen im Pfarrdienst und in der Leitung des Oberkirchenrates auf den Weg bringen. Abläufe, Kriterien und Fragen der Chancengleichheit seien dabei besonders zu untersuchen. Die Ergebnisse und eventuelle Konsequenzen sollen im Plenum der Landessynode beraten werden. Zudem soll der Rechtsausschuss aufgefordert werden, eine Änderung des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes vorzubereiten, die eine stärkere Beteiligung des Landeskirchenausschusses bei den Stellenbesetzungen der zweiten Ebene im Oberkirchenrat (Referatsleiter) und anderer wichtiger Stellen gewährleistet.  

Um der Pluralität der Landeskirche Rechnung zu tragen, sei bei Stellenbesetzungen besonders darauf zu achten, dass eine Vielfalt an unterschiedlichen Persönlichkeitsprofilen und Prägungen auf den zu besetzenden Stellen zugelassen und gefördert wird.

Beschluss: Der Antrag wird an den Rechtsausschuss verwiesen.


    • TOP 09 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 60-20 - Beitritt Aufruf Wann, wenn nicht jetzt!
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      26.11.2020

    • TOP 09 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 61-20 - Aufstockung der Haushaltsmittel 2021 für die Telefonseelsorge
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      23.11.2020

    • TOP 09 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 62-20 - Konzeption einer kontinuierlichen Begleitung der Theologiestudierenden und Einbettung der Aufnahmegespräche
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      23.11.2020

    • TOP 09 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 63-20 - Instrumentarium für die gerechte Stellenverteilung 2030
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    • TOP 09 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 64-20 - Diakonische Gemeinde- und Quartiersentwicklung
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      23.11.2020

    • TOP 09 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 65-20 - Begleitung und Beratung im Kontext der Sterbehilfe
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      23.11.2020

    • TOP 09 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 67-20 - Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus
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      23.11.2020

    • TOP 09 - Selbstständige Anträge - Antrag Nr. 68-20 - Besetzung von Leitungsstellen im OKR
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      23.11.2020

Anfrage Nr. 05/16 zur Corona-Pandemie in den Partnerkirchen

Frage: Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Partnerkirchen, insbesondere auch auf die Kirchen in Afrika, Asien und Lateinamerika? Welche Maßnahmen hat die Landeskirche bisher ergriffen, um diesen Auswirkungen auf die Partnerkirchen zu begegnen, und welche hält sie auch im Hinblick auf die Zukunft für erforderlich? 

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads): 

Bei der slowakischen Lutherischen Kirche sind nach dem Corona bedingten Ausfall der Gottesdienste auch die Einnahmen massiv eingebrochen. Diakonie und Kirchengemeinden versuchen, die notwendigsten Hilfen bereitzustellen.  

In der orthodoxen Diözese Cluj (Klausenburg) in Rumänien sieht es ähnlich aus, und auch von dort erreichen uns besorgniserregende Nachrichten was die Versorgung der Ärmsten unter der Bevölkerung anbelangt. Auch haben sich viele Helfer selbst infiziert und fallen deshalb für länger aus.  

Im französischen Montbeliard versuchen die Gemeinden, wenigstens einen Notbetrieb bei den Gottesdiensten aufrecht zu erhalten. Kasualien können weiterhin stattfinden.  

Dramatisch kann man die Situation in Georgien nennen, bei der kleinen Lutherischen Kirche dort. Der Bischof, unser württembergischer Pfarrer Markus Schoch und mehrere Gemeindeleiterinnen der sieben Kirchengemeinden sind selbst an Corona erkrankt ist. Das Gemeindeleben ist fast zum Erliegen gekommen, Diakonische Dienste werden eingeschränkt weiter angeboten.  

Die lutherische Kirche in Slowenien hat mit sinkenden Einnahmen zu kämpfen und kann zum Teil die Pfarrersgehälter nicht mehr ausbezahlen. Partnerkirchen aus dem Bereich der ems bitten um Hilfe, weil auch dort die Einnahmen zum Teil komplett weggebrochen sind. Hierzu zählen etwa die Kirchen in Südafrika (Herrnhuter Kirche) aber auch in Kamerun.  

Besonders betroffen sind die Kirchen im Libanon, die neben Corona vor allem an den instabilen Zuständen in Staat und Gesellschaft leiden. Kirchen in Indonesien und Japan berichten von teils dramatischen Zuständen, weil Gemeindeglieder auf dem Land nicht mehr erreicht werden können. Lateinamerika ist von der Pandemie zum Teil extrem betroffen. Hier sind viele Kirchen dazu übergegangen, sich nur noch virtuell zu treffen.  

Gustav Adolf Werk, die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ und die Landeskirche versuchen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu helfen. Auch über „Hilfe für Brüder“ konnten mit landeskirchlichen Mittlen zahlreiche Kirchen weltweit unterstützt werden. Die Hilfe beläuft sich derzeit auf zusammen 622.687,50 Euro.  

Da die Anfragen nach finanzieller Unterstützung die Möglichkeiten derzeit um ein Vielfaches überschreiten, wäre eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln willkommen. 

Anfrage Nr. 06/16 zum Projekt Kirchenbindung und missionarischer Gemeindeaufbau bei Jungen Erwachsenen (20 – 40 Jahre)

Frage: Die 15. Landessynode hat im Jahr 2019 das Projekt „Kirchenbindung und missionarischer Gemeindeaufbau bei jungen Erwachsenen (20 - 40 Jahre)“ befürwortet und in der Mittelfristigen Finanzplanung 2019-2023 mit einem Gesamtrahmen von 3 Millionen Euro beschlossen. Wann werden die Gelder freigesetzt und welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen? Wie sieht die Strategie des Oberkirchenrats in dieser zukunftsweisenden wichtigen Frage der Zugehörigkeit junger Erwachsener und passender Formen der Spiritualität aus? Wie ist der Arbeitsbereich „Junge Erwachsene“ des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg in die Überlegungen des Oberkirchenrats eingebunden?  

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads): 

Aufgrund der Haushaltssperre wurde das Projekt im Jahr 2020 zurückgestellt. Doch mit dem Abschluss der Haushaltsberatungen 2021 hat der OKR entschieden, dass das Projekt nicht aufgehoben, sondern nur verschoben und fortgeführt werden soll. Die Gelder stehen ab 2021 zur Verfügung. Damit sollen vier Stellen finanziert werden, die in mehreren Kirchenbezirken eingesetzt werden. Bei der Auswahl wird auf eine gute Mischung aus städtischen und ländlichen Gebieten geachtet. 

Teil des Projekts ist eine wissenschaftliche Begleitung. Auf diese Weise soll kirchliche Arbeit mit jungen Erwachsenen analysiert und perspektivisch weiterentwickelt werden. Zugleich sollen Kriterien erarbeitet werden.  

Eine große Herausforderung gerade in der Arbeit mit jungen Erwachsenen ist die Erfahrung von Gemeinschaft. In vielen Gemeinden geschieht aus ganz unterschiedlichen Gründen keine Jugendarbeit mehr. Angesichts zunehmender Mobilität gerade unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen hier gemeindeübergreifende Initiativen unterstützt werden. 

Das Projekt Junge Erwachsene des EJW wird in enger Abstimmung mit dem Leiter des Evangelischen Jugendwerks Cornelius Kuttler und Pfarrer Dr. Reinmüller von der Projektstelle „Innovatives Handeln und Neue Aufbrüche“ durchgeführt. Außerdem ist Dezernat 1 im „Beirat Gemeinden mit jungen Erwachsenen“ beim EJW vertreten, sodass die Vernetzung beider Projekte gewährleistet ist. 

Anfrage Nr. 07/16 zu den Tagungshäusern der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Frage: Der Oberkirchenrat möge Auskunft geben über nachfolgende Parameter der Tagungshäuser und eine entsprechende Gegenüberstellung erstellen, heißt es in der Anfrage. Diese soll dazu dienen, die Tagungshäuser objektiv einschätzen zu können und sie zu stärken. Zu den Parametern gehören: 

Räumliche Verortung (Karte inkl. Tagungshäuser, die nicht zur Landeskirche gehören), finanzielle Situation, Auslastung, Zuschussbedarf, inhaltliche Arbeit, Betreiber/Träger, inhaltliche Ausrichtung des Hauses, Einrichtung, Besucherinnen und Besucher, Tagungskosten für Teilnehmende, Auslastung, Finanzen, Nachhaltigkeitsgedanke (bio, fair, regional..,),  Renovierungsbedarf und Investitionen?  

OKR-Direktor Stefan Werner verlas die Antwort von Kirchenrat Hans-Jochim Janus, Vorsitzender des Verwaltungsrates ETW (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):

Nach Rücksprache und in Abstimmung mit der Synodalpräsidentin stellt der Oberkirchenrat in der Beantwortung die Grundzüge der Konzeption vor, die nach dem Beschluss des Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 18. Juni 2020 aktuell im Oberkirchenrat in zwei Arbeitsgruppen bearbeitet wird. Methodisch und konzeptionell fußt diese auf drei Analyseperspektiven: 1. Der Analyse und Darstellung des Geschäftsbetriebs der jeweiligen Tagungsstätte auf Grundlage des Geschäftsberichts 2019 2. Der Analyse und Darstellung des Gebäudes 3. Der Analyse und Bewertung von inhaltlichen wie kirchenpolitischen Themen und Fragen.  

Die beiden ersten Analyseperspektiven sind Daten- und Faktenbasiert und die einzelnen Parameter werden jeweils von eins bis zehn Punkten bewertet. In der Gesamtzahl der Bewertung aller Parameter ergibt dies dann ein Ranking. Der dritte Teil der inhaltlichen und kirchenpolitischen Themen und Fragen sind eher weiche Gesichtspunkte, die ebenfalls bewertet werden.  

Nicht festgelegt ist die Verhältnisbestimmung der drei Perspektiven und Ergebnisse zueinander. Dies ist am Ende eine politische Entscheidung, ob das Ranking der Häuser eher finanzgetrieben sein soll oder durch kirchenpolitische Festlegungen. Ziel der Konzeption ist es, einzelne Investitionsmaßnahmen nicht weiter isoliert zu betrachten, sondern eine Gesamtperspektive der Tagungsstätten bis 2030 aufzuzeigen. Mit der Gesamtkonzeption soll auch eine Grundlage geschaffen werden für die Beantwortung der Frage, welche jährlichen Aufwendungen sich die Landeskirche für Tagungsstätten zukünftig leisten will und kann. 

Anfrage Nr. 08/16 zur Aufnahme von Personen in den Pfarrdienst aus alternativen Zugängen

Frage: In der Personalstrukturplanung aus dem Jahr 2019 wurden bei den Zugängen und Aufnahmen in den Pfarrdienst erstmalig für die Jahre 2020-2024 pro Jahr drei Personen aus alternativen Zugängen eingeplant. Wie viele Personen sind in diesem ersten Jahr 2020 über diesen Zugang in den Pfarrdienst aufgenommen worden und wie stark sind die Plätze für das Jahr 2021 schon nachgefragt? Welche Ausbildungsstätten sind bei diesem Zugang von der Landeskirche zugelassen? Oder müsste die Landeskirche sich nicht alternativ auf eine definierte Anzahl von Studienorten festlegen? Gibt Werbemaßnahmen, die auf diese Möglichkeit(en) des Zugangs aufmerksam machen? 

Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):

In der Ev. Landeskirche in Württemberg gibt es vier verschiedene Zugangsmöglichkeiten in den Pfarrdienst der Landeskirche: 1) Das grundständige Theologiestudium 2) Die Berufsbegleitende Ausbildung im Pfarrdienst (BAiP) 3) Der Zugang über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für das Lehramt an Gymnasien mit Schwerpunkt Theologie, abgeschlossenem Referendariat und bestandener zweiter Dienstprüfung 4) Der Masterabschluss an den Universitäten Marburg, Heidelberg und Greifswald (und bald auch Tübingen).  

Das grundständige Theologiestudium ist der Regelzugang in den Vorbereitungsdienst und damit in den Pfarrdienst unserer Landeskirche. Theologinnen und Theologen werden auch künftig in der Vorbereitung für den Pfarrdienst in unserer Landeskirche zum allergrößten Teil an den theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten ausgebildet. Dieser Zugang soll der Hauptzugang bleiben, weil wir die Theologie auf Augenhöhe sehen mit den anderen Wissenschaften. So können wir auch weiterhin in unserer Gesellschaft sichtbar bleiben und unseren theologisch-kirchlichen Beitrag für gesellschaftliche Debatten einbringen.  

Die drei alternativen Zugänge würdigen die Erfahrungen, die zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber mitbringen, und bereichern den Pfarrdienst in unserer Landeskirche. Mit diesen Zugängen stehen wir in einem Konsens mit den anderen EKD-Gliedkirchen und den Kirchen, die in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa zusammengeschlossen sind. Dass die Bildungsvoraussetzungen für den Schlüsselberuf Pfarrer/Pfarrerin innerhalb der EKD und der GEKE abgestimmt und gegenseitig anerkannt sind, gehört zu den Vereinbarungen von Kirchengemeinschaft und zu unserem gemeinsamen Kirche-Sein. 

Anfrage Nr. 09/16 zur Obdachlosenunterbringung während der Corona-Pandemie

Frage: Wie stellt sich die Unterbringung obdachlos gewordener Menschen in der Fläche und unter Corona-Bedingungen nach Wahrnehmung des Diakonischen Werkes dar? Wie können erkrankte oder quarantänepflichtige Personen gut untergebracht werden, welchen Handlungsbedarf sieht das Diakonische Werk? Werden dafür Ihrer Kenntnis nach bei Bedarf Zimmer in Hotels oder Jugendherbergen zur Vermeidung von Mehrbettzimmern angemietet, wie es die Fachverbände der Wohnungslosenhilfe fordern? In welcher Weise können Kirchengemeinden, Diakonische Bezirksstellen und Diakonische Träger, aber auch Einzelpersonen wie Landessynodale, vor Ort tätig werden, da es sich ja um eine kommunale Aufgabe handelt? 

Oberkirchenrat Dieter Kaufmann antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):

Die Diakonie der Evangelischen Landeskirche engagiert sich in rund 120 Diensten und Einrichtungen in Württemberg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begegnen Menschen, die längere Zeit auf der Straße leben, mit Würde und auf Augenhöhe. Die Mitgliedseinrichtungen der Diakonie betreiben ein qualifiziertes und gut ausgebautes Hilfenetz, welches aus verschiedenen Diensten und Einrichtungen besteht. 

Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung haben die Kommunen die Aufgabe, Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, zu schaffen und zu erhalten. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Polizei- und Ordnungsgesetz des Landes Baden-Württemberg.  

Die Wohnungslosenhilfe in Baden-Württemberg hat sich seit vielen Jahren Standards erarbeitet, wie menschenwürdige Unterbringungen ausgestattet sein sollen. Auf der Ebene der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAGöfW) ist ein Standard-Papier zu den Ordnungsrechtlichen Unterbringungen miteinander abgestimmt und verabschiedet worden. Gleichwohl haben diese Verabredungen „nur“ Empfehlungscharakter, so dass dies von den Kommunen durchaus unterschiedlich gehandhabt wird. Die freie Wohlfahrtspflege hat darauf keinen direkten Einfluss und kann immer nur anmahnen.  

Ein ganz wesentliches Problem stellt der Wohnungsmarkt dar – es ist zu wenig bezahlbarer Wohnraum verfügbar. Allerdings kann der Wohnungsmarkt nur entspannt werden, wenn alle Player, auch die Landeskirche, ihren Einsatz verstärken. Die Wohnungsnot ist längst in der Mittelschicht angekommen und betrifft auch die Mitarbeitenden in den sozialen Berufen.  

Unter Corona-Bedingungen ist alles schwieriger als es ohnehin schon ist. Erkrankte, quarantänepflichtige, aber auch alle anderen Menschen, die von der Straße kommen und um Aufnahme bitten, sollten in Einzelzimmern untergebracht werden und möglichst bei Aufnahme und zwei Tage später einen Schnelltest durchführen. Konkreter Handlungsbedarf besteht in der Anmietung von entsprechendem Wohnraum.  

Was insgesamt geholfen hat und noch immer hilft, ist die Mutmacher Soforthilfe. Jede Wochen erreichen das Diakonische Werk Württemberg neue Berichte und eindrucksvolle Erzählungen. Die Menschen sind oft sehr überrascht und können nicht glauben, dass sie in der jetzigen Situation Unterstützung von der evangelischen Kirche erhalten und jemand an sie denkt.  

Anfrage Nr. 10/16 zur landeskirchlichen Friedensarbeit/Friedensbildung

Frage: Die Friedensbildung stellt eine wichtige Arbeit der landeskirchlichen Friedensarbeit dar, deren Bedeutung angesichts der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen (Rassismus, Radikalisierung, Infragestellung der Demokratie, internationale Konflikte u. a. m.) in Zukunft noch zunehmen wird. 1. Werden die beiden am PTZ Birkach angesiedelten 50 % Projektstellen für Friedensbildung nach Ende der fünfjährigen Projektlaufzeit im Sommer/Herbst 2021 verlängert oder entfristet? 2. Wie ist die Weiterführung der Friedensbildung und Friedensarbeit insgesamt gewährleistet? Wer ist mit diesen Aufgaben beauftragt? Wo ist die Arbeit angesiedelt? Welcher Arbeitsumfang steht dafür zur Verfügung? 3. Ist geplant, die Pfarrstelle für Friedensarbeit nach Ausscheiden des aktuellen Stelleninhabers im Sommer 2021 so rechtzeitig auszuschreiben und neu zu besetzen, dass eine kontinuierliche Weiterarbeit ohne Vakanz-Unterbrechung möglich ist? 

Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads):

Die 2 mal 50-Prozent-Stellen im PTZ sind ein Projekt, das auf fünf Jahre begrenzt war und im Sommer 2021 auslaufen wird. Wesen eines Projekts ist es, dass es einen Anfang und ein Ende hat. Für die religionspädagogische Arbeit zur Friedensbildung hat Frau Geiger durch ihre Materialien für die Schulen starke Impulse gesetzt. Herr Neudeck hat federführend die Handreichung „Friedensbildung in Schule und Gemeinde“ als Gemeinschaftsprojekt des ptz mit dem Friedenspfarramt erarbeitet. Er ist auch wesentlich beteiligt an der „Initiative zur Stärkung der Friedensbildung in Europas Schulen“.  

Nach dem letzten Zielstellenplan für die Sonderpfarrstellen steht für die Friedensarbeit eine halbe Pfarrstelle zur Verfügung, die zurzeit mit Pfarrer Schilling besetzt ist. Verwandte Fragestellungen werden von Herrn Probst als Referenten für Extremismus bearbeitet. Nach dem Vorbild des Forums interreligiöser Dialog hat der OKR im vergangenen Jahr ein Forum Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung eingerichtet, an dem folgende Arbeitsbereiche beteiligt sind: Friedensarbeit, Umweltfragen, Mission, Ökumene und Entwicklung, Entwicklungsbezogene Bildung, Gemeinden anderer Sprache und Herkunft, die Beauftragten für Extremismus- und Weltanschauungsfragen, jüdisch-christlichen Dialog, Islam, Sinti und Roma. Der DIMÖE ist mit der Ausrichtung beauftragt.  

Die Pfarrstelle zur Friedensarbeit soll 2021 ausgeschrieben werden, damit nach dem Weggang von Pfarrer Schilling zeitnah die Wiederbesetzung ab 1. September 2021 erfolgen kann. 

Anfrage Nr. 11/16 zur Arbeit mit Flüchtlingen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Frage: Welche Maßnahmen sind in Zukunft geplant, um die in den Jahren 2015 folgende mit großem Engagement betriebene Flüchtlingsarbeit fortzusetzen?  Ist vorgesehen, die zwei Pfarrstellen und zwei Diakonate für Flüchtlingsarbeit in den vier Prälaturen sowie die finanziellen Zuwendungen für die Flüchtlingsarbeit in Kirchengemeinden zu verstetigen?  

Oberkirchenrat Dieter Kaufmann antwortete (Text gekürzt, die vollständige Antwort finden Sie unten in den Downloads): 

„In unserem Engagement in der Flüchtlingshilfe sehen wir einen Dienst unserer Kirche an den Glaubensgeschwistern, an allen Schutzbedürftigen, die an Leib und Leben bedroht sind, an der Gesellschaft und am Gemeinwesen. Wir setzen uns ein gegen Rassismus, Antisemitismus und jede Form der Menschenverachtung.“ Diesem Selbstverständnis hat sich die Evangelische Landeskirche in ihrer Konzeption kirchlich-diakonischer Flüchtlingsarbeit verpflichtet. Die Konzeption wurde vom Kollegium des Oberkirchenrats im März 2016 beraten und beschlossen. „Flüchtlingsbereite Kirche“ ist daher nicht punktuell oder re-aktiv zu verstehen, sondern pro-aktiv und als Ausdruck eines Selbstverständnisses, das Aufnahme, Begleitung und Integration geflüchteter Menschen und das öffentliche Eintreten für ihre Rechte und Belange als originär kirchlich-diakonische Aufgaben bestätigt.  

Der aktuelle Schritt zu weiterer Planungssicherheit ist das Maßnahmenpaket IV Flüchtlingshilfen für die nächsten drei Jahre. Die Diskussion um konzeptionelle und strukturelle Fragen des Maßnahmenpakets IV wurde im Ausschuss für Diakonie, im Finanzausschuss wie auch im Kollegium bereits vor langem geführt. Für eine Justierung der Arbeit über das Jahr 2023 hinaus wären jetzt die nächsten Schritte ins Auge zu fassen. Nach nun vier Maßnahmenpaketen sollte geklärt werden, wie ein zeitlich nicht befristetes und durchfinanziertes Gesamtkonzept aussehen könnte.  

Als Orientierung kann das aktuelle Maßnahmenpaket gelten. Dieses hält an strategischen Leitlinien für die Arbeit der nächsten Jahre fest. So bleiben  Landeskirche und ihre Diakonie in der Fläche erkennbar als verlässliche Akteure in der Flüchtlingsarbeit und im Eintreten für eine offene und demokratische Gesellschaft. Die Unterstützung von Kirchengemeinden steht im Zentrum. Vulnerable Gruppen bleiben besonders im Blick. Aktuelle Schwerpunktsetzungen werden gefördert.  


    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 05-16 - zur Corona-Pandemie in den Partnerkirchen
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      25.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 06-16 - zum Projekt Kirchenbindung und missionarischer Gemeindeaufbau bei Jungen Erwachsenen 20-40 Jahre
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      23.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 06-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel
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      25.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 07-16 - zu den Tagungshäusern der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
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      23.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 07-16 - Beantwortung - Kirchenrat Janus
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      24.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 08-16 - zur Aufnahme von Personen in den Pfarrdienst aus alternativen Zugängen
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      23.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 08-16 - Beantwortung - Oberkirchenrätin Nothacker
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      25.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 09-16 - zur Obdachlosenunterbringung während der Corona-Pandemie
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      Info: 62 KB | PDF
      23.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 09-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Kaufmann
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      24.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 10-16 - zur landeskirchlichen Friedensarbeit Friedensbildung
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      23.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 10-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Prof. Dr. Heckel
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      Info: 103 KB | PDF
      24.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 11-16 - zur Arbeit mit Flüchtlingen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
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      Info: 57 KB | PDF
      23.11.2020

    • TOP 10 - Förmliche Anfrage Nr. 11-16 - Beantwortung - Oberkirchenrat Kaufmann
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      24.11.2020

  • Protokoll und Beilage
    • Protokoll der Sitzung vom 26.11.2020
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      19.03.2021

    • Protokoll - Beilage 8 - Personalstrukturplanung für Religionspädagoginnen und Religionspädagogen
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      19.03.2021

André Bohnet gehört ab sofort dem Rechtsausschuss an.elk-wue.de/Wenke Böhm

Zu den aus dem Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode (TOP 1) resultierenden Wechseln in Ausschüssen und im Schriftführeramt macht der Ältestenrat folgenden Wahlvorschlag: André Bohnet soll künftig dem Rechtsausschuss angehören, dafür wechselt Nicole Kaisner vom Rechtsausschuss in den Ausschuss für Diakonie. André Bohnet ersetzt altersbedingt im Schriftführeramt Michael Schneider. 

Beschluss: Beide Wahlvorschläge werden angenommen.

    • TOP 02 - Wahlen und Wechsel in der Mitgliedschaft der Landessynode, der Ausschüsse und dem Schriftführeramt - Wahlvorschlag des Ältestenrates
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      23.11.2020

Der Ältestenrat hat für die Wahlen in die EKD-Synode folgende Landessynodale vorgeschlagen (in Klammern dahinter die Gliedkirchlichen Zusammenschlüsse, denen sie zugeordnet sind): Andrea Bleher (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, VELKD); Yasna Crüsemann (VELKD), Prof. J. Thomas Hörnig (Union Evangelischer Kirchen in der EKD, UEK); Steffen Kern (UEK),  Dr. Friedemann Kuttler (VELKD), David Lehmann (VELKD) Peter Reif (VELKD), Annette Sawade  (UEK). Als erste Stellverterinnen und Stellvertreter schlägt der Ältestenrat vor: Beate Keller, Ruth Bauer, Prof. Dr. Martin Plümicke, Christian Nathan, Matthias Vosseler, Christoph Lehmann, Sabine Foth und Renate Schweikle. Als zweite Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Rainer Köpf, Tobi Wörner, Reinhold Schuttkowski, Dr. Gabriele Schöll, Prisca Steeb, Ines Göbbel, Ulrike Sämann und Anselm Kreh. 

Beschluss: Die Wahlvorschläge werden angenommen.


    • TOP 08 - Wahlen in die 13. Synode der EKD, die 13. Generalsynode der VELKD und die 4. Vollkonferenz der UEK - Wahlvorschlag des Ältestenrates
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      23.11.2020

Kai Münzing, Vorsitzender des Ausschusses Kirchen- und Gemeindeentwicklungelk-wue.de/Wenke Böhm

Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung zu Antrag Nr. 17/20

Die Anträge 17/20 und 66/20 sehen vor, dass der Oberkirchenrat einen Gemeinde- und Innovationskongress in die Mittelfristige Finanzplanung 2021-2025 aufnehmen und umsetzen soll. Das Thema Ehrenamt könne dabei einen Schwerpunkt bilden. Gestützt werden die Anträge durch ein einstimmiges Votum des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung, macht dessen Vorsitzender Kai Münzing deutlich.

Der Gemeinde- und Innovationskongress soll laut Antragsbegründung Inspiration und Ermutigung für innovatives Handeln in bestehenden Strukturen und für mutige Aufbrüche hin zu neuen Zielgruppen sein. Zugrunde liegt unter anderem die Frage, wie Menschen aus bisher unerreichten Milieus mit der Botschaft des Evangeliums erreicht werden können und welche Formate für die Gemeindearbeit der Zukunft tragfähig sind.

Neben der landeskirchlichen Binnensicht sollten bewusst auch EKD-weite Impulse und Praxis-Beispiele aus der weltweiten Kirche ("Fresh expressions of church") mit aufgenommen werden.

Der Theologische Dezernent, Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel, hat laut Münzing am 5. Oktober im Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung avisiert, dass Kirchengemeinderäte und Pfarrerschaft sowie weitere interessierte Haupt- und Ehrenamtliche als Zielgruppe in den Blick genommen werden sollten. Zu den möglichen Themen zählen Strategien zur Zukunft der Kirche, Neue Aufbrüche, Impulse aus dem Netzwerk FreshX sowie Modelle aus anderen Landeskirchen.

Ein Kongress könne laut Münzing haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Anregungen für die Entwicklungsprozesse vor Ort bieten, etwa durch Referate, Seminare, Austauschrunden und Best-Practice-Modelle.

In der Diskussion wurde nach Auskunft des Ausschussvorsitzenden deutlich, dass viele Gemeinden durch die Corona-Einschränkungen Quantensprünge gemacht hätten, auch im Hinblick auf digitale Formate. Auch Menschen anderer Milieus seien erreicht worden. „Gerade diese Erkenntnisse gilt es in einem solchen zeitnah durchzuführenden Kongress aufzugreifen und dort die Plattform zu schaffen, Erfahrungen austauschen zu können.“

Notwendig sei vor einem solchen Kongress eine Einschätzung der vorhandenen Vielfalt innerhalb der Landeskirche, im ökumenischen Blick und über die Landeskirche hinaus. Der zeitliche Horizont sei Corona-bedingt derzeit noch unklar.

Beschluss: Der Antrag 66/20 wird angenommen.


    • TOP 11 - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Gemeinde- und Innovationskongress - Vorsitzender Münzing
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      24.11.2020

    • TOP 11 - Antrag Nr. 66-20 - Gemeinde- und Innovationskongress - Aufnahme in die Mittelfristige Finanzplanung 2021-2025
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      23.11.2020

Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung zu Antrag Nr. 22/20

Kai Münzing, Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung berichtet über den Antrag 22/20, der fordert, ein Konzept zu entwickeln, um die geplante Streichung der Sonderpfarrstellen (Zielstellenplan) zurückzunehmen und zu prüfen, ob diese 30 Stellen mit anderen Berufsgruppen zu besetzen wären.

Um den Kontext der Personalplanung verständlich zu machen, erläutert Münzing die Gesamtsituation der Personalentwicklung.

Es gebe ein enges Zusammenspiel zwischen Gemeinde- und Sonderpfarrdienst. Dieses müsse ausgewogen bleiben, um die Arbeit in allen Bereichen zu gewährleisten. Für die Umsetzung des PfarrPlans würden unterstützende Begleitmaßnahmen zum Pfarrplan beschlossen. Es handle sich dabei z. B. um die Entlastung für den Pfarrdienst durch die Anstellung von Diakoninnen und Diakonen. Durch die Pandemie verzögere sich leider die Umsetzung. Die Erfahrungen dieser Maßnahmen würden in die weiteren Beratungen des Ausschusses mit einfließen.

Die Anzahl der Pfarrstellen müsse in einem Gleichgewicht bleiben, damit Stellenwechsel möglich ist, aber nicht zu viele Stellen vakant blieben. Die Vakaturen in den Randbereichen der Landeskirche seien schwer zu besetzen. In Sechsjahresschritten werden Veränderungen in drei Bereichen des Pfarrdienstes vollzogen: Gemeindepfarrstellen (PfarrPlan), Sonderpfarrstellen (Zielstellenplan) und sonstige Dienstaufträge (Übergang, Wartestand). Der Prozess zur Festlegung der Gesamtkürzung in der drei Gruppen im Rahmen des Pfarrplans und Zielstellenplans 2024 sei intensiv und lang und um eine Ausgewogenheit bemüht gewesen. In vielen Pfarrplansonderausschüssen und betroffenen Kirchengemeinden sei um die geplanten Kürzungen gerungen worden.

Außerhalb dieser drei Bereiche gebe es keinen Spielraum, die Stellenstreichungen zurück zu nehmen. Eine Verschiebung innerhalb der beiden anderen Bereiche zu Gunsten der Sonderpfarrstellen würde das Gleichgewicht verschieben. Veränderungen innerhalb der beiden anderen Gruppen müssten neu verhandelt werden. Dies dürfte, so die mehrheitliche Erkenntnis des Ausschusses, auf wenig Akzeptanz in den Kirchenbezirken und den betroffenen Kirchengemeinden sowie in den Pfarrplansonderausschüssen vor Ort stoßen. „Es wird kein hinreichender Grund dafür gesehen, die damals gefassten Beschlüsse in Frage zu stellen und sie ohne intensive Betrachtung aller Auswirkungen aufzuheben“, so Münzing.

Der Ausschuss will sich mit dem Paradigmenwechsel im Pfarrdienst weiter auseinandersetzen und den Fragen der Kriterien für das Arbeiten im multiprofessionellen Teams nachgehen. Dabei sollen die aktuellen Studien (Sinus Milieustudie, die Kirchenmitgliedschaftsstudie und die Freiburger Studie) für die Befassung mit dem PfarrPlans30 berücksichtigt werden. Ebenso für die Krankenhausseelsorge soll ein zukunftsfähiges Konzept erarbeitet werden.

 Deshalb empfiehlt der Ausschuss für Kirchen- und Gemeindeentwicklung der Synode, den Antrag Nr.20/22 abzulehnen.

Der Antrag wird nicht weiterverfolgt.


    • TOP 12 - Bericht des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung - Zielstellenplan 2024 - Rücknahme von Stellenstreichungen
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      Info: 51 KB | PDF
      24.11.2020

Tobias Geiger, Vorsitzender des Finanzausschusseselk-wue.de/Wenke Böhm

Bericht des Finanzausschusses zu Antrag Nr. 53/20

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, berichtete, dass die  Eckwerteplanung für die Jahre 2021 und 2022 keine Erhöhungen der Zuweisung an die Kirchengemeinden für vorsehe. Im Widerspruch dazu entstand ein Antrag (53/20), den sogenannten Verteilbetrag für das kommende Haushaltsjahr um zwei Prozent zu erhöhen. Der Finanzausschuss hielt bei seinen Beratungen, besonders im Blick auf die Corona-Krise, das Anliegen für berechtigt, allerdings sprächen auch Gründe gegen eine prozentuale Erhöhung. Nach einiger Sondierungen zeichnete sich ab, dass eine Mehrheit für eine Einmalzahlung möglich sei. Deshalb sei der Antrag Nr. 56/20  entstanden, der für 2021 eine einmalige Sonderzuweisung an die Kirchengemeinden in Höhe von 2,5 Millionen Euro als Corona-Soforthilfe vorsieht. Diesem Antrag hat die Synode zugestimmt.

Aussprache

In der Aussprache hatten sich die Synodalen zuvor zumeist positiv über die Idee der einmaligen Sonderzahlung von einem Prozent beziehungsweise 2,5 Millionen Euro geäußert. So sagte Antje Fetzer (Waiblingen), Flexibilität sei gerade in dieser schwierigen Zeit wichtig. „Wenn ich sehe, was durch Corona an Mehrausgaben auf die Gemeinden zukommt, dann wird mir schon ein bisschen Angst.“ Sie mahnte an, dass dem Haushaltsrecht der Synode nicht von anderen Stellen vorgegriffen werden dürfe.

Kai Münzing (Dettingen an der Erms) zeigte sich ebenfalls erfreut: „Ich habe gesagt, wir brauchen eine Alternative für diesen Antrag - um planen zu können für die Gemeinden.“

Eine kritische Stimme gab es von Anselm Kreh (Hermaringen): „Ich bin seit 20 Jahren im Bezirksausschuss und höre seit 20 Jahren: sparen, sparen, sparen! Und jedes Jahr gibt es eine Sonderzuweisung.“ Gleichzeitig sei immer wieder von neuen Stellen die Rede. „Ich frage mich wirklich, wo sparen beginnt.“ Gut gemeint sei nicht unbedingt auch gut gemacht.

 

 


    • TOP 13 - Bericht des Finanzausschusses - Erhöhung des Verteilbetrags an die Kirchengemeinden im Haushaltsjahr 2021 - Vorsitzender Geiger
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      Info: 49 KB | PDF
      24.11.2020

    • TOP 13 - Antrag Nr. 56-20 - Erhöhung des Verteilbetrags an die Kirchengemeinden im Haushaltsjahr 2021 - Einmalige Sonderzuweisung an die Kirchengemeinden
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      23.11.2020

Jörg Beurer, Vorsitzender des Ausschusses für Diakonieelk-wue.de/Wenke Böhm

Bericht des Ausschusses für Diakonie zu Antrag Nr. 13/20

Der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie, Jörg Beurer, berichtete über die Beratung zu Antrag 13/20.

 

Inhalt des Antrags

Mit Antrag 13/20 wurde die Landessynode gebeten, zu beschließen, den Oberkirchenrat um Prüfung zu bitten, wie die Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe langzeitarbeitsloser und benachteiligter Menschen fortgesetzt werden können, unter einer vertieften Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen. Bereits durchgeführte Maßnahmen sollen überprüft und ausgewertet werden.

 

Bericht des Ausschusses für Diakonie

Der Ausschuss beriet am 29. Mai 2020 unter Beteiligung des Diakonischen Werkes über den Antrag.

Kirche und Diakonie engagierten sich seit den 1970er Jahren in immer neuen Ansätzen für die Rückkehr insbesondere Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt.

Als Aspekte der Wirkung von Maßnahmen nannte Jörg Beurer neben konkreter Hilfe und Begleitung, dem Hinweis auf notwendiges staatliches Handeln, und Signalen an die Öffentlichkeit die diakonischen Gemeindeentwicklung.

Jörg Beurer gab den detaillierten Inhalt des Programms „Kirche trotzt Armut und Ausgrenzung“, das 2013 startete und 2016 verlängert wurde, zu Protokoll, und berichtet, dass die Maßnahmen zielgerichtet ankommen.

Durch die Corona-Pandemie müssten bisherige Konzepte überprüft werden; es gelte, als Kirche einem verstärkt drohenden Bruch in der Gesellschaft entgegenzuwirken.

Es sei wichtig, dass das Diakonische Werk trotz Rückgang des Kirchensteueraufkommens Umsetzungskonzepte vorlege.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie bat in dessen Namen darum, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

In der Aussprache unterstützte Martin Wurster (Schömberg-Langenbrand) das Anliegen und betonte, wie wichtig es sei, sich zu überlegen, wie die Kirche Menschen in dieser prekären Situation zu unterstützen könne. 

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.


    • TOP 14 - Bericht des Ausschusses für Diakonie - Förderung der Teilhabe arbeitsloser und benachteiligter Menschen durch Jobgutscheine
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      24.11.2020

Präsidentin Sabine Foth mit der Glocke. Diese wird geläutet, wenn Synodale das Ende ihrer Redezeit erreichen. In der Aktuellen Stunde passierte dies häufiger.elk-wue.de/Wenke Böhm

In der aktuellen Stunde beschäftigte sich die Synode mit folgenden Fragen:  

Verschwörungserzählungen und der Widerstand gegen die Maßnahmen anlässlich von Covid-19: Wie positionieren wir uns als Kirche zum Missbrauch religiöser Symbolik und Begrifflichkeiten? Wie gehen wir als Kirche mit Radikalisierungstendenzen in unseren eigenen Reihen um? Was kann Kirche zum Miteinander und zur Stabilisierung einer verunsicherten Gesellschaft beitragen? 

 

Die Synodale Anja Faißt (Friedrichshafen) mahnte, mit den Menschen, die Verschwörungserzählungen verbreiteten, im Gespräch zu bleiben, sie nicht auszuklammern, als Privatperson, und als Kirche. Es brauche Klarheit. Die Kirche habe viele Antworten, die sie dem Klima des Hasses entgegensetzen könne.  

Auch Dr. Martina Klärle (Weikersheim) stellte die Frage, wie sich die Kirche dazu positioniere – sie schlägt vor, die Menschen „weiter zu umarmen“, zurückzuholen, Gespräche zu führen. Sie wies auf die USA hin, als Beispiel, wie die Spaltung eines Landes geschehen kann.  

Siegfried Jahn (Blaufelden) erklärte, dass jetzt in der Krise herauskomme, worauf die Menschen bauten. Das Hoffnungspotential sei erschöpft, es führe in die Enge, in die Angst. Die Kirche müsse dazu beitragen, dass Hoffnungspotentiale entstünden, die Menschen einladen in das, was über unsere Welt hinausgeht.  

Die Synodale Maike Sachs (St. Johann-Gächingen) erinnerte an das geistliche Fundament der Kirche, das unsichtbar, aber real sei. Es müssten Angebote gemacht werden, zur Resilienz, zur Stille, zum Gebet.  

Angelika Klingel (Heimsheim) sprach von einem Angriff auf demokratische Grundwerte, und auf Werte, auf die sich die Kirche geeinigt habe. Sie sorgt sich um die Bildung von Randgruppen, um die Geschlechterfrage, um das Frauenbild.  

Der Synodale Hans-Ulrich Probst (Tübingen) warnte davor, Verschwörungserzählungen zu unterschätzen; damit hinge immer auch Gewaltbilligung und -bereitschaft zusammen. Zum anderen müsse sich auch des zugrundeliegenden Strukturmerkmals bewusst sein, der im Dualismus liege. Kirche sei aufgefordert, sich zu fragen, wo ihre Botschaften darin enthalten seien. Schließlich müsse man wahrnehmen: Die Theorien seien billige Seelsorge – wie könne sie bei 40 Prozent der Menschen verfangen? Es gehe darum rote Linien aufzuzeigen, gegen die Neu-Kodierung von Anti-Semitismus und der Ausgrenzung von Minderheiten.  

Bernd Wetzel (Brackenheim) betonte, dass eine Minderheit die Stärken der Demokratie nutze, um sie zu schwächen. Die Kirche müsse entschlossen erklären und widersprechen, unter anderem das kritische Denken und die Medienkompetenz fördern. Die Stärkung demokratischer Werte sei selbstverständlich.  

Matthias Hanßmann (Vaihingen an der Enz) nannte die Stichworte Dankbarkeit, Demut und Distanz: Er dankte den Verantwortlichen auf allen Ebenen für Führung und Gesetzgebung; auch dafür, dass Gottesdienste und Betreuung möglich seien. Er empfinde Demut gegenüber der Einschränkung von Freiheitsrechten, damit andere Rechte gewährleistet werden können. Von der Verrohung von Sprache distanziere er sich, ebenso von Vergleichen des Handelns der Bundesregierung mit der NS-Machtergreifung und Verwendung von Begriffen der Opfer des Nationalsozialismus.   

Der Synodale Steffen Kern (Walddorfhäslach) wies darauf hin, dass eine erhebliche Polarisierung stattfinde, etablierte Institutionen unter Generalverdacht stünden. Pauschale Verdächtigungen kursierten, auch gegenüber dem Pietismus. Er sei Landesbischof July für seine deutlichen Worte hierzu dankbar.  

Die Synodale Christiane Mörk (Brackenheim) wandte sich dagegen, den aktuellen Verzicht mit den Schrecken der NS-Zeit zu vergleichen. Die Kirche sei mit Bildungsarbeit und Friedensbildung gefragt.  

Matthias Eisenhardt (Schorndorf) forderte mehr Medienkompetenz, eine klare Haltung als Kirche, und das Aufzeigen von Grenzen. Kirche müsse Gemeinschaft und Geborgenheit aufzeigen.   

Der Synodale Eckart Schultz-Berg (Stuttgart) verlangte eine „klare Kante“ aus der biblischen Grundbotschaft heraus, und die Vermittlung von Sicherheit, durch Botschaft und Tradition.  

Hellger Koepff (Biberach) erinnerte ebenfalls an den Dualismus aus der kirchengeschichtlichen Tradition. Man müsse sich fragen: Wo sei dieser angelegt? Wo werde er überwunden?  


    • TOP 15 - Aktuelle Stunde
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      26.11.2020

OKR-Direktor Stefan Werner bei seinem Bericht zur strategischen Planung.elk-wue.de / Wenke Böhm

Direktor Stefan Werner stellte den Bericht des Oberkirchenrats zur Strategischen Planung vor. In den letzten Jahren hätten die Berichte vor allem unter dem Programmsatz „Weniger ist mehr“ gestanden. Corona-Krise und Mitgliederschwund zwängen zu einer weiteren Konzentration auf das Wesentliche kirchlichen Handelns.  Es gehe nun im Rahmen der strategischen Planung um eine Perspektive bis zum Jahr 2030, dazu brauche es einen breiten Konsens zwischen Oberkirchenrat und Landessynode über die Grundlagen.  

Kernthemen und Schwerpunktziele 

Stärkung des Pfarrdienstes 

Stärkung bedeute nicht, die Stellenzahl hochzufahren sondern zu priorisieren, und von Verwaltungsarbeit zu entlasten, so Direktor Werner. Er nannte als Kernaufgaben:  

  • Seelsorge: Große Bedeutung in der Pandemie, Voraussetzung: gute Ausbildung, Fortbildungen, Supervision, Ausbildung von Ehrenamtlichen.  
  • Vielfalt der Gottesdienste in der Corona-Krise: Voraussetzung: Gut vorbereitete Pfarrerinnen und Pfarrer. Wichtig: Qualitätssicherung, Ergänzung durch Ehrenamtliche. 
  • Religionsunterricht an öffentlichen Schulen: Größer werdende Gemeinden, abgestimmte Personalplanungen. 
  • Leitungskompetenz: Entlastung in Geschäftsführung und Verwaltung, Ausbau Personalentwicklung. 

Bildungsgesamtplan 

Bildung sei eine der kirchlichen Grundaufgaben; beim Bildungsgesamtplan gehe es darum, diese Verantwortung zukunftsfähig zu gestalten. „Die Kirche möchte künftig erkennbarer ihre Stimme erheben.“  

Diakonisches Wirken  

Stefan Werner hob hervor, wie wichtig es sei, der Öffentlichkeit bewusst zu machen, dass Diakonie und Kirche zusammengehören. Neben einer konstruktiven Zusammenarbeit gebe es auch Unwissenheit und Konkurrenz. Hier gelte es, gegenzusteuern und die gegenseitige Verbundenheit zu stärken, auch in der Außendarstellung. „Die Diakonie hat wesentlichen Anteil an der Akzeptanz der Kirche in Gesellschaft und Politik“, sagte er.  

Organisationsziele 

Direktor Stefan Werner nannte folgende Ziele der Entwicklung:  

  • Verbesserung der Kommunikation zwischen dem Oberkirchenrat und der Landessynode sowie den kirchliche Diensten/Einrichtungen
  • Nachhaltigkeit der Finanzierung (Generationengerechtigkeit) 
  • Bessere Wahrnehmung der Kirche als attraktiver Arbeitgeber 
  • Sicherung der Symbolkraft der Kirchengebäude (Immobilienstrategie) 
  • Digitale Roadmap
  • Überarbeitung der Finanzsystematik des landeskirchlichen Haushalts 
  • Klimaneutralität 
  • Optimierung des Servicecharakters der Verwaltung 

Zusammenfassung 

Angesichts wandelnder Bedingungen und begrenzter Ressourcen sei es wichtig, sich auf Ziele zu konzentrieren und Schwerpunkte zu setzen, so Stefan Werner. Die Kirche müsse darin erkennbar sein, dass sie christliche Hoffnung ausstrahle und erlebbar mache. „Übergeordnetes Ziel bleibt die Verkündigung des Evangeliums.“ Die Planung für 2030 solle sukzessive entwickelt werden, und setze „im Vertrauen auf Gottes Führung auch auf die Wirkkraft kleiner Schritte.“  

Votum des Gesprächskreises Offene Kirche 

Professor Dr. Martin Plümicke merkte an, dass der Bericht wenig zu den finanziellen Grundlagen enthalte. Ein gemeinsames Vorgehen von Landessynode und OKR werde bejaht, aber auch die Basis müsse gemeinsam erarbeitet werden. Die Offene Kirche stehe hinter allen Zusagen gegenüber den Mitarbeitenden. Die kapitalgedeckte Versorgung werde aber hinterfragt. Die finanzielle Entwicklung sehe der Gesprächskreis nicht so pessimistisch. Den Schwerpunkten und Zielen stimme die Offene Kirche zu. Hier fehle aber die Klimagerechtigkeit als Kernthema und Schwerpunktziel, dies Thema sei eine Überlebensfrage der Menschheit und eine Frage der Glaubwürdigkeit. Beim Schwerpunkt Pfarrerschaft sehe er das Problem der Handlungsfähigkeit der Kirchengemeinden. Schließlich vermisse der Gesprächskreis eine Vision von Kirche. Die Außenwahrnehmung der Kirche müsse analysiert werden, die Kirche müsse dialogfähig für Gottesbilder der Menschen heute werden und neue Angebotsformen entwickeln. Ein Sparkurs werde den Mitgliederrückgang nicht bremsen, sondern beschleunigen.  

Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde 

 

Matthias Hanßmann betonte, dass eine strategische Planung nicht vergessen dürfe, warum es sie grundsätzlich gebe. "Wir reden selbstverständlich vom Auftrag Jesu, und nicht von dem Konzern Kirche. Für uns eine Selbstverständlichkeit. Aber ob das die Anderen auch gleich so heraushören?" fragte er.  Die zurückgehenden Zahlen dürften nicht zu einer defensiven Grundhaltung führen. Kirche sei auch kreativ, nach vorn, zu jeder Zeit – dabei würdigte Matthias Hanßmann die besonnene Vorgehensweise des Oberkirchenrates.  

Die Lebendige Gemeinde merkte als wichtige Punkte an: Die Schwerpunktsetzung solle nicht mit dem Pfarrdienst sondern mit den Mitarbeitenden beginnen. Bei Verkündigung und Seelsorge spiele das Pfarrerbild eine wesentliche Rolle, aber eben nicht allein.  Neben den Schwerpunkten Diakonie und Bildung brauche es die Mission. Wenn Kirche nicht missioniere, gebe sie sich auf.  Ein weiteres wichtiges Ziel wäre, die Haltung eines geistlichen Lebens zurückzugewinnen; dies sollte in die Planung mit aufgenommen werden, dies unterscheide die Planung der Kirche von Unternehmensplänen.  

Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche 

Thorsten Volz würdigte für seinen Gesprächskreis den Bericht zur Strategischen Planung und das Bemühen um einen gemeinsamen Weg von Oberkirchenrat und Synode. Er  begrüßte den im Bericht enthaltenen Mut zur Konzentration. Ein vierter Schwerpunkt fehle, sagte er, und fragte, warum die Bewahrung der Schöpfung nicht das erste der vier Kernthemen sein könne. Er begrüße die Einrichtung eines Umweltreferates und hoffe, dass es nicht nur bei einer Kampagne bleibe.

Zur Punkt Stärkung des Pfarrdienstes sagte Volz, dieser sei überfrachtet, Verkündigung, Seelsorge und Unterricht seien Kernaufgabe. Leitung müsse nicht Kernaufgabe sein. Zur Gewinnung von Nachwuchs brauche es gute Vorbilder. Kontraproduktiv sei, dass den beiden letzten kirchlichen Hochschulen das Aus drohe. Bei der Vielfalt der Gottesdienstangebote müsse man angesichts des Rückgangs an Pfarrpersonen auch hier mit Einschränkungen rechnen. Zum Digitalen Gemeindemanagement: Dies widerspreche, da  befristet gefördert, dem Willen zur Stärkung des Pfarrdienstes. Beim Bildungsgesamtplan sei es sehr wichtig, Synergieeffekte aufzudecken und einen Strategiewechsel einzuleiten. Weiterhin fordere der Gesprächskreis eine breite mediale Kampagne, um Diakonie der Öffentlichkeit nahezubringen, damit die Kirche mit Staat und Gesellschaft in Diskurs trete.

Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen 

Matthias Böhler betonte, dass gerade in der Krise die Strategische Planung wichtig sei, es sei kein Automatismus, dass "Weniger" zu "Mehr" führe. Dies hätten die letzten Monate gezeigt. Der Gesprächskreis kritisiere, dass der Ausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung in dem Bericht keine Rolle spiele, habe die Synode doch damit den Prozess der Konzentration auf das Wesentliche schon auf den Weg gebracht. Er bitte das Kollegium darum, sich hier einzubringen. Verstehe man Strategie als Verhaltensweisen eines Unternehmens zur Erreichung seiner Ziele, stelle sich die Frage nach dem Zielbild der Kirche 2030. Diese Frage sehe der Gesprächskreis nicht beantwortet. Beim Pfarrdienst werde in bestehenden Strukturen gedacht. Beim Thema Bildung wünsche er sich eine Fokussierung; Matthias Böhler wies auf die Tagungshäuser hin; hier wünsche sich der Gesprächskreis den Grundsatz "Menschen vor Steinen" als leitend. Er dankte dem Kollegium, dem OKR und Herr Direktor Werner abschließend für die offene und vertrauensvolle Kommunikation als gute Grundlage für schwierige Entscheidungen und komplexe Prozesse, an denen sich der Gesprächskreis voller Hoffnung beteilige.

In der Aussprache wurden folgende Anträge eingebracht (die ausführlichen Antrags- und Begründungstexte finden Sie unten in den Downloads):  

Unter der Nummer 71/20 beantragten die Mitglieder des Gesprächskreises Kirche für morgen, der Sonderausschuss für Inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte solle gebeten werden, im Rahmen seiner Beratungen als Kriterium aufzunehmen, dass mindestens 10% aller Ressourcen (Finanzen, Personal, Zeit, Gebäude) für Innovation und neue Formen von Kirche aufgewendet werden.

Beschluss: Der Antrag Nr. 71/20 wird in den Sonderausschuss für Inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte verwiesen.

Unter der Antragsnummer 72/20 beantragten die Synodalen Thorsten Volz und Kai Münzing, der OKR solle gebeten werden, im Rahmen des Projektes kirchliche Strukturen 24+ eine Prüfung und Realisierung einer regionalen Immobilienverwaltung und -betreuung im Rahmen der neuen Verwaltungsebenen als Dienstleistung für Kirchengemeinden aufzunehmen, um die Gemeinden in diesem Thema zu entlasten.

Beschluss: Der Antrag Nr. 72/20 wird in den Ausschuss Kirche und Gemeindeentwicklung verwiesen.

Unter der Nummer 69/20 beantragte der Synodale Matthias Hanßmann, der OKR solle gebeten werden, bei zukünftigen Umstrukturierungen der kirchlichen Arbeit das Thema des missionarischen Handelns als eigenen Schwerpunkt für die Vorbereitung zur Strategische Planung und deren Umsetzung aufzunehmen.

Beschluss: Der Antrag Nr. 69/20 wird in den Sonderausschuss für Inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte verwiesen.

 

Aussprache

Nach Ansicht des Synodalen Hellger Koepff (Biberach) sei die Gewichtung der Schwerpunkte nicht gelungen, statt des Fokus' auf den Pfarrdienst hieße es besser: Verkündigung leben, Menschen bilden und diakonisch handeln. Von dort aus könne man sich fragen: Was wollen wir tun? Der Pfarrdienst käme bei dieser Vorgehensweise bei der Verkündigung an erster Stelle. Es fehlten Kunst und Kultur, Spiritualität.

Beate Keller (Süßen) betonte, dass die Kernthemen ohne das Ehrenamt nicht möglich seien, gerade in der Corona-Krise brächten sich Ehrenamtliche stark ein.

Rainer Köpf (Weinstadt-Beutelsbach) sprach von einem atemberaubenden kirchlichen Transformationsprozess; man müsse werben, die Menschen wüssten nicht mehr, was Kirche ist, Es brauche Innovationskeime für die Zukunft.

Der Synodale Matthias Eisenhardt (Schorndorf) erklärte, Bildung hänge mit Vorbild-Sein zusammen, vorbildlich leben sei die glaubwürdigste Form von Mission. Im Bereich Datenschutz dürfe man die Gemeinden nicht allein lassen.

Die Synodale Britta Gall (Pfalzgrafenweiler) wies darauf hin, dass junge Menschen oft keine Heimat in der Kirche fänden, dies sei aber eine wichtige Voraussetzung für Engagement.

Auf die im Bericht genannten Probleme in der Zusammenarbeit im diakonischen Handeln merkte der Synodale Martin Wurster (Schömberg-Langenbrand) an, dass die Kirche die Aufgabe habe, auf die Dienste und Einrichtungen zuzugehen.

Die Synodale Annette Sawade (Schwäbisch Hall) hob das Thema Klimaschutz hervor, es gehöre zu den Schwerpunktthemen.

Der Synodale Reiner Klotz (Steinheim) fragte nach der Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung der Digitalen Roadmap, auch beim Datenschutz und beim Streaming von Gottesdiensten.

Die Synodale Angelika Klingel (Heimsheim) merkte den Wert der Kommunikation an; beim Thema Auflösung der Sonderhaushalte etwa hätte sie sich Transparenz gewünscht, so sei die Auflösung als Beraubung von Handlungsmöglichkeiten gesehen worden.

Der Synodale Bernd Wetzel (Brackenheim) forderte statt eines neuen, akzeptanzfördernden Gottesbildes ein neues Kirchenbild, und verwies auf den Vorschlag der Kirche als Beziehungsgeschehen.

Der Synodale Anselm Kreh (Hermaringen) mahnte, die muslimischen Mitbürger nicht zu vergessen, sie seien für die Kirche wichtige Gesprächspartner.

Zum Begriff der Mission wies die Synodale Yasna Crüsemann (Geislingen) darauf hin, dass dieser in der Debatte unterschiedlich, als Containerbegriff, benutzt werde. Er müsse mit Inhalt gefüllt werden.

Direktor Stefan Werner entgegnete auf die Aussprache, dass die Planung nicht den Anspruch habe, alle kirchlichen Aufgaben zu erfassen. Kritik und Anregungen, wie zur Gewichtung des Pfarrdienstes, zur Klimagerechtigkeit und zum Datenschutz, aber auch zur Kommunikation, seien aufgenommen zur weiteren Diskussion.


    • TOP 16 - Bericht des Oberkirchenrats - Grundlagen der Strategischen Planung und Strategische Planung - Direktor Werner
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      Info: 662 KB | PDF
      23.11.2020

    • TOP 16 - Antrag Nr. 69-20 - Grundlagen der Strategischen Planung und Strategische Planung - Inhaltliche Ausrichtung und Strategische Planung Missionarisches Handeln
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      Info: 54 KB | PDF
      27.11.2020

    • TOP 16 - Antrag Nr. 71-20 - Grundlagen der Strategischen Planung und Strategische Planung - Aufnahme des Kriteriums 10% für Innovation für die Schwerpunktsetzung
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      27.11.2020

    • TOP 16 - Antrag Nr. 72-20 - Grundlagen der Strategischen Planung und Strategische Planung - Kirchliche Strukturen 2024Plus - Regionale Immobilienverwaltung
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      27.11.2020

Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfungelk-wue.de/Wenke Böhm

Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung zu Antrag Nr. 21/20

Umwelt- und Klimaschutz sollen noch effektiver und sichtbarer im Handeln der Kirche verankert werden - das ist der Hintergrund des Antrags 21/20, der ein eigenes Dezernat für Klimaschutz im Evangelischen Oberkirchenrat vorsieht. Annette Sawade, Vorsitzende des Ausschusses Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) berichtete von den Beratungen zum Antrag 21/20, für den es inzwischen eine Folgeantrag gibt (58/20). Dieser sieht vor, zum 1. Januar 2021 im Dezernat 8 des Oberkirchenrats ein Referat für Umwelt- und Klimaschutz einzurichten. Das bisherige Umweltbüro der Landeskirche soll mit seinen Aufgaben in der neue Referat übergehen. Weiterhin soll der Name des Dezernats geändert werden in „Umwelt, Bauwesen, Gemeindeaufsicht, Immobilienwirtschaft“. Das neue Referat soll in die mittelfristige Finanzplanung 2021 – 2025 aufgenommen werden. Nach drei Jahren soll laut Antrag eine Evaluation der Arbeit des neuen Referats stattfinden, die dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung vorgelegt werden soll. 

Der Änderung in der Umsetzung des Antragsziel seien intensive Beratungen im KGS, im Finanzausschuss sowie mit dem Kollegium vorangegangen, in deren Verlauf zwei Varianten diskutiert und abgewogen worden sind: Die Einrichtung einer Stabsstelle beim Direktor des Oberkirchrats und die Einrichtung eines eigenständigen Dezernats (wie im ursprünglichen Antrag 21/20 vorgesehen).  

Angesichts des enormen Gewichts der Klimaschutzes soll dieses Thema in der Arbeit der Landeskirche und insbesondere in der Arbeit des Kollegiums ein größeres Gewicht und mehr Sichtbarkeit erhalten. Außerdem soll die Eingliederung in den Oberkirchenrat zugleich zu einer wirksameren Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Umwelt- und Klimaschutz führen.

In der Aussprache wiesen mehrere Synodale auf die Dringlichkeit des Themas Umwelt- und Klimaschutz hin sowie darauf, dass die Ansiedlung im Dezernat 8 und die Aufnahme des Wortes „Umwelt“ in den Dezernatsnamen gute Zeichen und eine gute Lösung seien. Es sei gut, dass das Thema damit näher an die praktische Umsetzung heranrücke. Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July betonte, die Ansiedlung als Referat in Dezernat 8 sei eine gute Lösung, denn Klimaschutz sei ein echtes Querschnittsthema, das die gesamte Kirche beschäftigen müsse.

Beschluss zu Antrag 58/20: Der Antrag wird angenommen.


    • TOP 17 - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Erweiterung des OKR Kollegiums für den Themenbereich Klimaschutz
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      Info: 61 KB | PDF
      24.11.2020

    • TOP 17 - Antrag Nr. 58-20 - Erweiterung des OKR Kollegiums für den Themenbereich Klimaschutz - Einrichtung eines Referates für Umwelt- und Klimaschutz
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      23.11.2020

Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung zu Antrag Nr. 31/20

Der Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung hat beantragt, die Landeskirche möge der Initiative Lieferkettengesetz beitreten. Mit diesem Beitritt solle die Kirche dazu beitragen, dass „das längst fällige Gesetz für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen auf den Weg und endlich zu einer Beschlussfassung gebracht wird“, so die Ausschussvorsitzende Annette Sawade. 

Dieser Antrag 31/20 war erstmals bei der Sommersynode 2020 eingebracht und damals an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung unter Beteiligung des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung verwiesen worden. 

Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss zahlreicher Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen. Er will die Bundesregierung dazu bewegen, durch ein Lieferkettengesetz dafür zu sorgen, dass Unternehmen ab einer gewissen Größe auch bei ihren Standorten und Lieferanten weltweit sollen auf Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sollen dafür haften müssen.  

Im Antrag heißt es, die Landeskirche solle der Initiative für das Gesetz beitreten, weil die Bewahrung der Schöpfung und die Achtung der Menschenrechte urchristliche Anliegen seien und das Eintreten für diese Werte zu den elementaren kirchlichen Aufgaben gehöre. Die Kirche stehe mit Jesus Christus auf der Seite der Schwachen, der Armen und der Ausgebeuteten. Zahlreiche Diözesen und Landeskirchen seien der Initiative bereits beigetreten. „Auch als Zeichen der ökumenischen Verbundenheit sollten wir nicht länger warten“, so der Antrag.  

Der Antrag ist im Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung intensiv diskutiert worden. Als kritisch wurde dabei angesehen, dass die Kirche auch selber die geforderten Richtlinien einhalten müsse, wenn sie der Initiative beitrete. Andernfalls würde sie unglaubwürdig. Der Beitritt werde zu erheblichen Kosten führen.  

Der mitberatende Ausschuss Mission, Ökumene und Entwicklung hat sich in seiner Sitzung am 21. Oktober 2020 mit dem Antrag beschäftigt und ihn mehrheitlich bestätigt. Auch das Kollegium hat sich laut Antrag mit dem Thema befasst und sich die Frage der Umsetzbarkeit gestellt. 

Den detailierten Bericht über die Beratungen und Hintergründe finden Sie unter diesem Text im Antrags-PDF. 

In der Aussprache wurde darauf hingewiesen, die Initiative vertrete die schärfste Variante eines Lieferkettengesetzes. Die Kirche könne das Anliegen unterstützen (zum Beispiel durch Beratung der Kirchengemeinden hinsichtlich FairTrade), ohne eine solche spezielle Variante ausdrücklich hervoruzuheben. Die Kirche dürfe sich nicht auf einen derart speziellen politischen Weg festlegen, auch wenn man das Anliegen an sich teile. Bemängelt wurde auch, dass in den Beratungen nicht ausreichend Unternehmervertreter gehört worden seien. Zudem könne Kirche es nicht leisten, die komplexen Verwerfungen zu bewerten, die ein solches Gesetz nach sich ziehen würde. In anderer Richtung wurde argumentiert, man beschließe ja kein Gesetz, sondern unterstütze ein gutes Anliegen, das auch im missionarischen Auftrag der Kirche begründet sei. Ebenso wurde auf den Zusammenhang mit Fluchtursachen in den Ländern des globalen Südens hingewiesen. Es wurde auch angeregt, sich dem entsprechenden EKD-Beschluss anzuschließen statt der Initiative.

Beschluss: Der Antrag 31/20 wird angenommen.


    • TOP 18 - Bericht des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung - Beitritt zur Initiative Lieferkettengesetz
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      Info: 56 KB | PDF
      27.11.2020

Yasna Crüsemann, Vorsitzende des Ausschusses Mission, Ökumene und Entwicklungelk-wue.de/Wenke Böhm

Bericht des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung zu Antrag Nr. 23/20

Im Rahmen der Konstituierenden Sitzung der Synode am 15. Februar 2020 wurde der Antrag Nr. 23/20: Beitritt zum Bündnis United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V. eingebracht und an den Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung unter Beteiligung des Finanzausschusses verwiesen. Er fordert den Beitritt der Landeskirche zum Verein "United4Rescue", einem breiten gesellschaftlichen Bündnis, das auf Basis einer EKD-Initiative entstanden ist. Neben dem Beitritt soll die Landeskirche den Verein mit 75.000 Euro unterstützen. Auch solle der Oberkirchenrat die Gemeinden auffordern, das Bündnis durch Beitritt oder Spenden zu unterstützen.  

Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung hat sich mehrfach intensiv mit dem Antrag befasst, ihn inhaltlich bestätigt und vorgeschlagen, für den finanziellen Part den Ökumenischen Nothilfefond heranzuziehen, so die Ausschussvorsitzende Yasna Crüsemann. Dieses Vorgehen wurde im Juni auch vom Finanzausschuss befürwortet. Im Oktober schließlich hat der Missionsprojekteausschuss diese Zahlung bewilligt.  

Bereits Anfang Februar hatte die Landeskirche durch Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July den Beitritt zu United4Rescue erklärt. Inzwischen seien nach einem Aufruf des Oberkirchenrats auch rund 40 Kirchengemeinden dem Bündnis beigetreten und hätten 10.000 Euro an Spenden gesammelt, berichtete Yasna Crüsemann, die Vorsitzende des Ausschusses für Mission, Ökumene und Entwicklung.   

Weil damit alle Anliegen des Antrags bereits umgesetzt sind, schlägt der Ausschuss der Synode vor, den Antrag Nr. 23/20 nicht weiterzuverfolgen. 


    • TOP 19 - Bericht des Ausschusses für Mission Ökumene und Entwicklung - Beitritt zu United4Rescue - Vorsitzende Crüsemann
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      24.11.2020

Christoph Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusseselk-wue.de/Wenke Böhm

In der Sommersynode 2020 hatte der Oberkirchenrat Änderungen des Württembergischen Pfarrergesetzes und des Pfarrbesoldungsgesetztes eingebracht. Diese Änderungen hatte die Synode zur Beratung an den Rechtsausschuss verwiesen. 

Der Rechtsausschuss hat laut dem Ausschussvorsitzenden Christoph Müller über die beiden Änderungen beraten, dem Entwurf zugestimmt und bittet nun um Zustimmung der Synode.  

§ 28 Absatz 2 des Pfarrergesetzes soll so präzisiert werden, dass Pfarrpersonen, die wegen einer Elternzeit oder einer Beurlaubung aus Pflege-Gründen ihre Pfarrstelle verlieren, im Anschluss ein Übergangsgeld entsprechend dem Grundgehalt der bisherigen Besoldungsgruppe erhalten, bis sie einen neuen Dienstauftrag bekommen. Bislang erhielten diese Personen ein Übergangsgeld in Höhe des Wartegeldes. Entsprechend soll auch § 17 Absatz 2 des Pfarrerbesoldungsgesetzes geändert werden. 

An § 42 des Pfarrergesetzes soll ein Absatz 3 angefügt werden, der regelt, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst keine aufschiebende Wirkung haben. Dies sei bislang nicht geregelt gewesen. Die Regelung sei notwendig, um zu verhindern, dass Amtshandlungen „in der Luft hängen“, heißt es im Antrag. 

Sämtliche Änderungen sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. 

Den genauen Wortlaut des Änderungsgesetzes, der neuen Regelungen sowie die Erläuterungen von Herr Müller finden Sie im Antrags-PDF unter diesem Text. 

Beschlüsse: Die Änderungen wurden in erster Lesung so festgestellt. In zweiter Lesung wurden die Änderungen beschlossen.


    • TOP 20 - Bericht des Rechtsausschusses - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes und Pfarrbesoldungsgesetzes (Beilage 4)
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      Info: 55 KB | PDF
      25.11.2020

    • TOP 20 - Beilage 4 - Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes und des Pfarrbesoldungsgesetzes
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      23.11.2020

  • Protokoll und Beilage
    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2020
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      19.03.2021

    • Protokoll - Beilage 9 - Grundlagen der Strategischen Planung und Strategische Planung
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      19.03.2021

Mit großer Betroffenheit hörten die Synodalen den Bericht von Kirchenrat Klaus Rieth über weltweite Verfolgungssituationen.elk-wue.de/Wenke Böhm

In seinem jährlichen Bericht über weltweite Verfolgungssituationen bezeichnete Kirchenrat Klaus Rieth den Fundamentalismus als das derzeit größte Motiv für die weltweit stark zunehmende Verfolgung und Bedrängung religiöser Minderheiten. Insbesondere Christen und Christinnen hätten darunter zu leiden. Daneben stünden komplexe nationalistische, politische, stammesrechtliche, ethnische und wirtschaftliche Motive, bis hin zu Drogenhandel und Nahrungskonflikten. „Einfache Antworten oder Patentrezepte gibt es nicht. Hilfsansätze taugen nur, wenn sie der jeweiligen Gesamtsituation Rechnung tragen“. Die Corona-Krise, so Rieth, verstärke die Unterdrückungssituation.  

Außerdem berichtete Rieth über die Situation in Asien, besonders in Indien und China sowie Afrika. Erstmals auf der Liste erscheint dieses Mal Mosambik. 

Angesichts der individuellen Situationen vor Ort Rieth rief auf, die Expertise der ökumenischen Geschwister in einer Zusammenarbeit zu nutzen und sich zudem mit den Menschen vor Ort abzustimmen. Neben konkreter Hilfe aber brauche es „Räume der Trauer um die getöteten Menschen und vernichteten Existenzen “ sowie „unser Mitdenken und vor allem unser Mitbeten“.  

Rieth betonte, dass derzeit 79, 5 Millionen Menschen auf der Flucht seien – eine Verdoppelung gegenüber 2010 und 9 Millionen Menschen mehr als im Vorjahr. Mit Blick auf die Situation in Griechenland, in der Türkei und Italien appellierte er an die europäische Gemeinschaft: „Ein Kontinent, der sich als christliches Abendland bezeichnet, sollte hier deutlicher seine Aufgabe gegenüber den Notleidenden wahrnehmen, als das derzeit der Fall ist. Ansonsten sind die sogenannten Werte der europäischen Wertegemeinschaft nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.“ 

In der Aussprache  äußerten sich mehrere Synodale tief bewegt zu dem Ausmaß des Leidens, das Menschen weltweit wegen ihres Glaubens erleben. Gerade in der Corona-Krise rücke dies subjektives Erleben zurecht. Ute Mayer (Weil der Stadt) warnte davor, die Unterdrückung des Menschenrechts Religionsfreiheit als Normalität zu akzeptieren und nannte das Gebet als Schlüssel gegen Hilflosigkeit und Unterstützung, den jeder zur Verfügung habe. Sie regte an, dass die Synode mehr für Verfolgte beten solle. Klaus Rieth betonte noch einmal die Bedeutung des Gebets und der öffentlichen Solidarität, um auf Verfolgungssituationen aufmerksam zu machen: dies habe immer wieder zum Erfolg geführt. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) trat für Solidarität auch für den katholischen Erzbischof Tadeusz Kondrusiewicz in Belarus ein, der an der Einreise nach Minsk gehindert werde. Probst warnte zudem vor einer vorschnellen Solidarität mit Armenien im Konflikt um die Region Bergkarabach, da hier nationale Rechte verletzt werden könnten. Anselm Kreh (Hermaringen) schlug vor, verstärkt Vertreter und Vertreterinnen aus Partnerkirchen einzuladen und mit Grußworten in die Württembergische Landessynode einzubeziehen. Er berichtete auch von Erfahrungen im Libanon. Die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 habe wie so oft die Ärmsten getroffen. Mit Hilfe von Spenden auch aus Württemberg konnte die Evangelische Kirche notdürftig aufgebaut und auch Spenden an die Orthodoxe Kirche weitergegeben werden. 

Am Ende der Aussprache beteten Landesbischof und Synodale für die Betroffenen von Verfolgung in aller Welt.  


    • TOP 21 - Bericht des Oberkirchenrats - Bericht über Verfolgungssituationen im Iran, in Syrien und im Libanon - Kirchenrat Rieth
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      25.11.2020

Der Haushaltsbericht von Finanzdezernent Martin Kastrup war eines der zentralen Themen am dritten Tag der Herbstsynode 2020.elk-wue.de/Wenke Böhm

Einbringung des Haushhalts 2021 durch Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup

Die erste Haushaltsberatung für die neuen Landessynodalen beginnt klassisch mit der Einbringungsrede des Finanzdezernenten, Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup. Und auch die Haushaltssystematik ist neu - schon vor längerem war beschlossen worden, im Jahr 2021 die Umstellung des Rechnungswesens von einem kameralistischen zu einem doppischen System vorzunehmen. Dies habe auch die Fertigstellung des Haushalt verzögert, so Kastrup. Dafür biete er eine bessere Übersicht und klarere Zuordnungen. Nachdem die Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2019 mit 790 Millionen Euro einen neuen Höchststand erreicht hatten, seien sie im Jahr 2020 Corona-bedingt bisher um gut zehn Prozent zurückgegangen, im Monat Mai betrug der Rückgang sogar mehr als 25 Prozent. "Die gute Nachricht ist, dass wir den wirtschaftlichen Einbruch in Folge der Corona-Krise in 2020 überschätzt haben.", so Kastrup.  

Der Haushaltsansatz für 2021 liegt bei 727 Millionen Euro. „Fachlich würden die Strategischen Felder ‚Familie‘, ‚Kommunikation‘, ‚Personalmanagement‘ und ‚Digitalisierung‘ fortgeführt. In diesem Jahr bestanden aufgrund der Umstände weder Zeit noch Ressourcen, große neue Schwerpunkte auszubauen, so Kastrup. Stattdessen wurde über eine Haushaltssperre versucht, nicht zwingende Maßnahmen zu verschieben oder gänzlich zu kürzen.“ Die erwarteten Einsparungen hätten bei etwas über 10 Millionen Euro gelegen und seien insbesondere durch Verschiebungen von Projekten, nicht besetzten Stellen sowie wegfallenden Veranstaltungen und Dienstreisen erzielt worden. 

Nach wie vor sind im Bereich der Landeskirche die Personalkosten mit rund 350 Millionen Euro der größte Posten, dazu kommen 114 Millionen Euro für Personen in Ruhestand oder Pension. Weiterhin gibt die Landeskirche für die Arbeit mit Flüchtlingen (Flüchtlingspaket IV) zwei Millionen und für die nachhaltige Sicherung der Hochschule Ludwigsburg 1,2 Millionen Euro aus, verzeichnet ist ebenso die zweite Tranche für den Bau des Verwaltungsgebäudes von 26,5 Millionen sowie 1,1 Millionen Euro für die Modernisierung der evangelischen Mutter-Kind-Kurklinik in Scheidegg. 

Bericht des Finanzausschusses

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, sieht große Aufgaben auf die Landeskirche zukommen. Jetzt könne durch hohe Entnahmen aus den Ausgleichsrücklagen die Situation noch abgemildert werden. Allerdings: "Mit dem Haushalt 2021 beschließen wir weder Kürzungen noch Einsparungen, sondern höhere Ausgaben. Die Folge ist ein negatives Gesamtergebnis, das wir durch höhere Entnahmen aus den Rücklagen ausgleichen müssen - in Summe rund 100 Millionen Euro." Geiger warb für eine Diskussion darüber, welche Schwerpunkte die Landeskirche setzen will. „Die zurückgehenden finanziellen Ressourcen zwingen uns zu einer Priorisierung. Wir müssen uns fragen, welche Arbeitsgebiete wir bei zurückgehenden Mitgliederzahlen in welchem Umfang finanzieren können.“ Die Kirchengemeinden seien der Landeskirche mit den umgesetzten Pfarrplänen, Fusionen und schmerzhaften Immobilienkonzepten vorausgegangen, „um Synergieeffekte zu nutzen und Doppelstrukturen abzubauen. Unsere Aufgabe als Landessynode ist nichts anderes als das, was in unseren Kirchengemeinden und -bezirken seit Jahren geschieht.“ 

In seinem Vortrag brachte Geiger den Antrag (57/20) des Finanzausschusses ein, den Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 zur Kenntnis zu nehmen. Dabei werden „nicht abgedeckte Planabweichungen“ in Höhe von 10,3 Millionen Euro genehmigt. Ebenso einen Änderungsantrag (59/20), die Deckungsreserve auf 10 Millionen Euro zu erhöhen.  

Beschlüsse:

Der Antrag 57/20 wird angenommen.

Der Antrag 59/20 wird angenommen.

Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks

Hansjörg Frank, Vorsitzender des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks, berichtete, dass trotz der Corona-Pandemie die Zahl der Anträge an den Ausgleichstock nicht rückläufig seien. „Mehrere große Bauvorhaben sind in einer intensiven Planungsphase und es ist fraglich, ob sie angesichts der zu erwartenden Einnahmerückgänge bei Opfern, Spenden und freiwilligen Gemeindebeiträgen überhaupt noch realisiert werden können“, so Frank. Für bereits zugesagte Förderungen gelte jedoch, dass sie eingehalten werden, weil entsprechende Summen dafür reserviert wurden. Erstaunt zeigte sich Frank darüber, dass die mehr als 700 eingegangene Anträge auf die von der Landessynode beschlossene Unterstützung der Kindergartenträger ohne personelle Verstärkung in Dezernat 8.1 bearbeitet werden müssten. Auch für das Sonderförderprogramm zur Sanierung denkmalgeschützter Gebäude lägen schon zahlreiche Anträge vor. Mit Jahresbeginn, so Frank, habe der Ausschuss  „zur Verwaltungsvereinfachung und zur Verfahrensbeschleunigung die Antragsgrenzen für förmliche Zuschussanträge von 100 000 € auf 200 000 € und für sogenannte Grundsatzanträge von 500 000 € auf 750 000 € deutlich erhöht.“ Dieser Schritt sei durch die enorm gestiegenen Baupreise der letzten Jahre notwendig geworden.

Votum des Gesprächskreises Offene Kirche:

Für die Offene Kirche kritisierte Dekan Eckart Schultz-Berg, dass der Haushalt für 2020 keine Erhöhung der Verteilbeträge an die Gemeinden enthalte, sondern faktisch über die Sonderzahlung nur um ein Prozent erhöht würde. Handelte es sich um einen Verteilbetrag, wäre er zwar in den kommenden Jahren fortgeschrieben worden, aber über die reguläre Verteilung in die Gemeinden gekommen.  Weiterhin fehle ein Plan, wie die künftig notwendigen Kürzungen durch Schwerpunktsetzungen anders als pauschal vorzunehmen seien. Schultz-Berg warnte - auch vor dem Hintergrund der im Mai erlassenen Haushaltssperre des Oberkirchenrats - davor, "schnell, panisch und heftig zu reagieren". Es sei ungünstig, im Corona-Jahr zeitglich eine drastische Trendwende in den Ausgaben einzuleiten, weil man nun das Ziel 2060 in den Blick nehme. 

Er forderte, bei künftigen Schwerpunktsetzungen nicht nur die aktiven Kernmitglieder in den Blick zu nehmen, sondern auch die Kirchensteuerzahler, "die ihrer Kirche treu sind, auch wenn sie nicht wöchentlich praktizieren." 

Die Offene Kirche wolle keine Kirche, die sich um sich selber drehe, sondern über den Tellerrand hinausblicke und gesellschaftlich wirksam sei. 

Schultz-Berg dankte abschließend dem Finanzdezernat für die gelungene Umstellung auf die doppische Haushaltsführung. Dies sei eine "Herkulesaufgabe" gewesen.  

Votum des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde:

Für den Gesprächskreis Lebendige Gemeinde kritisierte Christian Nathan, dass im Haushalt 2021 nicht ausreichend der Rotstift angesetzt worden sei, denn das Volumen steige um drei Prozent. Auf der positiven Seite schaffe die Entnahmen aus den Rücklagen zeitlichen Spielraum für strategische Überlegungen. Nathan warb dafür, sich auf sinnvolle Kriterien zur Bestimmung von künftigen Prioritäten und Posterioritäten zu verständigen, dabei komme dem Sonderausschuss große Bedeutung zu. Er formulierte drei für die Lebendige Gemeinde wichtige Kriterien: Zum einen Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit - die spiegele sich etwa im künftigen Umweltreferat und im Neubau des OKR-Dienstgebäudes wider, bedeute aber auch, dass der Griff in die Haushalts-Rücklagen eine Ausnahme bleiben müsse. Im Blick auf den Finanzbedarf des Pfarrdienstes sagte er, dieser schränke Handlungsspielräume ein und forderte eine Diskussion über die Verbeamtung von Pfarrpersonen. Als weiteres Kriterium nannte Nathan einen Schwerpunkt auf die gemeindliche Arbeit, in der kirchliche Sozialisation stattfinde sowie Verkündigung, Seelsorge, Bildung und Diakonie. Insofern begrüße er die beschlossene einmalige Sonderzahlung an die Kirchengemeinden. Zum Dritten sei die Frage, wo Glaubensgemeinschaft stattfinde ein Prüfstein für künftige Prioritätensetzungen. Insgesamt gelte für die Lebendige Gemeinde die Leitfrage: "Wie können wir die frohe Botschaft, das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat verkündigen? Wie können wir missionarisch Kirche sein?" 

Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche:

Dr. Harry Jungbauer betonte im Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche, die Synode müsse sich dringend in Gesprächskreisen und Ausschüssen intensiv mit wirksamen Einsparungen befasse. Nur so sei zu verhindern, dass entweder die Kirchenleitung Synodalbeschlüsse „durch eigene Sparmaßnahmen korrigieren“ würde oder die Kirche die Chancen künftiger Generationen verspiele. Die Synode müsse klare Schwerpunkte setzen. Mit dem Haushalt 2021 sei der Gesprächskreis einverstanden, auch wenn er nur durch Rücklagenentnahme zu finanzieren sei. Aber schon 2022 müsse es „zu starken Einschnitten kommen“. Jungbauer betonte, die neue doppische Haushaltssystematik sei hilfreich und sorge für mehr Transparenz, auch wenn es noch Verbesserungspotenziale gebe. 

Votum des Gesprächskreises Kirche für morgen:  

Götz Kanzleiter blickte für Kirche für morgen beunruhigt auf die aktuelle finanzielle Entwicklung in der Landeskirche: „Wir realisieren nach vielen fetten Jahren einen signifikanten Rückgang unserer Einnahmen.“ Dies zwinge zu Posterioritäten und Kürzungen, etwa bei den Personalausgaben und Gebäudeaufwendungen. Denn das Finanzproblem sei nicht allein der Corona Krise geschuldet. „Wir verlieren ständig Mitglieder und haben noch keine klare Strategie, was wir dagegen tun können und was wir in unserer Kirche verändern müssen.“  

Kirche für morgen verwehre sich dagegen, Sparmaßnahmen nach dem Rasenmäher-Prinzip durchzuführen. „Wir brauchen Schwerpunktsetzungen unter dem Primat der Erneuerung“, sagte Kanzleiter. Wichtig seien Beteiligungsprozesse und Gemeindeentwicklungspläne, die haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende auf allen Ebenen mitnähmen. Neue Wege und Formen von Kirche würden benötigt, sonst gehe der Landeskirche irgendwann die Luft aus, betonte er - und bekräftigte die Forderung der Kirche für Morgen nach zehn Prozent Freiraum-Kapital für "Aufbruch und Innovation". „Dies müssen wir in alle Haushaltsbereiche hineinbuchstabieren und auf allen Ebenen unserer Landeskirche einfordern.“ 

Im Anschluss an die Gesprächskreisvoten wurden Anträge eingebracht: 

Die Synodalen Michael Schradi, Ruth Bauer, Renate Simpfendörfer und Dr. Markus Ehrmann beantragten unter der Antragsnummer 70/20,  die Projektstelle Friedensbildung (50% am Pädagogisch-Theologischen Zentrum) solle bis 31. Dezember 2021 weitergeführt und die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2021 bereitgestellt werden. Zudem möge der Oberkirchenrat die Fortführung des Projektes Friedenspädagogik in die Mittelfristige Finanzplanung 2021-2025 aufnehmen. Zur Begründung wies Schradi auf die unvermindert hohe Bedeutung der Friedensarbeit und -pädagogik im politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Raum hin: „Friedenspädagogik und konstruktive Konfliktbearbeitung sind sowohl theologisch wie auch für die Gemeindepraxis elementar" und seien in der Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten. „Dazu gehört friedenstheologisches Grundwissen ebenso wie die Einübung von Methoden konstruktiver Konfliktbearbeitung.“ Die ausführliche Begründung finden Sie im Antrags-Download unten auf dieser Seite. 

Die Synodalen Prof. Dr. Martin Plümicke, Hans-Ulrich Probst, Angelika Klingel, Ruth Bauer, Hannelore Jessen und Birgit Auth-Hofmann beantragten, den Haushaltsplan-Entwurf 2021 zu ändern (Antrag 74/20), dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Zuführung zur Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds (Kostenstelle 7900006000, Nr. 13) erfolgt. Die Entnahme aus der Ergebnisrücklage soll um den dementsprechenden Betrag verringert werden. Zur Begründung hieß es, die Zuführung solle ausgesetzt werden, bis der Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte in seiner Dezembersitzung 2020 über die Schließung der Finanzierungslücke in der Versorgung für Pfarrer und Beamte beraten habe. Die ausführliche Begründung finden Sie im Antrags-Download unten auf dieser Seite. 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger, gab nach der Beratung des Finanzausschusses bekannt, dass dieser empfiehlt, die Mittel für die im Antrag 70/20 beschriebene Verlängerung der Projektstelle Friedensbildung (50%) am PTZ bis 31.12.2021 zur Verfügung zu stellen. Sie seien als Restmittel des ursprünglichen Projekts vorhanden. Die Stelle soll vom 31.08. bis 31.12. verlängert werden. Die Frage nach ihrer Aufnahme in die nächste Mittelfristplanung werde dann im kommenden Jahr entschieden.  

Beschluss: Der Antrag 70/20 wird angenommen.

Beim Antrag 76/20 müsse anders verfahren werden, so Geiger, da die Zuweisung bereits in der Eckwerteplanung der 15. Landessynode gestanden habe. Der Finanzausschuss habe deshalb einen Änderungsantrag beschlossen (76/20), demzufolge die Zuführung von 55 Millionen Euro zur Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds mit einem Sperrvermerk versehen werden soll. Damit könne der Sonderausschuss zunächst über die Versorgungsstrategie debattieren und anschließend der Finanzausschuss darüber beschließ, ob der Sperrvermerk aufgehoben werden kann. 

Beschluss: Der Antrag 76/20 wird angenommen.

Den Haushalt 2021 beschloss die Landessynode darauf in den notwendigen zwei Lesungen.

 

    • TOP 22 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2019
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      23.11.2020

    • TOP 22 - Antrag Nr. 57-20 - Planüberschreitungen und Rechnungsabschluss der landeskirchlichen Rechnung 2019
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      Info: 45 KB | PDF
      23.11.2020

    • TOP 23 - Änderungsantrag Nr. 59-20 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 - Haushaltsplan 2021 - Erhöhung der Deckungsreserve
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      Info: 45 KB | PDF
      23.11.2020

    • TOP 23 - Bericht des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichsstocks - Plan für die kirchliche Arbeit 2021
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      24.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Leitfaden für die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2021
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      24.11.2020

    • TOP 23 - Bericht des Finanzausschusses - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Vorsitzender Geiger
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      24.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Entwurf des Haushaltsplans mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021
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      24.11.2020

    • TOP 23 - Bericht des Oberkirchenrats - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Oberkirchenrat Dr. Kastrup
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      24.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 (mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan) - Übersicht über die Zuständigkeiten der Geschäftsausschüsse der 16. Landessynode
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      25.11.2020

    • TOP 23 Plan für die kirchliche Arbeit 2021 1._Änderungsblatt zum Plan für die kirchliche Arbeit 2021 LS.16.01-03-02-07-V02 LS
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      28.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan Änderungsantrag Nr. 74 20 Stiftung Evangelischer Versorgungsfonds
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      28.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 Antrag Nr. 70 20 Verlangerung des Projektzeitraums der Projektstellen Friedensbildung beim PTZ
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      28.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021 mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan Antrag Nr. 76 20 Zuführung zur Stiftung Evang. Versorgungsfonds
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      Info: 50 KB | PDF
      28.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021: 1. Änderungsblatt zum Plan für die kirchliche Arbeit 2021
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      28.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021: 2. Änderungsblatt zum Plan für die kirchliche Arbeit 2021
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      28.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit 2021: 3. Änderungsblatt zum Plan für die kirchliche Arbeit 2021
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      28.11.2020

    • TOP 23 - Plan für die kirchliche Arbeit - mit Haushaltsgesetz und Haushaltsplan - Antrag Nr 75_20 Missionssverständnis
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      28.11.2020

  • Protokoll
    • Protokoll der Sitzung vom 28.11.2020
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      19.03.2021

Ansprechpartner

Württembergische Evangelische Landessynode

Geschäftsstelle

Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart

Tel.
0711 2149 166
Mail
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  • Downloads
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    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2023
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    • Tagesordnung Sommersynode 2023 - 2. Versand
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    • Protokoll der Sitzung vom 25. März 2023
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    • Tagesordnung der Frühjahrssynode 2023 - 3. Versand
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    • beraten & beschlossen - Herbstsynode 2022
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    • Protokoll der Sitzung vom 26. November 2022
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      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 25. November 2022
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      26.04.2023

    • Protokoll der Sitzung vom 24. November 2022
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    • beraten & beschlossen - Sommersynode 2022
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      13.07.2022

    • Protokoll der Sitzung vom 9. Juli 2022
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    • Protokoll der Sitzung vom 8. Juli 2022
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      24.11.2022

    • beraten & beschlossen - Frühjahrssynode 2022
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    • PM: Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
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    • beraten & beschlossen Herbsttagung 2021 der 16. Landessynode
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    • Protokoll der Sitzung vom 27.11.2021
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    • Beraten & beschlossen - Sommertagung 2021 der 16. Landessynode
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    • Protokoll der Sitzung vom 03.07.2021
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      02.11.2021

    • Protokoll der Sitzung vom 02.07.2021
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      02.11.2021

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    • Protokoll der Sitzung vom 19.03.2021
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    • beraten und beschlossen Ausgabe 3 2020 Herbstsynode
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      03.12.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 28.11.2020
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    • beraten und beschlossen 2/2020
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      10.07.2020

    • beraten und beschlossen - Porträts Präsidium und Ausschussvorsitzende der 16. Landessynode
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      20.07.2020

    • Protokoll der Sitzung vom 15.02.2020
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      01.07.2020